Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 08.06.2000 - 10 U 94/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Instandhaltungskosten
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
II. BV § 27 Anl. 3; HeizkostenV § 7 Betriebskosten bei Gewerberaum analog § 27 II. BV
Verwaltungskosten; Instandhaltungskosten; Umlagemaßstäbe; keine Flächenkorrektur nach Neuvermessung bei vereinbarter Fläche; Auswechselung von Lampen und Glühbirnen; Kosten für Kleinteile (Düsen, Filter, Dichtungen); Austausch einer Heizungspumpe; Gartenpflegekosten; ... - gaius.legal
Instandhaltungskosten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer wirksamen Vertretung im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Mietänderungsvereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)
Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 535 536 ; MHG § 4
Zur Umlagefähigkeit von Beleuchtungskosten, Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungskosten betr. die Heizungsanlage, Kosten für die "Leihe" von Pflanzen zur Verschönerung des Mietobjekts sowie Aufzugskosten
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 14.04.1999 - 31 O 76/98
- OLG Düsseldorf, 08.06.2000 - 10 U 94/99
Papierfundstellen
- NZM 2000, 762
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (2)
- AG Ulm, 04.03.1999 - 2 C 3102/98
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2000 - 10 U 94/99
Von dieser - den Bekl. hier durch die Kl. angebotenen - Möglichkeit muss der Mieter Gebrauch machen, soll sein Bestreiten nicht als unsubstanziiert und damit als rechtlich unerheblich angesehen werden (…vgl. Senat, Urt. v. 25.6. 1987 - 10 U 226/86; LG Berlin, ZMR 1987, 380; AG Lichtenberg, GE 1998, 1401; AG Ulm, WuM 1999, 402). - AG Berlin-Lichtenberg, 30.07.1998 - 3 C 211/98
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2000 - 10 U 94/99
Von dieser - den Bekl. hier durch die Kl. angebotenen - Möglichkeit muss der Mieter Gebrauch machen, soll sein Bestreiten nicht als unsubstanziiert und damit als rechtlich unerheblich angesehen werden (…vgl. Senat, Urt. v. 25.6. 1987 - 10 U 226/86; LG Berlin, ZMR 1987, 380; AG Lichtenberg, GE 1998, 1401; AG Ulm, WuM 1999, 402).
- OLG Düsseldorf, 09.07.2015 - 10 U 126/14
Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in einem …
v. 13.9.2009 aaO., Rn. 6; Senat, Urt. v. 8.6.2000, 10 U 94/99; v. 15.12.2005, I-10 U 80/05; v. 22.6.2006, I-10 U 164/05; v. 4.7.2013 aaO., mwN.; v. 21.5.2015, I-10 U 29/15; OLG Düsseldorf, Urt. v. 6.5.2006, I-24 U 99/02; v. 21.4.2009, I-24 U 160/08; v. 12.4.2011,I-24 U 106/10; Palandt-Weidenkaff, § 535 BGB, Rn. 99; Staudinger-Emmerich, § 535 BGB, Rn. 79a mwN.).Rn. 89 Wenn und soweit allerdings der Mietvertrag über Geschäftsräume die Terminologie der BetrKV aufgreift, sind deren Regelungen in Ermangelung von Anhaltspunkten für einen abweichenden Parteiwillen bei der nach §§ 133, 157 BGB gebotenen Auslegung unabhängig davon zur Bestimmung der als umlagefähig vereinbarten Betriebskosten heranzuziehen, ob der Mietvertrag darüber hinaus auf die BetrKV verweist oder nicht (…BGH, Urt. v. 26.9.2012, XII ZR 112/10, Rn. 13; Senat, Urt. v. 8.6.2000, 10 U 94/99; Beschl. v. 1.12.1011, I-10 U 149/11;… OLG Brandenburg, Urt. v. 28.4.1999, 3 U 232/98;… OLG Jena, Urt. v. 16.10.2001, 8 U 392/01;… OLG Hamburg, Urt. v. 6.2.2002, 4 U 32/00; KG, Beschl. v. 12.7.2007, 12 U 117/06; Günter, WuM 2012, 587, 595 mwN.; Streyl, NZM 2014, 409, 410); dies gilt auch und gerade für die Hauswartkosten im Sinne des § 2 Nr. 14 BetrKV (…BGH aaO.).
- OLG Düsseldorf, 21.05.2015 - 10 U 29/15
Umfang der Umlage von Betriebskosten bei einem Gewerberaummietvertrag
Dieser Obliegenheit kann sich der Mieter nicht dadurch entziehen, das er den Kostenansatz der Abrechnung schlichtweg bestreitet; setzt er sich vielmehr durch Verzicht auf die Belegeinsichtnahme zur Erhebung konkreter Rügen außer Stande, ist ihm über § 138 Abs. 3 ZPO auch im Rechtsstreit der Einwand unrichtiger Kostenabrechnung abgeschnitten (…BGH, Hinweisbeschluss vom 13.9.2009 aaO. Rn. 6; Senat, Urteile vom 8.6.2000 - 10 U 94/99, vom 15.12.2005 - 10 U 80/05, vom 22.6.2006 - 10 U 164/05 - …und vom 4.7.2013 aaO. mwN.; OLG Düsseldorf [24. ZS], Urteile vom 6.5.2006 - 24 U 99/02, vom 21.4.2009 - 24 U 160/08 - und vom 12.4.2011 - 24 U 106/10;… Palandt-Weidenkaff, § 535 BGB, Rn. 99;… Staudinger-Emmerich, § 535 BGB, Rn. 79a mwN.). - AG Münster, 16.10.2012 - 7 C 4687/11
Anspruch auf Zahlung von Betriebskosten aus umlegungsfähigen Hauswarttätigkeiten
Insbesondere der Ersatz defekter Glühbirnen ist eine Instandhaltungsarbeit (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2000, 762 ; AG Köpenick, Grundeigentum 2010, 915;… Blank in Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Auflage 2008, § 556 RdNr. 59).
- KG, 28.11.2005 - 8 U 125/05
Betriebskostenabrechnung bei Wohnungsmiete: Umlagemaßstab bei Abweichung der …
Ob die Umlage der Betriebskosten sachlich zutreffend ist, ist demgegenüber regelmäßig eine Frage der inhaltlichen Richtigkeit der Abrechnung und nicht ihrer formellen Darstellung und betrifft allein die materielle Berechtigung des Kostenansatzes (BGH Urteil vom 19. Januar 2005 - VIII ZR 116/04 - OLG Düsseldorf GE 2003, 879; OLG Düsseldorf GE 2000, 888 = DWW 2000, 193). - OLG Düsseldorf, 22.06.2006 - 10 U 164/05
Mietrecht: Fälligkeit von Betriebskosten mit Erteilung der formell …
Macht der Mieter - wie hier die Beklagten - von seinem Einsichtsrecht keinen Gebrauch, bleibt sein Bestreiten nach § 138 Abs. 3 ZPO unberücksichtigt (OLG Düsseldorf, NZM 2000, 762; ZMR 2003, 570; LG Berlin, GE 2003, 1492; GE 2001, 1469). - OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 123/11
Umfang der Verpflichtung zur Tragung von Mietnebenkosten eines Gewerbeobjekts
Ein pauschales Bestreiten einzelner Positionen ohne Einsicht in die Kostenbelege ist nämlich unzulässig (vgl. Senat, ZMR 2003, 570 = OLGR 2003, 379; NZM 2010, 866; OLG Düsseldorf [10. ZS], OLGR 2001, 59; DWW 2006, 198 = OLGR 2006, 492; DWW 2006, 378 = OLGR 2006, 747). - OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 150/01 Rn. 39 (b) Soweit die Beklagte die Richtigkeit des Kostenansatzes bestreitet, ist ein Bestreiten des Kostenansatzes nach h.M., der auch der Senat folgt (vgl. DWW 2000, 194 = NZM 2000, 762: LG Berlin, GE 2000, 539; GE 2001, 1677;… Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 3. Aufl., K 18), nur dann zu berücksichtigen, wenn der Mieter vorher die Berechnungsunterlagen eingesehen und hieran anknüpfend seine Bedenken gegen die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung spezifiziert hat.
- LG Frankfurt/Main, 24.10.2014 - 7 O 121/14
Betriebskostenabrechnung bei Geschäftsraummiete - Gebrauchmachen vom …
Von dieser Möglichkeit muss der Mieter Gebrauch machen, soll sein Bestreiten nicht als unsubstantiiert und damit als rechtlich unerheblich angesehen werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 08. Juni 2000 - 10 U 94/99 -, juris). - OLG Karlsruhe, 14.11.2017 - 8 U 87/15
Gewerberaummiete: Jahrelange Nichtgeltendmachung von vertraglich vereinbarten …
Rn. 92 (1) Ein Bestreiten des Kostenansatzes ist nur dann zu berücksichtigen, wenn der Mieter vorher die Berechnungsunterlagen eingesehen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteile vom 8. Juni 2000 - 10 U 94/99 -, juris, Rn. 41…, vom 5. September 2002 - 10 U 150/01 -, juris, Rn. 35 …und vom 27. April 2006 - I-10 U 169/05, 10 U 169/05 -, juris, Rn. 12) oder erfolglos Einsicht verlangt hat (…vgl. Weidenkaff, in: Palandt, BGB, 76. Aufl. 2017, § 535 Rn. 99). - OLG Düsseldorf, 21.04.2009 - 24 U 160/08
Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung einer Betriebskostennachzahlung …
Das nicht konkrete Bestreiten des Kostenansatzes ist unsubstanziiert (Senat ZMR 2003, 570; OLG Düsseldorf -10. ZS- OLGR Düsseldorf 2001, 59 und 2006, 492 jew. m. w. Nachw.). - OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 10 U 80/05
Ablehnung der Rücknahme der Mietsache wegen nicht ausgeführter …
- OLG Düsseldorf, 04.07.2013 - 10 U 52/13
Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten
- OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 106/10
Betriebskostenabrechnung ohne Gesamtkostenangabe ist unwirksam!
- OLG Naumburg, 24.09.2002 - 9 U 44/02
Abmahnung vor Kündigung eines Mietvertrags wegen Überhitzung der Räume
- OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 10 U 102/11
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Betriebskosten durch den …
- OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 3 U 158/05
Prüffähigkeit von Betriebskostenabrechnungen - Verwirkung eines Rechts
- OLG Düsseldorf, 11.05.2010 - 10 U 178/09
Anforderungen an den Nachweis des Zustandekommens eines …
- LG Berlin, 15.03.2002 - 65 S 327/01
Verwirkung eines Rechts; Anspruch auf Mietzinsreste; Aufrechnung von …
- OLG Brandenburg, 06.06.2007 - 3 U 52/05
Gewerbemietvertrag: Nachzahlung von Nebenkosten für Allgemeinstrom und …
- LG Düsseldorf, 11.08.2014 - 13 O 229/13
Verpflichtung eines gewerblichen Mieters zur Nachzahlung von Betriebskosten und …
- LG Düsseldorf, 26.05.2011 - 9 O 469/10
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Übertragung der Grundsätze der Beweisführung i.R.e. Kaskoversicherung auf einen Automietvertrag im Hinblick auf einen behaupteten Diebstahl
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB §§ 280, 249; AKB § 12 Abs. 1 Nr. 1
Autorecht; Diebstahl eines Mietwagens
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.10.1999 - 21 O 419/98
- OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1176
- MDR 2001, 934
- VersR 2002, 372
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls
Auszug aus OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99
Rn. 6 Für den Nachweis des äußeren Bildes der Entwendung reicht es in der Regel aus, wenn der Versicherungsnehmer (hier: Mieter) beweist, dass das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und später dort nicht wieder aufgefunden worden ist (vgl. z. B. BGH NJW 1995, 2169; NJW-RR 1993, 719).Zwar ist anerkannt, dass sich der Versicherer (hier: der Vermieter) als Indiz auf ein unredliches oder gar betrügerisches Verhalten des Versicherungsnehmers (hier: Mieters) in früheren Fällen stützen kann; jedoch muss es sich hierbei um vergleichbare Fälle handeln (BGH VersR 93, 571;… wN bei Stiefel/Hofmann a. a. O.).
- BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines …
Auszug aus OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99
Dementsprechend hatte der Beklagte Tatsachen darzulegen und zu beweisen, aus denen sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein versicherter Diebstahl ergibt (sog. Beweis für das äußere Bild eines Diebstahls, BGH VersR 91, 1047; 85, 559; 86, 53), die Klägerin hingegen musste Indizien darlegen und beweisen, aus denen sich eine "erhebliche" Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung der Entwendung ergab (BGH VersR 84, 29; 85, 330;… siehe ausführlich Stiefel/Hofmann, AKB, 6. Auflage, § 12 Nr. 33).Zwar sind an diesen Gegenbeweis keine zu hohen Anforderungen zu stellen; es reicht vielmehr ein Indizienbeweis in erleichterter Form aus (BGH VersR 1991, 1047;… Stiefel/Hofmann a. a. O. m. w. N.).
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99
Rn. 6 Für den Nachweis des äußeren Bildes der Entwendung reicht es in der Regel aus, wenn der Versicherungsnehmer (hier: Mieter) beweist, dass das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und später dort nicht wieder aufgefunden worden ist (vgl. z. B. BGH NJW 1995, 2169; NJW-RR 1993, 719).
- BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99
Dementsprechend hatte der Beklagte Tatsachen darzulegen und zu beweisen, aus denen sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein versicherter Diebstahl ergibt (sog. Beweis für das äußere Bild eines Diebstahls, BGH VersR 91, 1047; 85, 559; 86, 53), die Klägerin hingegen musste Indizien darlegen und beweisen, aus denen sich eine "erhebliche" Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung der Entwendung ergab (BGH VersR 84, 29; 85, 330;… siehe ausführlich Stiefel/Hofmann, AKB, 6. Auflage, § 12 Nr. 33). - BGH, 01.10.1975 - VIII ZR 130/74
Haftungsfreistellung und Beweislastumkehr bei Kfz.-Miete
Auszug aus OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99
Diese Vertragsregelung schafft für die Mietvertragsparteien u. a. die gleiche materielle Rechtslage, wie sie bei Abschluss einer Teilkaskoversicherung zur Abwicklung des Diebstahlsrisikos nach den allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB) für den eigenen Wagen bestehen würde und entspricht damit den vom BGH für die Ausgestaltung von Haftungsfreistellungsvereinbarungen in Fahrzeugmietverträgen gestellten Anforderungen (BGH VersR 1976, 61;… Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Auflage, § 9 M 80 m. w. N.). - BGH, 19.12.1984 - IVa ZR 159/82
Leistungsfreiheit des Versicherers bei Zweifeln an der behaupteten Entwendung des …
Auszug aus OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99
Dementsprechend hatte der Beklagte Tatsachen darzulegen und zu beweisen, aus denen sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein versicherter Diebstahl ergibt (sog. Beweis für das äußere Bild eines Diebstahls, BGH VersR 91, 1047; 85, 559; 86, 53), die Klägerin hingegen musste Indizien darlegen und beweisen, aus denen sich eine "erhebliche" Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung der Entwendung ergab (BGH VersR 84, 29; 85, 330;… siehe ausführlich Stiefel/Hofmann, AKB, 6. Auflage, § 12 Nr. 33). - BGH, 03.04.1985 - IVa ZR 158/83
Nachweis eines Kfz-Diebstahls durch den Versicherungsnehmer in der …
Auszug aus OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99
Dementsprechend hatte der Beklagte Tatsachen darzulegen und zu beweisen, aus denen sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein versicherter Diebstahl ergibt (sog. Beweis für das äußere Bild eines Diebstahls, BGH VersR 91, 1047; 85, 559; 86, 53), die Klägerin hingegen musste Indizien darlegen und beweisen, aus denen sich eine "erhebliche" Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung der Entwendung ergab (BGH VersR 84, 29; 85, 330;… siehe ausführlich Stiefel/Hofmann, AKB, 6. Auflage, § 12 Nr. 33). - BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 209/83
Nachweis der Entwendung eines versicherten Kfz
Auszug aus OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99
Dementsprechend hatte der Beklagte Tatsachen darzulegen und zu beweisen, aus denen sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein versicherter Diebstahl ergibt (sog. Beweis für das äußere Bild eines Diebstahls, BGH VersR 91, 1047; 85, 559; 86, 53), die Klägerin hingegen musste Indizien darlegen und beweisen, aus denen sich eine "erhebliche" Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung der Entwendung ergab (BGH VersR 84, 29; 85, 330;… siehe ausführlich Stiefel/Hofmann, AKB, 6. Auflage, § 12 Nr. 33).
- OLG Düsseldorf, 10.09.2007 - 24 U 97/07
Beweispflicht zum äußeren Bild eines Diebstahls bei Mietwagenverlust
Die für § 12 Abs. 1 Ziffer 1 b AKB geltenden Beweisgrundsätze sind wegen der am Leitbild der Kaskoversicherung orientierten Ausgestaltung des Automietvertrages auf das Haftungsverhältnis zwischen den Mietvertragsparteien im Hinblick auf den behaupteten Diebstahl zu übertragen (so zutreffend OLG Köln VersR 2002, 372). - LG Bonn, 28.10.2016 - 1 O 110/15
Grober Fahrlässigkeit, Autovermietung, Kaskoversicherungsschutz
Denn die zwischen der Klägerin und dem Beklagten zu 1. ausdrücklich getroffene Vereinbarung der Gewährung eines an die Fahrzeugvollversicherung angelehnten Schutzes führt dazu, dass für die Parteien dieses Mietvertrages die gleiche Rechtslage besteht, wie sie bei dem Abschluss eines Kaskoversicherungsvertrages bestünde (vgl. OLG Rostock NJOZ 2004, 1394f. zu § 12 AKB a.F.; OLG Köln NJW-RR 2001, 1176 für einen Mietwagen-Diebstahl). - LG Kleve, 13.04.2007 - 1 O 178/06 Dabei ist vorliegend - weil der hier abgeschlossene Automietvertrag am Leitbild der Kfz-Teilkaskoversicherung orientiert ausgestaltet ist - entsprechend den für AKB § 12 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b) entwickelten Beweisgrundsätzen ausreichend für den Diebstahlsnachweis, dass Tatsachen feststehen, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls mit hinreichender Deutlichkeit erschließen lässt (OLG Köln VersR 1996, 1375 - 1376; OLG Köln, Urteil vom 19.01.2001, Aktenzeichen: 19 U 198/99).
Das äußere Bild ist im Allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Kraftwagen zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und später dort nicht mehr vorgefunden worden ist (OLG Köln, 9. Zivilsenat, Urteil vom 10.07.2001, Aktenzeichen: 9 U 3/99; OLG Köln, 19. Zivilsenat, Urteil vom 19.01.2001, Aktenzeichen: 19 U 198/99 ).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 881/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verkehrssicherungspflicht; Inline-Skater; Schmerzensgeld; Amtspflichtverletzung; Staatshaftung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Amtspflichtverletzung - Verkehrssicherungspflicht gegenüber Inline-Skatern
Verfahrensgang
- LG Trier, 05.05.1999 - 4 O 99/99
- OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 881/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1392
- MDR 2001, 748
- SpuRt 2001, 201
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 24.07.1998 - 10 U 60/98
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem kreuzenden Inlineskater beim Abbiegen
Auszug aus OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 881/99
Nach herrschender Meinung sind Inline-Skates auch keine Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Abs. 1 StVG, sondern Fortbewegungsmittel im Sinne von § 24 Abs. 1 StVO (OLG Karlsruhe, NZV 1999, 44; OLG Celle, NJW-RR 1999, 1187 mit weiteren Nachweisen;… Jagusch-Hentschel, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., Rdz. 6 zu § 24 StVO sowie Schmid, DAR 1998, 8; a.A., Vieweg, NZV 1998, 1). - OLG Celle, 28.04.1999 - 9 U 267/98
Auszug aus OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 881/99
Nach herrschender Meinung sind Inline-Skates auch keine Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Abs. 1 StVG, sondern Fortbewegungsmittel im Sinne von § 24 Abs. 1 StVO (OLG Karlsruhe, NZV 1999, 44; OLG Celle, NJW-RR 1999, 1187 mit weiteren Nachweisen;… Jagusch-Hentschel, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., Rdz. 6 zu § 24 StVO sowie Schmid, DAR 1998, 8; a.A., Vieweg, NZV 1998, 1).
- BGH, 19.03.2002 - VI ZR 333/00
Rechtliche Behandlung von Inline-Skates im Straßenverkehr
Dieser Gedanke, der auch der Abgrenzung der besonderen Fortbewegungsmittel des § 24 StVO von den "normalen" Fahrzeugen zugrunde liegt, legt es nahe, Inline-Skates entsprechend der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur als "ähnliche Fortbewegungsmittel" im Sinne des § 24 StVO anzusehen und Inline-Skater grundsätzlich den Regeln für Fußgänger zu unterwerfen; auf diese Weise kann den für Inline-Skater bestehenden und von ihnen ausgehenden Gefahren derzeit noch am ehesten begegnet werden (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1392; OLG Karlsruhe, VersR 1999, 590; OLG Celle, NJW-RR 1999, 1187; Diehl, ZfS 1999, 376;… Hentschel, aaO, § 24 Rdn. 6; Schmid, DAR 1998, 8; Seidenstecher, DAR 1997, 104, 105; 36. VGT 1998, AK VII, S. 13; a.A. Grams, NZV 1997, 65, 67). - LG Landshut, 09.02.2016 - 6 Qs 281/15
Fahrzeugbegriff hinsichtlich Inlineskates
Mit der herrschenden Meinung (vgl. u. a. BayVGH Urteil vom 01.10.2012 - Az. 11 BV 12.771, abgedruckt in Blutalkohol 49, 338; OLG Düsseldorf Urteil vom 12.07.2011 - Az. 1 U 242/10, abgedruckt in MDR 2012, 23;… BGH a. a. O.; OLG Koblenz Urteil vom 10.01.2001 - Az. 1 U 881/99, abdruckt in DAR 2001, 167;… Geppert in LK 12. Auflage (2009) § 142 Rn. 25;… Greger/Zwickel Haftungsrecht des Straßenverkehrs 5. Auflage (2014) § 14 Ziffer VI Rn. 284;… Burmann/Heß/Jahnke/Janker Straßenverkehrsrecht 23. Auflage § 24 Rn. 3, § 31 Rn. 1; Frank Zimmermann JuS 2010, 22, Uwe Böhrensen NJW-Spezial 2009, 169; MD a. D. Klaus Wendrich NZV 2002, 212, Wolfgang Bouska NZV 2000, 472) ist die Beschwerdekammer aus nachstehender Gründen der Auffassung, dass Inlineskates nicht dem Fahrzeugbegriff unterfallen. - OLG Düsseldorf, 12.07.2011 - 1 U 242/10
Haftungsverteilung bei Kollision eines Inline-Skaters mit einem Radfahrer auf …
Ausgehend von der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.03.2002 (NJW 2002, 1955) war aber bereits vor dieser Novellierung anerkannt, dass es sich bei Inline-Skates um besondere Fortbewegungsmittel i.S.d. § 24 Abs. 1 StVO a.F. handelte, so dass der Inlineskater grundsätzlich den für Fußgänger geltenden Verkehrsregeln unterworfen war (vgl. auch OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1392; KG Berlin…, Urteil vom 05.07.2007, Az.: 12 U 195/05 zitiert nach Juris, Jagow/Burmann/Hess, Straßenverkehrsrecht, § 24 Rdnr. 3).
- OLG Koblenz, 18.12.2002 - 1 U 1100/02
Amtshaftung eines Bundeslandes wegen Verletzung der …
Der Senat hat bereits durch Urteil vom 10. Januar 2001 (NJW-RR 2001, 1392) entschieden, dass der Straßenunterhaltspflichtige auf einem ausdrücklich für Fußgänger und Radfahrer eröffneten Weg nicht den besonderen Sicherheitsbedürfnissen von Inline-Skatern Rechnung tragen muss. - LG Aachen, 16.09.2014 - 12 O 12/14
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch wurzelbedingte Bodenanhebungen und …
Insbesondere im Wurzelbereich von Bäumen muss stets mit Erhebungen im Fahrbahnbelag gerechnet werden (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1392; OLG Köln, Beschluss vom 08.03.2010 - 7 U 203/09; OLG Köln, Beschluss vom 08.02.2013 - 7 U 195/12; LG Aachen, Urteil vom 04.11.2009 - 5 O 268/09). - LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01
Verkehrssicherungspflichten für Baustellen; Gefahren für Passanten durch …
Dies bedeutet aber nicht, daß jede nur denkbare Gefahr für Fußgänger auszuräumen ist und die Passanten völlig ihrer eigenen Vorsorgepflicht enthoben sind (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 10.01.2001 - 1 U 881/99 - in: NJW-RR 2001, 1392). - OLG Brandenburg, 22.07.2024 - 2 U 21/24
Amtshaftungsanspanspruch eines Verunfallten gegen den Straßenbaulastträger auf …
Besonders im Wurzelbereich von Bäumen gehören Erhebungen im Fahrbahnbelag hierzu (OLG Koblenz, Urteil vom 10. Januar 2001 - 1 U 881/99 -, NJW-RR 2001, 1392; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Januar 2023 - I-11 U 58/22 -, VRS 145, 79; LG Aachen…, Urteil vom 16. September 2014 - 12 O 12/14 -, Rdnr. 16; LG Bonn…, Urteil vom 24. Juni 2020 - 1 O 410/19 -, Rdnr. 26). - LG Köln, 10.01.2017 - 5 O 284/16
Schadensersatzanspruch und Zahlung von Schmerzensgeld aufgrund einer …
In der Umgebung von Bäumen ist indes mit Gehwegunebenheiten aufgrund der dort befindlichen Baumwurzeln stets zu rechnen (OLG Koblenz NJW-RR 2001, 1392).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BauO § 6; ; BauO § 6 Abs. 6; ; BauO § 6 Abs. 2 S. 2; ; BauO § 6 Abs. 6 S. 1; ; BauNVO § ... 15; ; BGB § 839; ; BGB § 254; ; VwVfG § 48 Abs. 2 S. 3; ; OBG § 40; ; OBG § 39; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rechtsportal.de
Amtshaftung für zu Unrecht erteilte Baugenehmigung
- Wolters Kluwer
Schadensersatz; Amtshaftung; Genehmigung eines Bauvorhabens; Nichteinhaltung von Abstandsflächen; Rücksichtnahmegebot ; Vertrauensschutz ; Entschädigungsanspruch
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 24.03.1998 - 5 O 230/97
- OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 27.05.1963 - III ZR 48/62
Prüfingenieur für Baustatik
Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass der Schutzzweck der im Baugenehmigungsverfahren wahrzunehmenden Amtspflichten nicht dahingeht, den Bauherrn vor allen denkbaren wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren, die ihn bei der Verwirklichung seines Bauvorhabens treffen können (BGHZ 39, 358, 364; BGHZ 109, 380, 394).Das Baugenehmigungsverfahren ist insbesondere nicht dazu bestimmt, dem Bauherrn die Verantwortung für die einwandfreie Durchführung und Durchführbarkeit seines Bauvorhabens abzunehmen (BGHZ 39, 358, 365; NVwZ 1995, 620, 622).
Die Prüfung dieser Aspekte dient aber nicht dem Zweck, den Bauherrn davor zu bewahren, dass er im Vertrauen auf die ihm erteilte Genehmigung Dispositionen trifft, die sich später als schadensträchtig erweisen (BGHZ 39, 358, 365; NVwZ 1995, 620, 622; NVwZ-RR 1997, 675).
- BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95
Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine …
Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
Demgegenüber würdigt die neuere Rechtsprechung das Verhalten des Bauherrn, der leichtfertig auf die Rechtmäßigkeit einer später aufgehobenen Genehmigung (oder auf die Richtigkeit einer zur Frage der Bebaubarkeit erteilten positiven Auskunft) vertraut hat, nicht mehr - nur - nach § 254 BGB, sondern unter dem Gesichtspunkt des Schutzbereichs der verletzten Amtspflicht (BGHZ 117, 83, 90; 134, 268, 283 ff.).Ein Verwaltungsakt, der mit einem "Makel" i.S.d. § 48 Abs. 2 S. 3 VwVfG behaftet ist, soll als Vertrauensgrundlage für den Begünstigten regelmäßig ausscheiden, und zwar unabhängig davon, ob und inwieweit der Verwaltungsakt mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung versehen worden ist (BGHZ 134, 268, 285).
- BGH, 01.12.1994 - III ZR 33/94
Schutzzweck der Amtspflicht der Bauaufsichtsbehörde zur Sicherstellung der …
Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
Das Baugenehmigungsverfahren ist insbesondere nicht dazu bestimmt, dem Bauherrn die Verantwortung für die einwandfreie Durchführung und Durchführbarkeit seines Bauvorhabens abzunehmen (BGHZ 39, 358, 365; NVwZ 1995, 620, 622).Die Prüfung dieser Aspekte dient aber nicht dem Zweck, den Bauherrn davor zu bewahren, dass er im Vertrauen auf die ihm erteilte Genehmigung Dispositionen trifft, die sich später als schadensträchtig erweisen (BGHZ 39, 358, 365; NVwZ 1995, 620, 622; NVwZ-RR 1997, 675).
- BGH, 12.06.1975 - III ZR 34/73
Verfahrensrecht - Revision gegen Grundurteil; Mitverschulden eines Bauherrn
Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
Das Handeln auf eigene Gefahr, das sich der Bauherr in solchen Fällen mit anspruchsmindernder oder anspruchsausschließender Wirkung anrechnen lassen muss, hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit stets unter dem Blickwinkel des Mitverschuldens gem. § 254 BGB gewürdigt (BGH, NJW 1975, 1968, 1969; 1985, 265 und 1692, 1693).In der Rechtsprechung ist die Eigenverantwortung, die Gewerbetreibenden aufgrund ihrer Sachkunde für die Prüfung der spezifisch gewerblichen Aspekte eines Bauvorhabens obliegt, wiederholt betont worden (BGH NJW 1969, 234, 235; 1975, 1968, 1969).
- BGH, 16.01.1992 - III ZR 18/90
mündlicher Bauvorbescheid - § 839 BGB, Schutzzweck, formelles Verfahren, …
Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
Demgegenüber würdigt die neuere Rechtsprechung das Verhalten des Bauherrn, der leichtfertig auf die Rechtmäßigkeit einer später aufgehobenen Genehmigung (oder auf die Richtigkeit einer zur Frage der Bebaubarkeit erteilten positiven Auskunft) vertraut hat, nicht mehr - nur - nach § 254 BGB, sondern unter dem Gesichtspunkt des Schutzbereichs der verletzten Amtspflicht (BGHZ 117, 83, 90; 134, 268, 283 ff.). - BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92
Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des …
Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
Es ist anerkannt, dass das Tatbestandsmerkmal "Maßnahme" i.S.d. § 39 OBG die Schutzpflichten der Behörde und den Kreis der geschützten Personen in gleicher Weise begrenzt wie die Figur des "Dritten" i.S.d. § 839 BGB (BGHZ 122, 317, 321). - BGH, 21.12.1989 - III ZR 118/88
Altlasten II - § 1 Abs. 5 Nr. 1 BauGB, Haftung für nichtigen Bebauungsplan, …
Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass der Schutzzweck der im Baugenehmigungsverfahren wahrzunehmenden Amtspflichten nicht dahingeht, den Bauherrn vor allen denkbaren wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren, die ihn bei der Verwirklichung seines Bauvorhabens treffen können (BGHZ 39, 358, 364; BGHZ 109, 380, 394). - BGH, 30.07.1997 - III ZR 166/96
Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bauaufsichtsbehörde im …
Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
Die Prüfung dieser Aspekte dient aber nicht dem Zweck, den Bauherrn davor zu bewahren, dass er im Vertrauen auf die ihm erteilte Genehmigung Dispositionen trifft, die sich später als schadensträchtig erweisen (BGHZ 39, 358, 365; NVwZ 1995, 620, 622; NVwZ-RR 1997, 675). - BGH, 25.11.1968 - III ZR 73/67
Pflicht der Baugenehmigungsbehörden zur Nichtgenehmigung gewerblicher, das Wohnen …
Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
In der Rechtsprechung ist die Eigenverantwortung, die Gewerbetreibenden aufgrund ihrer Sachkunde für die Prüfung der spezifisch gewerblichen Aspekte eines Bauvorhabens obliegt, wiederholt betont worden (BGH NJW 1969, 234, 235; 1975, 1968, 1969).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 30.10.2000 - 6 U 101/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
HWiG § 2 Abs. 1; ; HWiG § ... 1 Abs. 3 Nr. 3; ; HWiG § 1; ; HWiG § 2; ; HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; HWiG § 1 Abs. 1; ; HWiG § 5; ; BGB § 166; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 166 Abs. 2; ; BGB § 171; ; BGB § 172; ; BGB § 173; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
Widerruf bei Haustürgeschäften - Fondbeitritt durch Formularverträge - situative Erklärung des beauftragten Treuhänders
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
HWiG §§ 1, 2; BGB §§ 166, 171, 172, 173
Widerruflichkeit eines durch Bevollmächtigten abgeschlossenen Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz nur bei Vorliegen der Voraussetzungen in der Person des Vertreters - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Standardisierte Verträge; Fondsbeitritt; Treuhänder; Widerruflichkeit; Darlehen
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 25.05.1999 - 6 O 2498/98
- OLG Stuttgart, 30.10.2000 - 6 U 101/00
Papierfundstellen
- ZIP 2001, 285
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.05.2000 - XI ZR 108/99
Kein Widerruf von Darlehen zur Finanzierung von Immobilienfondsanteilen
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2000 - 6 U 101/00
Der Abschluß i.d.R. standartisierter, vorformulierter Verträge durch einen zur Abwicklung eines Fondsbeitritts eingeschalteten Treuhänders ändert nichts daran, daß es für die Widerruflichkeit der Vertragserklärungen nach dem HTWG grds. auf die situativen Umstände der Abgabe der Erklärung durch den Treuhänder (Vertreter) ankommt (BGH ZIP 2000, 1152 ff).Die Beklagte beruft sich auf das Urteil des BGH vom 2. Mai 2000, AZ.: XI ZR 108/99, dem ein vollständig gleichgelagerter Sachverhalt zu Grunde liege.
Der Senat schließt sich der vom BGH im Urteil vom 2. März 2000 - XI ZR 108/99 - (ZIP 2000, 1152) vertretenen Rechtsauffassung an.
Aus dem Rechtsgedanken des § 166 Abs. 1 BGB ist zu folgern, dass für die situationsbezogenen Voraussetzungen des Widerrufsrechts nach § 1 Abs. 1 HWiG grundsätzlich allein die Person des Vertreters maßgebend ist (BGH ZIP 2000, 1152; 1155; 1156 f.).
Das sei, handle er selbständig, der Vertreter; dagegen sei es der Vertretene, wenn er dem Vertreter eine besondere Weisung erteilt und damit sein Geschäftswille Abgabe und Inhalt der Vertretererklärung entscheidend bestimmt habe (BGHZ 51, 141, 147; ZIP 2000, 1152, 1155, 1157).
- BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93
Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2000 - 6 U 101/00
Handelt der Kunde weiterhin selbst, genügt für das Widerrufsrecht, dass die Überraschungswirkung und Beeinträchtigung der Entschließungsfreiheit des Kunden aus der Haustürsituation nach § 1 Abs. 1 HWiG noch fortdauert (BGH NJW 94, 262); ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Vertragsverhandlungen und Abgabe der zum Vertragsschluss führenden Willenserklärung ist nicht erforderlich (BGHZ 131, 385). - BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2000 - 6 U 101/00
Handelt der Kunde weiterhin selbst, genügt für das Widerrufsrecht, dass die Überraschungswirkung und Beeinträchtigung der Entschließungsfreiheit des Kunden aus der Haustürsituation nach § 1 Abs. 1 HWiG noch fortdauert (BGH NJW 94, 262); ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Vertragsverhandlungen und Abgabe der zum Vertragsschluss führenden Willenserklärung ist nicht erforderlich (BGHZ 131, 385). - BGH, 24.10.1968 - II ZR 214/66
Anfechtung eines Prozeßvergleichs wegen Willensmängeln des Prozeßbevollmächtigten
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2000 - 6 U 101/00
Das sei, handle er selbständig, der Vertreter; dagegen sei es der Vertretene, wenn er dem Vertreter eine besondere Weisung erteilt und damit sein Geschäftswille Abgabe und Inhalt der Vertretererklärung entscheidend bestimmt habe (BGHZ 51, 141, 147; ZIP 2000, 1152, 1155, 1157). - OLG Stuttgart, 30.03.1999 - 6 U 141/98
Wohnungskauf nach Vertreterbesuch - § 1 Abs. 1 HWiG, Fortwirken der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2000 - 6 U 101/00
Mit Beschluss vom 22.11.1999 wurde das Ruhen des Verfahrens bis zum Abschluss des Revisionsverfahrens in der Rechtssache OLG Stuttgart (6 U 141/98) bzw. hinsichtlich einer weiteren Entscheidung des OLG Bamberg angeordnet.
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 20.10.2000 - 7 U 20/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 ZPO, § 9 ZPO
Streitwertbemessung: Feststellung zukünftiger Leistungen aus einer Kapitallebensversicherung - Judicialis
ZPO § 3
- rechtsportal.de
ZPO § 3
Streitwert der Ablaufleistung aus Lebensversicherung - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Streitwert; Lebensversicherung; Ablaufleistung; Wirtschaftliches Interesse; Abzinsung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2002, 913
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Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 18.10.2000 - 3 U 142/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
UWG § 1 § 7 § 13 Abs. 2 Nr. 2
Klagebefugnis des Verbandes deutscher Sportfachhandeln; Begriff der Sonderveranstaltung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bayreuth - 3 KHO 46/00
- OLG Bamberg, 18.10.2000 - 3 U 142/00
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95
Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr
Auszug aus OLG Bamberg, 18.10.2000 - 3 U 142/00
Die Vorstellung der angesprochenen Verkehrskreise von der Branchenüblichkeit wird dabei entscheidend von der besonderen Art der Geschäftstätigkeit des werbenden Unternehmens bestimmt (BGH, GRUR 1997, 672 - Sonderpostenhändler; BGH, GRUR 1998, 585 - Lagerverkauf; BGH, GRUR 1998, 483 - Der M.-Markt packt aus; BGH, GRUR 1998, 1046 - Geburtstagswerbung III). - BGH, 25.06.1998 - I ZR 75/96
Geburtstagswerbung III - Sonderveranstaltung/Sonderangebote
Auszug aus OLG Bamberg, 18.10.2000 - 3 U 142/00
Die Vorstellung der angesprochenen Verkehrskreise von der Branchenüblichkeit wird dabei entscheidend von der besonderen Art der Geschäftstätigkeit des werbenden Unternehmens bestimmt (BGH, GRUR 1997, 672 - Sonderpostenhändler; BGH, GRUR 1998, 585 - Lagerverkauf; BGH, GRUR 1998, 483 - Der M.-Markt packt aus; BGH, GRUR 1998, 1046 - Geburtstagswerbung III). - BGH, 20.03.1997 - I ZR 241/94
Sonderpostenhändler - Irreführung/Beschaffenheit; …
Auszug aus OLG Bamberg, 18.10.2000 - 3 U 142/00
Die Vorstellung der angesprochenen Verkehrskreise von der Branchenüblichkeit wird dabei entscheidend von der besonderen Art der Geschäftstätigkeit des werbenden Unternehmens bestimmt (BGH, GRUR 1997, 672 - Sonderpostenhändler; BGH, GRUR 1998, 585 - Lagerverkauf; BGH, GRUR 1998, 483 - Der M.-Markt packt aus; BGH, GRUR 1998, 1046 - Geburtstagswerbung III). - BGH, 15.01.1998 - I ZR 244/95
Lager-Verkauf - Beschädigte Ware
Auszug aus OLG Bamberg, 18.10.2000 - 3 U 142/00
Die Vorstellung der angesprochenen Verkehrskreise von der Branchenüblichkeit wird dabei entscheidend von der besonderen Art der Geschäftstätigkeit des werbenden Unternehmens bestimmt (BGH, GRUR 1997, 672 - Sonderpostenhändler; BGH, GRUR 1998, 585 - Lagerverkauf; BGH, GRUR 1998, 483 - Der M.-Markt packt aus; BGH, GRUR 1998, 1046 - Geburtstagswerbung III).
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