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Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 82/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3756
OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 82/02 (https://dejure.org/2002,3756)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.07.2002 - 6 W 82/02 (https://dejure.org/2002,3756)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Juli 2002 - 6 W 82/02 (https://dejure.org/2002,3756)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Testamentsauslegung: Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Zuwendung von den Nachlass erschöpfenden Vermögensgegenständen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2087 BGB ; § 133 BGB
    Abgrenzung zwischen einer Erbeinsetzung und der Zuwendung eines Vermächtnisses; Notarielles Testament; Auslegung eines Testaments an Hand des Wortlauts; Bestimmung des Zeitpunkts des "Nacherbfalles"; Bruchteil des Vermögens; Beerdigungskosten

  • Judicialis

    BGB § 2087; ; BGB § 133

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2087 § 133
    Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Zuwendung eines Vermächtnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgrenzung zwischen einer Erbeinsetzung und der Zuwendung eines Vermächtnisses; Notarielles Testament; Auslegung eines Testaments an Hand des Wortlauts; Bestimmung des Zeitpunkts des "Nacherbfalles"; Bruchteil des Vermögens; Beerdigungskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 89
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe; …

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 82/02
    In dieser Verfügung, mit der die Erblasserin über ihr gesamtes Vermögen verfügt hat, ist eine Erbeinsetzung der Beteiligten zu 1, 2 und 4 auf den Bruchteil des Vermögens zu sehen, der dem Wert der jeweils zugewandten Gegenstände im Verhältnis zum Gesamtwert des beim Erbfall vorhandenen Vermögens in Verbindung mit einer Teilungsanordnung nach § 2048 BGB entspricht (hierzu BayOblG FamRZ 1999, 1392, 1394; NJW-RR 1997, 517 f.;… Palandt, BGB, 61. Aufl., § 2087 Rdnr. 4).

    In der Zuwendung einzelner Gegenstände, die den überwiegenden Teil des Nachlasses ausmachen, was insbesondere bei (Haus-)Grundstücken in Betracht kommt, liegt indessen nach dem Willen des Erblassers in aller Regel eine Erbeinsetzung und nicht lediglich die Anordnung eines Vermächtnisses (BayOblG NJW-RR 2000, 1174; FamRZ 1999, 1392, 1393f.; NJW-RR 1997, 517, 518; OLG Köln FamRZ 1989, 549, 550;… Palandt, § 2087 Rdnr. 3).

    Der Umstand, dass im Testament keine Erbquoten genannt sind, steht der Einsetzung der Beteiligten zu 1, 2 und 4 als (Mit-)Erben ebenfalls nicht entgegen, da sich eine derartige Regelung ohne weiteres als eine mit einer Teilungsanordnung verbundene Erbeinsetzung auslegen lässt, bei der sich die jeweilige Erbquote aus dem Verhältnis des zugewendeten Vermögensteils zum Wert des Gesamtnachlasses ergibt (BayOblG NJW-RR 1997, 517, 518).

    Bei der Frage, ob eine Erbeinsetzung vorliegt oder nicht, kommt dem Umstand, wer nach dem Willen des Erblassers den Nachlass zu regeln und die Nachlassschulden, zu denen auch die Bestattungskosten gehören (§ 1968 BGB), zu tragen hat, erhebliche Bedeutung zu (BayOblG NJW-RR 1997, 517, 518; FamRZ 1986, 835, 837).

  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 82/02
    In dieser Verfügung, mit der die Erblasserin über ihr gesamtes Vermögen verfügt hat, ist eine Erbeinsetzung der Beteiligten zu 1, 2 und 4 auf den Bruchteil des Vermögens zu sehen, der dem Wert der jeweils zugewandten Gegenstände im Verhältnis zum Gesamtwert des beim Erbfall vorhandenen Vermögens in Verbindung mit einer Teilungsanordnung nach § 2048 BGB entspricht (hierzu BayOblG FamRZ 1999, 1392, 1394; NJW-RR 1997, 517 f.;… Palandt, BGB, 61. Aufl., § 2087 Rdnr. 4).

    In der Zuwendung einzelner Gegenstände, die den überwiegenden Teil des Nachlasses ausmachen, was insbesondere bei (Haus-)Grundstücken in Betracht kommt, liegt indessen nach dem Willen des Erblassers in aller Regel eine Erbeinsetzung und nicht lediglich die Anordnung eines Vermächtnisses (BayOblG NJW-RR 2000, 1174; FamRZ 1999, 1392, 1393f.; NJW-RR 1997, 517, 518; OLG Köln FamRZ 1989, 549, 550;… Palandt, § 2087 Rdnr. 3).

  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 82/02
    Maßgebend ist hierbei, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Betracht gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen oder dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357, 363; BayOblG NJW-RR 2002, 873 f.).
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99

    Auslegung einesTestaments

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 82/02
    In der Zuwendung einzelner Gegenstände, die den überwiegenden Teil des Nachlasses ausmachen, was insbesondere bei (Haus-)Grundstücken in Betracht kommt, liegt indessen nach dem Willen des Erblassers in aller Regel eine Erbeinsetzung und nicht lediglich die Anordnung eines Vermächtnisses (BayOblG NJW-RR 2000, 1174; FamRZ 1999, 1392, 1393f.; NJW-RR 1997, 517, 518; OLG Köln FamRZ 1989, 549, 550;… Palandt, § 2087 Rdnr. 3).
  • BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85

    Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher …

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 82/02
    Bei der Frage, ob eine Erbeinsetzung vorliegt oder nicht, kommt dem Umstand, wer nach dem Willen des Erblassers den Nachlass zu regeln und die Nachlassschulden, zu denen auch die Bestattungskosten gehören (§ 1968 BGB), zu tragen hat, erhebliche Bedeutung zu (BayOblG NJW-RR 1997, 517, 518; FamRZ 1986, 835, 837).
  • BayObLG, 12.03.2002 - 1Z BR 14/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei einer Vielzahl von Bedachten - …

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 82/02
    Maßgebend ist hierbei, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Betracht gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen oder dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357, 363; BayOblG NJW-RR 2002, 873 f.).
  • OLG Köln, 05.12.1988 - 2 Wx 49/88

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 82/02
    In der Zuwendung einzelner Gegenstände, die den überwiegenden Teil des Nachlasses ausmachen, was insbesondere bei (Haus-)Grundstücken in Betracht kommt, liegt indessen nach dem Willen des Erblassers in aller Regel eine Erbeinsetzung und nicht lediglich die Anordnung eines Vermächtnisses (BayOblG NJW-RR 2000, 1174; FamRZ 1999, 1392, 1393f.; NJW-RR 1997, 517, 518; OLG Köln FamRZ 1989, 549, 550;… Palandt, § 2087 Rdnr. 3).
  • OLG Saarbrücken, 30.03.2022 - 5 W 15/22

    Alleinerbeneinsetzung bei Bezeichnung als Erbe hinsichtlich einzelner …

    Vor allem aber sprechen auch insoweit die Wertrelationen für diese Auslegung; denn selbst ausgehend von den vom Beteiligten zu 2) vorgetragenen Beträgen und den in der Beschwerde behaupteten Wertverhältnissen machten die den übrigen Beteiligten ausgesetzten Zuwendungen, bei denen es sich lediglich um Anteile an weiterem Acker- und Grünland, unter Ausschluss des der Antragstellerin als Gesamtheit zugewandten Hausanwesens, handelte, nach den - maßgeblichen - Vorstellungen des Erblassers nur einen deutlich kleineren Teil des Nachlasses aus (vgl. für ähnliche Größenordnungen etwa BayObLG, FamRZ 1999, 1392; OLG Celle, MDR 2003, 89; OLG Hamburg, FGPrax 2016, 133; OLG München, FamRZ 2017, 144; eine in der Literatur z.T. angenommene starre Grenze - etwa von 90 Prozent, vgl. Ehm in: jurisPK-BGB 8. Aufl., § 2087 Rn. 12 m.wN.
  • OLG Schleswig, 07.08.2015 - 3 Wx 61/15

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Bestimmung des mit der den …

    Die von ihm zitierte Rechtsprechung nimmt allerdings je nach den besonderen Umständen des Einzelfalles durchaus auch bei zugewendeten Werten unter 90 % bereits eine Erbeinsetzung entgegen der Zweifelsregel an (BGH ZEV 2000, 195 f - § 2087 Abs. 2 BGB angewendet, obwohl der Erblasser rund 85 % des beträchtlichen Gesamtvermögens zugewendet hatte; BayObLG NJW-RR 2000, 888 f - 88, 4 % im Testament verteiltes Vermögen reichen dort für die Annahme der Erbeinsetzung der im Testament genannten Miterben; BayObLG FamRZ 1999, 1392 ff - 77 % des Vermögens konkret an zwei Personen zugewiesen führten dort bei Heranziehung weiterer Umstände zur Miterbschaft zu je 1/2.; OLG Celle OLGR 2002, 246 ff - Zuwendung von Grundstücken, die 83 % des Nachlasses ausmachen, führt zur Erbeinsetzung; OLG Celle MDR 2003 89 f - Zuwendung von Grundstücken, die 83 % - 84 % des Nachlasses ausmachen, führt zur Erbeinsetzung).
  • OLG Braunschweig, 03.11.2025 - 10 U 81/25

    Testament; Auslegung; Erbenstellung; Vermächtnis; Auslegung eines Testaments …

    Ist dagegen erkennbar, dass der Erblasser sein Vermögen mehr oder weniger umfassend auf eine oder mehrere Personen übergehen lassen will (vgl. dazu: BayObLG, Beschluss vom 12. März 2002 - 1Z BR 14/01 -, juris), die dann auch noch die Nachlassabwicklung übernehmen soll bzw. sollen, so deutet dies eher auf eine Erbeinsetzung hin (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 6 W 82/02 -, Rn. 11, juris, hinsichtlich Bestattungskosten; BayObLG…, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 1Z BR 107/96 -, Rn. 23, juris;… BeckOK BGB/Litzenburger, 75. Ed. 01.08.2025, BGB § 2087 Rn. 5).
  • OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02

    Weitere Beschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts; Zurückweisung …

    Maßgebend ist hierbei, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Betracht gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen oder dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357, 363; Beschlüsse des Senats vom 19. Juli 2002 - 6 W 82/02 -, OLGR 2002, 260, und vom 31. Juli 2002 - 6 W 96/02 -, OLGR 2002, 246; ferner BayObLG NJW-RR 2002, 873 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.03.2002 - 14 WF 20/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3049
OLG Köln, 14.03.2002 - 14 WF 20/02 (https://dejure.org/2002,3049)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.03.2002 - 14 WF 20/02 (https://dejure.org/2002,3049)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. März 2002 - 14 WF 20/02 (https://dejure.org/2002,3049)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO (i.d.F. ab 01.01.2002) § 568
    Zuständigkeit des Senats in voller Besetzung für Entscheidung über Beschwerde gegen PKH-Entscheidung des Einzelrichters

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung; Besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1436
  • MDR 2002, 1147
  • FamRZ 2002, 1268
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2002 - 14 WF 20/02
    Die Gleichbehandlung der nicht bedürftigen Partei mit der bedürftigen Partei und die erforderliche weitgehende Chancengleichheit bei der Rechtswahrnehmung (BVerfG NJW 1988, 2231;… Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl. (2002), vor § 114 Rn. 1,2) erfordert, dass abgesehen von eindeutigen Fällen kein anderes Gremium über die Frage der Erfolgsaussicht entscheidet, als es auch der Fall bei einer Berufung gegen die Hauptsachenentscheidung des Ausgangsgerichts der Fall wäre.
  • OLG Köln, 18.12.2002 - 2 W 146/02

    Verfahrensrecht; Richterablehnung

    Die Möglichkeit einer Übertragung ist auch nicht deshalb zu bejahen, weil die Gefahr einer widersprüchlichen Beurteilung durch den Einzelrichter in dem Beschwerdeverfahren einerseits und den Senat in seiner nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung in einem etwaigen späteren Berufungsverfahren andererseits nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann (so OLG Köln [14. Senat], MDR 2002, 1147 = OLGR 2002, 260, für eine Beschwerde gegen eine PKH-Entscheidung des Einzelrichters), bzw. weil bei einem zulässigen Ablehnungsgesuch die Entscheidung der Kammer und in einem sich anschließenden Beschwerdeverfahren mithin des Senats jeweils in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenen Besetzung erfolgt wäre.
  • OLG Celle, 12.06.2002 - 2 W 53/02

    Entscheidung durch den originären Einzelrichter in einem Beschwerdeverfahren …

    Rn. 3 Entgegen der Auffassung des OLG Köln (NJW 2002, 1436) hat der Einzelrichter des Beschwerdegerichts die Sache nicht schon dann regelmäßig an den Senat zu übertragen, wenn die Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung betrifft, sofern die Beurteilung der Erfolgsaussicht nicht unzweifelhaft ist.
  • OLG Bamberg, 30.07.2002 - 4 W 81/02

    Befreiung von der Kostenvorschusspflicht bei Klage auf Schadensersatz

    Der Senat verkennt hierbei nicht, dass dies zu dem seltsam anmutenden Ergebnis führt, dass - bei Tätigkeit des Einzelrichters in der ersten Instanz - über die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe der Einzelrichter des Senats in originärer Zuständigkeit entscheidet (differenzierend hierzu allerdings: OLG Köln vom 14.3.2002 - 14 WF 20/02 -), während die - deutlichweniger bedeutsame - Entscheidung nach § 65 Abs. 7 GKG vom Senat in der Besetzung von drei Mitgliedern zu überprüfen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.02.2001 - 11 W 6/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11192
OLG Naumburg, 15.02.2001 - 11 W 6/01 (https://dejure.org/2001,11192)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.02.2001 - 11 W 6/01 (https://dejure.org/2001,11192)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 11 W 6/01 (https://dejure.org/2001,11192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klagefrist; Räumungsklage; Rechtshängigkeit; Hauptsache; Sofortige Beschwerde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1988 - 17 U 284/87

    Kündigung des BGB-Gesellschaftsvertrags: Einstweilige Verfügung zum Betreten der …

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.02.2001 - 11 W 6/01
    "Hauptsache" im Sinne von § 926 Abs. 1 ZPO ist jedes Verfahren, in dem der Verfügungsanspruch nicht nur vorläufig auf seine Begründetheit hin zu überprüfen ist, sei es auch nur inzident (vgl. etwa OLG Düsseldorf MDR 1988, 976;… MünchKomm/Heinze, ZPO § 926 Rn. 16;… Wieczorek/Thümmel, ZPO 3. Aufl. § 926 Rn. 19;… Musielak/Huber, ZPO § 926 Rn. 14).
  • OLG Köln, 27.04.1990 - 13 W 30/90

    Verfahren und Rechtsmittel bei einstweiliger Verfügung

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.02.2001 - 11 W 6/01
    Gegen diese Entscheidung, die Zurückweisung eines das Verfahren betreffenden Gesuchs, ist die Beschwerde nach § 567 ZPO eröffnet (§ 11 Abs. 2 S.4 RPflG;… vgl. Arnold/Hansen, RPflG 5. Aufl. § 11 Rn. 73; aA anscheinend Musielak/Huber, ZPO § 926 Rn. 12 und zum alten Recht OLG Köln RPfleger 1990, 452).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2014 - 11 U 45/14

    Einstweilige Verfügung auf Eintragung der Vormerkung einer …

    Nach allgemeiner Auffassung müssen die Streitgegenstände des einstweiligen Rechtsschutzes und der späteren Hauptsacheklage übereinstimmen (BGH NJW 2001, 157; OLGR Naumburg 2002, 260; OLG Düsseldorf MDR 1988, 976;… B/L/A/H a.a.O § 926 Rn. 2;… Musielak/Huber a.a.O. § 926 Rn. 14;… MüKoZPO/Drescher a.a.O. § 926 Rn. 13;… Wieczorek/Schütze/Thümmel a.a.O. § 926 Rn. 7, 19;… Zöller/Vollkommer a.a.O. § 926 Rn. 30).
  • OLG Nürnberg, 10.08.2009 - 3 W 483/09

    Zulässigkeit des Rechtsmittels im Verfahren der Rechtspflegererinnerung; …

    Letztere stellt die für die Frage der Rechtsmittelfähigkeit maßgebliche Erstentscheidung dar (vgl. auch OLGR Naumburg 2002, 260 mwN).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2008 - 8 W 217/08

    Einstweilige Verfügung: Anfechtbarkeit der Abhilfeentscheidung des Einzelrichters …

    Zuständig im Erinnerungsverfahren für die abschließende Entscheidung ist nicht die nächsthöhere Instanz, sondern der Richter derselben Instanz, sodass es sich bei der den Fristantrag zurückweisenden Erinnerungsentscheidung um einen im ersten Rechtszug ergangenen Beschluss i. S. von § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO handelt, der mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist (…Lipp, a. a. O., vor §§ 567 ff. Rdnr. 5;… Ball, a. a. O., § 567 Rdnr. 6; OLGR Naumburg 2002, 260).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.10.2001 - 6 U 92/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4700
OLG Köln, 19.10.2001 - 6 U 92/01 (https://dejure.org/2001,4700)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.10.2001 - 6 U 92/01 (https://dejure.org/2001,4700)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 2001 - 6 U 92/01 (https://dejure.org/2001,4700)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    AGBG §§ 9 13; BDSG § 4
    UWG -Rech und Verbraucherrecht: Anschriftenänderung

  • Wolters Kluwer

    Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Verbraucherzentrale; Verbraucherinteresse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 135/95

    Behandlung der im Formular offen gelassenen Vertragslaufzeit als AGB

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2001 - 6 U 92/01
    Dabei ist es zwar anerkannt, dass keine vom Verwender gestellte AGB vorliegen, wenn in einem vorformulierten Vertragstext offenengelassene Leerstellen (z.B. die Laufzeit des Vertrags) ausgefüllt werden, die der Kunde nach seiner freien Entscheidung ergänzen kann, ohne dass vom Verwender vorformulierte Entscheidungsvorschlage hinzugefügt wurden (BGH NJW 1998, 1066/1067 f).
  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 84/86

    Eigenschaft eines Bankvollmachtformulars als Allgemeine Geschäftsbedingung

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2001 - 6 U 92/01
    Diese sind nicht bereits erfüllt, wenn eine vorformulierter Vertragstext die formularmäßige Aufforderung zur Änderung oder Streichung einzelner Teile des Textes enthält (vgl. BGH NJW 1987, 2011;… Palandt/Heinrichs, a.a.O. § 1 AGBG Rdn. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 16.10.2001 - 6 W 311/01 - 78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9774
OLG Saarbrücken, 16.10.2001 - 6 W 311/01 - 78 (https://dejure.org/2001,9774)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.10.2001 - 6 W 311/01 - 78 (https://dejure.org/2001,9774)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Oktober 2001 - 6 W 311/01 - 78 (https://dejure.org/2001,9774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BRAGO § 6; ; BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § ... 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569; ; ZPO § 577; ; HGB § 124 Abs. 2; ; HGB § 129; ; BGB § 425

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 6 Abs. 1 S. 2
    Mehrvertretungszuschlag für Vertretung einer BGB -Gesellschaft

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz aus Anwaltshaftung ; Anfechtung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Klage gegen die Mitglieder einer Rechtsanwaltssozietät und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Anspruch des Rechtsanwalt auf ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.10.2001 - 6 W 311/01
    Den Beklagten kann der begehrte Mehrvertretungszuschlag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO nicht unter Verweis auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Rechts- und Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGH, NJW 2001, 1056) versagt werden.
  • OLG Nürnberg, 23.04.2001 - 4 W 1394/01

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - anwaltliche Vertretung mehrerer Gesellschafter …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.10.2001 - 6 W 311/01
    Dieser haftungsrechtliche Hintergrund rechtfertigt es nach Sinn und Zweck des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO, dem mit der Abwehr einer Gesamtschuldhaftung beauftragten Rechtsanwalt einen Mehrvertretungszuschlag zuzubilligen, zumal sich durch die Vertretung einer Mehrzahl von Personen nicht nur die Arbeitsbelastung, sondern auch sein Haftungsrisiko erhöhen kann (OLG Nürnberg, a.a.O. und JurBüro 2001, 528).
  • OLG Nürnberg, 15.06.2001 - 13 W 1754/01

    Vergütung des Rechtsanwalts bei Vertretung von Mitgliedern einer Sozietät im …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.10.2001 - 6 W 311/01
    Auch unter Berücksichtigung der genannten Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes steht dem Rechtsanwalt bei der Vertretung einer Anwaltssozietät in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft auf der Passivseite der Mehrvertretungszuschlag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO jedenfalls dann zu, wenn nicht nur die Gesellschaft als solche, sondern allein oder daneben die einzelnen Gesellschafter als Gesamtschuldner verklagt werden (OLG Nürnberg, Rpfleger 2001, 514).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2005 - 24 W 25/05

    Zur Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlages gemäß § 6 Abs. 1 BRAGO bei …

    Demgemäß ist die Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlags im Passivprozess der einzelnen Rechtsanwälte einer Sozietät auch in der neueren Rechtsprechung weiterhin anerkannt (…OLG Schleswig aaO.; OLG Saarbrücken OLGR 2002, 260, OLG Nürnberg OLGR 2001, 333).
  • OLG Schleswig, 07.04.2003 - 9 W 37/03

    Mehrvertretungszuschlag bei Klage gegen die Mitglieder einer Anwaltssozietät

    Demgemäß ist die Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlags im Passivprozess auch in der neueren Rechtsprechung anerkannt (OLG Nürnberg, RPfleger 2001, 514 f.; OLG Saarbrücken, OLGR 2002, 260 f.).
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