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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 24 U 77/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6021
OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 24 U 77/01 (https://dejure.org/2001,6021)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.2001 - 24 U 77/01 (https://dejure.org/2001,6021)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - 24 U 77/01 (https://dejure.org/2001,6021)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 390 S. 2; ; BGB § 535; ; BGB § 558; ; BGB § 548 a.F., n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung eines verjärten Schadensersatzanspruchs des Vermieters mit Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs des Vermieters; Befriedigung aus Mietkaution; Entstehen des Kautionsrückzahlungsanspruchs des Mieters ; Aufrechnung des Vermieters gegen Anspruch auf Kautionsrückzahlung; Beendigung des Mietverhältnisses mit dem rechtlichen Ende des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 658
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtsfrage auf dem Gebiet des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 24 U 77/01
    Der Beklagten ist einzuräumen, dass nach § 390 Satz 2 BGB ein Vermieter grundsätzlich nicht gehindert ist, gegenüber dem Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution mit einem gemäß § 558 BGB verjährten Ersatzanspruch aufzurechnen, so auch die vom Senat im Vorprozess 24 U 140/99 (ZMR 2001, 267/268; OLGR 2001, 200) zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 101, 244, 252 = NJW 1987, 2372, 2373).

    Der oben erörterte Grundsatz, dass § 390 Satz 2 BGB auch im Verhältnis zwischen dem Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters und verjährten Schadensersatzansprüchen des Vermieters zur Geltung komme und dies auch dann nicht ausgeschlossen ist, wenn der Vermieter sich mit der Abrechnung der Kaution länger als die angemessene Frist Zeit lässt (vgl. BGH NJW 1987, 2372, 2373), ändert jedoch nichts daran, dass im konkreten Falle auch die in der genannten Vorschrift aufgeführte Voraussetzung erfüllt sein muss, nämlich, dass die verjährte Forderung zu der Zeit, zu welcher sie gegen die andere Forderung aufgerechnet werden konnte, noch nicht verjährt war, also eine Aufrechnungslage bestand.

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 24 U 140/99

    Verjährung der Ansprüche des Vermieters wegen unterlassener Schönheitsreparaturen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 24 U 77/01
    Der Beklagten ist einzuräumen, dass nach § 390 Satz 2 BGB ein Vermieter grundsätzlich nicht gehindert ist, gegenüber dem Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution mit einem gemäß § 558 BGB verjährten Ersatzanspruch aufzurechnen, so auch die vom Senat im Vorprozess 24 U 140/99 (ZMR 2001, 267/268; OLGR 2001, 200) zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 101, 244, 252 = NJW 1987, 2372, 2373).

    Wie der Senat aber in seinem Urteil im Vorprozess 24 U 140/99 entschieden hat, war die Verjährung sämtlicher Schadensersatzansprüche der Beklagten spätestens Mitte Januar 1999 eingetreten, zum Teil bereits Mitte September 1998, zum Teil sechs Monate nach Zugang des Anwaltsschreibens vom 25. Juni 1998, äußerstenfalls mit Zugang des Schreibens vom 10. Juli 1998 (vgl. Senatsurteil S. 13, 15).

  • BGH, 07.11.2018 - XII ZR 109/17

    Werbung auf einem Kraftfahrzeug gegen Entgelt: Abgrenzung zwischen Werk- und …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 24 U 77/01
    Gegen einen solchen aufschiebend bedingten Anspruch kann noch nicht aufgerechnet werden, er ist noch nicht erfüllbar (vgl. BGH MDR 19, 88, 667;… Palandt, § 387 Rdnr. 12); denn vor Eintritt der Bedingung ist noch keine Rechtswirkung gegeben, wie aus § 158 Abs. 1 BGB folgt (…wie hier auch Bub/Treier/Scheuer, a.a.O. Rdnr. 292;… vgl. auch Wolf/Eckert a.a.O., 8. Aufl., Rdnr. 1225).
  • KG, 02.12.2019 - 8 U 104/17

    Voraussetzungen einer Aufrechnung eines Vermieters mit einem …

    Rn. 6 Weiterhin hat das Landgericht zutreffend erkannt und wird von der Berufung nicht in Frage gestellt, dass die Anwendung von § 215 BGB voraussetzt, dass vor Eintritt der Verjährung ein Zahlungsanspruch der Beklagten bestand, weil es anderenfalls an der Gleichartigkeit der beiderseitigen Forderungen und damit an einer Aufrechnungslage in unverjährter Zeit i.S. der §§ 387, 215 BGB fehlt (s.a. OLG Düsseldorf ZMR 2002, 658 - bei juris Tz 4 f.;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 78. Aufl., vor § 535 Rn 123).
  • AG Brandenburg, 13.02.2023 - 31 C 210/21

    Gut Ding will Weile haben: Nicht bei Warmwasser!

    Grundsätzlich ist die mit Schriftsatz der Beklagtenseite vom 28.04.2021 ‒ Anlage K 2 ‒ gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch erklärte Aufrechnung mit den dort angeführten Zahlungsansprüchen somit wirksam, weil die Voraussetzungen der §§ 215, 387 BGB ‒ eine Aufrechnungslage vor Eintritt der Verjährung der Schadensersatzansprüche ‒ hier vorliegen (BSG, Urteil vom 17.12.2013, Az.: B 1 KR 59/12 R, u.a. in: WzS 2014, Seite 154 = BeckRS 2014, Nr. 66239 = "juris"; KG Berlin, Beschluss vom 02.12.2019, Az.: 8 U 104/17, u.a. in: MDR 2020, Seite 568; KG Berlin, Beschluss vom 09.05.2011, Az.: 8 U 172/10, u.a. in: MDR 2011, Seite 842; KG Berlin, Beschluss vom 03.06.2010, Az.: 12 U 164/09, u.a. in: Grundeigentum 2010, Seiten 1201 ff.; KG Berlin, Urteil vom 11.08.2003, Az.: 8 U 124/02, u.a. in: KG-Report 2004, Seiten 81 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2001, Az.: 24 U 77/01, u.a. in: WuM 2002, Seiten 495 f.; OLG Naumburg, Urteil vom 09.04.1998, Az.: 3 U 1062/97, u.a. in: "juris"; LG Baden‒Baden, Beschluss vom 29.10.2002, Az.: 3 T 40/02, u.a. in: WuM 2002, Seite 697; AG Montabaur, Urteil vom 23.04.2013, Az.: 5 C 309/12, u.a. in: ZMR 2013, Seiten 973 f.; Strake, ZMR 2021, Seiten 197 ff.;… Weidenkaff, in: Grüneberg, BGB-Kommentar, 81. Aufl. 2022, Einf v § 535 BGB, Rn. 123;… Streyl, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 15. Aufl. 2021, § 548 BGB, Rn. 65).

    Zwar setzt die Anwendung des § 215 BGB voraus, dass noch vor Eintritt der Verjährung ein Zahlungsanspruch der Beklagten/Vermieterin bestand, weil es anderenfalls auch insofern an der Gleichartigkeit der beiderseitigen Forderungen und damit an einer Aufrechnungslage in unverjährter Zeit im Sinne der § 387 und § 215 BGB fehlt (BSG, Urteil vom 17.12.2013, Az.: B 1 KR 59/12 R, u.a. in: WzS 2014, Seite 154 = BeckRS 2014, Nr. 66239 = "juris"; KG Berlin, Beschluss vom 02.12.2019, Az.: 8 U 104/17, u.a. in: MDR 2020, Seite 568; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2001, Az.: 24 U 77/01, u.a. in: WuM 2002, Seiten 495 f.; AG Montabaur, Urteil vom 23.04.2013, Az.: 5 C 309/12, u.a. in: ZMR 2013, Seiten 973 f.; Strake, ZMR 2021, Seiten 197 ff.;… Weidenkaff, in: Grüneberg, BGB-Kommentar, 81. Aufl. 2022, Einf v § 535 BGB, Rn. 123;… Streyl, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 15. Aufl. 2021, § 548 BGB, Rn. 65), jedoch erfolgte hier die Aufrechnung vom 28.04.2021 unstreitig innerhalb der 6-Monatsfrist seit der Übergabe der Wohnung am 26.02.2021.

  • AG Montabaur, 23.04.2013 - 5 C 309/12

    Kautionsrückzahlungsanspruch eines Mieters: Aufrechnung des Vermieters mit …

    Keine Aufrechnung mit verjährter Schadenersatzforderung wegen nicht vertragsgemäßer Rückgabe der Mietsache, wenn zum Zeitpunkt des Verjährungseintritts z.B. mangels Entstehung der Schadensersatzforderung noch keine Aufrechnungslage bestand (Anschluss OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Oktober 2001, 24 U 77/01, ZMR 2002, 658).

    Denn § 215 BGB dispensiert nur von der Einrede der Verjährung; die sonstigen Voraussetzungen einer Aufrechnung müssen hingegen zu dem nach § 215 BGB maßgeblichen Zeitpunkt, also zu nichtverjährter Zeit der nach Verjährungseintritt zur Aufrechnung gestellten Forderung des Beklagten zu 2) vorgelegen haben (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2002, 658 Tz. 6 und Staudinger/Peters/Jacoby BGB Neubearbeitung 2009 § 215 Rdn. 5).

  • LG Lübeck, 28.03.2024 - 14 S 117/22

    Aufrechenbarkeit der gegenseitigen Ansprüche eines Mieters und Vermieters

    Fälligkeit der Leistung des Aufrechnenden, also das Recht des Gläubigers, diese Leistung zu verlangen, ist keine Voraussetzung für eine Aufrechnungslage (…zur Begrifflichkeit Grüneberg, in: Grüneberg BGB, 82. Aufl. 2023, § 271 Rn. 1; ebenso OLG Düsseldorf vom 30.10.2001, Az. 24 U 77/01).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 187/01

    Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Vertragsverhältnisses; …

    Der Inhaber der fälligen Forderung, hier die Klägerin, kann gegen noch nicht fällige, aber bereits entstandene Forderungen aufrechnen (vgl. § 271 Abs. 2 BGB;… dazu Palandt/Heinrichs, BGB, aaO, § 387 Rn. 12. § 271 Rn. 1; Senat DWW 2002, 203).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.05.2002 - 26 WF 78/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2950
OLG Köln, 07.05.2002 - 26 WF 78/02 (https://dejure.org/2002,2950)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.05.2002 - 26 WF 78/02 (https://dejure.org/2002,2950)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 26 WF 78/02 (https://dejure.org/2002,2950)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1578; ZPO § 323
    Unterhaltsrecht: Abänderungsklage wegen Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zulässig

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Abänderungsklage ohne Änderung der tatsächlichen Umstände ; Änderung der Rechtsprechung zur Anwendung der Differenzmethode auf sogenannte Hausfrauenehen; Abänderungsgrund für rechtskräftige Urteile oder gerichtliche Vergleiche; Bindung an frühere ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3640
  • FamRZ 2003, 460
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2002 - 26 WF 78/02
    Es mag dahingestellt bleiben, inwieweit sich im einzelnen eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als alleiniger Abänderungsgrund für rechtskräftige Urteile oder von den Parteien geschlossene gerichtliche Vergleiche auswirkt (vgl. dazu BGH FamRZ 1983, 569,573;FamRZ 2001, 1687; OLG Stuttgart NJW 2002, 1354 f; Büttner NJW 2001, 3244; Luthin, FamRZ 2001, 1065; Scholz FamRZ 2001, 1061, 1064; Rauscher, FuR 2001, 438, Zöller /Vollkommer, ZPO,23. A., § 323 Rn 32, jeweils mit weiteren Nachweisen zu dieser Streitfrage).
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00

    Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum …

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2002 - 26 WF 78/02
    Es mag dahingestellt bleiben, inwieweit sich im einzelnen eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als alleiniger Abänderungsgrund für rechtskräftige Urteile oder von den Parteien geschlossene gerichtliche Vergleiche auswirkt (vgl. dazu BGH FamRZ 1983, 569,573;FamRZ 2001, 1687; OLG Stuttgart NJW 2002, 1354 f; Büttner NJW 2001, 3244; Luthin, FamRZ 2001, 1065; Scholz FamRZ 2001, 1061, 1064; Rauscher, FuR 2001, 438, Zöller /Vollkommer, ZPO,23. A., § 323 Rn 32, jeweils mit weiteren Nachweisen zu dieser Streitfrage).
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81

    Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen …

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2002 - 26 WF 78/02
    Es mag dahingestellt bleiben, inwieweit sich im einzelnen eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als alleiniger Abänderungsgrund für rechtskräftige Urteile oder von den Parteien geschlossene gerichtliche Vergleiche auswirkt (vgl. dazu BGH FamRZ 1983, 569,573;FamRZ 2001, 1687; OLG Stuttgart NJW 2002, 1354 f; Büttner NJW 2001, 3244; Luthin, FamRZ 2001, 1065; Scholz FamRZ 2001, 1061, 1064; Rauscher, FuR 2001, 438, Zöller /Vollkommer, ZPO,23. A., § 323 Rn 32, jeweils mit weiteren Nachweisen zu dieser Streitfrage).
  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 191/98

    Unterhaltspflicht des wiederverheirateten, nicht berufstätigen Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2002 - 26 WF 78/02
    Es mag dahingestellt bleiben, inwieweit sich im einzelnen eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als alleiniger Abänderungsgrund für rechtskräftige Urteile oder von den Parteien geschlossene gerichtliche Vergleiche auswirkt (vgl. dazu BGH FamRZ 1983, 569,573;FamRZ 2001, 1687; OLG Stuttgart NJW 2002, 1354 f; Büttner NJW 2001, 3244; Luthin, FamRZ 2001, 1065; Scholz FamRZ 2001, 1061, 1064; Rauscher, FuR 2001, 438, Zöller /Vollkommer, ZPO,23. A., § 323 Rn 32, jeweils mit weiteren Nachweisen zu dieser Streitfrage).
  • BGH, 12.07.1990 - XII ZR 85/89

    Bindung des Gerichts im Abänderungsverfahren; Berücksichtigung von …

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2002 - 26 WF 78/02
    Denn jedenfalls für den hier vorliegenden Fall, dass auch das Bundesverfassungsgericht die neue Auslegung unverändert gebliebener Gesetze zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse für geboten erklärt, sind mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Voraussetzungen des § 323 ZPO auch für die Abänderung rechtskräftiger Urteile gegeben ( so schon BGH FamRZ 1990, 1091,1094 und übereinstimmend die ganz herrschende Meinung mit Ausnahme von Stein/Jonas/Leipold, 21.A. § 323 Rn 23, der die Änderung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über § 767 ZPO berücksichtigen will).
  • OLG Stuttgart, 28.12.2001 - 16 WF 548/01

    Vergleich über nachehelichen Unterhalt: Änderung der höchstrichterlichen …

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2002 - 26 WF 78/02
    Es mag dahingestellt bleiben, inwieweit sich im einzelnen eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als alleiniger Abänderungsgrund für rechtskräftige Urteile oder von den Parteien geschlossene gerichtliche Vergleiche auswirkt (vgl. dazu BGH FamRZ 1983, 569,573;FamRZ 2001, 1687; OLG Stuttgart NJW 2002, 1354 f; Büttner NJW 2001, 3244; Luthin, FamRZ 2001, 1065; Scholz FamRZ 2001, 1061, 1064; Rauscher, FuR 2001, 438, Zöller /Vollkommer, ZPO,23. A., § 323 Rn 32, jeweils mit weiteren Nachweisen zu dieser Streitfrage).
  • OLG Jena, 09.07.2003 - 2 WF 160/03

    Möglichkeiten der Abänderung von Prozessvergleichen; Bestimmung des …

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 19.04.2002 - 15 W 123/01   

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https://dejure.org/2002,4842
OLG Dresden, 19.04.2002 - 15 W 123/01 (https://dejure.org/2002,4842)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.04.2002 - 15 W 123/01 (https://dejure.org/2002,4842)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. April 2002 - 15 W 123/01 (https://dejure.org/2002,4842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Judicialis

    BVormVG § 1; ; BGB § 1908i; ; BGB § 1901; ; BGB § 1835; ; BGB § 1836; ; BGB § 1836a i.V.m.; ; BGB § 1897 Abs. 1 a.E.; ; FGG § 28 Abs. 2

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hauptverhandlung in Strafsachen, Vergütungsfähigkeit des Aufwands eines Berufsbetreuers

  • rechtsportal.de

    Vergütungsfähigkeit des Aufwands eines Berufsbetreuers für die Teilnahme an einer Hauptverhandlung in einem gegen den Betreuten gerichteten Strafverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütungsfähigkeit des Aufwands eines Berufsbetreuers; Strafverfahren gegen einen Betreuten; Teilnahme des Betreuers am Strafverfahren; Vergütungsfähigkeit der Tätigkeit

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98

    Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten als vergütungspflichtiger …

    Auszug aus OLG Dresden, 19.04.2002 - 15 W 123/01
    Der Senat teilt dabei im Ansatz die Auffassung, dass nicht jedwede Teilnahme eines Betreuers an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten eine honorierungspflichtige Betreuertätigkeit darstellt (vgl. BayObLG BTPrax 1999, 73 = FamRZ 1990, 740).

    Der Senat kann über den Rechtsbehelf des Beschwerdeführers ohne Verstoß gegen § 28 Abs. 2 FGG selbst entscheiden, obwohl das Bayerische Oberste Landesgericht in seinem o.g. Beschluss (BTPrax 1999, 73) den Zeitaufwand des Betreuers für die Sitzungsteilnahme in einer gegen den Betreuten gerichteten Strafsache im Ergebnis als nicht vergütungsfähig angesehen hat.

  • BGH, 07.05.1996 - 5 StR 169/96

    Sicherungsverfahren - Unterbringung des Angeklagten - Betreuer des …

    Auszug aus OLG Dresden, 19.04.2002 - 15 W 123/01
    Denn dem Pflichtverteidiger ist allein (in des Wortes doppelter Bedeutung) die Wahrnehmung der strafprozessualen Belange des Angeklagten in die Hände gelegt (vgl. BGH FamRZ 1997, 175).
  • LG Memmingen, 24.10.1997 - 4 T 1775/97

    Anspruch des Betreuers auf Vergütung im Fall der Teilnahme an Terminen in …

    Auszug aus OLG Dresden, 19.04.2002 - 15 W 123/01
    Die Vergütungsfähigkeit einer Hauptverhandlungsteilnahme richtet sich daher zunächst danach, welcher Aufgabenkreis dem Betreuer übertragen ist und welche konkrete Straftat dem Betreuten vorgeworfen wird; steht danach der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens in sachlichem Zusammenhang mit dem Grund der Betreuungsanordnung, so steht dem Betreuer für seinen Zeitaufwand ein Anspruch auf Vergütung aus beruflicher Tätigkeit jedenfalls dann zu, wenn seine Teilnehme der Erfüllung einer der Zielvorstellungen des § 1897 Abs. 1 BGB dienlich ist und er deshalb vom Strafrichter ausdrücklich in seiner beruflichen Funktion als Betreuer zum Termin geladen ist (ähnlich Landgericht Memmingen, BTPrax 1998, 116 = FamRZ 1998, 508;… vgl. OLG Zweibrücken a.a.O.;… zustimmend Deinert in: Bauer/Klie/Rink, Heidelberger Komm. zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht, Losebl. Stand Dez. 2001, § 1836 BGB Rdn. 89 und Anlage II ebendort S. 6;… MünchKomm-Wagenitz, 4. Aufl. 2002, § 1836 BGB Rdn. 46 und FN 69;… Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl. 2001, § 1836a BGB Rdn. 15).
  • OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05

    Betreuertätigkeit im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren

    Diese Grundsätze mögen es unter besonderen Umständen des Einzelfalls nicht ausschließen, dass der Betreuer gleichwohl seine Tätigkeit in einem Strafverfahren für erforderlich halten darf, etwa in dem in der Rechtsprechung wiederholt behandelten Beispielsfall, dass er von dem Strafgericht durch Ladung zur Hauptverhandlung zur Mitwirkung an der Aufklärung der persönlichen Verhältnisse des angeklagten Betroffenen herangezogen wird (OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 128; OLG Dresden BtPrax 2002, 219).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Teilnahme an einer …

    Vielmehr wird eine Vergütungsfähigkeit von der Rechtsprechung in diesen Fällen nur dann angenommen, wenn zusätzlich der Betreuer gerade wegen dieses Zusammenhanges zu der Hauptverhandlung in seiner Funktion als Betreuer bzw. gesetzlicher Vertreter des Betroffenen hinzugezogen worden war (so OLG Dresden BtPrax 2002, 219 und OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 128).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 460/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Teilnahme an einer …

    Vielmehr wird eine Vergütungsfähigkeit von der Rechtsprechung in diesen Fällen nur dann angenommen, wenn zusätzlich der Betreuer gerade wegen dieses Zusammenhanges zu der Hauptverhandlung in seiner Funktion als Betreuer bzw. gesetzlicher Vertreter des Betroffenen hinzugezogen worden war (so OLG Dresden BtPrax 2002, 219 und OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 128).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.02.2002 - 16 Wx 26/02   

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https://dejure.org/2002,7875
OLG Köln, 26.02.2002 - 16 Wx 26/02 (https://dejure.org/2002,7875)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.02.2002 - 16 Wx 26/02 (https://dejure.org/2002,7875)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - 16 Wx 26/02 (https://dejure.org/2002,7875)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836 Abs. 1
    Verfristung des Vergütungsanspruchs des Betreuers

  • Wolters Kluwer

    Berufsbetreuer; Vergütungsanspruch; Verfristung des Vergütungsanspruchs; Entstehung des Vergütungsanspruchs; Abrechnungszeitraum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch erlischt nach 15 Monaten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 W 113/01

    Antrag des Betreuers auf Festsetzung von Vergütung und Aufwendungsersatz

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2002 - 16 Wx 26/02
    Insoweit folgt der Senat der ganz herrschenden Auffassung in der Literatur (…Dammrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Auflage, § 1836 BGB Rdn. 41;… Erman/Holzhauer, 10. Auflage, § 1836 BGB Rdn. 15;… Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Auflage, § 1836 BGB Rdn. 22;… Palandt/Diederichsen, 61.Auflage, § 1836 BGB Rdn. 12;… Soergel/Zimmermann, 13. Auflage, § 1836 BGB Rdn. 29;… MüKo/Wagenitz, 4.Auflage 2002, § 1836 BGB Rdn. 59) und der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschlüsse vom 13.08.2001 - 20 W 113/01 - = FamRZ 2002, 193 und vom 27.08.2001 - 20 W 159/01 - = MDR 2002, 156).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 159/01
    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2002 - 16 Wx 26/02
    Insoweit folgt der Senat der ganz herrschenden Auffassung in der Literatur (…Dammrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Auflage, § 1836 BGB Rdn. 41;… Erman/Holzhauer, 10. Auflage, § 1836 BGB Rdn. 15;… Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Auflage, § 1836 BGB Rdn. 22;… Palandt/Diederichsen, 61.Auflage, § 1836 BGB Rdn. 12;… Soergel/Zimmermann, 13. Auflage, § 1836 BGB Rdn. 29;… MüKo/Wagenitz, 4.Auflage 2002, § 1836 BGB Rdn. 59) und der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschlüsse vom 13.08.2001 - 20 W 113/01 - = FamRZ 2002, 193 und vom 27.08.2001 - 20 W 159/01 - = MDR 2002, 156).
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