Rechtsprechung
| OLG Hamm, 18.03.2004 - 15 W 38/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 119 Abs. 2, 2101, 2306 Abs. 1 S. 2
Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Beschränkung durch eine angeordnete Nacherbfolge - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Beschränkung durch eine angeordnete Nacherbfolge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Annahme der Erbschaft durch schlüssiges Verhalten?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vermeidung der Publizitätswirkung eines unrichtigen Erbscheins; Wirksames Ausschlagen einer Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht; Annahme einer Erbschaft durch ein nach außen erkennbares konkludentes Verhalten ; Anfechtung der erklärten Annahme der Erbschaft; Irrtum ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Testament - Anfechtung der Annahme einer Erbschaft
Verfahrensgang
- AG Meinerzhagen - 2 VI 75/02
- LG Hagen, 12.12.2003 - 3 T 323/03
- OLG Hamm, 18.03.2004 - 15 W 38/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 206
- FamRZ 2005, 306
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
Anfechtung einer Erbschaftsannahme
Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2004 - 15 W 38/04
Der Beteiligte zu 2) ist auch dadurch in seinen Rechten beeinträchtigt, dass die Erteilung eines Erbscheins angekündigt worden ist, durch den er als Miterbe ausgewiesen werden soll, obwohl er geltend macht, infolge seiner Ausschlagungserklärung nicht Erbe geworden zu sein (KG NJW 1960, 1158; BayObLG NJW-RR 1995, 904).Ist die Erbschaft durch Erklärung angenommen, kann sie auch innerhalb der besonderen Frist des § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB nicht mehr ausgeschlagen werden; vielmehr kann sich der Erbe nur durch eine wirksame Anfechtung (§ 1954 BGB) von der Annahme lösen (BGHZ 106, 35, 363 = NJW 1989, 2885; BayObLG NJW-RR 1995, 904, 906;… Staudinger/Haas, BGB, 13. Bearb., § 2306, Rdnr. 55).
- BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87
Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …
Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2004 - 15 W 38/04
Ist die Erbschaft durch Erklärung angenommen, kann sie auch innerhalb der besonderen Frist des § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB nicht mehr ausgeschlagen werden; vielmehr kann sich der Erbe nur durch eine wirksame Anfechtung (§ 1954 BGB) von der Annahme lösen (BGHZ 106, 35, 363 = NJW 1989, 2885; BayObLG NJW-RR 1995, 904, 906;… Staudinger/Haas, BGB, 13. Bearb., § 2306, Rdnr. 55). - BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2004 - 15 W 38/04
Aufgabe der gerichtlichen Entscheidung ist es, sowohl anhand des Wortlauts und Zusammenhangs des Testaments als auch durch Aufklärung außerhalb der Testamentsurkunde liegender Umstände den übereinstimmenden wirklichen oder mutmaßlichen Willen der testierenden Ehegatten zu ermitteln (BGH NJW 1993, 256). - BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56
Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG
Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2004 - 15 W 38/04
Bei dem Vorbescheid des Amtsgerichts handelt es sich um eine Zwischenverfügung, deren Zulässigkeit und Rechtsmittelfähigkeit anerkannt ist, um die Publizitätswirkung eines etwa unrichtigen Erbscheins zu vermeiden (vgl. BGHZ 20, 255). - BayObLG, 27.06.1996 - 1Z BR 148/95
Erbeinsetzung derselben Person unter verschiedenen Bedingungen und mit …
Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2004 - 15 W 38/04
Die Unkenntnis des Beteiligten zu 2) von der Beschränkung seines Erbanteils mit der so angeordneten Nacherbfolge begründet nach der zutreffenden Auffassung des Landgerichts im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des ihm hinterlassenen Erbteils (BayObLG NJW-RR 1997, 72, 74;… Staudinger/Haas, a.a.O., § 2308, Rdnr. 14;… Soergel/Dieckmann, 13. Aufl., § 2308, Rdnr. 9;… MK/BGB-Frank, 3. Aufl., § 2308, Rdnr. 11;… Ermann/Schlüter, 10. Aufl., § 2308, Rdnr. 2;… RGRK/BGB-Johannsen, 12. Aufl., § 2308, Rdnr. 3).
- OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06
Beginn der Erbausschlagungsfrist - keine zuverlässige Kenntnis vom Grund der …
Bei einer solchen Fallgestaltung kann Kenntnis von der Berufung aufgrund Testaments in der Regel erst dann angenommen werden, wenn das Erbscheinsverfahren einen Stand erreicht hat, der dem Beteiligten Gewissheit über die Auslegung des Testaments gibt und die bis dahin vertretene Auffassung als unhaltbar erscheinen lässt (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 306/308). - LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19
Rechtsirrtum, Erbausschlagung, Wirksamkeit, Erbvertrag, Testament, Irrtum, …
Die Ausschlagungsfrist konnte deshalb nach der Rechtsauffassung der Kammer im vorliegenden Fall nicht vor der Ausschöpfung des Rechtsweges beginnen (…vgl. Leipold in MüKo-BGB, 9. Aufl., § 1944, Rn. 13 a.E.;… vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil v. 25.01.2008 - I-7 U 2/07, Rn. 6ff. nach juris;… OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.03.2021 - I-3 Wx 197/20, Rn. 20 nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.01.2017 - I-7 U 37/16 nach juris; BayOLG, Beschluss v. 22.12.1997 - 1Z BR 138/97 nach juris; KG, Beschluss v. 16.03.2004 - 1 W 120/01; für hier unklar: OLG Hamm, Beschluss v. 18.03.2004 - 15 W 38/04, Rn. 16ff.). - OLG Bremen, 19.11.2020 - 5 U 22/20
Anwendbarkeit der Zweifelsregel des § 2166 BGB
Dafür soll es nicht ausreichen, dass ein Nachlassgericht in der mündlichen Verhandlung seine vorläufige Auffassung zur Auslegung eines Testaments durch einen entsprechenden Hinweis erkennen lässt (OLG Hamm, Beschl. v. 18.03.2004 - 15 W 38/04 = ZEV 2004, 286).
- OLG Köln, 19.08.2014 - 2 Wx 213/14
Wirksamkeit der Ausschlagung der Erbschaft nach Abschluss eines …
Das Verhalten muss Dritten gegenüber objektiv eindeutig zum Ausdruck bringen, Erbe zu sein und die Erbschaft behalten zu wollen (vgl. nur BayObLGZ 1983, 153 [159]; BayObLG, NJW-RR 2005, 232; OLG Hamm, FamRZ 2005, 306;… MüKo-BGB/Leipold, aaO, § 1943 Rn. 4;… Palandt/Weidlich, aaO, § 1943 Rn. 2 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 13.01.2017 - 7 U 37/16
Anfechtung der Annahme einer Erbschaft wegen unrichtiger Vorstellungen des Erben …
Rn. 39 Da die Möglichkeit der Anfechtung dazu dient, dem pflichtteilsberechtigten Erben die Gelegenheit zu einer abwägenden Entscheidung zu geben, ob er die Beschränkung seines Erbteils hinnehmen oder die Anfechtung zur Sicherung seines Pflichtteilsrechts erklären will, kommt es für die Kenntnis darauf an, dass er die ihn beschränkende oder beschwerende Wirkung erkannt oder wenigstens eine feste Vorstellung, aufgrund derer er sich entschließen kann, gewonnen hat (OLG Hamm ZEV 2004, 286).Hinweise, in denen das Gericht seine vorläufige Ansicht zur Testamentsauslegung zu erkennen gibt, begründen dagegen noch keine die Frist in Lauf setzende Kenntnis (OLG Hamm ZEV 2004, 286).
- OLG Saarbrücken, 21.08.2024 - 5 W 46/24
Nachlassverfahren: Hemmung der Erbausschlagungsfrist durch "Höhere Gewalt"
Sein Verhalten muss objektiv eindeutig zum Ausdruck bringen, Erbe zu sein und die Erbschaft behalten zu wollen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 5 W 45/15; OLG Köln, NJW-RR 2015, 73; OLG Hamm, FamRZ 2005, 306; BayObLG, NJW-RR 2005, 232;… Leipold in MünchKommBGB 8. Aufl., § 1943 Rn. 4). - LG Ellwangen/Jagst, 07.05.2003 - 1 T 33/03
Zustimmung des Vormundschaftsgerichts zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bei …
Erbrecht - Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Beschränkung durch eine angeordnete Nacherbfolge (OLG Hamm, Beschluss vom 18.3. 2004 - 15 W 38/04 - mitgeteilt von Richter am OLG Helmut Engelhardt, Emsdetten) BGB §§ 119 Abs. 2; 2101; 2306 Abs. 1 S. 2 1. Eine Erbschaft kann auch bereits vor Beginn der besonderen Ausschlagungsfrist des § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB angenommen werden. - AG Landsberg/Lech, 23.05.2019 - VI 522/18
Annahme der Erbschaft durch Unterzeichnung der Nachlassverfügung mit …
1 Z 124/82">BeckRS 2010, 08036; BayObLG, NJW-RR 2005, 232 = ZEV 2006, 455; OLG Hamm, NJOZ 2004, 3842 = FamRZ 2005, 306; MüKoBGB/Leipold, §§ 1943 Rn. 4; Palandt/Weidlich, §§ 1943 Rn. 2 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 29.03.2004 - 20 W 33/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 172 BGB, § 1896 Abs 2 BGB, § 1897 Abs 4 BGB
Betreuungsverfahren: Auslegung einer notariellen Urkunde als Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht - Judicialis
BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 172; ; BGB § 1896 Abs. 2; ; BGB § 1897 Abs. 4; ; FGG § 20
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Abgrenzung
- rechtsportal.de
Auslegung einer notariellen Urkunde als Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht
- Wolters Kluwer
(Betreuungsverfahren: Auslegung einer notariellen Urkunde als Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auslegung einer notariellen Urkunde als Betreuungsverfügung oder als Vorsorgevollmacht; Unterschiede zwischen der Bestellung eines Betreuers und einer Bevollmächtigung im Rechtsverkehr und Geschäftsverkehr
Verfahrensgang
- AG Kassel, 10.10.2003 - 782 XVII 1393/03
- AG Kassel, 10.10.2003 - 782 XVII 1393/20
- LG Kassel, 08.12.2003 - 3 T 654/03
- OLG Frankfurt, 29.03.2004 - 20 W 33/04
Papierfundstellen
- DNotZ 2004, 937
- FGPrax 2004, 230
- FamRZ 2004, 1322
- Rpfleger 2004, 421
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01
Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2004 - 20 W 33/04
Denn im Unterschied zu einem Vertrag, bei dem sich der übereinstimmende wirkliche Wille beider Vertragsparteien gegenüber einem abweichenden objektiven Erklärungswert durchsetzen kann (vgl. etwa BGH NJW 1996, 1679 und 2002, 1038;… Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 133 Rn. 8), muss bei der hier vorliegenden Urkunde, die sich an eine unbestimmte Vielzahl von Personen richtet und deshalb auch der uneingeschränkten eigenen Aus legung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (…vgl. hierzu Keidel/Meyer-Holz, a.a.O., § 27 Rn. 50 m. w. N.), auf die objektive Erklärungsbedeutung abgestellt werden. - BGH, 09.07.1991 - XI ZR 218/90
Auslegung einer formularmäßigen Zweckerklärung für eine Grundschuld
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2004 - 20 W 33/04
Deshalb können bei der Auslegung einer Vollmachtsurkunde nur solche Umstände herangezogen werden, die dem Geschäftsgegner bekannt oder jedenfalls für ihn erkennbar sind (vgl. RGZ 143, 199; BGH NJW 1983, 1906 und BGH NJW 1991, 3141).
- LG Bielefeld, 06.11.2012 - 23 T 587/12
Beschwerdebefugnis des Kindes der betroffenen Person bei einer Beschwerde gegen …
Dem Angehörigen erwächst selbst dann kein subjektives Recht auf Bestellung zum Betreuer, wenn er von dem Betroffenen als Betreuer gewünscht oder vorgeschlagen wird (vgl. OLG Frankfurt, FGPrax 2004, 230, 231).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 10.01.2003 - 2 WF 122/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 256; ZPO § 620; ZPO § 620f
Möglichkeit der Leistungswiderklage für den Unterhaltsberechtigten im Verfahren einer negativen Feststellungsklage gegen eine einstweilige Anordnung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Leistungsklage bei negativer Feststellungsklage
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nachehelichenunterhalt nach Ehescheidung; Prozesskostenhilfe für Widerklage wegen Nachehelichenunterhalt
Verfahrensgang
- AG Sinsheim, 31.10.2002 - 20 F 254/02
- OLG Karlsruhe, 10.01.2003 - 2 WF 122/02
- AG Sinsheim, 15.02.2005 - 20 F 254/02
- OLG Karlsruhe, 16.11.2005 - 2 UF 41/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 470
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 18.11.2003 - 6 Sch 6/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor einem Schiedsgericht
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85
Anwaltsnotar; Sozietät; Steuerberater; Kammerrechtsbeistand
Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.2003 - 6 Sch 6/03
Ein Verstoß gegen die Pflicht, Vorbringen der Beteiligten in Erwägung zu ziehen, lässt sich nur feststellen, wenn er sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl. BVerfG v. 4.7.1989 - 1 BvR 1460/85, 1 BvR 1239/87, BVerfGE 80, 269 [286]). - BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses
Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.2003 - 6 Sch 6/03
Art. 103 Abs. 1 GG gewährt auch keinen Schutz dagegen, dass das Schiedsgericht Beweisanträge der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lässt (vgl. BVerfG v. 30.1.1985 - 1 BvR 393/84, BVerfGE 69, 141 [143]). - BGH, 14.05.1992 - III ZR 169/90
Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren
Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.2003 - 6 Sch 6/03
Das Schiedsgericht ist jedoch nicht gehalten, jeden Punkt in dem schriftsätzlichen Vorbringen der Parteien in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich abzuhandeln (vgl. zur Problematik BGH v. 14.5.1992 - III ZR 169/90, MDR 1992, 1184 = NJW 1992, 2299 f.).
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