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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 76/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4990
OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 76/01 (https://dejure.org/2003,4990)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.08.2003 - 15 U 76/01 (https://dejure.org/2003,4990)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. August 2003 - 15 U 76/01 (https://dejure.org/2003,4990)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herausgabeansprüche des Betreuten gegen den Betreuer - Umfang des Verwendungsnachweises im Zusammenhang mit Aufwendungen des Betreuers für den Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abrechnung eines Betreuers; Vergütung eines Betreuers; Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung ; Darlegungs- und Beweislast für Aufwendungsersatzansprüche ; Verpflichtung zur Rechnungslegung ; Durchführung der Rechnungsprüfung durch das ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1601
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • RG, 31.03.1931 - III 233/30

    Haftet eine Stadtgemeinde für den Schaden, den ein von ihr ordnungsmäßig …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 76/01
    Auch aus § 1843 Abs. 2 BGB ergibt sich, dass die Durchführung der Rechnungsprüfung durch das Vormundschaftsgericht keine Auswirkungen auf eventuelle Ansprüche des Betroffenen gegen den Betreuer haben kann (vgl. zu den begrenzten rechtlichen Wirkungen von Handlungen und Erklärungen des Vormundschaftsgerichts in ähnlichen Konstellationen RGZ 132, 257, 260; BGH MDR 1964, 303; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1980, 103; LG Freiburg, Die Justiz 1983, 157;… Engler in Staudinger, BGB, 13. Aufl. 1995, § 1843 BGB Rn. 9).
  • BGH, 10.10.1996 - III ZR 205/95

    Rückabwicklung eines wegen der Verpflichtung zur Schaffung eines Adeltstitels …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 76/01
    Die Beweislast dafür, dass die entnommenen Gelder bestimmungsgemäß für die Zwecke des Klägers verwendet wurden, trägt im Rahmen von § 667 BGB der Beklagte (vgl. BGH, NJW 1997, 47, 48).
  • BGH, 06.06.2002 - III ZR 206/01

    Rechtsfolgen der pflichtwidrigen Herausgabe einer Bürgschaftserklärung durch …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 76/01
    Aus der vom Beklagtenvertreter zitierten Entscheidung BGH NJW 2002, 2459, 2460 ergeben sich keine abweichenden rechtlichen Gesichtspunkte: Der Herausgabeanspruch gem. § 667 BGB entfällt nur dann - bzw. geht in einen Schadensersatzanspruch über -, wenn dem Auftragnehmer die Herausgabe des erlangten unmöglich geworden ist.
  • OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12

    Rechenschafts- und Auskunftspflicht des Betreuers; Aufbewahrung von …

    Diesbezüglich hat sich der Beklagte zu 1 auch dann gegenüber der Klägerin zu rechtfertigen, wenn das Betreuungsgericht die Abrechnungen nicht beanstandet hat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.08.2003 - 15 U 76/01, FamRZ 2004, 1601).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2010 - 8 U 622/09

    Betreuung: Pflicht des Betreuers zur Herausgabe des aus dem Vermögen des …

    Rn. 32 a) Das Landgericht ist zutreffend und von der Berufung unbeanstandet davon ausgegangen, dass die Bestimmung des § 667 BGB auf das Verhältnis zwischen Betreuer und Betreutem entsprechende Anwendung findet (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1601 f. Tz. 29; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 5.8.2005 - 4 W 19/05 Tz. 4; NJW-RR 2008, 598 f. Tz. 3 f.; jeweils zit. nach juris).

    Die Rechnungslegung durch den Betreuer sowie deren Prüfung durch das Betreuungsgericht (§§ 1840 f., 1843 BGB i. V. mit § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB) betreffen allein die Rechtsbeziehungen zwischen Betreuer und Betreuungsgericht, nicht jedoch das Rechtsverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem, so dass selbst die vom Betreuungsgericht anerkannte Richtigkeit einer Abrechnung - wie sich auch aus §§ 1843 Abs. 2 BGB und § 1892 Abs. 2 BGB, jeweils in Verbindung mit § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB, ergibt - ohne Einfluss auf mögliche Ansprüche des Betreuten gegen den Betreuer ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1601 f. Tz. 80 - 82, zit. nach juris;… Palandt/Diederichsen, a. a. O., § 1843 Rdnr. 1).

  • LG Saarbrücken, 23.04.2009 - 5 T 12/09

    Rechenschaftspflicht des Betreuers

    Die Aufgabe des Vormundschaftsgerichts bei Betreuungen besteht in einer staatlichen Aufsicht gegenüber dem Betreuer, da der Betroffene vielfach zur Wahrnehmung seiner Rechte gegenüber dem Betreuer nur unzulänglich in der Lage ist (OLG Karlsruhe v. 08.08.2003 - 15 U 76/01 - juris Rn. 82 - OLGR Karlsruhe 2004, 376).
  • OLG Brandenburg, 08.08.2007 - 13 U 81/06

    Nachlasspflegschaft: Herausgabepflicht des Nachlasspflegers für …

    Maßgeblich im Rahmen des § 1890 BGB ist nicht der Besitz des Nachlasspflegers im Zeitpunkt des Herausgabeverlangens des Erben, sondern grundsätzlich der Besitz an Nachlassgegenständen bei Beendigung der Nachlassverwaltung (OLG Dresden, ZEV 2000, 402, 404; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1601 f.).

    Vermag der Nachlasspfleger nicht darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass und aufgrund welcher bestimmter Verfügungen oder tatsächlicher Vorgänge von ihm erlangte Nachlassgegenstände seinem Zugriff wieder entzogen worden sind, ist die Herausgabepflicht begründet (vgl. auch OLG Dresden ZEV 2000, 402 ff; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1601 f).

  • OLG Brandenburg, 21.11.2007 - 13 U 148/06

    Nachlasspflegschaft: Umfang der Herausgabepflicht des Nachlasspflegers

    Maßgeblich im Rahmen des § 1890 BGB ist nicht der Besitz des Nachlasspflegers im Zeitpunkt des Herausgabeverlangens des Erben, sondern grundsätzlich der Besitz an Nachlassgegenständen bei Beendigung der Nachlassverwaltung (OLG Dresden, ZEV 2000, 402, 404; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1601 f.).

    Vermag der Nachlasspfleger nicht darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass und aufgrund welcher bestimmter Verfügungen oder tatsächlicher Vorgänge von ihm erlangte Nachlassgegenstände seinem Zugriff wieder entzogen worden sind, ist die Herausgabepflicht begründet (vgl. auch OLG Dresden ZEV 2000, 402 ff; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1601 f).

  • OLG Brandenburg, 30.01.2008 - 13 U 86/06

    Nachlasspflegschaft: Verpflichtung zur Herausgabe des verwalteten Nachlasses

    Maßgeblich im Rahmen des § 1890 BGB ist nicht der Besitz des Nachlasspflegers im Zeitpunkt des Herausgabeverlangens des Erben, sondern grundsätzlich der Besitz an Nachlassgegenständen bei Beendigung der Nachlassverwaltung (OLG Dresden, ZEV 2000, 402, 404; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1601 f.).

    Vermag der Nachlasspfleger nicht darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass und aufgrund welcher bestimmter Verfügungen oder tatsächlicher Vorgänge von ihm erlangte Nachlassgegenstände seinem Zugriff wieder entzogen worden sind, ist die Herausgabepflicht begründet (vgl. auch OLG Dresden ZEV 2000, 402 ff; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1601 f).

  • OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12

    Zum Anspruch des Betreuten auf Rückzahlung der vom Betreuer aus seinem Vermögen …

    Daraus folgt, dass der Betreuer wie ein Beauftragter verpflichtet ist, Gelder, die er bei der Ausübung der Betreuung aus dem Vermögen des Betreuten erlangt, herauszugeben, soweit er sie nicht bestimmungsgemäß verwendet hat (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1601; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.08.2005 - 4 W 19/05; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.10.2010 - 8 U 622/09; OLG Naumburg, Urteil vom 02.08.2007 - 8 U 4/07).
  • OLG Naumburg, 05.08.2005 - 4 W 19/05
    Dies folgt aus § 667 BGB bzw. § 667 BGB analog, die im Rahmen einer Betreuung auf das Verhältnis zwischen dem Betroffenen und dem Betreuer entsprechend anzuwenden sind (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2004, 376;… Staudinger/Wittmann, Kommentar zum BGB, 13. Aufl. 1995, Rdn. 30 vor §§ 662 ff.); im übrigen bestand zwischen den Parteien unstreitig ein Auftragsverhältnis, das die Beklagte zur zweckentsprechenden Verwendung der Rentenbeträge verpflichtete.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.04.2004 - 15 W 109/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6809
OLG Hamm, 26.04.2004 - 15 W 109/04 (https://dejure.org/2004,6809)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.2004 - 15 W 109/04 (https://dejure.org/2004,6809)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 2004 - 15 W 109/04 (https://dejure.org/2004,6809)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de

    WEG § 28; BGB § 242; BGB § 426 Abs. 1
    Ausgleich von Direktzahlungen an Gemeinschaftsgläubiger

  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung der Durchsetzung eines direkten und persönlichen Ausgleichsanspruchs eines Mitgliedes einer Wohnungseigentümergemeinschaft für die Erfüllung einer Verbindlichkeit im Außenverhältnis gegenüber anderen Mitgliedern; Ausgestaltung der Bestimmung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstattungsanspruch gegen Miteigentümer und Gemeinschaft?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattungsanspruch eines Wohnungseigentümers im Innenverhältnis zu den Miteigentümern, bei Befriedigung von Gläubigern; Gesamtschuldnerausgleich bei Wohnmiteigentumgsgemeinschaft; Bestimmung der Haftunganteile der Wohnungseigentümer; Beschwerde gegen Beschluss zum ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1601
  • NZM 2004, 952
  • ZMR 2004, 855
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2004 - 15 W 109/04
    Einen darauf beruhenden persönlichen Rückgriffsanspruch können die Beteiligten zu 1) in eigenem Namen im Verfahren nach dem WEG verfolgen (BGH NJW 1985, 912; KG OLGZ 1991, 172 = NJW 1991, 402).

    Dementsprechend kann jeder Wohnungseigentümer, der eine im Außenverhältnis bestehende Verbindlichkeit erfüllt, die übrigen Miteigentümer auf Ausgleich im Umfang des von ihnen jeweils gem. dem Kostenverteilungsschlüssel zu tragenden Anteils in Anspruch nehmen (BGH NJW 1985, 912; OLG Stuttgart OLGZ 1986, 32;… KG a.a.O.; OLG Köln NZM 1999, 972).

  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer; …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2004 - 15 W 109/04
    Denn es handelt sich hier nicht um einen allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehenden Anspruch auf Beitragsleistung zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums, den nach anerkannter Auffassung ein einzelner Wohnungseigentümer gerichtlich nur gelten machen kann, wenn er dazu durch Beschlußfassung der Eigentümerversammlung ermächtigt ist (BGHZ 111, 148 = NJW 1990, 2386).
  • OLG Hamm, 27.04.1993 - 15 W 327/92

    Beteiligung eines Wohnungseigentümers an einem gerichtlichen Verfahren; Ansprüche …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2004 - 15 W 109/04
    Da es sich um Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums handelt, sind die in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer allerdings berechtigt, im Rahmen ihres Anspruchs auf ordnungsgemäße Verwaltung (§ 21 Abs. 4 WEG) den in Vorlage getretenen Wohnungseigentümer auf die Befriedigung aus den gemeinschaftlichen Mitteln zu verweisen, um eine gemeinschaftliche Aufbringung der Mittel im Rahmen des § 28 WEG (Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung) zu gewährleisten (Senat OLGZ 1994, 22, 24 und 1994, 134, 137;… OLG Köln a.a.O.).
  • OLG Köln, 26.05.1999 - 16 Wx 55/99

    Befriedigung aus gemeinschaftlichen Mitteln nach Tilgung einer Verbindlichkeit …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2004 - 15 W 109/04
    Dementsprechend kann jeder Wohnungseigentümer, der eine im Außenverhältnis bestehende Verbindlichkeit erfüllt, die übrigen Miteigentümer auf Ausgleich im Umfang des von ihnen jeweils gem. dem Kostenverteilungsschlüssel zu tragenden Anteils in Anspruch nehmen (BGH NJW 1985, 912; OLG Stuttgart OLGZ 1986, 32;… KG a.a.O.; OLG Köln NZM 1999, 972).
  • OLG Hamm, 07.12.1992 - 15 W 240/91

    Kosten, die durch Instandhaltung und Instandsetzung entstehen; Zahlungsanspruch …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2004 - 15 W 109/04
    Da es sich um Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums handelt, sind die in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer allerdings berechtigt, im Rahmen ihres Anspruchs auf ordnungsgemäße Verwaltung (§ 21 Abs. 4 WEG) den in Vorlage getretenen Wohnungseigentümer auf die Befriedigung aus den gemeinschaftlichen Mitteln zu verweisen, um eine gemeinschaftliche Aufbringung der Mittel im Rahmen des § 28 WEG (Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung) zu gewährleisten (Senat OLGZ 1994, 22, 24 und 1994, 134, 137;… OLG Köln a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 25.11.1985 - 8 W 424/84

    Überzahlung von Verwaltungskosten

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2004 - 15 W 109/04
    Dementsprechend kann jeder Wohnungseigentümer, der eine im Außenverhältnis bestehende Verbindlichkeit erfüllt, die übrigen Miteigentümer auf Ausgleich im Umfang des von ihnen jeweils gem. dem Kostenverteilungsschlüssel zu tragenden Anteils in Anspruch nehmen (BGH NJW 1985, 912; OLG Stuttgart OLGZ 1986, 32;… KG a.a.O.; OLG Köln NZM 1999, 972).
  • KG, 30.11.1990 - 24 W 3939/90

    Gerichtliche Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs gegen Dritte ohne …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2004 - 15 W 109/04
    Einen darauf beruhenden persönlichen Rückgriffsanspruch können die Beteiligten zu 1) in eigenem Namen im Verfahren nach dem WEG verfolgen (BGH NJW 1985, 912; KG OLGZ 1991, 172 = NJW 1991, 402).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.07.2003 - 6 WF 26/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5981
OLG Zweibrücken, 18.07.2003 - 6 WF 26/03 (https://dejure.org/2003,5981)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.07.2003 - 6 WF 26/03 (https://dejure.org/2003,5981)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Juli 2003 - 6 WF 26/03 (https://dejure.org/2003,5981)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 646 Abs. 1 Nr. 12; ; ZPO § 646 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 655; ; ZPO § 655 Abs. 1; ; ZPO § 655 Abs. 6; ; RPflG § 11 Abs. 2; ; UVG § 7 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel gegen Zurückweisung eines Antrags auf Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren gemäß § 655 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit der befristeten Erinnerung zum Familiengericht gegen Entscheidungen des Rechtspflegers; Verlangen von Unterhalt aus übergegangenem Recht für die Zukunft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1796
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 04.05.2006 - 15 WF 110/06

    Vereinfachte Festsetzung von Kindesunterhalt: Klage der Unterhaltsvorschusskasse …

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des OLG Zweibrücken (FamRZ 2004, 1796) entgegen, da diese Entscheidung eine Zurückweisung des Antrags wegen Fehlens der Voraussetzungen nach § 646 ZPO als im vereinfachten Verfahren als unzulässig betroffen hat.

    Bei der dem Land als Träger der Unterhaltsvorschusskasse in § 7 Abs. 4 UVG eingeräumten Möglichkeit, den Unterhaltsschuldner auf künftige Leistungen zu verklagen, handelt es sich um einen Fall der gesetzlichen Prozessstandschaft, da das Land, solange es die Leistungen nach dem UVG noch nicht erbracht hat, ein fremdes Recht des Unterhaltsgläubigers geltend macht (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1796).

    Entgegen der auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe (FamRZ 2004, 1796 f.) gestützten Auffassung des Beschwerdeführers hat sich durch die in § 91 Abs. 3 S. 2 BSHG (jetzt § 94 Abs. 4 S. 2 SGB XII) und in § 7 Abs. 4 UVG eingeräumte Befugnis zur Klage auf künftige Leistungen nichts geändert.

    Die Rechtsbeschwerde wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung und wegen der Abweichung von dem Beschluss des OLG Karlsruhe vom 25.02.2004 (FamRZ 2004, 1796) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen, § 574 Abs. 2 Nr. 1, 2 ZPO.

  • OLG Koblenz, 03.02.2005 - 7 UF 985/04

    Vereinfachtes Verfahren über Minderjährigenunterhalt: Ausschluss einer …

    Über die sofortige Beschwerde des Antragsgegners nach § 652 ZPO hätte das Oberlandesgericht zu befinden, während der Rechtsbehelf des Antragstellers als Rechtspflegererinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RpflG (…vgl. hierzu Zöller/Philippi, a.a.O., § 646 Rdn. 13 und § 652 Rdn. 6;… Musielak/Borth, ZPO, 4. Aufl., § 652 Rdn. 1; auch OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1796 m.w.N.) der Entscheidung des Familiengerichts unterfiele.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 6 WF 17/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12263
OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 6 WF 17/03 (https://dejure.org/2003,12263)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.06.2003 - 6 WF 17/03 (https://dejure.org/2003,12263)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - 6 WF 17/03 (https://dejure.org/2003,12263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers im Verfahren über die Anordnung eines Umgangsverbotes als Zwischenentscheidung i.S.e. verfahrensleitenden Verfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 19 Abs. 1 § 50
    Rechtmäßigkeit der Beschwerde gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 113
  • FamRZ 2004, 1591
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 20 W 119/01

    Betreuungsverfahren; Bestellung eines Verfahrenspflegers; Zwischenentscheidung; …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 6 WF 17/03
    Sie ist vergleichbar der Bestellung eines Pflegers in Betreuungsverfahren im Sinne von § 67 FGG, die nach überwiegender Ansicht nicht selbständig anfechtbar ist (OLG Frankfurt MDR 2001, 1061 m.w.N.).
  • OLG Celle, 30.06.1999 - 17 WF 75/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 6 WF 17/03
    Der Senat hat sich bereits in einer früheren Entscheidung (OLGR 2000, 514) derjenigen Meinung angeschlossen, die in der Bestellung eines Verfahrenspflegers gemäß § 50 FGG keinen erheblichen Eingriff in die Rechte der Beteiligten zu erkennen vermag (im Anschluss an OLG Celle FamRZ 1999, 1589 ff) und den Beschwerderechtszug nicht für eröffnet ansieht.
  • KG, 04.07.2006 - 18 WF 119/06

    Sorgerechtsverfahren: Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Damit folgt er nunmehr der herrschenden Rechtsprechung in Literatur und Rechtsprechung, wonach Beschwerden gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers als verfahrensleitende Zwischenverfügungen des Gerichts nicht zulässig sind (vgl. u.a. OLG München FamRZ 2005, 635; OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1591; OLG Hamm FamRZ 2003, 881;… OLG Keidel/Engelmann, FGG, 15. Aufl., § 50 Rn. 47;… Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 50, Rn. 9 jeweils mit w. N.).
  • KG, 04.07.2006 - 18 WF 127/06

    Zur Zulässigkeit einer einfachen Beschwerde gem. § 50 FGG

    Damit folgt er nunmehr der herrschenden Rechtsprechung in Literatur und Rechtsprechung, wonach Beschwerden gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers als verfahrensleitende Zwischenverfügungen des Gerichts nicht zulässig sind (vgl. u.a. OLG München FamRZ 2005, 635; OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1591; OLG Hamm FamRZ 2003, 881;… OLG Keidel/Engelmann, FGG, 15. Aufl., § 50 Rn. 47;… Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 50, Rn. 9 jeweils mit w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 01.07.2004 - 6 U 2358/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15578
OLG München, 01.07.2004 - 6 U 2358/03 (https://dejure.org/2004,15578)
OLG München, Entscheidung vom 01.07.2004 - 6 U 2358/03 (https://dejure.org/2004,15578)
OLG München, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - 6 U 2358/03 (https://dejure.org/2004,15578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    PatG § 139; ; PatG § 9; ; PatG § 14; ; PatG § 33

  • rechtsportal.de

    PatG § 139; PatG § 9; PatG § 14; PatG § 33
    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz, Feststellung der Schadensersatz- und Entschädigungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung eines Patents für Infrarot-Bewegungsmelder; Zugrundelegung mehrerer Definitionen eines Patents aus Sicht eines Sachverständigen; Auslegung des Begriffs "Gesichtswinkel"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus OLG München, 01.07.2004 - 6 U 2358/03
    Dass es sich nicht um einen "kritischen" Wert im Sinne der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2002, 515, 519, 522 Schneidmesser I, Schneidmesser II) handele, folge insbesondere aus der Patentbeschreibung, wonach der Gesichtswinkel im Stand der Technik "in der Regel" bei 110 - 115 Grad liege und "meist" nicht größer sei als 120 Grad (Anlage K 6, Spalte 1, Zeile 14 f.).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus OLG München, 01.07.2004 - 6 U 2358/03
    Hiernach hat das Erstgericht völlig zu Recht in Anlehnung an die Entscheidungen des BGH vom 12.03.2002 (BGH GRUR, 2002, 515 und BGH GRUR 2002, 519 Schneidmesser I und Schneidmesser II) zunächst die Frage geklärt, ob es sich bei der in Rede stehenden Angabe aus der Sicht des Durchschnittsfachmanns um einen sog. "kritischen" Wert handelt, d.h. um einen solchen, der aus der Sicht des Fachmanns genau einzuhalten ist.
  • BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51

    Landstraßen zweiter Ordnung. Unterhaltung

    Auszug aus OLG München, 01.07.2004 - 6 U 2358/03
    Mit den Beklagten ist allerdings davon auszugehen, dass die Verjährung von Ansprüchen, gemäß § 141 PatG auch solcher wegen Patentverletzung, dann zu laufen beginnt, wenn der Berechtigte Kenntnis von der Verletzung und der Person des Verpflichteten hat und dass, soweit ersichtlich, in der Rechtsprechung von diesem Grundsatz nur dann eine Ausnahme gemacht wurde, wenn eine "verwickelte und zweifelhafte Rechtslage" vorlag (RGZ 157, 14, 20; BGHZ 6, 195, 202).
  • RG, 15.01.1938 - VI 190/37

    Wann beginnt die Verjährung der Schadensersatzansprüche aus § 945 ZPO., falls …

    Auszug aus OLG München, 01.07.2004 - 6 U 2358/03
    Mit den Beklagten ist allerdings davon auszugehen, dass die Verjährung von Ansprüchen, gemäß § 141 PatG auch solcher wegen Patentverletzung, dann zu laufen beginnt, wenn der Berechtigte Kenntnis von der Verletzung und der Person des Verpflichteten hat und dass, soweit ersichtlich, in der Rechtsprechung von diesem Grundsatz nur dann eine Ausnahme gemacht wurde, wenn eine "verwickelte und zweifelhafte Rechtslage" vorlag (RGZ 157, 14, 20; BGHZ 6, 195, 202).
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