Rechtsprechung
| OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
StPO § 153a Abs. 1; ; DÜG § 1; ; BGB § ... 31; ; BGB § 107; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 840 Abs. 1; ; BGB § 847 a.F.; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; StGB § 185
- aufrecht.de
"TV Total"
- online-und-recht.de
- RA Kotz
Persönlichkeitsverletzung durch TV-Show
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
70.000 Euro Schadensersatz wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Stefan Raabs »TV Total«
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
APR-Verletzung durch Fernsehsendung
- spiegel.de (Pressemeldung, 04.02.2004)
Fall "Lisa Loch": Raab zu 70.000 Euro Schadenersatz verurteilt
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
70.000 Euro Schadensersatz für Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Fernsehsendung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Fernsehsendung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schadenersatz in Höhe von 70.000 Euro wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Minderjährigen durch Sendung TV Total von Stefan Raab "hier: Lisa Loch" - Gezielte und mehrmalige Herabwürdigung zu Unterhaltungszwecken und zur Gewinnerzielung rechtfertigte ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geldentschädigung wegen schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Fernsehsendung; Schranken der Kunstfreiheit und Satirefreiheit; Gezielte Herabwürdigung einer Minderjährigen zur Steigerung der Zuschauerquote; Verballhornung des Namens und Inverbindungbringen mit ...
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Lisa Loch
Verfahrensgang
- LG Essen, 17.04.2003 - 4 O 205/02
- OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2394 (Ls.)
- NJW-RR 2004, 919
- GRUR 2004, 970
- VersR 2005, 129
- ZUM 2004, 388
- afp 2004, 543
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (26)
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs ab, also von Ausmaß und Intensität der Ausstrahlung, von der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten sowie dem Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens (BGH, Urteil vom 15.11.1994 - VI ZR 56/94, BGHZ 128, 1, 12 = NJW 1995, 861 - Caroline von Monaco I; BGH, Urteil vom 30.1.1996 - VI ZR 386/94, BGHZ 132, 13, 27 = NJW 1996, 1131 - "Lohnkiller").Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. insbesondere das Urteil vom 15.11.1994 - VI ZR 56/94, BGHZ 128, 1 = NJW 1995, 861 - Caroline von Monaco I) beruht die Geldentschädigung für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts auf dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch derartige Rechtsverletzungen häufig ohne Sanktion blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde.
Die Summe muss den von der Rechtsprechung geforderten echten Hemmungseffekt erzeugen (vgl. BGH, NJW 1995, 861, 865; ferner: BGH, Urteil vom 5.12.1995, NJW 1996, 984, 985; Caroline von Monaco II; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 8.3.2000, NJW 2000, 2187, 2188).
Der Präventionsgedanke ist es, der es gebietet, die Gewinnerzielungsabsicht als Bemessungsfaktor in die Entscheidung über die Höhe der Geldentschädigung einzubeziehen (so der Leitsatz 2 des Urteils des BGH vom 15.11.1994, NJW 1995, 861).
- LG Essen, 17.04.2003 - 4 O 205/02
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
unter teilweiser Abänderung des am 17.4.2003 verkündeten Urteils des Landgerichts Essen, Az.: 4 O 205/02, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie über den erstinstanzlich zuerkannten Betrag hinaus eine weitere Geldentschädigung in Höhe von zumindest 278.000,- EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 1 DÜG seit dem 5.6.2002 zu zahlen.unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Essen vom 17.4.2003 (4 O 205/02) die Klage gegen die Beklagten und Berufungsbeklagten zu 1), 2) und 4) abzuweisen.
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Essen vom 17.4.2003 (4 O 205/02) die Klage abzuweisen.
- LG Hamburg, 13.08.1999 - 324 O 106/99
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Bei Satire, die dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 GG unterfällt, mögen die Anforderungen an die Schwere einer Persönlichkeitsverletzung einerseits und die Schwere des Verschuldens andererseits höher angesetzt werden als sonst im Äußerungsrecht (LG Hamburg, NJW-RR 2000, 978, 980).So lag der Fall LG Hamburg, NJW-RR 2000, 978, in dem Susan Stahnke, die tatsächlich eine internationale Schauspielkarriere anstrebte, in der Harald-Schmidt-Show satirisch unterstellt wurde, in einer Fortsetzung von "Basic Instinct" mitzuwirken.
- BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02
BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen …
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Mörder"; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, 1386 - "Münzen-Erna"; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, 3767 - "Bonnbons"; BGH, Urteil vom 30.9.2003 - VI ZR 89/02; VersR 2004, 205 = BGHReport 2004, 253; Palandt/ Sprau, BGB, 63. Aufl., § 823 Rn. 107).Die Maßstäbe für die Beurteilung der satirischen Einkleidung sind im Regelfall weniger streng als für die Bewertung des Aussagekerns (BGH, Urteil vom 30.9.2003 - VI ZR 89/02).
- BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96
Schmerzensgeld bei psychischen Gesundheitsschäden, hier: Nichtannahme einer …
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Die Summe muss den von der Rechtsprechung geforderten echten Hemmungseffekt erzeugen (vgl. BGH, NJW 1995, 861, 865; ferner: BGH, Urteil vom 5.12.1995, NJW 1996, 984, 985; Caroline von Monaco II; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 8.3.2000, NJW 2000, 2187, 2188).Im Beschluss vom 8.3.2000 (1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, 2187, 2188) heißt es dazu, dass die angestrebte Gewinnerzielung als Bemessungsfaktor in die Entscheidung über die Höhe der Geldentschädigung einzubeziehen sei.
- BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98
Bonnbons
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Mörder"; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, 1386 - "Münzen-Erna"; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, 3767 - "Bonnbons"; BGH, Urteil vom 30.9.2003 - VI ZR 89/02; VersR 2004, 205 = BGHReport 2004, 253; Palandt/ Sprau, BGB, 63. Aufl., § 823 Rn. 107).Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich ersichtlich von dem Fall, der dem Beschluss des BVerfG vom 10.7.2002 (1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, 3767 - "Bonnbons") zugrunde lag.
- BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
Strauß-Karikatur
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Alles andere liefe auf eine unstatthafte staatliche Inhaltskontrolle hinaus (BVerfGE 75, 369 = NJW 1987, 2661 - Strauß-Karikatur; BGH, NJW 2000, 1036, 1040).Dabei ist zu beachten, dass auch die "entkleidete" Aussage die Eigenart einer satirischen Inszenierung behält (BVerfG, NJW 1987, 2661; BGH, NJW 2000, 1036, 1039f; OLG Hamm, OLGReport 2002, 201, 203;… Löffler/ Steffen, Presserecht, 4. Aufl., § 6 LPG Rn. 78c;… Palandt/ Sprau, a. a. O., § 823 Rn. 107).
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Alles andere liefe auf eine unstatthafte staatliche Inhaltskontrolle hinaus (BVerfGE 75, 369 = NJW 1987, 2661 - Strauß-Karikatur; BGH, NJW 2000, 1036, 1040).Dabei ist zu beachten, dass auch die "entkleidete" Aussage die Eigenart einer satirischen Inszenierung behält (BVerfG, NJW 1987, 2661; BGH, NJW 2000, 1036, 1039f; OLG Hamm, OLGReport 2002, 201, 203;… Löffler/ Steffen, Presserecht, 4. Aufl., § 6 LPG Rn. 78c;… Palandt/ Sprau, a. a. O., § 823 Rn. 107).
- BGH, 16.07.2002 - X ZR 250/00
Zur Haftung der Deutschen Post AG bei Verlust von Wertsendungen
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Zutreffend ist, dass zum Vorsatz im Zivilrecht nicht nur die Kenntnis der Tatbestandsmerkmale der verletzten Norm, sondern auch das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit gehört (BGH, NJW 2002, 3255, 3256;… Palandt/ Heinrichs, a. a. O., § 276 Rn. 11; Deutsch, VersR 2004, 140;… ausführlich: Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 2 TZ 82f). - BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Auch eine durch die Kunstfreiheit geschützte Satire verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen aber dann, wenn die von ihrer satirischen Umkleidung freigelegte Aussage die Würde des Betroffenen in ihrem Kernbereich trifft (BVerfGE 30, 173, 193ff - Mephisto; BVerfGE 67, 213, 228 - Anachronistischer Zug). - BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
- BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy
- BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82
Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
- BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86
Bundesflagge
- BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94
Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des …
- BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94
Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung
- BGH, 13.04.2000 - I ZR 282/97
Mattscheibe - Pauschale Herabsetzung
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90
TITANIC/'geb. Mörder'
- BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im …
- BGH, 16.01.1996 - VI ZR 109/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
- BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 2000/96
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Talk-Show-Moderators gegen Verurteilung …
- OLG Hamm, 20.09.2000 - 3 U 211/99
Veröffentlichung eines Buches in Satireform über ein real existierendes …
- OLG Hamburg, 25.07.1996 - 3 U 60/93
- BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1353/99
Zum Schutz eines Kindes gegenüber Medienberichterstattung, hier: Erfolglose …
- LG Koblenz, 14.01.2021 - 9 O 80/20
Wikipedia-Aktivist muss wegen Rufmords Schmerzensgeld zahlen
Sie findet ihre sachliche Berechtigung auch in dem Gedanken, dass das Persönlichkeitsrecht gerade bei erheblichen Beeinträchtigungen anderenfalls ohne ausreichenden Schutz bliebe (OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03 -, Rn. 41 - 42, juris).Die Entschädigung muss so hoch ausfallen, dass sie von den Verantwortlichen deutlich zur Kenntnis genommen wird (OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03 -, Rn. 52, juris).
- LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21
Fake-Preis - Verletzung von Persönlichkeits- und Bildnisrechten: …
Insoweit kommen im Bereich der Medienberichterstattung eine Vielzahl von Personen in Betracht - unter anderem der Moderator einer Rundfunksendung (BGH…, Urteil vom 06.04.1976 - VI ZR 246/74, juris Rn. 16 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03, juris Rn. 24;… Erman/Klass, BGB, 16. Aufl. 2020, Anhang zu § 12 - Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht Rn. 85;… Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2017, C. Das Persönlichkeitsrecht Rn. C52).Rn. 88 Dabei wird auch eine satirische Befassung mit einem der Meinungsbildung dienenden Gegenstand vom Schutzbereich der Meinungs- und Rundfunkfreiheit bzw. der Pressefreiheit umfasst (vgl. BGH…, Urteil vom 30.09.2003 - VI ZR 89/02, juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03, juris Rn. 30; OLG München, Beschluss vom 07.07.2009 - 18 W 1391/09, BeckRS 2009, 26810).
Die Eigenheit der Satire, mit Verfremdungen, Verzerrungen und Übertreibungen zu arbeiten, kann nämlich ohne weiteres auch bei Meinungsäußerungen verwirklicht sein, die nicht dem Kunstbegriff unterfallen (vgl. OLG München, Beschluss vom 07.07.2009 - 18 W 1391/09, BeckRS 2009, 26810; vgl. auch BGH…, Urteil vom 30.09.2003 - VI ZR 89/02, juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03, juris Rn. 30).
Neben der Übertreibung (BVerfG, Beschluss vom 03.06.1987 - 1 BvR 313/85, BVerfGE 75, 369-382; BGH…, Urteil vom 10.01.2017 - VI ZR 562/15, juris Rn. 14;… Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2017, C. Das Persönlichkeitsrecht Rn. C67) und der Zuspitzung (LG München I, Urteil vom 30.10.2015 - 9 O 5780/15, AfP 2016, 89 (91)) sind als weitere Stilmittel der Satire die Ironie (OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03, juris Rn. 30;… Härting in: Härting, Internetrecht, 6. Aufl. 2017, B. Persönlichkeitsrechte Rn. 472), die Verfremdung bzw. Verzerrung (BVerfG, Beschluss vom 03.06.1987 - 1 BvR 313/85, BVerfGE 75, 369-382; BGH…, Urteil vom 10.01.2017 - VI ZR 562/15, juris Rn. 14;… Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2017, C. Das Persönlichkeitsrecht Rn. C67), der Spott (OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03, juris Rn. 30) und schließlich auch der - gegebenenfalls auch bösartige - Scherz (vgl. BGH…, Urteil vom 28.07.2016 - I ZR 9/15, juris Rn. 33; BGH…, Urteil vom 26.10.2006 - I ZR 182/04, juris Rn. 11; BGH…, Urteil vom 03.06.1986 - VI ZR 102/85, juris Rn. 19, 21) anerkannt.
- LG Berlin, 13.08.2012 - 33 O 434/11
Rapper muss 8.000,- EUR Entschädigung für herabsetzende Internet-Äußerungen über …
Anders als vorliegend hatte das OLG Hamm über eine mit enormer Medienwirkung einhergehende Diffamierung einer Minderjährigen zu entscheiden, die "auch nicht ansatzweise einen auch nur halbwegs nachvollziehbaren Anlass für seine aggressiven Schmähungen gegeben hatte" (OLG Hamm, 3 U 168/03, juris Rnr. 34).
- OLG München, 18.12.2025 - 14 U 1068/25
DSGVO-Verstoß durch Meta Business Tools im Zusammenhang mit Drittseiten und Apps …
Entschädigungen wurden demnach in solchen Fällen zugesprochen, in denen eine Person durch Berichte in Printmedien (s. z.B. BGH 1995, 861 - Caroline von Monaco), im Fernsehen (s. z.B. OLG Hamm GRUR 2004, 970 - Stefan Raab) oder im Internet (BGH NJW 2014, 2029 - www.stern.de) öffentlich bloßgestellt wurden. - AG Marburg, 09.01.2006 - 51 Ls 2 Js 6842/04
Kundgabe der Missachtung einer Person gegenüber einer unbestimmten Anzahl Dritter …
Eine von der Nebenklage erwogene Art der "Gesamtstrafenbildung" mit Bewertung des Ausgleichsbedürfnisses jeder einzelnen Tat und anschließender Summierung findet nicht statt, weil eine solche Vorgehensweise dem Schadensrecht, das am Ausmaß des angerichteten Nachteils ansetzt und nicht bei den einzelnen Verletzungshandlungen, nicht gerecht wird (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2004, 919, 923 [OLG Hamm 04.02.2004 - 3 U 168/03]; OLG Hamburg, NJW 1996, 2870 [OLG Hamburg 25.07.1996 - 3 U 60/93]).Eine spürbare Erhöhung des Ausgleiches gegenüber vergleichbaren Fällen läßt sich auch nicht mit einem über das Verhältnis zum individuellen Schädiger hinausgehenden Gedanken der Generalprävention rechtfertigen, weil dies die Aufgabe des Schadensrechtes als Ausgleich ursächlich angerichteter Schäden verläßt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2004, 919, 923) [OLG Hamm 04.02.2004 - 3 U 168/03].
- LG Berlin, 16.12.2021 - 27 O 195/21
Geldentschädigung in Höhe von 10.000,- EUR wegen sexistisch-diffamierenden …
Die Entscheidung des OLG Hamm, Urteil vom 04. Februar 2004 - 3 U 168/03 -, mit der das Gericht eine Geldentschädigung von 70.000,00 ? ausurteilte, bietet ebenfalls keinen Anhaltspunkt für die im vorliegenden Fall angemessene Entschädigungshöhe. - OLG München, 18.12.2025 - 14 U 881/25
Berufung, Werbung, Schadensersatzanspruch, Unterlassungsanspruch, …
Entschädigungen wurden demnach in solchen Fällen zugesprochen, in denen eine Person durch Berichte in Printmedien (s. z.B. BGH 1995, 861 - Caroline von Monaco), im Fernsehen (s. z.B. OLG Hamm GRUR 2004, 970 - Stefan Raab) oder im Internet (BGH NJW 2014, 2029 - www.stern.de) öffentlich bloßgestellt wurden. - OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05
Testamentsvollstreckung: Gesamte Entlassung mehrerer Testamentsvollstrecker wegen …
Die dabei angestellten rechtlichen Erwägungen treffen zu und entsprechen der Senatsrechtsprechung (vgl. z. B. ausführlich Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 3 U 168/03 -, dort S. 12 bis 15) und dem Schrifttum (…vgl. z. B. MüKo/Zimmermann, 4. Aufl., § 2225 Rn. 6). - OLG München, 18.12.2025 - 14 U 1314/25
Löschungs- und Schadensersatzansprüche bei Verarbeitung personenbezogener Daten …
Entschädigungen wurden demnach in solchen Fällen zugesprochen, in denen eine Person durch Berichte in Printmedien (s. z.B. BGH 1995, 861 - Caroline von Monaco), im Fernsehen (s. z.B. OLG Hamm GRUR 2004, 970 - Stefan Raab) oder im Internet (BGH NJW 2014, 2029 - www.stern.de) öffentlich bloßgestellt wurden. - OLG Frankfurt, 12.07.2007 - 16 U 2/07
Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Online-Archivierung eines Artikels …
Bei Hyperlinks wird eine Haftung allgemein bejaht, wenn sich der Linksetzer die Informationen zu eigen macht, wobei es auf sämtliche Umstände des Einzelfalls ankommt (…Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 10 Rn. 249; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 2004, 919). - OLG München, 18.12.2025 - 14 U 2300/25
Ansprüche aufgrund der Nutzung von Drittanbieter-Tools durch Plattformbetreiber
- AG Bremen, 09.07.2008 - 23 C 189/07
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Ausstrahlung nicht genehmigten Filmsequenz
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 30.09.2003 - 9 U 86/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Substantiierung eines deliktischen Schadensersatzanspruchs aus Anliegerhaftung wegen Verletzung von Streupflichten; Voraussetzungen des Vorliegens eines amtshaftungsrechtlichen Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung der Streupflicht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 10 (Kurzinformation)
Streupflichten nur auf verkehrswichtigen Gehwegen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Streupflichtverletzung - Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 839; GG Art. 34
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei winterlichen Straßenverhältnissen hinsichtlich der Gehwege
Verfahrensgang
- LG Münster, 27.01.2003 - 2 O 626/02
- OLG Hamm, 30.09.2003 - 9 U 86/03
Papierfundstellen
- NZV 2004, 645
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 13.07.1989 - 18 U 59/89
Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2003 - 9 U 86/03
Andererseits muss den streupflichtigen Gehwegen eine notwendige Erschließungsfunktion in dem Sinne zukommen, dass die nach der Verkehrsauffassung für die Lebensführung wesentlichen Orte (Wohnungen, Schulen, Arbeitsstätten, Geschäfte etc.) für Fußgänger zu jeder Jahreszeit erreichbar sind (vgl. Senatsurteil v. 21.12.1999 - OLGR 2001, 244; OLG Düsseldorf VersR 1989, 1090). - OLG Hamm, 04.12.1992 - 9 U 78/92
Winterwartung ; Pflichten der Gemeinde; Kontrolle der Straßen; Vorbeugendes …
Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2003 - 9 U 86/03
Aus dem Kreis der zu bestreuenden Gehflächen sind vielmehr lediglich tatsächlich entbehrliche Wege, für die ein echtes, jederzeit zu befriedigendes Verkehrsbedürfnis nicht besteht, herauszunehmen (Senatsurteil v. 04.12.1992 - VersR 1993, 1285 (m.w.N.).
- OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 646/04
Zur Streupflicht auf innerörtlichen Gehwegen
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Sicherung des Fußgängerverkehrs höhere Anforderungen an den Streupflichtigen stellt, als diejenige des Fahrzeugverkehrs (…vgl. Wichmann, a.a.O., S. 107; OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 39; OLG Dresden, OLGR 2003, 293 - 296 je m.w.N.).Andererseits müssen nicht ausnahmslos alle vorhandenen Gehwege abgestreut und geräumt werden (vgl. OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 39;… Wichmann, a.a.O, S. 109 m.w.N.).
Wie bei Verkehrssicherungspflichten allgemein ist entscheidend darauf abzustellen, ob der Fußgänger bei vernünftigen Sicherheitserwartungen mit der Räumung des Gehweges rechnen darf oder nicht (vgl. OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 39).
Von der Streupflicht auszunehmen sind daher nur tatsächlich entbehrliche Wege, für die ein echtes, jederzeit zu befriedigendes Verkehrsbedürfnis nicht besteht (vgl. OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 39; OLG Dresden, OLGR 2003, 293 - 296;… Wichmann, a.a.O., S. 109 f), so z.B. wenn das Grundstück genauso sicher auf einem anderen Weg erreicht werden kann, ferner bei tatsächlich entbehrlichen Gehwegen, wie solchen, die durch Park- oder Grünanlagen führen oder in reinen Industriegebieten.
Auch kann dem Zeugen nicht vorgeworfen werden, dass er von mehreren möglichen Wegen den gefährlicheren Weg gewählt oder einen nicht notwendigen Gang unternommen hätte und deshalb das Verschulden des Verkehrssicherungspflichtigen hinter dem Verstoß gegen eigene Sicherheitsbelange zurücktritt (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 589 - 590; OLG Oldenburg, VersR 2001, 117 - 118; OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 40; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.11.1984, VI ZR 164/83 - zitiert nach juris).
- OLG Jena, 18.07.2012 - 4 U 195/12
Keine Streupflicht auf nicht markiertem Fußgängerüberweg (über eine innerörtliche …
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass hinsichtlich der Sicherung des Fußgängerverkehrs höhere Anforderungen an den Streupflichtigen zu stellen sind, als hinsichtlich der Sicherung des Fahrzeugverkehrs (ebenso OLG Hamm (s.o.), OLGR 2004, 38, 39; OLG Dresden, OLGR 2003, 293 - 296 je m.w.N.).Allerdings müssen auch nicht ausnahmslos alle vorhandenen Gehwege ständig abgestreut und geräumt werden (vgl. OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 39), da dies angesichts der Finanzlage der öffentlichen Kassen regelmäßig mit zumutbaren Mitteln nicht zu erreichen ist.
Wie bei den sonstigen Verkehrssicherungspflichten ist deshalb entscheidend darauf abzustellen, ob der Fußgänger bei vernünftigen Sicherheitserwartungen mit der Räumung des Gehweges rechnen darf oder nicht (vgl. OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 39), wobei aber grundsätzlich gewährleistet sein muss, dass wenigstens zu Fuß jede Wohnung - auch von älteren und gebrechlichen Menschen - einigermaßen sicher zu erreichen ist (vgl. Schmid, NJW 1988, 3177, 3181; OLG Frankfurt, Urt. V. 19.11.2003, 1 U 62/03, zitiert nach juris).
Von der Streupflicht auszunehmen sind daher nur tatsächlich entbehrliche Wege, für die ein echtes, jederzeit zu befriedigendes, Verkehrsbedürfnis nicht besteht (vgl. OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 39; OLG Dresden, OLGR 2003, 293 - 296;… Wichmann, a.a.O., S. 109 f), so z.B. wenn das Grundstück genauso sicher auf einem anderen Weg erreicht werden kann, ferner bei tatsächlich entbehrlichen Gehwegen, wie solchen, die durch Park- oder Grünanlagen führen oder in reinen Industriegebieten.
- ArbG Rosenheim, 27.03.2018 - 1 Ca 1407/17
Verkehrssicherungspflichtverletzung - Räum- und Streupflicht für Nebeneingänge
Rn. 40 c) Nach diesen Grundsätzen sind Art und Wichtigkeit des Verkehrsweges ebenso zu berücksichtigen wie seine Gefährlichkeit und die Stärke des zu erwartenden Verkehrs, wobei an die Sicherung des Fußgängerverkehrs strengere Anforderungen zu stellen sind (OLG Hamm Urteil vom 30.09.2003 9 U 86/03 OLGR Hamm 2004 38 ff. Rz. 11 zitiert nach Juris).Lediglich für verkehrsunbedeutende Wege, für die ein echtes Verkehrsbedürfnis auch unter Berücksichtigung der Erwartungshaltung der Benutzer nicht erkennbar ist, besteht danach keine Streupflicht (…BGH Urteil vom 09.10.2003 III ZR 8/03 NJW 2003 3622 Rz. 5 zitiert nach juris;… Brandenburgisches OLG Urteil vom 02.03.0210 2 U 6/08 MDR 2010 809 Rz. 24 zitiert nach juris; in der Sache ebenso: OLG Hamm Urteil vom 30.09.2003 9 U 86/03 NZV 2004 645 f. Rz. 11 zitiert nach juris).
Lediglich für verkehrsunbedeutende Wege, für die ein echtes Verkehrsbedürfnis auch unter Berücksichtigung der Erwartungshaltung der Benutzer nicht erkennbar ist, besteht hiernach keine generelle Streupflicht (…BGH Urteil vom 09.10.2003 III ZR 8/03 NJW 2003 3622 Rdnr. 5;… Brandenburgisches OLG Urteil vom 02.03.2010 2 O 6/08 MDR 2010 809 Rdz. 24; OLG Hamm Urteil vom 30.09.2003 9 O 86/03 NZV 2004 645; OLG Hamm Urteil vom 12.09.2012 I/11 U 94/11 BeckRS 2013 11850).
- OLG Hamm, 12.09.2012 - 11 U 94/11 Danach sind Art und Wichtigkeit des Verkehrsweges ebenso zu berücksichtigen wie seine Gefährlichkeit und die Stärke des zu erwartenden Verkehrs, wobei an die Sicherung des Fußgängerverkehrs strengere Anforderungen zu stellen sind (OLG Hamm, Urteil vom 30.09.2003 - 9 U 86/03, OLGR Hamm, 2004, 38 ff., Rz. 11 zitiert nach Juris).
Lediglich für verkehrsunbedeutende Wege, für die ein echtes Verkehrsbedürfnis auch unter Berücksichtigung der Erwartungshaltung der Benutzer nicht erkennbar ist, besteht danach keine Streupflicht (BGH…, Urteil vom 09.10.2003 - III ZR 8/03, NJW 203, 3622, Rz. 5 zitiert nach juris; Brandenburgisches OLG…, Urteil vom 02.03.0210 - 2 U 6/08, MDR 2010, 809, Rz. 24 zitiert nach juris; in der Sache ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 30.09.2003 - 9 U 86/03, NZV 2004, 645 f. , Rz. 11 zitiert nach juris sowie Thüringer OLG…, Beschluss vom 2.20.12.2010 - 4 U 610/10, Rz. 4 zitiert nach juris, …und Beschluss vom 06.06.2008 - 4 U 339/07, NZV 2009, 34 f., Rz. 4 zitiert nach juris).
- VG Freiburg, 14.11.2007 - 1 K 762/07
Übertragung der Straßenräumpflicht von der Gemeinde auf Anwohner durch Satzung …
Bei der Beurteilung einer Streupflicht auf Abkürzungen ist auch zu berücksichtigen, ob die Benutzung eines gesicherten Umweges wegen unverhältnismäßig längerer Wegstrecke möglicherweise als unzumutbar angesehen werden muss (vgl. aus der obergerichtlichen Rspr. etwa: OLG Hamm, Urt. v. 30.9.2003 - 9 U 86/03 - Juris;… OLG Dresden, Urt. v. 19.2.2003 - 6 U 955/02 - Juris;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 31.5.2000 - 19 U 14/99 - Juris). - OLG Rostock, 04.04.2008 - 5 U 10/08
Amtshaftung: Passivlegitimation einer Gemeinde; Pflicht zum Streuen einer …
Das OLG Hamm hat die Anforderungen dahingehend näher konkretisiert, dass aus dem Kreis der zu bestreuenden Gehflächen tatsächlich entbehrliche Wege, für die ein echtes, jederzeit zu befriedigendes Verkehrsbedürfnis nicht besteht, herauszunehmen sind; dem streupflichtigen Gehwegen muss eine notwendige Erschließungsfunktion in dem Sinne zukommen, dass die nach der Verkehrsauffassung für die Lebensführung wesentlichen Orte (Wohnungen, Schulen, Arbeitsstätten, Geschäfte etc.) für Fußgänger zu jeder Jahreszeit erreichbar sind, d.h. diejenigen Wege, die bei vernünftiger Beurteilung nach Verkehrsbedeutung und äußerer Anlage auch im Winter als die wesentlichen Verbindungen erscheinen (OLG Hamm, NZV 2004, 645). - OLG Dresden, 01.07.2026 - 1 U 121/26
Umfang der zeitlichen Grenzen der winterlichen Räumpflicht und Streupflicht auf …
Von der Streupflicht auszunehmen sind nur tatsächlich entbehrliche Wege, für die ein echtes, jederzeit zu befriedigendes Verkehrsbedürfnis nicht besteht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 30.09.2003 - 9 U 86/03, Rn. 11; OLG Dresden…, Urteil vom 19.02.2003 - 6 U 955/02, Rn. 30; OLG Jena…, Urteil vom 09.03.2005 - 4 U 646/04, Rn. 21; jeweils juris). - OLG München, 29.11.2012 - 1 U 2931/12
Verkehrssicherungspflicht: Streu- und Räumpflicht der Gemeinde für einen Gehweg; …
Sofern einem Gehweg eine notwendige Erschließungsfunktion in dem Sinne zukommt, dass die nach der Verkehrsauffassung für die Lebensführung wesentlichen Orte (Wohnungen, Schulen, Arbeitsstätten, Geschäfte etc.) für Fußgänger zu jeder Jahreszeit erreichbar sind, muss der Weg bestreut werden (vgl. OLG Hamm NZV 2004, 645; OLG Rostock BeckRS 2010, 17377; OLG Brandenburg BeckRS 2008, 12536). - OLG Frankfurt, 18.06.2013 - 15 U 4/12
Streu- und Räumpflicht der Gemeinde auf Fußgängerweg
Rn. 34 Fußgängerwege innerhalb einer geschlossenen Ortslage sind grundsätzlich zu räumen und zu streuen, wenn sie nicht nur eine Freizeit-, sondern auch eine Erschließungsfunktion in dem Sinne haben, dass sie in Bezug auf die nach der Verkehrsauffassung für die Lebensführung wesentlichen Orte (Wohnungen, Schulen, Arbeitsstätten, Geschäfte etc.) die Erreichbarkeit sichern (vgl. BGH, Urteil vom 09.10.2003 - III ZR 8/03, NJW 2003, 3622, 3623; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.11.2003 - 1 U 62/03, juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.06.2008 - 2 U 8/07, juris; OLG Hamm, Urteil vom 30.09.2003 - 9 U 86/03, NZV 2004, 645; OLG München, Urteil vom 29.11.2012 - 1 U 2931/12, r + s 2013, 201, 202; OLG Rostock, Urteil vom 21.05.2010 - 5 U 145/09, juris). - OLG Hamm, 11.12.2006 - 6 W 62/06
Zum Umfang der winterlichen Wartungspflicht von Gehwegen
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem im angefochtenen Beschluss zitierten Urteil des 9. Zivilsenats des OLG Hamm (NZV 04, 645). - OLG Rostock, 21.05.2010 - 5 U 145/09
Passivlegitimation der Gemeinden bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht …
- OLG Jena, 22.09.2004 - 4 U 793/04
Streupflicht auf von Fußgängern genutzten (innerörtlichen) Fahrstraßen
- OLG Köln, 16.05.2013 - 19 U 36/13
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Firmenparkplatzes bei winterlichen …
- OLG Jena, 22.12.2010 - 4 W 602/10
Mitwirkendes Verschulden an Unfall im Hausflur
- LG Coburg, 19.04.2024 - 24 O 555/22
Räum- und Streupflicht, Verkehrssicherungspflichten, Verletzung der …
- OLG Koblenz, 15.07.2011 - 1 U 133/11
Haftung einer rheinland-pfälzischen Gemeinde wegen …
- OLG Düsseldorf, 21.11.2012 - 18 U 69/12
- LG Marburg, 07.12.2011 - 5 O 45/08
Verkehrssicherungspflicht Gemeinde - Streupflicht Gehwege - Mitverschulden der …
- OLG Köln, 13.01.2011 - 7 U 132/10
Umfang der Streu- und Räumpflicht einer Gemeinde bei winterlichen …
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 04.08.2003 - 13 W 2362/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 104 Abs. 1 S. 3; ZPO § 572 Abs. 1 S. 1
Aufhebung eines Nichtabhilfebeschlusses bei fehlender Kenntnisnahme vom Beschwerdevorbringen durch das Gericht - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufhebung eines Nichtabhilfebeschlusses wegen unzureichender Form; Fehlende Erkennbarkeit einer Kenntnisnahme und Auseinandersetzung mit den Argumenten des Beschwerdeführers als Verfahrensfehler
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 22.07.2003 - 12 O 7785/01
- OLG Nürnberg, 04.08.2003 - 13 W 2362/03
Papierfundstellen
- MDR 2004, 169
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (2)
- OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00
Streitwert-Beschluss - Begründung - Anfechtung - Zurückverweisung
Auszug aus OLG Nürnberg, 04.08.2003 - 13 W 2362/03
Damit fehlt nicht nur eine nachvollziehbare Begründung der Nichtabhilfe (vgl. OLG Nürnberg, MDR 2001, 893), sondern das läßt auch nur den Schluß zu, daß die Rechtspflegerin das Beschwerdevorbringen schon nicht zur Kenntnis genommen hat. - LG Rostock, 24.04.2001 - 2 T 118/01
Voraussetzungen für ein Abhilfeverfahren im Rahmen einer einfachen Beschwerde …
Auszug aus OLG Nürnberg, 04.08.2003 - 13 W 2362/03
Fehlt es bereits an der hier zur effektiven Nachholung des rechtlichen Gehörs erforderlichen Kenntnisnahme des Beschwerdevorbringens, liegt darin ein schwerer Verfahrensfehler (vgl. auch LG Rostock, MDR 2001, 1131); das Abhilfeverfahren verlöre zudem bei einer solchen Verfahrensweise jeden Sinn.
- OLG Rostock, 02.11.2005 - 8 W 97/05
Schwerer Verfahrensfehler bei erkennbarer Nichtbefassung der Rechtspflegerin mit …
Fehlt es bereits an der hier zur effektiven Nachholung des rechtlichen Gehörs erforderlichen Kenntnisnahme des Beschwerdevorbringens, liegt darin ein schwerer Verfahrensfehler (vgl. auch OLG Rostock, Beschl. v. 16.09.05 - Az. : 8 W 59/05; OLG Nürnberg, MDR 2004, 169).Die Sache war daher an das LG zur Nachholung eines ordnungsgemäßen Abhilfeverfahrens zurückzugeben (vgl. auch OLG Rostock, Beschl. v. 16.09.05 - Az. : 8 W 59/05; OLG Nürnberg, MDR 2004, 169).
- OLG Frankfurt, 20.11.2009 - 11 W 59/09
Anforderungen an die Abhilfeprüfung bei Kostenbeschwerde
Rn. 6 Die Sache ist daher zur Herbeiführung einer ordnungsgemäßen Abhilfeentscheidung unter Würdigung des Beschwerdevortrags der Klägerin an das Landgericht zurückzugeben (OLG Hamm, MDR 2004, 412; OLG Nürnberg, MDR 2004, 169;… Zöller/Hessler, ZPO, 27. Aufl., § 572 Rn. 4). - OLG Frankfurt, 05.03.2009 - 18 W 392/08
Vergütungsvereinbarung für vorgerichtliche Tätigkeit: Anrechnung auf …
Dazu hatte sie das Vorbringen des Klägers nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern sich auch mit diesem auseinanderzusetzen (OLG Nürnberg, MDR 2004, 169) und eine Entscheidung zu treffen.
- OLG Celle, 22.08.2016 - 2 W 184/16
Umfang der vom Vollstreckungsgläubiger zu tragenden Vollstreckungskosten; Pflicht …
Dies erfordert, dass das Gericht das Vorbringen eines Beschwerdeführers zur Kenntnis nimmt, das gesamte Beschwerdevorbringen im Einzelnen prüft und darlegt, dass und aus welchen Gründen das Vorbringen eine Änderung der angegriffenen Entscheidung nicht rechtfertigt (vgl. OLG Köln MDR 2009, 1409; OLG Nürnberg MDR 2004, 169; OLG Rostock NJOZ 2006, 159). - OLG Frankfurt, 28.08.2009 - 11 W 55/09
Notwendige Begründung des Kostenfestsetzungsbeschlusses
Lassen aber weder der Kostenfestsetzungsbeschluss noch der Nichtabhilfebeschluss erkennen, dass das Gericht die Argumente des Beschwerdeführers zur Kenntnis genommen und sich damit auseinandergesetzt hat, so liegt darin ein schwerer Verfahrensfehler, der die Aufhebung des Kostenfestsetzungsbeschlusses rechtfertigen kann (OLG Hamburg, MDR 2002, 1274; OLG Nürnberg, MDR 2004, 169;… Zöller/Herget, ZPO, 27. Auflage, Rn. 21 "Begründungszwang"). - OLG Nürnberg, 26.01.2004 - 13 W 227/04
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer Rechtsanwälte bei längerem Ruhen des …
Die Rechtspflegerin hat den hierauf abzielenden Vortrag der Klägerin unbeachtet gelassen und sich auch im Rahmen ihres - nicht begründeten - Nichtabhilfebeschlusses damit nicht auseinandergesetzt, so daß an sich ein Fall der Rückgabe zur Nachholung eines ordnungsgemäßen Abhilfeverfahrens vorgelegen hätte (vgl. dazu Senat, Beschluß vom 04.08.2003, Az.: 13 W 2362/03). - OLG Nürnberg, 19.05.2026 - 3 W 889/26 Rn. 11 Daher ist das Beschwerdegericht befugt, die Sache bei Mängeln oder einem vollständigen Fehlen des Abhilfeverfahrens zur ordnungsgemäßen Abhilfeprüfung an das Ausgangsgericht zurückzugeben (OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.08.2003 - 13 W 2362/03, BeckRS 2003, 30325150;… OLG Hamm a.a.O. Rn. 4;… MüKoZPO/Hamdorf, 7. Aufl. 2025, ZPO § 572 Rn. 16).
- OLG Celle, 16.07.2009 - 2 W 193/09
Notwendigkeit einer hinreichenden Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses; …
Dies erfordert, dass der Richter das Vorbringen des Beschwerdeführers zur Kenntnis nimmt und sich damit auseinandersetzt (vgl. OLG Nürnberg MDR 2004, 169; OLG Rostock NJOZ 2006, 159). - OLG Köln, 28.07.2005 - 19 W 37/05
Nichtabhilfeentscheidung ohne Kenntnisnahme der Beschwerdebegründung - …
In einem solchen Fall kann das Beschwerdegericht das Verfahren zur ordnungsgemäßen Abhilfe an die Ausgangsinstanz zurückgeben (vgl. OLG Hamm OLG-R 2003, 391; OLG Nürnberg OLG-R 2004, 38f; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 653;… Zöller-Gummer, ZPO, 25. Aufl., § 572 Rz. 4). - OLG Schleswig, 13.03.2012 - 2 W 24/12
Anforderungen an die Abhilfeentscheidung des Grundbuchamts; Voraussetzungen der …
Grobe Verfahrensverstöße bei der Durchführung des Abhilfeverfahrens berechtigen das Beschwerdegericht allerdings, die Sache zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens an die Vorinstanz zurückzugeben (…vgl. nur Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, SchlHA 2011, S. 169 f.;… OLG München, NotBZ 2010, S. 351 f.;… OLG Brandenburg, FGPrax 2000, S. 45 f.; OLG Karlsruhe, BeckRS 2003 09469; OLG Nürnberg, MDR 2004, S. 169 ;… LG Kaiserslautern, NJOZ 2006, S. 2601 ff.;… Streck in: Meikel, Grundbuchordnung , 10. Auflage, § 75 Rn. 13;… Sternal in: Keidel, FamFG, 16. Auflage, § 68 Rn. 34). - OLG Hamm, 01.07.2021 - 5 WF 129/21
Sofortige Beschwerde gegen einen Zwangsgeldbeschluss Durchführung eines …
- OLG Celle, 29.09.2011 - 2 W 196/11
Vergütungsfestsetzung: Erforderlicher Zeitaufwand zu ermitteln
- OLG Brandenburg, 01.07.2020 - 13 WF 115/20
- LG Bonn, 18.01.2007 - 6 T 21/07
Terminsgebühr
- OLG Brandenburg, 03.06.2020 - 13 WF 91/20
- LG Kiel, 21.08.2008 - 7 T 42/08
Anforderungen an einen Nichtabhilfebeschluss nach sofortiger Beschwerde gegen die …
- OLG Düsseldorf, 28.09.2012 - 7 W 91/12
- OLG Brandenburg, 15.11.2019 - 13 WF 233/19
Erfordernis eines Abhilfeverfahrens bei angenommener Unzulässigkeit der …
- LG Kaiserslautern, 07.03.2006 - 1 T 38/06
- LG Potsdam, 03.03.2015 - 3 T 14/15
Beschwerde gegen Anhebung des pfändungsfreien Betrags eines …
- LG Krefeld, 18.08.2022 - 7 T 74/22
- OLG Jena, 27.01.2006 - 9 W 45/06
Verfahrensrecht - Höhe der Erstattung v. innerprozessualen Privatgutachterkosten
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 18.02.2003 - I-4 U 113/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 242 ("unbenannte Zuwendung")
- rechtsportal.de
BGB § 242; BGB § 1372
Anspruch der geschiedenen Ehefrau auf die Hälfte des Erlöses aus Hausverkauf bei entsprechender unbenannter Zuwendung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Nach der Scheidung Geld zurück? - Ehefrau hatte ein Einfamilienhaus mitfinanziert
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zur Verfügung stellen der Hälfte des Kaufpreises als unbenannte Zuwendung beim Erwerb eines Hausgrundstücks; Entziehen des in das Alleineigentum des Ehemanns übergegangenen Hauses aus dem Zugriff der Gläubiger; Auszahlung des Hälftebetrages des nach Abzug ...
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 19.04.2002 - 2 O 55/01
- OLG Düsseldorf, 18.02.2003 - I-4 U 113/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1513
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96
Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2003 - 4 U 113/02
Die vom Beklagten erwähnte Entscheidung BGH FamRZ 1999, 1580 rechtfertigt keine abweichende Würdigung. - BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95
Familienarbeit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2003 - 4 U 113/02
Beides ist im Verhältnis der Eheleute untereinander als gleichwertig zu betrachten (BVerfG FamRZ 2002, 527). - BGH, 02.10.1991 - XII ZR 132/90
Abgrenzung zwischen ehebedingter Zuwendung und Schenkung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2003 - 4 U 113/02
Anerkanntermaßen zählen, worauf das Landgericht schon zutreffend verwiesen hat, zu den ehebezogenen auch solche Zuwendungen, die ein Ehegatte dem anderen im Interesse einer haftungsmäßig günstigeren Organisation des Familienvermögens macht, etwa durch Verlagerung auf den nicht haftenden Ehepartner (vgl. BGH NJW 1992, 238).
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