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Rechtsprechung
   OLG München, 06.10.2004 - 7 U 3009/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1859
OLG München, 06.10.2004 - 7 U 3009/04 (https://dejure.org/2004,1859)
OLG München, Entscheidung vom 06.10.2004 - 7 U 3009/04 (https://dejure.org/2004,1859)
OLG München, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 7 U 3009/04 (https://dejure.org/2004,1859)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WpHG § ... 31; ; WpHG § 31 Abs. 1; ; WpHG § 31 Abs. 2; ; WpHG § 37 a; ; BGB § 203 n. F.; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; BGB § 852 Abs. 2 a. F.; ; KAGG § 19; ; KAGG § 19 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2; ; BRAO § 51 b; ; StBerG § 68; ; StGB § 263

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage des Haftungsumfanges bei Verjährung nach § 37a WpHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Bankrecht: Die Verjährung nach § 37a WpHG und konkurrierender Ansprüche

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpHG § 37a
    Mit Anschaffung der Wertpapiere beginnende dreijährige Verjährungsfrist nach § 37a WpHG auch für konkurrierende deliktische Ansprüche wegen Falschberatung

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Leitsatz)

    Zur Frage der Verjährung von auch deliktischen Schadenersatzansprüchen wegen fahrlässiger Falschberatung einer Bank

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Bejahung von den Verjährungslauf hemmenden "Verhandlungen"; Anwendungsbereich der Verjährungsvorschrift des § 37a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG); Beginn des Laufs der Verjährungsfrist; Grundsätze der sog. Sekundärhaftung; Anwendung der Grundsätze der ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Bankrecht: Die Verjährung nach § 37a WpHG und konkurrierender Ansprüche

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 656
  • WM 2005, 647
  • DB 2005, 884
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03

    Bankenhaftung bei Falschberatung eines Anlagekunden: Verjährungsbeginn und …

    Auszug aus OLG München, 06.10.2004 - 7 U 3009/04
    a) Mithin beginnt der Lauf der Verjährung hier spätestens mit dem letzten Erwerbsakt vom 14.06.2000 über 350 Aktien der M + S Elektronik AG (vgl. KG WM 2004, 1872, 1873;… Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl. 2004, S. 2166, Rn. 16.569;… Assmann/Schneider-Koller, 2. Aufl., Rn. 7 zu § 37 a WpHG).

    Die nach § 37 a WpHG eingetretene Verjährung ergreift entgegen der Auffassung des Klägers auch mögliche konkurrierende deliktische Ansprüche aufgrund fahrlässiger Falschberatung, wie sie der Kläger hier insbesondere aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 31 Abs. 2 WpHG und § 19 Abs. 1 KAGG ableiten will (ebenso KG WM 2004, 1872, 1874;… Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl., Rn. 16.565 und 16.572).

    Diesem gesetzgeberischen Zweck, in angemessener Zeit Rechtssicherheit zu erreichen, darf nicht mit den Mitteln der richterlichen Rechtsfortbildung entgegengewirkt werden (im gleichen Sinne KG, WM 2004, 1872, 1875).

  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 429/02

    Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen

    Auszug aus OLG München, 06.10.2004 - 7 U 3009/04
    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Urteil vom 17.02.2004, NJW 2004, 1654 m.w.N.) das für den Beginn der Verjährungshemmung maßgebliche Verhandeln im Sinne des § 852 Abs. 2 BGB a.F. weit zu verstehen mit der Folge, dass hierfür jeder Meinungsaustausch über den Schadensfall zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten ausreicht, sofern nicht sofort und eindeutig jeglicher Ersatz abgelehnt wird.
  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus OLG München, 06.10.2004 - 7 U 3009/04
    Soweit der Bundesgerichtshof im Urteil vom 19.12.2000 (BGHZ 146, 235, 239 f.) einen Schadensersatzanspruch des Bankkunden darauf beruhend, dass die Bank eine Vereinbarung mit dem Vermögensverwalter des Kunden über seine Beteiligung an den Povisionen und Depotgebühren der Bank verschwiegen hatte, anerkannt hat, ist dieser Sachverhalt mit der hier gegebenen Konstellation nicht vergleichbar.
  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

    Auszug aus OLG München, 06.10.2004 - 7 U 3009/04
    In dieser Stellung war die Beklagte im Unterschied zu einem zur Neutralität verpflichteten Makler (vgl. zur Frage von Interessenkonflikten beim Finanzierungsmakler BGH, Urteil vom 14.10.2003, NJW 2004, 154, 157) nicht verpflichtet, aus der breiten Palette in Betracht zu ziehender Aktien- und Fondsanlagen stets allein die für den Kunden Günstigste zu empfehlen.
  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

    Auszug aus OLG München, 06.10.2004 - 7 U 3009/04
    Jedoch ist anerkannt, dass anderes dann gilt, wenn der Fortbestand später verjährender deliktischer Ansprüche den Zweck einer besonders kurz bemessenen vertraglichen Verjährungsfrist vereiteln oder aushöhlen würde (BGH, Urteil vom 28.11.1984, NJW 1985, 798, 799).
  • BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03

    Erfüllung der Aufklärungspflichten von Discount-Brokern; Schutzpflichten von …

    Auszug aus OLG München, 06.10.2004 - 7 U 3009/04
    Soweit man in § 19 Abs. 1 KAGG und § 31 Abs. 2 WpHG Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sehen will (für § 31 Abs. 2 WpHG offen gelassen vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 11.11.2003, NJW-RR 2004, 484) sollten auch diese Ansprüche aus fahrlässiger unerlaubter Handlung der Verjährungsregelung des § 37 a WpHG unterliegen.
  • BGH, 04.04.2002 - III ZR 237/01

    Aufklärungspflicht des Vermögensverwalters über das Risiko von marktengen, an der …

    Auszug aus OLG München, 06.10.2004 - 7 U 3009/04
    Eine Offenbarungspflicht hinsichtlich der Rückvergütungen bestand für die Beklagte schon deshalb nicht, da sie weder die Stellung eines unabhängigen Maklers, noch diejenige eines unabhängigen Vermögensverwalters (siehe dazu das Urteil des BGH vom 04.04.2002, NJW 2002, 1868 zum Depotverwaltungsvertrag mit einer Vermögensverwaltungsgesellschaft) inne hatte, sondern vielmehr in ihrer Eigenschaft als Wertpapierdienstleistungsunternehmen am Markt teilnahm.
  • BGH, 19.12.1997 - V ZR 112/96

    Vertrauensschaden des Käufers bei Unterbleiben der Aufklärung über die …

    Auszug aus OLG München, 06.10.2004 - 7 U 3009/04
    Ein Vermögensschaden kann nämlich auch bei objektiver Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung dann bestehen, wenn jemand zum Abschluss eines Vertrages veranlasst wird, dessen Leistung für seine Zwecke nicht in vollem Umfang brauchbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.1997, NJW 1998, 898, 899).
  • OLG Stuttgart, 16.03.2011 - 9 U 129/10

    Beratungsvertrag: Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen

    Rn. 27 d. Ein Rechtsirrtum der Beklagten lässt sich auch nicht mit einem Verweis auf die Entscheidung des OLG München (Urt. 06.10.2004, 7 U 3009/04) begründen, die später durch die sog. Kick-Back-II-Entscheidung des BGH vom 19.12.2006 abgeändert wurde.
  • OLG Hamburg, 13.05.2005 - 1 U 87/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen beim Kauf von Wertpapieren

    Da eine Verwirklichung des Tatbestandes des § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 31 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, 32 Abs. 1 Nr. 1 WpHG stets auch ein vertragliches Beratungsverschulden darstellt, würde dieser Gesetzeszweck verfehlt, wenn die kurze Verjährungsfrist des § 37a WpHG bei deliktsrechtlichen Schadensersatzansprüchen wegen fahrlässiger Fehlberatung keine Anwendung fände (vgl. BGH v. 8.3. 2005 - XI ZR 170/04, OLG München v. 6.10.2004 - 7 U 3009/04, ZIP 2005, 656, 657).

    Da auch die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Sekundärverjährung auf Fälle der Anlagenberatung durch Wertpapierdienstleister mangels eines vergleichbaren dauerhaften Vertrauensverhältnisses nicht übertragbar sind (vgl. BGH v. 8.3.2005 - XI ZR 170/04; OLG München v. 6.10.2004 - 7 U 3009/04, ZIP 2005, 656, 658), begegnet der vom Kläger geltend gemachte Schadensersatzanspruch der Einrede der Verjährung, da er erst nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist rechtshängig gemacht worden ist und auch die Verjährung hemmende Umstände nicht dargetan sind.

  • OLG Frankfurt, 02.08.2006 - 23 U 287/05

    Bankenhaftung: Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen falscher …

    Von der Verjährungsregelung des § 37a WpHG werden vertragliche Schadensersatzansprüche (aus §§ 311 Abs. 2, 280 BGB bzw. c.i.c) und auch - hinsichtlich fahrlässiger Begehungsweise - auch deliktische Ansprüche (aus §§ 823 Abs. 2 BGB, 31 WpHG) erfasst (BGH, Urteil vom 8. März 2005, XI ZR 170/04, NJW 2005, 1579; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. April 2005, 23 U 71/04, NJW-RR 2005, 1215; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Februar 2005, 15 U 106/4, zit. nach Juris; OLG Bremen, Urteil vom 8. Dezember 2004, 1 U 54/04, OLGR Bremen 2005, 205; OLG München, Urteil vom 6. Oktober 2004, 7 U 3009/04, WM 2005, 647).
  • OLG Frankfurt, 04.05.2006 - 1 U 249/05

    Entschädigung für naturschutzrechtliche Nutzungseinschränkungen im Lande Hessen: …

    Insoweit können die Abgrenzungskriterien zum prozessualen Begriff des Streitgegenstands jedenfalls sinngemäß Verwendung finden (vgl. OLG München ZIP 2005, 656 ff. [juris-Rn.23];… Mankowski/Höpker a. a. O., 724 f.; Ahrens NJW 1983, 2077).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2007 - 19 U 59/06
    Rn. 32 Der Begriff der Verhandlungen im Sinne von § 203 BGB ist weit auszulegen (BGH NJW 1983 S. 2075); der Gläubiger muss klarstellen, dass er einen Anspruch geltend macht und worauf er ihn im Kern stützen will (OLG München ZIP 2005 S. 656).
  • LG Ulm, 22.08.2008 - 4 O 488/07
    Gemäß § 37a WpHG verjähren Ansprüche wegen Informationspflichtverletzung in drei Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist, wobei in Fällen einer Informationspflichtverletzung oder einer fehlerhaften Anlageberatung anlässlich eines Wertpapierkaufs dies bereits mit Erwerb des Wertpapiers der Fall ist ( BGH v 8.3.05 XI ZR 170/04; OLG München ZIP 05, 656; OLG Hamburg OLGR 2005, 614).
  • LG Stuttgart, 24.08.2011 - 8 O 516/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten bei …

    Das OLG München hat dies in einer Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 7 U 3009/04 - so vorausgesetzt.
  • LG Landshut, 08.03.2006 - 24 O 2958/05
    Der Schadenseintritt liegt bei einer solchen Konstellation bereits im Erwerb zwar chancenträchtiger, gleichzeitig aber auch deutlich risikobehafteter Wertpapiere (BGH, Urteil v. 08.03.05, ZIP 2005, 802 [BGH 08.03.2005 - XI ZR 170/04] ; OLG München, Urteil v. 06.10.04, Az: 7 U 3009/04 ).
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2005 - 10 O 6141/05

    Zur Verjährung nach § 37a WpHG

    Dem Antrag der Klägerin auf Aussetzung des Verfahrens zum Zwecke der Vorlage der Frage der Vereinbarkeit des § 37a WpHG mit dem Gemeinschaftsrecht an den Europäischen Gerichtshof war nicht stattzugeben, weil die Verjährungsregelung des § 37a WpHG im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht steht (OLG München WM 2005, 647 = ZIP 2005, 656).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.12.2004 - 14 WF 220/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4216
OLG Köln, 09.12.2004 - 14 WF 220/04 (https://dejure.org/2004,4216)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.12.2004 - 14 WF 220/04 (https://dejure.org/2004,4216)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 14 WF 220/04 (https://dejure.org/2004,4216)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1573 Abs. 2; ZPO § 114
    Erwerbsbemühungen für Vollzeitarbeit bei berufsfremder Teilzeittätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Aufstockung des nachehelichen Unterhalts; Ermittlung des Ertrages einer Vollzeittätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 993
  • FamRZ 2005, 1097
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 18.07.2002 - 14 WF 99/02

    Prozesskostenhilfe bei teilweiser Geltendmachung von Folgesachen außerhalb des …

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.2004 - 14 WF 220/04
    Im übrigen verweist der Senat auf seine Rechtsprechung, dass für einen nachehelichen Unterhalt, der ohne triftigen Grund nicht im Verbund geltend gemacht wird, es nur insoweit Prozesskostenhilfe gibt, als die Kosten nicht diejenigen übersteigen, die im Verbund entstanden wären (vgl. OLG Köln FamRZ 2003, 237 und Nachweise bei Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl. (2003) Rn. 473 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 16.09.2004 - 2 U 15/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14074
OLG Bremen, 16.09.2004 - 2 U 15/04 (https://dejure.org/2004,14074)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16.09.2004 - 2 U 15/04 (https://dejure.org/2004,14074)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16. September 2004 - 2 U 15/04 (https://dejure.org/2004,14074)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 675 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Umfang der Beratung des Mandanten durch den Rechtsanwalt in einem wettbewerbsrechtlichen oder urheberrechtlichen Verfahren der einstweiligen Verfügung hinsichtlich der Abgabe einer Abschlusserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der Beratungspflichten eines Rechtsanwaltes; Anwaltlicher Rat zur Abgabe einer Abschlusserklärung; Umfang der Schadensersatzpflicht bei Verletzung der Beratungspflichten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer …

    Auszug aus OLG Bremen, 16.09.2004 - 2 U 15/04
    Ob allerdings, wie das Landgericht meint, schon der Hinweis der Klägerin an die Beklagte mit Schreiben vom 12.11.2002, die gegnerische Kostennote in Höhe von EUR 1.046,00 zu begleichen, fehlerhaft war, erscheint in Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Problemkreis (vgl. BGH GRUR 73, 384) zweifelhaft.

    Anders als im Fall der Übersendung eines Abschlußschreibens wäre es auch nicht um eine den Hauptprozess vorbereitende Tätigkeit (BGH GRUR 73, 384, 385) gegangen; denn für diesen hätte es von vornherein am Rechtsschutzbedürfnis gemangelt.

  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten …

    Auszug aus OLG Bremen, 16.09.2004 - 2 U 15/04
    Wie das Landgericht richtig festgestellt hat, ist ein Rechtsanwalt zur umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung seines Mandanten verpflichtet (BGH NJW 88, 566; 91, 2079; NJW-RR 90, 1241).
  • BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89

    Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des …

    Auszug aus OLG Bremen, 16.09.2004 - 2 U 15/04
    Wie das Landgericht richtig festgestellt hat, ist ein Rechtsanwalt zur umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung seines Mandanten verpflichtet (BGH NJW 88, 566; 91, 2079; NJW-RR 90, 1241).
  • BGH, 16.05.1991 - IX ZR 131/90

    Anspruch auf Schadensersatz aus anwaltlicher Sorgfaltspflichtverletzung - …

    Auszug aus OLG Bremen, 16.09.2004 - 2 U 15/04
    Wie das Landgericht richtig festgestellt hat, ist ein Rechtsanwalt zur umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung seines Mandanten verpflichtet (BGH NJW 88, 566; 91, 2079; NJW-RR 90, 1241).
  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 188/04

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Beratung des Mandanten über die Abgabe einer …

    Das Oberlandesgericht hat die Aufrechnung der Beklagten für durchgreifend erachtet und die Klage insoweit abgewiesen (veröffentlicht OLGR Bremen 2005, 123).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 07.07.2004 - 2 Ww 15/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10116
OLG Naumburg, 07.07.2004 - 2 Ww 15/04 (https://dejure.org/2004,10116)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.07.2004 - 2 Ww 15/04 (https://dejure.org/2004,10116)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - 2 Ww 15/04 (https://dejure.org/2004,10116)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GrdstVG § 1 Abs. 1; ; GrdstVG § ... 2; ; GrdstVG § 2 Abs. 3 Nr. 2; ; GrdstVG § 4 Abs. 1; ; GrdstVG § 6; ; GrdstVG § 6 Abs. 1; ; GrdstVG § 6 Abs. 1 S. 1; ; GrdstVG § 6 Abs. 1 S. 2; ; GrdstVG § 6 Abs. 2; ; GrdstVG § 9; ; GrdstVG § 9 Abs. 1; ; GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; GrdstVG § 9 Abs. 1 S. 1; ; GrdstVG § 9 Abs. 5; ; GrdstVG § 9 Abs. 7; ; GrdstVG § 12; ; GrdstVG § 22; ; RSG §§ 4 ff.; ; RSG § 4 Abs. 1; ; RSG § 6; ; RSG § 6 Abs. 2; ; RSG § 10; ; LwVG § 22

  • rechtsportal.de

    Hinsichtlich der Frage, ob verschiedene Grundstücke ein Grundstück im Sinne des Reichssiedlungsgesetzes ( RSG ) bilden, ist der wirtschaftliche Grundstücksbegriff maßgeblich. Es ist auf die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit abzustellen.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an das Vorkaufsrecht eines Siedlungsunternehmens; Unterschiede zwischen einem Grundstück im wirtschaftlichen Sinne und im rechtlichen Sinne

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01

    Verbesserung der Agrarstruktur durch prozentual geringe Erhöhung des …

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.07.2004 - 2 Ww 15/04
    b) Der Tatbestand des Versagungsgrundes der ungesunden Verteilung von Grund und Boden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG) ist in der Regel erfüllt, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, während ein leistungsfähiger Voll- oder Nebenerwerbslandwirt, dessen Betrieb dringend der Aufstockung bedarf, zum Erwerb der Flächen zu den im Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen bereit und in der Lage ist (BGH AgrarR 2002, 321 m. w. N., Netz, a. a. O., S. 394).

    Jeder Schritt auf dem Weg zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Eigenland und Pachtland stellt eine strukturelle Verbesserung dar; eine Beschränkung auf solche Erwerbsmöglichkeiten, die nur verhältnismäßig große Flächen betreffen, liefe dem Zweck, eine ungesunde Bodenverteilung zu vermeiden, zuwider (BGH, NJW-RR 2002, 1169 f.).

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96

    Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des …

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.07.2004 - 2 Ww 15/04
    Die im Bereich des RSG gebotene wirtschaftliche Betrachtungsweise hat danach zu fragen, ob bei einem überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstück der forstwirtschaftlich genutzte Teil deshalb auch dem Vorkaufsrecht unterfällt, weil das Gesamtgrundstück eine wirtschaftliche Einheit bildet und beide Flächen sinnvollerweise nicht voneinander getrennt werden können (BGH NJW 1997, 1073, 1074).
  • BGH, 19.12.1967 - V BLw 24/67

    Grundstücksbegriff des Grundstücksverkehrsgesetzes

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.07.2004 - 2 Ww 15/04
    Unter einem Grundstück im Sinne des GrdstVG und der aufgrund des § 2 Abs. 3 Nr. 2 GrdstVG erlassenen Länderbestimmungen ist allerdings das Grundstück im Rechtssinne zu verstehen, nicht das im wirtschaftlichen Sinne (BGHZ 49, 145, 146; Netz, GrdstVG, S. 244).
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.07.2004 - 2 Ww 15/04
    Diese ist z. B. dann zu bejahen, wenn alle Grundstücke, aus denen ein Grundstück besteht, als landwirtschaftliche Nutzflächen an eine Agrargenossenschaft verpachtet sind (BGH AgarR 2001, 382 f.; BGHZ 94, 299, 302).
  • OLG Naumburg, 17.11.2010 - 2 Ww 6/10

    Grundstücksverkehrsrecht: Genehmigungsbedürftigkeit bei Veräußerung mehrerer …

    Das ist in Sachsen-Anhalt jedoch nicht der Fall (Senat, Beschluss v. 07.07.2004 - Az.: 2 Ww 15/04 -, OLGR 2005, 123, 124).

    Werden in einem Vertrag mehrere Grundstücke veräußert, die die Genehmigungsfreigrenze teils überschreiten und teils unterschreiten, so löst das die Freigrenze übersteigende Grundstück das Genehmigungserfordernis für das gesamte Geschäft nach § 2 Abs. 1 GrdstVG aus (…ebenso OLG Schleswig, Beschluss v. 03.03.2009 - Az.: 3 WLw 20/08 -, Rdn. 42, zitiert nach juris; in einem obiter dictum auch bereits Senat, Beschluss v. 07.07.2004 - Az.: 2 Ww 15/04 -, OLGR 2005, 123, 125;… a.A. Netz, a.a.O., Abschn. 4.2.8.2.3, S. 316).

    Ist ein Verkauf aber ohnehin anzuzeigen, weil jedenfalls ein verkauftes Flurstück größer als 2 ha ist, können die Ziele, die mit der Befreiung von der Genehmigungspflicht bei geringer Grundstücksgröße verfolgt werden, schon aus diesem Grund nicht mehr erreicht werden (so Senat, Beschluss v. 07.07.2004 - Az.: 2 Ww 15/04 -, OLGR 2005, 123, 125).

  • OLG Naumburg, 09.08.2006 - 2 Ww 7/06

    Landwirtschaftsrecht: Zu den Voraussetzungen für die Ausübung des …

    Immer dann, wenn ein Kaufvertrag zumindest ein Grundstück im rechtlichen Sinne erfasst, das so groß ist, dass seine Veräußerung der Genehmigung nach dem GrdstVG bedarf, muss auch die Veräußerung der anderen von dem Kaufvertrag erfassten Grundstücke im Rechtssinne, die die Mindestgröße von 2 ha gemäß § 1 Abs. 1 AG-GrdstVG vom 25.10.1995, GVBl. LSA S. 302, für sich genommen nicht erreichen, genehmigt werden (OLG Naumburg, OLGR 2005, 123, 125).

    Dieser Umstand deutet auf ein Grundstück im wirtschaftlichen Sinn hin; dem steht nicht entgegen, dass die Flurstücke zum großen Teil nicht nebeneinander liegen (s. OLG Naumburg OLGR 2005, 123, 124).

  • OLG Schleswig, 04.11.2021 - 60L WLw 8/21

    Genehmigungsfähigkeit einer unwirtschaftlichen Verkleinerung oder Aufteilung …

    Werden in einem Vertrag mehrere Grundstücke veräußert, die die Genehmigungsfreigrenze teils überschreiten und teils unterschreiten, so löst das die Freigrenze übersteigende Grundstück das Genehmigungserfordernis für das gesamte Geschäft nach § 2 Abs. 1 GrdstVG aus (…Senatsbeschluss vom 3. März 2009 - 3 WLw 20/08 -, juris Rn. 42; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. November 2010 - 2 Ww 6/10 -, juris Rn. 32 und in einem obiter dictum Beschluss vom 7. Juli 2004 - 2 Ww 15/04 -, OLGR 2005, 123, 125).
  • OLG Naumburg, 19.10.2005 - 2 Ww 12/05

    Zu den Voraussetzungen einer Versagung der Genehmigung eines Kaufvertrags über …

    § 2 GrdstVG ist so zu verstehen, dass immer dann, wenn ein Kaufvertrag zumindest ein Grundstück im rechtlichen Sinne erfasst, das so groß ist, dass seine Veräußerung der Genehmigung nach dem GrdstVG bedarf, auch die Veräußerung der anderen von dem Kaufvertrag erfassten Grundstücke im Rechtssinne, die diese Mindestgröße für sich genommen nicht erreichen, aber mit dem für sich genommen genehmigungsbedürftigen Grundstück im Rechtssinne gemeinsam ein Grundstück im wirtschaftlichen Sinne bilden, der Genehmigung nach dem GrdstVG bedarf (OLG Naumburg, OLGR 2005, 123 ff.).
  • OLG Naumburg, 07.11.2012 - 2 Ww 6/12

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Versagung der Genehmigung wegen ungesunder …

    Unter Grundstück im Sinne dieser Verordnung ist das Grundstück im Rechtssinne, nicht das im wirtschaftlichen Sinn zu verstehen (…Senat, Beschluss v. 17.11.2010 - Az.: 2 Ww 6/10 - , NJW-RR 2011, 884 ff., Rdn. 28; Beschluss v. 07.07.2004 - Az.: 2 Ww 15/04 -, OLGR 2005, 123, 124).
  • OLG Naumburg, 15.03.2013 - 2 Ww 6/12

    Rechtsfolgen des Rücktritts des Käufers vom Kaufvertrag hinsichtlich der Ausübung …

    Unter Grundstück im Sinne dieser Verordnung ist das Grundstück im Rechtssinne, nicht das im wirtschaftlichen Sinn zu verstehen (…Senat, Beschluss v. 17.11.2010 - Az.: 2 Ww 6/10 -, NJW-RR 2011, 884 ff., Rdn. 28; Beschluss v. 07.07.2004 - Az.: 2 Ww 15/04 -, OLGR 2005, 123, 124).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.08.2004 - 1 W 19/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9272
OLG Zweibrücken, 24.08.2004 - 1 W 19/04 (https://dejure.org/2004,9272)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.08.2004 - 1 W 19/04 (https://dejure.org/2004,9272)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. August 2004 - 1 W 19/04 (https://dejure.org/2004,9272)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall im Rahmen einer sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit von geltend gemachten Reisekosten eines Prozessbevollmächtigten im Zusammenhang mit der Terminwahrnehmung bei der ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 21/03

    "Auswärtiger Rechtsanwalt III"; Reisekosten eines weder am Gerichtsort, noch am …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.08.2004 - 1 W 19/04
    Die Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts sind in derartigen Fällen jedenfalls bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts erstattungsfähig, wenn dessen Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung erforderlich gewesen wäre (vgl. BGH NJW-RR 2004, 855).
  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.08.2004 - 1 W 19/04
    Dazu gehören die Kosten für ein von der Partei eingeholtes Privatgutachten, wenn es in unmittelbarer Beziehung zu dem Rechtsstreit stand und dessen Einholung zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung geboten war (vgl. BGHZ 153, 235).
  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 18/03

    Auswärtiger Rechtsanwalt IV

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.08.2004 - 1 W 19/04
    Bei dieser Sachlage wäre die Einschaltung eines am Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts nicht notwendig gewesen (…vgl. BGH aaO; auch BGH NJW-RR 2004, 856).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 26.10.2004 - 3 U 2925/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10246
OLG Nürnberg, 26.10.2004 - 3 U 2925/04 (https://dejure.org/2004,10246)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.10.2004 - 3 U 2925/04 (https://dejure.org/2004,10246)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 3 U 2925/04 (https://dejure.org/2004,10246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    UWG § 5 Abs. 5; ; UWG § 8 Abs. 4 n.F.; ; ZPO § 59; ; ZPO § 60

  • rechtsportal.de

    Rechtsmissbrauch bei getrenntem Vorgehen gegen identische Wettbewerbsverstöße konzernverbundener Unternehmen? - Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Werbemaßnahmen bei mangelhafter Vorratshaltung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zivilprozessualer Grundsatz der Verpflichtung des Antragsstellers bzw. Klägers zur Inanspruchnahme der Möglichkeiten der subjektiven Klagehäufung auf der Passivseite zur Verfolgung seiner Ansprüche; Indiz für das Inanspruchnahme desselben Antragsgegners von einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 169
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.2004 - 3 U 2925/04
    Danach drängt sich ein solches missbräuchliches Verhalten auf, wenn von einer Vielzahl von Antragstellern oder Klägern ein- und derselbe Antragsgegner wegen des identischen Wettbewerbsverstoßes in Anspruch genommen wird, sei es, dass das wettbewerbswidrige Verhalten bereits in der Werbung als solcher liegt (so Urteile des BGH vom 06.04.2000, "Neu in Bielefeld I" und "Neu in Bielefeld II", "Missbräuchliche Mehrfachverfolgung", s. WRP 2000, 1263 ff) oder in einer erst die Wettbewerbs-Widrigkeit begründenden mangelnden Vorratshaltung (so Urteil des BGH vom 20.12.2001 "Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung", s. WRP 2002, 980 ff).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.2004 - 3 U 2925/04
    Eine vollständige Klageabweisung war deshalb nicht veranlaßt, da die Antragstellerin, anders als in der Entscheidung "Vorratslücken" (GRUR 1999, 509 ff) nicht ausdrücklich an ihrem umfassenden Klageantrag festgehalten und eine Einschränkung abgelehnt hatte.
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 98/97

    Programmsperre; expiration date und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.2004 - 3 U 2925/04
    Wie dem Urteil des BGH in GRUR 2000, 249 ff "Preis ohne Monitor" zu entnehmen ist, hatte der BGH keine Bedenken, einem Klageantrag, der die Worte "blickfangmäßig hervorgehoben" enthielt, stattzugeben.
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 15/98

    Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.2004 - 3 U 2925/04
    Danach drängt sich ein solches missbräuchliches Verhalten auf, wenn von einer Vielzahl von Antragstellern oder Klägern ein- und derselbe Antragsgegner wegen des identischen Wettbewerbsverstoßes in Anspruch genommen wird, sei es, dass das wettbewerbswidrige Verhalten bereits in der Werbung als solcher liegt (so Urteile des BGH vom 06.04.2000, "Neu in Bielefeld I" und "Neu in Bielefeld II", "Missbräuchliche Mehrfachverfolgung", s. WRP 2000, 1263 ff) oder in einer erst die Wettbewerbs-Widrigkeit begründenden mangelnden Vorratshaltung (so Urteil des BGH vom 20.12.2001 "Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung", s. WRP 2002, 980 ff).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01

    Missbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes an verschiedenen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.2004 - 3 U 2925/04
    c) Das Erstgericht führt selbst aus, dass der Bundesgerichtshof in seiner "Preisbrecher"-Entscheidung (Teilurteil vom 02.10.2003, GRUR 2004, 70 f) eine Einschränkung seiner Missbrauchs-Rechtsprechung vornimmt, wenn die Vorratshaltung in verschiedenen (und nicht wie bei der "zeitlichen Mehrfachverfolgung" in einer einzigen Filiale) zu beurteilen ist.
  • OLG Naumburg, 11.11.2005 - 10 U 26/05

    Zum rechtsmißbräuchlichen Verhalten i.S.d. § 8 Abs. 4 UWG und zur Annahme der …

    Zwar hat die doppelte Abmahnung sicherlich zu einer Erhöhung des Kostenaufwandes beigetragen, dieser ist - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat - aber im Vergleich zu den Gesamtkosten des Rechtsstreites nicht als erheblich ins Gewicht fallend zu bewerten (vgl. ähnliche Argumentation OLG Nürnberg GRUR-RR 2005, 169, 170).
  • LG Berlin, 03.03.2009 - 102 O 273/08

    Unzulässigkeit der Lottowerbung mit einem lächelnden Lottotrainer und dem grünen …

    Es existiert nämlich - auch im Bereich des Wettbewerbsrechts - kein allgemeiner zivilprozessualer Grundsatz, dass ein Kläger mehrere Schuldner als Streitgenossen in Anspruch nehmen muss (so auch OLG Nürnberg, GRUR-RR 2005, 169).
  • LG Berlin, 21.03.2006 - 102 O 97/05

    Kennzeichnungspflicht des Energieverbrauchs bei sog. weißer Ware

    Es existiert nämlich - auch im Bereich des Wettbewerbsrechts - kein allgemeiner zivilprozessualer Grundsatz, dass ein Kläger mehrere Schuldner als Streitgenossen in Anspruch nehmen muss (so auch OLG Nürnberg, GRUR-RR 2005, 169).
  • LG Berlin, 24.03.2009 - 103 O 202/08
    Es existiert nämlich - auch im Bereich des Wettbewerbsrechts - kein allgemeiner zivilprozessualer Grundsatz, dass ein Kläger mehrere Schuldner als Streitgenossen in Anspruch nehmen muss (so auch OLG Nürnberg, GRUR-RR 2005, 169).
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