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Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 05.11.2004 | OLG Hamburg, 29.09.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.02.2005 - 11 U 76/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8357
OLG Köln, 23.02.2005 - 11 U 76/04 (https://dejure.org/2005,8357)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.02.2005 - 11 U 76/04 (https://dejure.org/2005,8357)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 11 U 76/04 (https://dejure.org/2005,8357)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 § 242
    Nebenvertragliche Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen, die das Bauwerk betreffen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung einer Berufung auf Grund der Einsetzung eines fehlerhaften Betrages bei der Abzugsermittlung durch das Gericht; Erstreckung eines Pauschalauftrages auf erst im Nachhinein erteilte Aufträge; Vertragliche Nebenpflicht des Werkunternehmers bezüglich der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 06.08.1999 - 19 U 176/98

    Aushändigung der Unternehmerbescheinigung

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2005 - 11 U 76/04
    Richtig ist zwar, dass den Werkunternehmer die vertragliche Nebenpflicht trifft, derartige das Werk betreffende Unterlagen, an deren Erhalt der Besteller ein berechtigtes Interesse hat, an diesen herauszugeben (vgl. etwa OLG Köln - 19. Zivilsenat - NZBau 2000, 78 für die Aushändigung von Unternehmerbescheinigungen nach § 66 Abs. 2 BauO NW m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.05.2015 - 11 U 96/14

    Anspruch des Bauherrn auf Herausgabe von Bauunterlagen

    Teilweise wird die Auffassung vertreten, ein Anspruch auf Herausgabe ergebe sich unmittelbar aus der Übernahme von Planungs- und Architektenleistungen im Rahmen des Bauträgervertrages oder aus einer aus § 242 BGB abzuleitenden Nebenpflicht des Bauträgers (…Basty, Der Bauträgervertrag, 8. Aufl., Rdn. 447 ff.;… Pause, Bauträgerkauf und Baumodelle, 5. Aufl., Rdn. 470 ff.; OLG Köln NZBau 2000, 78 für Unternehmerbescheinigungen nach § 66 Abs. 2 BauO NW; Senat OLGR 2005, 152).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 26 U 2/06

    Bauvertrag: Anspruch des Bauherrn auf Herausgabe der Ausführungspläne und …

    Der Fall ist daher mangels eines schutzwürdigen Interesses des Klägers nicht vergleichbar mit den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen zur Herausgabe von Lieferscheinen, die den Auftraggeber in die Lage versetzen sollen, den abfallrechtlichen Entsorgungsnachweis zu führen (dazu OLG Düsseldorf OLGR 1994, 278), zur Herausgabe von Unternehmerbescheinigungen, die die persönliche Sachkunde und Zuverlässigkeit des Bauunternehmers bestätigen sollen (OLG Köln NZBau 2000, 78), oder zur Überlassung von Wärmebedarfsberechnungen, Rohrnetzberechungen oder Revisionsplänen der Leitungsführung bei der Heizungsinstallation, weil diese Unterlagen für den laufenden Betrieb und die Wartung der Heizungsanlage benötigt werden (OLG Köln Urteil vom 23.02.2005 - 11 U 76/04).
  • OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 2 U 2777/21

    Folgen der WEG-Reform für Vergemeinschaftungsbeschlüsse

    Sofern eine entsprechende Pflicht eines Bauträgers besteht, handelt es sich um eine leistungsbezogene Nebenpflicht im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB (OLG Köln…, Urteil vom 06.08.1999 - 19 U 176/98 -, juris Rn. 2; Urteil vom 23.02.2005 - 11 U 76/04 -, juris Rn. 4; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25.01.2010 - 10 U 119/09 -, juris Rn. 4; OLG Rostock, Urteil vom 15.02.1995 - 2 U 59/94 -, abgedruckt in: NJW 1995, 1422; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 26.05.1994 - 5 U 196/93 -, juris Rn. 33;… auch: Stretz in ibr-online-Kommentar, Bauvertragsrecht, Stand 22/2021, § 650n Rn. 20).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.11.2004 - I-14 U 63/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5647
OLG Düsseldorf, 05.11.2004 - I-14 U 63/04 (https://dejure.org/2004,5647)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.2004 - I-14 U 63/04 (https://dejure.org/2004,5647)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 2004 - I-14 U 63/04 (https://dejure.org/2004,5647)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 2; GSB § 1 Abs. 1; GSB § 5
    Zur Anwendung des Gesetzes über die Sicherung von Baugeldforderungen (GSB)

  • ibr-online

    Wer haftet als "Empfänger von Baugeld"?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorschriften des Gesetzes über die Sicherung von Baugeldforderungen (GSB) als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Generalunternehmer oder Generalübernehmer als Empfänger von Baugeld im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    GSB: Wer haftet als "Empfänger von Baugeld"? (IBR 2005, 1191)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1217 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 47/80

    Haftung des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person für die Verwendung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2004 - 14 U 63/04
    Nach allgemein anerkannter Auffassung handelt es sich bei den Vorschriften des GSB allerdings um ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Auflage 2004, 10. Teil Rn.106;… Palandt-Heinrichs, 63. Auflage, § 823 BGB Rn.61 mit weiteren Nachweisen), weil nach der Zielsetzung des Gesetzes gerade die am Bau beteiligten Unternehmen vor der zweckwidrigen Verwendung von Baugeld geschützt werden sollen (BGH BauR 1986, 115; BGH NJW 1982, 1037/1038, KG Berlin, KG-Report 2001, 290).

    Mit der Klägerin ist im Ansatz davon auszugehen, dass "Empfänger von Baugeld" im Sinne von § 1 Abs. 1 GSB nicht nur der Bauherr selbst, sondern auch ein Generalunternehmer oder Generalübernehmer (BGH NJW 1982, 1037/1038) oder ein Verkäufer schlüsselfertiger Häuser (BGH NJW 1986, 1105/1106) sein kann, der über die Verwendung der Baugelder an die am Bau beteiligten Firmen entscheidet.

    Es ist auch gerechtfertigt, den Anwendungsbereich des § 1 GSB durch eine großzügige Auslegung des Tatbestandsmerkmals auszudehnen (BGH NJW 1982, 1037/1038), damit der Schutz der am Bau Beteiligten nicht umgangen werden kann.

    Insoweit hat die Rechtsprechung die besondere Stellung des Generalunternehmers herausgestellt, der volle Verfügungsgewalt über das Baugeld habe und wie ein Treuhänder über dessen Verteilung entscheide (BGH NJW 1982, 1037/1038).

  • BGH, 16.12.1999 - VII ZR 39/99

    Begriff des Empfängers von Baugeld im Sinne von § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2004 - 14 U 63/04
    Der Schutzzweck des Gesetzes gebietet nicht sicherzustellen, dass das Baugeld bei Beauftragung von Nachunternehmen diesen auch tatsächlich zufliesst (vgl. BGH NJW 2000, 956/957 = BGHZ 143, 301-307).

    Unabhängig von der Entscheidung im konkreten Einzelfall hat der Bundesgerichtshof in seiner insoweit maßgeblichen Entscheidung (BGH NJW 2000, 956/957) klargestellt, dass der nur mit einem Teil beauftragte Unternehmer nicht Empfänger von Baugeld im Sinne von § 1 GSB sein kann.

  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 203/87

    Gestatten des Gebrauchs eines nicht haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2004 - 14 U 63/04
    Im Rahmen einer Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit der Verletzung eines Schutzgesetzes, welches eine Strafandrohung enthält, muss die aus strafrechtlicher Sicht gebotene Einschränkung des Anwendungsbereichs im Zivilrecht ebenfalls Berücksichtigung finden (BGH NJW-RR 1988, 1177/1178).
  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 148/84

    Begriff des Empfängers von Baugeld; Verwendung von Baugeld beim Verkauf …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2004 - 14 U 63/04
    Mit der Klägerin ist im Ansatz davon auszugehen, dass "Empfänger von Baugeld" im Sinne von § 1 Abs. 1 GSB nicht nur der Bauherr selbst, sondern auch ein Generalunternehmer oder Generalübernehmer (BGH NJW 1982, 1037/1038) oder ein Verkäufer schlüsselfertiger Häuser (BGH NJW 1986, 1105/1106) sein kann, der über die Verwendung der Baugelder an die am Bau beteiligten Firmen entscheidet.
  • BGH, 14.01.2003 - 4 StR 336/02

    Vorsätzlich unterlassene Konkursantragstellung oder Vergleichsantragstellung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2004 - 14 U 63/04
    Es ist zwar zutreffend, dass Baugeld im Sinne von § 1 GSB nicht notwendigerweise der gesamte Betrag eines anlässlich des Baus gewährten Darlehens sein muss (vgl. BGH NStZ 2004, 284).
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 55/84

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen das Gesetz über die Sicherung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2004 - 14 U 63/04
    Nach allgemein anerkannter Auffassung handelt es sich bei den Vorschriften des GSB allerdings um ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Auflage 2004, 10. Teil Rn.106;… Palandt-Heinrichs, 63. Auflage, § 823 BGB Rn.61 mit weiteren Nachweisen), weil nach der Zielsetzung des Gesetzes gerade die am Bau beteiligten Unternehmen vor der zweckwidrigen Verwendung von Baugeld geschützt werden sollen (BGH BauR 1986, 115; BGH NJW 1982, 1037/1038, KG Berlin, KG-Report 2001, 290).
  • OLG Schleswig, 17.04.2008 - 5 U 156/07

    Baukostenfinanzierung: Baugeldeigenschaft bei fehlender Zweckbestimmung in einem …

    Das OLG Düsseldorf hatte sich in seinem Urteil vom 5. November 2004 (OLGR Düsseldorf 2005, 152 ff.) mit einer Fallgestaltung zu befassen, wo ein Bauunternehmer nur die Tief- und Rohbauarbeiten übernommen hatte, während der Innenausbau und die Gewerke Elektroinstallation, Heizung, Brandwände und Treppen in diesem Auftrag nicht erfasst waren.
  • OLG Köln, 22.08.2013 - 24 U 162/09

    Zahlungsanspruch auf restlichen Werklohn; Schadensersatzanspruch bei …

    Entscheidend hat das Oberlandesgericht Schleswig darauf abgestellt, dass anders als in einem Fall des OLG Düsseldorf [vgl. Urt. v. 5.11.2004 - I-14 U 63/04 -, OLGR Düsseldorf 2005, 152 ff., zit. nach juris, dort Rn. 14] - wo nur die Tief- und Rohbauarbeiten beauftragt waren - das Unternehmen den Auftrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Sinne einer Generalunternehmerin erhalten hat, auch wenn ein abgrenzbarer Teil - nämlich eine besondere Bodenplatte - aus dem Auftrag herausgenommen worden ist.
  • LG Dortmund, 15.12.2005 - 12 O 232/05

    Pfändung der Ansprüche eines Unternehmers gegen die Gesellschaft stellt bei einer …

    Der Umstand, dass sie diese Gelder zugleich als Vergütung der von ihr als Generalunternehmerin zu erbringenden Leistungen bekommen hat, steht dem nicht entgegen (vgl. OLGR Düsseldorf 2005, 152, OLG Koblenz, BauR 85, 697).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.09.2004 - 2 Wx 1/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8718
OLG Hamburg, 29.09.2004 - 2 Wx 1/04 (https://dejure.org/2004,8718)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.09.2004 - 2 Wx 1/04 (https://dejure.org/2004,8718)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. September 2004 - 2 Wx 1/04 (https://dejure.org/2004,8718)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    HBauO § 39; ; HBauO § 39 Abs. 3; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 22 Abs. 1 S. 1; ; WEG § 43 Abs. 1; ; WEG § 45; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; FGG § 22

  • rechtsportal.de

    Wohnungseigentumsrecht: Einführung verbrauchsabhängiger Wasserkostenabrechnung durch Mehrheitsbeschluss - zur Heilung eines Einberufungsmangels

  • ibr-online

    Kaltwasserzählereinbau erfordert einstimmigen Beschluss!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfordernis einer einstimmigen Beschlussfassung; Einordnung der Kosten für die Wasserversorgung eines Sondereigentums; Einbau von Kaltwasserzählern als Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung; Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bezüglich der Berechnung des ...

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 936
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2004 - 2 Wx 1/04
    Die Kosten der Wasserversorgung des Sondereigentums und die hieran gekoppelten Kosten der Abwasserentsorgung zählen nicht zu den in § 16 Abs. 2 WEG geregelten Kosten für das gemeintschaftliche Eigentum (BGH Beschluss vom 25.9.2003 NJW 2003, 3476 ff = WM 2003, 712 ff).
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