Rechtsprechung
| OLG Köln, 05.11.2004 - 2 Wx 33/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GmbHG §§ 73 I, 65 II
- Judicialis
GmbHG § 70; ; GmbHG § 71; ; GmbHG § 72; ; GmbHG § 73; ; GmbHG § 73 Abs. 1; ; GmbHG § 74 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 142
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG §§ 65 Abs. 2; 73 Abs. 1; 88
Löschung einer GmbH im Handelsregister ohne Einhaltung des Sperrjahres - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 73 Abs. 1 § 65 Abs. 2
Eintragung der Beendigung einer GmbH bei Vermögenslosigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der gleichzeitigen Eintragung der Löschung mit der Auflösung der Gesellschaft und der Bestellung des Liquidators; Zeitpunkt der Beendigung einer Liquidation; Einhaltung der Sperrfrist; Anforderungen an die Nachprüfung der Vermögenslosigkeit einer ...
Verfahrensgang
- AG Köln, 14.05.2004 - 42 HRB 22336
- AG Köln, 24.05.2004 - 42 HRB 22336
- LG Köln, 09.09.2004 - 89 T 24/04
- OLG Köln, 05.11.2004 - 2 Wx 33/04
Papierfundstellen
- ZIP 2004, 2376
- DNotZ 2005, 314
- FGPrax 2005, 80
- Rpfleger 2005, 146
- NZG 2005, 83
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- OLG Naumburg, 27.05.2002 - 7 Wx 1/02
Zur Entbehrlichkeit der Einhaltung des Sperrjahres nach § 73 GmbHG vor der …
Auszug aus OLG Köln, 05.11.2004 - 2 Wx 33/04
Das Registergericht trägt sodann die Beendigung der Liquidation und das Erlöschen der GmbH und ihrer Firma in das Handelsregister ein (OLG Naumburg, ZIP 2002, 1529;… Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh, GmbHG, 17. Auflage 2000, § 74 Rn 2;… Hachenburg/Hohner, GmbHG, 8. Auflage 1997, § 74 Rn 19;… Lutter/Hommelshoff/Kleindiek, GmbHG, 16. Auflage 2004, § 74 Rn 2 ff.;… Scholz/K. Schmidt, a.a.O., § 74 Rn 4 ff.).Indes kann nach einer vom Senat geteilten Auffassung in Rechtsprechung und Literatur von der Einhaltung des Sperrjahres (§ 73 GmbHG) abgesehen werden, wenn kein verteilungsfähiges Vermögen der Gesellschaft mehr vorhanden ist (KG, DR 1941, 2130 [2131] mit zustimmender Anm. Groschuff;… Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh, a.a.O., § 74 Rn 2;… Hachenburg/Hohner, a.a.O., § 73 Rn 7;… Lutter/Hommelhoff/Kleindiek, a.a.O., § 74 Rn 3;… Roth/Altmeppen, GmbHG, 4. Auflage 2003, § 73 Rn 13;… Rowedder/Rasner, GmbHG, 4. Auflage 2002, § 73 Rn 4;… Scholz/K. Schmidt, a.a.O., § 74 Rn 1; a.A. Michalski/Nerlich, GmbHG, 2002, § 73 Rn 12, der sich im Falle des Eintritts der Vermögenslosigkeit der Gesellschaft für eine Amtslöschung nach § 141a Abs. 1 FGG ausspricht;… Meyer-Landrut in: Miller/Niehus/Meyer-Landrut, GmbHG, 1. Auflage, § 73 Rn 2; entgegen dem abgedruckten Leitsatz offen gelassen von OLG Naumburg, ZIP 2002, 1529 [1530];… so auch Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht, 6. Auflage 2003, Rn 1150).
- OLG Hamm, 02.09.2016 - 27 W 63/16
Voraussetzungen der Löschung einer GmbH im Handelsregister
Denn der Sinn und Zweck der zentralen Gläubigerschutzvorschrift des § 73 Abs. 1 GmbHG, allen Gläubigern die Chance der Meldung zu geben, ist nach dieser Auffassung im Falle der Vermögenslosigkeit der Gesellschaft entfallen (KG DR 1941, 2130;… OLG Jena, GmbHR 2015, 1093 Rn. 15; OLG Köln ZInsO 2004, 1316 Rn. 5;… Karsten Schmidt in Scholz, Kommentar zum GmbHG, 11. Auflage 2015, § 74 Rn. 1;… Müller in Münchner Kommentar zum GmbHG, Bd. 3, 2011, § 73 Rn. 12;… Krafka/Kühn, Handbuch der Rechtspraxis, Registerrecht, 9. Auflage 2013, Rn. 1150;… Baumbach/Hueck, Kommentar zum GmbHG, 20. Auflage 2013, § 74 Rn. 2;… Roth/Altmeppen, Kommentar zum GmbHG, 8. Auflage 2015, § 73 Rn. 13; Fietz/Fingerhuth, GmbHR 2006, 960; offen gelassen bei OLG Naumburg, GmbHR 2002, 858). - BGH, 09.11.2021 - II ZB 1/21
Die Möglichkeit einer Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung bis zum …
Von der Vermögenslosigkeit kann das Registergericht ausgehen, wenn an ihr aufgrund der in der Anmeldung mitgeteilten Tatsachen keine begründeten Zweifel bestehen (OLG Köln, NZG 2005, 83, 84; OLG Düsseldorf, GmbHR 2015, 1159, 1160; OLG Hamm, GmbHR 2017, 930; KG, ZIP 2020, 520, 521;… Paura in Ulmer/Habersack/Löbbe, GmbHG, 2. Aufl., § 74 Rn. 12;… MünchKommGmbHG/H.-F. Müller, 3. Aufl., § 74 Rn. 9;… Brünkmans in Gehrlein/Born/Simon, GmbHG, 5. Aufl., § 74 Rn. 4;… Drescher in Henssler/Strohn, GesR, 5. Aufl., § 273 AktG Rn. 5;… MünchKommHGB/Krafka, 5. Aufl., § 8 Rn. 10). - KG, 23.07.2019 - 22 W 29/18
Handelsregisterlöschung einer GmbH in Liquidation vor Ablauf des Sperrjahres …
Aus den gleichen Erwägungen heraus hatte das OLG Köln (Beschluss vom 5. November 2004, 2 Wx 33/04, juris) den Ablauf des Sperrjahres für die Eintragung nach § 74 GmbHG nicht für erforderlich gehalten.
- KG, 13.06.2022 - 22 W 25/22
Voraussetzungen der Löschung einer GmbH im Handelsregister
Rn. 13 c) Von diesem Grundsatz soll ausnahmsweise abgewichen werden können, wenn kein verteilungsfähiges Vermögen der Gesellschaft mehr vorhanden ist (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 2. September 2016 - I-27 W 63/16 -, Rn. 4, juris; OLG Köln, Beschluss vom 5. November 2004 - 2 Wx 33/04 -, Rn. 5, juris) und auch sonst keine weiteren Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sind (Senat…, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 22 W 29/18 -, Rn. 12 , juris; insoweit offen gelassen von BGH…, Beschluss vom 9. November 2021 - II ZB 1/21 -, Rn. 18, juris). - OLG Jena, 15.05.2019 - 2 W 159/19 Im Rahmen des pflichtgemäß auszuübenden Ermessens darf das Registergericht einerseits grundsätzlich von der Richtigkeit der angemeldeten Tatsachen ausgehen, andererseits begründeten Zweifeln nachgehen(OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 04. August 2015 - 3 Wx 114/15 -, Rn. 11, juris; OLG Köln, Beschluss vom 05. November 2004 - 2 Wx 33/04 -, Rn. 7, juris).
Dieser Schutz ist indes dann nicht (mehr) geboten, wenn kein verteilungsfähiges Aktivvermögen mehr vorhanden ist (…Baumbach/Hueck - Haas, aaO, § 74 GmbHG, Rn. 2;… Lutter/Hommelhoff - Kleindiek, aaO, § 74 GmbHG, Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 05. November 2004 - 2 Wx 33/04 -, Rn. 6, juris; OLG Naumburg…, Beschluss vom 27. Mai 2002 - 7 Wx 1/02, Rn. 18, juris).
- KG, 02.06.2022 - 22 W 25/22
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Löschung einer Firma im …
c) Von diesem Grundsatz soll ausnahmsweise abgewichen werden können, wenn kein verteilungsfähiges Vermögen der Gesellschaft mehr vorhanden ist (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 2. September 2016 - I-27 W 63/16 -, Rn. 4, juris; OLG Köln, Beschluss vom 5. November 2004 - 2 Wx 33/04 -, Rn. 5, juris) und auch sonst keine weiteren Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sind (Senat…, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 22 W 29/18 -, Rn. 12, juris; insoweit offen gelassen von BGH…, Beschluss vom 9. November 2021 - II ZB 1/21 -, Rn. 18, juris). - KG, 12.09.2019 - 22 W 29/18
Berichtigungsbeschluss zum Urteil des KG Berlin vom 22.07.2019, Az. 22 W 29/18.
Aus den gleichen Erwägungen heraus hatte das OLG Köln (Beschluss vom 5. November 2004, 2 Wx 33/04, juris) den Ablauf des Sperrjahres für die Eintragung nach § 74 GmbHG nicht für erforderlich gehalten.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 13.09.2004 - 22 U 75/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Augen auf beim Hauskauf Spätere Reklamationen sind oft zwecklos
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Grundstückskauf: keine Hinweispflicht bei ersichtlichen Mängeln
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 280 Abs. 1 § 281 Abs. 1 § 434 Abs. 1
Pflichten des Verkäufers eines Grundstücks zur Offenbarung sichtbarer Sachmängel
Verfahrensgang
- LG Detmold, 02.04.2004 - 9 O 643/03
- OLG Hamm, 13.09.2004 - 22 U 75/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 621
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99
Arglistige Täuschung über Altlasten
Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2004 - 22 U 75/04
Dagegen kann ein Käufer Aufklärung über solche Mängel, die einer Besichtigung zugänglich oder ohne weiteres erkennbar sind, nicht erwarten, weil er solche Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH ZIP 2000, 2257).Behauptet der Verkäufer nämlich - wie im vorliegenden Fall - substantiiert, wann und wie er die erforderliche Aufklärung gegeben hat, dann ist es allein Sache des Käufers darzulegen und im Streitfall zu beweisen, dass eine solche Aufklärung nicht erfolgt ist (st. Rspr. vgl. nur BGH NJW 2003, 755; BGH NJW 2001, 64, 65;… missverständlich Palandt-Putzo, BGB, 63. Auflage, § 444 Rz. 4).).
- BGH, 31.10.2002 - V ZR 100/02
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei …
Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2004 - 22 U 75/04
Rn. 18 Etwas anderes gilt auch nicht im Hinblick auf die im Kaufvertrag enthaltene Klausel, wonach der Verkäufer versichert, keine wesentlichen Mängel verschwiegen zu haben (BGH NJW 2003, 754, 755). - BGH, 23.03.1990 - V ZR 233/88
Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Anspruch …
Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2004 - 22 U 75/04
Für den Kauf eines Hausgrundstücks bedeutet dies, dass eine Pflicht zur Offenbarung regelmäßig nur wegen verborgener, nicht unerheblicher Mängel oder solcher nicht erkennbarer Umstände anzunehmen ist, die nach der Erfahrung auf das Entstehen bestimmter Mängel schließen lassen (BGH NJW-RR 1990, 847). - BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86
Zusicherung von Steuervorteilen
Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2004 - 22 U 75/04
Für jeden Vertragspartner besteht lediglich die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsanschauung erwarten konnte (BGH ZIP 1988, 316).
- OLG Hamm, 21.02.2008 - 22 U 145/07
Arglistige Täuschung wegen verschwiegener fehlender Baugenehmigung - Angaben "ins …
Dagegen kann ein Käufer Aufklärung über solche Mängel, die einer Besichtigung zugänglich oder ohne weiteres erkennbar sind, nicht erwarten, weil er solche Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (…BGH-Report 2001, S. 326;… BGH, NJW-RR 1994, S. 907; Senat, MDR 2005, S. 621). - OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - 12 U 56/08
Verspätete Annahme eines Angebots auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages …
Rn. 35 Zutreffend ist das Landgericht bei seiner Entscheidung davon ausgegangen, dass die Beweislast für das Vorliegen offenbarungspflichtiger Mängel zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie für ein arglistiges Verschweigen dieser Mängel durch den Verkäufer bei dem Käufer, hier also dem Kläger, liegt (vgl. für § 123 BGB:BGH, NJW 2001, 64 [65] zu III.;… Palandt/Heinrichs/Ellenberger, BGB, 68. Aufl., § 123 Rdnr. 30; für § 444 BGB: OLG Hamm, MDR 2005, 621, bei juris zu Rdnr. 15;… OLG Köln, Urteil v. 20. Dezember 2006 -11 U 133/06, bei juris zu Rdnr. 4). - OLG Köln, 20.12.2006 - 11 U 133/06
Beweislast des Käufers für Arglist des Verkäufers bei Haftungsausschluss - …
Die Beweislast für diesen Ausnahmetatbestand obliegt nach allgemeinen Grundsätzen den Beklagten (OLG Hamm OLGR 2005, 27 = MDR 2005, 621;… H.P. Westermann in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Auflage, § 444 Rn. 17;… Faust in: Bamberger/Roth, BGB, § 444 Rn. 21).Im Rahmen dessen müssen diese auch beweisen, dass die Kläger sie über den Mangel nicht aufgeklärt haben (OLG Hamm OLGR 2005, 27 = MDR 2005, 621; zu § 123 BGB und § 463 BGB a. F. BGH NJW 2001, 64, 65; NJW 2003 754, 755; NJW 2003, 2380, 2382;… Baumgärtel/Laumen, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 1, 2. Auflage, § 463 Rn. 5 und § 123 Rdn. 5 f.).
Diese Beweislastverteilung wird nicht dadurch geändert, dass die Kläger in der genannten Klausel des notariellen Kaufvertrages versichert haben, dass ihnen verborgene Mängel nicht bekannt seien (BGH NJW 2003, 754, 755; NJW 2003, 2380, 2382; OLG Hamm OLGR 2005, 27 = MDR 2005, 621).
- OLG Hamm, 18.06.2007 - 22 U 8/07
Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Wohnungskaufvertrages - Darlegungslast …
Ein Käufer kann aber Aufklärung über solche Umstände, die einer Besichtigung zugänglich oder ohne weiteres erkennbar sind, nicht erwarten, weil er diese bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (…BGH, ZIP 2000, S. 2257; Senat, MDR 2005, S. 621). - OLG Hamm, 14.06.2005 - 28 U 190/04
Beweislast, Soll-Beschaffenheit
Deshalb bleibt es - wie auch ansonsten nach allgemeinen Regeln Sache des Klägers darzulegen und im Streitfall zu beweisen, dass eine solche Aufklärung nicht erfolgt ist (BGH NJW 2001, 64, 65; 2003, 754, 755; OLG Hamm, 22. ZS., OLGR 2005, 27).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 16.11.2004 - 8 UF 101/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 1578 Abs. 1 S. 1; ; SGB III § 190; ; SGB III § 194 Abs. 1 Nr. 2
- ra.de
- rechtsportal.de
Kürzung der Arbeitslosenhilfe wegen der Einkünfte des neues Ehegatten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ehefrau verdient - Arbeitslosenhilfe für den Mann wird gekürzt - Bei der Berechnung des Unterhalts für die erste Frau spielt das keine Rolle
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abänderung eines Unterhaltsvergleichs; Beurteilung der ehelichen Verhältnisse nach dem Zeitpunkt der Rechtskraft Scheidung; Umfang der Unterhaltspflicht eines erneut verheirateten Unterhaltsschuldners im Verhältnis zum geschiedenen Ehegatten
Verfahrensgang
- AG Norderstedt, 06.04.2004 - 51 F 242/03
- OLG Schleswig, 16.11.2004 - 8 UF 101/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 446
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.10.2003 - XII ZR 122/00
Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern
Auszug aus OLG Schleswig, 16.11.2004 - 8 UF 101/04
b) Die (Teil-)Versorgung des Klägers durch den von seinem jetzigen Ehegatten nach §§ 1360, 1360a BGB zu leistenden Unterhalt erhöht seine Leistungsfähigkeit, weil sein Selbstbehalt weitgehend gedeckt ist (vgl. für den Fall des Kindesunterhalts BGH NJW 2002, 1646 ff., wo der BGH ausführt, dass der Unterhaltsanspruch eines wieder verheirateten Unterhaltsschuldners gegen seinen neuen Ehepartner nicht erst im Rahmen einer erweiterten Leistungspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen sei, sondern schon bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Rahmen des § 1603 Abs. 1 BGB und dass sich die Wiederverheiratung durchaus zum Vorteil eines erstehelichen Kindes auswirken könne; für den Fall des Elternunterhalts BGH NJW 2004, 674 ff. und 677 ff.).Ein möglicher eheinterner Ausgleich des Betrages, den der Kläger an die Beklagte zahlt, durch die zweite Ehefrau würde eine freiwillige Leistung an den Kläger, nicht aber an die Beklagte darstellen (vgl. dazu BGH NJW 2004, 674 ff. (676)).
- BGH, 20.03.2002 - XII ZR 216/00
Unterhaltsanspruch der beim Vater lebenden minderjährigen Tochter gegen die …
Auszug aus OLG Schleswig, 16.11.2004 - 8 UF 101/04
b) Die (Teil-)Versorgung des Klägers durch den von seinem jetzigen Ehegatten nach §§ 1360, 1360a BGB zu leistenden Unterhalt erhöht seine Leistungsfähigkeit, weil sein Selbstbehalt weitgehend gedeckt ist (vgl. für den Fall des Kindesunterhalts BGH NJW 2002, 1646 ff., wo der BGH ausführt, dass der Unterhaltsanspruch eines wieder verheirateten Unterhaltsschuldners gegen seinen neuen Ehepartner nicht erst im Rahmen einer erweiterten Leistungspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen sei, sondern schon bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Rahmen des § 1603 Abs. 1 BGB und dass sich die Wiederverheiratung durchaus zum Vorteil eines erstehelichen Kindes auswirken könne; für den Fall des Elternunterhalts BGH NJW 2004, 674 ff. und 677 ff.). - BGH, 16.03.1988 - IVb ZR 40/87
Unterhalt bis zur Erlangung angemessener Erwerbstätigkeit; Berücksichtigung der …
Auszug aus OLG Schleswig, 16.11.2004 - 8 UF 101/04
a) Die ehelichen Lebensverhältnisse, die nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB das Maß des Unterhalts bestimmen, richten sich zwar grundsätzlich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung (BGH in ständiger Rechtsprechung, z. B. NJW 1988, 2034 ff.), schreiben aber nicht für alle Zukunft einen unabänderlichen wirtschaftlichen Rahmen fest, sondern lassen aus nachehelicher Solidarität Raum für eine Teilhabe an verbesserten Verhältnissen und ein Mittragen von Verschlechterungen der wirtschaftlichen Situation, soweit beides auch bei Fortbestand der Ehe deren wirtschaftliche Basis betroffen hätte.
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 05.11.2003 - 6 U 25/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
VGB 88 § 20 Abs. 1 lit. c); ; VGB 88 § 20 Abs. 1 lit. d); ; VVG § 6 Abs. 3
- rechtsportal.de
Zahlung eines Wasserschadens durch den Gebäudeversicherer - Zur Leistungsbefreiung wegen vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheitspflicht des Versicherungsnehmers
Kurzfassungen/Presse
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Gewalt gegen Versicherer
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 09.01.2002 - 2 O 126/01
- OLG Rostock, 05.11.2003 - 6 U 25/02
- OLG Rostock, 03.12.2003 - 6 U 25/02
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65
Folgen einer Obliegenheitsverletzung durch unwahre oder unvollständige Angaben …
Auszug aus OLG Rostock, 05.11.2003 - 6 U 25/02
dem "Alles oder Nichts"-Prinzip des § 6 Abs. 3 VVG (vgl. darüber nur BGHZ 47, 101; 48, 7) führt dieser Verstoß - anders als vom Landgericht angenommen (und jedenfalls dann, wenn noch keine Teilleistung des Versicherers zur Regulierung des Schadenfalles erfolgt ist) - zum vollständigen Verlust des Versicherungsanspruches. - BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65
Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines …
Auszug aus OLG Rostock, 05.11.2003 - 6 U 25/02
dem "Alles oder Nichts"-Prinzip des § 6 Abs. 3 VVG (vgl. darüber nur BGHZ 47, 101; 48, 7) führt dieser Verstoß - anders als vom Landgericht angenommen (und jedenfalls dann, wenn noch keine Teilleistung des Versicherers zur Regulierung des Schadenfalles erfolgt ist) - zum vollständigen Verlust des Versicherungsanspruches. - BGH, 14.12.1967 - II ZR 169/65
Rechtsstellung des Mitversicherten in der Kfz.-Versicherung
Auszug aus OLG Rostock, 05.11.2003 - 6 U 25/02
Die neuere Rechtsprechung macht die Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher (folgenloser) Verletzung der Obliegenheit insofern von einer ausdrücklichen, unmißverständlichen Belehrung darüber abhängig, dass in einem solchen Fall Verwirkung auch dann eintrete, wenn die Obliegenheitsverletzung für den Versicherer keine nachteiligen Folgen gehabt hat, und zwar generell, ohne Rücksicht auf die Lage des Einzelfalls (vgl. BGHZ 47, 7; 49, 130; BGH VersR 1973, 174 = NJW 1973, 365;… Prölss/Martin, a.a.O., § 32 VVG Rn. 22). - BGH, 20.12.1972 - IV ZR 57/71
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der …
Auszug aus OLG Rostock, 05.11.2003 - 6 U 25/02
Die neuere Rechtsprechung macht die Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher (folgenloser) Verletzung der Obliegenheit insofern von einer ausdrücklichen, unmißverständlichen Belehrung darüber abhängig, dass in einem solchen Fall Verwirkung auch dann eintrete, wenn die Obliegenheitsverletzung für den Versicherer keine nachteiligen Folgen gehabt hat, und zwar generell, ohne Rücksicht auf die Lage des Einzelfalls (vgl. BGHZ 47, 7; 49, 130; BGH VersR 1973, 174 = NJW 1973, 365;… Prölss/Martin, a.a.O., § 32 VVG Rn. 22).
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