Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 230/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 306a BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 BGB, § 309 Nr 9 Buchst a BGB, § 449 Abs 2 BGB
Formularmäßiger Miet- bzw. Kaufvertrag für Heizungs- und Warmwasserverbrauchserfassungsgeräte: Unwirksamkeit einer Laufzeitklausel; Unwirksamkeit eines Rücknahmerechts des Verkäufers bei Zahlungsverzug - Judicialis
BGB § 306 a; ; BGB § 307 I; ; BGB § 307 II; ; BGB § 309 Nr. 9 a; ; BGB § 449 II
- IWW
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 307
Unwirksam lange Laufzeit für Heizkostenerfassungsgeräte - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksamkeit einer Klausel in AGBen über die Befristung der Laufzeit eines Mietvertrages für Geräte zur Heiz- und Warmwassererfassung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gerätemietvertrag mit 10 Jahren Laufzeit unwirksam?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Mietvertrag für Verbrauchserfassungsgeräte
- advogarant.de (Kurzinformation)
Unzulässige AGB durch den Hersteller von Erfassungsgeräten
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter mieten Verbrauchserfassungsgeräte - Mess-Unternehmen darf Laufzeit des Mietvertrags nicht auf zehn Jahre festsetzen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Laufzeit eines Mietvertrages für Geräte zurErfassung des Verbrauchs von Heizwärme und Warmwasser in Wohnungen; Wirksamkeit einer Klausel ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.07.2004 - 2 O 391/03
- OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 230/04
- BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1170
- NJW-RR 2008, 880 (Ls.)
- NZM 2005, 477
- NZM 2008, 264 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BGH, 13.02.1985 - VIII ZR 154/84
Formularmäßige Vereinbarung einer 10-jährigen Laufzeit eines Mietvertrages über …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 230/04
Zwar können derartige Kosten, die sich nur bei längerer Vertragsdauer amortisieren, regelmäßig eine längere Vertragsbindung rechtfertigen (…BGH, Urt. v. 03.11.1999, a.a.O., 1113; Urt. v. 13.02.1985 - VIII ZR 154/84 -, NJW 1985, 2328 für eine Fernsprechnebenstellenanlage).Dies unterscheidet die von der Beklagten vermieteten Erfassungsgeräte etwa von Telefon-Nebenstellenanlagen, die nur in eingeschränktem Umfang und nur nach kostenträchtiger Aufarbeitung wieder vermietbar sind (BGH, Urt. v. 13.02.1985 - VIII ZR 154/84 -, NJW 1985, 2328).
Im Übrigen ergibt sich für den Vermieter weder ein Vorteil bei der Vermietung aufgrund der präzisen Abrechnung des Wärmeverbrauchs, da alle Mitbewerber ebenfalls mit Hilfe von Erfassungsgeräten abrechnen müssen, noch macht die präzise Wärmeerfassung das Mietobjekt hochwertiger als andere (anders etwa bei einer hochwertigen, fest installierten Telefon-Nebenstellenanlage jedenfalls im Jahre 1978/1985, vgl. BGH, Urt. v. 13.02.1985 - VIII ZR 154/84 -, NJW 1985, 2328).
- BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98
Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 230/04
Wesentliche Elemente dieser Interessenabwägung bei Verträgen über technische Einrichtungen sind die Höhe der Investitionskosten des Vermieters sowie die zu erwartende technische Entwicklung im Vertragszeitraum (…MünchKomm-BGB-Basedow, a.a.O., § 309 Nr. 9 Rn. 11); hinzu tritt der Gesichtspunkt, wie erheblich die Gegenleistungen des Klauselverwenders sind (BGH, Urt. v. 03.11.1999 - VIII ZR 269/98 -, NJW 2000, 1110, 1112).Zwar können derartige Kosten, die sich nur bei längerer Vertragsdauer amortisieren, regelmäßig eine längere Vertragsbindung rechtfertigen (BGH, Urt. v. 03.11.1999, a.a.O., 1113;… Urt. v. 13.02.1985 - VIII ZR 154/84 -, NJW 1985, 2328 für eine Fernsprechnebenstellenanlage).
- BGH, 04.07.1997 - V ZR 405/96
Formularmäßige Vereinbarung einer 20-jährigen Laufzeit für eine Vereinbarung zum …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 230/04
aa) Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne der genannten Vorschrift ist dann gegeben, wenn der Verwender der Klausel missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne die des Vertragspartners von vornherein hinreichend zu berücksichtigen (st. Rspr., etwa BGH, Urt. v. 04.07.1997 - V ZR 405/96 -, NJW 1997, 3022, 3023).Dasselbe hat zu gelten bei hohen, vom Klauselverwender vorfinanzierten Investitionen in die Herstellung oder Errichtung der technischen Gegebenheiten, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind (…BGH, Urt. v. 10.02.1993 - XII ZR 74/91 -, NJW 1993, 1133, 1135 für vom Verwender errichtete Breitbandkabelanlagen;… Urt. v. 28.01.1987 - VIII ZR 37/86 -, NJW 1987, 1622, 1624 für das Leitungsnetz und die Verteilungsanlagen bei Fernwärmebezug; Urt. v. 04.07.1997 - V ZR 405/96 -, NJW 1997, 3022, 3023 für die Errichtung des Anschlusses von Telekommunikationsanlagen).
- LG Frankfurt/Main, 28.07.2004 - 2 O 391/03
Wirksamkeit einer für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte handschriftliche …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 230/04
Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.07.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 2-2 O 391/03 - wird zurückgewiesen.teilweise abändernd die Klage abzuweisen, soweit die Beklagte durch Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 28.07.2004 (Az.: 2/2 O 391/03) wie folgt verurteilt worden ist:.
- BGH, 06.12.2002 - V ZR 220/02
Voraussetzungen des Aushandelns von Vertragsbedingungen; Benachteiligung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 230/04
Ob dies der Fall ist, ist aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung festzustellen; dabei ist zu prüfen, ob die Vertragsdauer angesichts der typischen Interessen der beteiligten Kreise im Allgemeinen eine billige Regelung darstellt, oder ob sie das Gleichgewicht der Rechte und Pflichten zu Lasten des Vertragspartners in treuwidriger Weise verschiebt (BGH, Urt. v. 06.12.2002 - V ZR 220/02 -, NJW 2003, 1313, 1315). - BGH, 10.02.1993 - XII ZR 74/91
Langfristige Bindung an Breitbandkabelanschluß
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 230/04
Dasselbe hat zu gelten bei hohen, vom Klauselverwender vorfinanzierten Investitionen in die Herstellung oder Errichtung der technischen Gegebenheiten, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind (BGH, Urt. v. 10.02.1993 - XII ZR 74/91 -, NJW 1993, 1133, 1135 für vom Verwender errichtete Breitbandkabelanlagen;… Urt. v. 28.01.1987 - VIII ZR 37/86 -, NJW 1987, 1622, 1624 für das Leitungsnetz und die Verteilungsanlagen bei Fernwärmebezug;… Urt. v. 04.07.1997 - V ZR 405/96 -, NJW 1997, 3022, 3023 für die Errichtung des Anschlusses von Telekommunikationsanlagen). - BGH, 28.01.1987 - VIII ZR 37/86
Rückwirkende Inkraftsetzung; Wirksamkeit von Altverträgen
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 230/04
Dasselbe hat zu gelten bei hohen, vom Klauselverwender vorfinanzierten Investitionen in die Herstellung oder Errichtung der technischen Gegebenheiten, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind (…BGH, Urt. v. 10.02.1993 - XII ZR 74/91 -, NJW 1993, 1133, 1135 für vom Verwender errichtete Breitbandkabelanlagen; Urt. v. 28.01.1987 - VIII ZR 37/86 -, NJW 1987, 1622, 1624 für das Leitungsnetz und die Verteilungsanlagen bei Fernwärmebezug;… Urt. v. 04.07.1997 - V ZR 405/96 -, NJW 1997, 3022, 3023 für die Errichtung des Anschlusses von Telekommunikationsanlagen). - OLG Celle, 16.02.1995 - 7 U 51/94
Berechnung pauschalierten Schadensersatzes im Pkw-Handel im Fall der Vereinbarung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 230/04
Eine solche Unwirksamkeit ist für die Konstellation eines Mietvertrages mit gleichzeitig abgeschlossenem Wartungs- und Abrechnungsvertrag anerkannt (…Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 9. Aufl. 2001, § 11 Nr. 12 Rn. 7;… MünchKomm-BGB-Basedow, 4. Aufl. 2003, § 309 Nr. 9 Rn. 8; AG Gießen, Urt. v. 01.06.1995 - 47 C 3030/94 -, NJW-RR 1996, 50;… AG Mainz, Urt. v. 27.06.1997 - 70 C 103-97 -, NJW-RR 1998, 732, 733). - AG Mainz, 27.06.1997 - 70 C 103/97
"Anmietung" von Heizkostenverteilern als Mischvertrag; Wirksamkeit einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 230/04
Eine solche Unwirksamkeit ist für die Konstellation eines Mietvertrages mit gleichzeitig abgeschlossenem Wartungs- und Abrechnungsvertrag anerkannt (…Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 9. Aufl. 2001, § 11 Nr. 12 Rn. 7;… MünchKomm-BGB-Basedow, 4. Aufl. 2003, § 309 Nr. 9 Rn. 8;… AG Gießen, Urt. v. 01.06.1995 - 47 C 3030/94 -, NJW-RR 1996, 50; AG Mainz, Urt. v. 27.06.1997 - 70 C 103-97 -, NJW-RR 1998, 732, 733). - AG Gießen, 01.06.1995 - 47 C 3030/94
Bewertung eines "Mietvertrages" über Heizkostenverteiler
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 230/04
Eine solche Unwirksamkeit ist für die Konstellation eines Mietvertrages mit gleichzeitig abgeschlossenem Wartungs- und Abrechnungsvertrag anerkannt (…Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 9. Aufl. 2001, § 11 Nr. 12 Rn. 7;… MünchKomm-BGB-Basedow, 4. Aufl. 2003, § 309 Nr. 9 Rn. 8; AG Gießen, Urt. v. 01.06.1995 - 47 C 3030/94 -, NJW-RR 1996, 50;… AG Mainz, Urt. v. 27.06.1997 - 70 C 103-97 -, NJW-RR 1998, 732, 733).
- BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05
Unangemessene Benachteiligung der Mieter und Käufer von …
Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in NJW-RR 2005, 1170 ff. veröffentlicht ist, hat die in den Mietvertragsbedingungen der Beklagten enthaltene Laufzeitklausel und die Verlängerungsklausel für unwirksam erachtet und es der Beklagten nach §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 UKlaG untersagt, diese zu verwenden oder sich auf die Klauseln zu berufen. - AG Frankfurt/Main, 21.09.2018 - 385 C 2556/17
Der Zugangscode von Heizkostenverteilern und Wasserzählern
Dies gelte umso mehr vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 31.03.2005, Az.: 1 U 230/04. - OLG Stuttgart, 30.01.2020 - 2 U 199/19
Verbraucherschutz: Klage einer qualifizierten Einrichtung auf Unterlassung der …
Rn. 195 Umgekehrt hindert die Klausel den Kunden daran, in absehbarer Zeit zu einem anderen, in Preis oder Service günstigeren Mitbewerber zu wechseln, oder von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, auf etwaige technische Neuerungen bei der Beklagten oder einem Mitbewerber zurückzugreifen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 31. März 2005 - 1 U 230/04, juris Rn. 32). - LG Halle, 09.01.2012 - 3 O 1482/11
Miet- und Gesellschaftsvertrag: Wirksamkeit der Verpflichtung zum Beitritt einer …
Eine solche Aufspaltung von zwei zusammengehörigen Vertragsgegenständen in zwei unabhängige Verträge kann - jedenfalls unter bestimmten Umständen als Umgehungsgeschäft angesehen werden (vgl. LG Würzburg, Beschluss vom 11.11.2008, 42 S 1527/08, noch offen gelassen von OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2005, 1 U 230/04).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - I-24 U 43/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 611; ; BGB § 628; ; BGB § 675; ; BGB § 1378; ; ZPO § 917; ; BRAGO § 8 Abs. 1 S. 2; ; BRAGO § 118 Abs. 2
- rechtsportal.de
Fehlerhafte Beratung des Rechtsanwalts hinsichtlich Arrestverfahren zur Sicherung eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich - Honoraranspruch; Schadenersatzpflicht?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- brak-mitteilungen.de
, S. 20 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Umfang der geschuldeten Belehrung vor Einreichen eines Arrestgesuchs
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatzpflicht auf Grund Verletzung des Anwaltsdienstvertrags; Befürchtung der Vermögensverschiebung durch den geschiedenen Ehemann; Defizitäre Beratung bezüglich der Durchführung eines dinglichen Arrestverfahrens; Anforderungen an ein Sicherungsbedürfnis; Wegfall ...
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Umfang der geschuldeten Belehrung vor Einreichen eines Arrestgesuchs
- brak-mitteilungen.de
, S. 20 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Umfang der geschuldeten Belehrung vor Einreichen eines Arrestgesuchs
Verfahrensgang
- LG Kleve, 30.01.2004 - 1 O 219/03
- OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - I-24 U 43/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 1140
- FamRZ 2006, 356
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.07.2004 - IX ZR 256/03
Rechte des Mandanten bei unzureichender oder pflichtwidriger Leistung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 24 U 43/04
Eine Ausnahme besteht in analoger Anwendung des § 654 BGB nur dann, wenn der Rechtsanwalt Parteiverrat begeht (BGH NJW 1981, 1211 und 2004, 2817), worum es im Streitfall aber nicht geht.bb) Eine Kürzung oder der Wegfall des Honorars kommt gemäß § 628 Abs. 1 BGB ferner im Falle der Kündigung des Mandats in Betracht, wenn die Kündigung vom Rechtsanwalt ausgeht oder durch den Mandanten ausgesprochen, aber vom Rechtsanwalt durch Vertragsverletzung provoziert worden ist und die geleisteten Dienste für den Mandanten keinen Wert (mehr) haben, etwa deshalb, weil er mit gleichem Gegenstand einen anderen Rechtsanwalt beauftragen muss, der den Mandanten erneut berät und an den er das gleiche Honorar noch einmal zahlen muss (BGH NJW 2004, 2817).
- BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97
Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 24 U 43/04
Wie sein Verhalten zu verstehen ist, beurteilt sich maßgebend nach dem Verständnis (Empfängerhorizont) des Gläubigers (BGH MDR 1999, 421, 423 m.w.N.). - BGH, 15.01.1981 - III ZR 19/80
Dienstvertrag - Parteiverrat - Anwaltsvertrag - Pflichten des Anwalts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 24 U 43/04
Eine Ausnahme besteht in analoger Anwendung des § 654 BGB nur dann, wenn der Rechtsanwalt Parteiverrat begeht (BGH NJW 1981, 1211 und 2004, 2817), worum es im Streitfall aber nicht geht. - BGH, 08.01.2004 - IX ZR 30/03
Pflichten des Rechtsanwalts bei Beantragung des Konkursverfahrens gegen einen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 24 U 43/04
Dafür spricht bereits die tatsächliche Vermutung beratungsgerechten Verhaltens des Mandanten (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, zuletzt MDR 2004, 572 m.w.N.), zumal die Klägerin auch nach dem Vorbringen der Beklagten gleichsam "kostenängstlich" gewesen ist. - BGH, 04.08.2000 - III ZR 328/98
Enteignung einer Jagdgenossenschaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 24 U 43/04
Freiwillige Leistungen Dritter sind nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung nur dann auf den Schaden anzurechnen, wenn der Dritte gerade den Schädiger entlasten will (vgl. BGH NJW 2000, 3638).
- OLG Koblenz, 12.06.2006 - 12 U 315/05
Haftung des Rechtsanwalts: Umfang der Beratungspflicht über die Erfolgsaussichten …
Eine Kürzung oder der Wegfall des Honorars kommt gemäß § 628 Abs. 1 BGB ferner im Falle der Kündigung des Mandats in Betracht, wenn die Kündigung vom Rechtsanwalt ausgeht oder durch den Mandanten ausgesprochen, aber vom Rechtsanwalt durch Vertragsverletzung provoziert worden ist und die geleisteten Dienste für den Mandanten keinen Wert (mehr) haben, etwa deshalb, weil er mit gleichem Gegenstand einen anderen Rechtsanwalt beauftragen muss, der den Mandanten erneut berät und an den er das gleiche Honorar noch einmal zahlen muss (BGH NJW 2004, 2817 f.; OLG Düsseldorf OLG-Report Düsseldorf 2005, 693, 696). - OLG Düsseldorf, 18.10.2010 - 24 U 50/10
Auslegung eines Vertragsverhältnisses als Dienstvertrag bzw. Werkvertrag; …
Der Auftraggeber eines Rechtsanwalts kann den aus einem Anwaltsdienstvertrag entstandenen anwaltlichen Vergütungsanspruch nicht kraft Gesetzes wegen mangelhafter Dienstleistung kürzen; denn das Dienstvertragsrecht kennt keine Gewährleistung (BGH, NJW 2004, 2817; NJW 1981, 1211; Senat, NJW-RR 2006, 1074; OLGR 2005, 693).Eine Ausnahme besteht in analoger Anwendung des § 654 BGB nur dann, wenn der Rechtsanwalt Parteiverrat begeht (BGH, NJW 1981, 1211 und 2004, 2817; Senat, OLGR 2005, 693), worum es im Streitfall aber nicht geht.
- OLG Frankfurt, 04.09.2013 - 7 U 165/11
Deckungsschutz aus Rechtsschutzversicherung
Doch kann es dem Rechtsanwalt nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unter dem Gesichtspunkt des Dolo-Agit-Einwandes verwehrt sein, Vergütung für eine pflichtwidrige Tätigkeit geltend zu machen, die einen Anspruch des Mandanten auf den Ersatz eines Schadens nach sich zieht, der gerade im Anfall der betreffenden Anwaltsgebühr besteht (…BGH, a.a.O. Rn. 11 in juris und NJW 2004, 1043 ff. Rn. 30 in juris; OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 356 ff. Rn. 12 in juris).
- OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09
Anwaltsgebühren für die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer; …
Dies setzt jedoch voraus, dass der Mandant vom Rechtsanwalt darüber aufgeklärt wurde, dass der verlangte Betrag deutlich über dem liegt, was von der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen zuerkannt wurde (vgl. Senat MDR 2005, 1140 sub II. 2 b dd). - OLG Düsseldorf, 28.02.2023 - 24 U 335/20
Wirksamkeit Gebührenvereinbarung Rechtsanwalt Hinweispflicht Rechtsanwalt an …
Ob ein Schadensersatzanspruch aus §§ 281 Abs. 1 und 2, 280 Abs. 1 und 3 BGB iVm § 611ff. BGB herzuleiten ist (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. November 2005 - I-15 U 117/04; OLG Hamm, Urteil vom 11. Juli 2007 - 3 W 35/07; siehe auch Senat…, Beschluss vom 31. Mai 2011, Rn. 5), der Mandant einen Freistellungsanspruch in Höhe der Honorarforderung hat (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 25. Januar 2005 - I-24 U 43/04, Rn. 27) oder der Dienstberechtigte in derartigen Fällen die Einrede des nicht erfüllten Vertrages geltend machen kann (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 26. Februar 2007 - 12 U 1433/04), bedarf keiner Entscheidung. - OLG Düsseldorf, 19.07.2007 - 24 U 46/06
Gebühren des Rechtsanwalts - zur Wirksamkeit und Angemessenheit einer …
Sollte die Zedentin, wie der Kläger behauptet, in dieser Lage tatsächlich ernsthaft und nicht nur aus taktischen Erwägungen einen Zugewinnausgleich von 10 Mio DM namens der Beklagten gefordert haben (ein Wert, den auch der Zeuge K. nicht als realistisch bestätigt hat), hätte die Beklagte gegen die Zedentin einen Schadensersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung, der auf Freihaltung von dem dadurch ausgelösten Gebührenanspruch gerichtet wäre (vgl. Senat MDR 2005, 1140 = FamRZ 2006, 356 sub B.II.2b,dd). - OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 24 U 60/11
Pflichten des Rechtsanwalts vor Klageerhebung
Rn. 40 Allerdings hat der Beklagte in Höhe der unnötig entstandenen eigenen Honorarforderung gegen den Kläger gem. § 280 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Freistellung von diesem Kostenschaden, den er der Klageforderung entgegenhalten kann (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2008, 817; FamRZ 2006, 356; FamRZ 2004, 1647). - OLG Düsseldorf, 15.07.2008 - 24 U 224/07
"Auflösungsverschulden" des Mandanten für die Kündigung des …
Für den Rechtsanwalt kann dies den Verlust des Vergütungsanspruchs zur Folge haben, ohne dass es einer Aufrechnung bedarf (BGH MDR 1977, 476 f.; NJW 1982, 437; NJW 1997, 188 f.), wenn der Mandant einen anderen Rechtsanwalt beauftragen und vergüten muss (BGH NJW 1995, 1954; NJW 1997, 188 (189); NJW 2004, 2817; siehe auch Senat, MDR 2005, 1140). - OLG Düsseldorf, 21.04.2009 - 24 U 48/08
Beweiskraft einer Privaturkunde bei Möglichkeit der Fälschung
Für den Rechtsanwalt kann dies den Verlust des Vergütungsanspruchs zur Folge haben, ohne dass es einer Aufrechnung bedarf (BGH MDR 1977, 476 f.; NJW 1982, 437; NJW 1997, 188 f.), wenn der Mandant einen anderen Rechtsanwalt beauftragen und vergüten muss (BGH NJW 1995, 1954; NJW 1997, 188; NJW 2004, 2817; siehe auch Senat, MDR 2005, 1140; AGS 2009, 6). - OLG Düsseldorf, 26.11.2009 - 24 U 57/09
Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit
Dabei ist auf den Streitwert für ein entsprechendes Gerichtsverfahren abzustellen, da die anwaltliche Tätigkeit auch in einem Gerichtsverfahren hätte entfaltet werden können (vgl. Senat, MDR 2005, 1140 = OLGR 2005, 693 sub II. 2b, dd, ferner Urteil vom 10. März 2009, Az. I-24 U 150/08 n.v.). - OLG Düsseldorf, 28.04.2025 - 24 U 166/23
Honorarklage eines Rechtsanwalts wegen der Vertretung in rechtlichen …
- OLG Düsseldorf, 28.09.2004 - 24 W 38/04
Prozesskostenhilfe: Bindung des Beschwerdegerichts an
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