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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - I-24 U 113/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6702
OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - I-24 U 113/06 (https://dejure.org/2006,6702)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.12.2006 - I-24 U 113/06 (https://dejure.org/2006,6702)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - I-24 U 113/06 (https://dejure.org/2006,6702)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§§ 215, 307
    Kautionszurückbehaltung und Verjährung; Schönheitsreparaturklauseln bei Geschäftsraummiete

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturen: Rechtsprechung gilt auch für Gewerberäume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auch bei Verjährung des Schadensersatzanspruchs Kautionsverwertung?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Gewerberäume: Fristenplan zur Schönheitsreparatur im Mietvertrag unterliegt AGB-Kontrolle

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Starre Renovierungsfristen jetzt auch bei Geschäftsräumen unwirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses in Formularmietverträgen; Zeitanteilige Abgeltung von Renovierungskosten nach einer "starren" Berechnungsgrundlage; Ergänzung der vertraglichen Verpflichtung des ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Summierungseffekt von Renovierungsklauseln und "starrer" Fristenplan bei Geschäftsraummiete (IMR 2007, 251)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 7 O 435/05
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - I-24 U 113/06
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 24 U 113/06
    Es entspricht inzwischen gefestigter Rechtsprechung, dass starre Fälligkeitsregelungen dieser Art unwirksam sind (vgl. BGH NJW 2006, 1728; 3006, 2915; 2004, 2586).

    Sind etwa Wände und Decken der Räume mit besonders "langlebigen" Materialien dekoriert oder hat der Mieter die einzelnen Räume wenig genutzt, kann es an einem Renovierungsbedarf nach Ablauf der im Mietvertrag für die Ausführung der Schönheitsreparaturen bestimmten üblichen - Fristen fehlen (vgl. BGH NJW 2004, 2586).

  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 178/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für vom Mieter vorzunehmende …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 24 U 113/06
    Es entspricht inzwischen gefestigter Rechtsprechung, dass starre Fälligkeitsregelungen dieser Art unwirksam sind (vgl. BGH NJW 2006, 1728; 3006, 2915; 2004, 2586).

    Aus der Sicht eines verständigen Mieters hat die in § 15 Nr. 1 MV enthaltene Regelung die Bedeutung, dass der Mieter nach Ablauf der dort festgelegten, verbindlichen Frist von fünf Jahren auch dann zur Renovierung verpflichtet ist, wenn die Räume nach ihrem tatsächlichen Erscheinungsbild noch nicht renovierungsbedürftig sind (vgl. BGH NJW 2006, 1728).

  • BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02

    Begriff der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 24 U 113/06
    Eine so weit gehende Abweichung vom gesetzlichen Leitbild hat der für die Wohnraummiete zuständige VIII. Zivilsenat des BGH als nicht mehr mit § 307 BGB vereinbar angesehen (BGH NJW 2003, 2234; NZM 2003, 755).
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 308/02

    Formularmäßige Vereinbarung von Schönheitsreparaturen und Endrenovierung in einem …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 24 U 113/06
    Dem hat sich der XII. Zivilsenat auch für den Bereich der Geschäftsraummiete angeschlossen (BGH NJW 2005, 2006).
  • BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 335/02

    Formularmäßige Vereinbarung einer Renovierungspflicht des Mieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 24 U 113/06
    Eine so weit gehende Abweichung vom gesetzlichen Leitbild hat der für die Wohnraummiete zuständige VIII. Zivilsenat des BGH als nicht mehr mit § 307 BGB vereinbar angesehen (BGH NJW 2003, 2234; NZM 2003, 755).
  • BGH, 18.10.2006 - VIII ZR 52/06

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 24 U 113/06
    Eine Formularklausel, die den Mieter zur zeitanteiligen Abgeltung von Renovierungskosten nach einer "starren" Berechnungsgrundlage verpflichtet, die an einem Fristenplan von fünf Jahren ausgerichtet ist, ist ebenfalls gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (BGH NJW 2006, 3778 - Urteil vom 18.10.2006 -VIII ZR 52/06 - auch bei www.juris.de).
  • BGH, 28.01.1998 - XII ZR 63/96

    Einrede der Verjährung bei Leistung einer Mietsicherheit durch Bürgschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 24 U 113/06
    Dies entsprach schon vor der Einführung von § 215 BGB der ständigen Rechtsprechung zu § 390 S. 2 BGB (vgl. BGHZ 101, 242, 252; BGH NJW 1998, 981).
  • BGH, 06.07.1988 - VIII ARZ 1/88

    Beteiligung des Mieters an Schönheitsreparaturen durch prozentuale Beteiligung an …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 24 U 113/06
    Bei einer Abgeltungsklausel handelt es sich um eine - zeitlich vorverlagerte - Ergänzung der vertraglichen Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nach dem Fristenplan (BGHZ 105, 71, 77).
  • BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 77/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitanteiligen Kostenbeteiligung für …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 24 U 113/06
    Ihr Zweck besteht darin, dem Vermieter, der von dem ausziehenden Mieter mangels Fälligkeit der Schönheitsreparaturen nach dem Fristenplan keine Endrenovierung verlangen kann, wenigstens einen prozentualen Anteil an Renovierungskosten für den Abnutzungszeitraum seit den letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit zu sichern (…BGHZ aaO, S. 77, 84; NJW 2004, 3042 , unter II 2 a bb).
  • BGH, 16.06.1967 - V ZR 122/64

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen verjährter Ansprüche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 24 U 113/06
    Entsprechendes galt bisher schon für das Zurückbehaltungsrecht (BGHZ 48, 116; 53, 122) und ist nunmehr mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in § 215 BGB Gesetz geworden.
  • BGH, 15.12.1969 - VII ZR 148/67

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aufgrund verjährter Ansprüche

  • BGH, 24.06.1971 - VII ZR 254/69

    Beginn der Verjährung bei fristloser Kündigung des Architektenvertrages

  • BGH, 05.11.2015 - VII ZR 144/14

    Bauvertrag: Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts wegen eines …

    Nicht erforderlich ist, dass der Besteller bereits vor Eintritt der Verjährung der Mängelansprüche ein diesbezügliches Leistungsverweigerungsrecht geltend gemacht hat (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Mai 2006 - V ZR 40/05, BauR 2006, 1464, 1465, juris Rn. 7 = NZBau 2006, 645;… OLG Bremen, NJW-RR 2014, 1097, 1100 f., juris Rn. 57;… OLG München, BauR 2012, 663, 664, juris Rn. 10 = NZBau 2012, 241; OLG Brandenburg…, Urteil vom 18. April 2007 - 3 U 188/06, juris Rn. 14; OLG Düsseldorf - 24. Zivilsenat -, OLGR 2007, 468, 469, juris Rn. 3;… MünchKommBGB/Grothe, 7. Aufl., § 215 Rn. 4;… Palandt/Ellenberger, BGB, 74. Aufl., § 215 Rn. 2;… PWW/Deppenkemper, BGB, 10. Aufl., § 215 Rn. 2;… Staudinger/Peters/Jacoby, 2014, BGB, § 215 Rn. 12;… Kniffka/Kniffka, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand: 28. Juli 2015, § 634a Rn. 171 f. unter Aufgabe von Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 6. Teil Rn. 143;… Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, 5. Aufl., Rn. 1607;… Messerschmidt/Voit-Drossart, Privates Baurecht, 2. Aufl., § 634a Rn. 38; Kohler, BauR 2003, 1804, 1813;… a.A. OLG Schleswig, BauR 2012, 815, 821 f., juris Rn. 53).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2011 - 24 U 197/10

    Verpflichtung des Mieters zum Rückbau einer Empore in einem Ladenlokal

    Denn die Bereitstellung eines geeigneten Bodenbelags gehört grundsätzlich zu den Pflichten des Vermieters nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB, die Sache in einem zum Mietzweck geeigneten Zustand an den Mieter zu überlassen (Senat GuT 2007, 211; GuT 2008, 207;… Schmidt-Futterer/Langenberg, a.a.O., § 538 Rn. 77 f.).

    Rn. 37 Auch gehört die Erneuerung des Teppichbodens nicht zu den dem Mieter in Nr. 8 Abs. 2 MV übertragenen Schönheitsreparaturen (vgl. Senat GuT 2007, 211; GuT 2008, 207;… Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 535 Rn. 41;… Schmidt-Futterer/Langenberg, a.a.O., § 538 Rn. 77 f.).

  • AG Montabaur, 23.04.2013 - 5 C 309/12

    Kautionsrückzahlungsanspruch eines Mieters: Aufrechnung des Vermieters mit …

    Denn obgleich auch der Erfüllungsanspruch der kurzen Verjährung des § 548 Abs. 1 BGB unterliegt und der Vermieter nach Ablauf dieser kurzen Verjährung weder den Erfüllungsanspruch klageweise durchsetzen kann noch gegen das Kautionsrückzahlungsverlangen mit einem Ersatzanspruch wegen nicht vertragsgemäßer Rückgabe aufrechnen kann, wenn er - wie hier der Beklagte zu 2) - den Erfüllungsanspruch verjähren lässt, bevor er in den Zahlungsanspruch übergehen konnte, so dass - wie vorliegend - in unverjährter Zeit nie eine Aufrechnungslage bestand, weil sich in unverjährter Zeit lediglich ungleichartige und deshalb nicht aufrechenbare Ansprüche gegenüber standen, kann der Vermieter aufgrund des mit der nicht vertragsgemäßen Rückgabe fortbestehenden oben bereits erwähnten Erfüllungsanspruchs auf Rückgabe der Mietsache im vertragsgemäßen Zustand gegenüber dem Kautionsrückzahlungsverlangen des Mieters ein Zurückbehaltungsrecht nach §§ 273, 215 BGB geltend machen (vgl. OLG Düsseldorf aaO. Tz. 5 und OLG Düsseldorf GE 2007, 1119 Tz. 3).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 10 U 8/08

    Gewerberaummietrecht - Kann Mieter Abschlagszahlungen voll zurückfordern?

    Im Schrifttum und in der Instanzrechtsprechung wird demgegenüber überwiegend die Auffassung vertreten, dass der Austausch der Bodenbeläge, insbesondere die Erneuerung des Teppichbodens ohne besondere Vereinbarung nicht zu den Schönheitsreparaturen zählt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.12.2006, GuT 2007, 211 - 24. ZS.;… OLG Braunschweig, Urt. v. 30.1.1997, OLGR 1997, 85;… OLG Celle, Urt. v. 20.11.1996, NZM 1998, 158 = OLGR 1997, 138;… OLG Stuttgart, Urt. v. 6.3.1995, NJW-RR 1995, 1101; OLG Hamm, Beschl. v. 22.3.1991, DWW 1991, 145 = WuM 1991, 248 = ZMR 1991, 219 für die Wohnraummiete;… Fritz, Gewerberaummietrecht, 4. Aufl., RdNr. 224;… instruktiv Langenberg, Schönheitsreparaturen, Instandsetzung und Rückbau, 3. Aufl., I 13;… Wolf, a.a.O., RdNr. 181).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.12.2006 - 1 W 662/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4837
OLG Koblenz, 29.12.2006 - 1 W 662/06 (https://dejure.org/2006,4837)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.12.2006 - 1 W 662/06 (https://dejure.org/2006,4837)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Dezember 2006 - 1 W 662/06 (https://dejure.org/2006,4837)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 260; 2314
    Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Persönliche Anwesenheitspflicht des Verpflichteten bei Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anwesenheitspflicht des Erben bei notariellem Nachlassverzeichnis

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft über den Bestand eines Nachlasses durch Vorlage eines notariell aufgenommenen und vollständigen Nachlassverzeichnisses; Pflicht zum persönlichen Erscheinen vor dem Notar bei der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses; Notwendigkeit ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2007, 773
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 21.01.2002 - 4 W 318/01

    Nachlass; Zwangsvollstreckung; Zwangsgeld; Auskunftspflicht; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.12.2006 - 1 W 662/06
    Ein durch ein Notar aufgenommenes Nachlassverzeichnis liegt nur dann vor, wenn der Notar den Nachlassstand selbst ermittelt hat und durch Untersuchung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, dass er für dessen Inhalt verantwortlich ist (OLG Celle, DNotZ 2003, 62 m. Anm. Nieder, S. 63 f.).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZB 109/17

    Verurteilung des Erben zur Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses …

    Nur wenn er Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Information habe, müsse er die Aufnahme des Verzeichnisses ablehnen und den Auskunftsberechtigten entsprechend unterrichten (Sandkühler, RNotZ 2008, 33 f.;… G. Müller in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 2. Aufl., § 2314 BGB Rn. 38).
  • OLG Köln, 02.11.2017 - 24 W 54/17

    Anforderungen an die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses i.S. von …

    Da der Notar den Pflichtigen zur Aufnahme eines ordnungsgemäßen Vermögensverzeichnisses gegebenenfalls zu belehren und Unklarheiten auszuräumen habe, müsse der Verpflichtete persönlich vor dem Notar erscheinen; nur auf diese Weise könne sichergestellt werden, dass die erforderlichen Auskünfte auch vollständig und gegebenenfalls nach Rückfrage konkretisiert und zutreffend gegeben werden können (OLG Koblenz, Beschluss vom 29.12.2006 - 1 W 662/06 = ZEV 2007, 493;… ebenso wohl auch der den ersten Zwangsgeldbeschluss des Landgerichts vom 14.03.2017 bestätigende Beschluss des hiesigen 19. Zivilsenats vom 02.06.2017 [19 W 27/17, Bl. 69/69R des Sonderheftes "Antrag gemäß § 888 ZPO"] sowie Birkenheier, in: Herberger/Martinek/Rüßmann, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 2314 Rdn. 77;… im Grundsatz auch Palandt/Weidlich, BGB, 76. Aufl. 2017, § 2314 Rdn. 7).

    Zudem weicht der Senat mit der vorliegenden Entscheidung von dem oben zitierten Beschluss des OLG Koblenz vom 29.12.2006 - 1 W 662/06 - ab.

  • OLG Nürnberg, 26.08.2009 - 12 W 1364/09

    Zwangsvollstreckungsbeschwerdeverfahren: Behandlung und Umfang der Verpflichtung …

    Diese Mitwirkungshandlung des Notars ist ihrerseits davon abhängig, dass zuvor die Schuldnerin die zur Erbringung der Mitwirkungshandlung des Notars erforderlichen eigenen Mitwirkungshandlungen erbringt, nämlich ihrerseits dem Notar Auskunft erteilt und ggf. Belege übermittelt hinsichtlich Nachlassbestand, Schenkungen und Zuwendungen der Erblasserin sowie hinsichtlich der Vollständigkeit dieser Erklärungen sowie dem Notar insoweit für Nachfragen etc. auch persönlich zur Verfügung steht (vgl. OLG Koblenz OLGR 2007, 468).

    h) Der Senat verkennt nicht, dass das im Streitfall geschuldete durch einen Notar aufgenommene Nachlassverzeichnis gemäß § 2314 Abs. 1 BGB nicht bereits dann vorliegt, wenn der Notar lediglich Erklärungen des Auskunftspflichtigen über den Bestand bekundet, vielmehr voraussetzt, dass der Notar den Nachlassbestand selbst ermittelt hat und durch Untersuchung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, dass er für dessen Inhalt verantwortlich ist (OLG Celle DNotZ 2003, 62; OLG Celle OLGR 2003, 370; OLG Koblenz OLGR 2007, 468; OLG Karlsruhe ZEV 2008, 189; OLG Düsseldorf RNotZ 2008, 105; LG Rottweil ZEV 2008, 189) und auch aus diesem Grund die insoweit erforderliche Mitwirkungshandlung des Notars einen größeren Zeitaufwand rechtfertigt.

  • OLG Hamm, 16.03.2020 - 5 W 19/20

    Ergänzungsanspruch bei formeller Unvollständigkeit notarielles …

    Rn. 21 Das im Streitfall geschuldete durch einen Notar aufgenommene Nachlassverzeichnis gemäß § 2314 Abs. 1 BGB liegt nicht bereits dann vor, wenn der Notar lediglich Erklärungen des Auskunftspflichtigen über den Bestand bekundet, sondern setzt vielmehr voraus, dass der Notar den Nachlassbestand selbst ermittelt hat und durch Unterzeichnung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, dass er für dessen Inhalt verantwortlich ist (OLG Celle, DNotZ 2003, 62; OLG Celle, OLGR 2003, 370; OLG Koblenz, OLGR 2007, 468; OLG Karlsruhe, ZEV 2008, 189; OLG Düsseldorf, RNotZ 2008, 105; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.8.2009 - 12 W 1364/09, BeckRS 2009, 27573, beck-online;… Palandt/Weidlich, BGB, 78. Aufl. 2019, § 2314 Rz. 7).
  • LG München I, 05.02.2007 - 13 T 13484/06

    Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren durch notarielles Testament eines …

    7. Erbrecht - Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses (OLG Koblenz, Beschluss vom 29.12.2006 - 1 W 662/06 - mit Anm. von Vors. Richter am OLG a. D. Gerd Sandkühler, Dortmund) BGB §§ 260; 2314 Hinweis der Schriftleitung: Die Entscheidung ist mit redaktionellem Leitsatz abgedruckt in RNotZ 2007, 414 .

    Falsch ist es aber, sie auf einen vermeintlichen allgemeinen Grundsatz zu stützen und diesen in Gestalt eines (redaktionellen) Leitsatzes als starre Regel zu formulieren, wie in RNotZ 2007, 414 geschehen.

  • OLG Koblenz, 01.04.2021 - 12 W 50/21

    Notarielles Nachlassverzeichnis während der COVID-19-Pandemie

    Belege übermittelt hinsichtlich Nachlassbestand, Schenkungen und Zuwendungen der Erblasserin sowie hinsichtlich der Vollständigkeit dieser Erklärungen sowie dem Notar insoweit für Nachfragen etc. auch persönlich zur Verfügung steht (so auch OLG Koblenz OLGR 2007, 468).

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass das im Streitfall geschuldete, durch einen Notar aufgenommene Nachlassverzeichnis gemäß § 2314 Abs. 1 BGB nicht bereits dann vorliegt, wenn der Notar lediglich Erklärungen des Auskunftspflichtigen über den Bestand bekundet, vielmehr voraussetzt, dass der Notar den Nachlassbestand selbst ermittelt hat und durch Untersuchung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, dass er für dessen Inhalt verantwortlich ist (OLG Celle DNotZ 2003, 62; OLG Celle OLGR 2003, 370; OLG Koblenz OLGR 2007, 468; OLG Karlsruhe ZEV 2008, 189; OLG Düsseldorf RNotZ 2008, 105; LG Rottweil ZEV 2008, 189) und auch aus diesem Grund die insoweit erforderliche Mitwirkungshandlung des Notars einen größeren Zeitaufwand rechtfertigt.

  • LG Darmstadt, 20.09.2021 - 17 O 191/18
    Für ein durch einen Notar aufgenommenes Nachlassverzeichnis gemäß § 2314 Abs. 1 BGB genügt es nicht, wenn der Notar lediglich Erklärungen des Auskunftspflichtigen über den Bestand bekundet, sondern ein solches setzt vielmehr voraus, dass der Notar den Nachlassbestand selbst ermittelt hat und durch Unterzeichnung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, dass er für dessen Inhalt verantwortlich ist (OLG Celle, DNotZ 2003, 62; OLG Celle, OLGR 2003, 370; OLG Koblenz, OLGR 2007, 468; OLG Karlsruhe, ZEV 2008, 189; OLG Düsseldorf, RNotZ 2008, 105; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.8.2009 - 12 W 1364/09, BeckRS 2009, 27573, beck-online;… Palandt/Weidlich, BGB, 78. Aufl. 2019, § 2314 Rz. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 26.09.2006 - 3 U 1021/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15106
OLG Nürnberg, 26.09.2006 - 3 U 1021/06 (https://dejure.org/2006,15106)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.09.2006 - 3 U 1021/06 (https://dejure.org/2006,15106)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. September 2006 - 3 U 1021/06 (https://dejure.org/2006,15106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Annahme gleich hoher Verursachungsbeiträge der Unfallbeteiligten im Rahmen einer Haftungsverteilung; Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht im Rahmen eines Überholvorgangs; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Krad - Überholen von Linksabbiegern

  • silo.tips (Leitsatz)

    Terminsgebühr im Mahnverfahren

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 1 S. 4
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 791
 
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.01.2007 - 16 Wx 232/06   

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https://dejure.org/2007,6956
OLG Köln, 04.01.2007 - 16 Wx 232/06 (https://dejure.org/2007,6956)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.01.2007 - 16 Wx 232/06 (https://dejure.org/2007,6956)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Januar 2007 - 16 Wx 232/06 (https://dejure.org/2007,6956)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unwirksamkeit des Verwaltervertrages führt auch zur Unwirksamkeit der Verwalterbestellung; §§ 27 WEG, 139 BGB

  • rechtsportal.de

    BGB § 139
    Teilunwirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses zur Verwalterbestellung

  • Wolters Kluwer

    Folgen der teilweisen Unwirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses; Wirksamkeit der Bestellung eines Verwalters trotz Ungültigkeit eines Eigentümerbeschlusses; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bestellung eines Verwalters im Wohneigentumsrecht

  • ibr-online

    Teilunwirksamkeit von WEG-Beschluss über Verwalterbestellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 70
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Köln, 04.01.2007 - 16 Wx 232/06
    Diese Regelung findet jedenfalls auf solche Eigentümerbeschlüsse entsprechende Anwendung, die - wie vorliegend - nicht lediglich interne Wirkung haben, sondern auf die Begründung rechtlicher Befugnisse und Pflichten gerichtet sind (BGHZ 139, 288 ff., 297 f.).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Köln, 04.01.2007 - 16 Wx 232/06
    Nach der nunmehr herrschenden Organtheorie (vgl. BGH NJW 2002, 3240) werden Rechte und Pflichten des Verwalters bereits durch seine Bestellung begründet, so dass dem Abschluss des Verwaltervertrages für die Verwalterbestellung keine konstitutive Wirkung zukommt (vgl. BGH NJW 2002, 3242).
  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 13 S 49/16

    Enthält ein Verwaltervertrag zahlreiche unwirksame Klauseln, die wesentliche …

    Insoweit bezieht sich die Ungültigerklärung des Beschlusses über den Verwaltervertrag auch auf die Verwalterbestellung (…vgl. LG Hamburg aaO; OLG Köln ZMR 2008, 70), denn es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Wohnungseigentümer den Verwalter trotz Ungültigkeit des Beschlusses betreffend den Abschluss eines Verwaltervertrages bestellt hätten.
  • LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 13 S 88/17

    Eine Beschränkung des Rederechts von Eigentümern auf der Versammlung muss unter …

    Entsprechendes gilt auch für den Fall der Anfechtbarkeit, auch im Verhältnis zweier Beschlüsse (BGH NJW 2012, 2648; OLG Köln ZMR 2008, 70).
  • LG Hamburg, 05.11.2014 - 318 S 47/14

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Anforderungen an …

    Ausnahmsweise kann ein Eigentümerbeschluss über die Verwalterbestellung trotz Ungültigkeit des Beschlusses betreffend den Abschluss eines Verwaltervertrages gültig bleiben, wenn anzunehmen ist, dass die Verwalterbestellung auch ohne den nichtigen Teil beschlossen worden wäre (OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2007, 16 Wx 232/06, zitiert nach juris).

    Es muss vielmehr feststehen, dass der Beschluss so gefasst worden wäre, wie er sich ohne den nichtigen Teil darstellt (OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2007, 16 Wx 232/06, Rn. 5 - zitiert nach juris).

  • LG München I, 31.01.2019 - 36 S 13241/17

    Anfechtung eines Finanzierungsbeschlusses einer Sanierung einer Tiefgarage bei …

    c) Eine unzulässige Teilanfechtung liegt vor, wenn nur einzelne Teile eines Beschlusses angefochten werden, dessen Gegenstand nicht teilbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2012 - V ZR 233/11, ZWE 2013, 47, auch zur Auslegung eines solchen Klageantrags;… BGH, Versäumnisurteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11 -, Rn. 15 bei juris; OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2007 - 16 Wx 232/06, WuM 2007, 344, Rn. 4-5 bei juris).
  • AG Oberhausen, 25.09.2018 - 34 C 14/18

    Unzulässige Klauseln im WEG-Verwaltervertrag/ Zur Unwirksamkeit eines …

    Insoweit bezieht sich die UngültigkeitserkIärung des Beschlusses über den Verwaltervertrag auch auf die Verwalterbestellung (OLG Köln ZMR 2008, 70; LG Hamburg ZWE 2015, 461).
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