Rechtsprechung
| EuGH, 01.03.2005 - C-281/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Brüsseler Übereinkommen - Räumlicher Anwendungsbereich des Brüsseler Übereinkommens - Artikel 2 - Zuständigkeit - Unfall in einem Drittstaat - Körperlicher Schaden - Klage in einem Vertragsstaat gegen eine Person mit Wohnsitz in diesem Staat und gegen andere Beklagte mit ...
- Judicialis
Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof Art. 2
- Europäischer Gerichtshof
Owusu
- EU-Kommission
Andrew Owusu gegen N. B. Jackson, Inhaber der Firma "Villa Holidays Bal-Inn Villas" und andere.
Übereinkommen vom 27. September 1968, Artikel 2
1. Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Zuständigkeit - Rechtsstreit, der zwischen Parteien mit Wohnsitz in ein und demselben Vertragsstaat anhängig ist und Bezüge zu einem Drittstaat aufweist - ... - EU-Kommission
Andrew Owusu gegen N. B. Jackson, Inhaber der Firma "Villa Holidays Bal-Inn Villas"
Brüsseler Übereinkommen vom 27. September 1968 , Zuständigkeit
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Unvereinbarkeit der Einrede des Forum non conveniens mit dem EuGVÜ
- opinioiuris.de
Owusu
- Prof. Dr. Lorenz
Räumlicher Anwendungsbereich des EuGVÜ (Erfordernis des Auslandsbezuges, Auslandsbezug ausschließlich zu einem Nichtvertragsstaat), Beklagtengerichtsstand nach Art. 2 EuGVÜ, keine Einrede des forum non conveniens im Rahmen des EuGVÜ
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Reichweite der Zuständigkeitsordnung von EuGVÜ und EuGVVO bei Drittstaatenberührung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Brüsseler Übereinkommen - Räumlicher Anwendungsbereich des Brüsseler Übereinkommens - Artikel 2 - Zuständigkeit - Unfall in einem Drittstaat - Körperlicher Schaden - Klage in einem Vertragsstaat gegen eine Person mit Wohnsitz in diesem Staat und gegen andere Beklagte mit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Owusu
Brüsseler Übereinkommen - Räumlicher Anwendungsbereich des Brüsseler Übereinkommens - Artikel 2 - Zuständigkeit - Unfall in einem Drittstaat - Körperlicher Schaden - Klage in einem Vertragsstaat gegen eine Person mit Wohnsitz in diesem Staat und gegen andere Beklagte mit ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auslegung von Artikel 2 des Übereinkommens (Brüsseler Übereinkommen) vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen (ABl. 1972, L 299, S. 32); Bedeutung des Begriffs Forum non ...
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Owusu
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (England and Wales) (Civil Division) - Auslegung des Brüsseler Übereinkommens, insbesondere von dessen Artikel 2 - Zulässigkeit einer Entscheidung des Gerichts am Wohnsitz des Beklagten, die Parteien an die Gerichte eines ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-281/02
- EuGH, 01.03.2005 - C-281/02
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2979 (Ls.)
- EuZW 2005, 345
- BB 2005, 292
- RIW 2005, 292
Wird zitiert von ... (90) Zitiert selbst (15)
- EuGH, 13.07.2000 - C-412/98
Group Josi - "Brüsseler Übereinkommen - Persönlicher Anwendungsbereich - Klägerin …
Auszug aus EuGH, 01.03.2005 - C-281/02
16 In seinem Beschluss vom 16. Oktober 2001 vertrat der Richter, der die Aufgaben des Deputy High Court Judge in Sheffield (Vereinigtes Königreich) wahrnahm, die Ansicht, dass nach dem Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-412/98 (Group Josi, Slg. 2000, I-5925, Randnrn.17 Da der Richter, der die Aufgaben des Deputy High Court Judge wahrnahm, sich nicht für befugt hielt, dem Gerichtshof zur Klärung dieses Punktes eine Frage nach Artikel 2 des Protokolls vom 3. Juni 1971 zur Vorabentscheidung vorzulegen, stellte er unter Heranziehung der im Urteil Group Josi herausgestellten Grundsätze fest, dass er das Verfahren gegenüber Herrn Jackson nicht aussetzen könne, da dieser seinen Wohnsitz in einem Vertragsstaat habe.
27 Der Gerichtshof hat die Zuständigkeitsregeln des Brüsseler Übereinkommens in dieser Weise bereits in Fällen ausgelegt, in denen der Kläger seinen Wohnsitz oder seinen Sitz in einem Drittstaat hatte, während der Beklagte seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats hatte (Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-190/89, Rich, Slg. 1991, I-3855, vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-406/92, Tatry, Slg. 1994, I-5439, und in der Rechtssache Group Josi, Randnr. 60).
- EuGH, 19.02.2002 - C-256/00
Besix - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummer 1 - Zuständigkeit in …
Auszug aus EuGH, 01.03.2005 - C-281/02
38 Die Beachtung des Grundsatzes der Rechtssicherheit, die eines der Ziele des Brüsseler Übereinkommens darstellt (vgl. u. a. Urteile vom 28. September 1999 in der Rechtssache C-440/97, GIE Groupe Concorde u. a., Slg. 1999, I-6307, Randnr. 23, und vom 19. Februar 2002 in der Rechtssache C-256/00, Besix, Slg. 2002, I-1699, Randnr. 24), wäre nicht in vollem Umfang gewährleistet, wenn einem nach diesem Übereinkommen zuständigen Gericht das Recht zugestanden werden müsste, die Einrede des Forum non conveniens anzuwenden.39 Das Brüsseler Übereinkommen soll nämlich laut seiner Präambel in der Gemeinschaft den Rechtsschutz der dort ansässigen Personen dadurch stärken, dass es gemeinsame Zuständigkeitsregeln festlegt, die Sicherheit im Hinblick auf die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen nationalen Gerichten, die mit einem Rechtsstreit befasst werden können, gewährleisten (Urteil Besix, Randnr. 25).
40 So verlangt der Grundsatz der Rechtssicherheit nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes u. a., dass die von der allgemeinen Regel des Artikels 2 des Brüsseler Übereinkommens abweichenden Zuständigkeitsregeln so ausgelegt werden, dass ein informierter, verständiger Beklagter vorhersehen kann, vor welchem anderen Gericht als dem des Wohnsitzstaats er verklagt werden könnte (Urteile GIE Groupe Concorde u. a., Randnr. 24, und Besix, Randnr. 26).
- EuGH, 12.03.1998 - C-314/96
Djabali / Caisse d'allocations familiales de l'Essonne - Kooperationsabkommen …
Auszug aus EuGH, 01.03.2005 - C-281/02
49 Das Verfahren nach Artikel 234 EG ist ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mittels dessen der Gerichtshof den Gerichten Gesichtspunkte zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand gibt, die sie zur Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten benötigen (vgl. u. a. Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-231/89, Gmurzynska-Bscher, Slg. 1990, I-4003, Randnr. 18, vom 12. März 1998 in der Rechtssache C-314/96, Djabali, Slg. 1998, I-1149, Randnr. 17, und vom 21. Januar 2003 in der Rechtssache C-318/00, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Slg. 2003, I-905, Randnr. 41).50 Die Rechtfertigung des Vorabentscheidungsersuchens liegt somit nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen, sondern darin, dass das Ersuchen für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Djabali, Randnr. 19, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Randnr. 42, und vom 25. März 2004 in den Rechtssachen C-480/00 bis C-482/00, C-484/00, C-489/00 bis C-491/00 und C-497/00 bis C-499/00, Azienda Agricola Ettore Ribaldi u. a., Slg. 2004, I-0000, Randnr. 72).
- EuGH, 21.01.2003 - C-318/00
Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins - Vorabentscheidungsersuchen - Freier …
Auszug aus EuGH, 01.03.2005 - C-281/02
49 Das Verfahren nach Artikel 234 EG ist ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mittels dessen der Gerichtshof den Gerichten Gesichtspunkte zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand gibt, die sie zur Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten benötigen (vgl. u. a. Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-231/89, Gmurzynska-Bscher, Slg. 1990, I-4003, Randnr. 18, vom 12. März 1998 in der Rechtssache C-314/96, Djabali, Slg. 1998, I-1149, Randnr. 17, und vom 21. Januar 2003 in der Rechtssache C-318/00, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Slg. 2003, I-905, Randnr. 41).50 Die Rechtfertigung des Vorabentscheidungsersuchens liegt somit nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen, sondern darin, dass das Ersuchen für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Djabali, Randnr. 19, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Randnr. 42, und vom 25. März 2004 in den Rechtssachen C-480/00 bis C-482/00, C-484/00, C-489/00 bis C-491/00 und C-497/00 bis C-499/00, Azienda Agricola Ettore Ribaldi u. a., Slg. 2004, I-0000, Randnr. 72).
- EuGH, 28.09.1999 - C-440/97
GIE Groupe Concorde u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Zuständigkeit für Klagen aus …
Auszug aus EuGH, 01.03.2005 - C-281/02
38 Die Beachtung des Grundsatzes der Rechtssicherheit, die eines der Ziele des Brüsseler Übereinkommens darstellt (vgl. u. a. Urteile vom 28. September 1999 in der Rechtssache C-440/97, GIE Groupe Concorde u. a., Slg. 1999, I-6307, Randnr. 23, und vom 19. Februar 2002 in der Rechtssache C-256/00, Besix, Slg. 2002, I-1699, Randnr. 24), wäre nicht in vollem Umfang gewährleistet, wenn einem nach diesem Übereinkommen zuständigen Gericht das Recht zugestanden werden müsste, die Einrede des Forum non conveniens anzuwenden.40 So verlangt der Grundsatz der Rechtssicherheit nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes u. a., dass die von der allgemeinen Regel des Artikels 2 des Brüsseler Übereinkommens abweichenden Zuständigkeitsregeln so ausgelegt werden, dass ein informierter, verständiger Beklagter vorhersehen kann, vor welchem anderen Gericht als dem des Wohnsitzstaats er verklagt werden könnte (Urteile GIE Groupe Concorde u. a., Randnr. 24, und Besix, Randnr. 26).
- EuGH, 08.11.1990 - C-231/89
Gmurzynska-Bscher / Oberfinanzdirektion Köln
Auszug aus EuGH, 01.03.2005 - C-281/02
49 Das Verfahren nach Artikel 234 EG ist ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mittels dessen der Gerichtshof den Gerichten Gesichtspunkte zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand gibt, die sie zur Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten benötigen (vgl. u. a. Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-231/89, Gmurzynska-Bscher, Slg. 1990, I-4003, Randnr. 18, vom 12. März 1998 in der Rechtssache C-314/96, Djabali, Slg. 1998, I-1149, Randnr. 17, und vom 21. Januar 2003 in der Rechtssache C-318/00, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Slg. 2003, I-905, Randnr. 41). - EuGH, 25.03.2004 - C-480/00
Azienda Agricola Ettore Ribaldi
Auszug aus EuGH, 01.03.2005 - C-281/02
50 Die Rechtfertigung des Vorabentscheidungsersuchens liegt somit nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen, sondern darin, dass das Ersuchen für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Djabali, Randnr. 19, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Randnr. 42, und vom 25. März 2004 in den Rechtssachen C-480/00 bis C-482/00, C-484/00, C-489/00 bis C-491/00 und C-497/00 bis C-499/00, Azienda Agricola Ettore Ribaldi u. a., Slg. 2004, I-0000, Randnr. 72). - EuGH, 25.03.2004 - C-482/00
Azienda Agricola Ettore Ribaldi - Landwirtschaft
Auszug aus EuGH, 01.03.2005 - C-281/02
50 Die Rechtfertigung des Vorabentscheidungsersuchens liegt somit nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen, sondern darin, dass das Ersuchen für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Djabali, Randnr. 19, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Randnr. 42, und vom 25. März 2004 in den Rechtssachen C-480/00 bis C-482/00, C-484/00, C-489/00 bis C-491/00 und C-497/00 bis C-499/00, Azienda Agricola Ettore Ribaldi u. a., Slg. 2004, I-0000, Randnr. 72). - EuGH, 25.03.2004 - C-489/00
Azienda Agricola Ettore Ribaldi - Landwirtschaft
Auszug aus EuGH, 01.03.2005 - C-281/02
50 Die Rechtfertigung des Vorabentscheidungsersuchens liegt somit nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen, sondern darin, dass das Ersuchen für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Djabali, Randnr. 19, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Randnr. 42, und vom 25. März 2004 in den Rechtssachen C-480/00 bis C-482/00, C-484/00, C-489/00 bis C-491/00 und C-497/00 bis C-499/00, Azienda Agricola Ettore Ribaldi u. a., Slg. 2004, I-0000, Randnr. 72). - EuGH, 20.05.2003 - C-465/00
DIE WEITERGABE VON EINKOMMENSDATEN VON ARBEITNEHMERN ÖFFENTLICHER EINRICHTUNGEN …
Auszug aus EuGH, 01.03.2005 - C-281/02
In diesem Zusammenhang genügt die Feststellung, dass ganz sicher die Vereinheitlichung, die hinsichtlich der Vorschriften über Kompetenzkonflikte und die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen durch das Brüsseler Übereinkommen für Rechtsstreitigkeiten mit einem Auslandsbezug erfolgt ist, als solche zum Ziel hat, die Hemmnisse für das Funktionieren des Binnenmarktes, die sich aus den Unterschieden in den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften ergeben können, zu beseitigen (vgl. entsprechend zu den Harmonisierungsrichtlinien auf der Grundlage von Artikel 95 EG zur Verbesserung der Bedingungen für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes Urteil vom 20. Mai 2003 in den Rechtssachen C-465/00, C-138/01 und C-139/01, Österreichischer Rundfunk u. a., Slg. 2003, I-4989, Randnrn. - EuGH, 09.12.2003 - C-116/02
Gasser - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 21 - Rechtshängigkeit - Artikel 17 - …
- EuGH, 06.12.1994 - C-406/92
Tatry / Maciej Rataj
- EuGH, 27.04.2004 - C-159/02
Turner
- EuGH, 10.02.1994 - C-398/92
Mund & Fester / Hatrex Internationaal Transport
- EuGH, 25.07.1991 - C-190/89
Rich / Società Italiana Impianti
- BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12
Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer
Dieser liegt vor, weil der Kläger portugiesischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Portugal ist (vgl. EuGH 1. März 2005 - C-281/02 - [Owusu] Rn. 26, Slg. 2005, I-1383). - BGH, 21.07.2023 - V ZR 112/22
Eigentumsbeeinträchtigung durch Suchmeldung von Kulturgut in der Lost …
Der Erlass von Zuständigkeitsregeln soll für die damit zusammenhängenden Rechtsstreitigkeiten das Funktionieren des Binnenmarktes erleichtern (vgl. EuGH, Urteil vom 1. März 2005, 0wusu und Jackson, C-281/02, EU:C:2005:120 Rn. 33 zum EuGVÜ). - BGH, 08.11.2017 - IV ZR 551/15
Besonderer Gerichtsstand des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers: Anwendbarkeit …
Dem steht dessen Urteil in der Rechtssache "Owusu" (C-281/02, EuZW 2005, 345) nicht entgegen, weil es - wie das Berufungsgericht richtig ausgeführt hat - nicht erkennen lässt, dass der Gerichtshof darin von seiner Beurteilung von Gerichtsstandsvereinbarungen zugunsten eines Drittstaates Abstand genommen hat.
- BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19
Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als …
Rn. 17 bb) Der für ihre Anwendung erforderliche Auslandsbezug (…vgl. EuGH 17. November 2011 - C-327/10 - [ Hypoteční banka ] Rn. 29;… BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 21; jeweils zur EuGVVO) ergibt sich daraus, dass der Kläger seinen Wohnsitz in einem Drittstaat hat (vgl. EuGH 1. März 2005 - C-281/02 - Rn. 26, zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 - BGBl. 1972 II S. 774; im Folgenden: EuGVÜ, dem Vorgängervertrag zur EuGVVO). - BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15
Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses
Der für ihre Anwendung erforderliche Auslandsbezug (…vgl. dazu EuGH 17. November 2011 - C-327/10 - [Hypote č ni banka] Rn. 29, Slg. 2011, I-11543;… BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 21) ergibt sich daraus, dass die Beklagte zu 1. ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat (vgl. EuGH 1. März 2005 - C-281/02 - [Owusu] Rn. 26, Slg. 2005, I-1383). - BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 348/11
Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung
Der für die Anwendung der EuGVVO erforderliche Auslandsbezug (…vgl. dazu EuGH 17. November 2011 - C-327/10 - [Lindner] Rn. 29, NJW 2012, 1199) ergibt sich daraus, dass die sog. Beklagten zu 1. und zu 2. ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat haben (vgl. EuGH 1. März 2005 - C-281/02 - [Owusu] Rn. 26, Slg. 2005, I-1383). - BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - …
- EuGH, 14.11.2013 - C-478/12
Maletic - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung …
Rn. 26 Der Gerichtshof hat insoweit bereits zum Übereinkommen von Brüssel vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (…ABl. 1972, L 299, S. 32) in der durch die nachfolgenden Beitrittsübereinkommen geänderten Fassung (im Folgenden: Brüsseler Übereinkommen) entschieden, dass die Anwendung der Zuständigkeitsregeln dieses Übereinkommens einen Auslandsbezug verlangt und dass sich der Auslandsbezug des fraglichen Rechtsverhältnisses, um Art. 2 des Brüsseler Übereinkommens (jetzt Art. 2 der Verordnung Nr. 44/2001) anwenden zu können, nicht unbedingt daraus ergeben muss, dass durch den Grund der Streitigkeit oder den jeweiligen Wohnsitz der Parteien mehrere Vertragsstaaten mit einbezogen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. März 2005, Owusu, C-281/02, Slg. 2005, I-1383, Randnrn. - OLG München, 17.12.2015 - 14 U 3409/14
Gerichtsstand des § 215 Abs. 1 VVG: Zeitlicher und persönlicher Anwendungsbereich
Rn. 17 (2) Aus der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Owusu (Urt. v. 1.3.2005 - Rs. C-281/02) ergibt sich nichts anderes.Die darin enthaltene Aussage des EuGH, die Bestimmungen des Brüsseler Übereinkommens - und damit die Vorläuferregelungen der EuGVVO - seien auch auf Rechtsverhältnisse anwendbar, "die einen Bezug zu nur einem Vertragsstaat und einem oder mehreren Drittstaaten aufweisen", wird für Art. 17 Brüsseler Übereinkommen (als Vorläufernorm des Art. 23 EuGVVO a. F.) explizit beschränkt auf die Konstellation, dass "durch eine Vereinbarung über die gerichtliche Zuständigkeit, die zumindest eine Partei mit Wohnsitz in einem Nichtvertragsstaat bindet, ein Gericht im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats bestimmt wird" (s. EuGH, Urt. v. 1.3.2005 - Rs. C-281/02 [Owusu], zit. nach juris Rn. 28, Hervorhebung hinzugefügt).
Rn. 18 (3) Es ist ferner klarzustellen, dass sich für die vorliegende Konstellation auch dann nichts anderes ergibt, wenn man der EuGVVO einen universellen Geltungsanspruch beimisst und dementsprechend annimmt, dass ein Rückgriff auf nationales Zuständigkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 EuGVVO a. F. nur noch zulässig ist, soweit die EuGVVO a. F. selbst ihn gestattet (dafür etwa Heinze/Dutta, IPrax 2005, 224, 228; Schaper /Eberlein, RIW 2012, 43 ff., 46;… w.Nachw. bei Gsell, FS Coester-Waltjen, 2015, S. 403, 409 Fn. 34; in diese Richtung auch EuGH, Urt. v. 1.3.2005, Rs. C-281/02, zit. nach juris Rn. 24 ff. [Owusu] und EuGH, Gutachten 1/03 vom 7.2.2006, Rn. 148).
- EuGH, 13.07.2006 - C-4/03
GAT - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 16 Nummer 4 - Klagen, die die Eintragung …
24 bis 26, vom 1. März 2005 in der Rechtssache C-281/02, Owusu, Slg. 2005, I-1383, Randnr. 41, und Urteil vom heutigen Tag in der Rechtssache C-539/03, Roche Nederland u. a., Slg. 2006, I-0000, Randnr. 37). - EuGH, 07.02.2006 - Gutachten 1/03
'Avis rendu en vertu de l''article 300, paragraphe 6, CE' - Zuständigkeit der …
- BGH, 24.02.2026 - VI ZR 415/23
Kein Unterlassungsanspruch des Königreichs Marokko gegen Die Zeit und Süddeutsche …
- LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21
Fake-Preis - Verletzung von Persönlichkeits- und Bildnisrechten: …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-440/23
European Lotto and Betting und Deutsche Lotto- und Sportwetten - Vorlage zur …
- EuGH, 14.07.2022 - C-274/21
EPIC Financial Consulting - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-420/07
GENERALANWÄLTIN JULIANE KOKOTT IST DER ANSICHT, DASS EIN URTEIL EINES GERICHTS …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-59/19
Wikingerhof - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
- BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 5/12
Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren
- EuGH, 17.11.2011 - C-327/10
Ist der aktuelle Wohnsitz eines Verbrauchers unbekannt, können die Gerichte des …
- EuGH, 08.02.2024 - C-566/22
Inkreal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 608/11
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - …
- EuGH, 25.02.2025 - C-339/22
BSH Hausgeräte - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit und …
- EuGH, 13.07.2006 - C-103/05
Reisch Montage - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Artikel 6 Nummer 1 - Mehrere …
- OLG Stuttgart, 12.04.2022 - 1 U 205/18
Schadensersatz für Käufer von Vorzugsaktien im Zusammenhang mit dem sogenannten …
- EuGH, 28.04.2009 - C-420/07
EIN URTEIL EINES GERICHTS DER REPUBLIK ZYPERN MUSS DURCH DIE ANDEREN …
- OLG Stuttgart, 29.10.2019 - 1 U 205/18
Schadensersatzklage wegen Verletzung kapitalmarktrechtlicher …
- BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 253/11
Grenzüberschreitende Insolvenz - Administrator
- BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11
Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren
- EuGH, 13.07.2006 - C-539/03
Roche Nederland u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 6 Nummer 1 - Mehrheit …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2023 - C-566/22
Inkreal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- OLG Düsseldorf, 13.01.2022 - 2 U 26/21
Anspruch auf Übertragung oder Abtretung und Zustimmung zur Umschreibung des …
- BGH, 29.01.2013 - KZR 8/10
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Negative Feststellungsklage …
- BGH, 24.02.2026 - VI ZR 416/23
Kein Unterlassungsanspruch des Königreichs Marokko gegen Die Zeit und Süddeutsche …
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