Rechtsprechung
| BayObLG, 26.02.1985 - BReg. 1 Z 91/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Wirksamkeit eines verloren gegangenen Testaments; Ergänzung von Bestimmungen des Erbvertrags durch ein gemeinschaftliches Testament; Zusammenhang der beiden Verfügungen zu einer Einheit; Wechselbezügliche Bestimmungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Günzburg - VI 953/81
- LG Memmingen, 29.08.1984 - 4 T 1652/83
- BayObLG, 26.02.1985 - BReg. 1 Z 91/84
Papierfundstellen
- Rpfleger 1985, 194
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (14)
- BayObLG, 22.10.1979 - BReg. 1 Z 63/79
Auszug aus BayObLG, 26.02.1985 - BReg. 1 Z 91/84
Gelingt der Beweis, wobei vielfach wenigstens (nicht formgerechte) Durchschriften, Ablichtungen (…vgl. dazu Erman BGB 7. Aufl. § 2255 RdNr. 5 a.E.) und Fotokopien des verlorengegangenen Testaments vorhanden waren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18.03.1983 - BReg. 1 Z 1/83; vom 09.08.1982 - BReg. 1 Z 33/83; vom 22.10.1979 - BReg. 1 Z 63/79), so kann auf Grund des nicht mehr vorhandenen Testaments sogar ein beantragter Erbschein erteilt werden ( §§ 2353, 2356 Abs. 1 BGB ).Gelingt der Beweis jedoch nicht, so geht dies zu Lasten dessen, der Rechte aus dem Testament herleiten will; denn wer sich auf eine bestimmte Erbfolgeregelung durch ein Testament beruft, muß, wenn er die Urkunde nicht vorlegen kann, im Stande sein, dessen formgültige Errichtung sowie dessen Gesamtinhalt anzugeben und nachzuweisen ( §§ 2353, 2356 Abs. 1 BGB ; BGH LM § 2085 BGB Nr. 1;… BayObLG aaO), wobei keine Vermutung besteht, der Erblasser oder beim gemeinschaftlichen Testament beide Ehegatten (Senatsbeschluß vom 10.03.1978 - BReg. 1 Z 42/78 S. 10) hätten es in Widerrufsabsicht vernichtet (Senatsbeschluß vom 22.09.1979 - BReg. 1 Z 63/79 S. 12 m.w.Nachw.).
- BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus BayObLG, 26.02.1985 - BReg. 1 Z 91/84
Sie erstreckt sich darauf, ob die Richter der Vorinstanz den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG , § 2358 Abs. 1 , § 2361 Abs. 3 BGB ), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen die Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen haben (BayObLGZ 1971, 147/154 m.Nachw.; 1976, 67/73 f.; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 42, Jansen RdNrn. 14, 19, 43, je zu § 27 FGG ; vgl. BayObLGZ 1964, 433/443; BayObLG FamRZ 1977, 264/265). - BGH, 10.05.1951 - IV ZR 12/50
Rechtsmittel
Auszug aus BayObLG, 26.02.1985 - BReg. 1 Z 91/84
Nach allgemeiner Ansicht berührt es die Wirksamkeit eines Testaments nicht, wenn dieses ohne den Willen des Erblassers vernichtet worden, verloren gegangen oder sonst nicht auffindbar ist (BGH NJW 1951, 559; BayObLGZ 1967, 197/206; 1977, 59/62; Palandt § 2255 BGB Anm. 4 a).
- BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56
Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG
Auszug aus BayObLG, 26.02.1985 - BReg. 1 Z 91/84
Die Entscheidung des Landgerichts auf die zulässige Erstbeschwerde, die sich gegen die anfechtbare Ankündigung der Erteilung eines Erbscheins bestimmten Inhalts richtet (BGHZ 20, 255/256 ff.; BayObLGZ 1980, 42/45; OLG Hamm OLGZ 1970, 117/118;… Staudinger BGB 12. Aufl. RdNr. 83, MünchKomm RdNr. 78, je zu § 2353 BGB), ist aufzuheben. - BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an …
Auszug aus BayObLG, 26.02.1985 - BReg. 1 Z 91/84
Die Entscheidung des Landgerichts auf die zulässige Erstbeschwerde, die sich gegen die anfechtbare Ankündigung der Erteilung eines Erbscheins bestimmten Inhalts richtet (BGHZ 20, 255/256 ff.; BayObLGZ 1980, 42/45; OLG Hamm OLGZ 1970, 117/118;… Staudinger BGB 12. Aufl. RdNr. 83, MünchKomm RdNr. 78, je zu § 2353 BGB), ist aufzuheben. - BayObLG, 05.08.1983 - BReg. 1 Z 25/83
Auszug aus BayObLG, 26.02.1985 - BReg. 1 Z 91/84
Möglich ist auch die einseitige Bindung nur eines Ehegatten (BayObLGZ 1983, 213/217; Senatsbeschluß vom 25.07.1984 - BReg. 1 Z 44/84 S. 6). - OLG Hamm, 08.07.1974 - 15 Wx 42/74
Auszug aus BayObLG, 26.02.1985 - BReg. 1 Z 91/84
In einem solchen Fall können Errichtung und Inhalt des Testaments allerdings nur bei strengen Anforderungen (…BGB-RGRK 12. Aufl. § 2255 RdNr. 12 a.E. m.w.Nachw.) mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden (BayObLG Rpfleger 1980, 60; Senatsbeschluß vom 22.05.1981 - BReg. 1 Z 123/80; OLG Hamm NJW 1974, 1827 [OLG Hamm 08.07.1974 - 15 Wx 42/74] ;… Staudinger RdNr. 15, BGB-RGRK, Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. RdNr. 14, Palandt Anm. 4 c, Erman RdNr. 5, je zu § 2255 BGB; Johannsen WPM 1971, 402/408). - BGH, 28.10.1954 - IV ZB 48/54
Bindende Vorentscheidung in freiwilliger Gerichtsbarkeit
Auszug aus BayObLG, 26.02.1985 - BReg. 1 Z 91/84
An diese Rechtsauffassung wäre, sofern sich nicht ein anderer Sachverhalt auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel ergäbe, das Amtsgericht gebunden, wenn es nach der Zurückverweisung durch das Landgericht über die ihm vorliegenden Erbscheinsanträge neu zu entscheiden hätte (BGHZ 15, 122; Keidel/Kuntze/Winkler § 25 RdNr. 8; Jansen § 25 RdNrn. 14, 15; vgl. BayObLG vom 19.11.1984 - BReg. 3 Z 35/84). - BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76
Auszug aus BayObLG, 26.02.1985 - BReg. 1 Z 91/84
Nach allgemeiner Ansicht berührt es die Wirksamkeit eines Testaments nicht, wenn dieses ohne den Willen des Erblassers vernichtet worden, verloren gegangen oder sonst nicht auffindbar ist (BGH NJW 1951, 559; BayObLGZ 1967, 197/206; 1977, 59/62; Palandt § 2255 BGB Anm. 4 a). - BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 1 Z 44/84
Zulässigkeit des Widerrufs einer Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament; …
Auszug aus BayObLG, 26.02.1985 - BReg. 1 Z 91/84
Möglich ist auch die einseitige Bindung nur eines Ehegatten (BayObLGZ 1983, 213/217; Senatsbeschluß vom 25.07.1984 - BReg. 1 Z 44/84 S. 6). - BayObLG, 11.04.1980 - BReg. 1 Z 20/80
Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments; Zusammenfassung zweier …
- BayObLG, 10.05.1960 - BReg. 1 Z 212/59
Sofortige Bewilligung eines Erbscheins ohne Erteilung eines Vorbescheides; …
- BayObLG, 21.12.1964 - BReg. 1b Z 249/64
- BayObLG, 22.05.1981 - BReg. 1 Z 123/80
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 20.02.1985 - 2 W 5/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mansui.eu
BGB §§ 2260, 2261, 2262; FGG §§ 18, 20
Erbrecht; Errichtung und Aufhebung eines Testaments; Testamentseröffnung durch das Verwahrungsgericht. - Wolters Kluwer
Beschwerdeberechtigung eines Verwahrungsgerichts; Voraussetzungen für eine Rechtsbeeinträchtigung des Nachlassgerichts; Aufgaben eines Verwahrungsgerichts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.12.1984 - 1 T 210/84
- OLG Hamburg, 20.02.1985 - 2 W 5/85
Papierfundstellen
- Rpfleger 1985, 194
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 27.02.2014 - 1 AR 3/14
Örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen: Verfahren über die besondere amtliche …
Das anschließende Verfahren vor dem Nachlassgericht, zu dessen Aufgaben die Ermittlung und Benachrichtigung der Beteiligten nach § 348 Abs. 3 FamFG (vgl. BayObLGZ 1986, 118, 125; OLG Hamburg, Rpfleger 1985, 194;… Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl., § 350 Rn. 10;… Muscheler in MünchKomm/FamFG, 2. Aufl., § 350 Rn. 4), die Gewährung der Einsicht und Erteilung von Abschriften (§§ 357 Abs. 1, 13 Abs. 3 FamFG) sowie die Kostenerhebung (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 GNotKG, § 103 Abs. 3 KostO) gehören, ist ein neues, selbständiges Verfahren (Senat, Beschluss vom 26. März 2013 - 1 AR 3/13;… OLG Hamburg, a.a.O., S. 194 f.;… Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 350 Rn. 6). - OLG Hamm, 19.03.1987 - 15 Sbd 2/87 Das hat seinen guten Grund darin, daß eine Verfügung von Todes wegen nach einem Erbfall (auch nach vorheriger Eröffnung gemäß § 2261 BGB) in erster Linie für die dem Nachlaßgericht obliegenden Tätigkeiten wie zum Beispiel Benachrichtigung der Erben von dem Inhalt der Verfügung (§ 2262), Gestattung der Einsichtnahme und Erteilung von Abschriften (§ 2264 BGB), Erteilung eines Erbscheines (§ 2353 BGB) bedeutsam ist, und dort verfügbar sein muß (so auch OLG Hamburg Rpfleger 1985, 194).
Dieses Gericht mag sich nach der Entscheidung der Zuständigkeitsfrage darüber erklären, ob es außerdem eine Entscheidung des Landgerichts Bielefeld im Beschwerdewege über den Umfang der von dem Amtsgericht Bielefeld vorgenommenen bzw. vorzunehmenden Eröffnung des Erbvertrages begehrt (vgl. dazu OLG Hamburg Rpfleger 1985, 194).
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