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Rechtsprechung
   EuGH, 22.03.1961 - 42/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,78
EuGH, 22.03.1961 - 42/59 (https://dejure.org/1961,78)
EuGH, Entscheidung vom 22.03.1961 - 42/59 (https://dejure.org/1961,78)
EuGH, Entscheidung vom 22. März 1961 - 42/59 (https://dejure.org/1961,78)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    Satzung des Gerichtshofes der EGKS Art. 40 S. 3; ; EGKS-Vertrag Art. 35; ; EGKS-Vertrag Art. 34

  • EU-Kommission PDF

    S.N.U.P.A.T. / EGKS Hohe Behörde

    1 . VERFAHREN - GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN - BEGRÜNDUNG - TATSACHEN UND URKUNDEN, VON DENEN EINE DER PARTEIEN KEINE KENNTNIS HAT - UNZULÄSSIGE BEWEISMITTEL

  • EU-Kommission

    Société nouvelle des usines de Pontlieue - Aciéries du Temple (S.N.U.P.A.T.) gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Form und den Inhalt eines Schreibens von der hohen Behörde; Feststellung der Haftung der hohen Behörde wegen eines Amtsfehlers; Voraussetzungen für die Erhebung einer Untätigkeitsklage; Verstoß eines rückwirkenden Widerrufs eines rechtmäßigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VERFAHREN - GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN - BEGRÜNDUNG - TATSACHEN UND URKUNDEN, VON DENEN EINE DER PARTEIEN KEINE KENNTNIS HAT - UNZULÄSSIGE BEWEISMITTEL

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1961, 103
 
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Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 22.03.1961 - 49/59

    Anforderungen an die Form und den Inhalt eines Schreibens von der hohen Behörde; …

    Auszug aus EuGH, 22.03.1961 - 42/59
    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 42 und 49/59 - URTEIL 117 In den verbundenen Rechtssachen Société nouvelle des usines de Pontlieue Aciéries du Temple (SNUPAT),.

    wegen Nichtigerklärung - des Schreibens der Marktabteilung der Hohen Behörde vom 7. August 1959, worin diese es abgelehnt hat, den Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz wegen eines von der Hohen Behörde mit der Erteilung von "Ausnahmebewilligungen" auf dem Gebiet der Ausgleichsabgabe für Schrott zugunsten bestimmter Unternehmen angeblich begangenen Amtsfehlers dem Grunde nach anzuerkennen (Rechtssache 42/59); - der stillschweigenden ablehnenden Entscheidung, die sich angeblich aus dem Schweigen der Hohen Behörde auf den Antrag der Klägerin ergibt, sämtliche im Rahmen des Preisausgleichs für Schrott von der Hohen Behörde gewährten oder zugelassenen "Ausnahmebewilligungen" zu widerrufen, einen neuen Beitragssatz festzusetzen und ihn der Klägerin mit allen für die ordnungsmäßige Überprüfung der Berechnung dieser Beiträge erforderlichen Angaben mitzuteilen (Rechtssache 49/59);.

    Ferner hat die Klägerin mit einer Untätigkeitsklage vom 28. Oktober 1959 - eingetragen in das Register des Gerichtshofes (als Rechtssache 49/59) am 31. Oktober 1959 - die stillschweigende ablehnende Entscheidung angegriffen, die sich ihrer Ansicht nach aus dem mehr als zwei Monate währenden Schweigen der Beklagten auf die von der Klägerin mit Schreiben vom 29. und 30. Juli 1959 gestellten und vorstehend unter Ziffer 3 Buchstaben a und b erwähnten Anträge ergibt.

    Rechtssache 49/59, Hauptverjahren Die Klägerin beantragt,.

    3. Rechtssachen 42 und 49/59, Streithilfeverfahren Die Streithelferin Hoogovens beantragt, "1.

    die beiden Klagen in den verbundenen Rechtssachen 42/59 und 49/59 als unzulässig abzuweisen; 2. die erwähnten Klagen ferner als unbegründet mit allen Rechtsund Kostenfolgen abzuweisen".

    Sie erklärt, sie behalte sich das Recht vor, in Kürze gegen die Hohe Behörde eine Klage im Verfahren mit unbeschränkter Rechtsprechung (recours de pleine juridiction) auf Schadensersatz wegen eines Amtsfehlers zu erheben, und bekundet bereits jetzt ihre Absicht, beim Gerichtshof die Verbindung dieser weiteren Klage mit der Rechtssache 49/59 zu beantragen.

    2. Klage 49/59.

    Mit Beschluß vom 29. Januar 1960 hat der Gerichtshof die Verbindung der Rechtssachen 42 und 49/59 für die Zwecke des schriftlichen Verfahrens und der mündlichen Verhandlung angeordnet.

    Rechtssache 49/59.

    Im vorliegenden Fall ist die Klägerin in der Rechtssache 42/59 unterlegen, während die Beklagte und die Streithelferinnen in der Rechtssache 49/59 unterlegen sind.

    In der Rechtssache 49/59 sind der Beklagten und jeder der beiden Streithelferinnen ihre eigenen Kosten aufzuerlegen; die Beklagte hat die Kosten der Klägerin, mit Ausnahme der durch die Streithilfe verursachten Kosten, und jede der Streithelferinnen hat die der Klägerin durch ihre Intervention entstandenen Kosten zu tragen.

    In der Rechtssache 49/59:.

  • VG Köln, 10.05.2019 - 6 K 693/17

    Treu und Glauben, Rechtsschutzinteresse, Rechtsmissbrauch, Verbot …

    Rn. 33 vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 08.01.1959 - 1 BvR 396/55 -, juris, Rz. 22 f., vom 09.07.1980 - 2 BvR 701/80 -, juris, Rz. 9, vom 17.05.1983 - 2 BvR 731/80 -, juris, Rz. 32 und vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, juris, Rz. 35; EuGH, Urteil vom 22.03.1961 - C-42/59 -, juris, Ls. 1,.
  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG, …

    69 Für die Frage, ob die Kommission diese erneute Überprüfung zu Recht vorgenommen hat, ist nicht nur daran zu erinnern, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit bedeutet, dass Rechtsakte der Gemeinschaft eindeutig und ihre Anwendung für die Betroffenen vorhersehbar sein müssen (Urteile vom 15. Dezember 1987 in der Rechtssache 325/85, Irland/Kommission, Slg. 1987, 5041, Randnr. 18, und vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-63/93, Duff u. a., Slg. 1996, I-569, Randnr. 20), sondern auch daran, dass er nur in Verbindung mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Anwendung finden kann (Urteil vom 22. März 1961 in den Rechtssachen 42/59 und 49/59, SNUPAT/Hohe Behörde, Slg. 1961, 111, 172).
  • EuGH, 02.12.2009 - C-89/08

    Kommission / Irland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Befreiung von …

    Rn. 52 Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass zum einen der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens im Allgemeinen das Recht der Verfahrensbeteiligten umfasst, Kenntnis von den Beweismitteln und den beim Gemeinschaftsrichter eingereichten Erklärungen zu nehmen und diese zu erörtern (Urteil vom 14. Februar 2008, Varec, C-450/06, Slg. 2008, I-581, Randnr. 47), und dass es zum anderen gegen einen elementaren Rechtsgrundsatz verstoßen würde, wenn eine gerichtliche Entscheidung auf Tatsachen und Schriftstücke gegründet würde, von denen die Parteien - oder eine von ihnen - keine Kenntnis nehmen und zu denen sie daher auch nicht Stellung nehmen konnten (Urteile vom 22. März 1961, Snupat/Hohe Behörde, 42/59 und 49/59, Slg. 1961, 111, 169, vom 10. Januar 2002, Plant u. a./Kommission und South Wales Small Mines, C-480/99 P, Slg. 2002, I-265, Randnr. 24, sowie vom 2. Oktober 2003, Corus UK/Kommission, C-199/99 P, Slg. 2003, I-11177, Randnr. 19).
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