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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 03.02.2000 - C-207/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,516
EuGH, 03.02.2000 - C-207/98 (https://dejure.org/2000,516)
EuGH, Entscheidung vom 03.02.2000 - C-207/98 (https://dejure.org/2000,516)
EuGH, Entscheidung vom 03. Februar 2000 - C-207/98 (https://dejure.org/2000,516)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Zugang zur Beschäftigung - Weigerung, eine schwangere Frau einzustellen

  • Judicialis

    Richtlinie 76/207/EWG Art. 2 Absa. 1

  • Europäischer Gerichtshof

    Mahlburg

    "Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Zugang zur Beschäftigung - Weigerung, eine schwangere Frau einzustellen"

  • EU-Kommission PDF

    Mahlburg

    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Weigerung, eine Schwangere einzustellen, weil dieser wegen eines gesetzlichen Beschäftigungsverbots die zu besetzende Stelle nicht zugewiesen ...

  • EU-Kommission

    Mahlburg

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen; Verweigerung einer Einstellung wegen Schwangerschaft als unmittelbare ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Schwangerschaft kein Grund zur Ablehnung einer Bewerberin

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    N. Mahlburg gegen Land Mecklenburg-Vorpommern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    SOZIALPOLITIK - DIE DEUTSCHEN VORSCHRIFTEN ZUM SCHUTZ WERDENDER MÜTTER KÖNNEN DIE VERWEIGERUNG DER EINSTELLUNG EINER SCHWANGEREN AUF EINE UNBEFRISTETE STELLE NICHT RECHTFERTIGEN

  • nomos.de PDF, S. 27 (Kurzinformation)

    Schwangerschaft kein Grund zur Ablehnung einer Bewerberin

  • nomos.de PDF, S. 57 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 2 RL 76/207/EWG; § 3-5 MuSchG
    Gleichbehandlung von Männern und Frauen/Zugang zur Beschäftigung/schwangere Arbeitnehmerin

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schwangerschaft kein Hindernis für unbefristeten Vertrag

  • RA Kotz (Leitsatz)

    Wie weit geht der Mutterschutz?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Mutterschutzgesetz; Verweigerung der Einstellung auf eine unbefristete Stelle wegen Schwangerschaft

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 57 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 2 RL 76/207/EWG; § 3-5 MuSchG
    Gleichbehandlung von Männern und Frauen/Zugang zur Beschäftigung/schwangere Arbeitnehmerin

  • 123recht.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Schwangerschaft und Kündigung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern - Auslegung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-549
  • NJW 2000, 1019
  • MDR 2000, 400
  • EuZW 2000, 209
  • NZA 2000, 255
  • NJ 2000, 332
  • DVBl 2000, 478
  • BB 2000, 461
  • DB 2000, 380
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen - …

    Auszug aus EuGH, 03.02.2000 - C-207/98
    Die Verweigerung einer Einstellung wegen Schwangerschaft kommt nur Frauen gegenüber in Betracht und stellt daher eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar (Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88, Dekker, Slg. 1990, I-3941, Randnr. 12).

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, kann die Verweigerung einer Einstellung wegen Schwangerschaft nicht mit dem finanziellen Nachteil gerechtfertigt werden, den der Arbeitgeber im Fall der Einstellung einer Schwangeren während deren Mutterschaftsurlaubs erleiden würde (Urteil Dekker, Randnr. 12).

  • EuGH, 05.05.1994 - C-421/92

    Habermann-Beltermann / Arbeiterwohlfahrt

    Auszug aus EuGH, 03.02.2000 - C-207/98
    Zudem kann ein gesetzliches Nachtarbeitsverbot für Schwangere, das grundsätzlich mit Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie vereinbar ist, gleichwohl nicht als Kündigungsgrund eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrags dienen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92, Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, Randnrn.

    Denn ein solches Verbot kann nur für eine gegenüber der Gesamtdauer des Vertrages beschränkte Zeit wirken (Urteil Habermann-Beltermann, Randnr. 23).

  • EuGH, 14.07.1994 - C-32/93

    Webb / EMO Air Cargo

    Auszug aus EuGH, 03.02.2000 - C-207/98
    Die gegenteilige Auslegung nähme den Bestimmungen der Richtlinie ihre praktische Wirksamkeit (Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93, Webb, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 26).
  • EuGH, 30.04.1998 - C-136/95

    Caisse nationale d'assurance vieillesse des travailleurs salariés / Thibault - …

    Auszug aus EuGH, 03.02.2000 - C-207/98
    Schließlich hat der Gerichtshof im Urteil vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-136/95 (Thibault, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 26) festgestellt, daß die Ausübung der Rechte, die Frauen nach Maßgabe des Artikels 2 Absatz 3 der Richtlinie gewährt werden, nicht zu Nachteilen beim Zugang zur Beschäftigung und bei den Arbeitsbedingungen führen darf und daß die Richtlinie insofern auf eine inhaltliche, nicht formelle Gleichheit abzielt.
  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 621/01

    Fragerecht - Schwangerschaft - Anfechtung

    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 3. Februar 2000 (- Rs. C-207/98 - Mahlburg/Mecklenburg-Vorpommern - EUGHE I 2000, 549 = AP BGB § 611 a Nr. 18) verbietet Art. 2 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 76/207/EWG es, eine Schwangere deshalb nicht auf eine unbefristete Stelle einzustellen, weil sie für die Dauer der Schwangerschaft wegen eines auf ihren Zustand folgenden gesetzlichen Beschäftigungsverbots auf dieser Stelle von Anfang an nicht beschäftigt werden darf (vgl. auch EuGH 4. Oktober 2001 - Rs. C-109/00 - AP EWG-Richtlinie Nr. 76/207 Nr. 27).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-109/00

    Tele Danmark - Kündigungsschutz von Schwangeren, Verschweigen der Schwangerschaft

    Auch hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der finanzielle Nachteil, der dem Arbeitgeber im Fall der Einstellung einer Schwangeren während deren Mutterschaftsurlaubs (Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88, Dekker, Slg. 1990, I-3941, Randnr. 12) bzw. dadurch entsteht, dass die Arbeitnehmerin während der Dauer ihrer Schwangerschaft nicht auf dem betreffenden Arbeitsplatz beschäftigt werden darf (Urteil vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-207/98, Mahlburg, Slg. 2000, I-549, Randnr. 29), die Verweigerung einer Einstellung wegen Schwangerschaft nicht rechtfertigt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-157/15

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann ein Kopftuchverbot in Unternehmen …

    {FN:40} - In diesem Sinne z. B. Urteile Dekker (…C-177/88, EU:C:1990:383, Rn. 12), Mahlburg (C-207/98, EU:C:2000:64, Rn. 29), Tele Danmark (…C-109/00, EU:C:2001:513, Rn. 28 und 29) sowie Schönheit und Becker (…C-4/02 und C-5/02, EU:C:2003:583, Rn. 85); ähnlich Urteil Specht u. a. (…C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12, EU:C:2014:2005, Rn. 77).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-438/99

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT SEINE RECHTSPRECHUNG ZUM VERBOT DER ENTLASSUNG …

    Die Nichterneuerung eines solchen Vertrages komme nämlich der Weigerung gleich, eine schwangere Frau einzustellen, was eindeutig gegen die Artikel 2 und 3 der Richtlinie 76/207 verstoße, wie der Gerichtshof bereits mehrfach entschieden habe (Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88, Dekker, Slg. 1990, I-3941, Randnr. 12, und vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-207/98, Mahlburg, Slg. 2000, I-549, Randnrn.

    Nach ständiger Rechtsprechung stellt aber die Weigerung, eine für die betreffende Tätigkeit für geeignet gehaltene Arbeitnehmerin einzustellen, weil sieschwanger ist, eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar, die gegen die Artikel 2 Absatz 1 und 3 Absatz 1 der Richtlinie 76/207 verstößt (Urteile Dekker, Randnr. 12, und Mahlburg, Randnr. 20).

  • EuGH, 27.02.2003 - C-320/01

    Busch - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Artikel 2 Absatz 1 der …

    Die Fallgestaltung im Ausgangsverfahren unterscheide sich von den Fallgestaltungen in den Rechtssachen, über die der Gerichtshof bereits befunden habe und in denen es um die Einstellung oder die Kündigung einer Arbeitnehmerin gegangen sei (vgl. Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-179/88, Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund, Slg. 1990, I-3979, vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92, Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93, Webb, Slg. 1994, I-3567, vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-207/98, Mahlburg, Slg. 2000, I-549, und vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-109/00, Tele Danmark, Slg. 2001, I-6993).

    Die Verweigerung einer Einstellung wegen Schwangerschaft könne auch nicht mit dem finanziellen Nachteil für den Arbeitgeber gerechtfertigt werden (vgl. Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88, Dekker, Slg. 1990, I-3941, Randnr. 12, und Urteil Mahlburg, Randnr. 29), und zwar auch dann nicht, wenn es sich um einen befristeten Vertrag handele (vgl. Urteil Tele Danmark, Randnr. 30).

    24 und 26, und Urteil Mahlburg, Randnr. 27).

    Zu den finanziellen Folgen, die sich für den Arbeitgeber daraus ergeben können, dass er verpflichtet ist, einer werdenden Mutter, die während der Schwangerschaft nicht alle mit ihrer Stelle verbundenen Aufgaben wahrnehmen kann, die Abkürzung ihres Erziehungsurlaubs zu ermöglichen, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nicht mit dem finanziellen Nachteil gerechtfertigt werden kann, den der Arbeitgeber erleiden würde (vgl. Urteil Dekker, Randnr. 12, Urteil Mahlburg, Randnr. 29, und Urteil Tele Danmark, Randnr. 28).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2016 - C-188/15

    Nach Auffassung von Generalanwältin Sharpston stellt eine Unternehmenspraxis, …

    {FN:94} - Vgl. Urteil vom 3. Februar 2000, Mahlburg (C-207/98, EU:C:2000:64, Rn. 29).
  • LAG Köln, 17.01.2020 - 4 Sa 862/17

    Kündigung; Kleinbetrieb (Rechtsanwaltskanzlei); Entschädigung; Diskriminierung …

    Sie stellt eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG - und nicht nur eine mittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 2 AGG - aufgrund des Geschlechts dar (BAG…, Urteil vom 26.03.2015 - 2 AZR 237/14, Rn. 31 ff., juris; EuGH, Urteil vom 03.02.2000 - Rs. C-207/98 [Mahlburg], NZA 2000, 255;… Däubler/Bertzbach, § 1 AGG, Rn. 50).
  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 100/02

    EuGH-Vorlage des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob die Versorgungsanstalt des …

    Andererseits hat er jedoch das Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit dem auf dieser besonderen Situation beruhenden Beschäftigungsverbot (vgl. Art. 8 der Richtlinie 92/85/EWG) für anwendbar erklärt mit der Folge, daß Mutterschutzzeiten insoweit Beschäftigungszeiten gleichzustellen sind (…so ausdrücklich Urteil vom 21. Oktober 1999 - "Lewen" - aaO Rdn. 41 betreffend die unzulässige Versagung einer Weihnachtsgratifikation; vgl. auch Urteile vom 3. Februar 2000, Rs. C-207/98 - "Mahlburg" - EUGHE 2000, I-549 Rdn. 24 …und vom 14. Juli 1994 - "Webb" - aaO Rdn. 26 f.).
  • LAG Hamm, 26.01.2022 - 3 Sa 1087/21

    Zustandekommen eines Arbeitsvertrags Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen …

    Die mutterschutzrechtlichen Beschäftigungseinschränkungen gelten lediglich für einen befristeten Zeitraum, in welchem die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber nicht zur Erbringung der Arbeitsleistung zur Verfügung steht, und welcher bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, das auf Dauer angelegt ist, sich als nicht erheblich darstellt (EuGH, 03.02.2000, C-207/98, Mahlburg; BAG, 06.02.2003, 2 AZR 621/01).
  • LAG Köln, 04.07.2019 - 6 Sa 496/18

    Entschädigung; Diskriminierung; Geschlecht; Schwangerschaft, Indiz

    Denn eine Diskriminierung wegen einer Schwangerschaft, stellt eine Diskriminierung wegen einer geschlechtsspezifische Eigenschaft dar und knüpft daher unmittelbar an das Geschlecht an (EuGH 08.11.1990 - Rs. 177/88 [Dekker]); EuGH 03.02.2000 - Rs. C-207/98 [Mahlburg - NZA 2000, 255]; EuGH 14.07.1994 - Rs. C-32/93 [Webb]; Däubler/Bertzbach, AGG § 1 Rn. 50).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-191/03

    McKenna

  • ArbG Gera, 24.01.2023 - 3 Ca 1074/22

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Anfechtung - arglistige Täuschung - Verschweigen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-320/01

    Busch

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-366/99

    Griesmar

  • EuGH, 16.02.2006 - C-294/04

    Sarkatzis Herrero - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung von Männern und …

  • LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1988/04

    Befristung Justizangestellte NW

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2011 - 1 L 26/10

    Widerruf der Zustimmung zur Verkürzung der Elternzeit; geschlechtsspezifische …

  • ArbG Leipzig, 31.08.2000 - 1 Ca 5749/00

    Offenbarungspflicht einer Arbeitnehmerin gegenüber ihrem Arbeitgeber hinsichtlich …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99

    Lommers

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2004 - C-220/02

    Österreichischer Gewerkschaftsbund

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2003 - C-147/02

    Alabaster

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2001 - C-438/99

    Jiménez Melgar

  • LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1988/05

    Befristung Justizangestellte NW

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2001 - C-109/00

    Tele Danmark

  • ArbG Cottbus, 13.09.2000 - 6 Ca 2170/00

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses infolge Befristung; Benachteiligung wegen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-79/99

    Schnorbus

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-207/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15877
Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-207/98 (https://dejure.org/1999,15877)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.10.1999 - C-207/98 (https://dejure.org/1999,15877)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1999 - C-207/98 (https://dejure.org/1999,15877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Mahlburg

  • EU-Kommission PDF

    Silke-Karin Mahlburg gegen Land Mecklenburg-Vorpommern.

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Zugang zur Beschäftigung - Weigerung, eine schwangere Frau einzustellen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-549
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 12.07.1984 - 184/83

    Hofmann / Barmer Ersatzkasse

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-207/98
    Wie der Gerichtshof im Urteil Hofmann(14) festgestellt hat, erkennt Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie "indem [er] den Mitgliedstaaten das Recht vorbehält, Vorschriften zum Schutz der Frau, .bei Schwangerschaft und Mutterschaft' beizubehalten oder einzuführen, in bezug auf den Gleichheitsgrundsatz die Berechtigung [an], die Bedürfnisse der Frau in zweierlei Hinsicht zu schützen.

    14: - Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83 (Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25).

  • EuGH, 30.04.1998 - C-136/95

    Caisse nationale d'assurance vieillesse des travailleurs salariés / Thibault - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-207/98
    Außerdem darf nach dem Urteil Thibault(15) die "Ausübung der Rechte, die Frauen nach Maßgabe des Artikels 2 Absatz 3 gewährt werden, ... nicht zu Nachteilen beim Zugang zur Beschäftigung und beiden Arbeitsbedingungen führen.

    Siehe dazu auch die Urteile Habermann-Beltermann, Randnr. 21, Brown, Randnr. 17, und Webb, Randnr. 20.15: - Urteil vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-136/95 (Thibault, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 26).

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-207/98
    13: - Vgl. dazu die Urteile vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 111/75 (Mazzalai, Slg. 1976, 657, Randnr. 10), vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83 (Von Colson, Slg. 1984, 1891, Randnr. 26) und vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89 (Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnrn.
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