Rechtsprechung
| EuGH, 14.04.2005 - C-104/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen (EWG) Nrn. 2913/92 und 2454/93 - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Zollbehörden - Verfahren zur Erhebung von Eingangsabgaben - Fristen - Nichteinhaltung - Eigenmittel der Gemeinschaften - Bereitstellung ...
- Judicialis
EG Art. 226; ; EG Art. ... 228; ; Verordnung Nr. 1214/92 der Kommission vom 21. April 1992 mit Durchführungsvorschriften sowie Maßnahmen zur Vereinfachung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens Art. 49; ; Verordnung Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften Art. 379; ; Verordnung Nr. 1552/89 des Rates vom 29. Mai 1989 zur Durchführung des Beschlusses 88/376/EWG Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften Art. 2 Abs. 1; ; Zollkodex Art. 221 Abs. 3
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen (EWG) Nrn. 2913/92 und 2454/93 - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Zollbehörden - Verfahren zur Erhebung von Eingangsabgaben - Fristen - Nichteinhaltung - Eigenmittel der Gemeinschaften - Bereitstellung ...
- EU-Kommission
Kommission / Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen (EWG) Nrn. 2913/92 und 2454/93 - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Zollbehörden - Verfahren zur Erhebung von Eingangsabgaben - Fristen - Nichteinhaltung - Eigenmittel der Gemeinschaften - Bereitstellung ...
- EU-Kommission
Kommission / Deutschland
Freier Warenverkehr , Zollunion , Finanzvorschriften , Eigene Mittel
- Wolters Kluwer
Verstoß der Bundesrepublik Deutschland gegen verschiedene gemeinschaftsrechtliche Verpflichtungen wegen verspäteter Abführung der Eigenmittel an die Gemeinschaft ; Zulässigkeit eines Antrags im Vertragsverletzungsverfahren im Hinblick auf bestimmte, den Mitgliedstaaten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen (EWG) Nrn. 2913/92 und 2454/93 - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Zollbehörden - Verfahren zur Erhebung von Eingangsabgaben - Fristen - Nichteinhaltung - Eigenmittel der Gemeinschaften - Bereitstellung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kommission / Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen (EWG) Nrn. 2913/92 und 2454/93 - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Zollbehörden - Verfahren zur Erhebung von Eingangsabgaben - Fristen - Nichteinhaltung - Eigenmittel der Gemeinschaften - Bereitstellung ...
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Deutschland
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 der Verordnung (EWG) Nr. 1214/92 der Kommission mit Durchführungsvorschriften sowie Maßnahmen zur Vereinfachung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens, Artikel 379 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission mit ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-104/02
- EuGH, 14.04.2005 - C-104/02
Papierfundstellen
- Slg. 2005, I-2689
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 20.01.2005 - C-300/03
Honeywell Aerospace
Auszug aus EuGH, 14.04.2005 - C-104/02
71 In den Randnummern 24 und 25 des Urteils vom 20. Januar 2005 in der Rechtssache C-300/03 (Honeywell Aerospace, Slg. 2005, I-0000) hat der Gerichtshof entschieden, dass sich schon aus dem Wortlaut der Artikel 378 Absatz 1 und 379 Absatz 2 der Durchführungsverordnung ergibt, dass die Angabe der Frist, innerhalb deren die verlangten Nachweise zu erbringen sind, durch die Abgangsstelle gegenüber dem Hauptverpflichteten obligatorischen Charakter hat und der Erhebung der Zollschuld vorausgehen muss. - EuGH, 16.05.1991 - C-96/89
Kommission / Niederlande
Auszug aus EuGH, 14.04.2005 - C-104/02
45 Nach ständiger Rechtsprechung (siehe u. a. Urteil vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-96/89, Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2461, Randnr. 38) besteht ein unlösbarer Zusammenhang zwischen der Verpflichtung zur Feststellung der Eigenmittel der Gemeinschaften, der Verpflichtung zur Gutschrift auf dem Konto der Kommission innerhalb der gesetzten Frist und schließlich der Verpflichtung zur Zahlung der Verzugszinsen. - EuGH, 14.11.2002 - C-112/01
SPKR - "Verordnungen (EWG) Nrn. 2913/92 und 2454/93 - Externes gemeinschaftliches …
Auszug aus EuGH, 14.04.2005 - C-104/02
69 Zwar hat der Gerichtshof im Urteil vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-112/01 (SPKR, Slg. 2002, I-10655, Randnr. 40) entschieden, dass die Nichteinhaltung der 11-Monats-Frist für sich genommen die Erhebung der Zollschuld beim Hauptverpflichteten nicht verhindert, doch hat er in Randnummer 34 dieses Urteils auch festgestellt, dass sich diese Frist an die Verwaltungsbehörden richtet und gewährleisten soll, dass diese Behörden die Bestimmungen über die Erhebung der Zollschuld im Interesse einer schnellen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaft sorgfältig und einheitlich anwenden. - EuGH, 20.03.1986 - 303/84
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 14.04.2005 - C-104/02
Der Gerichtshof habe in anderen Vertragsverletzungsverfahren bereits auf diese Verpflichtung verwiesen (Urteil vom 20. März 1986 in der Rechtssache 303/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 1171, Randnr. 19).
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-213/19
Kommission/ Vereinigtes Königreich (Lutte contre la fraude à la sous-évaluation) …
{FN:65} Vgl. Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-104/02, EU:C:2005:219, Rn. 48 bis 51), und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland (…C-105/02, EU:C:2006:637, Rn. 43 bis 45).{FN:68} Rn. 237 der Klagebeantwortung mit Verweis auf die Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-104/02, EU:C:2005:219, Rn. 48 bis 51), und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland (…C-105/02, EU:C:2006:637, Rn. 43 bis 45).
{FN:69} In diesen Rechtssachen hatte die Kommission die Feststellung beantragt, dass die Bundesrepublik Deutschland "verpflichtet ist, die aufgrund der verspäteten Gutschrift anfallenden Zinsen an den Gemeinschaftshaushalt zu entrichten" (Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-104/02, EU:C:2005:219, Rn. 1), bzw. "die aufgrund der … Verletzungen nicht überwiesenen Eigenmittel umgehend der Kommission gutzuschreiben" (Urteil vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland (C-105/02, EU:C:2006:637, Rn. 1).
{FN:70} Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-104/02, EU:C:2005:219, Rn. 49 und 50), und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland (C-105/02, EU:C:2006:637, Rn. 44 und 45).
{FN:71} Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-104/02, EU:C:2005:219, Rn. 49), …und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland (C-105/02, EU:C:2006:637, Rn. 44).
- EuGH, 03.04.2008 - C-230/06
Militzer & Münch - Zollunion - Gemeinschaftliches Versandverfahren - Erhebung der …
Rn. 29 Wie M&M und die Kommission zutreffend vorgetragen haben, regelt Art. 378 der Durchführungsverordnung speziell auf dem Gebiet des externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens die Bestimmung des für die Erhebung der Zollschuld zuständigen Mitgliedstaats und enthält eine Vermutung für die Zuständigkeit des Mitgliedstaats, zu dem die Abgangsstelle gehört (Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland, C-104/02, Slg. 2005, I-2689, Randnr. 86).27 bis 33, und Kommission/Deutschland, Randnr. 69).
23 und 24, und Kommission/Deutschland, Randnr. 71, Beschluss vom 6. April 2006, Reyniers & Sogama, C-407/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22, und Urteil vom 8. März 2007, Gerlach, C-44/06, Slg. 2007, I-2071, Randnr. 33).
Rn. 40 Der Zweck dieser Fristen von elf und von drei Monaten besteht darin, zu gewährleisten, dass die Verwaltungsbehörden die Bestimmungen über die Erhebung der Zollschuld im Interesse einer schnellen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaft sorgfältig und einheitlich anwenden (Urteile SPKR, Randnr. 34, und Kommission/Deutschland, Randnrn.
- EuGH, 19.03.2009 - C-275/07
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Externes …
Eine solche Auslegung steht damit im Einklang mit dem Ziel, zu gewährleisten, dass die Zollbehörden die Bestimmungen über die Erhebung der Zollschuld im Interesse einer schnellen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaft sorgfältig und einheitlich anwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland, C-104/02, Slg. 2005, I-2689, Randnr. 69).Rn. 79 Infolgedessen gilt die Zollschuld bei Ablauf der von der Abgangsstelle gesetzten Frist als entstanden und der Hauptverpflichtete als der Zollschuldner (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Niederlande, Randnr. 72, und Kommission/Deutschland, Randnr. 81).
Wenn sich folglich später erweisen sollte, dass das Versandverfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist, kann der Hauptverpflichtete eine Erstattung der gezahlten Beträge erwirken (vgl. in diesem Sinne Kommission/Deutschland, Randnr. 88).
Diese Auslegung ist auch geboten, um zu garantieren, dass die zuständigen Behörden die Bestimmungen über die Erhebung der Zollschuld im Interesse einer wirkungsvollen und schnellen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaft sorgfältig und einheitlich anwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 69).
Rn. 93 Ungeachtet des Umstands, dass die italienischen Behörden den bürgenden Verband nicht benachrichtigt haben, ist davon auszugehen, dass bei Ablauf der Höchstfrist von drei Jahren nach der Annahme des Carnet TIR ein Anspruch der Gemeinschaft auf die Eigenmittel entstanden ist, und zwar um zu garantieren, dass die zuständigen Behörden die Bestimmungen über die Erhebung der Zollschuld im Interesse einer wirkungsvollen und schnellen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaft sorgfältig und einheitlich anwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 69).
- EuGH, 08.03.2022 - C-213/19
Das Vereinigte Königreich hat dadurch gegen seine Verpflichtungen in Bezug auf …
Rn. 172 Das Vereinigte Königreich wendet ein, der dritte Absatz des ersten Antrags in der Klageschrift, wonach es verurteilt werden solle, für jedes der sieben Jahre des Zeitraums der Zuwiderhandlung bestimmte Beträge an traditionellen Eigenmitteln (in Höhe von insgesamt rund 2, 7 Mrd. Euro) dem Haushalt der Union zur Verfügung zu stellen, sei unzulässig, denn erstens könne der Gerichtshof einem Mitgliedstaat nach den Urteilen vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-104/02, EU:C:2005:219, Rn. 48 bis 51), und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland (…C-105/02, EU:C:2006:637, Rn. 43 bis 45), im Rahmen einer Vertragsverletzungsklage nicht aufgeben, auf ein im Namen der Kommission eröffnetes Konto bestimmte Beträge an Eigenmitteln einzuzahlen, die wegen ihm zur Last gelegter Vertragsverletzungen nicht entrichtet worden sein sollten.Rn. 180 Erstens ist hinsichtlich des auf die Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-104/02, EU:C:2005:219), und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland (C-105/02, EU:C:2006:637), gestützten Vorbringens des Vereinigten Königreichs darauf hinzuweisen, dass die Kommission in einer Vertragsverletzungsklage vom Gerichtshof nur die Feststellung des Vorliegens der behaupteten Vertragsverletzung verlangen kann, damit sie abgestellt wird.
Rn. 181 So hat der Gerichtshof Anträge im Rahmen von Klagen gemäß Art. 258 AEUV, mit denen die Kommission ihn ersuchte, einem Mitgliedstaat aufzugeben, bestimmte Zahlungen vorzunehmen, sofern erwiesen ist, dass er seine unionsrechtlichen Pflichten verletzt hatte, als unzulässig zurückgewiesen und dies im Wesentlichen damit begründet, dass die Anträge nicht auf die Feststellung einer Verletzung der unionsrechtlichen Pflichten durch den Mitgliedstaat gerichtet waren, sondern darauf, dass der Gerichtshof dem Mitgliedstaat aufgibt, besttimmte Maßnahmen zu treffen, um dem Unionsrecht nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland, C-104/02, EU:C:2005:219, Rn. 48 bis 51, …und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland, C-105/02, EU:C:2006:637, Rn. 43 bis 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 27.01.2026 - C-271/23
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats: Durch seine Abstimmung entgegen dem …
Ebenso wenig wie die Kommission kann der Gerichtshof folglich dem Mitgliedstaat aufgeben, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen (Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland, C-104/02, EU:C:2005:219, Rn. 49, …und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland, C-105/02, EU:C:2006:637, Rn. 44), so dass die Kommission im Hauptverfahren nicht beantragen kann, gegenüber dem beklagten Mitgliedstaat eine Anordnung zu erlassen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Oktober 2008, Kommission/Griechenland, C-36/08, EU:C:2008:536, Rn. 9, …und vom 2. April 2020, Kommission/Polen, Ungarn und Tschechische Republik [Vorübergehender Umsiedlungsmechanismus für internationalen Schutz beantragende Personen], C-715/17, C-718/17 und C-719/17, EU:C:2020:257, Rn. 56). - Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-391/17
Kommission/ Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
{FN:18} Vgl. entsprechend Urteil vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark (…C-392/02, EU:C:2005:683, Rn. 33), wo anerkannt wird, dass solche Begehren in Vertragsverletzungsverfahren ausgeschlossen sind: vgl. Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-104/02, EU:C:2005:219, Rn. 49), und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland (…C-105/02, EU:C:2006:637, Rn. 44 und 45).{FN:31} Vgl. Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-104/02, EU:C:2005:219, Rn. 49), und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland (…C-105/02, EU:C:2006:637, Rn. 44 und 45).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-105/02
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel der …
{FN:12} - Siehe das Urteil vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-104/02 (Kommission/Deutschland, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 49).{FN:20} - Unter anderem die Urteile vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-96/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2461, Randnr. 38) und in der Rechtssache C-104/02 (zitiert in Fußnote 12), Randnr. 69.
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-284/05
DER GENERALANWALT SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, FESTZUSTELLEN, DASS SECHS …
{FN:36} - Rechtssache C-104/02, Slg. 2005, I-2689. - EuGH, 05.10.2006 - C-105/02
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel …
Dieser kann dem Mitgliedstaat hingegen nicht aufgeben, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen (vgl. u. a. Urteil vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-104/02, Kommission/Deutschland, Slg. 2005, I-2689, Randnr. 49). - EuG, 18.12.2009 - T-440/03
Arizmendi u.a. / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung - Zollunion - …
Die Feststellung einer solchen Vertragsverletzung verpflichtet den Mitgliedstaat, die Maßnahmen zu ergreifen, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs ergeben (Urteil des Gerichtshofs vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland, C-104/02, Slg. 2005, I-2689, Randnr. 49). - FG Hessen, 26.06.2018 - 7 V 2256/17
§ 21 Abs. 2 UStG, ZK 215 Abs. 1, 3. Anstrich, Art. 2 Abs. 1 Buchst. d, 30, ...
- BFH, 14.08.2008 - VII B 205/07
Dreimonatige Nachweisfrist des Hauptverpflichteten bei Zuwiderhandlungen im …
- EuGH, 05.10.2006 - C-377/03
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-372/05
Kommission / Deutschland
- EuGH, 05.10.2006 - C-275/04
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Externes …
- EuGH, 05.10.2006 - C-312/04
Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2013 - C-288/12
Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- EuG, 18.12.2009 - T-365/04
Cantoni / Rat und Kommission
- EuG, 18.12.2009 - T-484/04
Pilat / Rat und Kommission
- EuG, 18.12.2009 - T-208/04
Hardy / Rat und Kommission
- EuG, 18.12.2009 - T-171/04
Surget / Rat und Kommission
- EuG, 18.12.2009 - T-121/04
Boquien u.a. / Rat und Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008 - C-275/07
Kommission / Italien - Art. 226 EG - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
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