Rechtsprechung
| EuG, 08.10.2008 - T-51/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Nachträgliche Erhebung von Einfuhrabgaben - Zucker aus Kroatien - Art. 220 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Im Amtsblatt veröffentlichter Hinweis für Einführer - Gutgläubigkeit
- Europäischer Gerichtshof
Agrar-Invest-Tatschl / Kommission
Nachträgliche Erhebung von Einfuhrabgaben - Zucker aus Kroatien - Art. 220 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Im Amtsblatt veröffentlichter Hinweis für Einführer - Gutgläubigkeit
- EU-Kommission
Agrar-Invest-Tatschl / Kommission
Nachträgliche Erhebung von Einfuhrabgaben - Zucker aus Kroatien - Art. 220 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Im Amtsblatt veröffentlichter Hinweis für Einführer - Gutgläubigkeit
- EU-Kommission
Agrar-Invest-Tatschl / Kommission
Nachträgliche Erhebung von Einfuhrabgaben - Zucker aus Kroatien - Art. 220 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Im Amtsblatt veröffentlichter Hinweis für Einführer - Gutgläubigkeit“
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Erhebung von Einfuhrabgaben auf die Einfuhr von Zucker aus Kroatien nach Österreich; Zulässigkeit von Klageanträgen in Form von gerichtlichen Anweisungen an Gemeinschaftsorgane; Anforderungen an eine Gugläubigkeit als Voraussetzung für ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Agrar-Invest-Tatschl / Kommission
Nacherhebung von Einfuhrabgaben - Zucker aus Kroatien - Art. 220 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Im Amtsblatt veröffentlichter Hinweis für Einführer - Gutgläubigkeit
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 22. Februar 2007 - Agrar-Invest-Tatschl/Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Teilnichtigerklärung der Entscheidung K (2006) 5789 endg. (REC 05/05) vom 4. Dezember 2006, mit der festgestellt wird, dass ein Teil der von der Klägerin nicht geforderten Einfuhrabgaben für die Einfuhr von Zucker aus Kroatien nachzuerheben ist
Verfahrensgang
- EuG, 08.10.2008 - T-51/07
- EuGH, 01.10.2009 - C-552/08
Papierfundstellen
- Slg. 2008, II-2825
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 14.05.1996 - C-153/94
Faroe Seafood und Føroya Fiskasøla
Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-51/07
Art. 239 des Zollkodex stellt hingegen eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel dar (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf die zum damaligen Zeitpunkt gültigen entsprechenden Vorschriften, Urteil des Gerichtshofs vom 14. Mai 1996, Faroe Seafood u. a., C-153/94 und C-204/94, Slg. 1996, I-2465, Randnr. 87; Urteil des Gerichts vom 19. Februar 1998, Eyckeler & Malt/Kommission, T-42/96, Slg. 1998, II-401, Randnrn. - EuG, 19.02.1998 - T-42/96
Eyckeler & Malt / Kommission
Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-51/07
Art. 239 des Zollkodex stellt hingegen eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel dar (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf die zum damaligen Zeitpunkt gültigen entsprechenden Vorschriften, Urteil des Gerichtshofs vom 14. Mai 1996, Faroe Seafood u. a., C-153/94 und C-204/94, Slg. 1996, I-2465, Randnr. 87; Urteil des Gerichts vom 19. Februar 1998, Eyckeler & Malt/Kommission, T-42/96, Slg. 1998, II-401, Randnrn. - EuGH, 22.01.2004 - C-353/01
DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS AUF UND ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNGEN …
Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-51/07
Rn. 28 In Bezug auf das Vorbringen, dass der Kommission kein Ermessen zustehe, ist ferner darauf hinzuweisen, dass diese Beschränkung der Rechtmäßigkeitskontrolle für alle Arten von Rechtsstreitigkeiten gilt, für deren Entscheidung das Gericht zuständig ist (Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2001, Mattila/Rat und Kommission, T-204/99, Slg. 2001, II-2265, Randnr. 26, bestätigt durch Urteil des Gerichtshofs vom 22. Januar 2004, Mattila/Rat und Kommission, C-353/01 P, Slg. 2004, I-1073, Randnr. 15).
- EuGH, 22.06.2006 - C-419/04
Conseil général de la Vienne - Nacherhebung von Eingangsabgaben - Erlass von …
Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-51/07
Rn. 40 Gemäß Art. 220 Abs. 2 Buchst. b des Zollkodex sind aufgrund einer Zollschuld zu entrichtende Abgaben nicht nachträglich buchmäßig zu erfassen, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 22. Juni 2006, Conseil général de la Vienne, C-419/04, Slg. 2006, I-5645, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung):. - EuG, 12.07.2001 - T-204/99
Mattila / Rat und Kommission
Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-51/07
Rn. 28 In Bezug auf das Vorbringen, dass der Kommission kein Ermessen zustehe, ist ferner darauf hinzuweisen, dass diese Beschränkung der Rechtmäßigkeitskontrolle für alle Arten von Rechtsstreitigkeiten gilt, für deren Entscheidung das Gericht zuständig ist (Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2001, Mattila/Rat und Kommission, T-204/99, Slg. 2001, II-2265, Randnr. 26, bestätigt durch Urteil des Gerichtshofs vom 22. Januar 2004, Mattila/Rat und Kommission, C-353/01 P, Slg. 2004, I-1073, Randnr. 15). - EuG, 12.11.1996 - T-47/96
Syndicat départemental de défense de droit des agriculteurs gegen Kommission der …
Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-51/07
Rn. 27 Nach gefestigter Rechtsprechung ist das Gericht nicht befugt, den Gemeinschaftsorganen Anweisungen zu erteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 9. Juni 1983, Verzyck/Kommission, 225/82, Slg. 1983, 1991, Randnr. 19; Beschluss des Gerichts vom 12. November 1996, SDDDA/Kommission, T-47/96, Slg. 1996, II-1559, Randnr. 45). - EuG, 09.09.1999 - T-127/98
UPS Europe / Kommission
Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-51/07
Anschließend obliegt es gemäß Art. 233 EG dem betroffenen Organ, die sich aus dem Urteil des Gerichts ergebenden Maßnahmen zu ergreifen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 24. Januar 1995, Ladbroke/Kommission, T-74/92, Slg. 1995, II-115, Randnr. 75, und vom 9. September 1999, UPS Europe/Kommission, T-127/98, Slg. 1999, II-2633, Randnr. 50). - EuG, 21.04.2004 - T-172/01
M / Gerichtshof - Geschiedener Ehegatte eines inzwischen verstorbenen ehemaligen …
Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-51/07
Denn nach dieser Vorschrift können die Parteien zwar in der Erwiderung oder in der Gegenerwiderung Beweismittel benennen; das Gericht lässt die Vorlage von Beweisangeboten nach der Gegenerwiderung jedoch nur unter außergewöhnlichen Umständen zu, nämlich, wenn der Beweisantragsteller vor dem Abschluss des schriftlichen Verfahrens nicht über die betreffenden Beweise verfügen konnte oder wenn die verspätete Vorlage von Dokumenten durch seinen Gegner es rechtfertigt, die Verfahrensakte zur Wahrung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens zu vervollständigen (Urteil des Gerichts vom 21. April 2004, M/Gerichtshof, T-172/01, Slg. 2004, II-1075, Randnr. 44). - EuGH, 09.06.1983 - 225/82
Verzyck / Kommission
Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-51/07
Rn. 27 Nach gefestigter Rechtsprechung ist das Gericht nicht befugt, den Gemeinschaftsorganen Anweisungen zu erteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 9. Juni 1983, Verzyck/Kommission, 225/82, Slg. 1983, 1991, Randnr. 19; Beschluss des Gerichts vom 12. November 1996, SDDDA/Kommission, T-47/96, Slg. 1996, II-1559, Randnr. 45). - EuG, 24.01.1995 - T-74/92
Ladbroke Racing Deutschland GmbH gegen Kommission der Europäischen …
Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-51/07
Anschließend obliegt es gemäß Art. 233 EG dem betroffenen Organ, die sich aus dem Urteil des Gerichts ergebenden Maßnahmen zu ergreifen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 24. Januar 1995, Ladbroke/Kommission, T-74/92, Slg. 1995, II-115, Randnr. 75, und vom 9. September 1999, UPS Europe/Kommission, T-127/98, Slg. 1999, II-2633, Randnr. 50).
- EuG, 14.03.2013 - T-588/08
Dole Food und Dole Germany / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Bananenmarkt - …
Rn. 41 Nach der Rechtsprechung sind Beweisangebote auch noch nach der Gegenerwiderung zulässig, wenn der Beweisantragsteller vor dem Abschluss des schriftlichen Verfahrens nicht über die betreffenden Beweise verfügen konnte oder die verspätete Vorlage von Dokumenten durch seinen Gegner es rechtfertigt, die Verfahrensakten zur Wahrung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens zu vervollständigen (Urteile des Gerichts vom 21. April 2004, M/Gerichtshof, T-172/01, Slg. 2004, II-1075, Randnr. 44, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil des Gerichtshofs vom 14. April 2005, Gaki-Kakouri/Gerichtshof, C-243/04 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, und vom 8. Oktober 2008, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, T-51/07, Slg. 2008, II-2825, Randnr. 57). - EuG, 24.11.2011 - T-296/09
EFIM / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Missbrauch einer beherrschenden …
Rn. 22 Nach Art. 48 § 1 der Verfahrensordnung können die Parteien zwar in der Erwiderung oder in der Gegenerwiderung Beweismittel benennen; das Gericht lässt die Vorlage von Beweisangeboten nach der Gegenerwiderung jedoch nur unter außergewöhnlichen Umständen zu, nämlich dann, wenn der Beweisantragsteller vor dem Abschluss des schriftlichen Verfahrens nicht über die betreffenden Beweise verfügen konnte oder wenn die verspätete Vorlage von Dokumenten durch seinen Gegner es rechtfertigt, die Verfahrensakte zur Wahrung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens zu vervollständigen (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Oktober 2008, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, T-51/07, Slg. 2008, II-2825, Randnr. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 30.09.2015 - T-450/12
Das Gericht der EU bestätigt, dass die europäische Bürgerinitiative, die darauf …
Diese Beschränkung der Rechtmäßigkeitskontrolle gilt für alle Arten von Rechtsstreitigkeiten, für deren Entscheidung das Gericht zuständig ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2001, Mattila/Rat und Kommission, T-204/99, Slg, EU:T:2001:190, Rn. 26, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil vom 22. Januar 2004, Mattila/Rat und Kommission, C-353/01 P, Slg, EU:C:2004:42, Rn. 15, und Urteil vom 8. Oktober 2008, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, T-51/07, Slg, EU:T:2008:420, Rn. 27 und 28), und somit auch im Bereich der europäischen Bürgerinitiative.
- EuG, 15.12.2016 - T-548/14
Spanien / Kommission - Zollunion - Einfuhr von Thunfischerzeugnissen aus Ecuador …
Rn. 30 Nach Art. 220 Abs. 2 Buchst. b Unterabs. 5 ZK kann der Zollschuldner Gutgläubigkeit aber nicht geltend machen, wenn die Kommission in einem Hinweis für Einführer im Amtsblatt der Europäischen Union auf das Bestehen begründeter Zweifel hinsichtlich der ordnungsgemäßen Anwendung der Präferenzregelungen durch den begünstigten Drittstaat hingewiesen hat (…vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 1. Oktober 2009, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, C-552/08 P, EU:C:2009:605, Rn. 56 und 57), wobei die Möglichkeit, dass der Abgabenschuldner seine Gutgläubigkeit nachweisen kann, indem er weitere Schritte unternimmt, um die Echtheit und Richtigkeit der Präferenzbescheinigungen sicherzustellen, in dieser Bestimmung nicht vorgesehen ist (Urteil vom 8. Oktober 2008, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, T-51/07, EU:T:2008:420, Rn. 42).Rn. 45 Außerdem ist entschieden worden, dass der völlige Ausschluss der Gutgläubigkeit im Fall der Veröffentlichung eines Hinweises für Einführer ein sehr hohes Maß an Rechtssicherheit gewährleistet (Urteil vom 8. Oktober 2008, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, T-51/07, EU:T:2008:420,Rn. 43).
- EuGH, 01.10.2009 - C-552/08
Agrar-Invest-Tatschl / Kommission - Rechtsmittel - Zollkodex - Art. 220 Abs. 2 …
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Agrar-Invest-Tatschl GmbH (im Folgenden: Agrar-Invest-Tatschl) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 8. Oktober 2008, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission (T-51/07, Slg. 2008, II-0000, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K (2006) 5789 endg. - EuG, 05.03.2019 - T-169/17
Pethke/ EUIPO - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstliche Verwendung - Umsetzung …
Rn. 43 Nach Art. 85 der Verfahrensordnung können die Parteien zwar in der Erwiderung oder in der Gegenerwiderung Beweisangebote für ihr Vorbringen vorlegen, doch lässt das Gericht die Vorlage von Beweisangeboten nach der Gegenerwiderung nur unter außergewöhnlichen Umständen zu, nämlich dann, wenn der Beweisantragsteller vor dem Abschluss des schriftlichen Verfahrens nicht über die betreffenden Beweise verfügen konnte oder wenn die Verspätung, mit der sein Gegner Beweise vorgelegt hat, es rechtfertigt, die Verfahrensakte zur Wahrung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens zu vervollständigen (Urteile vom 8. Oktober 2008, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, T-51/07, EU:T:2008:420, Rn. 57…, vom 24. November 2011, EFIM/Kommission, T-296/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:693, Rn. 22, …und vom 28. November 2013, Gaumina/EIGE, T-424/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:617, Rn. 44). - EuG, 17.02.2017 - T-493/14
Mayer / EFSA - Abgeordneter nationaler Sachverständiger - Vorschriften der EFSA …
Diese Beschränkung der Rechtmäßigkeitskontrolle gilt für alle Arten von Rechtsstreitigkeiten, für deren Entscheidung das Gericht zuständig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Oktober 2008, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, T-51/07, EU:T:2008:420, Rn. 27 und 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), und daher auch für den Bereich der Abordnung nationaler Sachverständiger. - EuG, 03.06.2010 - T-173/09
Z / Kommission - Akteneinsicht - Unzulässigkeit - Anordnung
Diese Beschränkung der Rechtmäßigkeitskontrolle gilt für alle Arten von Rechtsstreitigkeiten, für deren Entscheidung das Gericht zuständig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2001, Mattila/Rat und Kommission, T-204/99, Slg. 2001, II-2265, Randnr. 26, auf ein Rechtsmittel hin bestätigt durch das Urteil des Gerichtshofs vom 22. Januar 2004, Mattila/Rat und Kommission, C-353/01 P, Slg. 2004, I-1073, Randnr. 15, und Urteil des Gerichts vom 8. Oktober 2008, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, T-51/07, Slg. 2008, II-2825, Randnrn. - EuG, 18.06.2013 - T-509/09
Portugal / Kommission - Fischerei - Finanzielle Beteiligung für die Durchführung …
Anschließend obliegt es gemäß Art. 266 AEUV dem betroffenen Organ, die sich aus dem Urteil des Gerichts ergebenden Maßnahmen zu ergreifen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 29. November 1993, Koelman/Kommission, T-56/92, Slg. 1993, II-1267, Randnr. 18; Urteile des Gerichts vom 15. September 1998, European Night Services u. a./Kommission, T-374/94, T-375/94, T-384/94 und T-388/94, Slg. 1998, II-3141, Randnr. 53, und vom 8. Oktober 2008, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, T-51/07, Slg. 2008, II-2825, Randnr. 27).
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