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Weitere Entscheidung unten: EuG, 11.03.2008

Rechtsprechung
   EuG, 31.01.2008 - T-95/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17928
EuG, 31.01.2008 - T-95/06 (https://dejure.org/2008,17928)
EuG, Entscheidung vom 31.01.2008 - T-95/06 (https://dejure.org/2008,17928)
EuG, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - T-95/06 (https://dejure.org/2008,17928)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Pflanzenzüchtungen - Beschwerde bei der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts - Unzulässigkeit - Keine individuelle Betroffenheit - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz - Begründungspflicht

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 1239/95 Art. 49 Abs. 1; ; Verordnung (EG) Nr. 2100/94 Art. 59; ; Verordnung (EG) Nr. 2100/94 Art. 67; ; Verordnung (EG) Nr. 2100/94 Art. 68

  • Europäischer Gerichtshof

    Federación de Cooperativas Agrarias de la Comunidad Valenciana / CPVO

    Pflanzenzüchtungen - Beschwerde bei der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts - Unzulässigkeit - Keine individuelle Betroffenheit - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz - Begründungspflicht

  • EU-Kommission PDF

    Federación de Cooperativas Agrarias de la Comunidad Valenciana / OCVV - Nador Cott Protection (Nadorcott)

    Pflanzenzüchtungen - Beschwerde bei der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts - Unzulässigkeit - Keine individuelle Betroffenheit - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz - Begründungspflicht

  • EU-Kommission

    Federación de Cooperativas Agrarias de la Comunidad Valenciana / OCVV - Nador Cott Protection (Nadorcott)

    Pflanzenzüchtungen - Beschwerde bei der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts - Unzulässigkeit - Keine individuelle Betroffenheit - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz - Begründungspflicht“

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Erteilung von Sortenschutz bei Pflanzenzüchtungen; Verstoß gegen Art. 49 Verordnung zur Durchführung der Grundverordnung (CPVO) bei einem fehlenden Hinweis der Beschwerdekammer auf eine mangelnde Übereinstimmung der Beschwerde ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Federación de Cooperativas Agrarias de la Comunidad Valenciana / CPVO

    Pflanzenzüchtungen - Beschwerde bei der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts - Unzulässigkeit - Keine individuelle Betroffenheit - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz - Begründungspflicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2008, II-31
  • GRUR Int. 2008, 413
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (20)

  • EuG, 23.11.1999 - T-173/98

    UPA / Rat - Offensichtliche Unzulässigkeit

    Auszug aus EuG, 31.01.2008 - T-95/06
    Für die Annahme einer individuellen Betroffenheit durch eine Handlung genügt es nämlich nicht schon, dass diese für bestimmte Wirtschaftsteilnehmer stärkere wirtschaftliche Auswirkungen hat als für andere (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 23. November 1999, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, T-173/98, Slg. 1999, II-3357, Randnr. 50, sowie die unten in den Randnrn. 102 und 103 angeführte Rechtsprechung).

    Für die Annahme einer individuellen Betroffenheit durch eine Handlung genügt es jedoch nicht, dass diese für bestimmte Wirtschaftsteilnehmer stärkere wirtschaftliche Auswirkungen hat als für andere (vgl. in diesem Sinne Beschluss Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Randnr. 50).

  • EuGH, 27.02.1997 - C-177/95

    Ebony Maritime und Loten Navigation

    Auszug aus EuG, 31.01.2008 - T-95/06
    Da jedoch die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung der Gemeinschaftsverordnungen eine isolierte Betrachtung nur einer Sprachfassung einer Vorschrift ausschließt und es vielmehr gebietet, bei Zweifeln die Vorschrift im Licht der Fassungen in den anderen Amtssprachen auszulegen und anzuwenden (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 17. Oktober 1996, Lubella, C-64/95, Slg. 1996, I-5105, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung), geht das Gericht davon aus, dass die französische und die griechische Fassung des Art. 49 Abs. 1 der Durchführungsverordnung dieser Textstelle keinen anderen Sinn geben als die anderen Sprachfassungen und dass sie im Licht der Fassungen in den anderen Amtssprachen auszulegen und anzuwenden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 27. Februar 1997, Ebony Maritime und Loten Navigation, C-177/95, Slg. 1997, I-1111, Randnrn.

    Deshalb ist davon auszugehen, dass die spanische und die italienische Fassung dieser Textstelle keinen anderen Sinn als die anderen Sprachfassungen geben und im Licht der Fassungen in den anderen Amtssprachen auszulegen und anzuwenden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Ebony Maritime und Loten Navigation, Randnrn.

  • EuGH, 01.04.2004 - C-263/02

    DER GERICHTSHOF HAT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN EIN …

    Auszug aus EuG, 31.01.2008 - T-95/06
    Rn. 116 Nach gefestigter Rechtsprechung zu Art. 230 Abs. 4 EG ist zwar die in dieser Bestimmung aufgestellte Voraussetzung der individuellen Betroffenheit im Licht des Grundsatzes eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes unter Berücksichtigung der verschiedenen Umstände, die einen Kläger individualisieren können, auszulegen; eine solche Auslegung kann aber nicht zum Wegfall dieser im Vertrag ausdrücklich vorgesehenen Voraussetzung führen, ohne dass die den Gemeinschaftsgerichten durch den Vertrag verliehenen Befugnisse überschritten würden (Urteile des Gerichtshofs vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 44, vom 30. März 2004, Rothley u. a./Parlament, C-167/02 P, Slg. 2004, I-3149, Randnr. 47, und vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré, C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425, Randnr. 36).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN …

    Auszug aus EuG, 31.01.2008 - T-95/06
    Rn. 116 Nach gefestigter Rechtsprechung zu Art. 230 Abs. 4 EG ist zwar die in dieser Bestimmung aufgestellte Voraussetzung der individuellen Betroffenheit im Licht des Grundsatzes eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes unter Berücksichtigung der verschiedenen Umstände, die einen Kläger individualisieren können, auszulegen; eine solche Auslegung kann aber nicht zum Wegfall dieser im Vertrag ausdrücklich vorgesehenen Voraussetzung führen, ohne dass die den Gemeinschaftsgerichten durch den Vertrag verliehenen Befugnisse überschritten würden (Urteile des Gerichtshofs vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 44, vom 30. März 2004, Rothley u. a./Parlament, C-167/02 P, Slg. 2004, I-3149, Randnr. 47, und vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré, C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425, Randnr. 36).
  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 31.01.2008 - T-95/06
    Selbst wenn nämlich ein Kläger als der Einzige, der in einem bestimmten Gebiet betroffen wäre, und als der Haupterzeuger oder -lieferer des Erzeugnisses in einem Land oder bestimmten Gebiet anzusehen wäre, wäre er doch nicht klagebefugt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, 11/82, Slg. 1985, 207, Randnr. 13 und 14, und des Gerichts vom 22. Februar 2000, ACAV u. a./Rat, T-138/98, Slg. 2000, II-341, Randnrn.
  • EuGH, 13.12.2005 - C-78/03

    Kommission / Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum - Rechtsmittel - Beihilfen, …

    Auszug aus EuG, 31.01.2008 - T-95/06
    Rn. 109 Insoweit ist zu beachten, dass diese Rechtsprechung nur heranzuziehen ist, wenn der Kläger mit der Erhebung der Klage die Verfahrensrechte wahren möchte, die ihm nach Art. 88 Abs. 2 EG zustehen (Urteil des Gerichtshofs vom 13. Dezember 2005, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, C-78/03 P, Slg. 2005, I-10737, Randnr. 35) und ihm von der Kommission dadurch vorenthalten worden sind, dass diese nicht das förmliche Prüfungsverfahren eingeleitet hat.
  • EuGH, 30.03.2004 - C-167/02

    Rothley u.a. / Parlament

    Auszug aus EuG, 31.01.2008 - T-95/06
    Rn. 116 Nach gefestigter Rechtsprechung zu Art. 230 Abs. 4 EG ist zwar die in dieser Bestimmung aufgestellte Voraussetzung der individuellen Betroffenheit im Licht des Grundsatzes eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes unter Berücksichtigung der verschiedenen Umstände, die einen Kläger individualisieren können, auszulegen; eine solche Auslegung kann aber nicht zum Wegfall dieser im Vertrag ausdrücklich vorgesehenen Voraussetzung führen, ohne dass die den Gemeinschaftsgerichten durch den Vertrag verliehenen Befugnisse überschritten würden (Urteile des Gerichtshofs vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 44, vom 30. März 2004, Rothley u. a./Parlament, C-167/02 P, Slg. 2004, I-3149, Randnr. 47, und vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré, C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425, Randnr. 36).
  • EuG, 03.12.2003 - T-16/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE VON AUDI GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES …

    Auszug aus EuG, 31.01.2008 - T-95/06
    Dabei wird mit der Begründungspflicht das doppelte Ziel verfolgt, es zum einen den Betroffenen zu ermöglichen, die tragenden Gründe für die erlassene Maßnahme zu erkennen, um ihre Rechte zu wahren, und zum anderen den Gemeinschaftsrichter in die Lage zu versetzen, die Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (Urteil des Gerichtshofs vom 14. Februar 1990, Delacre u. a./Kommission, C-350/88, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15; Urteile des Gerichts vom 6. April 2000, Kuijer/Rat, T-188/98, Slg. 2000, II-1959, Randnr. 36, und vom 3. Dezember 2003, Audi/HABM [TDI], T-16/02, Slg. 2003, II-5167, Randnr. 88).
  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 31.01.2008 - T-95/06
    Dabei wird mit der Begründungspflicht das doppelte Ziel verfolgt, es zum einen den Betroffenen zu ermöglichen, die tragenden Gründe für die erlassene Maßnahme zu erkennen, um ihre Rechte zu wahren, und zum anderen den Gemeinschaftsrichter in die Lage zu versetzen, die Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (Urteil des Gerichtshofs vom 14. Februar 1990, Delacre u. a./Kommission, C-350/88, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15; Urteile des Gerichts vom 6. April 2000, Kuijer/Rat, T-188/98, Slg. 2000, II-1959, Randnr. 36, und vom 3. Dezember 2003, Audi/HABM [TDI], T-16/02, Slg. 2003, II-5167, Randnr. 88).
  • EuGH, 22.03.2001 - C-17/99

    Frankreich / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Rettungs- und …

    Auszug aus EuG, 31.01.2008 - T-95/06
    Rn. 124 Bei der Begründungspflicht handelt es sich um ein wesentliches Formerfordernis, das von der Stichhaltigkeit der Begründung zu unterscheiden ist, die zur materiellen Rechtmäßigkeit des streitigen Rechtsakts gehört (Urteil des Gerichtshofs vom 22. März 2001, Frankreich/Kommission, C-17/99, Slg. 2002, I-2481, Randnr. 35).
  • EuGH, 06.07.1983 - 117/81

    Geist / Kommission

  • EuG, 22.02.2000 - T-138/98

    ACAV u.a. / Rat

  • EuG, 06.04.2000 - T-188/98

    Kuijer / Rat

  • EuG, 18.12.1992 - T-43/90

    José Miguel Díaz García gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Zulage für …

  • EuG, 30.04.2003 - T-154/02

    Villiger Söhne / Rat - "Nichtigkeitsklage - Artikel 3 Nummer 1 und Artikel 4 …

  • EuG, 20.09.2000 - T-261/97

    Öffentlicher Dienst

  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

  • EuGH, 03.05.2001 - C-204/97

    Portugal / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Beihilfen für die Erzeuger von …

  • EuGH, 17.10.1996 - C-64/95

    Konservenfabrik Lubella / Hauptzollamt Cottbus

  • EuG, 13.12.2005 - T-381/02

    Confédération générale des producteurs de lait de brebis und des industriels de …

  • EuG, 08.07.2010 - T-396/08

    Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt / Kommission - Staatliche Beihilfen - …

    Die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung des Unionsrechts schließt aber eine isolierte Betrachtung nur einer Sprachfassung einer Vorschrift aus und gebietet es vielmehr, bei Zweifeln die Vorschrift im Licht der Fassungen in den anderen Amtssprachen auszulegen und anzuwenden (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 17. Oktober 1996, Lubella, C-64/95, Slg. 1996, I-5105, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteil des Gerichts vom 31. Januar 2008, Federación de Cooperativas Agrarias de la Comunidad Valenciana/CPVO - Nador Cott Protection [Nadorcott], T-95/06, Slg. 2008, II-31, Randnr. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-93/19

    EAD/ Hebberecht - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Beamtenrecht - Europäischer …

    {FN:31} Für eine Klage auf Nichtigerklärung einer Verwaltungsentscheidung, bei deren Erfolg zwingend eine Entscheidung identischen Inhalts ergehen müsste, besteht demgegenüber nach der Rechtsprechung des Gerichts schon kein Rechtsschutzinteresse, vgl. Urteil vom 31. Januar 2008, Federación de Cooperativas Agrarias de la Comunidad Valenciana/OCVV - Nador Cott Protection (Nadorcott) (T-95/06, EU:T:2008:25, Rn. 126 und die zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.09.2012 - T-133/08

    Schräder / OCVV - Hansson (LEMON SYMPHONY) - Pflanzenzüchtungen - Von Amts wegen …

    Mehr noch, die Beschwerdekammer hat die fragliche Begründung offenbar in Nr. 1 der Entscheidung A 010/2007 als unbegründet zurückgewiesen, und zwar im Licht des Urteils des Gerichts vom 31. Januar 2008, Federación de Cooperativas Agrarias de la Comunidad Valenciana/CPVO - Nador Cott Protection (Nadorcott) (T-95/06, Slg. 2008, II-31), in dessen Randnr. 81 es heißt, dass "nach den Art. 20 und 21 der [Verordnung] jedermann nach einer Erteilung von Sortenschutz und unabhängig von der Einlegung einer Beschwerde bei der Beschwerdekammer befugt [ist], beim CPVO die Nichtigerklärung oder die Aufhebung des Sortenschutzes mit der Begründung zu beantragen, dass dieser Schutz für eine Sorte erteilt worden sei, die nicht den Tatbestandsvoraussetzungen der Art. 7 bis 10 der [Verordnung] entspreche".
  • EuG, 15.09.2011 - T-271/09

    Prinz Sobieski zu Schwarzenberg / OHMI - British-American Tobacco Polska (Romuald …

    Die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung des Unionsrechts schließt jedoch eine isolierte Betrachtung nur einer Sprachfassung einer Vorschrift aus; sie gebietet vielmehr, im Zweifelsfall die Vorschrift im Licht der Fassungen in den anderen Amtssprachen auszulegen und anzuwenden (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 17. Oktober 1996, Lubella, C-64/95, Slg. 1996, I-5105, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 31. Januar 2008, Federación de Cooperativas Agrarias de la Comunidad Valenciana/OCVV - Nador Cott Protection [Nadorcott], T-95/06, Slg. 2008, II-31, Randnr. 33).
  • EuG, 15.09.2015 - T-346/12

    Ungarn / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Sektor Obst …

    Rn. 74 Aus der Rechtsprechung ergibt sich auch, dass die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung des Unionsrechts eine isolierte Betrachtung nur einer Sprachfassung einer Vorschrift ausschließt; sie gebietet vielmehr, im Zweifelsfall die Vorschrift im Licht der Fassungen in den anderen Amtssprachen auszulegen und anzuwenden (…vgl. Urteile vom 17. Oktober 1996, Lubella, C-64/95, Slg, EU:C:1996:388, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 31. Januar 2008, Federación de Cooperativas Agrarias de la Comunidad Valenciana/OCVV - Nador Cott Protection [Nadorcott], T-95/06, Slg, EU:T:2008:25, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-186/18

    José Cánovas Pardo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinschaftlicher …

    {FN:4} T-95/06, EU:T:2008:25.
  • EuG, 12.12.2013 - T-171/08

    Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung / Kommission - Europäischer …

    Der Umfang der Begründungspflicht hängt von der Art des Rechtsakts und den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 17. September 2003, Stadtsportverband Neuss/Kommission, T-137/01, Slg. 2003, II-3103, Randnr. 52, und vom 31. Januar 2008, Federación de Cooperativas Agrarias de la Comunidad Valenciana/OCVV, T-95/06, Slg. 2008, II-31, Randnr. 124 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.01.2008 - T-375/07

    Pellegrini / Kommission - Pflanzenzüchtungen - Beschwerde bei der …

    In der Rechtssache T-95/06.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2019 - C-176/18

    Club de Variedades Vegetales Protegidas - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    {FN:4} Urteil vom 31. Januar 2008, Federación de Cooperativas Agrarias de la Comunidad Valenciana/CPVO - Nador Cott Protection (Nadorcott) (T-95/06, EU:T:2008:25).
  • EuGöD, 18.03.2015 - F-27/14

    Öffentlicher Dienst - Klage auf Aufhebung der Entscheidung, mit der der Kläger …

    Une fois que cette dernière a constaté l'existence des faits de l'espèce, l'administration peut procéder ensuite à leur qualification juridique au regard de la notion de faute disciplinaire, en vérifiant notamment si ceux-ci constituent des manquements aux obligations statutaires (arrêts François/Commission, EU:T:2004:180, point 75, et Franchet et Byk/Commission, EU:T:2008:25, point 342).
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Rechtsprechung
   EuG, 11.03.2008 - T-301/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,35434
EuG, 11.03.2008 - T-301/05 (https://dejure.org/2008,35434)
EuG, Entscheidung vom 11.03.2008 - T-301/05 (https://dejure.org/2008,35434)
EuG, Entscheidung vom 11. März 2008 - T-301/05 (https://dejure.org/2008,35434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 2. August 2005 - Guigard / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage aus außervertraglicher Haftung auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger angeblich durch das Verhalten der Kommission bei der Verlängerung des Arbeitsvertrags entstanden ist, den er mit ihr im Rahmen der vom Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanzierten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2008, II-31
 
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Wird zitiert von ...

  • EuGH, 20.05.2009 - C-214/08

    Guigard / Kommission

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 11. März 2008, Guigard/Kommission (T-301/05), mit dem das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers auf Ersatz des Schadens abgewiesen hat, der ihm aufgrund des Verhaltens der Kommission bei der Nichtverlängerung seines im Rahmen der vom Europäischen Entwicklungsfonds finanzierten technischen Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und der Republik Niger geschlossenen Arbeitsvertrags entstanden sein soll - Voraussetzungen für die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Verstoß gegen Art. 313 Abs. 2 Buchst. k und Art. 314 des Vierten Abkommens von Lomé (…ABl. 1991, L 229, S. 1) in der Fassung des in Mauritius unterzeichneten Abkommens (…ABl. 1998, L 156, S. 3) - Verletzung der Begründungspflicht und der Verteidigungsrechte.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 11. März 2008, Guigard/Kommission (T-301/05), wird aufgehoben, soweit darin die Klage von Herrn Guigard für zulässig erklärt wird.

    Die Klage von Herrn Guigard in der Rechtssache T-301/05 wird abgewiesen.

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