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Rechtsprechung
   BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16   

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https://dejure.org/2016,21913
BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16 (https://dejure.org/2016,21913)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2016 - 1 StR 72/16 (https://dejure.org/2016,21913)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16 (https://dejure.org/2016,21913)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; §§ 29 ff. BtMG; § 18 Abs. 2 JGG; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
    Strafzumessung (Berücksichtigung der Art des Rauschgifts und seiner Gefährlichkeit bei Betäubungsmitteldelikten; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung der erforderlichen Einwirkung; Darstellung im Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a BtMG, § 30 BtMG, § 46 StGB, § 74 StGB
    Jugendstrafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Maßgebliches Stufenverhältnis hinsichtlich Art und Gefährlichkeit des Rauschgifts im Rahmen der Strafzumessung; Bewertung von Methamphetamin; Anforderungen an die Tenorierung einer Einziehungsanordnung; notwendige ...

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30 Abs. 1 BtMG, § 30 Abs. 2 BtMG, § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 357 StPO, § 67 Abs. 2 Satz 4 StGB, § 64 StGB, § 18 Abs. 2 JGG

  • Wolters Kluwer

    Revisiongerichtliche Prüfung der Strafzumessung und der Anordnung der Einziehung des "sichergestellten Rauschgifts"; Eingriff des Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung; Eigenständige Bedeutung der Art des Rauschgifts und seiner Gefährlichkeit im Rahmen der ...

  • rewis.io

    Jugendstrafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Maßgebliches Stufenverhältnis hinsichtlich Art und Gefährlichkeit des Rauschgifts im Rahmen der Strafzumessung; Bewertung von Methamphetamin; Anforderungen an die Tenorierung einer Einziehungsanordnung; notwendige ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisiongerichtliche Prüfung der Strafzumessung und der Anordnung der Einziehung des "sichergestellten Rauschgifts"; Eingriff des Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung; Eigenständige Bedeutung der Art des Rauschgifts und seiner Gefährlichkeit im Rahmen der ...

  • rechtsportal.de

    Revisiongerichtliche Prüfung der Strafzumessung und der Anordnung der Einziehung des "sichergestellten Rauschgifts"; Eingriff des Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung; Eigenständige Bedeutung der Art des Rauschgifts und seiner Gefährlichkeit im Rahmen der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Die formelhafte Begründung der Jugendstrafe

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Die Gefährlichkeit des Rauschgifts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jugendstrafe - und ihre floskelhafte Bemessung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und die Gewichtung der Gründe

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Ist Methamphetamin eine harte Droge?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 614
  • NStZ-RR 2016, 313
  • StV 2017, 295
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319 mwN; vom 4. Februar 2004 - 5 StR 511/03, wistra 2004, 262 (263); vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05, NStZ 2006, 568; vom 7. Juni 2006 - 2 StR 42/06, wistra 2006, 343 (344); vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, wistra 2008, 58 f. und vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11, NStZ-RR 2012, 168; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 349).

    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist dagegen ausgeschlossen (BGH, Urteile vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05, NStZ 2006, 568 und vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, wistra 2008, 59; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 349).

  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07

    BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau

    Auszug aus BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319 mwN; vom 4. Februar 2004 - 5 StR 511/03, wistra 2004, 262 (263); vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05, NStZ 2006, 568; vom 7. Juni 2006 - 2 StR 42/06, wistra 2006, 343 (344); vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, wistra 2008, 58 f. und vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11, NStZ-RR 2012, 168; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 349).

    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist dagegen ausgeschlossen (BGH, Urteile vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05, NStZ 2006, 568 und vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, wistra 2008, 59; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 349).

  • BGH, 17.07.2012 - 3 StR 238/12

    Jugendstrafe infolge schädlicher Neigungen; Strafzumessung (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16
    Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, inwieweit dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folge der Strafe für die weitere Entwicklung des Jugendlichen/Heranwachsenden abgewogen worden ist (dazu BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 413/13, NStZ 2014, 407; Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 mwN; vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12 und vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154).

    Eine abschließende lediglich formelhafte Erwähnung der erzieherischen Erforderlichkeit der verhängten Jugendstrafe genügt den Erfordernissen des § 18 Abs. 2 JGG nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12 und vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154).

  • BGH, 08.01.2015 - 3 StR 581/14

    Rechtsfehlerhafter Verurteilung zur Jugendstrafe (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16
    Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, inwieweit dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folge der Strafe für die weitere Entwicklung des Jugendlichen/Heranwachsenden abgewogen worden ist (dazu BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 413/13, NStZ 2014, 407; Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 mwN; vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12 und vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154).

    Eine abschließende lediglich formelhafte Erwähnung der erzieherischen Erforderlichkeit der verhängten Jugendstrafe genügt den Erfordernissen des § 18 Abs. 2 JGG nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12 und vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154).

  • BGH, 29.06.2005 - 1 StR 149/05

    Strafzumessung (gerechter Schuldausgleich; Revisibilität; gesteigerte

    Auszug aus BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319 mwN; vom 4. Februar 2004 - 5 StR 511/03, wistra 2004, 262 (263); vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05, NStZ 2006, 568; vom 7. Juni 2006 - 2 StR 42/06, wistra 2006, 343 (344); vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, wistra 2008, 58 f. und vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11, NStZ-RR 2012, 168; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 349).

    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist dagegen ausgeschlossen (BGH, Urteile vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05, NStZ 2006, 568 und vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, wistra 2008, 59; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 349).

  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Auszug aus BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16
    Gemäß § 357 StPO war die Aufhebung des Urteils aufgrund der fehlerhaften Zumessungserwägungen und Einziehungsanordnung auf den Mitangeklagten M. zu erstrecken, der seine Revision im Verlauf des Verfahrens vor dem Senat zurückgenommen hat (zur Revisionserstreckung bei Revisionsrücknahme vgl. BGH, Urteile vom 11. Februar 1958 - 1 StR 589/57, NJW 1958, 560; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, NJW 1996, 2663 (2665) und vom 28. Oktober 2004 - 3 StR 301/03, BGHSt 49, 275 (276, 299)).
  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03

    Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger

    Auszug aus BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16
    Gemäß § 357 StPO war die Aufhebung des Urteils aufgrund der fehlerhaften Zumessungserwägungen und Einziehungsanordnung auf den Mitangeklagten M. zu erstrecken, der seine Revision im Verlauf des Verfahrens vor dem Senat zurückgenommen hat (zur Revisionserstreckung bei Revisionsrücknahme vgl. BGH, Urteile vom 11. Februar 1958 - 1 StR 589/57, NJW 1958, 560; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, NJW 1996, 2663 (2665) und vom 28. Oktober 2004 - 3 StR 301/03, BGHSt 49, 275 (276, 299)).
  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Auszug aus BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16
    Die einzuziehenden Gegenstände sind im Urteilstenor konkret zu bezeichnen, um Klarheit über den Umfang der Einziehung für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde zu schaffen und um eine ordnungsgemäße Vollstreckung zu ermöglichen (BGH, Urteile vom 6. Oktober 1955 - 3 StR 279/55, BGHSt 8, 205 (211 f.) und vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93, NJW 1994, 1421).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319 mwN; vom 4. Februar 2004 - 5 StR 511/03, wistra 2004, 262 (263); vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05, NStZ 2006, 568; vom 7. Juni 2006 - 2 StR 42/06, wistra 2006, 343 (344); vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, wistra 2008, 58 f. und vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11, NStZ-RR 2012, 168; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 349).
  • BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07

    Verwertung von Erkenntnissen "ausländischer verdeckter Ermittler" (kein

    Auszug aus BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16
    Vielmehr hätte es der Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Betäubungsmittels im Urteilstenor bedurft (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07, NStZ 2007, 713).
  • BGH, 17.11.2011 - 3 StR 315/10

    Methamphetaminracemat - (RS)-(methyl)(1-phenylpropan-2-yl)azan; nicht geringe

  • BGH, 28.02.2012 - 3 StR 15/12

    Bemessung der Jugendstrafe (Schwere der Schuld; erzieherische Gesichtspunkte;

  • BGH, 19.02.2014 - 2 StR 413/13

    Verhängung einer Jugendstrafe (Voraussetzungen: Schwere der Schuld;

  • BGH, 09.07.2015 - 1 StR 7/15

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Recht auf den gesetzlichen Richter;

  • BGH, 26.03.2014 - 2 StR 202/13

    Berücksichtigung von ausländischen Strafen bei Vorliegen einer Gesamtstrafenlage

  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
  • BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Begriff der Tat;

  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 393/97

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Strafrichters

  • BGH, 19.01.2012 - 3 StR 413/11

    Strafzumessung (ausdrückliche Erörterung bereits erwähnter Umstände; Beseitigung

  • BGH, 28.06.1990 - 2 StR 275/90

    Gerechter Schuldausgleich - Unvertretbar hohe Strafe - Abwägung - Strafmilderung

  • BGH, 04.02.2004 - 5 StR 511/03

    Bandenmäßig und gewerbsmäßig begangener Betrug (Bande); besonders schwerer Fall

  • BGH, 07.06.2006 - 2 StR 42/06

    Strafzumessung (Umfang der revisionsgerichtlichen Kontrolle; Berücksichtigung

  • BGH, 19.05.1994 - 1 StR 132/94

    Rechtsmittelrücknahme - Befangenheitsantrag - Widerruf - Ablehnung eines Richters

  • BGH, 28.01.2009 - 5 StR 465/08

    Erörterungsmangel; Strafaussetzung zur Bewährung (einschlägige neuerliche

  • BGH, 30.10.1996 - 2 StR 508/96

    Btm - Amphetamin - Gefährlichkeit

  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 367/94

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen mangelnder Einbeziehung erzieherischer

  • BGH, 10.02.1993 - 2 StR 20/92
  • BGH, 02.12.1986 - 1 StR 599/86

    Anforderungen an Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln -

  • BGH, 02.09.1960 - 4 StR 311/60
  • BGH, 03.05.1991 - 3 StR 70/91

    Beurteilung der Wirksamkeit des schriftlichen Rechtsmittelverzichts mittels

  • BGH, 11.02.1958 - 1 StR 589/57
  • BGH, 18.04.2024 - 1 StR 106/24

    Konsumcannabisgesetz - BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für

    Die im Vergleich zu anderen Betäubungsmitteln geringere Gefährlichkeit von Cannabisprodukten hat der Bundesgerichtshof bereits bei der Festsetzung des Grenzwerts von 7, 5 g THC berücksichtigt (zum Stufenverhältnis von sog. harten Drogen wie Heroin, Fentanyl, Kokain und Crack über Amphetamin, das auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt, bis hin zu sog. weichen Drogen wie Cannabis vgl. etwa BGH, Urteil vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 274/18 Rn. 7; Beschlüsse vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17 Rn. 13; vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16 Rn. 12 und vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13 Rn. 20).
  • BGH, 23.08.2017 - 1 StR 173/17

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Kraftfahrzeugsteuer bei widerrechtlicher

    Die einzuziehenden Gegenstände sind im Urteilstenor konkret zu bezeichnen, um Klarheit über den Umfang der Einziehung für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde zu schaffen und um eine ordnungsgemäße Vollstreckung zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1955 - 3 StR 279/55, BGHSt 8, 205, 211 f.; Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ-RR 2016, 313, 314 und vom 21. Juni 2017 - 1 StR 195/17).
  • BGH, 20.12.2023 - 2 StR 175/23

    Schuldspruch wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Diese Einschätzung teilt der Senat (vgl. dazu ausführlich nach Einholung von Sachverständigengutachten BGH, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08, BGHSt 53, 89, 90 ff.; dieser Einschätzung folgend auch BGH, Beschluss vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16).
  • OLG Celle, 12.08.2021 - 2 Ws 250/21

    Verwertbarkeit der Daten von EncroChat-Mobiltelefonen im Strafprozess; Nachweis

    Ferner stellt es einen Strafschärfungsgrund dar, dass es sich bei Kokain um eine besonders gefährliche Droge handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2016, NStZ 2016, 614).
  • BGH, 14.08.2018 - 1 StR 323/18

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (Art und Gefährlichkeit des

    Der Art des Rauschgifts und seiner Gefährlichkeit kommt im Rahmen der Strafzumessung grundsätzlich eine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ 2016, 313, 314 mwN; vom 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17, juris Rn. 5, NStZ 2018, 185 und vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17, juris Rn. 13, NStZ 2017, 310).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ein für die Strafzumessung maßgebliches Stufenverhältnis von so genannten harten Drogen wie Heroin, Fentanyl, Kokain und Crack über Amphetamin, das auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt, bis hin zu so genannten weichen Drogen wie Cannabis (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ 2016, 313, 314 mwN und vom 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17, juris Rn. 5, NStZ 2018, 185).

    Daran gemessen ist es verfehlt, dem Umstand, dass es sich bei Amphetamin um eine harte Droge handelt, strafschärfendes Gewicht beizumessen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ 2016, 313, 314 und vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17, juris Rn. 13, NStZ 2017, 310).

  • BGH, 23.01.2018 - 3 StR 586/17

    Rechtsfehler bei der Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht

    Zwar kommt der Art des Rauschgifts und seiner Gefährlichkeit im Rahmen der Strafzumessung grundsätzlich eine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ-RR 2016, 313, 314).

    Jedoch besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein für die Strafzumessung maßgebliches Stufenverhältnis von so genannten harten Drogen wie Heroin oder Kokain über Amphetamin, das auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt, bis hin zu so genannten weichen Drogen wie Cannabis (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ-RR 2016, 313, 314).

  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht

    Der Art des Rauschgifts und seiner Gefährlichkeit kommt im Rahmen der Strafzumessung zwar grundsätzlich eine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17, juris Rn. 5; vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ-RR 2016, 313, 314 mwN).

    Indes besteht insoweit ein für die Strafzumessung maßgebliches Stufenverhältnis, das von sog. harten Drogen, wie Heroin, Fentanyl, Kokain und Crack über Amphetamin, das auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt, bis hin zu sog. weichen Drogen, wie Cannabis reicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2022 - 3 StR 217/22, juris Rn. 5; vom 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17, juris Rn. 5; vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ-RR 2016, 313, 314 mwN; vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13, juris Rn. 20).

  • BGH, 25.06.2019 - 1 StR 181/19

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (strafschärfende Berücksichtigung von

    aa) Zwar kommt nach der Rechtsprechung der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit gegenüber der Rauschgiftmenge und der Wirkstoffkonzentration eine eigenständige Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 18; Beschluss vom 29. Juni 2000 - 4 StR 202/00 Rn. 15; vgl. auch zum sog. Stufenverhältnis BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16 Rn. 12; vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17 Rn. 13; vom 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17 Rn. 5; vom 2. November 2017 - 4 StR 286/17 Rn. 4 und vom 14. August 2018 - 1 StR 323/18 Rn. 4).

    ff) Danach hat aber der Umstand, dass sich die Tat des Angeklagten auf eine "harte' Droge, mithin auf eine solche bezieht, die auf der von der Rechtsprechung gebildeten Gefährlichkeitsskala einen vorderen Platz einnimmt (vgl. hierzu einerseits BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15 Rn. 39: sehr gefährliche Droge mit hohem Suchtpotential; Beschluss vom 26. April 2017 - 5 StR 87/17: Gefährdungspotential von Crystal mit dem der "harten' Droge Crack im Wesentlichen gleich zu bewerten; andererseits BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16 Rn. 13 und vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 499/16 Rn. 7, die Wertung als extrem gefährliche Droge beanstandend; demgegenüber BGH, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 2 StR 593/18 Rn. 5, offen lassend, ob die Wertung, dass es sich um eine der gefährlichsten Drogen auf dem Markt handele, rechtsfehlerfrei ist), in ganz maßgeblichem Umfang schon bei der Gewichtung des konkreten Vielfachen der nicht geringen Menge Berücksichtigung gefunden.

  • BGH, 14.06.2017 - 3 StR 97/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei notwendiger

    Der Art des Rauschgifts und seiner Gefährlichkeit kommt im Rahmen der Strafzumessung zwar grundsätzlich eine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ-RR 2016, 313, 314 mwN).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht insoweit indes ein für die Strafzumessung maßgebliches Stufenverhältnis, das von sog. harten Drogen, wie Heroin, Fentanyl, Kokain und Crack über Amphetamin, das auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt, bis hin zu sog. weichen Drogen, wie Cannabis reicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 508/96, StV 1997, 75 f.; vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13, juris Rn. 20; vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ-RR 2016, 313, 314 mwN).

  • BGH, 19.05.2022 - 1 StR 83/22

    Amphetamin ist keine harte Droge

    Daran gemessen ist es verfehlt, Amphetamin als "harte" Droge einzuordnen und dies strafschärfend zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2018 - 1 StR 323/18 Rn. 4; vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17 Rn. 13 und vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16 Rn. 13).
  • BGH, 12.03.2020 - 4 StR 537/19

    Dauer des Vorwegvollzugs

  • BGH, 26.03.2019 - 1 StR 677/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorliegen eines

  • BGH, 28.03.2019 - 4 StR 463/18

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 21.11.2018 - 4 StR 332/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch); Einziehung (Berücksichtigung bei der

  • OVG Sachsen, 07.10.2022 - 12 A 21/21

    Bundespolizist; Disziplinarverfahren; Entfernung aus dem Dienst; Crystal;

  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 144/23

    Strafzumessung (Strafrahmenwahl: Gesamtabwägung, unzulässige Mathematisierung,

  • BGH, 09.02.2022 - 1 StR 369/21

    Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei bereits vollstreckter Vorverurteilung:

  • VGH Bayern, 29.03.2022 - 19 ZB 22.129

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einem ausländerrechtlichen

  • BGH, 10.11.2016 - 1 StR 453/16

    Voraussetzungen der Einziehung (Bezeichnung einzuziehender Gegenstände;

  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 274/18

    Revisibilität der Strafzumessung (Annahme eines minder schweren Falles)

  • BGH, 14.02.2017 - 2 StR 303/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 09.03.2022 - 1 StR 3/22

    Computerbetrug (Vorliegen eines besonders schweren Falls: Geringfügigkeitsgrenze)

  • BGH, 06.02.2019 - 2 StR 593/18

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit;

  • BGH, 26.04.2017 - 5 StR 87/17

    Charakter von Methamphetamin (Crystal) als harte Droge strafschärfend zu

  • BGH, 29.08.2018 - 4 StR 56/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 499/16

    Unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 11.10.2023 - 2 StR 315/23

    Revision mit dem Antrag auf Reduzierung des Einziehungswertes von durch das

  • BGH, 02.08.2022 - 4 StR 80/22

    Strafzumessung (Betäubungsmitteldelikte: weiche Droge, in den Umlauf Gelangen,

  • BGH, 29.10.2020 - 1 StR 346/20

    Strafzumessung

  • BGH, 09.02.2017 - 1 StR 490/16

    Einziehungsanordnung (Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände im Urteilstenor)

  • BayObLG, 08.03.2023 - 202 StRR 11/23

    Wechselwirkung zwischen Strafhöhe und Aussetzung der Vollstreckung einer

  • BGH, 26.01.2022 - 1 StR 440/21

    Strafzumessung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

  • BGH, 02.11.2017 - 4 StR 286/17

    Art des Rauschgifts als strafzumessungsrelevanter Faktor (harte und weiche

  • BGH, 05.10.2016 - 2 StR 326/16

    Konkurrenzen

  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 231/18

    Minder schwerer Fall einer Straftat nach dem BtMG (Gefährlichkeit eines

  • BGH, 02.12.2020 - 6 StR 361/20

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • OLG Braunschweig, 24.09.2018 - 1 Ss 55/18

    Handeltreiben, nicht geringe Menge, Feststellungen, Strafzumessung, Anforderungen

  • LG Mönchengladbach, 01.09.2021 - 32 KLs 14/21
  • BGH, 08.03.2018 - 3 StR 64/18

    Nachteilige Wirkung des Gesamtstrafübels als bestimmender

  • OLG Hamburg, 05.07.2017 - 1 Rev 41/17

    Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit bei

  • BayObLG, 27.04.2023 - 202 StRR 26/23

    Unzulässige strafschärfende Wertung von Droge "mittlerer Gefährlichkeit" bei

  • LG Essen, 10.10.2019 - 65 KLs 39/19

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit BtM

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Rechtsprechung
   BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,32067
BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16 (https://dejure.org/2016,32067)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2016 - 1 StR 232/16 (https://dejure.org/2016,32067)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2016 - 1 StR 232/16 (https://dejure.org/2016,32067)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 341 Abs. 2 StPO; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB
    Revisionsfrist (Beginn der Frist mit Zustellung des Urteils: mehrere Zustellungen); unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft: keine eigenhändige Begehung erforderlich)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Tatbeteiligung bei bloßer Veranlassung des Einfuhrvorgangs

  • IWW

    § 346 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 346 StPO, § 37 Abs. 2 StPO, § 137 Abs. 1 S. 2 StPO, § 146a Abs. 2 StPO, § 25 Abs. 2 StGB, §§ 16, 17 StGB

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Revisionsbegründungsfrist nach der zuletzt bewirkten Zustellung bei mehrfacher Zustellung eines Urteils

  • rewis.io

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Tatbeteiligung bei bloßer Veranlassung des Einfuhrvorgangs

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Berechnung der Revisionsbegründungsfrist nach der zuletzt bewirkten Zustellung bei mehrfacher Zustellung eines Urteils

  • rechtsportal.de

    Berechnung der Revisionsbegründungsfrist nach der zuletzt bewirkten Zustellung bei mehrfacher Zustellung eines Urteils

  • datenbank.nwb.de

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Tatbeteiligung bei bloßer Veranlassung des Einfuhrvorgangs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Cannabinoide in China bestellt, keine Einfuhr von BtM

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrfache Zustellung des Urteils - und die Fristberechnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - per Internetbestellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafprozessvollmacht für einen Sozietät

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Doppelzustellung vor Fristablauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 295
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.03.2015 - 3 StR 630/14

    Keine Strafbarkeit wegen Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln durch

    Auszug aus BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16
    Hierzu ist eine wertende Gesamtbetrachtung erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3).

    Eine Person, die den Einfuhrvorgang zwar veranlasst, aber keinen Einfluss auf dessen Durchführung hat, kann weder Mittäter noch Gehilfe der Einfuhr sein (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 und vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, StraFo 2012, 158).

  • BGH, 21.07.2015 - 1 StR 16/15

    Ausspähen von Daten (Überwinden einer Zugangssicherung: Begriff der

    Auszug aus BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16
    Damit entfallen auch die tateinheitlichen Verurteilungen wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, NStZ 2016, 339, 340).
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 470/11

    Einziehung (Nebenstrafe); Strafzumessung (Einziehung; bestimmender Gesichtspunkt)

    Auszug aus BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16
    Eine Person, die den Einfuhrvorgang zwar veranlasst, aber keinen Einfluss auf dessen Durchführung hat, kann weder Mittäter noch Gehilfe der Einfuhr sein (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 und vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, StraFo 2012, 158).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16
    Hierzu ist eine wertende Gesamtbetrachtung erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3).
  • BGH, 02.06.2016 - 1 StR 161/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft)

    Auszug aus BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16
    Das bloße Interesse an dessen Gelingen genügt nicht, wenn der Betreffende keine Tatherrschaft oder zumindest Tatherrschaftswillen hat (statt vieler: BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16).
  • BGH, 30.07.1968 - 1 StR 77/68
    Auszug aus BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16
    Dies gilt auch dann, wenn die mehreren Zustellungen nicht auf derselben Anordnung beruhen, soweit eine Zustellung nicht erst nach Fristablauf bewirkt wird (BGH, Beschluss vom 30. Juli 1968 - 1 StR 77/68, BGHSt 22, 221 ff.).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17

    Anstiftung (Veranlassung zu einer konkret-individualisierten Tat: vorherige

    Dem vorangehend hatte der Senat mit Beschluss vom 8. September 2016 (1 StR 232/16) auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 19. Februar 2016 mit den Feststellungen aufgehoben, weil diese den Schuldspruch wegen täterschaftlicher unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht getragen hatten.
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 578/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: Voraussetzungen bei

    Hierzu ist eine wertende Gesamtbetrachtung erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14; vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3; vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, und vom 1. September 2004 - 2 StR 353/04).

    Das bloße Interesse an dessen Gelingen genügt nicht, wenn der Betreffende keine Tatherrschaft oder zumindest Tatherrschaftswillen hat (BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16; und vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16).

  • BGH, 13.10.2016 - 1 StR 366/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Vielmehr kann auch derjenige, der die Betäubungsmittel nicht selbst nach Deutschland transportiert, (Mit-)Täter der Einfuhr des unmittelbar handelnden Täters sein, wenn er einen Tatbeitrag erbringt, der sich bei wertender Betrachtung nicht nur als Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der zur Tatbestandsverwirklichung führenden Tätigkeit aller Mitwirkenden darstellt, und der die Tathandlungen der anderen als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheinen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 319 mwN; Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 f.; vom 5. April 2016 - 3 StR 554/15, NStZ-RR 2016, 209, 210 und vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16 Rn. 3; siehe auch BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16 Rn. 14).

    Entscheidender Bezugspunkt bei allen vorgenannten Merkmalen ist aber wegen der rechtlich gebotenen tatbestandsspezifischen Bewertung der verwirklichten Beteiligungsform der Einfuhrvorgang selbst (siehe bereits BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN sowie BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 16/15, NStZ 2015, 346; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StraFo 2015, 259, 260; vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, NStZ-RR 2016, 316; vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16 Rn. 4 und vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16 Rn. 14).

  • BGH, 06.01.2022 - 5 StR 2/21

    Gewährenlassen des Täters beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (kein Anspruch

    Hat der mit den zu beschaffenden Betäubungsmitteln Handel treibende Beteiligte hingegen keinen Einfluss auf den Einfuhrvorgang und wartet er nur darauf, dass der Lieferant ihm die eingeführten Betäubungsmittel bringt, ist er zwar wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und gegebenenfalls wegen Teilnahme an der Einfuhr strafbar, jedoch nicht Mittäter der Einfuhr (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16 mwN).
  • BGH, 20.09.2018 - 1 StR 316/18

    Mittäterschaftliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Voraussetzungen:

    Entscheidender Bezugspunkt ist der Einfuhrvorgang selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, StV 2017, 295 Rn. 14).

    d) Soweit der Schuldspruch wegen der Einfuhrdelikte keinen Bestand hat, müssen auch die - für sich betrachtet rechtsfehlerfreien - tateinheitlichen Verurteilungen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge entfallen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, StV 2017, 295 Rn. 18 und vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, NStZ 2016, 339, 340).

  • BGH, 15.05.2019 - 4 StR 591/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: Maßstab)

    Das bloße Interesse an dessen Gelingen genügt nicht, wenn der Betreffende keine Tatherrschaft oder keinen Tatherrschaftswillen hat (BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, juris Rn. 14; Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 StR 578/16, NStZ-RR 2017, 146 f. mwN).

    Eine Person, die den Einfuhrvorgang zwar veranlasst, aber keinen Einfluss auf dessen Durchführung hat, kann weder Mittäter noch Gehilfe der Einfuhr sein (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632; vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, aaO).

  • BGH, 27.03.2019 - 1 StR 36/19

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft: erforderliche

    Entscheidender Bezugspunkt ist der Einfuhrvorgang selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, juris Rn. 14).

    c) Soweit der Schuldspruch wegen der Einfuhrdelikte keinen Bestand hat, müssen auch die - für sich betrachtet rechtsfehlerfreien - tateinheitlichen Verurteilungen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge entfallen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, juris Rn. 18 und vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, NStZ 2016, 339, 340).

  • BGH, 26.03.2019 - 1 StR 52/19

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft: ausreichender Einfluss auf

    Entscheidender Bezugspunkt ist der Einfuhrvorgang selbst (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. September 2018 - 1 StR 316/18 und vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, StV 2017, 295 Rn. 14).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 451/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft und Teilnahme: allgemeine

    Die Aufhebung des Schuldspruchs wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bedingt die Aufhebung des Schuldspruchs wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. zum Maßstab für täterschaftliche Einfuhr BGH, Beschluss vom 12. September 2018 - 5 StR 232/18, juris Rn. 5; Senat, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, juris Rn. 15; BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, juris Rn. 14, jeweils mit weiteren Nachweisen) bei beiden Angeklagten sowie der hieran anknüpfenden Einziehungsentscheidung über 49, 98 kg Morphinbase-Zubereitung.
  • AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16

    Versuchter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

    Im Fall II 1, in dem eine Strafbarkeit wegen täterschaftlicher Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schon daran scheitert, daß der Angeklagte die Betäubungsmittel über das Internet bestellte, ohne irgendeinen Einfluß auf den Liefervorgang zu haben (vgl. BGH, Beschl. v. 08.09.2016 - 1 StR 232/16), kam auch eine Verurteilung wegen Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht in Betracht.
  • BGH, 21.06.2017 - 2 StR 57/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: erforderliche wertende

  • BGH, 28.10.2020 - 1 StR 309/20

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft)

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Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2016 - 3 StR 543/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2866
BGH, 26.01.2016 - 3 StR 543/15 (https://dejure.org/2016,2866)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2016 - 3 StR 543/15 (https://dejure.org/2016,2866)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - 3 StR 543/15 (https://dejure.org/2016,2866)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG; § 30 BtMG; § 46 Abs. 3 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (Einfuhr von Betäubungsmitteln; Beihilfe zum Handeltreiben; Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot; Sicherstellung von Betäubungsmitteln als bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt; minder schwerer Fall)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 2 BtMG, § 27 StGB, § 46 Abs 3 StGB, § 52 StGB
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei Ablehnung eines minder schweren Falls für einen Kurierfahrer

  • IWW

    § 30 Abs. 2 BtMG, § 46 Abs. 3 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung einer Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Polizeiliche Sicherstellung eines Großteils der eingeführten und zum Handel durch Dritte bestimmten Betäubungsmittel; Einstellung eines ...

  • rewis.io

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei Ablehnung eines minder schweren Falls für einen Kurierfahrer

  • ra.de
  • rewis.io

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei Ablehnung eines minder schweren Falls für einen Kurierfahrer

  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung einer Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Polizeiliche Sicherstellung eines Großteils der eingeführten und zum Handel durch Dritte bestimmten Betäubungsmittel; Einstellung eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei Ablehnung eines minder schweren Falls für einen Kurierfahrer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 295
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01

    Vorwegvollzug; Strafzumessung; Strafrahmenwahl; Vorleben (Umstände allgemeinen

    Auszug aus BGH, 26.01.2016 - 3 StR 543/15
    Denn damit legt das Landgericht dem Angeklagten straferschwerend zur Last, die abgeurteilte Tat überhaupt begangen zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295).
  • BGH, 30.09.2014 - 2 StR 286/14

    Sicherstellung von Betäubungsmitteln als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 26.01.2016 - 3 StR 543/15
    Darüber hinaus handelt es sich bei dem Umstand der polizeilichen Sicherstellung eines Großteils der vom Angeklagten eingeführten und zum Handel durch Dritte bestimmten Betäubungsmittel wegen des damit verbundenen Wegfalls jeglicher Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO, der zugunsten des Revisionsführers sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung in die Abwägung hätte eingestellt werden müssen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2014 - 2 StR 286/14, juris Rn. 2).
  • BGH, 09.03.2021 - 6 StR 404/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung: Doppelverwertungsverbot,

    Denn damit hat das Landgericht der Angeklagten letztlich straferschwerend zur Last gelegt, die abgeurteilten Taten überhaupt begangen zu haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2016 - 3 StR 543/15 Rn. 2; vom 25. April 2017 - 3 StR 81/17 Rn. 5, StV 2018, 487).
  • BGH, 09.12.2021 - 2 StR 434/21

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Zäsurwirkung einer einzubeziehenden

    Denn damit hat das Landgericht den Angeklagten letztlich straferschwerend zur Last gelegt, die abgeurteilten Taten überhaupt begangen zu haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2016 - 3 StR 543/15, juris Rn. 2, und vom 25. April 2017 - 3 StR 81/17, StV 2018, 487, 488).
  • BGH, 25.04.2017 - 3 StR 81/17

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Ablehnung eines minder schweren

    Denn damit legt das Landgericht dem Angeklagten straferschwerend zur Last, die abgeurteilte Tat überhaupt begangen zu haben (siehe bereits BGH, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 3 StR 543/15, juris Rn. 2).
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