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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 07.10.1986 | BGH, 05.08.1986

Rechtsprechung
   BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,203
BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86 (https://dejure.org/1987,203)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1987 - 3 StR 373/86 (https://dejure.org/1987,203)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1987 - 3 StR 373/86 (https://dejure.org/1987,203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verdeckte Parteifinanzierung - Verdeckte Parteispende - Höhe der Steuerverkürzung - Förderung allgemeiner staatspolitischer Zwecke - Strafbarkeit wegen fortgesetzter gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • spiegel.de (Pressebericht, 02.02.1987)

    Das war der große Irrtum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 272
  • NJW 1987, 1273
  • MDR 1987, 419
  • StV 1987, 197
  • BB 1987, 1
  • BB 1987, 527
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (30)

  • BFH, 04.03.1986 - VIII R 188/84

    Zuwendungen an politische Parteien sind im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben …

    Auszug aus BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86
    Verdeckte Parteispenden, mit denen lediglich ein Beitrag zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie und der auf ihr beruhenden freiheitlichen Eigentums- und Wirtschaftsordnung geleistet werden soll, sind weder bei natürlichen Personen und Personengesellschaften noch bei Körperschaften Betriebsausgaben (Anschluß an BFH BStBl. III 1952, 228 und Fortführung von BFH BStBl. II 1986, 373).

    Auch sind die steuerrechtlichen Vortragen inzwischen zum Teil durch das Urteil des Bundesfinanzhofsvom 4. März 1986 - VIII R 188/84 (BStBl. II 1986, 373) geklärt worden.

    Das gilt auch für den Fall, daß ein Spender mehreren Parteien, die unterschiedliche Ziele verfolgen, im selben Veranlagungszeitraum Zuwendungen macht und dadurch die parlamentarische Demokratie fördert (vgl. BFH BStBl. II 1986, 373, 376).

    Um "private" Ausgaben, die auch bei Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG (selbst unter Beteiligung einer GmbH) anfallen können (vgl. BFH BStBl. II 1986, 373), handelt es sich hier bei der KG.

    In einem Urteil vom 4. März 1986 (BStBl. II 1986, 373) hat der Bundesfinanzhof an dieser Rechtsansicht im Grundsatz festgehalten.

    Bei Zuwendungen an politische Parteien, die nach ihrem verfassungsrechtlichen Status (Art. 21 Abs. 1 GG, § 1 Abs. 1 PartG) und ihrem umfassenden, alle Bereiche des öffentlichen Lebens berührenden gesetzlichen Aufgabenkreis (§ 1 Abs. 2 PartG) einem Unternehmer- oder Berufsverband nicht gleichgestellt werden können (BFH BStBl. II 1986, 373, 375), reicht ein Zusammenhang nur mit den gegebenen politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen und den daran anknüpfenden Zielen einer Partei nicht aus.

    Bei dieser Sach- und Rechtslage kann offenbleiben, ob sogenannte gezielte Parteispenden im engeren oder weiteren Sinne (z.B. zur Erlangung eines Auftrags oder zur Pflege des geschäftlichen Umfelds) als Betriebsausgaben abziehbar sein können (vgl. BFH a.a.O. BStBl. II 1986, 373, 376).

    Insofern ist es unerheblich, ob die einzelnen Beträge die Partei ungekürzt erreicht haben (vgl. BFH BStBl. II 1986, 373, 376).

  • BFH, 17.05.1952 - I D 1/52
    Auszug aus BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86
    Verdeckte Parteispenden, mit denen lediglich ein Beitrag zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie und der auf ihr beruhenden freiheitlichen Eigentums- und Wirtschaftsordnung geleistet werden soll, sind weder bei natürlichen Personen und Personengesellschaften noch bei Körperschaften Betriebsausgaben (Anschluß an BFH BStBl. III 1952, 228 und Fortführung von BFH BStBl. II 1986, 373).

    Dies gilt um so mehr, als das Gutachten des Bundesfinanzhofs vom 17. Mai 1952 (BStBl. III 1952, 228) vorlag und auch die sachlich-rechtliche Überprüfung des Urteils durchgreifende Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten nicht aufgedeckt hat.

    Der Reichsfinanzhof hat nach der von ihm angewandten typisierenden Betrachtungsweise Beiträge von Einzelpersonen und Personengesellschaften (z.B. einer OHG) an politische Parteien grundsätzlich zu den Kosten der privaten Lebenshaltung gezählt, selbst wenn bei der Mitgliedschaft geschäftliche Gründe mitwirken (RFHE 27, 82, 83 ff.; RFH RStBl. 1931, 740; vgl. BFH BStBl. III 1952, 228, 231; von Wallis DStZ 1983, 135, 137 f.).

    Der Bundesfinanzhof hat in dem Gutachten vom 17. Mai 1952, in dem es um die Steuerbefreiung eines Berufsverbands ohne öffentlich-rechtlichen Charakter ging (BStBl. III 1952, 228), die Auffassung vertreten, Beiträge an politische Parteien stellten weder bei natürlichen Personen noch bei Körperschaften Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar; das gelte auch, wenn die Zahlungen über Berufsverbände getätigt würden.

    Er hat aber bereits in dem Gutachten vom 17. Mai 1952 (BStBl. III 1952, 228, 231) ausgeführt: Auch bei Körperschaften könnten die an politische Parteien gezahlten Beträge nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden.

  • BFH, 16.12.1981 - I R 140/81

    Mitgliedsbeitrag - Eingetragener Verein - Betriebsausgaben - Vereinsveranstaltung

    Auszug aus BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86
    Das ist der Fall, wenn sie objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind (BFH GS BStBl. II 1984, 160, 163; BFH BStBl. II 1985, 92, 93; vgl. auch BFH BStBl. II 1982, 465, 466).

    Die Verfolgung privater Interessen bleibt nur außer Betracht, wenn sie wegen weitaus überwiegender betrieblicher Veranlassung "nahezu ausgeschlossen", d.h. bei einer Gesamtwürdigung des Falles als bedeutungslos zu werten und deshalb zu vernachlässigen ist (vgl. BFH BStBl. II 1982, 465, 467; 1983, 409, 410).

    Vielmehr kann auch ein lediglich mittelbarer Zusammenhang mit dem Betrieb durch Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für das Unternehmen genügen (…BFH a.a.O. S. 375), wie er etwa bei Zahlung satzungsmäßiger Mitgliedsbeiträge an Einrichtungen unternehmerischer Interessenvertretungen, z.B. einen Industrie-Club (BFH BStBl. II 1982, 465) oder Berufsverband (BFH BStBl. II 1985, 92), vorliegen mag.

    Zwar hat der Bundesfinanzhof schon wiederholt entschieden, daß § 12 Nr. 1 EStG, der privat mitveranlaßte Aufwendungen vom Abzug bei den Einkünften ausschließt, im Körperschaftsteuerrecht bei der Veranlagung körperschaftsteuerpflichtiger Gebilde, insbesondere juristischer Personen wie der GmbH, nicht gilt (BFH BStBl. II 1982, 465, 467; 1984, 160, 164; ebenso FG Köln NJW 1985, 1977, 1978 [FG Köln 29.04.1985 - VIII K 337/84] = FR 1985, 326, 328; FG Bremen NJW 1987, 213, 214 [FG Bremen 04.07.1986 - I - 75/85 V] = EFG 1986, 467 Nr. 522).

  • FG Köln, 29.04.1985 - VIII K 337/84
    Auszug aus BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86
    Die Bundesregierung hat 1972 und 1976 die Auffassung vertreten, daß § 10 b Abs. 2 EStG und § 9 Nr. 3 b KStG als Spezialbestimmungen den Vorschriften über Werbungskosten und Betriebsausgaben vorgingen und sich daraus ein grundsätzliches Verbot ergebe, Beiträge und Spenden an politische Parteien bei der Ermittlung des Einkommens einer natürlichen oder juristischen Person als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzusetzen (vgl. Koch DStZ 1981, 294 f.; a.A. FG Köln NJW 1985, 1977, 1978 [FG Köln 29.04.1985 - VIII K 337/84] = StuW 1985, 279 mit Anm. Tipke = FR 1985, 326, 328, 329 mit Anm. Felix; FG Bremen NJW 1987, 213, 214 f. [FG Bremen 04.07.1986 - I - 75/85 V] = EFG 1986, 467 Nr. 522; von Wallis DStZ 1983, 135, 139).

    In einem solchen Verhalten kann, wie im vorliegenden Fall bezweckt, eine Förderung der parlamentarischen Demokratie liegen, in der die persönlichkeitsbezogene demokratische Gesinnung des Spenders zum Ausdruck kommt (a.A. FG Köln NJW 1985, 1977, 1978 [FG Köln 29.04.1985 - VIII K 337/84] = FR 1985, 326, 328).

    Zwar hat der Bundesfinanzhof schon wiederholt entschieden, daß § 12 Nr. 1 EStG, der privat mitveranlaßte Aufwendungen vom Abzug bei den Einkünften ausschließt, im Körperschaftsteuerrecht bei der Veranlagung körperschaftsteuerpflichtiger Gebilde, insbesondere juristischer Personen wie der GmbH, nicht gilt (BFH BStBl. II 1982, 465, 467; 1984, 160, 164; ebenso FG Köln NJW 1985, 1977, 1978 [FG Köln 29.04.1985 - VIII K 337/84] = FR 1985, 326, 328; FG Bremen NJW 1987, 213, 214 [FG Bremen 04.07.1986 - I - 75/85 V] = EFG 1986, 467 Nr. 522).

    Bei einem Sachverhalt wie diesem teilt der Senat nicht die in der Rechtsprechung der Finanzgerichte, im Schrifttum und auch von den Beschwerdeführern vertretene Rechtsansicht, eine Körperschaft, insbesondere eine juristische Person (Kapitalgesellschaft) könne keine politische Einstellung haben und äußern, bei ihr seien deshalb Zuwendungen an politische Parteien stets als Betriebsausgaben abzusetzen (vgl. FG Köln NJW 1985, 1977 f [FG Köln 29.04.1985 - VIII K 337/84] = FR 1985, 326, 328; FG Bremen NJW 1987, 213, 214 [FG Bremen 04.07.1986 - I - 75/85 V] = BFG 1986, 467 Nr. 522; von Wallis DStZ 1983, 135, 136, 138; Felix DB 1986, 1538, 1539, 1541 f.).

  • BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57

    1. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86
    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 1958 (BVerfGE 8, 51) hat sie die Anerkennung gemäß § 49 Nr. 3 EStDV 1955 und § 26 Nr. 3 KStDV 1955 zu Recht erhalten, obwohl sie gemäß § 49 Nr. 2 EStDV 1955 und § 26 Nr. 2 KStDV 1955 - ebenfalls steuerbegünstigt - auch Mittel an politische Parteien gab.

    Aus der Aufhebung der genannten Bestimmungen ist auch nicht etwa zu folgern, daß für die Tatzeit ab 1. Januar 1977 - entgegen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 1958 (BVerfGE 8, 51) - Spenden über die SV an politische Parteien im Rahmen des § 9 Nr. 3 a KStG 1977 steuerbegünstigt gewesen wären und die falschen Angaben der Angeklagten sich deshalb nicht auf steuerlich erhebliche Tatsachen bezogen hätten.

    Vielmehr liegt es auf der Hand, daß sich die Anerkennung der SV nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 1958 (BVerfGE 8, 51), welches auch den verfassungsrechtlich zulässigen Inhalt des § 49 Nr. 3 EStDV 1955-1956/57 und des § 26 Nr. 3 KStDV 1955 festlegte, objektiv nicht mehr auf Zahlungen an politische Parteien bezog (§ 31 Abs. 1 BVerfGG; vgl. Bericht zur Neuordnung der Parteienfinanzierung, Bundesanzeiger Beilage Nr. 25/83 S. 51 f.).

  • FG Bremen, 04.07.1986 - I 75/85

    Aussetzung der Vollziehung von Körperschaftsteuerbescheiden und …

    Auszug aus BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86
    Die Bundesregierung hat 1972 und 1976 die Auffassung vertreten, daß § 10 b Abs. 2 EStG und § 9 Nr. 3 b KStG als Spezialbestimmungen den Vorschriften über Werbungskosten und Betriebsausgaben vorgingen und sich daraus ein grundsätzliches Verbot ergebe, Beiträge und Spenden an politische Parteien bei der Ermittlung des Einkommens einer natürlichen oder juristischen Person als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzusetzen (vgl. Koch DStZ 1981, 294 f.; a.A. FG Köln NJW 1985, 1977, 1978 [FG Köln 29.04.1985 - VIII K 337/84] = StuW 1985, 279 mit Anm. Tipke = FR 1985, 326, 328, 329 mit Anm. Felix; FG Bremen NJW 1987, 213, 214 f. [FG Bremen 04.07.1986 - I - 75/85 V] = EFG 1986, 467 Nr. 522; von Wallis DStZ 1983, 135, 139).

    Zwar hat der Bundesfinanzhof schon wiederholt entschieden, daß § 12 Nr. 1 EStG, der privat mitveranlaßte Aufwendungen vom Abzug bei den Einkünften ausschließt, im Körperschaftsteuerrecht bei der Veranlagung körperschaftsteuerpflichtiger Gebilde, insbesondere juristischer Personen wie der GmbH, nicht gilt (BFH BStBl. II 1982, 465, 467; 1984, 160, 164; ebenso FG Köln NJW 1985, 1977, 1978 [FG Köln 29.04.1985 - VIII K 337/84] = FR 1985, 326, 328; FG Bremen NJW 1987, 213, 214 [FG Bremen 04.07.1986 - I - 75/85 V] = EFG 1986, 467 Nr. 522).

    Bei einem Sachverhalt wie diesem teilt der Senat nicht die in der Rechtsprechung der Finanzgerichte, im Schrifttum und auch von den Beschwerdeführern vertretene Rechtsansicht, eine Körperschaft, insbesondere eine juristische Person (Kapitalgesellschaft) könne keine politische Einstellung haben und äußern, bei ihr seien deshalb Zuwendungen an politische Parteien stets als Betriebsausgaben abzusetzen (vgl. FG Köln NJW 1985, 1977 f [FG Köln 29.04.1985 - VIII K 337/84] = FR 1985, 326, 328; FG Bremen NJW 1987, 213, 214 [FG Bremen 04.07.1986 - I - 75/85 V] = BFG 1986, 467 Nr. 522; von Wallis DStZ 1983, 135, 136, 138; Felix DB 1986, 1538, 1539, 1541 f.).

  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84

    3. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86
    In Fällen verdeckter Parteifinanzierung, die die Veranlagungszeiträume 1971 bis 1979 betreffen, sind § 11 Nr. 5 b KStG 1968/1975 und § 9 Nr. 3 b KStG 1977 für die strafrechtliche Prüfung einer Tat als Steuerhinterziehung maßgebend auch unter Berücksichtigung dessen, daß nach § 9 Nr. 3 KStG 1984 und dem hierzu ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1986 (NJW 1986, 2487) Spenden an politische Parteien nunmehr als steuermindernde Ausgaben zu staatspolitischen Zwecken anerkannt und damit in erheblich größerem Umfang als nach den früheren Regelungen abziehbare Aufwendungen sind.

    Die bezeichneten steuerrechtlichen Vorschriften über Parteispenden (§ 11 Nr. 5 b KStG 1968/1975, § 9 Nr. 3 b KStG 1977) sind, soweit es um einen solchen Ausgabenabzug geht, für die strafrechtliche Beurteilung des vorliegenden Falles maßgebend auch unter Berücksichtigung dessen, daß nach § 9 Nr. 3 KStG 1984 (Neufassung des Körperschaftsteuergesetzes vom 10. Februar 1984, BGBl. I S. 217) und dem hierzu ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1986 (NJW 1986, 2487) Spenden an politische Parteien im Sinne des § 2 PartG nunmehr als steuermindernde Ausgaben zu staatspolitischen Zwecken anerkannt und damit in erheblich größerem Umfang als nach den früheren Regelungen abziehbare Aufwendungen sind (vgl. Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 29. September 1986 - IV B 4 - S 2223 - 223/86, DStZ/E 1986, 315).

    Offenbleiben kann auch, ob und wie weit ein Abzug von Zuwendungen an politische Parteien als Betriebsausgaben durch das Verfassungsrecht (vgl. BVerfG NJW 1986, 2487) oder durch das Abzugsverbot für Geschenkaufwendungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG) ausgeschlossen oder eingeschränkt ist (…vgl. BFH a.a.O.; Groh NJW 1985, 993, 994, 996); ferner, unter welchen Voraussetzungen ihm bei einer Kapitalgesellschaft die Vorschriften über die verdeckte Gewinnausschüttung entgegenstehen würden (vgl. zum Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung BFH BStBl. II 1976, 753, 754).

  • BFH, 21.11.1983 - GrS 2/82

    Betriebsausgaben - Geldbuße - Geldstrafe

    Auszug aus BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86
    Das ist der Fall, wenn sie objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind (BFH GS BStBl. II 1984, 160, 163; BFH BStBl. II 1985, 92, 93; vgl. auch BFH BStBl. II 1982, 465, 466).

    Nach dem steuerrechtlichen Nettoprinzip, wonach es bei der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf den Saldo zwischen den Aufwendungen und Erträgen ankommt, mindern die Betriebsausgaben den Gewinn, es sei denn, das Gesetz schließt sie im Einzelfall vom Abzug aus (BFH GS BStBl. II 1984, 160, 164, 165).

  • BGH, 08.01.1965 - 2 StR 49/64

    Blankettgesetze - Blankettausfüllende Normen - Gesetz

    Auszug aus BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86
    Auch ist das Steuerrecht, das den Tatbestand der Blankettnorm des § 370 Abs. 1 AO ausfüllt, für die strafrechtliche Beurteilung als Teil des Strafgesetzes aufzufassen, so daß bei seiner Änderung das für eine bestimmte Tat geltende Recht nach § 2 Abs. 2 bis 4 StGB zu ermitteln ist (BGHSt 20, 177; vgl. BGH NStZ 1982, 206).

    Nach allem kommt es hier nicht auf eine Erörterung der weiteren Frage an, ob § 11 Nr. 5 b KStG 1968/1975 und § 9 Nr. 3 b KStG 1977 oder - allgemein - ob und unter welchen Voraussetzungen Besteuerungsvorschriften Zeitgesetze im Sinne des § 2 Abs. 4 StGB sind (vgl. BGHSt 20, 177;… Hübner a.a.O. Rdn. 16;… Klein/Orlopp a.a.O. § 370 Anm. 2).

  • BGH, 27.01.1982 - 3 StR 217/81

    Steuerhinterziehung - Verfassungsmäßigkeit - Bestimmtheitsgebot - Steuerumgehung …

    Auszug aus BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86
    Denn die auf Täuschung angelegten falschen Angaben der Angeklagten gegenüber dem Finanzamt, durch die sie den wahren Sachverhalt verschleierten, schließen es aus, ihr Verhalten lediglich als für sich straffreien Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) zu werten (vgl. BFH wistra 1983, 202; BGH NStZ 1982, 206; BGHSt 32, 60, 64 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 89/83];… Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 105;… Klein/Orlopp AO 3. Aufl. § 42 Anm. 6).

    Auch ist das Steuerrecht, das den Tatbestand der Blankettnorm des § 370 Abs. 1 AO ausfüllt, für die strafrechtliche Beurteilung als Teil des Strafgesetzes aufzufassen, so daß bei seiner Änderung das für eine bestimmte Tat geltende Recht nach § 2 Abs. 2 bis 4 StGB zu ermitteln ist (BGHSt 20, 177; vgl. BGH NStZ 1982, 206).

  • BFH, 18.09.1984 - VIII R 324/82

    Beiträge an einen Berufsverband sind Betriebsausgaben, wenn die Ziele des …

  • BFH, 07.07.1976 - I R 180/74

    Aufwendungen für eine Auslandsreise - Gesellschaftergeschäftsführer einer …

  • BFH, 15.06.1973 - VI R 35/70

    Anerkennung religiöser Zwecke - Förderung der Religion - Gemeinnützigkeit - …

  • FG Bremen, 05.03.1986 - I 27/85

    Gerichtliche Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes bei …

  • BVerfG, 15.04.1985 - 2 BvR 405/85
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

  • BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67

    Wahlkampfkostenpauschale

  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86

    Veranschlagung des Lohnaufwandes bei der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in …

  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78

    2. Parteispenden-Urteil

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 89/83

    Bereicherung - Unmittelbarer Vermögensvorteil - Anderweitiger Vermögensvorteil - …

  • BGH, 28.05.1986 - 3 StR 103/86

    Mittäter einer Steuerhinterziehung - Die eigene Steuerpflichtigkeit als …

  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86

    Bewertung eines Tatbeitrags als Beihilfe - Auslegung des Täterbegriffs nach § 25 …

  • BFH, 18.12.1986 - I B 49/86

    Ernstliche Zweifel an den subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung …

  • BFH, 21.10.1981 - I R 149/77

    Bei Körperschaften erhöhen die abziehbaren Spenden einen abziehbaren Verlust

  • BGH, 08.05.1979 - 1 StR 51/79

    Steuerhinterziehung durch Geltendmachung von Schwarzkäufen als Betriebsausgaben - …

  • BFH, 16.09.1965 - V 91/63 U

    Bindung des Finanzamts an Auskünfte oder Zusagen nach Treu und Glauben - …

  • BFH, 07.11.1963 - IV 117/60 S

    Ersatz von Jagdkosten und Jagdaufwendungen eines Handelsvertreters durch eine …

  • FG Niedersachsen, 12.02.1985 - VIII 300/82
  • BGH, 24.10.1984 - 3 StR 315/84

    Straffreiheit bei Selbstanzeige in Fällen nicht angezeigter Lohnsteuererklärungen …

  • BVerfG, 04.04.1985 - 2 BvR 107/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im …

  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90

    Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband

    Die Sonderbeiträge, bei denen es sich in Wirklichkeit um Spenden der KG an die C handelte (vgl. BGHSt 34, 272, 280 f.), blieben in der Höhe jeweils weit hinter dem satzungsmäßigen Jahresbeitrag zurück.

    Die von der Revision hervorgehobene Frage, ob Zuwendungen an politische Parteien als Betriebsausgaben abgesetzt werden können, hat der Senat in dem vom Bundesverfassungsgericht (…aaO) auf eine Verfassungsbeschwerde nicht beanstandeten Urteil vom 28. Januar 1987 (BGHSt 34, 272, 273, 287 ff.) grundsätzlich verneint.

    b) Es kann auf sich beruhen, ob § 370 AO - wie die Rechtsprechung bisher angenommen hat - ein Blankettstrafgesetz ist, dessen Tatbestand durch die Vorschriften des materiellen Steuerrechts ergänzt wird (BVerfGE 37, 201, 208; BVerfG - Dritte Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 21. März 1989 - 2 BvR 162/89 und 2 BvR 201/89; BVerfG - Zweite Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 15. Oktober 1990 - 2 BvR 385/87; BGHSt 34, 272, 282; BGH NStZ 1982, 206), oder ob er eine in sich vollständige Strafnorm enthält, die - ähnlich wie zum Beispiel die §§ 242 und 246 StGB - anhand der geltenden (auch außerstrafrechtlichen) Gesetze nur auszulegen ist (vgl. BVerfGE 78, 205, 213).

    Nach der gesetzlichen Definition des § 4 Abs. 4 EStG, die durch die höchstrichterliche Rechtsprechung feste Konturen erhalten hat (vgl. BGHSt 34, 272, 288), sind Betriebsausgaben "Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlaßt sind".

    Zweifel an der Auslegungsfähigkeit des Begriffs sind im Zusammenhang mit der steuerrechtlichen Problematik der finanziellen Unterstützung politischer Parteien um so weniger berechtigt, als schon der Reichsfinanzhof solche Aufwendungen grundsätzlich nicht zum Betriebsausgabenabzug zugelassen hat (vgl. BGHSt 34, 272, 289), die Problematik zur Tatzeit also nicht neu war.

    Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, daß § 4 Abs. 6 (in Verbindung mit § 10 b Abs. 2 Satz 1) EStG 1983 (Neufassung vom 24. Januar 1984, BGBl. I S. 113), wonach Spenden an politische Parteien erstmals für den Veranlagungszeitraum 1984 auf Grund besonderer gesetzlicher Regelung ausdrücklich nicht Betriebsausgaben sind, im Gesetzgebungsverfahren als Klarstellung der Rechtslage angesehen wurde (BGHSt 34, 272, 286 f.).

    Sachlich verdienen die Ausführungen, die inzwischen auch in die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eingegangen sind (BFH DB 1989, 156, 157; BFH BStBl. II 1989, 97, 98), entgegen der Ansicht der Revision gerade deshalb Beachtung, weil Zuwendungen an politische Parteien schon seit Jahren vor den hier erörterten Veranlagungszeiträumen (1972 bis 1981) bei der Körperschaftsteuer und der Einkommensteuer nur in ganz beschränktem Umfang steuerlich (als Sonderausgaben) abziehbar waren (vgl. BGHSt 34, 272, 280), wodurch die Frage, ob solche Zuwendungen unbeschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben sein könnten, besonderes praktisches Gewicht erlangten.

    Für ihn ist eine Bindung an bestandskräftige Steuerbescheide im Gesetz nicht vorgesehen (BGHSt 34, 272, 279; BVerfG - Zweite Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 15. Oktober 1990 - 2 BvR 385/87).

    aa) Bei den "Durchleitungen" oder "Sonderbeiträgen" handelt es sich in Wirklichkeit um verdeckte Parteispenden, welche die FG auf Wunsch ihrer dauernden oder temporären Mitglieder, aber auch für Nichtmitglieder, an bestimmte Stellen politischer Parteien weiterleitete (vgl. BGHSt 34, 272, 276 f.).

    Auch der Senat hat in diesem Sinne entschieden (BGHSt 34, 272, 287 ff.).

    Aus demselben Grund kann dahingestellt bleiben, wie "gezielte" oder "finale" Parteispenden - zum Beispiel zur Erlangung oder Erhaltung eines Auftrags oder zur Pflege des geschäftlichen Umfeldes - steuerlich einzuordnen sind (vgl. BGHSt 34, 272, 293; BFH BStBl. II 1986, 373, 376); der Sachverhalt bietet keine Anhaltspunkte dafür, daß es sich bei den "Sonderbeiträgen" der KG um derartige Spenden zur Erreichung eines konkreten betrieblichen Zweckes handelt.

    Das genügt nicht für die nach § 4 Abs. 4 EStG erforderliche Verknüpfung mit dem Betrieb (vgl. BGHSt 34, 272, 288 f.).

    In diesem Zusammenhang kann offen bleiben, wie der Begriff der "Gutgläubigkeit" einzugrenzen ist, insbesondere ob als gutgläubig auch noch angesehen werden kann, wer grob fahrlässig (leichtfertig) die steuerrechtliche Lage verkennt (vgl. BGHSt 34, 272, 280 f.; BGH NStZ 1988, 276 mit Anmerkung Hellmann S. 558).

    Auf guten Glauben kann sich wegen Schutzunwürdigkeit aber nicht berufen, wer vorsätzlich - und sei es auch nur mit bedingtem Vorsatz - sich oder einem anderen steuerliche Vorteile verschafft, auf die er oder der andere kein Anrecht hat (vgl. BGHSt 34, 272, 280; BVerfG - Zweite Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 15. Oktober 1990 - 2 BvR 385/87).

    Im übrigen ist der Senat im Urteil vom 28. Januar 1987 (BGHSt 34, 272, 279, 293) ersichtlich davon ausgegangen, daß das Merkmal der Täuschung (sollte es ungeschrieben im Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO enthalten sein) jedenfalls dann erfüllt ist, wenn die Veranlagungsbeamten des Finanzamtes - so wie hier - die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Steuererklärung nicht kannten.

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …

    Denn mit "anderen Gründen" i.S.d. § 370 Abs. 4 Satz 3 AO sind nur solche Tatsachen gemeint, auf die sich der Täter nicht bereits im Besteuerungsverfahren berufen hat (BGH, Urteil vom 28. Januar 1987 - 3 StR 373/86, NJW 1987, 1273;… Jäger in Klein, AO, 10. Aufl., § 370 Rn. 130).
  • BGH, 23.10.2018 - 1 StR 234/17

    Untreue (Pflichtverletzung: Voraussetzungen eines tatbestandsauschließenden …

    Es handelt sich vielmehr um ein und denselben nur teilweise unrichtig dargestellten Sachverhalt (so insbesondere OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. März 1985 - 3 Ws 80/84, wistra 1985, 163, 164; ebenso FG Niedersachsen…, Urteil vom 10. November 2004 - 6 K 385/95, juris Rn. 78 ff.;… Tipke/Kruse/Krumm, AO/FGO, 150. Lieferung, § 370 AO Rn. 111;… Simon/Wagner, Steuerstrafrecht, 4. Aufl., 67;… Gehm, Steuerstrafrecht, 3. Aufl., S. 61; ähnlich BGH, Urteil vom 28. Januar 1987 - 3 StR 373/86 Rn. 24, BGHSt 34, 272, 284 f.).
  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung; …

    Rn. 63 b) Eine sowohl unter dem Gesichtspunkt der Erkennbarkeit für die Adressaten (aa)) wie hinsichtlich der Wahrung der parlamentarischen Verantwortung (bb)) hinreichend bestimmte Umschreibung des tatbestandlichen Unrechts ließ sich § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO auch dann entnehmen, wenn die Tatbestandsmerkmale der steuerlich erheblichen Tatsachen und der Steuerverkürzung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. BVerfGE 37, 201 ;… BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. März 1989 - 2 BvR 162/89 u.a. -, juris, Rn. 2, und der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1994 - 2 BvR 1084/94 -, juris, Rn. 3; BGHSt 20, 177 ; 34, 272 ) als Blankettmerkmale aufgefasst wurden, die auf das materielle Abgabenrecht - hier also die Vorschriften der Verordnung Nr. 3950/92 und der Milch-Garantiemengen-Verordnung - verwiesen und durch dieses ausgefüllt wurden.
  • BFH, 25.11.1987 - I R 126/85

    Abgrenzung der Spenden an politische Parteien von den Betriebsausgaben und …

    Im Bereich der Parteispenden liegt eine entsprechende Spendenmotivation vor, wenn Zuwendungen an politische Parteien ohne konkrete Gegenleistungen zur Förderung allgemeiner politischer Ziele, etwa der Erhaltung und Förderung der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gewährt werden (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 28. Januar 1987 3 StR 373/86, BGHSt 34, 273).
  • LG Bonn, 03.06.2025 - 62 KLs 1/24

    Cum-Ex-Kronzeuge Steck muss nicht ins Gefängnis

    Rn. 1084 Schließlich gebieten auch nicht - auch im Steuerstrafrecht im Rahmen des Schuldangemessenen mit zu beachtende (vgl. BGH, Urt. v. 28.01.1987, Az. 3 StR 373/86) - Gründe der Generalprävention die Verhängung einer nicht mehr bewährungsfähigen Freiheitsstrafe.
  • BVerfG, 15.10.1990 - 2 BvR 385/87

    Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit verdeckter Parteienfinanzierung

    Durch Urteil vom 28. Januar 1987 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision der Beschwerdeführer (vgl. BGH, NJW 1987, 1273 = BGHSt 34, 272 ).

    Werde durch ein Scheingeschäft (vgl. § 41 AO ) ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so sei das verdeckte Geschäft für die Besteuerung maßgebend (BGH, UA S. 13 = NJW 1987, S. 1273 [1275]).

    Sie waren sich auch über die steuerrechtliche Bedeutung ihres Tuns im klaren (vgl. BGH, UA S. 31 f. = NJW 1987, 1273 [1279]).

    Aufgrund dieser Feststellungen ist es aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn nach Auffassung der Fachgerichte im vorliegenden Fall eine Verwirkung des Steueranspruchs nicht in Betracht kommen kann, weil ein schutzwürdiges Vertrauen - das auch den staatlichen Strafanspruch berühren könnte - nicht anzuerkennen sei (vgl. BGH, UA S. 12 f. = NJW 1987, S. 1273 [1275 f.]).

  • BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09

    Bestimmtheitsgebot (Blankettstrafgesetze und normative Tatbestandsmerkmale; …

    Der Bundesgerichtshof geht ebenfalls davon aus, dass es sich bei § 370 Abs. 1 AO um eine Blankettstrafnorm handelt, die durch die Vorschriften der Einzelsteuergesetze ausgefüllt wird (vgl. neben der angegriffenen Entscheidung BGHSt 53, 45 noch BGHSt 34, 272 ; 47, 138 ; 53, 221 ; offen gelassen in BGHSt 37, 266 ).
  • BGH, 13.01.1988 - 3 StR 450/87

    Kenntnis eines Spenders hinsichtlich der Verwendung von Parteispenden - Vorsatz …

    Zu wesentlichen Rechtsfragen der Parteispendenproblematik hat er bereits früher Stellung genommen (BGHSt 34, 272).
  • BFH, 03.07.1987 - III R 7/86

    Computerprogramme (hier: Anwender-Standardsoftware) sind immaterielle …

    c) Der Senat kann jedoch zugunsten der Klägerin ohne weiteres unterstellen, daß diese die drei Computer-Programme zusammen mit den sie speichernden Datenträgern (d.h. den Vervielfältigungsstücken der Originalkopie) "käuflich" erworben und für diesen Erwerb ein Entgelt bezahlt hat (vgl. zur evtl. Anwendung von Kaufrecht auf einen Software-Vertrag bei unbefristeter Nutzungsüberlassung BGH-Urteil vom 25. März 1987 VIII ZR 43/86, BB 1987, 1.277, 1.279 Spalte 1 oben).

    Das immaterielle Gut "Programm", und nicht etwa die Sache "Datenträger" ist es, wofür er den u.U. hohen Kaufpreis vereinbart und bezahlt (vgl. z.B. Engel, BB 1985, 1.159/1.160 und 1.162, m. w. N. in den Fußnoten 10 und 32; Mehrings, NJW 1986, 1904/1905; ähnlich Brandi-Dohrn, Computer und Recht - CuR - 1986, 63, 66; vgl. auch BGH-Urteil vom 25. März 1987 VIII ZR 43/86, BB 1987, 1.277, 1.278 Spalte 2 Absatz 4).

  • BFH, 24.05.2000 - II R 25/99

    Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer

  • BFH, 30.06.1987 - VIII R 353/82

    Entnahme eines Betriebsgrundstücks durch private Bebauung bei einer …

  • BayObLG, 14.03.2002 - 4St RR 8/02

    Begriff der Finanzbehörden - Kenntnisstand bei Steuerfestsetzung

  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 178/99

    Kenntnis der Finanzbehörden; Tatbestandsmäßigkeit der Steuerhinterziehung; …

  • BGH, 21.02.2001 - 5 StR 368/00

    Freispruch einer zur Bekämpfung des organisierten Zigarettenschmuggels …

  • BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92

    Strafbarkeit von Fälschungen der Kommunalwahl vom 7. Mai 1989 in der DDR nach der …

  • LG Marburg, 02.11.1999 - 1 KLs 4 Js 16966/97

    Zweckfremde Verwendung von Haushaltsmitteln der Studentenschaft; Verletzung der …

  • BGH, 29.01.1992 - 2 StR 427/91

    Generalprävention bei Schutzgelderpressung

  • BayObLG, 03.03.2004 - 4St RR 8/04

    Zur Frage, ob unter unter welchen Vorausetzungen ein Strafverfahren bis zum …

  • BGH, 08.09.2021 - 1 StR 114/21

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der hinterzogenen …

  • BFH, 07.11.1990 - X R 203/87

    Kein Spendenabzug bei teilweise fehlverwendeter Spende

  • BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88

    Tatbeteiligung - Vorsatz - Mittäterschaft - Einzelakte - Fortgesetzte Handlung - …

  • BFH, 13.12.1989 - I R 39/88

    Keine Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft im Fall der mittelbaren …

  • BayObLG, 11.03.2003 - 4St RR 7/03

    Zur Strafbarkeit von Steuerhinteziehungen durch Nichtangabe von Einkünften aus …

  • BGH, 19.10.2000 - 4 StR 411/00

    Unzulässige Verfahrensrüge (Vollständiger Sachvortrag bei Ablehnung eines …

  • BGH, 20.07.1988 - 3 StR 583/87

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Strafbarkeit wegen fortgesetzter …

  • BGH, 15.06.1994 - 3 StR 54/94

    Unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einheitliche Tat

  • BGH, 19.10.1987 - 3 StR 589/86

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Voraussetzungen für die Verjährung der …

  • FG Nürnberg, 17.02.2000 - IV 5/99

    Erhebung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer

  • FG Düsseldorf, 05.09.2025 - 10 K 2605/20
  • OLG Hamm, 14.10.2008 - 4 Ss 345/08

    Urteil; versuchte Steuerhinterziehung; versuchte Erschleichung von …

  • FG Düsseldorf, 05.09.2025 - 10 K 2609/20

    Einschaltung einer Kapitalgesellschaft zum Erwerb einer spanischen …

  • OLG Frankfurt, 15.06.1999 - 1 Ws 69/99

    Würdigung eines Aussageverhaltens zur Inhaberschaft eines fraglichen …

  • FG Düsseldorf, 05.09.2025 - 10 K 2606/20

    Einschaltung einer Kapitalgesellschaft zum Erwerb einer spanischen …

  • OLG Stuttgart, 12.05.1995 - 1 Ss 163/95
  • FG Niedersachsen, 11.06.2012 - 11 K 257/10

    Haftung als Steuerhinterzieher bei Nacherklärung von Einkünften aus …

  • FG Düsseldorf, 23.05.2000 - 10 V 938/00

    Vermögensteuer; Zinseinkünfte vor 1993; Steuerhinterziehung; …

  • BGH, 06.12.1989 - 2 StR 516/89

    Voraussetzungen der Annahme eines gewerbsmäßigen Handelstreiben mit …

  • FG Düsseldorf, 18.05.2000 - 10 K 999/96

    Vermögensteuer; Steuerhinterziehung; Festsetzungsverjährung; …

  • FG Düsseldorf, 18.05.2000 - 10 K 1003/96

    Vermögensteuer; Steuerhinterziehung; Festsetzungsverjährung; …

  • FG München, 14.04.2005 - 14 K 972/03

    Auswahlermessen bei Gesamtschuldnerschaft

  • FG Hamburg, 20.06.2000 - V 71/00

    Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer

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Rechtsprechung
   BGH, 07.10.1986 - 1 StR 519/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,409
BGH, 07.10.1986 - 1 StR 519/86 (https://dejure.org/1986,409)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1986 - 1 StR 519/86 (https://dejure.org/1986,409)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1986 - 1 StR 519/86 (https://dejure.org/1986,409)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pflichtwidriges Dienen beider Parteien durch Rechtsanwalt - Vertreten derselben Standpunktes zum vorliegenden Sachverhalt im Rahmen beider Mandate - Berufen auf einen fingierten Pachtvertrag zwischen den betroffenen Eheleuten - Nachweis der mangelnden Ernsthaftigkeit des ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 356 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 190
  • NJW 1987, 335
  • MDR 1987, 157
  • NStZ 1987, 73
  • StV 1987, 197
  • StV 1987, 70
  • BB 1987, 26
  • AnwBl 1987, 93
  • JR 1987, 475
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.11.1962 - 4 StR 344/62
    Auszug aus BGH, 07.10.1986 - 1 StR 519/86
    Sobald der anvertraute Verfahrensstoff bei einem anderen Auftragsverhältnis wieder rechtliche Bedeutung erlangen kann, darf der Rechtsanwalt nicht in eben dieser - in "derselben" - Rechtssache dem nunmehrigen Gegner seines früheren Auftraggebers seinen Rat oder Beistand gewähren (BGHSt 18, 192, 193 [BGH 16.11.1962 - 4 StR 344/62]/194),.

    Der dem Rechtsanwalt vom Mandanten erteilte Auftrag geht dahin, den ihm anvertrauten Verfahrensstoff so auszuwerten, wie es dem Mandanten bei der Geltendmachung seiner Interessen oder der Abwehr fremder Ansprüche dienlich ist (BGHSt 18, 193 [BGH 16.11.1962 - 4 StR 344/62]).

  • BGH, 19.06.1963 - 4 StR 132/63

    Ausbremsen - § 240 StGB, 'verwerflich'

    Auszug aus BGH, 07.10.1986 - 1 StR 519/86
    "Dieselbe Rechtssache" ist nicht nur gegeben, wenn es sich um dasselbe Verfahren und dieselben Parteien handelt; maßgebend ist vielmehr die Identität des Sachverhalts, mag dieser auch in Verfahren verschiedener Art und verschiedener Zielrichtung von Bedeutung sein (BGHSt 5, 301, 304 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 724/53]; 9, 341, 345 [BGH 21.08.1956 - 5 StR 153/56]; 18, 392) [BGH 19.06.1963 - 4 StR 132/63].
  • BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53

    Aussagenotstand - §§ 153, 154, 35 Abs. 1, Abs. 2 StGB, Dauergefahr, 'nicht anders …

    Auszug aus BGH, 07.10.1986 - 1 StR 519/86
    Auch diese Vorschrift kann den Wechsel des Rechtsbeistandes auf die Gegenseite jedenfalls hier nicht rechtfertigen, weil die den Gebrüdern Kitzsteiner drohenden Beeinträchtigungen das durch § 356 StGB geschützte Rechtsgut des Vertrauens in die Zuverlässigkeit der Anwaltschaft (BGHSt 15, 332, 336) [BGH 24.06.1960 - 2 StR 621/59] nicht wesentlich überwogen und die Feststellungen nicht ergeben, daß die drohende Gefahr nicht anders als durch Vertretung der Gebrüder K. gerade durch den Angeklagten abwendbar (vgl. BGHSt 5, 371, 375 [BGH 05.03.1954 - 1 StR 230/53]; 18, 311) [BGH 22.03.1963 - 2 StR 175/62]gewesen wäre.
  • BGH, 24.06.1960 - 2 StR 621/59

    Verbot der anwaltlichen Vertretung bei Vorliegen von entgegengesetzten Interessen …

    Auszug aus BGH, 07.10.1986 - 1 StR 519/86
    Auch diese Vorschrift kann den Wechsel des Rechtsbeistandes auf die Gegenseite jedenfalls hier nicht rechtfertigen, weil die den Gebrüdern Kitzsteiner drohenden Beeinträchtigungen das durch § 356 StGB geschützte Rechtsgut des Vertrauens in die Zuverlässigkeit der Anwaltschaft (BGHSt 15, 332, 336) [BGH 24.06.1960 - 2 StR 621/59] nicht wesentlich überwogen und die Feststellungen nicht ergeben, daß die drohende Gefahr nicht anders als durch Vertretung der Gebrüder K. gerade durch den Angeklagten abwendbar (vgl. BGHSt 5, 371, 375 [BGH 05.03.1954 - 1 StR 230/53]; 18, 311) [BGH 22.03.1963 - 2 StR 175/62]gewesen wäre.
  • BGH, 29.03.1963 - 4 StR 500/62

    Prüfung der Fähigkeit des Zeugen zum Begreifen des Wesens eines Eids durch den …

    Auszug aus BGH, 07.10.1986 - 1 StR 519/86
    Auch diese Vorschrift kann den Wechsel des Rechtsbeistandes auf die Gegenseite jedenfalls hier nicht rechtfertigen, weil die den Gebrüdern Kitzsteiner drohenden Beeinträchtigungen das durch § 356 StGB geschützte Rechtsgut des Vertrauens in die Zuverlässigkeit der Anwaltschaft (BGHSt 15, 332, 336) [BGH 24.06.1960 - 2 StR 621/59] nicht wesentlich überwogen und die Feststellungen nicht ergeben, daß die drohende Gefahr nicht anders als durch Vertretung der Gebrüder K. gerade durch den Angeklagten abwendbar (vgl. BGHSt 5, 371, 375 [BGH 05.03.1954 - 1 StR 230/53]; 18, 311) [BGH 22.03.1963 - 2 StR 175/62]gewesen wäre.
  • BGH, 04.02.1954 - 4 StR 724/53
    Auszug aus BGH, 07.10.1986 - 1 StR 519/86
    "Dieselbe Rechtssache" ist nicht nur gegeben, wenn es sich um dasselbe Verfahren und dieselben Parteien handelt; maßgebend ist vielmehr die Identität des Sachverhalts, mag dieser auch in Verfahren verschiedener Art und verschiedener Zielrichtung von Bedeutung sein (BGHSt 5, 301, 304 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 724/53]; 9, 341, 345 [BGH 21.08.1956 - 5 StR 153/56]; 18, 392) [BGH 19.06.1963 - 4 StR 132/63].
  • BGH, 21.08.1956 - 5 StR 153/56
    Auszug aus BGH, 07.10.1986 - 1 StR 519/86
    "Dieselbe Rechtssache" ist nicht nur gegeben, wenn es sich um dasselbe Verfahren und dieselben Parteien handelt; maßgebend ist vielmehr die Identität des Sachverhalts, mag dieser auch in Verfahren verschiedener Art und verschiedener Zielrichtung von Bedeutung sein (BGHSt 5, 301, 304 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 724/53]; 9, 341, 345 [BGH 21.08.1956 - 5 StR 153/56]; 18, 392) [BGH 19.06.1963 - 4 StR 132/63].
  • BGH, 22.03.1963 - 2 StR 175/62
    Auszug aus BGH, 07.10.1986 - 1 StR 519/86
    Auch diese Vorschrift kann den Wechsel des Rechtsbeistandes auf die Gegenseite jedenfalls hier nicht rechtfertigen, weil die den Gebrüdern Kitzsteiner drohenden Beeinträchtigungen das durch § 356 StGB geschützte Rechtsgut des Vertrauens in die Zuverlässigkeit der Anwaltschaft (BGHSt 15, 332, 336) [BGH 24.06.1960 - 2 StR 621/59] nicht wesentlich überwogen und die Feststellungen nicht ergeben, daß die drohende Gefahr nicht anders als durch Vertretung der Gebrüder K. gerade durch den Angeklagten abwendbar (vgl. BGHSt 5, 371, 375 [BGH 05.03.1954 - 1 StR 230/53]; 18, 311) [BGH 22.03.1963 - 2 StR 175/62]gewesen wäre.
  • BGH, 18.11.1955 - 1 StR 39/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.10.1986 - 1 StR 519/86
    Der Sachverhalt war dem Angeklagten dadurch anvertraut, daß Frau L. ihm im Rahmen eines Beratungsverhältnisses davon Mitteilung gemacht hatte (vgl. BGH, Urt. vom 18. November 1955 - 1 StR 39/55 - bei Pfeiffer/Maul/Schulte StGB § 356 Rdn. 3) Das Anvertrautsein endet nicht mit dem Ende des Mandats.
  • BGH, 23.04.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11

    Anwaltliche Berufspflicht: Vertretung widerstreitender Interessen bei Vertretung …

    Maßgebend dafür, ob die Rechtssache dieselbe ist, ist der sachlich-rechtliche Inhalt der anvertrauten Angelegenheit (BGH, Urteil vom 16. November 1962 - 4 StR 344/62, BGHSt 18, 192, 193; BayObLG, NJW 1989, 2903), auch wenn dasselbe materielle Interesse Gegenstand verschiedener Ansprüche oder Verfahren ist (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1986 - 1 StR 519/86, BGHSt 34, 191; BayObLG, NJW 1989, 2903;… Fischer, StGB, 59. Aufl., § 356 Rn. 5; Hartung, AnwBl 2011, 679, 680).
  • LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15

    Parteiverrat, wenn der Rechtsanwalt gegen die ausdrückliche Weisung des Mandanten …

    Das Anvertrautsein endet nicht mit dem Ende des Mandats (BGH, Urteil vom 07. Oktober 1986, Az.: 1 StR 519/86 -- juris Rn. 4).
  • BGH, 21.11.2018 - 4 StR 15/18

    Parteiverrat (pflichtwidriges Dienen; Bestimmung der Interessenlage in …

    Unabhängig von im Schrifttum vertretenen unterschiedlichen dogmatischen Ansätzen zur Bestimmung der Interessenlage, die sich insbesondere mit der Frage befassen, ob und unter welchen Umständen ein bei generalisierender Betrachtung gegebener Interessengegensatz durch die subjektiven Anliegen einer Partei aufgehoben werden kann (…zum Meinungsstreit vgl. LK-StGB/Gillmeister, 12. Aufl., § 356 Rn. 59 ff.;… MüKo-StGB/Dahs, 2. Aufl., § 356 Rn. 50 ff.;… Kretschmar, Der strafrechtliche Parteiverrat (§ 356 StGB), 2005, S. 188 ff.), besteht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Einigkeit darüber, dass sich die anvertrauten Interessen nach dem Inhalt des dem Anwalt erteilten Auftrags beurteilen, der maßgeblich vom Willen der Partei gestaltet wird (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 1954 - 4 StR 724/53, BGHSt 5, 301, 307; Urteil vom 24. Juni 1960 - 2 StR 621/59, BGHSt 15, 332, 334; Urteil vom 13. Juli 1982 - 1 StR 245/82, NStZ 1982, 465; Urteil vom 7. Oktober 1986 - 1 StR 519/86, BGHSt 34, 190, 192; Urteil vom 15. Januar 1981 - III ZR 19/80, NJW 1981, 1211, 1212;… Beschluss vom 4. Februar 2010 - IX ZR 190/07, Rn. 4; Urteil vom 23. April 2012 - AnwZ (Brfg) 35/11, NJW 2012, 3039, 3041).

    Denn die rechtliche Gebundenheit des Anwalts an seinen Auftraggeber dauert über die Beendigung des Auftrags hinaus fort (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1952 - 4 StR 850/51, BGHSt 4, 80, 83; Urteil vom 16. November 1962 - 4 StR 344/62, BGHSt 18, 192, 193; Urteil vom 7. Oktober 1986 - 1 StR 519/86, BGHSt 34, 190, 191;… MüKo-StGB/Dahs, 2. Aufl., § 356 Rn. 36).

  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07

    Mehrere Tatbeteiligte derselben Straftat als Parteien im Sinne des Parteiverrats …

    Ein Rechtsanwalt dient dann pflichtwidrig, wenn er einer Partei Rat und Beistand leistet, nachdem er einer anderen Partei in derselben Sache bereits Rat und Beistand geleistet hat (vgl. BGHSt 5, 284, 286 [BGH 02.02.1954 - 5 StR 590/53]; 7, 17, 20 [BGH 02.12.1954 - 4 StR 500/54]; 12, 96, 98 [BGH 14.10.1958 - 1 StR 298/58]; 15, 332, 334 [BGH 24.06.1960 - 2 StR 621/59]; 34, 190, 192 [BGH 07.10.1986 - 1 StR 519/86]; BVerfG - Kammer - NJW 2001, 3180 f.).
  • OLG Hamm, 09.10.2014 - 4 Ws 227/14

    Parteiverrat bei Vertretung mehrerer Kläger mit sich auseinander entwickelnden …

    (Lackner/ Kühl, 28.Aufl., StGB, § 356 Rn 7; BGH, Urteil vom 07. Oktober 1986 - 1 StR 519/86 - juris).
  • BayObLG, 06.08.2021 - 201 StRR 66/21

    Parteiverrat - "Dieselbe Rechtssache" iSd § 356 Abs. 1 StGB - Abgrenzung von …

    u.a. an BGH, Urt. v. 11.12.1952 - 5 StR 639/52 = NJW 1953, 430 und 07.10.1986 - 1 StR 519/86 = BGHSt 34, 190 = NJW 1987, 335 = NStZ 1987, 73 = wistra 1987, 70).

    u.a. an BGH, Urt. v. 07.10.1986 = BGHSt 34, 190 = NJW 1987, 335 = NStZ 1987, 73 = wistra 1987, 70 und Beschluss vom 21.11.2018 - 4 StR 15/18 = NJW 2019, 316 = NStZ-RR 2019, 47 = StraFo 2019, 128 = StV 2019, 684).

    Unter derselben Rechtssache ist soviel zu verstehen wie derselbe Streitstoff, auch wenn er in verschiedenen Verfahren verhandelt wird (…BGH, Urt. v. 11.12.1952 - 5 StR 639/52 = BeckRS 9998, 124016; Urt. v. 07.10.1986 - 1 StR 519/86 = BeckRS 9998, 164430 Rn. 3).

    Maßgebend für die Pflichtwidrigkeit im Sinne von § 356 StGB ist die Identität des Verfahrensstoffs und die Gegensätzlichkeit der sich auf diesen Verfahrensstoff stützenden Interessen zu dem Zeitpunkt, da der Rechtsanwalt von der weiteren Partei beauftragt wird (BGH, Urt. v. 07.10.1986 a.a.O. Rn. 5).

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 48/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Nichtigkeit des Anwaltsvertrages bei Vertretung eines …

    Maßgebend ist dabei der sachlich-rechtliche Inhalt der anvertrauten Interessen, also das anvertraute materielle Rechtsverhältnis, das bei natürlicher Betrachtungsweise auf ein innerlich zusammengehöriges, einheitliches Lebensverhältnis zurückzuführen ist (vgl. BGHSt 34, 190, 191;… Feuerich/Weyland, BRAO aaO § 45 Rn. 7, § 43a Rn. 63).
  • BGH, 03.11.2014 - AnwSt (R) 4/14

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Berufspflichtverletzung bei Vertretung eines …

    Rn. 11 b) Der Begriff "dieselbe Rechtssache" ist wie in § 356 StGB zu verstehen und umfasst alle Rechtsangelegenheiten, in denen mehrere ein entgegengesetztes rechtliches Interesse verfolgende Beteiligte vorkommen können (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 1954 - 4 StR 724/53, BGHSt 5, 301, 304; Urteil vom 16. November 1962 - 4 StR 344/62, BGHSt 18, 192; Urteil vom 7. Oktober 1986 - 1 StR 519/86, BGHSt 34, 190, 191;… Böhnlein in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 43a Rn. 61, § 45 Rn. 7;… LK-Gillmeister, StGB, 12. Aufl., § 356 Rn. 82).
  • BGH, 16.01.2013 - IV ZB 32/12

    Rückwirkende Aufhebung der Beiordnung eines Prozesskostenhilfeanwalts: Vertretung …

    Die dafür herangezogenen maßgeblichen Rechtsgrundsätze sind höchstrichterlich geklärt (BGH, Urteil vom 23. April 2012 - AnwZ(Brfg) 35/11, BeckRS 2012, 15772 = NJW 2012, 3039; vgl. ferner BGH, Urteile vom 25. Juni 2008 - 5 StR 109/07, BGHSt 52, 307; vom 7. Oktober 1986 - 1 StR 519/86, BGHSt 34, 190; vom 16. November 1962 - 4 StR 344/62, BGHSt 18, 192; BAG, Beschluss vom 25. August 2004 - 7 ABR 60/03, BAGE 111, 371; BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 2006 - 1 BvR 594/06, ZEV 2006, 413; vom 3. Juli 2003 - 1 BvR 238/01, BVerfGE 108, 150; BayObLG, Urteil vom 26. Juli 1989 - RReg …
  • OLG München, 25.06.2015 - 6 U 4080/14

    Parteiverrat durch Patentanwalt

    Die prozessuale Ausgestaltung des Lebenssachverhalts ist demnach nicht entscheidend, so dass Kriterien wie der Streitgegenstand oder die prozessuale Tat unbeachtlich sind; auch der Zeitablauf ist ohne Bedeutung (vgl. BGH NJW 1954, 726, 727; NJW 1963, 668, 669; NJW 1987, 335; NJW 2008, 2723 Tz. 20; BayObLG NJW 1995, 606, 607;… Heine/Weißer in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 356 Rn. 12;… Fischer, StGB, 62. Aufl., § 356 Rn. 5;… Kudlich in Satzger/Schluckebier/-Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 356 Rn. 9; Grunewald, AnwBl. 2005, 437, 438).

    Rn. 25 (4) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Bundesgerichtshof in NJW 1987, 335 entschiedenen Fall, der vom Kläger in der mündlichen Verhandlung als vergleichbare Konstellation, in der ein Parteiverrat bejaht wurde, herangezogen wurde.

    Maßgebend für die Pflichtwidrigkeit i. S. v. § 356 Abs. 1 StGB ist die Identität des Verfahrensstoffs und die Gegensätzlichkeit der sich auf diesen Verfahrensstoff stützenden Interessen zu dem Zeitpunkt, da der Rechtsanwalt von der weiteren Partei beauftragt wird (vgl. BGH NJW 1987, 335).

  • OLG Karlsruhe, 19.09.2002 - 3 Ss 143/01

    Parteiverrat: Vertretung eines Ehepartners nach Beratung beider Eheleute über die …

  • BGH, 26.11.2007 - AnwSt (R) 10/06

    "Dieselbe Rechtssache" im Sinn des § 356 StGB ; Tätigkeitsverbot für …

  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 251/02

    Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum …

  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 489/13

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung mit der …

  • BGH, 04.03.2013 - NotSt (Brfg) 1/12

    Berufsrecht der Notare: Zuständigkeit für die Ahndung des Verstoßes eines …

  • OLG München, 21.09.2010 - 5St RR (II) 246/10

    Parteiverrat eines Rechtsanwalts: Vertretung beider Beklagten in getrennten …

  • OLG Hamm, 08.08.2012 - 11 W 47/12

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen Interessenkonflikts

  • BayObLG, 26.07.1989 - RReg. 3 St 50/89

    Voraussetzungen eines pflichtwidrigen Dienens

  • OLG Karlsruhe, 11.04.1997 - 2 Ss 259/96
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 208/04

    Haftung des Anwalts wegen unzureichender Aufklärung über werkvertragliche …

  • OLG Hamm, 01.02.2019 - 2 WF 223/18

    Ablehnung eines Beiordnungsantrages

  • BGH, 14.08.1989 - NotZ 3/89

    Erneute Bestellung - Bestellung zum Notar - Entfernung aus dem Amt - Anwaltsnotar …

  • OLG Koblenz, 22.01.2001 - 1 Ss 283/00

    Parteiverrat, anvertrauen, Anvertrautsein, dienen, Pflichtwidrigkeit

  • OLG Düsseldorf, 07.02.1996 - 1 Ws 592/95
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Rechtsprechung
   BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2133
BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86 (https://dejure.org/1986,2133)
BGH, Entscheidung vom 05.08.1986 - 4 StR 359/86 (https://dejure.org/1986,2133)
BGH, Entscheidung vom 05. August 1986 - 4 StR 359/86 (https://dejure.org/1986,2133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Sichverschaffens im Sinne des Hehlereitatbestandes - Anfahren und Beschleunigen als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1987, 197
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf …

    Auszug aus BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86
    Nur wenn die Urteilsgründe eindeutig erkennen lassen, von welcher dieser Möglichkeiten die Strafkammer hier ausgeht, läßt sich die Frage der Verwirklichung des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB rechtlich zutreffend beurteilen; denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt der Tatbestand des ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs eine grobe Einwirkung in den Verkehrsablauf von einigem Gewicht voraus (BGHSt 22, 365, 366; 26, 176, 178 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; BGH NJW 1983, 1624).

    Falls den Polizeibeamten bei einer geringen Anfahrgeschwindigkeit des Fahrzeuges und damit ausreichender Reaktionszeit ein gefahrloses Beiseitetreten möglich war, würde zwar kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, wohl aber Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall gem. § 113 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGHSt 26, 176, 179 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]/180) in Betracht kommen.

  • BGH, 05.11.1970 - 4 StR 349/70

    Zur Verhinderung der Weiterfahrt eines alkoholisierten Kfz-Führers durch …

    Auszug aus BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86
    Daher ist es kein gefährlicher Eingriff, wenn ein Kraftfahrer so langsam auf einen Fußgänger zufährt, daß dieser ohne Schwierigkeit und ohne Gefahr ausweichen kann (BGH VRS 40, 104, 105; 44, 437, 438).
  • BGH, 02.04.1969 - 4 StR 102/69

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 315b Abs. 1 Nr. 3 …

    Auszug aus BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86
    Nur wenn die Urteilsgründe eindeutig erkennen lassen, von welcher dieser Möglichkeiten die Strafkammer hier ausgeht, läßt sich die Frage der Verwirklichung des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB rechtlich zutreffend beurteilen; denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt der Tatbestand des ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs eine grobe Einwirkung in den Verkehrsablauf von einigem Gewicht voraus (BGHSt 22, 365, 366; 26, 176, 178 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; BGH NJW 1983, 1624).
  • BGH, 18.01.1973 - 4 StR 549/72

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Zufahren auf einen Fußgänger - …

    Auszug aus BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86
    Daher ist es kein gefährlicher Eingriff, wenn ein Kraftfahrer so langsam auf einen Fußgänger zufährt, daß dieser ohne Schwierigkeit und ohne Gefahr ausweichen kann (BGH VRS 40, 104, 105; 44, 437, 438).
  • BGH, 14.04.1983 - 4 StR 126/83

    Absichtliches Anfahren eines Fußgängers - Gefährlicher Eingriff - Erfüllung der …

    Auszug aus BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86
    Nur wenn die Urteilsgründe eindeutig erkennen lassen, von welcher dieser Möglichkeiten die Strafkammer hier ausgeht, läßt sich die Frage der Verwirklichung des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB rechtlich zutreffend beurteilen; denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt der Tatbestand des ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs eine grobe Einwirkung in den Verkehrsablauf von einigem Gewicht voraus (BGHSt 22, 365, 366; 26, 176, 178 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; BGH NJW 1983, 1624).
  • BGH, 29.03.1977 - 1 StR 646/76

    Pfandschein - § 259 StGB, Sich-Verschaffen

    Auszug aus BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86
    Ein Sichverschaffen im Sinne des Hehlereitatbestandes liegt aber nur vor, wenn der Empfänger der gestohlenen Sache auf Grund einer Übertragungshandlung des Vortäters eine eigene tatsächliche Herrschaft und Verfügungsgewalt über die Sache mit der Folge erwirbt, daß der Vortäter jede Möglichkeit verliert, auf die Sache einzuwirken (BGHSt 27, 160, 163) [BGH 29.03.1977 - 1 StR 646/76].
  • BGH, 31.01.1980 - 4 StR 455/79

    Gemeingefährliche Straftaten: Straßenverkehrsgefährdung, Konkurrenz zur …

    Auszug aus BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86
    Die Nötigung (§ 240 StGB) tritt demgegenüber zurück (BGH VRS 35, 174; BGH, Beschl. v. 31. Januar 1980 - 4 StR 455/79).
  • BGH, 13.01.1976 - 1 StR 624/75

    Bedingter Vorsatz in Bezug auf das Merkmal "zur Täuschung im Rechtsverkehr" - …

    Auszug aus BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86
    Daran fehlt es bei einem bloßen Entleihen oder Mieten des Fahrzeugs (BGH, Urteil vom 13. Januar 1976 - 1 StR 624/75), vorübergehenden Benutzen oder bloßen Ingewahrsamnehmen (…vgl. Ruß in LK, 10. Aufl. § 259 StGB RdNr. 18 m. weit. Nachw.).
  • BGH, 07.09.1978 - 4 StR 426/78

    Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung - Das Europäische …

    Auszug aus BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86
    Anders wäre die Sachlage zu beurteilen, wenn das Fahrzeug so stark beschleunigt wird, daß einer unmittelbar vor ihm stehenden Person keine oder nur eine minimale Zeit zur Reaktion bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1978 - 4 StR 426/78, bei Hürxthal DRiZ 1979, 150 unter Nr. 19 b).
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Einen Verstoß geringeren Gewichts hat der Senat vor allem auch dann bejaht, wenn der Täter so langsam auf einen Fußgänger zufährt, daß dieser ohne Schwierigkeit ausweichen kann, dies selbst bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h und einer Entfernung zu dem Fußgänger von nur 15 Metern (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 1 und 2 m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Pervertierung; Schädigungsvorsatz; …

    Ein Verkehrsvorgang, bei dem es zu einem "Beinahe-Unfall" gekommen ist, also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen", lässt sich dem nicht entnehmen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. August 1986 - 4 StR 359/86).
  • BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher …

    Ein Verkehrsvorgang, bei dem es zu einem "Beinahe-Unfall' gekommen ist, also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen', erschließt sich daraus nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123, 124; vom 5. August 1986 - 4 StR 359/86, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 1).
  • BGH, 02.05.1995 - 4 StR 187/95

    Eingriff in den Straßenverkehr - Täter im Sinne des § 315c StGB

    Es werden weder die räumlichen Verhältnisse des Tatorts noch die genauen Tatumstände mitgeteilt; insbesondere kann ohne Angabe der Geschwindigkeit, mit der der Angeklagte auf den Polizeibeamten losfuhr, und des Abstandes zwischen dem Fahrzeug und dem Beamten, als dieser zur Seite sprang, nicht beurteilt werden, ob tatsächlich eine konkrete Gefährdung im Sinne des § 315 b StGB eingetreten war (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 1).
  • BGH, 04.05.2022 - 6 StR 115/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Besitz von Betäubungsmitteln in …

    Denn während seiner Widerstandshandlungen verübte er Teilakte des Handeltreibens (vgl. allgemein BGH…, Urteil vom 12. Januar 1988 - 1 StR 628/87, BGHR StGB § 113 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 5. August 1986 - 4 StR 359/86).
  • BGH, 21.05.1996 - 1 StR 125/96

    Bandenhehlerei - Bandendiebstahl - Mitwirkung mehrerer Bandenmitglieder - Tatort …

    Für die erneute Verhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Tathandlung des Sich-Verschaffens der gestohlenen Schecks Vorrang vor derjenigen des Absetzens oder der Absatzhilfe haben kann, wenn der Hehler jedenfalls im Einzelfall bereits dadurch die sichere Verfügungsgewalt über die Sache erlangt hat (vgl. BGH NJW 1975, 2109, 2110 [BGH 03.06.1975 - 1 StR 228/75] ; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 1).
  • BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92

    Vorübergehende unentgeltliche Nutzung einer deliktisch erworbenen Sache als …

    Danach ist erforderlich, daß der Täter die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache einverständlich in der Weise erlangt, daß er mit ihr selbständig und ohne Beschränkung durch fortbestehende Einwirkungsmöglichkeiten des Vortäters zu eigenen Zwecken verfahren kann (vgl. BGHSt 35, 172, 175; 27, 160, 163; BGHR StGB § 259 I Sichverschaffen 1).
  • BGH, 11.09.1991 - 3 StR 96/91

    Hehlerei an verschafftem Valium - Einverständliches Zusammenwirken mit dem …

    Ein Sichverschaffen setzt weiter voraus, daß die Angeklagten aufgrund einer Übertragungshandlung des Vortäters eine eigene tatsächliche Herrschaft und Verfügungsgewalt über das Valium mit der Folge erlangt haben, daß der Vortäter seinerseits jede Möglichkeit verloren hat, auf die geraubte Sache einzuwirken (vgl. BGHSt 27, 160, 163 [BGH 29.03.1977 - 1 StR 646/76]; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 1).
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