Rechtsprechung
| BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
StPO § 121; ; StPO § 122; ; StPO § 201; ; StPO § 115; ; StPO § 115 Abs. 2; ; StPO § 115 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 104 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Untersuchungshaft - Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft - Haftprüfung - Beschleunigungsgrundsatz - Haftbefehl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO §§ 115 121
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft aufgrund eines nicht verkündeten Haftbefehls - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mönchengladbach, 14.12.2000 - 6 Gs 1932/00
- AG Mönchengladbach, 21.05.2001 - 13 Ls/16 Js 1372/00
- OLG Düsseldorf, 21.06.2001 - 2 Ws 156/01
- AG Mönchengladbach, 11.07.2001 - 13 Ls/16 Js 1372/00
- LG Mönchengladbach, 18.07.2001 - 12 Qs 220/01
- OLG Düsseldorf, 19.07.2001 - 2 Ws 179/01
- AG Mönchengladbach, 20.07.2001 - 13 Ls/16 Js 1372/00
- BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 157
- NStZ 2003, 83
- StV 2001, 691
- StV 2001, 694
Wird zitiert von ... (55) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01
Es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit durch das Grundgesetz nicht entsprechen, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Prüfung einer behaupteten Verletzung des Freiheitsgrundrechts nach deren faktischer Beendigung ohne Weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 74, 102 ; 76, 363 ; 83, 24 ;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, S. 1401).Verstöße gegen die durch Art. 104 GG gewährleisteten Voraussetzungen und Formen freiheitsbeschränkender Gesetze stellen daher stets auch eine Verletzung der Freiheit der Person dar (BVerfGE 58, 208 ).
Unterlässt es dies, erhält der Vollzug des nicht ordnungsgemäß verkündeten Haftbefehls den Makel der rechtswidrigen Freiheitsentziehung, der durch Nachholung der gebotenen Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (vgl. BVerfGE 58, 208 ).
- BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73
Untersuchungshaft
Auszug aus BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01
Der Beschwerdeführer hat demgegenüber nicht dargelegt, dass dies auf einer verzögerlichen Behandlung durch das Gericht beruhte (vgl. BVerfGE 36, 264 ).Rn. 25 3. Soweit der Beschwerdeführer schließlich rügt, dass der Haftbefehl nicht schon mit der Aussetzung der Hauptverhandlung am 20. Juli 2001 aufgehoben wurde, kann die Verfassungsbeschwerde schon deshalb keinen Erfolg haben, weil insoweit bis zur Entlassung des Beschwerdeführers am 24. Juli 2001 nur eine Verzögerung von maximal vier Tagen eingetreten sein kann, die nicht als erheblich einzustufen ist (vgl. BVerfGE 36, 264 ).
- OLG Hamm, 22.01.1998 - 2 Bl 2/98
Verkündung, erweiterter Haftbefehl, Gegenstand der Haftprüfung
Auszug aus BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01
In Rechtsprechung und Literatur (…OLG Hamm, StV 1995, S. 200; StV 1998, S. 273;… StV 1998, S. 555;… Löwe/Rosenberg-Hilger, StPO, 25. Aufl. 1997, § 115 Rn. 3;… Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl. 1999, § 115 Rn. 15;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. 1999, § 115 Rn. 11, jeweils m.w.N.) besteht aber Einigkeit, dass auf den erweiterten Haftbefehl § 115 StPO entsprechende Anwendung findet.Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Verkündung des Haftbefehls gemäß § 115 StPO, so darf dieser Haftbefehl in einem Haftfortdauerbeschluss gemäß §§ 121, 122 StPO nicht berücksichtigt werden (OLG Hamm, StV 1998, S. 273; StV 1998, S 555).
- BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
Auszug aus BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01
Es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit durch das Grundgesetz nicht entsprechen, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Prüfung einer behaupteten Verletzung des Freiheitsgrundrechts nach deren faktischer Beendigung ohne Weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 74, 102 ; 76, 363 ; 83, 24 ;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, S. 1401). - BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
Auszug aus BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01
Es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit durch das Grundgesetz nicht entsprechen, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Prüfung einer behaupteten Verletzung des Freiheitsgrundrechts nach deren faktischer Beendigung ohne Weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 74, 102 ; 76, 363 ; 83, 24 ;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, S. 1401). - BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86
Lappas
Auszug aus BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01
Es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit durch das Grundgesetz nicht entsprechen, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Prüfung einer behaupteten Verletzung des Freiheitsgrundrechts nach deren faktischer Beendigung ohne Weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 74, 102 ; 76, 363 ; 83, 24 ;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, S. 1401). - BVerfG, 04.02.2000 - 2 BvR 453/99
Rechtmäßigkeit der Haftfortdauer; nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01
Es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit durch das Grundgesetz nicht entsprechen, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Prüfung einer behaupteten Verletzung des Freiheitsgrundrechts nach deren faktischer Beendigung ohne Weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 74, 102 ; 76, 363 ; 83, 24 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, S. 1401). - OLG Hamm, 29.12.1994 - 2 BL 507/94
BtM, LKA, Verkündung des Haftbefehls durch Kammer, neuer Haftbefehl, Grundlage …
Auszug aus BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01
In Rechtsprechung und Literatur (OLG Hamm, StV 1995, S. 200;… StV 1998, S. 273;… StV 1998, S. 555;… Löwe/Rosenberg-Hilger, StPO, 25. Aufl. 1997, § 115 Rn. 3;… Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl. 1999, § 115 Rn. 15;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. 1999, § 115 Rn. 11, jeweils m.w.N.) besteht aber Einigkeit, dass auf den erweiterten Haftbefehl § 115 StPO entsprechende Anwendung findet.
- BGH, 28.07.2016 - AK 41/16
Haftprüfungsverfahren (Prüfungsgegenstand; kein Vollzug des Haftbefehls bei …
Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Verkündung des erweiterten Haftbefehls gemäß § 115 StPO, so darf er in einem Haftfortdauerbeschluss gemäß §§ 121, 122 StPO nicht berücksichtigt werden (BVerfG, Beschluss vom 20. September 2001 - 2 BvR 1144/01, NStZ 2002, 157, 158 mwN;… KK/Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 121 Rn. 4, 25;… MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 115 Rn. 11;… MüKoStPO/Böhm, § 121 Rn. 11).Insoweit ist auch zu beachten, dass - auch nachdem sich die Verdachtslage hinsichtlich einer mitgliedschaftlichen Betätigung im "ISIG' so verdichtet hatte, dass das Landgericht Frankfurt am Main von einem dringenden Tatverdacht ausgegangen war (Beschluss vom 15 16. Februar 2016) und die Sache noch am selben Tage dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zur Entscheidung über die Übernahme vorgelegt hatte (Bd. VII, Bl. 1626 ff.) - keine Gelegenheit ergriffen wurde, den Haftbefehl vom 24. Februar 2015 der geänderten Erkenntnislage anzupassen und dem Angeklagten gemäß § 115 StPO zu verkünden (vgl. zur diesbezüglichen Schutzfunktion der Verkündung BVerfG, Beschluss vom 20. September 2001 - 2 BvR 1144/01, NStZ 2002, 157, 158;… KK/Graf, StPO, 7. Aufl., § 115 Rn. 1a;… MüKoStPO/Böhm/Werner, § 115 Rn. 3).
- BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04
Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere …
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits bejaht (Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 1999 - 2 BvR 1775/99 -, StV 2000, S. 322 und der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. September 2001 - 2 BvR 1144/01 -, StV 2001, S. 691 ), dass eine materiell-rechtliche und damit auch eine verfassungsrechtlich selbständige Überprüfung früherer Haftentscheidungen möglich und geboten ist, auch wenn spätere Haftentscheidungen vorliegen oder durch diese späteren Haftentscheidungen Verfahrens- und Verfassungsverstöße für die Zukunft beseitigt wurden. - VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 176/14
Verfassungsmäßigkeit der Haftfortdauer trotz Missachtung der Höchstfrist des § …
Dies entspricht der zu § 115 StPO und zum Unterbringungsrecht ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 20. September 2001 - 2 BvR 1144/01 -, juris Rn. 19, …und vom 7. Oktober 1981 - 2 BvR 1194/80 -, juris Rn. 37), auf die hier Bezug genommen werden kann.
- OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 140/10
Verwertung von Telekommunikationsdaten
Wenngleich die Vorschrift des § 115 StPO ihrem Wortlaut nach nur auf den gerade erst ergriffenen und nicht auf den schon in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten anwendbar ist, besteht weitgehend Einigkeit, dass § 115 StPO auf den erweiterten Haftbefehl entsprechend Anwendung findet ( BVerfG, NStZ 2002, S. 157; Senatsbeschl. v. 05.02.2009 - 3 Ws 39/09; Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 27.06.2008.Bei dem erweiterten Haftbefehl handelt es sich in der Sache - jedenfalls im Umfang der Erweiterung - um einen neuen Haftbefehl, zu dem sich der Beschuldigte gegenüber dem für die Vernehmung nach § 115 StPO zuständigen Richter äußern können muss (BVerfG, NStZ 2002, S. 157).
- OLG Celle, 26.09.2024 - 2 Ws 257/24
Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Untersuchungshaft im Rahmen …
Verstöße gegen die durch Art. 104 GG gewährleisteten Voraussetzungen und Formen freiheitsbeschränkender Gesetze stellen stets auch eine Verletzung der Freiheit der Person dar (BVerfG, Beschluss vom 20.9.2001 - 2 BvR 1144/01, NStZ 2002, 157). - VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 177/14
Verfassungsmäßigkeit der Haftfortdauer trotz Missachtung der Höchstfrist des § …
Dies entspricht der zu § 115 StPO und zum Unterbringungsrecht ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 20. September 2001 - 2 BvR 1144/01 -, juris Rn. 19, …und vom 7. Oktober 1981 - 2 BvR 1194/80 -, juris Rn. 37), auf die hier Bezug genommen werden kann. - OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 99/22
Richterliche Unterschrift; Haftbefehl im Sitzungsprotokoll; Form; Schriftlichkeit
Art. 104 Abs. 1 S. 1 GG bestimmt, dass die Freiheit der Person nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden kann und erhebt damit die Pflicht, die Formvorschriften des Gesetzes an eine Freiheitsbeschränkung zu beachten zum Verfassungsgebot (BVerfG NStZ 2002, 157). - OLG Hamm, 31.08.2005 - 3 Ws 381/05
Haftprüfung; Fristüberschreitung; Aufhebung des Haftbefehls
Verstöße gegen die durch Art. 104 GG gewährleisteten Voraussetzungen und Formen freiheitsbeschränkender Gesetze stellen daher stets auch eine Verletzung der Freiheit der Person dar (BVerfGE 58, 208, 220, BVerfG StV 2001, 691, BVerfG BvR 2292/00 vom 16.7.2002), woraus zu folgern ist, dass es sich bei der Vorschrift des § 118 Abs. 5 StPO nicht nur um eine bloße Ordnungsvorschrift handelt. - VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.05.2006 - VGH B 6/06
Verfassungsrecht, Strafprozessrecht
Verstöße gegen die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 LV gewährleisteten Voraussetzungen und Formen freiheitsbeschränkender Gesetze stellen daher stets auch eine Verletzung der Freiheit der Person dar (vgl. BVerfGE 58, 208 [220]; BVerfG [1. Kammer des 2. Senats], NStZ 2002, 157 [158]). - OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 156/10
Verwertung von Telekommunikationsdaten
Wenngleich die Vorschrift des § 115 StPO ihrem Wortlaut nach nur auf den gerade erst ergriffenen und nicht auf den schon in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten anwendbar ist, besteht weitgehend Einigkeit, dass § 115 StPO auf den erweiterten bzw. abgeänderten Haftbefehl entsprechend Anwendung findet ( BVerfG, NStZ 2002, S. 157; Senatsbeschl. v. 05.02.2009 - 3 Ws 39/09; Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 27.06.2008 - 1 Ws 240/08; OLG Braunschweig, Beschl. v. 23.01.2007 - HEs 9 - 11/06;… OLG Stuttgart, NStZ 2006, S. 588;… OLG Hamburg, NStZ-RR 2003, S. 346;… OLG Hamm, NStZ-RR 1998, S. 277).Bei dem erweiterten Haftbefehl handelt es sich in der Sache - jedenfalls im Umfang der Erweiterung - um einen neuen Haftbefehl, zu dem sich der Beschuldigte gegenüber dem für die Vernehmung nach § 115 StPO zuständigen Richter äußern können muss (BVerfG, NStZ 2002, S. 157).
- OLG Celle, 08.12.2016 - 1 Ws 599/16
Richterliche Vernehmung nach Änderung oder Neufassung eines bestehenden …
- OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 166/10
Verwertung von Telekommunikationsdaten
- OLG Celle, 26.02.2020 - 1 Ws 1/20
Pflicht zur Anhörung des Verhafteten vor Aufrechterhaltung des Haftbefehls; …
- OLG Hamburg, 21.07.2016 - 2 Ws 146/16
Untersuchungshaft: Aufhebung eines (Über-)Haftbefehls wegen vermeidbarer …
- OLG Oldenburg, 21.04.2006 - 1 Ws 233/06
Formerfordernis bei einem im Anschluss an die Hauptverhandlung beschlossenen …
- OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 3 Ws 460/03
Fristbeginn bei Erlass eines neuen oder erweiterten Haftbefehls; Auslegung des …
- OLG Frankfurt, 20.06.2007 - 20 W 391/06
Unterbindungsgewahrsam: Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Betroffenen, …
- OLG Brandenburg, 27.06.2019 - 1 Ws 99/19
Entscheidung des Beschwerdegerichts bei prozessualer Überholung einer …
- OLG Koblenz, 04.04.2011 - 1 Ws 183/11
Verhaftung: Erforderlichkeit der Anhörung bei wesentlicher Änderung eines …
- VerfG Brandenburg, 19.12.2002 - VfGBbg 104/02
Verletzung des Grundrechts aus Verf BB Art 9 Abs 2 S 2 durch …
- OLG Hamm, 20.01.2003 - 2 BL 3/03
Haftprüfung durch das OLG, Vorlage der Akten, Verspätete Vorlage, Aufhebung des …
- BGH, 21.08.2025 - AK 64/25
Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate (dringender Tatverdacht; …
- OLG Köln, 02.04.2002 - HEs 41/02
Haftbefehl, Verkündung
- BGH, 20.10.2016 - AK 53/16
Prüfungsgegenstand im Haftprüfungsverfahren (vorgelegter Haftbefehl; …
- OLG Köln, 22.12.2003 - 2 Ws 684/03
Haftprüfung, Antrag, fehlendes Verhandlungskonzept
- OLG Koblenz, 06.03.2003 - 4420 BL III 13/03
Ordnungsgemäße Verkündung eines erweiterten Haftbefehls; Haftprüfung
- KG, 12.01.2024 - 3 Ws 1/24
Verdeckungsmord bei Polizeiflucht; Konkurrenzen bei Polizeifluchtfällen mit …
- OLG Hamburg, 24.06.2003 - 2 Ws 164/03
Beteiligung von Schöffen an einem richterlichen Beschluss über die Haftfortdauer; …
- OLG Hamburg, 15.04.2003 - 2 Ws 114/03
Bei Erweiterung des Haftbefehls auf zusätzliche Taten vorgeschriebene Sonderform …
- OLG Hamm, 13.09.2012 - 1 Ws 469/12
Verzicht auf Verkündung des Haftfortdauerbeschlusses
- OLG Stuttgart, 14.07.2005 - 4 HEs 59/05
Untersuchungshaft: Sechsmonats-Prüfung bei nicht ordnungsgemäß verkündeter …
- KG, 20.10.2023 - 3 Ws 51/23
Beschleunigungsgebot bei besonderer Haftprüfung
- OLG Hamm, 05.02.2009 - 3 Ws 39/09
Haftbefehl; Änderung des Haftgrundes
- OLG Celle, 09.09.2026 - 1 Ws 115/26
- OLG Nürnberg, 11.08.2021 - Ws 735/21
Invollzugsetzung eines ausgesetzten Haftbefehls durch das Beschwerdegericht - …
- VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 28-IV-13
- OLG Zweibrücken, 04.07.2007 - 1 HPL 24/07
Gesetzliche Haftprüfung: Überprüfungsgrundlage bei zwischenzeitlich geändertem …
- VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 40-IV-14
- KG, 25.01.2021 - 121 HEs 2/21
Rechtfertigung einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus
- LG Nürnberg-Fürth, 21.02.2018 - 18 Qs 4/18
Die Erklärung über die Zurücknahme eines Rechtsmittels ist bedingungsfeindlich
- OLG Bremen, 11.05.2021 - 1 AuslA 3/17
Keine Pflicht zur Verkündung von Durchführungshaftbefehlen; Übergabe des …
- OLG Brandenburg, 28.02.2019 - 2 Ws 28/19
Anordnung der Haftfortdauer
- OLG Jena, 27.06.2008 - 1 Ws 240/08
Haftbeschwerde
- OLG Dresden, 15.01.2026 - E 2 VAs 19/25
Haftbefehlseröffnung, anderes Gericht, Rechtshilfegericht, Haftprüfung, …
- OLG Nürnberg, 22.06.2016 - 1 Ws 257/16
- OLG Zweibrücken, 04.07.2007 - 1 HPL 25/07
Umfang einer Überprüfung der erforderlichen Fortdauer der Untersuchungshaft im …
- VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
- KG, 03.01.2017 - 121 HEs 43/16
Prüfungsgrundlage im Verfahren der besonderen Haftprüfung
- OLG Naumburg, 22.09.2025 - 1 Ws 293/25
Änderung und Anpassung des Haftbefehls bei veränderten oder unzutreffenden …
- OLG Brandenburg, 09.11.2023 - 2 Ws 155/23
- OLG Köln, 04.02.2003 - HEs 7/03
Haftbefehl; Verkündung
- KG, 28.11.2022 - 4 161 HEs 56/22
Anforderungen an die Konkretisierung des Tatgeschehens in einem Haftbefehl wegen …
- KG, 28.11.2022 - 161 HEs 56/22
Anforderungen an die Konkretisierung des Tatgeschehens in einem Haftbefehl wegen …
- OLG Nürnberg, 11.08.2021 - v. Ws 735/21
Invollzugsetzung Hafbefehl, Vorführung
- OLG Jena, 26.09.2007 - 1 Ws 365/07
Haftbeschwerde
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Rechtsprechung
| BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01, 2 BvR 1371/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 104 Abs. 1; ; StPO § 121; ; StPO § 122
- Wolters Kluwer
Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft - Untersuchungshaft - Haftprüfung - Tatverdacht
- rechtsportal.de
GG Art. 2 Abs. 2 S. 2; ZPO § 121 Abs. 1
Fortdauer der Untersuchungshaft während Aufklärung weiterer Straftaten - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 27.06.2001 - 2 Ws 154/01
- BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01, 2 BvR 1371/01
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 100
- NStZ 2003, 82
- StV 2001, 694
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73
Untersuchungshaft
Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
Diese Ausnahmetatbestände sind, wie aus dem Wortlaut ersichtlich ist und durch die Entstehungsgeschichte bestätigt wird, eng auszulegen (vgl. BVerfGE 36, 264 m.w.N.).Wird ein "wichtiger Grund" im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO festgestellt, bleibt noch zu prüfen, ob die Fortdauer der Haft nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 36, 264 ).
- BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72
Ensslin-Kassiber
Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
Rn. 22 Mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden werden die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (vgl. BVerfGE 34, 293 ). - BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90
Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …
Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
Bei dieser Abwägung ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt, und zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruches gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößern wird (vgl. BVerfGE 53, 152 m.w.N.). - BVerfG, 04.02.2000 - 2 BvR 453/99
Rechtmäßigkeit der Haftfortdauer; nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
Dies ergebe sich aus dem Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 - (NJW 2000, S. 1401). - BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1998/98
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft - …
Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
In der Regel sind in jedem Haftfortdauerbeschluss aktuelle Ausführungen zu den Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO, zur Abwägung zwischen Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und Strafverfolgungsinteresse sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (…Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, NStZ-RR 1999, S. 12 und vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1998/98 -, StV 1999, S. 162). - BVerfG, 07.08.1998 - 2 BvR 962/98
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft - …
Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
In der Regel sind in jedem Haftfortdauerbeschluss aktuelle Ausführungen zu den Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO, zur Abwägung zwischen Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und Strafverfolgungsinteresse sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, NStZ-RR 1999, S. 12 …und vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1998/98 -, StV 1999, S. 162). - BVerfG, 28.01.1992 - 2 BvR 1754/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft
Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
Ein Beschuldigter kann nicht deshalb in Untersuchungshaft verbleiben, damit die Aufklärung weiterer Straftaten gesichert wird, wenn für diese weder ein dringender Tatverdacht noch ein Haftbefehl besteht (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 1992 - 2 BvR 1754/91 -, NJW 1992, S. 1749). - OLG Frankfurt, 15.05.1996 - 1 HEs 97/96
Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
Dies entspricht auch der allgemeinen Auffassung in der Rechtsprechung der Fachgerichte und in der strafprozessualen Literatur (…vgl. nur OLG Karlsruhe, MDR 1984, S. 688;… OLG Hamm, StV 1988, S. 212; OLG Frankfurt am Main, StV 1995, S. 424 und NStZ-RR 1996, S. 268 f.;… Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 4. Aufl., § 121 StPO, Rn. 15). - OLG Frankfurt, 02.11.1994 - 1 HEs 366/94
Taten aus Haftbefehl; Beurteilung des wichtigen Grundes; Dringender Tatverdacht
Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
Dies entspricht auch der allgemeinen Auffassung in der Rechtsprechung der Fachgerichte und in der strafprozessualen Literatur (…vgl. nur OLG Karlsruhe, MDR 1984, S. 688;… OLG Hamm, StV 1988, S. 212; OLG Frankfurt am Main, StV 1995, S. 424 und NStZ-RR 1996, S. 268 f.;… Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 4. Aufl., § 121 StPO, Rn. 15). - OLG Hamm, 02.12.1987 - 2 BL 298/87
- OLG Karlsruhe, 10.04.1984 - 3 HEs 70/84
- BVerfG, 20.10.2006 - 2 BvR 1742/06
Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Fortdauer der …
Es reicht aber nicht aus, dass Ermittlungen durchgeführt werden wegen einer Tat, die nicht Gegenstand des vollzogenen Haftbefehls ist und für die kein dringender Tatverdacht besteht (Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 2001 - 2 BvR 1286/01 und 2 BvR 1371/01 -, NStZ 2002, S. 100;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 1992 - 2 BvR 1754/91 -, NJW 1992, S. 1749 ;… Boujong, in: Karlruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 5. Aufl. 2003, § 121 Rn. 15). - BGH, 23.01.2020 - StB 1/20
Bestehen eines dringenden Tatverdachts im Sinne des § 112 Abs. 1 S. 1 StPO bei …
Dies gilt unabhängig von den weiteren Anklagevorwürfen, die nicht Gegenstand des Haftbefehls sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. November 1985 - 1 StR 516/85, StV 1986, 65; BVerfG, Beschluss vom 13. September 2001 - 2 BvR 1286/01 u.a., juris Rn. 21 aE) und zu denen das Oberlandesgericht keine weiteren Ausführungen gemacht hat. - OLG Hamm, 13.05.2025 - 2 Ws 18/25
Untersuchungshaft; Gegenstand der besonderen Haftprüfung gemäß §§ 121 , 122 StPO …
Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der nach § 122 Abs. 1 StPO mit den Akten vorgelegte Haftbefehl auf weitere Taten hätte erweitert werden können, tatsächlich aber nicht erweitert worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01 - BGH, Beschluss vom 06.12.2017 - AK 63/17 - KG Berlin, Beschluss vom 20.10.2023 - 3 Ws 51/23 -, Beschluss vom 03.01.2017 - (4) 121 HEs 43/16 (38/16) - OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.03.2006 - 1 Ws 170/06 -, juris).Entsprechend ist bei der Beurteilung der Frage, ob besondere Schwierigkeiten oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein sonstiger wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO vorliegen, nur von den Taten auszugehen, die im Haftbefehl aufgeführt sind und derentwegen die Untersuchungshaft vollzogen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01 -, Rn. 20; BGH…, Beschluss vom 06.12.2017 - AK 63/17 -, Rn. 9; KG Berlin…, Beschluss vom 20.10.2023 - 3 Ws 51/23 -, Rn. 24…, Beschluss vom 03.01.2017 - (4) 121 HEs 43/16 (38/16) -, Rn. 21, juris; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 22.03.2006 - 1 Ws 170/06 -, Rn. 11; Senat…, Beschluss vom 12.07.2004 - 2 OBL 51/04 -, Rn. 11, jew. zit. n. juris;… Gärtner in: Löwe-Rosenberg, StPO, 28. Aufl. 2025, § 121 StPO, Rn. 58;… Gericke in KK-StPO, a.a.O., § 121 Rn. 17;.
Der dem Senat nach § 122 Abs. 1 StPO mit den Akten vorgelegte Haftbefehl bleibt grundsätzlich auch dann alleiniger Prüfungsgegenstand, wenn der Haftbefehl auf weitere Taten hätte erweitert werden können, tatsächlich aber - wie hier - nicht erweitert worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.09.2001, a.a.O.; KG Berlin…, Beschluss vom 20.10.2023, a.a.O., Beschluss vom 03.01.2017, a.a.O.; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 22.03.2006, a.a.O.;… Gericke in: KK-StPO, a.a.O.;… Krauß in: BeckOK StPO, a.a.O., m.w.N.).
- BGH, 09.01.2020 - AK 61/19
Zulässigkeit einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate
Der Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus ist vielmehr nur zulässig, wenn sich die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein sonstiger wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO gerade auf die Taten bezieht, die im Haftbefehl aufgeführt sind und deretwegen die Untersuchungshaft vollzogen wird (BVerfG, Beschlüsse vom 28. Januar 1992 - 2 BvR 1754/91, NJW 1992, 1749, 1750; vom 13. September 2001 - 2 BvR 1286/01 u.a., NStZ 2002, 100 Rn. 3). - OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20
Hemmung von Unterbrechungsfristen wegen COVID-19; Keine pandemiebedingte …
Rn. 74 Bei der vorzunehmenden Bewertung hat der Senat nicht verkannt, dass sich die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen im Sinne von § 121 StPO nur auf diejenigen Taten beziehen darf, die im Haftbefehl aufgeführt sind und wegen derer Untersuchungshaft vollzogen wird (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 13. September 2001 - 2 BvR 1286/01 -, OLG Celle, Beschluss vom 03. Juli 2017 - 2 HEs 1/17 - OLG Hamm, StV 1988, 212; OLG Frankfurt, NStz-RR 1996, 268). - OLG Hamm, 13.02.2002 - 2 BL 7/02
Haftprüfung; verweigerte Akteneinsicht, Auswirkungen, wichtiger Grund
Vielmehr kann sich die Prüfung des Senats, ob der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein sonstiger wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO vorliegt, nur auf die Taten beziehen, die im Haftbefehl aufgeführt worden sind und derentwegen die Untersuchungshaft vollzogen wird (vgl. dazu BVerfG vom 13. September 2001 = StV 2001/694). - OLG Köln, 11.02.2003 - HEs 14/03
Strafprozessrecht: Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über …
Ein vertretbarer Ausgleich des Widerstreites dieser für den Rechtsstaat wichtigen Grundsätze lässt sich im Bereich des Rechtes der Untersuchungshaft nur erreichen, wenn den Freiheitsbeschränkungen, die vom Standpunkt der wirksamen Strafrechtspflege aus erforderlich sind, ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten als Korrektiv entgegengehalten wird (BVerfG StV 2001, 694 = NStZ 2002, 100).Diese Ausnahmetatbestände sind, wie aus dem Wortlaut ersichtlich ist und durch die Entstehungsgeschichte bestätigt wird, eng auszulegen (BVerfG StV 2001, 694 = NStZ 2002, 100; BVerfGE 36, 264 [271] m.w.N, BVerfG StV 1992, 123; BGH NStZ 1991, 546[547]).
- OLG Oldenburg, 22.03.2006 - 1 Ws 170/06
Bedeutung von im Haftbefehl nicht bezeichneten weiteren Straftaten für die …
Er rechtfertigt diese allein zur Sicherung des Strafverfahrens hinsichtlich derjenigen Tat, die in ihm bezeichnet ist, vgl. BVerfG NStZ 2002, 100. - OLG Karlsruhe, 25.10.2005 - 2 Ws 278/05
Untersuchungshaftbefehl: Verneinung einer Fluchtgefahr bei bereits bestehender, …
Der besondere Umfang und die besonderen Schwierigkeiten der Ermittlungen können die Haftfortdauer über sechs Monate hinaus aber nur rechtfertigen, wenn sie sich auf die im Haftbefehl genannten Taten beziehen oder jedenfalls ein dringender Tatverdacht besteht (BVerfG NJW 1992, 1749 f.; NStZ 2002, 100 f.; OLG Hamm StV 1988, 212; OLG Frankfurt StV 1995, 424; NStZ-RR 1996, 268 ff; OLG Bamberg StV 2002, 608). - OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 2 HEs 151/04
Vollzug der Untersuchungshaft: Fortdauer über 6 Monate wegen Verdachts einer …
Deshalb können der besondere Umfang und die besonderen Schwierigkeiten der Ermittlungen die Haftfortdauer über sechs Monate hinaus nur rechtfertigen, wenn sie sich auf die im Haftbefehl genannten Taten beziehen oder jedenfalls ein dringender Tatverdacht besteht (BVerfG NJW 1992, 1749 f.; NStZ 2002, 100 f.; OLG Hamm StV 1988, 212; OLG Frankfurt StV 1995, 424; NStZ-RR 1996, 268 ff; OLG Bamberg StV 2002, 608). - OLG Oldenburg, 08.08.2008 - 1 Ws 487/08
Aufrechterhaltung eines Haftbefehls gegen einen gebürtigen Letten wegen des …
- BGH, 05.06.2019 - AK 25/19
Prüfung der Aufrechterhaltung einer Untersuchungshaft bei Verdacht des Werbens um …
- OLG Oldenburg, 15.02.2010 - HEs 3/10
Fortdauer der Untersuchungshaft bei Abschlussreife des Ermittlungsverfahrens …
- OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 OBL 51/04
Haftprüfung; Beschleunigungsgrundsatz; verzögerte Ermittlungen
- OLG Oldenburg, 07.08.2006 - HEs 10/06
Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Verzögerung des ersten …
- OLG Koblenz, 07.01.2021 - 1 OWi 6 SsRs 411/20
Richtigkeit von ES 3.0 als standardisiertem Messverfahren bei Fahrzeugen mit …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 508/01
Strafprozessrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate, Wichtiger …
- OLG Dresden, 14.07.2003 - 1 AK 45/03
Untersuchungshaft
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 514/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 509/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 516/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 510/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 515/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 513/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 511/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- KG, 08.11.2024 - 3 Ws 43/24
Gefährdung des Straßenverkehrs bei zu schnellem Fahren an Straßeneinmündung
- OLG Bamberg, 04.07.2002 - Ws 293/02
Begriff des wichtigen Grundes; Verzögerung der Ermittlungen durch Aufdeckung …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 512/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- VerfGH Sachsen, 26.02.2004 - 9-IV-04
- VerfGH Sachsen, 26.02.2004 - 6-IV-04
- KG, 05.06.2025 - 2 ORs 13/25
Bewährung, Urteilsgründe, Bewährungsversager, Vorstrafen, Darstellung im Urteil
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