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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 13.09.2001

Rechtsprechung
   BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1219
BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01 (https://dejure.org/2001,1219)
BVerfG, Entscheidung vom 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01 (https://dejure.org/2001,1219)
BVerfG, Entscheidung vom 20. September 2001 - 2 BvR 1144/01 (https://dejure.org/2001,1219)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    StPO § 121; ; StPO § 122; ; StPO § 201; ; StPO § 115; ; StPO § 115 Abs. 2; ; StPO § 115 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 104 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Untersuchungshaft - Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft - Haftprüfung - Beschleunigungsgrundsatz - Haftbefehl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 115 121
    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft aufgrund eines nicht verkündeten Haftbefehls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 157
  • NStZ 2003, 83
  • StV 2001, 691
  • StV 2001, 694
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01
    Es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit durch das Grundgesetz nicht entsprechen, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Prüfung einer behaupteten Verletzung des Freiheitsgrundrechts nach deren faktischer Beendigung ohne Weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 74, 102 ; 76, 363 ; 83, 24 ;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, S. 1401).

    Verstöße gegen die durch Art. 104 GG gewährleisteten Voraussetzungen und Formen freiheitsbeschränkender Gesetze stellen daher stets auch eine Verletzung der Freiheit der Person dar (BVerfGE 58, 208 ).

    Unterlässt es dies, erhält der Vollzug des nicht ordnungsgemäß verkündeten Haftbefehls den Makel der rechtswidrigen Freiheitsentziehung, der durch Nachholung der gebotenen Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (vgl. BVerfGE 58, 208 ).

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01
    Der Beschwerdeführer hat demgegenüber nicht dargelegt, dass dies auf einer verzögerlichen Behandlung durch das Gericht beruhte (vgl. BVerfGE 36, 264 ).

    Rn. 25 3. Soweit der Beschwerdeführer schließlich rügt, dass der Haftbefehl nicht schon mit der Aussetzung der Hauptverhandlung am 20. Juli 2001 aufgehoben wurde, kann die Verfassungsbeschwerde schon deshalb keinen Erfolg haben, weil insoweit bis zur Entlassung des Beschwerdeführers am 24. Juli 2001 nur eine Verzögerung von maximal vier Tagen eingetreten sein kann, die nicht als erheblich einzustufen ist (vgl. BVerfGE 36, 264 ).

  • OLG Hamm, 22.01.1998 - 2 Bl 2/98

    Verkündung, erweiterter Haftbefehl, Gegenstand der Haftprüfung

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01
    In Rechtsprechung und Literatur (…OLG Hamm, StV 1995, S. 200; StV 1998, S. 273;… StV 1998, S. 555;… Löwe/Rosenberg-Hilger, StPO, 25. Aufl. 1997, § 115 Rn. 3;… Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl. 1999, § 115 Rn. 15;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. 1999, § 115 Rn. 11, jeweils m.w.N.) besteht aber Einigkeit, dass auf den erweiterten Haftbefehl § 115 StPO entsprechende Anwendung findet.

    Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Verkündung des Haftbefehls gemäß § 115 StPO, so darf dieser Haftbefehl in einem Haftfortdauerbeschluss gemäß §§ 121, 122 StPO nicht berücksichtigt werden (OLG Hamm, StV 1998, S. 273; StV 1998, S 555).

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01
    Es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit durch das Grundgesetz nicht entsprechen, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Prüfung einer behaupteten Verletzung des Freiheitsgrundrechts nach deren faktischer Beendigung ohne Weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 74, 102 ; 76, 363 ; 83, 24 ;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, S. 1401).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01
    Es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit durch das Grundgesetz nicht entsprechen, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Prüfung einer behaupteten Verletzung des Freiheitsgrundrechts nach deren faktischer Beendigung ohne Weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 74, 102 ; 76, 363 ; 83, 24 ;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, S. 1401).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01
    Es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit durch das Grundgesetz nicht entsprechen, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Prüfung einer behaupteten Verletzung des Freiheitsgrundrechts nach deren faktischer Beendigung ohne Weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 74, 102 ; 76, 363 ; 83, 24 ;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, S. 1401).
  • BVerfG, 04.02.2000 - 2 BvR 453/99

    Rechtmäßigkeit der Haftfortdauer; nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01
    Es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit durch das Grundgesetz nicht entsprechen, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Prüfung einer behaupteten Verletzung des Freiheitsgrundrechts nach deren faktischer Beendigung ohne Weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 74, 102 ; 76, 363 ; 83, 24 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, S. 1401).
  • OLG Hamm, 29.12.1994 - 2 BL 507/94

    BtM, LKA, Verkündung des Haftbefehls durch Kammer, neuer Haftbefehl, Grundlage …

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01
    In Rechtsprechung und Literatur (OLG Hamm, StV 1995, S. 200;… StV 1998, S. 273;… StV 1998, S. 555;… Löwe/Rosenberg-Hilger, StPO, 25. Aufl. 1997, § 115 Rn. 3;… Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl. 1999, § 115 Rn. 15;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. 1999, § 115 Rn. 11, jeweils m.w.N.) besteht aber Einigkeit, dass auf den erweiterten Haftbefehl § 115 StPO entsprechende Anwendung findet.
  • BGH, 28.07.2016 - AK 41/16

    Haftprüfungsverfahren (Prüfungsgegenstand; kein Vollzug des Haftbefehls bei …

    Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Verkündung des erweiterten Haftbefehls gemäß § 115 StPO, so darf er in einem Haftfortdauerbeschluss gemäß §§ 121, 122 StPO nicht berücksichtigt werden (BVerfG, Beschluss vom 20. September 2001 - 2 BvR 1144/01, NStZ 2002, 157, 158 mwN;… KK/Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 121 Rn. 4, 25;… MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 115 Rn. 11;… MüKoStPO/Böhm, § 121 Rn. 11).

    Insoweit ist auch zu beachten, dass - auch nachdem sich die Verdachtslage hinsichtlich einer mitgliedschaftlichen Betätigung im "ISIG' so verdichtet hatte, dass das Landgericht Frankfurt am Main von einem dringenden Tatverdacht ausgegangen war (Beschluss vom 15 16. Februar 2016) und die Sache noch am selben Tage dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zur Entscheidung über die Übernahme vorgelegt hatte (Bd. VII, Bl. 1626 ff.) - keine Gelegenheit ergriffen wurde, den Haftbefehl vom 24. Februar 2015 der geänderten Erkenntnislage anzupassen und dem Angeklagten gemäß § 115 StPO zu verkünden (vgl. zur diesbezüglichen Schutzfunktion der Verkündung BVerfG, Beschluss vom 20. September 2001 - 2 BvR 1144/01, NStZ 2002, 157, 158;… KK/Graf, StPO, 7. Aufl., § 115 Rn. 1a;… MüKoStPO/Böhm/Werner, § 115 Rn. 3).

  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere …

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits bejaht (Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 1999 - 2 BvR 1775/99 -, StV 2000, S. 322 und der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. September 2001 - 2 BvR 1144/01 -, StV 2001, S. 691 ), dass eine materiell-rechtliche und damit auch eine verfassungsrechtlich selbständige Überprüfung früherer Haftentscheidungen möglich und geboten ist, auch wenn spätere Haftentscheidungen vorliegen oder durch diese späteren Haftentscheidungen Verfahrens- und Verfassungsverstöße für die Zukunft beseitigt wurden.
  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 176/14

    Verfassungsmäßigkeit der Haftfortdauer trotz Missachtung der Höchstfrist des § …

    Dies entspricht der zu § 115 StPO und zum Unterbringungsrecht ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 20. September 2001 - 2 BvR 1144/01 -, juris Rn. 19, …und vom 7. Oktober 1981 - 2 BvR 1194/80 -, juris Rn. 37), auf die hier Bezug genommen werden kann.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01, 2 BvR 1371/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1177
BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01, 2 BvR 1371/01 (https://dejure.org/2001,1177)
BVerfG, Entscheidung vom 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01, 2 BvR 1371/01 (https://dejure.org/2001,1177)
BVerfG, Entscheidung vom 13. September 2001 - 2 BvR 1286/01, 2 BvR 1371/01 (https://dejure.org/2001,1177)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 100
  • NStZ 2003, 82
  • StV 2001, 694
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
    Diese Ausnahmetatbestände sind, wie aus dem Wortlaut ersichtlich ist und durch die Entstehungsgeschichte bestätigt wird, eng auszulegen (vgl. BVerfGE 36, 264 m.w.N.).

    Wird ein "wichtiger Grund" im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO festgestellt, bleibt noch zu prüfen, ob die Fortdauer der Haft nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 36, 264 ).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
    Rn. 22 Mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden werden die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (vgl. BVerfGE 34, 293 ).
  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
    Die Erstattung der notwendigen Auslagen auch für den Eilantrag entspricht nicht der Billigkeit (§ 34a Abs. 3 BVerfGG; vgl. BVerfGE 89, 91 ), weil die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG im vorliegenden Fall nicht vorlagen.
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
    Bei dieser Abwägung ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt, und zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruches gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößern wird (vgl. BVerfGE 53, 152 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.02.2000 - 2 BvR 453/99

    Rechtmäßigkeit der Haftfortdauer; nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
    Dies ergebe sich aus dem Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 - (NJW 2000, S. 1401).
  • BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1998/98

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft - …

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
    In der Regel sind in jedem Haftfortdauerbeschluss aktuelle Ausführungen zu den Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO, zur Abwägung zwischen Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und Strafverfolgungsinteresse sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (…Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, NStZ-RR 1999, S. 12 und vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1998/98 -, StV 1999, S. 162).
  • BVerfG, 07.08.1998 - 2 BvR 962/98

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft - …

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
    In der Regel sind in jedem Haftfortdauerbeschluss aktuelle Ausführungen zu den Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO, zur Abwägung zwischen Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und Strafverfolgungsinteresse sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, NStZ-RR 1999, S. 12 …und vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1998/98 -, StV 1999, S. 162).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 2 BvR 1754/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
    Ein Beschuldigter kann nicht deshalb in Untersuchungshaft verbleiben, damit die Aufklärung weiterer Straftaten gesichert wird, wenn für diese weder ein dringender Tatverdacht noch ein Haftbefehl besteht (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 1992 - 2 BvR 1754/91 -, NJW 1992, S. 1749).
  • OLG Frankfurt, 15.05.1996 - 1 HEs 97/96
    Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
    Dies entspricht auch der allgemeinen Auffassung in der Rechtsprechung der Fachgerichte und in der strafprozessualen Literatur (…vgl. nur OLG Karlsruhe, MDR 1984, S. 688;… OLG Hamm, StV 1988, S. 212; OLG Frankfurt am Main, StV 1995, S. 424 und NStZ-RR 1996, S. 268 f.;… Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 4. Aufl., § 121 StPO, Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 02.11.1994 - 1 HEs 366/94

    Taten aus Haftbefehl; Beurteilung des wichtigen Grundes; Dringender Tatverdacht

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
    Dies entspricht auch der allgemeinen Auffassung in der Rechtsprechung der Fachgerichte und in der strafprozessualen Literatur (…vgl. nur OLG Karlsruhe, MDR 1984, S. 688;… OLG Hamm, StV 1988, S. 212; OLG Frankfurt am Main, StV 1995, S. 424 und NStZ-RR 1996, S. 268 f.;… Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 4. Aufl., § 121 StPO, Rn. 15).
  • OLG Hamm, 02.12.1987 - 2 BL 298/87
  • OLG Karlsruhe, 10.04.1984 - 3 HEs 70/84
  • BVerfG, 20.10.2006 - 2 BvR 1742/06

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Fortdauer der …

    Es reicht aber nicht aus, dass Ermittlungen durchgeführt werden wegen einer Tat, die nicht Gegenstand des vollzogenen Haftbefehls ist und für die kein dringender Tatverdacht besteht (Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 2001 - 2 BvR 1286/01 und 2 BvR 1371/01 -, NStZ 2002, S. 100;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 1992 - 2 BvR 1754/91 -, NJW 1992, S. 1749 ;… Boujong, in: Karlruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 5. Aufl. 2003, § 121 Rn. 15).
  • BGH, 23.01.2020 - StB 1/20

    Bestehen eines dringenden Tatverdachts im Sinne des § 112 Abs. 1 S. 1 StPO bei …

    Dies gilt unabhängig von den weiteren Anklagevorwürfen, die nicht Gegenstand des Haftbefehls sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. November 1985 - 1 StR 516/85, StV 1986, 65; BVerfG, Beschluss vom 13. September 2001 - 2 BvR 1286/01 u.a., juris Rn. 21 aE) und zu denen das Oberlandesgericht keine weiteren Ausführungen gemacht hat.
  • OLG Hamm, 13.05.2025 - 2 Ws 18/25

    Untersuchungshaft; Gegenstand der besonderen Haftprüfung gemäß §§ 121 , 122 StPO …

    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der nach § 122 Abs. 1 StPO mit den Akten vorgelegte Haftbefehl auf weitere Taten hätte erweitert werden können, tatsächlich aber nicht erweitert worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01 - BGH, Beschluss vom 06.12.2017 - AK 63/17 - KG Berlin, Beschluss vom 20.10.2023 - 3 Ws 51/23 -, Beschluss vom 03.01.2017 - (4) 121 HEs 43/16 (38/16) - OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.03.2006 - 1 Ws 170/06 -, juris).

    Entsprechend ist bei der Beurteilung der Frage, ob besondere Schwierigkeiten oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein sonstiger wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO vorliegen, nur von den Taten auszugehen, die im Haftbefehl aufgeführt sind und derentwegen die Untersuchungshaft vollzogen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01 -, Rn. 20; BGH…, Beschluss vom 06.12.2017 - AK 63/17 -, Rn. 9; KG Berlin…, Beschluss vom 20.10.2023 - 3 Ws 51/23 -, Rn. 24…, Beschluss vom 03.01.2017 - (4) 121 HEs 43/16 (38/16) -, Rn. 21, juris; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 22.03.2006 - 1 Ws 170/06 -, Rn. 11; Senat…, Beschluss vom 12.07.2004 - 2 OBL 51/04 -, Rn. 11, jew. zit. n. juris;… Gärtner in: Löwe-Rosenberg, StPO, 28. Aufl. 2025, § 121 StPO, Rn. 58;… Gericke in KK-StPO, a.a.O., § 121 Rn. 17;.

    Der dem Senat nach § 122 Abs. 1 StPO mit den Akten vorgelegte Haftbefehl bleibt grundsätzlich auch dann alleiniger Prüfungsgegenstand, wenn der Haftbefehl auf weitere Taten hätte erweitert werden können, tatsächlich aber - wie hier - nicht erweitert worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.09.2001, a.a.O.; KG Berlin…, Beschluss vom 20.10.2023, a.a.O., Beschluss vom 03.01.2017, a.a.O.; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 22.03.2006, a.a.O.;… Gericke in: KK-StPO, a.a.O.;… Krauß in: BeckOK StPO, a.a.O., m.w.N.).

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