Rechtsprechung
| BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 27 StGB; § 26 Abs. 2 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 353 Abs. 2 StPO
Gefährliche Körperverletzung (mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich; Beihilfe; Mittäterschaft; Anstiftung; Präsenz am Tatort); Täterschaft und Teilnahme (Tatherrschaftslehre; Wertungsspielraum); Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung; Aufrechterhaltung ... - lexetius.com
StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4
- DFR
Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4
- IWW
- Wolters Kluwer
Körperverletzung - Beihilfe - Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich - Verstärkung - Qualifikationstatbestand
- opinioiuris.de
Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung
- ra.de
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur "gemeinschaftlich" begangenen Körperverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4
Gemeinschaftliche Begehung aufgrund der Mitwirkung eines Gehilfen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Nichtvermögensdelikte, "Gemeinschaftlich" von Täter und Gehilfen begangene Körperverletzung
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Anforderungen an die gemeinschaftliche Tatbegehung (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB)
Papierfundstellen
- BGHSt 47, 383
- NJW 2002, 3788
- NStZ 2003, 203 (Ls.)
- NStZ 2003, 86
- NJ 2002, 606
- StV 2002, 656
- StV 2004, 76 (Ls.)
- JR 2003, 212
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01
Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen
Auszug aus BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02
Der Gesetzeswortlaut steht daher einer Auslegung nicht entgegen, wonach das gemeinsame Wirken eines Täters und eines Gehilfen bei Begehung einer Körperverletzung zur Erfüllung der Qualifikation des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB ausreicht (h.M.;… vgl. - jeweils m. w. N. - Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 224 Rdn. 11;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 224 Rdn. 11;… Lilie in LK 11. Aufl. § 224 Rdn. 33 bis 35; Rengier ZStW 111 (1999), 1, 9 f.; C. Jäger JuS 2000, 31, 35 f.;… vgl. bereits Küper GA 1997, 301;… a.A. Horn in SK-StGB, 7. Aufl. (Stand: Mai 1998) § 224 Rdn. 25; Schroth NJW 1998, 2861; Renzikowski NStZ 1999, 377, 382; noch offengelassen von BGH, Beschl. vom 5. April 2000 - 3 StR 95/00; vgl. auch zum Gefährlichkeitspotenzial einer Bande durch das Mitwirken eines Gehilfen: BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 Bande 5, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 20.01.1998 - 5 StR 501/97
Urteil gegen Reemtsma-Entführer rechtskräftig
Auszug aus BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02
Es gilt daher auch hier uneingeschränkt, daß die tatrichterliche Wertung bei der Abgrenzung zwischen (Mit-)Täterschaft und Beihilfe vom Revisionsgericht bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist (vgl. BGH StV 1998, 540 m.w.N.). - BGH, 05.02.1986 - 2 StR 640/85
Verurteilung wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung - Abänderung von …
Auszug aus BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02
Zwar wäre auch ohne Feststellung eigener Körperverletzungshandlungen nicht ausgeschlossen gewesen, die Angeklagten Z und S als Mittäter der Körperverletzung anzusehen, weil sie die vom Angeklagten L ausgeübte Zwangswirkung bewußt verstärkten (vgl. BGH GA 1986, 229; NStZ 1984, 328, 329). - BGH, 05.04.2000 - 3 StR 95/00
Reichweite der prozessualen Hinweispflicht; Gefährliche Körperverletzung mit …
Auszug aus BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02
Der Gesetzeswortlaut steht daher einer Auslegung nicht entgegen, wonach das gemeinsame Wirken eines Täters und eines Gehilfen bei Begehung einer Körperverletzung zur Erfüllung der Qualifikation des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB ausreicht (h.M.;… vgl. - jeweils m. w. N. - Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 224 Rdn. 11;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 224 Rdn. 11;… Lilie in LK 11. Aufl. § 224 Rdn. 33 bis 35; Rengier ZStW 111 (1999), 1, 9 f.; C. Jäger JuS 2000, 31, 35 f.;… vgl. bereits Küper GA 1997, 301;… a.A. Horn in SK-StGB, 7. Aufl. (Stand: Mai 1998) § 224 Rdn. 25; Schroth NJW 1998, 2861; Renzikowski NStZ 1999, 377, 382; noch offengelassen von BGH, Beschl. vom 5. April 2000 - 3 StR 95/00;… vgl. auch zum Gefährlichkeitspotenzial einer Bande durch das Mitwirken eines Gehilfen: BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 Bande 5, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
- BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22
Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend …
Um das gegenüber dem Grundtatbestand verdoppelte Strafhöchstmaß zu rechtfertigen, setzt diese Qualifikation eine Beteiligung voraus, die im konkreten Fall zu einer erhöhten abstrakten Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Opfer führt (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 386; Beschluss vom 24. Januar 2017 - 2 StR 188/16, NJW 2017, 1894).Eine solche liegt insbesondere vor, wenn mindestens zwei Angreifer handeln und damit eine größere Zahl an Verletzungen beibringen können (vgl. BGH…, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11 Rn. 12;… MüKo-StGB/Hardtung, 4. Aufl., § 224 Rn. 36), wenn die Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers durch die Anwesenheit mehrerer Beteiligter tatsächlich oder vermeintlich eingeschränkt sind (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, aaO;… Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 171/15, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 gemeinschaftlich 5) oder wenn der die Körperverletzung unmittelbar ausführende Täter durch einen weiteren Beteiligten in seinem Willen hierzu bestärkt wird (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1986 - 2 StR 640/85, StV 1986, 190).
- BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23
Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom: Verurteilung wegen Misshandlung von …
Sämtliche Begehungsvarianten des § 224 StGB zeichnen sich durch eine besonders gefährliche Begehungsweise aus (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 384, 387; Urteil vom 23. Juni 29 1964 - 5 StR 182/64, BGHSt 19, 352, 353 zu § 223a StGB aF;… Hardtung in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 224 Rn. 1;… Grünewald in LK-StGB, 13. Aufl., § 224 Rn. 1). - BGH, 17.01.2023 - 2 StR 459/21
Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftliche Begehung: Unterlassen, eine …
Einerseits setzt sie eine "gemeinschaftlich" begangene Tat voraus, was auf eine Voraussetzung einer mittäterschaftlichen Begehung hinweisen könnte; andererseits verlangt sie die Mitwirkung eines weiteren "Beteiligten", worunter sowohl Täter als auch Teilnehmer (§ 28 Abs. 2 StGB) in beliebiger Konstellation, also grundsätzlich auch durch Unterlassen, verstanden werden können (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 386).cc) Für die Frage, welche Art und Qualität der Beteiligungshandlung zur Tatbestandserfüllung vorauszusetzen ist, bleiben danach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung maßgebend (vgl. BGH aaO, BGHSt 47, 383, 386).
(1) Der Grund für die Qualifikation der Körperverletzung in Fällen, in denen ein Täter ("Wer") die Körperverletzung "mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich" begeht, besteht in der besonderen Gefahr für das Opfer, dass es bei der Konfrontation mit einer Übermacht psychisch oder physisch in seinen Abwehr- oder Fluchtmöglichkeiten beeinträchtigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 387; BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 ? 3 StR 171/15, NStZ 2015, 584, 585), ferner in der Gefahr der Verursachung erheblicher Verletzungen infolge der Beteiligung mehrerer Personen an der Körperverletzung (vgl. Deutscher, NStZ 1990, 125, 127;… LK/Grünewald, StGB, 12. Aufl., § 224 Rn. 29; Heinrich, JR 2003, 213, 214;… Küper, GA 2003, 383, 368;… SSW-StGB/Momsen-Pflanz/Momsen, 5. Aufl., § 224 Rn. 24).
- BGH, 21.04.2016 - 2 StR 394/15
Durchsuchung beim Verdächtigen (Richtervorbehalt: Beweisverwertungsverbot bei …
Weder Eigenhändigkeit noch Mittäterschaft wird vorausgesetzt; ausreichend ist vielmehr schon das gemeinsame Wirken eines Täters und eines Gehilfen bei der Begehung der Körperverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 386; Beschluss vom 8. März 2016 - 3 StR 524/15, NStZ-RR 2016, 139).Dies folgt aus dem Sinn und Zweck des Qualifikationstatbestandes des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, wonach durch ein solches Zusammenwirken - nicht anders als durch mittäterschaftliche Begehung - eine verstärkte Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Opfer begründet wird (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 386).
- BGH, 22.12.2005 - 4 StR 347/05
Sofortige Beschwerde der Nebenklage (Kostenentscheidung; Auferlegung der …
Vielmehr genügt es, dass eine am Tatort anwesende Person den unmittelbar Tatausführenden aktiv - physisch oder psychisch - unterstützt (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 47, 383, 386/387; BGH NStZ 2000, 194, 195 ).Durch den Qualifikationstatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB sollen Begehungsweisen erfasst werden, bei denen durch das Zusammenwirken mehrerer eine verstärkte Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Tatopfer begründet wird (BGHSt 47, 383, 386).
- BGH, 23.01.2024 - 1 StR 189/23
Gefährlichkeitszusammenhang: Verursachung des Tods durch während der …
Der Aufhebung tatsächlicher Feststellungen bedarf es bei dem gegebenen Subsumtionsfehler nicht (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02 Rn. 16 (insoweit nicht in BGHSt 47, 383 abgedr.)). - BGH, 10.01.2017 - 3 StR 278/16
Keine gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung bei bloß passivem …
Insbesondere aus diesem Grund lässt die Rechtsprechung bei § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB das gemeinsame Wirken eines Täters und eines Gehilfen bei der Begehung einer Körperverletzung genügen (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 386), während sie bei § 176a Abs. 2 Nr. 2 StGB ein jeweils täterschaftliches Verhalten verlangt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, BGHSt 59, 28, 32). - BGH, 27.02.2024 - 4 StR 401/22
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten …
Die Annahme einer Schwächung der Abwehrmöglichkeiten des Opfers wird dann in Betracht kommen, wenn das Opfer durch die Präsenz mehrerer Personen auf Täterseite insbesondere auch wegen des erwarteten Eingreifens des anderen Beteiligten in seinen Chancen beeinträchtigt wird, dem Täter der Körperverletzung Gegenwehr zu leisten, ihm auszuweichen oder zu flüchten (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 4 StR 550/15, juris Rn. 3; Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 386 f.). - BGH, 31.07.2024 - 2 StR 44/24
Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftlich: Eigenhändigkeit, bewusste …
Dies ist der Fall, wenn das Opfer durch die Präsenz mehrerer Personen auf der Verletzerseite insbesondere auch wegen des erwarteten Eingreifens des oder der anderen Beteiligten in seinen Chancen beeinträchtigt wird, dem Täter der Körperverletzung Gegenwehr zu leisten, ihm auszuweichen oder zu flüchten (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 387). - BGH, 20.03.2012 - 1 StR 447/11
Gemeinschaftliche Körperverletzung; sexuelle Handlung (Erheblichkeit bei …
Ausreichend ist bereits das gemeinsame Wirken eines Täters und eines Gehilfen bei der Begehung einer Körperverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 384, 386;… Fischer, StGB, 59. Aufl., § 224 Rn. 11 mwN). - BGH, 30.09.2015 - 5 StR 367/15
Begehung der (gefährlichen) Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten …
- BGH, 12.01.2012 - 4 StR 290/11
Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; gefährliche Körperverletzung …
- BGH, 08.03.2016 - 3 StR 524/15
Gefährliche Körperverletzung (Begehung mit einem anderen Beteiligten …
- BGH, 18.02.2016 - 4 StR 550/15
Gefährliche Körperverletzung (Begehung der Tat mit einem anderen Beteiligten …
- BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09
Voraussetzungen der Mittäterschaft (Abgrenzung von der Beihilfe); gefährliche …
- BGH, 24.03.2011 - 4 StR 670/10
Landfriedensbruch (Subsidiaritätsklausel: Körperverletzung; Wortsinngrenze; …
- BGH, 11.10.2006 - 4 StR 400/06
"Bedingte" Zueignungsabsicht; Wegnahme als Druckmittel
- BGH, 15.11.2023 - 1 StR 369/23
Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftliches Handeln mit einem weiteren …
- BGH, 09.08.2005 - 5 StR 352/04
Wertungsfehlerhafte Verneinung des bedingten Tötungsvorsatzes (Berücksichtigung …
- BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12
Gefährliche Körperverletzung (Begehung mit einem anderen Beteiligten …
- BGH, 26.11.2013 - 3 StR 301/13
Tateinheit der gefährlichen Körperverletzung und der schweren Körperverletzung
- BGH, 24.01.2017 - 2 StR 188/16
Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftliche Begehung: Voraussetzungen, …
- BGH, 19.04.2023 - 6 StR 497/22
Verletzung der Kognitionspflicht; Schwerer Raub; Besonders schwerer Raub; …
- BGH, 28.08.2025 - 2 StR 281/25
Unzulässige Verfahrensrüge gegen Verwertung von ANOM-Daten; gefährliche …
- BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09
Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Strafzumessung (Unerlaubtes Handeltreiben …
- BGH, 23.06.2004 - 5 StR 15/04
Beweiswürdigung bei Freispruch (Lücken; fehlende Erschöpfung der Feststellungen; …
- BGH, 05.07.2010 - 5 StR 156/10
Beweiswürdigung (besonders problematische Beweislage; Angaben eines …
- LG Schwerin, 11.07.2023 - 33 KLs 18/22
Besonders schwerer Raub in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer …
- OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12
Revision im Strafverfahren: Unterlassene Prüfung der Kompensation für eine …
- LG Düsseldorf, 18.10.2011 - 7 Ks 11/11
- AG Lübeck, 27.06.2023 - 70 Ds 719 Js 40729/21
- LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20
Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen …
- KG, 12.03.2013 - 121 Ss 30/13
Strafurteil wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung: Anforderungen an die …
- LG Aachen, 10.02.2025 - 68 KLs 5/24
- AG Rudolstadt, 06.08.2015 - 110 Js 23490/12
Gemeinschaftliche Körperverletzung durch Anwesenheit eines Tatgenossen
- OLG Koblenz, 09.01.2007 - 1 Ss 353/06
Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen: Gefährliche Körperverletzung, …
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Rechtsprechung
| BGH, 23.01.2002 - 2 StR 520/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 55 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
Strafzumessung (Gesamtstrafenbildung; Darlegung der bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkte) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 55; ; StGB § 56 b; ; StGB § 58 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 56 f Abs. 3 Satz 2
- Wolters Kluwer
Betrug - Versuch - Fahrerlaubnissperre - Einbeziehung von Vorstrafen - Vorverurteilung
- rechtsportal.de
StGB § 55 Abs. 1 § 56 b § 56 f Abs. 3 § 58 Abs. 2
Strafzumessung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung; Anrechnung von Bewährungsleistungen - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 137
- StV 2002, 656 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89
Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung …
Auszug aus BGH, 23.01.2002 - 2 StR 520/01
Der Tatrichter hat festgestellt, daß "die gleichzeitig festgesetzte Geldbuße von 1.000 DM bezahlt wurde." Er hätte daher, worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist, erkennbar prüfen müssen, ob nicht zum Ausgleich für die Nichterstattung der geleisteten Bewährungsauflage eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die Gesamtfreiheitsstrafe vorzunehmen ist (vgl. u.a. BGHSt 36, 378 ff). - BGH, 12.12.1986 - 3 StR 530/86
Gesamtstrafe - Einzelstrafen - Einzelne taten - Strafurteil
Auszug aus BGH, 23.01.2002 - 2 StR 520/01
Rn. 5 Der neue Tatrichter wird auch zu beachten haben, daß es sich bei der neben der Einzelstrafe von einem Jahr und zwei Monaten (aus dem Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 28.9.1998) einbezogenen Freiheitsstrafe von vier Monaten (UA S. 55; aus dem Urteil vom 4.8.1998) nach den weiteren Urteilsfeststellungen (UA S. 11) um eine Gesamtfreiheitsstrafe handelt, die aufgelöst wurde, wobei die in die Gesamtstrafe des hiesigen Verfahrens einzubeziehenden Einzelstrafen nicht mitgeteilt wurden, was aber rechtlich geboten ist (vgl. hierzu u.a. BGH NStZ 1987, 183). - BGH, 02.09.1994 - 3 StR 337/94
Notwendigkeit einer Mitteilung der Umstände für die Strafzumessung der …
Auszug aus BGH, 23.01.2002 - 2 StR 520/01
Er hat damit in unzulässiger Weise auf Erkenntnisquellen außerhalb des eigenen Urteils verwiesen (vgl. u.a. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Gesamtstrafe 2; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 208).
- BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03
Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen …
Rn. 11 a) Für Fälle des Betruges ist die Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis als rechtsfehlerfrei angesehen worden, wenn der Angeklagte die Straftaten "als reisender Betrüger begangen und sich dabei sowohl aus Gründen der Beweglichkeit wie auch der größeren Kreditwürdigkeit wegen, die der Eigentümer eines Kraftwagens im Wirtschaftsleben nun einmal besitze, eines Kraftwagens (bediente)" (Urteil vom 5. November 1953 - 3 StR 542/53 = BGHSt 5, 179 f.) bzw. wenn der Betrug "dem Täter durch die Fahrerlaubnis erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht (wurde)" (Urteil vom 27. Oktober 1955 - 4 StR 370/55; vgl. auch Urteil vom 11. Januar 1966 - 1 StR 487/65 = DAR 1966, 91 f. (Betrug zum Nachteil von Tankstelleninhabern); Urteil vom 10. März 1976 - 2 StR 782/75 = DAR 1977, 151 (Benutzung eines Pkw, um an weit entfernte Tatorte zu gelangen oder die durch Betrug oder Diebstahl erbeuteten Gegenstände abzutransportieren); Beschluß vom 23. Januar 2002 - 2 StR 520/01 = NStZ-RR 2002, 137 (Betrug)). - BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck …
Rn. 16 a) Für Fälle des Betruges ist die Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis als rechtsfehlerfrei angesehen worden, wenn der Angeklagte die Straftaten "als reisender Betrüger begangen und sich dabei sowohl aus Gründen der Beweglichkeit wie auch der größeren Kreditwürdigkeit wegen, die der Eigentümer eines Kraftwagens im Wirtschaftsleben nun einmal besitze, eines Kraftwagens (bediente)" (Urteil vom 5. November 1953 - 3 StR 542/53 = BGHSt 5, 179 f.) bzw. wenn der Betrug "dem Täter durch die Fahrerlaubnis erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht (wurde)" (Urteil vom 27. Oktober 1955 - 4 StR 370/55; vgl. auch Urteil vom 11. Januar 1966 - 1 StR 487/65 = DAR 1966, 91 f. (Betrug zum Nachteil von Tankstelleninhabern); Urteil vom 10. März 1976 - 2 StR 782/75 = DAR 1977, 151 (Benutzung eines Pkw, um an weit entfernte Tatorte zu gelangen oder die durch Betrug oder Diebstahl erbeuteten Gegenstände abzutransportieren); Beschluß vom 23. Januar 2002 - 2 StR 520/01 = NStZ-RR 2002, 137 (Betrug)). - OLG Hamm, 17.04.2012 - 3 RVs 24/12
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Unterhaltspflichtverletzung
Nicht die Verurteilung selbst ist einzubeziehen, sondern die früheren Einzelstrafen, die auch im Urteil mitzuteilen sind (vgl. Fischer, wie vor; BGH NStZ-RR 2002, 137).
- BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur strafgerichtlichen Entziehung der …
a) Für Fälle des Betruges ist die Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis als rechtsfehlerfrei angesehen worden, wenn der Angeklagte die Straftaten "als reisender Betrüger begangen und sich dabei sowohl aus Gründen der Beweglichkeit wie auch der größeren Kreditwürdigkeit wegen, die der Eigentümer eines Kraftwagens im Wirtschaftsleben nun einmal besitze, eines Kraftwagens (bediente)" (Urteil vom 5. November 1953 - 3 StR 542/53 = BGHSt 5, 179 f.) bzw. wenn der Betrug "dem Täter durch die Fahrerlaubnis erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht (wurde)" (Urteil vom 27. Oktober 1955 - 4 StR 370/55; vgl. auch Urteil vom 11. Januar 1966 - 1 StR 487/65 = DAR 1966, 91 f. [Betrug zum Nachteil von Tankstelleninhabern]; Urteil vom 10. März 1976 - 2 StR 782/75 = DAR 1977, 151 [Benutzung eines Pkw, um an weit entfernte Tatorte zu gelangen oder die durch Betrug oder Diebstahl erbeuteten Gegenstände abzutransportieren]; Beschluß vom 23. Januar 2002 - 2 StR 520/01 = NStZ-RR 2002, 137 [Betrug]). - BGH, 16.09.2003 - 4 StR 175/03
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur strafgerichtlichen Entziehung der …
a) Für Fälle des Betruges ist die Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis als rechtsfehlerfrei angesehen worden, wenn der Angeklagte die Straftaten "als reisender Betrüger begangen und sich dabei sowohl aus Gründen der Beweglichkeit wie auch der größeren Kreditwürdigkeit wegen, die der Eigentümer eines Kraftwagens im Wirtschaftsleben nun einmal besitze, eines Kraftwagens (bediente)" (Urteil vom 5. November 1953 - 3 StR 542/53 = BGHSt 5, 179 f.) bzw. wenn der Betrug "dem Täter durch die Fahrerlaubnis erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht (wurde)" (Urteil vom 27. Oktober 1955 - 4 StR 370/55; vgl. auch Urteil vom 11. Januar 1966 - 1 StR 487/65 = DAR 1966, 91 f. [Betrug zum Nachteil von Tankstelleninhabern]; Urteil vom 10. März 1976 - 2 StR 782/75 = DAR 1977, 151 [Benutzung eines Pkw, um an weit entfernte Tatorte zu gelangen oder die durch Betrug oder Diebstahl erbeuteten Gegenstände abzutransportieren]; Beschluß vom 23. Januar 2002 - 2 StR 520/01 = NStZ-RR 2002, 137 [Betrug]). - BGH, 12.05.2009 - 4 StR 130/09
Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (besonderes Begründungsgebot …
Es hat damit in unzulässiger Weise auf Erkenntnisquellen außerhalb des eigenen Urteils verwiesen (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 137;… BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 1; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 5 StR 489/06). - BGH, 09.01.2007 - 5 StR 489/06
Urteilsgründe (keine, auch keine angesiegelte Bezugnahme auf ein früheres Urteil; …
Rn. 5 Weiterhin darf bei der Bildung einer Gesamtstrafe nach § 55 StGB nicht auf die Strafzumessungsgründe des einbezogenen Urteils Bezug genommen werden (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 137). - BGH, 13.11.2002 - 2 StR 422/02
Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung einer nicht erstatteten vom Angeklagten …
Rn. 2 Durch Beschluß des Senats vom 23. Januar 2002 (2 StR 520/01) wurde dieses Urteil im Ausspruch über die Gesamtstrafe und insoweit aufgehoben, als eine Entscheidung über die Anrechnung von Geldleistungen unterblieben war, die der Angeklagte zur Erfüllung der ihm durch das Amtsgericht Aachen durch Beschluß vom 4. August 1998 erteilten Bewährungsauflage erbracht hatte. - BGH, 03.11.2020 - 6 StR 342/20
Gebotenheit der Mitteilung der einbezogenen Einzelstrafen aus dem Strafbefehl für …
Dies ist aber rechtlich geboten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1986 - 3 StR 530/86, NStZ 1987, 183; vom 23. Januar 2002 - 2 StR 520/01, NStZ-RR 2002, 137).
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Rechtsprechung
| BGH, 26.09.2002 - 4 StR 329/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 46a StGB
Strafzumessung (fehlerhaft unterbliebene Prüfung des Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 1 StGB: Vorrang des vertypten Strafmilderungsgrunds vor einer allgemeinen strafmildernden Berücksichtigung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 46 a; ; StGB § 46 a Nr. 1; ; StGB § 46 a Nr. 2; ; StGB § 49 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Strafmilderung - Strafzumessungsgesichtspunkt - Entschuldigung - Opfer - Wiedergutmachung - Schadensersatz - Schmerzensgeld - Täter-Opfer-Ausgleich
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 46 a Nr. 1
Anwendung vor allem zum Ausgleich immaterieller Schäden - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2002, 656
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.02.2001 - 4 StR 551/00
Heranwachsende; Jugendstrafrecht; Strafzumessung; Strafmilderung; …
Auszug aus BGH, 26.09.2002 - 4 StR 329/02
Die allgemeine strafmildernde Berücksichtigung der Schadenswiedergutmachung konnte die hier gebotene Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 46 a StGB nicht ersetzen (BGH StV 2001, 346).
- BGH, 08.08.2012 - 2 StR 526/11
Verabredung zu einem Verbrechen (Konkretisierung der geplanten Straftat; …
Sie dient - anders als die in erster Linie für materiellen Schadensersatz bei Vermögensdelikten vorgesehene Vorschrift des § 46a Nr. 2 StGB - über den Ausgleich immaterieller Folgen zwischen Täter und Opfer der Lösung von Konflikten, die zu der Straftat geführt haben oder durch sie veranlasst worden sind (BGH NStZ 1995, 492; NStZ 2000, 205; StV 2002, 656; StV 2007, 72, 73; zweifelnd Senat NJW 2001, 2557).
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