Rechtsprechung
| BGH, 09.01.2007 - 3 StR 472/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 246 StGB; § 13 StGB
Unterschlagung (Zueignung; Unterlassen der Herausgabe; Verurteilung zur Herausgabe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Zueignung im Sinne des § 246 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) wegen Unterlassung der Rückgabe eines Kfz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 246 Abs. 1
Zueignung durch Unterlassen der Rückgabe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2007, 241 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10
Unterschlagung (keine Zueignung bei Absicht, den Eigentümer ärgern zu wollen); …
Allein dem Unterlassen der Rückgabe lässt sich eine Zueignung im Sinne des § 246 Abs. 1 StGB nicht entnehmen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 3 StR 472/06 Rn. 2), insbesondere wenn dies geschieht, um den Eigentümer bzw. Gewahrsamsinhaber zu ärgern (BGH, Urteil vom 10. Juli 1980 - 4 StR 323/80; Holtz, MDR 1982, 808, 810;… Fischer, StGB, 57. Aufl. § 242 Rn. 36;… SSW-StGB/Kudlich § 242 Rn. 48, jeweils m.w.N.). - BGH, 14.11.2012 - 3 StR 372/12
Beharrliche Zuwiderhandlung gegen eine Gewerbeuntersagung (Abgrenzung der …
Zu der unterlassenen Herausgabe müssen folglich Umstände hinzutreten, die darauf schließen lassen, dass die Nichtherausgabe gerade Ausdruck der Zueignung ist (vgl. BGH StraFo 2007, 251). - OLG Brandenburg, 06.07.2009 - 1 Ss 45/09
Manifestation des Zueignungswillens im Rahmen der Unterschlagung
Zu der unterlassenen Herausgabe müssen folglich Umstände hinzutreten, die darauf schließen lassen, dass die Nichtherausgabe gerade Ausdruck der Zueignung ist (vgl. BGH StraFo 2007, 251). - OLG Brandenburg, 06.10.2011 - 1 Ws 151/11
Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit in der …
Dies gilt auch, wenn der Täter die Herausgabe einer Sache trotz rechtlicher Verurteilung unter Anerkennung des fremden Eigentums unterlässt (OLG Koblenz StV 84, 288), etwa um eine eigene Gegenforderung durchzusetzen (vgl. BGH Beschluss vom 9. Januar 2007 - 3 StR 472/06 - zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
| BGH, 16.11.2006 - 3 StR 204/06 (1) |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
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§ 154 Abs. 2 StPO; § 354 Abs. 1a StPO
Teilweise Einstellung des Verfahrens; Angemessenheit des Rechtsfolge - HRR Strafrecht
§ 263 StGB
Bandenmäßiger Betrug (gefestigter Bandenwille; Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse; Verfolgung eigener Interessen; Gegenüberstehen)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 354 Abs. 1 a Satz 1
- Wolters Kluwer
Revision gegen die Verurteilung zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitstrafe wegen Betruges; Bestehenlassen von Einzelstrafen sowie der Gesamtfreiheitsstrafe; Angemessenheit der verhängten Rechtsfolgen auf Grundlage der Urteilsfeststellungen
- Wolters Kluwer
Betrügerische Schädigung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und von Patienten durch Vorlage von überhöhten Rechnungen für Zahnersatz; Vereinbarung nachträglicher, umsatzbezogener Rückvergütungen ("kickbacks"); Annahme bandenmäßiger Begehung; Unterscheidung zwischen ...
- Wolters Kluwer
Änderung des Schuldspruchs
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de
StGB § 263 Abs. 5
Voraussetzung der Bande beim Betrug (hier beim Abrechnungsbetrug für Zahnersatz) - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 269
- NStZ 2007, 567
- StV 2007, 241
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00
Begriff der Bande
Auszug aus BGH, 16.11.2006 - 3 StR 204/06
Es steht der Annahme einer Bande deshalb nicht entgegen, wenn ihre Mitglieder bei der Tatbegehung ihre eigenen Interessen an einer risikolosen und effektiven Tatausführung sowie Beute- und Gewinnerzielung verfolgen (vgl. BGHSt 46, 321, 325 ff., 329, 330). - BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01
Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen
Auszug aus BGH, 16.11.2006 - 3 StR 204/06
Aber selbst wenn man die Verantwortlichen der Firma G. nicht als Mittäter ansehen, sondern ihre Beteiligung als die eines Gehilfen einordnen wollte, stünde dies der Annahme einer Bande nicht entgegen (vgl. BGHSt 47, 214). - BGH, 27.04.2004 - 1 StR 165/03
Urteil gegen Augenärzte und Arzeimittellieferanten aufgehoben
Auszug aus BGH, 16.11.2006 - 3 StR 204/06
Rn. 7 Die Verurteilung des Angeklagten wegen Betruges in allen Fällen (vgl. BGH NStZ 2004, 568, 569) jeweils unter Annahme des Regelbeispiels der gewerbsmäßigen Begehung (§ 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB) lässt keinen Rechtsfehler erkennen. - BGH, 22.04.2004 - 3 StR 28/04
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande); erweiterter Verfall
Auszug aus BGH, 16.11.2006 - 3 StR 204/06
Rn. 11 Soweit das Landgericht meint, der Angeklagte habe die Betrugstaten nicht als Mitglied einer Bande begangen, weil er der Firma G. als Geschäftspartner gegenüber gestanden habe, hat es sich offensichtlich an der Rechtssprechung zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln orientiert, die es als maßgeblich ansieht, ob der Tatbeteiligte in eine Absatzorganisation eingebunden war oder dieser als Käufer auf der Abnehmerseite gegenüber trat (vgl. BGH NStZ 2004, 696). - BGH, 08.12.2004 - 1 StR 483/04
Gesetzlicher Richter: eigene Sachentscheidung bei nicht rechtsfehlerfreiem …
Auszug aus BGH, 16.11.2006 - 3 StR 204/06
Die Einzelstrafen (Einsatzstrafe von zehn Monaten sowie Freiheitsstrafen von einmal neun Monaten, zehnmal acht Monaten, sechzehnmal sieben Monaten und achtmal sechs Monaten) sowie die Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten können bestehen bleiben, weil die verhängten Rechtsfolgen - trotz der Schuldspruchänderung (vgl. BGH NStZ 2005, 285) und dem dadurch geänderten Strafrahmen - auf Grundlage der Urteilsfeststellungen nach Abwägung aller für die Strafzumessung erheblichen Gesichtspunkte angemessen sind (§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO).
- BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12
Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt
Es steht der Annahme einer Bande deshalb nicht entgegen, wenn deren Mitglieder bei der Tatbegehung ihre eigenen Interessen an einer risikolosen und effektiven Tatausführung sowie Beute- und Gewinnerzielung verfolgen (BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 335; Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 204/06, NStZ 2007, 269).Dessen ungeachtet haben die Mitarbeiter der Ltd. in Bezug auf die getäuschten Wettanbieter tatsächlich dasselbe deliktische Ziel verfolgt wie der Angeklagte S. und seine weiteren Mittäter, denn auch ihr Gewinninteresse hing von einer erfolgreichen Platzierung der Wetten und deren Gewinn ab (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 204/06, NStZ 2007, 269, 270).
Sollte der Tatrichter zur Annahme eines Bandenbetruges gelangen, wird dieser in den Tenor aufzunehmen sein (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 204/06, NStZ 2007, 269, 270).
- BGH, 14.11.2023 - 6 StR 449/23
Bandenmäßiges öffentliches Zugänglichmachen kinderpornographischer Inhalte, …
Um dies zu gewährleisten, zogen die Beteiligten gleichsam an einem Strang (vgl. zu § 263 StGB etwa BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 204/06 ,StV 2007, 241).Um dies zu gewährleisten, zogen die Beteiligten gleichsam an einem Strang (vgl. zu § 263 StGB etwa BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 204/06 ,StV 2007, 241).
- BGH, 20.12.2012 - 4 StR 580/11
Betrug durch manipulierte Fußballwetten (konkludente Täuschung: …
Es steht der Annahme einer Bande deshalb nicht entgegen, wenn deren Mitglieder bei der Tatbegehung ihre eigenen Interessen an einer risikolosen und effektiven Tatausführung sowie Beute- und Gewinnerzielung verfolgen (BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 335; Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 204/06, NStZ 2007, 269).
- BGH, 10.08.2016 - 2 StR 579/15
Betrug (Täuschung bei mittelbarer Täterschaft; Vermögensverfügung: keine …
Ein gefestigter Bandenwille oder ein Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 204/06, NStZ 2007, 269). - BGH, 14.04.2026 - 3 StR 556/25 Es steht der Annahme einer Bande deshalb nicht entgegen, wenn ihre Mitglieder bei der Tatbegehung ihre eigenen Interessen an einer risikolosen und effektiven Tatausführung sowie Beute- und Gewinnerzielung verfolgen (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, NJW 2013, 883 Rn. 45 mwN; vom 16. November 2006 - 3 StR 204/06, BGHR StGB § 263 Abs. 5 Bande 1 Rn. 8).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2008 - L 11 KA 16/08
Akteneinsicht durch Beteiligte, Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten, …
Zwischenzeitlich ist der Kläger wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in 36 Fällen rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten bei Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung verurteilt worden (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.11.2006 - 3 StR 204/06 -). - OLG Hamm, 08.10.2024 - 4 Ws 154/24
Verwertbarkeit der Erkenntnisse aus der Auswertung des über den …
Es steht der Annahme einer Bande deshalb nicht entgegen, wenn ihre Mitglieder bei der Tatbegehung ihre eigenen Interessen an einer risikolosen und effektiven Tatausführung verfolgen oder einer eigenen Beute- oder Gewinnerzielungsabsicht nachgehen (…vgl. BGH, Urt. v. 16.11.2006; NStZ 2007, 269;… Patzak/Fabricius/Patzak, 11. Aufl. 2024, BtMG § 30 Rn. 28). - BGH, 23.04.2009 - 3 StR 83/09
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe; …
Ein "gefestigter Bandenwille" oder ein "Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse" ist nicht erforderlich (st. Rspr.; vgl. BGHSt 46, 321; BGH NStZ 2007, 269). - SG Düsseldorf, 25.02.2009 - S 2 KA 29/08
"Kick-backs": Zahnarzt auch für Gewinnanteil des Dentalhandels …
Mit Urteil vom 16.11.2006 - 3 StR 204/06 - änderte der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Urteil im Schuldspruch teilweise dahin ab, dass der Beklagte in 36 der 41 Fälle des banden- und gewerbsmäßigen Betruges schuldig war.Rn. 13 Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die übrigen Inhalte der Gerichtsakte, der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Klägerin sowie insbesondere der den Beteiligten bekannten Urteile des LSG NRW vom 28.05.2008 - L 11 KA 16/08 -, des LG Duisburg vom 30.08.2005 - 34 Kls 80 Js 429/03 - und des BGH vom 16.11.2006 - 3 StR 204/06 -, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.
- LG Köln, 25.04.2024 - 118 KLs 16/23 Ein "gefestigter Bandenwille" oder ein "Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse" ist nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 16.11.2006 - 3 StR 204/06).
Es ist nicht erforderlich, dass sich jedes Bandenmitglied der Abrede nach eine täterschaftliche Beteiligung an den zukünftigen noch ungewissen Taten zuschreibt (BGH, Urteil vom 16.11.2006 - 3 StR 204/06).
- KG, 26.06.2020 - 5 Ws 90/20
Strafverfahren wegen gewerbs- und bandenmäßiger Urkundenfälschung: Prüfung …
- BGH, 05.10.2007 - 2 StR 436/07
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; Gegenüberstehen auf …
- SG Düsseldorf, 07.11.2018 - S 2 KA 278/14
Abwehr einer Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss
- SG Düsseldorf, 23.12.2008 - S 2 KA 160/08
Vertragsarztangelegenheiten
- LG Waldshut-Tiengen, 19.06.2020 - 1 KLs 21 Js 8255/18
Unbefugte Einwirkung auf Datenverarbeitungsvorgang bei Ziehen eines …
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Rechtsprechung
| BGH, 19.10.2006 - 4 StR 393/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 244a Abs. 1 StGB; § 244 StGB; § 242 StGB; § 28 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
Mangelnde Feststellungen zur Mitgliedschaft in einer Bande (Verbindungen; schwerer Bandendiebstahl; besonderes persönliches Merkmal); Tateinheit und Tatmehrheit bei der Beihilfe - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 27 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 28 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 52; ; StGB § 53; ; StGB § 243 Abs. 1; ; StGB § 243 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 244 a Abs. 1
- Wolters Kluwer
Verschiebung des Tatbestandes aufgrund Fehlens eines besonderen persönlichen Merkmals eines Straftatbestandes; Betrachtung des Tatbestandsmerkmals "als Mitglied einer Bande" als besonderes persönliches Merkmal; Bandenmäßige Verbindung zur fortgesetzten Begehung von ...
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 28 Abs. 2 § 244 Abs. 1 Nr. 2 § 244 a Abs. 1
Bandenmitgliedschaft als besonderes persönliches Merkmal - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 19.10.2006 - 4 StR 393/06
- BGH, 21.12.2006 - 4 StR 393/06
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 526
- StV 2007, 241 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BGH, 24.06.1998 - 3 StR 128/98
Beihilfe zum Diebstahl; Rechtliche Voraussetzungen der Bande
Auszug aus BGH, 19.10.2006 - 4 StR 393/06
Der Erörterung bedurft hätte deshalb auch die Möglichkeit, dass die vom Angeklagten durch die Anmietung der Hallen unterstützten Haupttäter nicht die Diebe der Fahrzeuge waren, sondern sich ihrerseits die Fahrzeuge von den Dieben verschafften oder diese im Auftrag der Diebe absetzten, und der Angeklagte sich der Hehlerei in der Form der Absatzhilfe oder Beihilfe zu den Hehlereitaten der Bande schuldig gemacht hat (vgl. dazu BGH NStZ-RR 1999, 208).Rn. 8 Soweit es die Mitwirkung des Angeklagten an der Zulassung des Audi A6 auf den Mitangeklagten L. betrifft, lassen die Urteilsgründe zudem offen, ob die Haupttat zu dem Zeitpunkt der Zusage dieser Hilfeleistung bereits beendet war (vgl. BGH StraFo 2006, 340), so dass insoweit eine Strafbarkeit nur wegen Begünstigung in Betracht käme (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 208; NStZ 2003, 32, 33).
- BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01
Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen
Auszug aus BGH, 19.10.2006 - 4 StR 393/06
Bei der Unterstützung der Bandentaten handelte er mithin nicht als Mitglied der Bande (zur Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen vgl. BGHSt 47, 214, 216 ff.). - BGH, 09.08.2000 - 3 StR 339/99
Bandendiebstahl des tatortsabwesenden Mittäters I
Auszug aus BGH, 19.10.2006 - 4 StR 393/06
Da das Tatbestandsmerkmal "als Mitglied einer Bande" als ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB zu betrachten ist (…vgl. BGHSt aaO S. 216 m. N.), findet der qualifizierte Tatbestand des § 244 a Abs. 1 StGB auf einen Tatbeteiligten, der nicht als Bandenmitglied gehandelt hat, keine Anwendung (vgl. BGHSt 46, 120, 128).
- BGH, 19.04.2006 - 4 StR 395/05
(Schwerer) Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft des Gehilfen; Beendigung und …
Auszug aus BGH, 19.10.2006 - 4 StR 393/06
Rn. 8 Soweit es die Mitwirkung des Angeklagten an der Zulassung des Audi A6 auf den Mitangeklagten L. betrifft, lassen die Urteilsgründe zudem offen, ob die Haupttat zu dem Zeitpunkt der Zusage dieser Hilfeleistung bereits beendet war (vgl. BGH StraFo 2006, 340), so dass insoweit eine Strafbarkeit nur wegen Begünstigung in Betracht käme (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 208; NStZ 2003, 32, 33). - BGH, 13.08.2002 - 4 StR 208/02
Schwerer Bandendiebstahl (Beendigung); Bandenmitgliedschaft (tatbezogene …
Auszug aus BGH, 19.10.2006 - 4 StR 393/06
Rn. 8 Soweit es die Mitwirkung des Angeklagten an der Zulassung des Audi A6 auf den Mitangeklagten L. betrifft, lassen die Urteilsgründe zudem offen, ob die Haupttat zu dem Zeitpunkt der Zusage dieser Hilfeleistung bereits beendet war (vgl. BGH StraFo 2006, 340), so dass insoweit eine Strafbarkeit nur wegen Begünstigung in Betracht käme (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 208; NStZ 2003, 32, 33). - BGH, 27.10.1999 - 2 StR 451/99
Tateinheit und Tatmehrheit bei Beihilfehandlungen
- BGH, 27.08.1993 - 2 StR 394/93
Anwendbarkeit der gewerbsmäßigen Hehlerei auf den Gehilfen
Auszug aus BGH, 19.10.2006 - 4 StR 393/06
Das Fehlen eines besonderen persönlichen Merkmals im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB führt aber nicht zu einer bloßen Verschiebung des Strafrahmens, sondern zu einer Verschiebung des Tatbestands (…vgl. MünchKommStGB/Joecks § 28 Rn. 53 m. N.), so dass ein Tatbeteiligter, der ein strafschärfendes persönliches Merkmal nicht aufweist, nur der Beteiligung an dem Grunddelikt schuldig zu sprechen ist (vgl. BGH StV 1994, 17;… BGHR StGB § 28 Abs. 2 Merkmal 1). - BGH, 10.09.1986 - 3 StR 292/86
Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Verurteilung wegen Beihilfe …
Auszug aus BGH, 19.10.2006 - 4 StR 393/06
Das Fehlen eines besonderen persönlichen Merkmals im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB führt aber nicht zu einer bloßen Verschiebung des Strafrahmens, sondern zu einer Verschiebung des Tatbestands (…vgl. MünchKommStGB/Joecks § 28 Rn. 53 m. N.), so dass ein Tatbeteiligter, der ein strafschärfendes persönliches Merkmal nicht aufweist, nur der Beteiligung an dem Grunddelikt schuldig zu sprechen ist (vgl. BGH StV 1994, 17; BGHR StGB § 28 Abs. 2 Merkmal 1).
- BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07
Frist zur Urteilsverkündung (Beruhen); Unterbrechung der Hauptverhandlung; …
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass Tatbeteiligte, die nicht selbst Bandenmitglieder sind, nur wegen Beteiligung am Grunddelikt bestraft werden können, da die Bandenmitgliedschaft ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB ist (vgl. BGHSt 46, 120, 128; 47, 214, 216; BGH StV 2007, 241; Senatsbeschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 609/05). - BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19
Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver …
Dies wäre aber erforderlich gewesen, denn die Bandenmitgliedschaft ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2013 - 3 StR 24/13, BGHR BtMG § 30a Abs. 1 Bandenmitglied 1 Rn. 4; vom 19. Oktober 2006 - 4 StR 393/06, NStZ 2007, 526). - OLG Celle, 21.02.2012 - 1 Ws 59/12
Zuständigkeit des Schwurgerichts bei Vorliegen der Möglichkeit einer Verurteilung …
Dem können Persönlichkeitsstörungen indessen entgegen stehen (BGH NStZ 2007, 526).
- LG Waldshut-Tiengen, 21.01.2013 - 6 Ns 25 Js 5449/10
Strafzumessung: Voraussetzungen einer Verwarnung mit Strafvorbehalt nach neuem …
Mithin kann die der früheren Fassung zugrunde liegende Rechtsprechung, die der Vorschrift eher einen Ausnahmecharakter zuwies, nicht mehr ohne weiteres herangezogen werden (u.a. BGH, NStZ-RR 2002, 84; OLG Karlsruhe, Justiz 2000, 152; OLG Nürnberg, NStZ 2007, 526). - BGH, 10.10.2017 - 5 StR 400/17 Da es sich bei der Eigenschaft, Mitglied in einer Bande zu sein, um ein besonderes persönliches Merkmal (§ 28 Abs. 2 StGB) handelt, durfte er nicht wegen Beihilfe zu einem Verbrechen nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG verurteilt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. November 1995 - 4 StR 579/95, NStZ 1996, 128, 129; vom 19. Oktober 2006 - 4 StR 393/06, NStZ 2007, 526).
- LG Essen, 09.07.2025 - 26 KLs 10/25
Bandenmäßig, Handeltreiben, Betäubungsmittel
Die Bandenmitgliedschaft ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB, das in der Person eines jedes Angeklagten bei den Taten gegeben war (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 3 StR 24/13 -, juris; NStZ 2007, 526; NStZ 2008, 575).
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