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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4142
BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07 (https://dejure.org/2007,4142)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2007 - 1 StR 251/07 (https://dejure.org/2007,4142)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07 (https://dejure.org/2007,4142)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK; Art. 6 EMRK; § 110a StPO; § 74 StGB
    Verwertung von Erkenntnissen "ausländischer verdeckter Ermittler" (kein Beweisverwertungsverbot; Einstufung als nichtamtliche Vertrauenspersonen); Tenorierung bei der Einziehung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweisverwertungsverbot beim Einsatz verdeckter Ermittler; Erforderlichkeit der richterlichen Zustimmung beim Einsatz verdeckter Ermittler; Kennzeichnung bei der Einziehung von Betäubungsmitteln

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 357; ; StPO § 110a; ; StPO § 110a Abs. 2; ; BRRG § 2; ; BRRG §§ 35 ff.; ; BtMG § 33 Abs. 2; ; KriegswaffenkontrollG § 24 Abs. 1; ; StGB § 74 Abs. 1; ; StGB § 74 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 110a Abs. 2
    Ausländische Polizeibeamte als verdeckte Ermittler

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 713
  • NStZ-RR 2010, 72
  • StV 2007, 561
  • StraFo 2007, 331
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.11.2006 - 4 StR 404/06

    Tenorierung bei der Einziehung von Gegenständen

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07
    Der Senat kann gemäß § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidung selbst treffen, wenn die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten (vgl. BGHSt 26, 258, 266; BGH, Beschl. vom 5. Dezember 1991 - 1 StR 719/91; BGH, Beschl. vom 13. Februar 2004 - 3 StR 501/03; BGH, Beschl. vom 28. November 2006 - 4 StR 404/06; BGH, Beschl. vom 25. April 2007 - 2 StR 86/07).
  • BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71

    Betätigung als Mitglied einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07
    Der Senat kann gemäß § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidung selbst treffen, wenn die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten (vgl. BGHSt 26, 258, 266; BGH, Beschl. vom 5. Dezember 1991 - 1 StR 719/91; BGH, Beschl. vom 13. Februar 2004 - 3 StR 501/03; BGH, Beschl. vom 28. November 2006 - 4 StR 404/06; BGH, Beschl. vom 25. April 2007 - 2 StR 86/07).
  • BGH, 13.02.2004 - 3 StR 501/03

    Einziehung von Betäubungsmitteln (Bezeichnung des einzuziehenden Rauschgifts;

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07
    Der Senat kann gemäß § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidung selbst treffen, wenn die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten (vgl. BGHSt 26, 258, 266; BGH, Beschl. vom 5. Dezember 1991 - 1 StR 719/91; BGH, Beschl. vom 13. Februar 2004 - 3 StR 501/03; BGH, Beschl. vom 28. November 2006 - 4 StR 404/06; BGH, Beschl. vom 25. April 2007 - 2 StR 86/07).
  • BGH, 25.04.2007 - 2 StR 86/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kuriertätigkeit); Einziehung

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07
    Der Senat kann gemäß § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidung selbst treffen, wenn die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten (vgl. BGHSt 26, 258, 266; BGH, Beschl. vom 5. Dezember 1991 - 1 StR 719/91; BGH, Beschl. vom 13. Februar 2004 - 3 StR 501/03; BGH, Beschl. vom 28. November 2006 - 4 StR 404/06; BGH, Beschl. vom 25. April 2007 - 2 StR 86/07).
  • BGH, 05.12.1991 - 1 StR 719/91

    Anforderungen an die Anordnung einer Einziehung von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07
    Der Senat kann gemäß § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidung selbst treffen, wenn die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten (vgl. BGHSt 26, 258, 266; BGH, Beschl. vom 5. Dezember 1991 - 1 StR 719/91; BGH, Beschl. vom 13. Februar 2004 - 3 StR 501/03; BGH, Beschl. vom 28. November 2006 - 4 StR 404/06; BGH, Beschl. vom 25. April 2007 - 2 StR 86/07).
  • BGH, 17.12.1999 - 1 StR 630/99

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Berichtigung

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07
    Es muss bei der aus dem Urteilstenor ersichtlichen und verkündeten Höhe verbleiben (vgl. BGH, Beschl. vom 17. Dezember 1999 - 1 StR 630/99).
  • BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07
    Sind Gegenstände einzuziehen, ist es grundsätzlich tunlich, die Gegenstände in der Urteilsformel oder, sofern es sich um eine Vielzahl von Gegenständen handelt, jedenfalls in einer Anlage hierzu (vgl. BGHSt 9, 88, 90) so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung geschaffen ist.
  • BGH, 12.03.2014 - 4 StR 562/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Begriff des sexuellen Handlungen:

    Die ohne jede nähere Erläuterung aus § 74 StGB hergeleitete Entscheidung über die Einziehung der bei "den Angeklagten sichergestellten Laptops mit Ladekabeln und der "bei den Angeklagten sichergestellten Kameras" hat schon deshalb keinen Bestand, weil weder die Urteilsformel noch die Urteilsgründe eine hinreichende Bezeichnung der betroffenen Gegenstände enthalten und deshalb weder für die Vollstreckungsbehörde, noch für die Beteiligten Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07, wistra 2007, 427 f.; Urteil vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93, Rn. 40, insoweit in BGHSt 40, 97 und NStZ 1994, 390 nicht abgedruckt).
  • BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Art des Rauschgifts und seiner

    Vielmehr hätte es der Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Betäubungsmittels im Urteilstenor bedurft (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07, NStZ 2007, 713).
  • OLG Köln, 26.01.2018 - 1 RVs 3/18

    Zulässigkeit der Durchsuchung einer Wohnung, deren Mitinhaber der Beschuldigte

    Soweit die Einziehungsentscheidung des Amtsgerichts rechtlichen Bedenken unterliegt, weil sie die einzuziehenden Gegenstände entgegen den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen (vgl. (BGHSt 8, 295, 211; BGH NJW 1994, 1421; BGH NStZ 2007, 713) nicht so konkret bezeichnet hat, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsorgange Klarheit über Gegenstand und Umfang besteht, kann der Senat diese in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO der Konkretisierung zuführen, da die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten.
  • BGH, 19.02.2008 - 1 StR 653/07

    Wirksamkeit der Ladung zur Hauptverhandlung trotz Verstoßes gegen die

    Die Urteilsgründe enthalten jedoch die bei Betäubungsmitteln erforderlichen Angaben über deren Menge (vgl. UA S. 14 f.), so dass der Senat die konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Betäubungsmittel gemäß § 354 Abs. 1 StPO selbst nachholen kann (st. Rspr. vgl. nur Senat, Beschl. vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07 - insofern nicht abgedruckt in NStZ 2007, 713 f.).
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung bei

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen diese aber im Urteilstenor so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2016 - 1 StR 453/16, NStZ 2017, 88; vom 10. Mai 2017 - 2 StR 117/17; vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07, wistra 2007, 427, 428).
  • BGH, 04.11.2014 - 1 StR 474/14

    Einziehung (Angabe der einzuziehenden Gegenstände im Urteil)

    a) Nach ständiger Rechtsprechung müssen einzuziehende Gegenstände so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07 (insoweit in NStZ 2007, 713 f. nicht veröffentlicht) und vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424 mwN).

    c) Der Senat kann - was grundsätzlich möglich wäre (BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07 mwN und vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424) - auch nicht gemäß § 354 Abs. 1 StPO unter Rückgriff auf die Urteilsgründe die gebotene Konkretisierung hinsichtlich der Einziehungsgegenstände selbst vornehmen.

  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15

    Tateinheit (Voraussetzungen); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Hierzu gehört im Falle der Einziehung von Betäubungsmitteln auch die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muss (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07).
  • BGH, 22.06.2010 - 4 StR 216/10

    Verfahrenshindernis des wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Verfall und Einziehung

    Da sich die Anordnung auch mit Hilfe der Urteilsgründe nicht so genau konkretisieren lässt, dass sie vom Senat ergänzt werden könnte (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2007, 1 StR 251/07), ist sie aufzuheben.
  • OLG Köln, 14.09.2018 - 1 RVs 199/18

    Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

    Die der Einziehung unterliegende Gegenstände sind im Urteilstenor genau und so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsorgane Klarheit über Gegenstand und Umfang besteht (BGHSt 8, 295, 211; BGH NJW 1994, 1421; BGH NStZ 2007, 713); dabei sind Bezugnahmen auf den Akteninhalt, namentlich auf ein Asservatenverzeichnis oder die Anklageschrift, unzulässig (vgl. Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 33, Rn. 22).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.04.2007 - 3 StR 114/07   

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https://dejure.org/2007,7948
BGH, 11.04.2007 - 3 StR 114/07 (https://dejure.org/2007,7948)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2007 - 3 StR 114/07 (https://dejure.org/2007,7948)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2007 - 3 StR 114/07 (https://dejure.org/2007,7948)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 StPO; § 267 Abs. 3 StPO; § 229 Abs. 4 Satz 1 StPO
    Aufklärungspflicht; rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines auf Indiztatsachen gerichteten Beweisantrags (Bedeutungslosigkeit; hypothetische Beweiswürdigung; unzulässige Beweisantizipation); eigene Sachkunde (Darlegung in den Urteilsgründen); Unterbrechung der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrags mangels Bedeutung für die Entscheidung des Gerichts; Unzulässige Beweisantizipation bei der Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrags

  • Judicialis

    StPO § 229 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2

  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 3
    Unzulässigkeit einer Beweisantizipation auch bei einem in den Urteilsgründen zu verbescheidenden Hilfsbeweisantrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2007, 331
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.03.2003 - 3 StR 28/03

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 3 StR 114/07
    Hierzu hätten die Indiztatsachen so, als seien sie erwiesen, in das Gesamtbeweisgefüge eingestellt und die Überlegungen mitgeteilt werden müssen, warum das Landgericht trotz der gegenläufigen Indizien von der eigenhändigen Tatausführung des Angeklagten überzeugt ist (s. nur BGH StV 2003, 369, 370; NJW 2005, 1132, 1133).
  • BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04

    Konfrontationsrecht und faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Verantwortlichkeit

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 3 StR 114/07
    Hierzu hätten die Indiztatsachen so, als seien sie erwiesen, in das Gesamtbeweisgefüge eingestellt und die Überlegungen mitgeteilt werden müssen, warum das Landgericht trotz der gegenläufigen Indizien von der eigenhändigen Tatausführung des Angeklagten überzeugt ist (s. nur BGH StV 2003, 369, 370; NJW 2005, 1132, 1133).
  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

    Solcher Darlegungen hätte es hier aber - wie regelmäßig (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2007 - 3 StR 114/07, StraFo 2007, 331) - bedurft.
  • BGH, 24.02.2022 - 3 StR 202/21

    Regelmäßig kein Wiedereintritt in die Hauptverhandlung nach letztem Wort durch

    Wegen des Verbots der Beweisantizipation darf eine Beweistatsache nicht mit dem Argument als bedeutungslos erachtet werden, das Tatgericht sei von ihrem Gegenteil schon überzeugt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. März 2018 - 3 StR 342/17, StraFo 2018, 388, 389; vom 3. Dezember 2015 - 2 StR 177/15, NStZ 2016, 365; vom 18. März 2015 - 2 StR 462/14, NStZ 2015, 599, 600; vom 23. Mai 2012 - 5 StR 174/12, NStZ-RR 2012, 353, 354; vom 11. April 2007 - 3 StR 114/07, StraFo 2007, 331; Urteil vom 12. Oktober 1976 - 1 StR 549/76, juris Rn. 3; KKStPO/Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 143).
  • OLG Bamberg, 02.12.2016 - 2 Ss OWi 1185/16

    Rechtsbeschwerde gegen eine Geldbuße und ein Fahrverbot wegen

    Nimmt der Richter hierbei jedoch eigene Sachkunde für sich in Anspruch, muss er diese in den Urteilsgründen in einer für das Rechtsbeschwerdegericht nachvollziehbaren und überprüfbaren Weise darlegen (vgl. BGH Beschluss vom 11.04.2007 - 3 StR 114/07 - bei juris; NStZ 2009, 346; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 59. Aufl. § 244 Rn. 73 m. w. N.).
  • BGH, 08.06.2010 - 1 StR 181/10

    Darlegungsanforderungen an die Rüge der Verletzung des § 244 Abs. 5 StPO;

    Eine Revisionsgegenerklärung der Staatsanwaltschaft (§ 347 Abs. 1 Satz 2 StPO) hätte im vorliegenden Fall möglicherweise zur Klärung des Umfangs der Anhörung des aufgezeichneten Gesprächs in der Hauptverhandlung beitragen können und wäre deshalb zweckmäßig gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 503/06 Rdn. 10; 11. April 2007 - 3 StR 114/07 Rdn. 11; 19. Februar 2008 - 1 StR 62/08).
  • BGH, 03.07.2007 - 5 StR 272/07

    Rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit

    Hieraus konnte die Verteidigung mithin nicht etwa eine Ergänzung der Ablehnungsbegründung des Beweisantrags entnehmen, die dem Angeklagten die gebotene Information über die Beweiserwägungen des Tatrichters transparent gemacht haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2007 - 3 StR 114/07 Rdn. 8), im Gegenteil: Das Landgericht hat dort pauschal auf das bisherige Beweisergebnis abgestellt und auf dieser Grundlage die Urheberschaft des Blutes am Messer des Angeklagten vom Opfer als zweifelsfrei gegeben und nicht weiter aufklärungsbedürftig angesehen.
  • OLG München, 22.08.2008 - 4St RR 102/08

    Abweichende Entscheidung des Berufungsgerichts trotz wirksamer

    Nimmt das Landgericht jedoch eigene Sachkunde für sich in Anspruch, so ist es notwendig, dass es diese in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren und überprüfbaren Weise in den Urteilsgründen darstellt (BGH Beschluss vom 11.4.2007 3 StR 114/07 zitiert nach Juris dort Rn. 9); dies ist nicht geschehen, so dass die notwendige Sachkunde durch die Strafkammer nicht belegt ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 18.04.2007 - 2 StR 111/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15050
BGH, 18.04.2007 - 2 StR 111/07 (https://dejure.org/2007,15050)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2007 - 2 StR 111/07 (https://dejure.org/2007,15050)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2007 - 2 StR 111/07 (https://dejure.org/2007,15050)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 71
  • StraFo 2007, 331
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 04.04.2023 - 3 StR 68/22

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    So hat der Unterzeichnende jeweils bestätigt, dass die beigefügten Dokumente die im Rahmen der näher dargelegten Maßnahme gewonnenen Erkenntnisse enthielten (vgl. zu einem angefügten Schreiben - in Bezug auf § 256 Abs. 1 Nr. 3 StPO - BGH, Beschluss vom 18. April 2007 - 2 StR 111/07, StraFo 2007, 331); Detailinformationen zu bestimmten Erkenntnissen, etwa der ermittelnde Beamte, könnten bei Bedarf über die Führungsgruppe erfragt werden.

    In diesem Sinne bedeutsam sind die Schreiben der Koordinierungsstelle des Bundeskriminalamtes indes nicht, da sie hauptsächlich für die im Wege des Freibeweises zu klärenden Frage der Verlesbarkeit anderer Teile der Urkunden relevant sind (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2007 - 2 StR 111/07, StraFo 2007, 331; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Februar 1983 - 2 Ss 349/82, StV 1983, 273; BeckOK StPO/Ganter, 46. Ed., § 256 Rn. 23).

  • BGH, 07.08.2019 - 1 StR 57/19

    Verlesung eines ärztlichen Attests (Begriff des ärztlichen Attests, keine

    Es genügt vielmehr, dass erkennbar wird, welcher Arzt die Körperverletzung festgestellt und die Verantwortung für den Befund übernommen hat, sowie ausgeschlossen werden kann, dass ein bloßer Entwurf vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. April 2007 - 2 StR 111/07 und vom 1. August 2018 - 5 StR 330/18).
  • BGH, 10.03.2021 - 6 StR 285/20

    Verlesung eines ärztlichen Attests (fehlende eigenhändige Unterschrift; keine

    Erforderlich ist lediglich, dass es sich um eine schriftliche Erklärung ärztlicher Herkunft handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. April 2007 - 2 StR 111/07; vom 1. August 2018 - 5 StR 330/18, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Nr. 5 Ermittlungsmaßnahmen 4; vom 7. August 2019 - 1 StR 57/19; MüKo StPO/Krüger, § 256 Rn. 30; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage, § 256 Rn. 19; Alsberg/Dallmeyer, Der Beweisantrag im Strafprozess, 7. Aufl., Rn. 541).
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