Rechtsprechung
| EuG, 29.10.2015 - T-126/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Direct Way und Directway Worldwide / Parlament
Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Beförderung der Mitglieder des Europäischen Parlaments - Entscheidung, das Ausschreibungsverfahren für ergebnislos zu erklären und abzuschließen und ein Verhandlungsverfahren einzuleiten - Vergabe des ...
- Europäischer Gerichtshof
Direct Way und Directway Worldwide / Parlament
Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Beförderung der Mitglieder des Europäischen Parlaments - Entscheidung, das Ausschreibungsverfahren für ergebnislos zu erklären und abzuschließen und ein Verhandlungsverfahren einzuleiten - Vergabe des ...
- ra.de
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Direct Way und Directway Worldwide / Parlament
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidungen des Parlaments, das Ausschreibungsverfahren Nr. INLO.AO.2012-008-LUX-UTP-02 betreffend die Beförderung der Mitglieder des Europäischen Parlaments in Brüssel (ABl. 2012/S 88-143608) für erfolglos zu erklären und zu schließen, für die ...
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (19)
- EuG, 08.10.2008 - T-411/06
Sogelma / EAR - Öffentliche Bauaufträge - Ausschreibungen der Europäischen …
Auszug aus EuG, 29.10.2015 - T-126/13
Rn. 26 Nach ständiger Rechtsprechung sind nur Maßnahmen mit verbindlichen Rechtswirkungen, die geeignet sind, die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung zu beeinträchtigen, Handlungen oder Entscheidungen, die Gegenstand einer Nichtigkeitsklage im Sinne von Art. 263 AEUV sein können (vgl. Urteil vom 8. Oktober 2008, Sogelma/EAR, T-411/06, Slg, EU:T:2008:419, Rn. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 27 Im Allgemeinen ist die Entscheidung, eine Ausschreibung durchzuführen, nicht beschwerend, da sie nur den Betroffenen die Möglichkeit einräumt, an dem Verfahren teilzunehmen und ein Angebot einzureichen (Urteil Sogelma/EAR, oben in Rn. 26 angeführt, EU:T:2008:419, Rn. 86).
Darüber hinaus ist es selbst in dem Fall, in dem die E-Mail tatsächlich bei demjenigen, für den sie bestimmt ist, eingeht, möglich, dass sie nicht an dem Tag eingeht, an dem sie abgeschickt wird (Urteil Sogelma/EAR, oben in Rn. 26 angeführt, EU:T:2008:419, Rn. 77).
Rn. 68 Aus der Rechtsprechung ergibt sich auch, dass nach der Annullierung eines Ausschreibungsverfahrens das Verfahren beendet ist und der öffentliche Auftraggeber frei über das weitere Vorgehen entscheiden kann (Urteil Sogelma/EAR, oben in Rn. 26 angeführt, EU:T:2008:419, Rn. 136).
- EuG, 11.06.2014 - T-4/13
Communicaid Group Ltd gegen Europäische Kommission.
Auszug aus EuG, 29.10.2015 - T-126/13
Rn. 63 Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Gleichbehandlungsgrundsatz, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 11. Juni 2014, Communicaid Group/Kommission, T-4/13, EU:T:2014:437, Rn. 50).Der Gleichbehandlungsgrundsatz bedeutet auch, dass die Bieter sowohl zum Zeitpunkt der Angebotserstellung als auch zum Zeitpunkt der Bewertung ihrer Angebote durch den öffentlichen Auftraggeber gleich behandelt werden müssen (Urteil Communicaid Group/Kommission, oben in Rn. 63 angeführt, EU:T:2014:437, Rn. 51).
Rn. 65 Das bedeutet konkret, dass die Zuschlagskriterien in den Verdingungsunterlagen oder in der Bekanntmachung so gefasst werden müssen, dass alle durchschnittlich fachkundigen Bieter sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt in gleicher Weise auslegen können, und dass diese Kriterien bei der Bewertung der Gebote objektiv und einheitlich auf alle Bieter anzuwenden sind (Urteil Communicaid Group/Kommission, oben in Rn. 63 angeführt, EU:T:2014:437, Rn. 52).
- EuG, 16.12.2009 - T-333/08
Bull u.a. / Kommission
Auszug aus EuG, 29.10.2015 - T-126/13
Rn. 28 Zudem ist festzustellen, dass das Verhandlungsverfahren, obwohl es nur in bestimmten Situationen eingeleitet werden kann, so beispielsweise - gemäß Art. 127 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (…ABl. L 357, S. 1, im Folgenden: Durchführungsbestimmungen) - dann, wenn nach Abschluss eines offenen Verfahrens nicht ordnungsgemäße oder unannehmbare Angebote vorliegen, dennoch ein eigenständiges Verfahren darstellt, das sich von allen anderen Vergabeverfahren, insbesondere dem offenen Verfahren im Sinne von Art. 91 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (…ABl. L 248, S. 1, im Folgenden: Haushaltsordnung), unterscheidet (Beschluss vom 16. Dezember 2009, Bull u. a./Kommission, T-333/08, EU:T:2009:514, Rn. 14).Rn. 59 Im vorliegenden Fall ist festzustellen, dass das Vorbringen der Klägerinnen zur Annehmbarkeit - im Hinblick auf die Zuschlagskriterien - von Angeboten im Rahmen eines abgeschlossenen offenen Verfahrens vom Gericht nicht im Rahmen der Prüfung einer Nichtigkeitsklage berücksichtigt werden kann, die gegen die Vergabeentscheidung gerichtet ist, die in einem Verhandlungsverfahren ergangen ist, das ein eigenständiges Verfahren darstellt, das sich von allen anderen Vergabeverfahren unterscheidet (Beschluss Bull u. a./Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:T:2009:514, Rn. 14).
Rn. 67 Erstens ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung das Verhandlungsverfahren, obwohl es vom öffentlichen Auftraggeber nur in bestimmten Situationen eingeleitet werden kann, so beispielsweise - gemäß Art. 127 Abs. 1 Buchst. a der Durchführungsbestimmungen - dann, wenn nach Abschluss eines offenen Verfahrens nicht ordnungsgemäße oder unannehmbare Angebote vorliegen, dennoch ein eigenständiges Verfahren darstellt, das sich von allen anderen Vergabeverfahren, insbesondere dem offenen Verfahren, unterscheidet (Beschluss Bull u. a./Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:T:2009:514, Rn. 14).
- EuG, 20.09.2011 - T-461/08
Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Auszug aus EuG, 29.10.2015 - T-126/13
Insbesondere hätten sie innerhalb angemessener Frist nach Kenntnisnahme vom Vorhandensein der genannten Entscheidung vom Parlament die Übermittlung des vollständigen Texts bzw. in Ermangelung dessen alle nötigen Informationen anfordern müssen, um eine genaue Kenntnis von ihrem Inhalt und ihren Gründen zu erlangen und dann ihr Klagerecht zweckdienlich ausüben zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. November 2011, Evropaïki Dynamiki/EIB, T-461/08, Slg, EU:T:2011:494, Rn. 107).Zu dieser Zeit hatten die Klägerinnen allerdings keine genaue Kenntnis vom Inhalt und von den Gründen der betreffenden Handlung, um ihr Klagerecht zweckdienlich ausüben zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil Evropaïki Dynamiki/EIB, oben in Rn. 23 angeführt, EU:T:2011:494, Rn. 107).
Rn. 44 Falls die Vergabeentscheidung für nichtig erklärt wird, obliegt es dem Parlament, die sich aus dem betreffenden Urteil ergebenden Maßnahmen zu ergreifen (vgl. in diesem Sinne Urteil Evropaïki Dynamiki/EIB, oben in Rn. 23 angeführt, EU:T:2011:494, Rn. 66).
- EuGH, 19.06.2008 - C-454/06
pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - …
Auszug aus EuG, 29.10.2015 - T-126/13
Rn. 91 Im Urteil vom 19. Juni 2008, pressetext Nachrichtenagentur (C-454/06, Slg, EU:C:2008:351), ging es um die von nationalen Behörden vorgenommene Änderung eines öffentlichen Auftrags während seiner Laufzeit im Licht der Bestimmungen der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (…ABl. L 209, S. 1).Daher ist das Urteil pressetext Nachrichtenagentur (oben in Rn. 91 angeführt, EU:C:2008:351) für den vorliegenden Rechtsstreit nicht von Bedeutung.
- EuG, 09.09.2008 - T-212/03
DAS GERICHT WEIST DIE VON MYTRAVEL ERHOBENE KLAGE AUF SCHADENSERSATZ AB
Auszug aus EuG, 29.10.2015 - T-126/13
Rn. 103 Nach der Rechtsprechung hängt die außervertragliche Haftung der Union im Sinne von Art. 340 Abs. 2 AEUV für ein rechtswidriges Verhalten ihrer Organe davon ab, dass mehrere Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich die Rechtswidrigkeit des dem Organ vorgeworfenen Verhaltens, das tatsächliche Vorliegen eines Schadens und das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden (…Urteile vom 11. Juli 1997, 01eifici Italiani/Kommission, T-267/94, Slg, EU:T:1997:113, Rn. 20, und vom 9. September 2008, MyTravel/Kommission, T-212/03, Slg, EU:T:2008:315, Rn. 35).Die Voraussetzung des rechtswidrigen Verhaltens der Unionsorgane erfordert einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen eine Rechtsnorm, durch die dem Einzelnen Rechte verliehen werden sollen (Urteil MyTravel/Kommission, EU:T:2008:315, Rn. 29).
- EuGH, 02.10.2014 - C-501/13
Page Protective Services / EAD
Auszug aus EuG, 29.10.2015 - T-126/13
Rn. 37 Was die Ordnungsgemäßheit der Mitteilung von Handlungen der Union anbelangt, so ist in der Rechtsprechung präzisiert worden, dass eine Entscheidung als ordnungsgemäß mitgeteilt gilt, wenn sie ihrem Empfänger übermittelt worden ist und dieser in die Lage versetzt worden ist, davon Kenntnis zu nehmen (Beschluss vom 2. Oktober 2014, Page Protective Services/EAD, C-501/13 P, EU:C:2014:2259, Rn. 30), so dass eine Mitteilung wirksam per E-Mail erfolgen kann (Beschluss Protective Services/EAD, EU:C:2014:2259, Rn. 31 bis 33).Rn. 57 Nach ständiger Rechtsprechung ist die in Art. 263 Abs. 6 AEUV vorgesehene Klagefrist zwingendes Recht und entspricht die strikte Anwendung der Vorschriften der Union auf dem Gebiet der Verfahrensfristen dem Erfordernis der Rechtssicherheit und der Notwendigkeit, jede Diskriminierung oder willkürliche Behandlung bei der Gewährung von Rechtsschutz zu vermeiden (Beschlüsse Page Protective Services/EAD, oben in Rn. 37 angeführt, EU:C:2014:2259, Rn. 21 und 37, …und vom 5. Februar 2010, Pro humanum/Kommission, T-319/09, EU:T:2010:29, Rn. 7).
- EuG, 11.03.2009 - T-354/05
DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DER ZUFOLGE DAS FRANZÖSISCHE …
Auszug aus EuG, 29.10.2015 - T-126/13
Rn. 31 Aus dem Wortlaut von Art. 263 Abs. 6 AEUV ergibt sich, dass das Kriterium des Zeitpunkts, zu dem der Kläger von der Handlung Kenntnis erlangt hat, als Beginn der Klagefrist subsidiären Charakter gegenüber dem Zeitpunkt der Bekanntgabe oder dem der Mitteilung hat (Urteil vom 11. März 2009, TF1/Kommission, T-354/05, Slg, EU:T:2009:66, Rn. 33).Es ist festzustellen, dass die Vergabeentscheidung im vorliegenden Fall, anders als in den Situationen, zu denen die Rechtsprechung über die Verpflichtung zur Mitteilung (…Urteil vom 19. Juni 2009, Qualcomm/Kommission, T-48/04, Slg, EU:T:2009:212, Rn. 43 bis 58) und die Praxis der Veröffentlichung (Urteile vom 15. Juni 2005, 01sen/Kommission, T-17/02, Slg, EU:T:2005:218, Rn. 72 bis 87, und TF1/Kommission, oben in Rn. 31 angeführt, EU:T:2009:66, Rn. 34 bis 36) ergangen ist, weder im Amtsblatt noch im Internet veröffentlicht worden ist.
- EuGH, 15.02.2001 - C-239/99
Nachi Europe - "Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - …
Auszug aus EuG, 29.10.2015 - T-126/13
Wie oben bereits dargelegt wurde, liefe jedes andere Ergebnis darauf hinaus, es den Klägerinnen zu ermöglichen, die Entscheidung, das offene Verfahren abzuschließen, in Frage zu stellen, die, da sie innerhalb der vorgesehenen Frist nicht angefochten wurde, gegenüber denjenigen, die sie hätten anfechten können, bestandskräftig geworden ist (Urteil vom 15. Februar 2001, Nachi Europe, C-239/99, Slg, EU:C:2001:101, Rn. 37). - EuGH, 04.06.2009 - C-250/07
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus EuG, 29.10.2015 - T-126/13
Rn. 93 Gleiches gilt für das Urteil vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland (C-250/07, Slg, EU:C:2009:338), das eine angebliche Änderung der technischen Anforderungen zwischen zwei Vergabeverfahren und die Bestimmungen der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (…ABl. L 199, S. 84) betraf, die mit Art. 127 Abs. 1 Buchst. a der Durchführungsbestimmungen ebenfalls nicht vergleichbar sind. - EuGH, 29.06.1995 - C-135/93
Spanien / Kommission
- EuG, 11.07.1997 - T-267/94
Oleifici Italiani / Kommission
- EuG, 23.05.2014 - T-553/11
European Dynamics Luxembourg SA gegen Europäische Zentralbank (EZB).
- EuG, 12.12.2012 - T-457/07
Evropaïki Dynamiki / EFSA
- EuG, 05.02.2010 - T-319/09
Pro humanum / Kommission
- EuGH, 15.06.1993 - C-225/91
Matra / Kommission
- EuG, 15.06.2005 - T-17/02
Olsen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr - Bestehende Beihilfen - …
- EuG, 19.06.2009 - T-48/04
Qualcomm / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Markt für …
- EuG, 15.09.2011 - T-407/07
CMB und Christof / Kommission
- EuG, 02.09.2026 - T-658/24 Rn. 38 L'existence d'un intérêt à agir suppose que l'annulation de l'acte attaqué soit susceptible par elle-même d'avoir des conséquences juridiques et que le recours soit susceptible ainsi, au vu de son objet et par le résultat qui en est attendu, de procurer un bénéfice à la partie requérante (voir, en ce sens, arrêts du 7 juin 2007, Wunenburger/Commission, C-362/05 P, EU:C:2007:322, point 42 ; du 13 novembre 2014, Jaber/Conseil, T-653/11, EU:T:2014:948, point 55, et du 29 octobre 2015, Direct Way et Direct Way Worldwide/Parlement, T-126/13, EU:T:2015:819, point 42).
- EuG, 14.06.2023 - T-376/21
Instituto Cervantes/ Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Rn. 33 Insbesondere beginnt die Klagefrist erst mit der Mitteilung der Merkmale und Vorzüge des höher eingestuften Angebots zu laufen, da die zunächst erteilte Information über die Ablehnung des Angebots des betroffenen Bieters keine Informationen über das höher eingestufte Angebot enthielt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Oktober 2015, Direct Way und Direct Way Worldwide/Parlament, T-126/13, EU:T:2015:819, Rn. 34 bis 36, …und Beschluss vom 15. November 2018, 1ntercontact Budapest/CdT, T-809/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:794, Rn. 19 bis 24). - EuG, 24.10.2019 - T-417/18
CdT/ EUIPO - Nichtigkeitsklage - Institutionelles Recht - Verpflichtung, das CdT …
Rn. 64 Als Erstes ist darauf hinzuweisen, dass die Veröffentlichung einer Ausschreibung im Allgemeinen keine Entscheidung ist, die Gegenstand einer Nichtigkeitsklage oder eine beschwerende Maßnahme im Sinne von Art. 263 AEUV sein kann, weil solche Ausschreibungen nur den Betroffenen die Möglichkeit einräumen, an dem Verfahren teilzunehmen und ein Angebot einzureichen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Oktober 2008, Sogelma/EAR, T-411/06, EU:T:2008:419, Rn. 86, und vom 29. Oktober 2015, Direct Way und Direct Way Worldwide/Parlament, T-126/13, EU:T:2015:819, Rn. 27).
- EuG, 09.04.2019 - T-182/15
Sopra Steria Group/ Parlament - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Rn. 112 Nach der Rechtsprechung bildet das Verhandlungsverfahren, obwohl es vom öffentlichen Auftraggeber nur in bestimmten Situationen eingeleitet werden kann - beispielsweise gemäß Art. 135 Abs. 1 Buchst. a der Delegierten Verordnung dann, wenn nach Abschluss eines offenen Verfahrens nicht ordnungsgemäße oder unannehmbare Gebote vorliegen -, dennoch ein eigenständiges Verfahren, das sich von allen anderen Vergabeverfahren unterscheidet (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Oktober 2015, Direct Way und Direct Way Worldwide/Parlament, T-126/13, EU:T:2015:819, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 16.05.2018 - T-206/17
Nichtigkeitsklage - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Wettbewerbliches …
Rn. 63 À titre liminaire, il convient de rappeler que même si les directives concernant la passation des marchés publics ne sont pas applicables aux marchés publics passés par l'administration de l'Union, les règles ou principes édictés ou dégagés dans le cadre de ces directives peuvent être invoqués à l'encontre de ladite administration lorsqu'ils n'apparaissent que comme l'expression spécifique de règles fondamentales du traité et de principes généraux du droit qui s'imposent directement à l'administration de l'Union (voir, en ce sens, arrêts du 12 décembre 2012, Evropaïki Dynamiki/EFSA, T-457/07, non publié, EU:T:2012:671, point 36, et du 29 octobre 2015, Direct Way et Direct Way Worldwide/Parlement, T-126/13, EU:T:2015:819, point 91). - EuG, 10.09.2019 - T-741/17
Trasys International und Axianseu - Digital Solutions/ EASA - Öffentliche …
Es ist nämlich bereits entschieden worden, dass Bieter, deren Angebote abgelehnt wurden, ein Rechtsschutzinteresse an der Nichtigerklärung einer Vergabeentscheidung haben, um gemäß der Verpflichtung aus Art. 266 AEUV eine angemessene Berichtigung ihrer Situation zu erhalten, die gegebenenfalls die Form eines angemessenen Ausgleichs des erlittenen Schadens in Geld annehmen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Oktober 2015, Direct Way und Direct Way Worldwide/Parlament, T-126/13, EU:T:2015:819, Rn. 44). - EuG, 10.10.2017 - T-281/16
Solelec u.a./ Parlament
De même, le principe d'égalité de traitement signifie que les soumissionnaires doivent se trouver sur un pied d'égalité aussi bien au moment où ils préparent leurs offres qu'au moment où celles-ci sont évaluées par le pouvoir adjudicateur (voir arrêt du 29 octobre 2015, Direct Way et Direct Way Worldwide/Parlement, T-126/13, EU:T:2015:819, points 63 et 64 et jurisprudence citée).
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