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Rechtsprechung
   EuG, 15.10.2013 - T-13/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29743
EuG, 15.10.2013 - T-13/12 (https://dejure.org/2013,29743)
EuG, Entscheidung vom 15.10.2013 - T-13/12 (https://dejure.org/2013,29743)
EuG, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - T-13/12 (https://dejure.org/2013,29743)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Andechser Molkerei Scheitz / Kommission

    Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Öffentliche Gesundheit - Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe - Steviolglycoside - Unzulässige oder offensichtlich unbegründete Klage

Sonstiges (3)

  • EU-Kommission (Verfahrensdokumentation)

    Andechser Molkerei Scheitz GmbH gegen Europäische Kommission.

    [fremdsprachig] Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Öffentliche Gesundheit - Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe - Steviolglycoside - Unzulässige oder offensichtlich unbegründete Klage.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Andechser Molkerei Scheitz / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 1131/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Steviolglycosiden sowie Klage auf Ersatz des der Klägerin ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (25)

  • EuG, 24.10.2000 - T-178/98

    Fresh Marine / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.10.2013 - T-13/12
    Rn. 47 Der Grundsatz der Selbständigkeit der Schadensersatzklage findet seine Rechtfertigung somit darin, dass sich der Zweck dieser Klage von dem der Nichtigkeitsklage unterscheidet (Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 2000 in der Rechtssache T-178/98, Fresh Marine/Kommission, Slg. 2000, II-3331, Randnr. 45).

    Rn. 48 Auf dieser Grundlage wurde ausnahmsweise entschieden, dass eine Schadensersatzklage für unzulässig erklärt werden muss, wenn mit ihr in Wirklichkeit die Rücknahme eines unanfechtbar gewordenen Rechtsakts begehrt wird und sie, wenn sie Erfolg hätte, zur Nichtigkeit der Rechtswirkungen dieses Rechtsakts führen würde (Urteil des Gerichtshofs vom 26. Februar 1986, Krohn Import-Export/Kommission, 175/84, Slg. 1986, 753, Randnr. 30; Urteile des Gerichts vom 15. März 1995, Cobrecaf u. a./Kommission, T-514/93, Slg. 1995, II-621, Randnr. 59, und Fresh Marine/Kommission, oben in Randnr. 47 angeführt, Randnr. 50).

  • EuG, 15.03.1995 - T-514/93
    Auszug aus EuG, 15.10.2013 - T-13/12
    Rn. 48 Auf dieser Grundlage wurde ausnahmsweise entschieden, dass eine Schadensersatzklage für unzulässig erklärt werden muss, wenn mit ihr in Wirklichkeit die Rücknahme eines unanfechtbar gewordenen Rechtsakts begehrt wird und sie, wenn sie Erfolg hätte, zur Nichtigkeit der Rechtswirkungen dieses Rechtsakts führen würde (Urteil des Gerichtshofs vom 26. Februar 1986, Krohn Import-Export/Kommission, 175/84, Slg. 1986, 753, Randnr. 30; Urteile des Gerichts vom 15. März 1995, Cobrecaf u. a./Kommission, T-514/93, Slg. 1995, II-621, Randnr. 59, und Fresh Marine/Kommission, oben in Randnr. 47 angeführt, Randnr. 50).

    Rn. 49 Das ist der Fall, wenn eine Schadensersatzklage auf Zahlung eines Betrags gerichtet ist, der genau dem Betrag von Abgaben entspricht, die in Ausführung einer Einzelfallentscheidung gezahlt wurden - oder die der Klägerin entgangen sind -, weshalb mit der Schadensersatzklage in Wirklichkeit die Aufhebung dieser Einzelfallentscheidung begehrt wird (Urteil Krohn Import-Export/Kommission, oben in Randnr. 48 angeführt, Randnr. 33, und Urteil Cobrecaf u. a./Kommission, oben in Randnr. 48 angeführt, Randnr. 60).

  • EuGH, 06.12.1984 - 59/83

    Biovilac / EEC

    Auszug aus EuG, 15.10.2013 - T-13/12
    Rn. 59 Schließlich ist festzustellen, dass Art. 340 AEUV nicht ausschließt, dass der Unionsrichter mit dem Ziel angerufen wird, die Haftung der Union für unmittelbar bevorstehende und vorhersehbare Schäden feststellen zu lassen, auch wenn der Schaden noch nicht genau beziffert werden kann (Urteile des Gerichtshofs vom 2. Juni 1976, Kampffmeyer u. a./EWG, 56/74 bis 60/74, Slg. 1976, 711, Randnrn. 5 bis 9, vom 2. März 1977, Milch-, Fett- und Eier-Kontor/Rat und Kommission, 44/76, Slg. 1977, 393, Randnr. 8, vom 6. Dezember 1984, Biovilac/EWG, 59/83, Slg. 1984, 4057, Randnr. 9, und vom 29. Januar 1985, Münchener Import-Weinkellerei Binderer/Kommission, 147/83, Slg. 1985, 257, Randnr. 19).
  • EuGH, 02.06.1976 - 56/74

    Kampffmeyer / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 15.10.2013 - T-13/12
    Rn. 59 Schließlich ist festzustellen, dass Art. 340 AEUV nicht ausschließt, dass der Unionsrichter mit dem Ziel angerufen wird, die Haftung der Union für unmittelbar bevorstehende und vorhersehbare Schäden feststellen zu lassen, auch wenn der Schaden noch nicht genau beziffert werden kann (Urteile des Gerichtshofs vom 2. Juni 1976, Kampffmeyer u. a./EWG, 56/74 bis 60/74, Slg. 1976, 711, Randnrn. 5 bis 9, vom 2. März 1977, Milch-, Fett- und Eier-Kontor/Rat und Kommission, 44/76, Slg. 1977, 393, Randnr. 8, vom 6. Dezember 1984, Biovilac/EWG, 59/83, Slg. 1984, 4057, Randnr. 9, und vom 29. Januar 1985, Münchener Import-Weinkellerei Binderer/Kommission, 147/83, Slg. 1985, 257, Randnr. 19).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-481/07

    Rechtsmittel-Zurückweisung

    Auszug aus EuG, 15.10.2013 - T-13/12
    Wie die Kommission im Wesentlichen ausführt, kann ein Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens, ob er in der Klageschrift gestellt wird oder gar erst (wie im vorliegenden Fall) in der Klageerwiderung, nicht die fehlende Beachtung seitens der Klägerin der ihr im Stadium der Klageerhebung obliegenden Verpflichtungen hinsichtlich der Darstellung des Sachverhalts und der Beweislast gemäß Art. 44 § 1 Buchst. c und e der Verfahrensordnung ausgleichen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 16. Juli 2009, SELEX Sistemi Integrati/Kommission, C-481/07 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 39 und 44; vgl. auch Beschluss des Gerichts vom 19. Mai 2008, TF1/Kommission, T-144/04, Slg. 2008, II-761, Randnr. 30).
  • EuG, 29.11.1993 - T-56/92

    Casper Koelman gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Klage - …

    Auszug aus EuG, 15.10.2013 - T-13/12
    Rn. 58 Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage nach ständiger Rechtsprechung außerdem erforderlich, dass die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sie gestützt wird, zumindest in gedrängter Form, jedenfalls aber zusammenhängend und verständlich, aus dem Wortlaut der Klageschrift selbst hervorgehen (Beschlüsse des Gerichts vom 29. November 1993, Koelman/Kommission, T-56/92, Slg. 1993, II-1267, Randnr. 21, und vom 14. Mai 1998, Goldstein/Kommission, T-262/97, Slg. 1998, II-2175, Randnr. 21).
  • EuGH, 29.01.1985 - 147/83

    Binderer / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.10.2013 - T-13/12
    Rn. 59 Schließlich ist festzustellen, dass Art. 340 AEUV nicht ausschließt, dass der Unionsrichter mit dem Ziel angerufen wird, die Haftung der Union für unmittelbar bevorstehende und vorhersehbare Schäden feststellen zu lassen, auch wenn der Schaden noch nicht genau beziffert werden kann (Urteile des Gerichtshofs vom 2. Juni 1976, Kampffmeyer u. a./EWG, 56/74 bis 60/74, Slg. 1976, 711, Randnrn. 5 bis 9, vom 2. März 1977, Milch-, Fett- und Eier-Kontor/Rat und Kommission, 44/76, Slg. 1977, 393, Randnr. 8, vom 6. Dezember 1984, Biovilac/EWG, 59/83, Slg. 1984, 4057, Randnr. 9, und vom 29. Januar 1985, Münchener Import-Weinkellerei Binderer/Kommission, 147/83, Slg. 1985, 257, Randnr. 19).
  • EuGH, 02.03.1977 - 44/76

    Eier-Kontor / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 15.10.2013 - T-13/12
    Rn. 59 Schließlich ist festzustellen, dass Art. 340 AEUV nicht ausschließt, dass der Unionsrichter mit dem Ziel angerufen wird, die Haftung der Union für unmittelbar bevorstehende und vorhersehbare Schäden feststellen zu lassen, auch wenn der Schaden noch nicht genau beziffert werden kann (Urteile des Gerichtshofs vom 2. Juni 1976, Kampffmeyer u. a./EWG, 56/74 bis 60/74, Slg. 1976, 711, Randnrn. 5 bis 9, vom 2. März 1977, Milch-, Fett- und Eier-Kontor/Rat und Kommission, 44/76, Slg. 1977, 393, Randnr. 8, vom 6. Dezember 1984, Biovilac/EWG, 59/83, Slg. 1984, 4057, Randnr. 9, und vom 29. Januar 1985, Münchener Import-Weinkellerei Binderer/Kommission, 147/83, Slg. 1985, 257, Randnr. 19).
  • EuG, 13.12.2006 - T-304/01

    Abad Pérez u.a. / Rat und Kommission - Gemeinsame Agrarpolitik - …

    Auszug aus EuG, 15.10.2013 - T-13/12
    Eine Klageschrift, die auf Ersatz von Schäden gerichtet ist, die ein Gemeinschaftsorgan verursacht haben soll, genügt diesen Erfordernissen nur, wenn sie die Angaben enthält, anhand deren sich das dem Organ vom Kläger vorgeworfene Verhalten bestimmen lässt, die Gründe angibt, aus denen nach Auffassung des Klägers ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten und dem behaupteten Schaden besteht, sowie Art und Umfang dieses Schadens bezeichnet (vgl. Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2006, Abad Pérez u. a./Rat und Kommission, T-304/01, Slg. 2006, II-4857, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.05.2008 - T-144/04

    TF1 / Kommission - Nichtigkeitsklage - Entscheidung der Kommission, bestimmte …

    Auszug aus EuG, 15.10.2013 - T-13/12
    Wie die Kommission im Wesentlichen ausführt, kann ein Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens, ob er in der Klageschrift gestellt wird oder gar erst (wie im vorliegenden Fall) in der Klageerwiderung, nicht die fehlende Beachtung seitens der Klägerin der ihr im Stadium der Klageerhebung obliegenden Verpflichtungen hinsichtlich der Darstellung des Sachverhalts und der Beweislast gemäß Art. 44 § 1 Buchst. c und e der Verfahrensordnung ausgleichen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 16. Juli 2009, SELEX Sistemi Integrati/Kommission, C-481/07 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 39 und 44; vgl. auch Beschluss des Gerichts vom 19. Mai 2008, TF1/Kommission, T-144/04, Slg. 2008, II-761, Randnr. 30).
  • EuG, 14.05.1998 - T-262/97

    Goldstein / Kommission - "Schadensersatzklage - Offensichtliche Unzulässigkeit"

  • EuGH, 09.09.2008 - C-120/06

    DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN …

  • EuGH, 23.03.2004 - C-234/02

    DER GEMEINSCHAFTSRICHTER IST FÜR DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE SCHADENERSATZKLAGE …

  • EuG, 28.09.2004 - T-310/00

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DAS VERBOT DES …

  • EuG, 11.07.2007 - T-351/03

    DER SCHNEIDER AUFGRUND DER RECHTSWIDRIGEN UNTERSAGUNG IHRES ZUSAMMENSCHLUSSES MIT …

  • EuGH, 28.04.1971 - 4/69

    Lütticke / Kommission

  • EuGH, 26.02.1986 - 175/84

    Krohn / Kommission

  • EuGH, 08.05.2003 - C-122/01

    T. Port / Kommission - "Rechtsmittel - Bananen - Gemeinsame Marktorganisation - …

  • EuG, 21.06.2006 - T-47/02

    Danzer / Rat - Gesellschaftsrecht - Richtlinien 68/151/EWG und 78/660/EWG - …

  • EuG, 20.09.2007 - T-136/05

    Salvat père & fils u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen zur …

  • EuG, 18.12.2009 - T-440/03

    Arizmendi u.a. / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung - Zollunion - …

  • EuGH, 21.06.1993 - C-257/93

    Van Parijs u.a. / Rat und Kommission

  • EuG, 14.04.2005 - T-141/03

    Sniace / Kommission - Staatliche Beihilfe - Beteiligungsdarlehen - …

  • EuGH, 31.07.1989 - C-206/89

    S. / Kommission

  • EuG, 30.04.2003 - T-167/01

    Schmitz-Gotha Fahrzeugwerke / Kommission - "Nichtigkeitsklage - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2017 - C-596/15

    Bionorica/ Kommission - Rechtsmittel - Gesundheit der Bevölkerung - …

    {FN:25} Vgl. z. B. Beschluss vom 15. Oktober 2013, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission (T-13/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:567, Rn. 31), der im Rechtsmittelverfahren bestätigt wurde, und Urteil vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission (…C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 25).
  • EuGH, 04.06.2015 - C-682/13

    Andechser Molkerei Scheitz / Kommission

    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Andechser Molkerei Scheitz GmbH die teilweise Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union Andechser Molkerei Scheitz/Kommission (T-13/12, EU:T:2013:567, im Folgenden: angefochtener Beschluss), durch den das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 1131/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Steviolglycosiden (…ABl. L 295, S. 205, im Folgenden: streitige Verordnung) abgewiesen hat, sowie die Nichtigerklärung dieser Verordnung.
  • EuG, 03.09.2014 - T-113/11

    Schutzgemeinschaft Milch und Milcherzeugnisse / Kommission - Nichtigkeitsklage - …

    Daher stellt der vom Kläger angeführte Umstand einen rein tatsächlichen Umstand dar, aus dem nicht abgeleitet werden kann, dass die angefochtene Verordnung irgendeine nachteilige Auswirkung auf die Rechtsstellung seiner Mitglieder hätte (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 15. Oktober 2013, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, T-13/12, mit Rechtsmittel angefochten, Rn. 38 und 39).
  • EuG, 03.09.2014 - T-112/11

    Schutzgemeinschaft Milch und Milcherzeugnisse / Kommission - Nichtigkeitsklage - …

    Daher stellt der vom Kläger angeführte Umstand einen rein tatsächlichen Umstand dar, aus dem nicht abgeleitet werden kann, dass die angefochtene Verordnung irgendeine nachteilige Auswirkung auf die Rechtsstellung seiner Mitglieder hätte (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 15. Oktober 2013, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, T-13/12, mit Rechtsmittel angefochten, Rn. 38 und 39).
  • EuG, 20.07.2016 - T-483/13

    Oikonomopoulos / Kommission - Außervertragliche Haftung - Schäden, die von der …

    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Schadensersatzklage ein selbständiger Rechtsbehelf mit eigener Funktion im System der Klagemöglichkeiten ist und von Voraussetzungen abhängig ist, die ihrem besonderen Zweck angepasst sind (…Urteil vom 28. April 1971, Lütticke/Kommission, 4/69, EU:C:1971:40, Rn. 6, sowie Beschluss vom 15. Oktober 2013, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, T-13/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:567, Rn. 46).
  • EuG, 11.03.2016 - T-94/15

    Binca Seafoods/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Durchführungsverordnung (EU) Nr. …

    Rn. 71 Zum Rechtsschutzinteresse der Klägerin im vorliegenden Fall ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Nichtigkeitsklage nur insoweit zulässig ist, als der Kläger ein Interesse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung hat, wobei dieses Interesse voraussetzt, dass die Nichtigerklärung der Handlung als solche Rechtswirkungen haben kann oder dass - nach einer anderen Formel - die Klage der Partei, die sie erhoben hat, im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (vgl. Beschluss vom 15. Oktober 2013, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, T-13/12, EU:T:2013:567, Rn. 30 und 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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