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Rechtsprechung
   EuG, 06.10.2009 - T-21/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19712
EuG, 06.10.2009 - T-21/06 (https://dejure.org/2009,19712)
EuG, Entscheidung vom 06.10.2009 - T-21/06 (https://dejure.org/2009,19712)
EuG, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - T-21/06 (https://dejure.org/2009,19712)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Digitales terrestrisches Fernsehen - Beihilfe der deutschen Behörden zugunsten der Rundfunkanbieter, die das digitale terrestrische Rundfunknetz (DVB-T) in der Region Berlin-Brandenburg verwenden - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Digitales terrestrisches Fernsehen - Beihilfe der deutschen Behörden zugunsten der Rundfunkanbieter, die das digitale terrestrische Rundfunknetz (DVB-T) in der Region Berlin-Brandenburg verwenden - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der ...

  • EU-Kommission

    Deutschland / Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Kurzinformation)

    Untersagung der DVB-T-Förderung ist rechtmäßig

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 21. Januar 2006 - Deutschland / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005)3903 endg. der Kommission vom 9. November 2005, mit der die Zuschüsse, die den Rundfunkanbietern, die das digitale terrestrische Rundfunknetz (DVB-T) in Berlin-Brandenburg nutzen, von den deutschen Behörden gewährt wurden, für mit ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 26.09.2002 - C-351/98

    Spanien / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Beeinflussung des Wettbewerbs und …

    Auszug aus EuG, 06.10.2009 - T-21/06
    In diesem Rahmen ist die gerichtliche Nachprüfung der Ausübung des Ermessens auf die Überprüfung der Beachtung der Verfahrens- und Begründungsvorschriften sowie auf die Kontrolle der inhaltlichen Richtigkeit der festgestellten Tatsachen und des Fehlens von Rechtsfehlern, von offensichtlichen Fehlern bei der Bewertung der Tatsachen und von Ermessensmissbrauch beschränkt (Urteile des Gerichtshofs vom 26. September 2002, Spanien/Kommission, C-351/98, Slg. 2002, I-8031, Randnr. 74, vom 13. Februar 2003, Spanien/Kommission, C-409/00, Slg. 2003, I-1487, Randnr. 93, und vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-91/01, Slg. 2004, I-4355, Randnr. 43).

    Dazu hat der Gerichtshof bereits speziell für den Bereich der staatlichen Beihilfen entschieden, dass die Kommission an die von ihr erlassenen Gemeinschaftsrahmen und Mitteilungen gebunden ist, soweit sie nicht von den Vorschriften des Vertrags abweichen und soweit sie von den Mitgliedstaaten akzeptiert werden (Urteil vom 13. Februar 2003, Spanien/Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …

    Auszug aus EuG, 06.10.2009 - T-21/06
    In der Entscheidung vom 3. Mai 2005 zum Beihilfeverfahren N 382/2004 bezüglich des Aufbaus eines Breitbandkabelnetzes in der Region Limousin (DORSAL) (…ABl. C 230, S. 6) sei die Förderung der Errichtung eines Breitbandkabelnetzes in Frankreich von der Kommission anhand der Kriterien aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg (C-280/00, Slg. 2003, I-7747), als zulässig angesehen worden, weil es sich um eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse handele.
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …

    Auszug aus EuG, 06.10.2009 - T-21/06
    Rn. 51 Die Kommission hat dadurch, dass sie Verhaltensnormen erlassen und durch ihre Veröffentlichung angekündigt hat, dass sie diese von nun an auf die von ihnen erfassten Fälle anwenden werde, die Ausübung ihres Ermessens beschränkt und kann nicht von diesen Normen abweichen, ohne dass dies gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die der Gleichbehandlung oder des Vertrauensschutzes geahndet würde (Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 211).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-91/01

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.10.2009 - T-21/06
    In diesem Rahmen ist die gerichtliche Nachprüfung der Ausübung des Ermessens auf die Überprüfung der Beachtung der Verfahrens- und Begründungsvorschriften sowie auf die Kontrolle der inhaltlichen Richtigkeit der festgestellten Tatsachen und des Fehlens von Rechtsfehlern, von offensichtlichen Fehlern bei der Bewertung der Tatsachen und von Ermessensmissbrauch beschränkt (Urteile des Gerichtshofs vom 26. September 2002, Spanien/Kommission, C-351/98, Slg. 2002, I-8031, Randnr. 74, vom 13. Februar 2003, Spanien/Kommission, C-409/00, Slg. 2003, I-1487, Randnr. 93, und vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-91/01, Slg. 2004, I-4355, Randnr. 43).
  • EuGH, 13.02.2003 - C-409/00

    Spanien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Auswirkung auf den Wettbewerb und …

    Auszug aus EuG, 06.10.2009 - T-21/06
    In diesem Rahmen ist die gerichtliche Nachprüfung der Ausübung des Ermessens auf die Überprüfung der Beachtung der Verfahrens- und Begründungsvorschriften sowie auf die Kontrolle der inhaltlichen Richtigkeit der festgestellten Tatsachen und des Fehlens von Rechtsfehlern, von offensichtlichen Fehlern bei der Bewertung der Tatsachen und von Ermessensmissbrauch beschränkt (Urteile des Gerichtshofs vom 26. September 2002, Spanien/Kommission, C-351/98, Slg. 2002, I-8031, Randnr. 74, vom 13. Februar 2003, Spanien/Kommission, C-409/00, Slg. 2003, I-1487, Randnr. 93, und vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-91/01, Slg. 2004, I-4355, Randnr. 43).
  • EuGH, 08.03.1988 - 62/87

    Exécutif régional wallon / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.10.2009 - T-21/06
    Rn. 70 Schließlich ist hinsichtlich der Verletzung von Art. 87 Abs. 3 Buchst. b EG, die sich daraus ergeben soll, dass die Förderung von DVB-T als Beitrag zur Verwirklichung eines wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse angesehen werden könnte, daran zu erinnern, dass der letztgenannte Begriff eng auszulegen ist und dass ein Vorhaben diese Voraussetzung nur erfüllt, wenn es Teil eines von den Regierungen verschiedener Mitgliedstaaten unterstützten zwischenstaatlichen europäischen Programms ist oder zu einem zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten abgestimmten Vorgehen gehört, durch das eine gemeinsame Gefahr bekämpft werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 8. März 1988, Exécutif régional wallon und Glaverbel/Kommission, 62/87 und 72/87, Slg. 1988, 1573, Randnrn. 22 und 23).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-49/05

    Rechtsmittel-Zurückweisung

    Auszug aus EuG, 06.10.2009 - T-21/06
    Unter diesen Umständen bedurfte es daher keiner erneuten Konsultation der Bundesrepublik Deutschland, um ihr eine Stellungnahme zu ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 8. Mai 2008, Ferriere Nord/Kommission, C-49/05 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 83).
  • EuG, 06.10.2009 - T-8/06

    FAB / Kommission - Staatliche Beihilfen - Digitales terrestrisches Fernsehen - …

    Auszug aus EuG, 06.10.2009 - T-21/06
    Rn. 19 Mit Schriftsatz, der am 3. März 2006 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Kommission gemäß Art. 50 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts beantragt, die vorliegende Rechtssache mit den Rechtssachen T-8/06, FAB/Kommission, und T-24/06, MABB/Kommission, zu verbinden.
  • LG Tübingen, 03.08.2017 - 5 T 121/17

    Rundfunkbeitrag wird dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt

    Da es sich um einen voraussetzungslosen und unfreiwilligen Beitrag handelt, der auch nicht von Gegenleistungen des ZDF und des SWR abhängig ist, und deren Sendungen auch ohne Beitragszahlung empfangbar sind, kommt dieser Beitrag einer Steuer gleich und stellt, da nicht vertraglich, sondern gesetzlich verlangt, eine staatliche Beihilfe zugunsten der öffentlich-rechtlichen Sender SWR und ZDF und zum Nachteil der konkurrierenden inländischen privat finanzierten Sender und ausländischen Sender aus der EU dar (vgl. EuG, Urteil vom 6.10.2009, T-21/06 = EuGH, Urteil vom 15.9.2011, C-544/09 P).
  • EuG, 09.06.2016 - T-162/13

    Magic Mountain Kletterhallen u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen …

    In diesem Rahmen ist die gerichtliche Nachprüfung der Ausübung des Ermessens darauf beschränkt, ob die Vorschriften über das Verfahren und die Begründung eingehalten und die Tatsachen richtig ermittelt wurden und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (Urteil vom 6. Oktober 2009, Deutschland/Kommission, T-21/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:387, Rn. 50).

    Da sie die Kommission jedoch binden, haben sie ihr gegenüber zwingenden Charakter (Urteil vom 6. Oktober 2009, Deutschland/Kommission, T-21/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:387, Rn. 51).

    Auch wenn der Unionsrichter im Rahmen seiner Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Kommission gelegentlich die Analyse des Marktversagens geprüft hat, ist dies eine Folge des Umstands, dass die Kommission eine solche Untersuchung für maßgeblich gehalten hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2009, Deutschland/Kommission, T-21/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:387).

    Rn. 78 Der Nachweis eines Marktversagens kann einen maßgeblichen Gesichtspunkt für die Erklärung der Vereinbarkeit einer staatlichen Beihilfe mit dem Binnenmarkt darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2009, Deutschland/Kommission, T-21/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:387, Rn. 58).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2018 - C-492/17

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, festzustellen, …

    Der Gerichtshof wies das von Deutschland gegen das Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 2009, Deutschland/Kommission (T-21/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:387), eingelegte Rechtsmittel zurück.
  • EuG, 26.11.2015 - T-462/13

    Comunidad Autónoma del País Vasco und Itelazpi / Kommission - Staatliche …

    Rn. 75 Die Klägerinnen bringen darüber hinaus vor, die Kommission habe ihren Standpunkt zu Unrecht unter Bezugnahme auf die Rechtssache betreffend die staatliche Beihilfe, die die Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Einführung des DVB-T in Berlin-Brandenburg (Deutschland) gewährt habe, in der die Urteile vom 6. Oktober 2009, Deutschland/Kommission (T-21/06, EU:T:2009:387) und vom 15. September 2011, Deutschland/Kommission (C-544/09 P, EU:C:2011:584) ergangen seien, begründet.

    Die Bedingung der Technologieneutralität im Sinne dieser Mitteilung sieht insbesondere vor, dass die analoge Übertragung in einem Gebiet nur eingestellt werden kann, wenn fast alle Haushalte digitales Fernsehen empfangen, und dass zur Erreichung dieses Ziels alle Übertragungsarten berücksichtigt werden müssen (Urteil Deutschland/Kommission, oben in Rn. 75 angeführt, EU:T:2009:387, Rn. 69).

  • EuG, 26.11.2015 - T-465/13

    Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 19. Juni 2013, mit dem die …

    Rn. 76 En outre, les requérantes affirment que la Commission a erronément justifié sa position en faisant référence à l'affaire concernant l'aide d'État mise en exécution par la République fédérale d'Allemagne en faveur de l'introduction de la TNT (DVB-T) dans la région de Berlin-Brandebourg (Allemagne), ayant donné lieu à l'arrêt du 6 octobre 2009, Allemagne/Commission (T-21/06, EU:T:2009:387) et à l'arrêt du 15 septembre 2011, Allemagne/Commission (C-544/09 P, EU:C:2011:584).

    La condition de neutralité technologique au sens de cette communication prévoit, en particulier, que l'abandon de la diffusion analogique sur un territoire donné ne peut avoir lieu que si la quasi-totalité des ménages reçoivent les services numériques et que, pour atteindre cet objectif, tous les modes de transmission doivent être pris en compte (arrêt Allemagne/Commission, point 76 supra, EU:T:2009:387, point 69).

  • EuGH, 15.09.2011 - C-544/09

    Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Einführung des …

    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Bundesrepublik Deutschland die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 6. Oktober 2009, Deutschland/Kommission (T-21/06, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/513/EG der Kommission vom 9. November 2005 über die staatliche Beihilfe, die die Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T) in Berlin-Brandenburg gewährt hat (…ABl. 2006, L 200, S. 14, im Folgenden: streitige Entscheidung), abgewiesen hat.
  • EuG, 28.02.2024 - T-390/20

    Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland/ Kommission - Staatliche Beihilfen …

    Rn. 91 Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Begriff "gemeinsames europäisches Interesse" in Art. 107 Abs. 3 Buchst. b AEUV eng auszulegen ist und dass ein Vorhaben diese Voraussetzung nur erfüllt, wenn es Teil eines von den Regierungen verschiedener Mitgliedstaaten unterstützten zwischenstaatlichen europäischen Programms ist oder zu einem zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten abgestimmten Vorgehen gehört, durch das eine gemeinsame Gefahr bekämpft werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2009, Deutschland/Kommission, T-21/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:387, Rn. 70, …und vom 13. Dezember 2018, Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland/Kommission, T-630/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:942, Rn. 170).
  • EuG, 26.11.2015 - T-463/13

    Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 19. Juni 2013, mit dem die …

    La condition de neutralité technologique au sens de cette communication prévoit, en particulier, que l'abandon de la diffusion analogique sur un territoire donné ne peut avoir lieu que si la quasi-totalité des ménages reçoivent les services numériques et que, pour atteindre cet objectif, tous les modes de transmission soient pris en compte (arrêt du 6 octobre 2009, Allemagne/Commission, T-21/06, EU:T:2009:387, point 69).
  • EuG, 06.10.2009 - T-8/06

    FAB / Kommission - Staatliche Beihilfen - Digitales terrestrisches Fernsehen - …

    Rn. 16 Mit Schriftsatz, der am 3. März 2006 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Kommission gemäß Art. 50 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts beantragt, die vorliegende Rechtssache mit den Rechtssachen T-21/06, Deutschland/Kommission, und T-24/06, MABB/Kommission, zu verbinden.
  • EuG, 06.10.2009 - T-24/06

    MAAB / Kommission - Staatliche Beihilfen - Digitales terrestrisches Fernsehen - …

    Rn. 9 Mit Schriftsatz, der am 3. März 2006 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Kommission gemäß Art. 50 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts beantragt, die vorliegende Rechtssache mit den Rechtssachen T-8/06, FAB/Kommission, und T-21/06, Deutschland/Kommission, zu verbinden.
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