Rechtsprechung
| EuG, 24.03.2011 - T-375/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Beteiligung an der Zuwiderhandlung - Begründungspflicht - Geldbußen - Maßgeblicher Umsatz - Mildernde ...
- Europäischer Gerichtshof
Viega / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Beteiligung an der Zuwiderhandlung - Begründungspflicht - Geldbußen - Maßgeblicher Umsatz - Mildernde ...
- EU-Kommission
Viega GmbH & Co. KG gegen Europäische Kommission.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG Art. 81 Abs. 1; EWR-Abkommen Art. 53
Wettbewerb - Kartelle; Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen [Kupferrohre und -fittings]; Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Beteiligung an der Zuwiderhandlung; Teilnahme an Treffen mit anderen Unternehmen ohne Distanzierung, ...
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb - Das Gericht erklärt die Geldbußen einiger Unternehmen wegen ihrer Beteiligung an einem Kartell im Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer für nichtig
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Viega / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Viega / Kommission
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erklärungen von Kronzeugen haben in Verfahren wegen Zuwiderhandlungen gegen Art. 81 EG eine besondere Bedeutung; Wettbewerb; Kartelle; Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen [Kupferrohre und -fittings]; Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen Art. ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 14. Dezember 2006 - Viega/Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Teilnichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4180 endg. der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F 1/38.121 - Rohrverbindungen) über ein Kartell in Form von Preisfestsetzung, Verabredung von ...
Verfahrensgang
- EuG, 24.03.2011 - T-375/06
- EuGH, 14.03.2013 - C-276/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- RFH, 04.04.1939 - V 1/38
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F-1/38.121 - Rohrverbindungen) sowie hilfsweise auf Herabsetzung der gegen die Klägerin mit der Entscheidung verhängten Geldbuße.vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F-1/38.121 - Rohrverbindungen) (…Zusammenfassung im ABl. 2007, L 283, S. 63, im Folgenden: angefochtene Entscheidung) stellte die Kommission der Europäischen Gemeinschaften fest, dass mehrere Unternehmen gegen Art. 81 Abs. 1 EG und Art. 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verstoßen hätten, indem sie sich während unterschiedlicher Zeiträume zwischen dem 31. Dezember 1988 und dem 1. April 2004 an einer einheitlichen, komplexen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft in Form eines Bündels wettbewerbswidriger Vereinbarungen und abgestimmter Verhaltensweisen auf dem Markt für Rohrverbindungen (Fittings) aus Kupfer und Kupferlegierungen, die das gesamte EWR-Gebiet abdeckten, beteiligt hätten.
Rn. 5 Im Anschluss an diese ersten Nachprüfungen teilte die Kommission im April 2001 ihre Ermittlungen zu Kupferrohre in drei verschiedene Verfahren auf, nämlich das Verfahren in der Sache COMP/E-1/38.069 (Kupfer-Installationsrohre), das Verfahren in der Sache COMP/F-1/38.121 (Rohrverbindungen) und das Verfahren in der Sache COMP/E-1/38.240 (Industrierohre) (120. Erwägungsgrund der angefochtenen Entscheidung).
Rn. 9 Am 22. September 2005 leitete die Kommission in der Sache COMP/F-1/38.121 (Rohrverbindungen) ein Verfahren wegen einer Zuwiderhandlung ein und nahm eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an, die sie u. a. der Klägerin zusandte (Erwägungsgründe 123 und 124 der angefochtenen Entscheidung).
- EuG, 08.07.2004 - T-67/00
Nippon Steel / Kommission
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
Es reicht aus, dass das von der Kommission angeführte Indizienbündel bei seiner Gesamtwürdigung dieser Anforderung genügt (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnr. 180 und die dort angeführte Rechtsprechung).Diese im Namen von Unternehmen abgegebenen Erklärungen haben einen nicht unwesentlichen Beweiswert, da sie mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 33 angeführt, Randnrn. 205 und 211, und Sumitomo Metal Industries und Nippon Steel/Kommission, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnr. 103).
Allerdings kann eine Erklärung, die ein der Beteiligung an einem Kartell beschuldigtes Unternehmen abgibt und deren Richtigkeit von mehreren anderen beschuldigten Unternehmen bestritten wird, nicht als hinreichender Beweis für die Begehung einer Zuwiderhandlung durch diese anderen Unternehmen angesehen werden, wenn sie nicht durch andere Beweise untermauert wird (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 33 angeführt, Randnr. 219 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 08.07.1999 - C-49/92
Kommission / Anic Partecipazioni - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
Rn. 70 Zur Teilnahme der Klägerin am Kartell auf gesamteuropäischer Ebene ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission für den Nachweis, dass ein Unternehmen an einer einheitlichen, komplexen und fortgesetzten Zuwiderhandlung beteiligt war, dartun muss, dass es durch sein Verhalten zur Erreichung der von allen Beteiligten verfolgten gemeinsamen Ziele beitragen wollte und von dem von anderen Unternehmen in Verfolgung dieser Ziele beabsichtigten oder an den Tag gelegten Verhalten wusste oder dieses vernünftigerweise vorhersehen konnte und dass es bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Randnr. 87).
- EuG, 06.04.1995 - T-141/89
Tréfileurope Sales SARL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
Rn. 52 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn ein Unternehmen an Treffen zwischen Unternehmen, mit denen ein wettbewerbswidriges Ziel verfolgt wird, teilnimmt - auch ohne sich aktiv daran zu beteiligen - und sich nicht offen von deren Inhalt distanziert, womit es den anderen Teilnehmern Anlass zu der Annahme gibt, dass es dem Ergebnis der Treffen zustimmt und sich daran halten wird, der Nachweis als erbracht angesehen werden kann, dass das Unternehmen an dem aus diesen Treffen resultierenden Kartell beteiligt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, T-7/89, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 232, vom 10. März 1992, Solvay/Kommission, T-12/89, Slg. 1992, II-907, Randnr. 98, und vom 6. April 1995, Tréfileurope/Kommission, T-141/89, Slg. 1995, II-791, Randnrn. - EuG, 17.12.1991 - T-7/89
SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
Rn. 52 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn ein Unternehmen an Treffen zwischen Unternehmen, mit denen ein wettbewerbswidriges Ziel verfolgt wird, teilnimmt - auch ohne sich aktiv daran zu beteiligen - und sich nicht offen von deren Inhalt distanziert, womit es den anderen Teilnehmern Anlass zu der Annahme gibt, dass es dem Ergebnis der Treffen zustimmt und sich daran halten wird, der Nachweis als erbracht angesehen werden kann, dass das Unternehmen an dem aus diesen Treffen resultierenden Kartell beteiligt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, T-7/89, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 232, vom 10. März 1992, Solvay/Kommission, T-12/89, Slg. 1992, II-907, Randnr. 98, und vom 6. April 1995, Tréfileurope/Kommission, T-141/89, Slg. 1995, II-791, Randnrn. - EuG, 15.06.2005 - T-71/03
DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
Rn. 81 Zunächst ist zu bemerken, dass nach der Rechtsprechung der Markt, auf den sich eine Entscheidung der Kommission bezieht, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird, durch die Kartellvereinbarungen und -aktivitäten bestimmt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 90). - EuGH, 16.11.2000 - C-297/98
SCA Holding / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss die Kommission den Sachverhalt, wenn ihn das beschuldigte Unternehmen nicht ausdrücklich einräumt, noch nachweisen, wobei es dem Unternehmen freisteht, zu gegebener Zeit und insbesondere im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens alle ihm zweckdienlich erscheinenden Verteidigungsmittel vorzubringen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 16. November 2000, SCA Holding/Kommission, C-297/98 P, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 37). - EuG, 08.10.2008 - T-69/04
Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich, dass damit nicht die Möglichkeit für ein von der Kommission mit einer Sanktion belegtes Unternehmen, Klage zu erheben, beschränkt werden soll, sondern klargestellt werden soll, in welchem Umfang eine gerichtliche Anfechtung möglich ist, um eine Verlagerung der Feststellung des Sachverhalts der fraglichen Zuwiderhandlung von der Kommission auf das Gericht zu verhindern, das im Rahmen einer Klage nach Art. 230 EG ja dafür zuständig ist, die Entscheidung, mit der die Sanktion verhängt wird, auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen und gegebenenfalls aufgrund seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung abzuändern (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 8. Oktober 2008, Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, T-69/04, Slg. 2008, II-2567, Randnrn. - EuG, 09.07.2003 - T-220/00
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄUTERT IN EINEM KARTELLFALL AUF DEM LYSINMARKT DIE …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
Nach der Rechtsprechung kann dem betroffenen Unternehmen nur dann ein mildernder Umstand aufgrund einer "ausschließlich passiven Mitwirkung oder reinem Mitläufertum" zuerkannt werden, wenn es sich nicht hervorgetan hat, d. h. nicht aktiv an der Ausarbeitung der wettbewerbswidrigen Absprache oder Absprachen teilgenommen hat (Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003, Cheil Jedang/Kommission, T-220/00, Slg. 2003, II-2473, Randnrn. 166 und 167). - EuG, 10.03.1992 - T-12/89
Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-375/06
Rn. 52 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn ein Unternehmen an Treffen zwischen Unternehmen, mit denen ein wettbewerbswidriges Ziel verfolgt wird, teilnimmt - auch ohne sich aktiv daran zu beteiligen - und sich nicht offen von deren Inhalt distanziert, womit es den anderen Teilnehmern Anlass zu der Annahme gibt, dass es dem Ergebnis der Treffen zustimmt und sich daran halten wird, der Nachweis als erbracht angesehen werden kann, dass das Unternehmen an dem aus diesen Treffen resultierenden Kartell beteiligt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, T-7/89, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 232, vom 10. März 1992, Solvay/Kommission, T-12/89, Slg. 1992, II-907, Randnr. 98, und vom 6. April 1995, Tréfileurope/Kommission, T-141/89, Slg. 1995, II-791, Randnrn. - EuGH, 07.01.2004 - C-204/00
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …
- EuGH, 28.03.1984 - 29/83
CRAM / Kommission
- EuGH, 25.01.2007 - C-403/04
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EIN KARTELL VON …
- EuG, 25.10.2005 - T-38/02
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE …
- EuGH, 28.03.1984 - 30/83
Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Abstimmung von Verhaltensweisen auf dem …
- EuG, 28.03.2019 - T-433/16
Pometon/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …
Rn. 294 Zunächst ist zu prüfen, ob die Kommission die Dauer der Beteiligung der Klägerin an dem fraglichen Kartell rechtlich hinreichend nachgewiesen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. März 2011, Viega/Kommission, T-375/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:106, Rn. 36). - EuGH, 14.03.2013 - C-276/11
Viega / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Sektor der …
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Viega GmbH & Co. KG (im Folgenden: Viega), das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 24. März 2011, Viega/Kommission (T-375/06, im Folgenden: angefochtenes Urteil), aufzuheben, mit dem ihre Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4180 endg. - EuG, 03.11.2014 - T-381/06
FRA.BO / Kommission
Rn. 4 Cette requête s'inscrit dans une série de 10 recours en annulation de la décision Raccords (affaires Viega/Commission, T-375/06 ; Legris Industries/Commission, T-376/06 ; Comap/Commission, T-377/06 ; IMI e.a./Commission, T-378/06 ; Kaimer e.a./Commission, T-379/06 ; FRA.BO/Commission, T-381/06 ; Tomkins/Commission, T-382/06 ; IBP et International Building Products France/Commission, T-384/06 ; Aalberts Industries e.a./Commission, T-385/06, et Pegler/Commission, T-386/06).Par ailleurs, une demande en référé a été introduite dans l'affaire IBP et International Building Products France/Commission (T-384/06 R) qui concernait également ladite décision Raccords.
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