Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: EuG, 18.09.2015

Rechtsprechung
   EuG, 08.12.2011 - T-421/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1868
EuG, 08.12.2011 - T-421/07 (https://dejure.org/2011,1868)
EuG, Entscheidung vom 08.12.2011 - T-421/07 (https://dejure.org/2011,1868)
EuG, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - T-421/07 (https://dejure.org/2011,1868)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1868) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der deutschen Behörden zugunsten der Deutschen Post AG - Entscheidung, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG einzuleiten - Keine frühere endgültige Entscheidung - Unzulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche Post / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der deutschen Behörden zugunsten der Deutschen Post AG - Entscheidung, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG einzuleiten - Keine frühere endgültige Entscheidung - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission PDF

    Deutsche Post AG gegen Europäische Kommission.

  • EU-Kommission

    Deutsche Post / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der deutschen Behörden zugunsten der Deutschen Post AG - Entscheidung, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG einzuleiten - Keine frühere endgültige Entscheidung - Unzulässigkeit“

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 88 Abs. 2; EG Art. 230
    Staatliche Beihilfen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Deutschen Post AG; unzulässige Nichtigkeitsklage der Deutschen Post AG gegen Zwischenentscheidung der Kommission im förmlichen Prüfverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Staatliche Beihilfen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Deutschen Post AG; unzulässige Nichtigkeitsklage der Deutschen Post AG gegen Zwischenentscheidung der Kommission im förmlichen Prüfverfahren

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • EuG, 25.03.2009 - T-332/06

    Alcoa Trasformazioni / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.12.2011 - T-421/07
    Im Fall von Handlungen oder Entscheidungen, die in einem mehrphasigen Verfahren, insbesondere zum Abschluss eines internen Verfahrens, ergehen, liegt eine anfechtbare Handlung grundsätzlich nur bei Maßnahmen vor, die den Standpunkt des Organs zum Abschluss dieses Verfahrens endgültig festlegen, nicht aber bei Zwischenmaßnahmen, die die abschließende Entscheidung vorbereiten sollen (Urteil des Gerichtshofs vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, Slg. 1981, 2639, Randnrn. 9 und 10; Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1990, Automec/Kommission, T-64/89, Slg. 1990, II-367, Randnr. 42, und vom 25. März 2009, Alcoa Trasformazioni/Kommission, T-332/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 34).

    Rn. 50 Soweit es um eine Entscheidung über die Einleitung des förmlichen Verfahrens zur Prüfung einer staatlichen Beihilfe geht, erzeugt die Entscheidung, mit der die Kommission eine in der Durchführung begriffene Maßnahme als neue Beihilfe qualifiziert, nach der Rechtsprechung insbesondere hinsichtlich der Aussetzung der fraglichen Maßnahme eigenständige Rechtswirkungen (Urteil des Gerichtshofs vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, Slg. 2001, I-7303, Randnr. 62; Urteile des Gerichts vom 23. Oktober 2002, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, T-346/99 bis T-348/99, Slg. 2002, II-4259, Randnr. 33, und Alcoa Trasformazioni/Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 34).

    Das gilt nicht nur dann, wenn die in der Durchführung begriffene Maßnahme vom betroffenen Mitgliedstaat als bestehende Beihilfe angesehen wird, sondern auch dann, wenn dieser der Ansicht ist, die von der Entscheidung über die Einleitung betroffene Maßnahme falle nicht unter Art. 87 Abs. 1 EG (vgl. Urteil Alcoa Trasformazioni/Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Auch die Geschäftskreise werden in ihren Beziehungen zu den Begünstigten deren geschwächte Rechts- und Finanzlage berücksichtigen (Urteile Diputación Foral de Álava/Kommission, oben in Randnr. 50 angeführt, Randnr. 34, und Alcoa Trasformazioni/Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 36).

  • EuG, 01.07.2008 - T-266/02

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der deutschen …

    Auszug aus EuG, 08.12.2011 - T-421/07
    Rn. 20 Das Gericht hat die Entscheidung von 2002 durch Urteil vom 1. Juli 2008, Deutsche Post/Kommission (T-266/02, Slg. 2008, II-1233), für nichtig erklärt.

    Rn. 77 Die oben in Randnr. 75 dargelegte Schlussfolgerung wird durch das oben in Randnr. 20 angeführte Urteil Deutsche Post/Kommission, mit dem das Gericht die Entscheidung von 2002 nach Erhebung der Klage in der vorliegenden Rechtssache für nichtig erklärt hat, nicht in Frage gestellt.

    Rn. 79 Zudem galt nach gefestigter Rechtsprechung das oben in Randnr. 20 angeführte Urteil Deutsche Post/Kommission ex tunc und nahm daher der Entscheidung von 2002 rückwirkend ihren rechtlichen Bestand (vgl. Urteil des Gerichts vom 10. Oktober 2001, Corus UK/Kommission, T-171/99, Slg. 2001, II-2967, Randnr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.12.2011 - T-421/07
    Im Fall von Handlungen oder Entscheidungen, die in einem mehrphasigen Verfahren, insbesondere zum Abschluss eines internen Verfahrens, ergehen, liegt eine anfechtbare Handlung grundsätzlich nur bei Maßnahmen vor, die den Standpunkt des Organs zum Abschluss dieses Verfahrens endgültig festlegen, nicht aber bei Zwischenmaßnahmen, die die abschließende Entscheidung vorbereiten sollen (Urteil des Gerichtshofs vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, Slg. 1981, 2639, Randnrn. 9 und 10; Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1990, Automec/Kommission, T-64/89, Slg. 1990, II-367, Randnr. 42, und vom 25. März 2009, Alcoa Trasformazioni/Kommission, T-332/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 34).
  • EuGH, 09.10.2001 - C-400/99

    "Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilfen für ein Fährunternehmen - …

    Auszug aus EuG, 08.12.2011 - T-421/07
    Rn. 50 Soweit es um eine Entscheidung über die Einleitung des förmlichen Verfahrens zur Prüfung einer staatlichen Beihilfe geht, erzeugt die Entscheidung, mit der die Kommission eine in der Durchführung begriffene Maßnahme als neue Beihilfe qualifiziert, nach der Rechtsprechung insbesondere hinsichtlich der Aussetzung der fraglichen Maßnahme eigenständige Rechtswirkungen (Urteil des Gerichtshofs vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, Slg. 2001, I-7303, Randnr. 62; Urteile des Gerichts vom 23. Oktober 2002, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, T-346/99 bis T-348/99, Slg. 2002, II-4259, Randnr. 33, und Alcoa Trasformazioni/Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 34).
  • EuG, 10.10.2001 - T-171/99

    Corus UK / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.12.2011 - T-421/07
    Rn. 79 Zudem galt nach gefestigter Rechtsprechung das oben in Randnr. 20 angeführte Urteil Deutsche Post/Kommission ex tunc und nahm daher der Entscheidung von 2002 rückwirkend ihren rechtlichen Bestand (vgl. Urteil des Gerichts vom 10. Oktober 2001, Corus UK/Kommission, T-171/99, Slg. 2001, II-2967, Randnr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.07.1990 - T-64/89

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verfahren - …

    Auszug aus EuG, 08.12.2011 - T-421/07
    Im Fall von Handlungen oder Entscheidungen, die in einem mehrphasigen Verfahren, insbesondere zum Abschluss eines internen Verfahrens, ergehen, liegt eine anfechtbare Handlung grundsätzlich nur bei Maßnahmen vor, die den Standpunkt des Organs zum Abschluss dieses Verfahrens endgültig festlegen, nicht aber bei Zwischenmaßnahmen, die die abschließende Entscheidung vorbereiten sollen (Urteil des Gerichtshofs vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, Slg. 1981, 2639, Randnrn. 9 und 10; Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1990, Automec/Kommission, T-64/89, Slg. 1990, II-367, Randnr. 42, und vom 25. März 2009, Alcoa Trasformazioni/Kommission, T-332/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 34).
  • EuG, 23.10.2002 - T-346/99

    Diputación Foral de Álava / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.12.2011 - T-421/07
    Rn. 50 Soweit es um eine Entscheidung über die Einleitung des förmlichen Verfahrens zur Prüfung einer staatlichen Beihilfe geht, erzeugt die Entscheidung, mit der die Kommission eine in der Durchführung begriffene Maßnahme als neue Beihilfe qualifiziert, nach der Rechtsprechung insbesondere hinsichtlich der Aussetzung der fraglichen Maßnahme eigenständige Rechtswirkungen (Urteil des Gerichtshofs vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, Slg. 2001, I-7303, Randnr. 62; Urteile des Gerichts vom 23. Oktober 2002, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, T-346/99 bis T-348/99, Slg. 2002, II-4259, Randnr. 33, und Alcoa Trasformazioni/Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 34).
  • EuGH, 02.09.2010 - C-399/08

    Kommission / Deutsche Post - Rechtsmittel - Art. 87 EG - Von den Mitgliedstaaten …

    Auszug aus EuG, 08.12.2011 - T-421/07
    Das von der Kommission gegen dieses Urteil eingelegte Rechtsmittel wurde mit Urteil des Gerichtshofs vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post (C-399/08 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), zurückgewiesen.
  • EuGH, 24.10.2013 - C-77/12

    Deutsche Post / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung …

    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel begehrt die Deutsche Post AG (im Folgenden: DP) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Dezember 2011, Deutsche Post/Kommission (T-421/07, Slg. 2011, II-8105, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 12. September 2007 mit dem Titel "Staatliche Beihilfe C 36/07 (ex NN 25/07) - Staatliche Beihilfe an die Deutsche Post AG - Aufforderung zur Stellungnahme gemäß Artikel 88 Absatz 2 [EG]" (…ABl. C 245, S. 21, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.

    77 und 79 des angefochtenen Urteils ausgeführt, dass diese Schlussfolgerung durch das Urteil Deutsche Post/Kommission nicht in Frage gestellt werde.

    Diese abschließende Wirkung sei auch durch das Urteil Deutsche Post/Kommission nicht entfallen.

    Rn. 49 Zu den Wirkungen der Negativentscheidung von 2002 trägt die Kommission vor, diese Entscheidung sei im Urteil Deutsche Post/Kommission für nichtig erklärt worden, das durch das Urteil Kommission/Deutsche Post bestätigt worden sei.

    Rn. 65 Im Übrigen trifft es zwar zu, dass die Negativentscheidung von 2002 im Urteil Deutsche Post/Kommission für nichtig erklärt wurde, was zur Folge hatte, dass der Entscheidung rückwirkend der rechtliche Bestand genommen wurde, doch hatte DP die Klage auf Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung mit einer am 22. November 2007 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschrift erhoben.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Dezember 2011, Deutsche Post/Kommission (T-421/07), wird aufgehoben..

  • EuG, 14.07.2016 - T-143/12

    Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem …

    Rn. 30 Mit Urteil vom 8. Dezember 2011, Deutsche Post/Kommission (T-421/07, EU:T:2011:720), stellte das Gericht fest, dass die von der Deutschen Post gegen den Beschluss von 2007 erhobene Klage unzulässig sei, da dieser die Rechtsstellung der Deutschen Post nicht geändert habe und daher keine anfechtbare Handlung darstelle.

    Rn. 34 Mit Urteil vom 24. Oktober 2013, Deutsche Post/Kommission (C-77/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:695), hob der Gerichtshof das Urteil vom 8. Dezember 2011, Deutsche Post/Kommission (T-421/07, EU:T:2011:720), auf, weil das Gericht dadurch einen Rechtsfehler begangen habe, dass es den Beschluss von 2007 als nicht anfechtbare Handlung eingestuft habe, und verwies die Rechtssache an das Gericht zurück.

  • EuG, 10.04.2019 - T-388/11

    Deutsche Post/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Postsektor - Finanzierung der …

    Rn. 10 Mit Urteil vom 8. Dezember 2011, Deutsche Post/Kommission (T-421/07, EU:T:2011:720), stellte das Gericht dort in Rn. 75 fest, dass, "bei Vornahme [des Eröffnungsbeschlusses von 2007] das 1999 im Hinblick auf die streitigen Maßnahmen eingeleitete förmliche Prüfverfahren mit der [endgültigen] Entscheidung von 2002 nicht über die in deren verfügendem Teil genannten 572 Millionen Euro hinaus abgeschlossen worden war".

    Folglich hob der Gerichtshof das Urteil vom 8. Dezember 2011, Deutsche Post/Kommission (T-421/07, EU:T:2011:720), auf und verwies die Rechtssache an das Gericht zurück.

    Rn. 22 Mit Beschluss vom 23. Juli 2013 ist nach Anhörung der Parteien das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache bis zu der das Verfahren in der Rechtssache C-77/12 P beendenden Entscheidung des Gerichtshofs über das Urteil vom 8. Dezember 2011, Deutsche Post/Kommission (T-421/07, EU:T:2011:720), ausgesetzt worden, die am 24. Oktober 2013 ergangen ist.

  • EuG, 18.09.2015 - T-421/07

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Briefzustellung - Maßnahmen …

    Rn. 18 Mit Urteil vom 8. Dezember 2011, Deutsche Post/Kommission (T-421/07, Slg, EU:T:2011:720), wies das Gericht die Klage als unzulässig ab und verurteilte die Klägerin, ihre eigenen und die der Kommission entstandenen Kosten zu tragen.

    Rn. 41 Erstens haben die Kommission in ihrer Stellungnahme zum Rechtsmittelurteil und die Klägerin in ihrer Antwort auf die oben in Rn. 23 genannten prozessleitenden Maßnahmen des Gerichts sowie in der mündlichen Verhandlung bestätigt, dass die streitigen Maßnahmen bereits Gegenstand des durch die Eröffnungsentscheidung von 1999 eingeleiteten förmlichen Prüfverfahrens waren, wie das Gericht in den Rn. 56 bis 60 des Urteils Deutsche Post/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt (EU:T:2011:720), bereits festgestellt hat.

  • EuG, 15.11.2013 - T-570/08

    Deutsche Post / Kommission - Urteilsberichtigung

    Das Urteil des Gerichts vom 8. Dezember 2011, Deutsche Post/Kommission (T-421/07, Slg. 2011, II-8105), mit dem diese Klage als unzulässig abgewiesen wurde, wurde vom Gerichtshof (Urteil des Gerichtshofs vom 24. Oktober 2013, Deutsche Post/Kommission, C-77/12 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) aufgehoben und die Rechtssache an das Gericht zurückverwiesen.".

    "… Die Eröffnungsentscheidung von 2007 war Gegenstand einer Klage der Klägerin vom 22. November 2007, die mit Urteil des Gerichts vom 8. Dezember 2011, Deutsche Post/Kommission (T-421/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gegen das derzeit ein Rechtsmittel anhängig ist (Rechtssache C-77/12 P), als unzulässig abgewiesen wurde.".

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2018 - C-183/17

    International Management Group/ Kommission - Rechtsmittel - …

    {FN:54} Zur Berücksichtigung des spezifischen normativen Kontextes und der autonomen Rechtswirkungen der angefochtenen Handlung bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage siehe - neben der in Fn. 47 der vorliegenden Schlussanträge angeführten Rechtsprechung - insbesondere die Urteile vom 13. Februar 2014, Ungarn/Kommission (…C-31/13 P, EU:C:2014:70, Rn. 57 ff.), und vom 8. Dezember 2011, Deutsche Post/Kommission (T-421/07, EU:T:2011:720, Rn. 49 ff.).
  • EuG, 12.11.2013 - T-570/08

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Postdienst - Entscheidung, …

    Das Urteil des Gerichts vom 8. Dezember 2011, Deutsche Post/Kommission (T-421/07, Slg. 2011, II-8105), mit dem diese Klage als unzulässig abgewiesen wurde, wurde vom Gerichtshof (Urteil des Gerichtshofs vom 24. Oktober 2013, Deutsche Post/Kommission, C-77/12 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) aufgehoben und die Rechtssache an das Gericht zurückverwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuG

Rechtsprechung
   EuG, 18.09.2015 - T-421/07 RENV   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,25158
EuG, 18.09.2015 - T-421/07 RENV (https://dejure.org/2015,25158)
EuG, Entscheidung vom 18.09.2015 - T-421/07 RENV (https://dejure.org/2015,25158)
EuG, Entscheidung vom 18. September 2015 - T-421/07 RENV (https://dejure.org/2015,25158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,25158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche Post / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Briefzustellung - Maßnahmen der deutschen Behörden zugunsten der Deutschen Post AG - Entscheidung, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG zu eröffnen - Rechtsschutzinteresse - Wiedereröffnung eines abgeschlossenen Verfahrens - Wirkungen eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Wiedereröffnung eines abgeschlossenen förmlichen Prüfverfahrens in Beihilfesachen nach Nichtigerklärung der Entscheidung über den Abschluss des Verfahrens; unionsrechtswidrige Wiedereröffnung eines abgeschlossenen förmlichen Prüfverfahrens ohne Widerruf oder Rücknahme ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Wiedereröffnung eines abgeschlossenen förmlichen Prüfverfahrens in Beihilfesachen nach Nichtigerklärung der Entscheidung über den Abschluss des Verfahrens; unionsrechtswidrige Wiedereröffnung eines abgeschlossenen förmlichen Prüfverfahrens ohne Widerruf oder Rücknahme ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Statsstøtte - omdeling af post - foranstaltninger truffet af de tyske myndigheder til fordel for Deutsche Post AG - beslutning om at indlede proceduren i artikel 88, stk. 2, EF - søgsmålsinteresse - fornyet indledning af en afsluttet procedure - retsvirkninger af en dom ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (14)

  • EuG, 10.04.2019 - T-388/11

    Deutsche Post/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Postsektor - Finanzierung der …

    Auszug aus EuG, 18.09.2015 - T-421/07
    Insbesondere hat es die Parteien im Interesse einer geordneten Rechtspflege und der bestmöglichen Beilegung dreier bei ihm anhängiger Rechtsstreitigkeiten zwischen der Klägerin und der Kommission, nämlich erstens der vorliegenden Rechtssache, zweitens der Rechtssache T-388/11, Deutsche Post/Kommission, und drittens der Rechtssache T-152/12, Deutsche Post/Kommission, gebeten, ihm ihre Auffassung zu den Prioritäten, die bei der Reihenfolge der Behandlung dieser Rechtssachen gesetzt werden könnten oder sollten, und zu der Möglichkeit, eine oder mehrere Verfahren bis zur Entscheidung der übrigen auszusetzen, mitzuteilen.

    In der Rechtssache T-388/11, Deutsche Post/Kommission, begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung des Beschlusses K (2011) 3081 endg.

    Rn. 24 Auf die Stellungnahmen der Parteien hin sind durch Beschlüsse des Präsidenten der Ersten Kammer des Gerichts in der Rechtssache T-388/11, Deutsche Post/Kommission, und des Präsidenten der Achten Kammer des Gerichts in der Rechtssache T-152/12, Deutsche Post/Kommission, vom 15. September 2014 die Verfahren in diesen beiden Rechtssachen bis zum Erlass der verfahrensbeendenden Entscheidung in der vorliegenden Rechtssache ausgesetzt worden.

  • EuG, 17.03.2017 - T-152/12

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Postsektor - Beihilfen der …

    Auszug aus EuG, 18.09.2015 - T-421/07
    Insbesondere hat es die Parteien im Interesse einer geordneten Rechtspflege und der bestmöglichen Beilegung dreier bei ihm anhängiger Rechtsstreitigkeiten zwischen der Klägerin und der Kommission, nämlich erstens der vorliegenden Rechtssache, zweitens der Rechtssache T-388/11, Deutsche Post/Kommission, und drittens der Rechtssache T-152/12, Deutsche Post/Kommission, gebeten, ihm ihre Auffassung zu den Prioritäten, die bei der Reihenfolge der Behandlung dieser Rechtssachen gesetzt werden könnten oder sollten, und zu der Möglichkeit, eine oder mehrere Verfahren bis zur Entscheidung der übrigen auszusetzen, mitzuteilen.

    In der Rechtssache T-152/12, Deutsche Post/Kommission, begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung der Art. 1, 2 und 4 bis 6 des Beschlusses 2012/636/EU der Kommission vom 25. Januar 2012 über die Maßnahme C 36/07 (ex NN 25/07) Deutschlands zugunsten der Klägerin (…ABl. L 289, S. 1).

    Rn. 24 Auf die Stellungnahmen der Parteien hin sind durch Beschlüsse des Präsidenten der Ersten Kammer des Gerichts in der Rechtssache T-388/11, Deutsche Post/Kommission, und des Präsidenten der Achten Kammer des Gerichts in der Rechtssache T-152/12, Deutsche Post/Kommission, vom 15. September 2014 die Verfahren in diesen beiden Rechtssachen bis zum Erlass der verfahrensbeendenden Entscheidung in der vorliegenden Rechtssache ausgesetzt worden.

  • EuG, 01.07.2008 - T-266/02

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der deutschen …

    Auszug aus EuG, 18.09.2015 - T-421/07
    Rn. 5 Mit Urteil vom 1. Juli 2008, Deutsche Post/Kommission (T-266/02, Slg, EU:T:2008:235, im Folgenden: Nichtigkeitsurteil), erklärte das Gericht die Entscheidung von 2002 für nichtig.

    Rn. 41 Erstens haben die Kommission in ihrer Stellungnahme zum Rechtsmittelurteil und die Klägerin in ihrer Antwort auf die oben in Rn. 23 genannten prozessleitenden Maßnahmen des Gerichts sowie in der mündlichen Verhandlung bestätigt, dass die streitigen Maßnahmen bereits Gegenstand des durch die Eröffnungsentscheidung von 1999 eingeleiteten förmlichen Prüfverfahrens waren, wie das Gericht in den Rn. 56 bis 60 des Urteils Deutsche Post/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt (EU:T:2011:720), bereits festgestellt hat.

  • EuG, 08.12.2011 - T-421/07

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der deutschen …

    Auszug aus EuG, 18.09.2015 - T-421/07
    Rn. 18 Mit Urteil vom 8. Dezember 2011, Deutsche Post/Kommission (T-421/07, Slg, EU:T:2011:720), wies das Gericht die Klage als unzulässig ab und verurteilte die Klägerin, ihre eigenen und die der Kommission entstandenen Kosten zu tragen.

    Rn. 41 Erstens haben die Kommission in ihrer Stellungnahme zum Rechtsmittelurteil und die Klägerin in ihrer Antwort auf die oben in Rn. 23 genannten prozessleitenden Maßnahmen des Gerichts sowie in der mündlichen Verhandlung bestätigt, dass die streitigen Maßnahmen bereits Gegenstand des durch die Eröffnungsentscheidung von 1999 eingeleiteten förmlichen Prüfverfahrens waren, wie das Gericht in den Rn. 56 bis 60 des Urteils Deutsche Post/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt (EU:T:2011:720), bereits festgestellt hat.

  • EuGH, 12.02.2008 - C-199/06

    CELF und ministre de la Culture und de la Communication - Staatliche Beihilfen - …

    Auszug aus EuG, 18.09.2015 - T-421/07
    Nach ständiger Rechtsprechung folgt daraus, dass das Nichtigkeitsurteil des Unionsgerichts die angefochtene Handlung mit Wirkung für und gegen alle Rechtsbürger rückwirkend beseitigt (…Urteile vom 1. Juni 2006, P & O European Ferries [Vizcaya] und Diputación Foral de Vizcaya/Kommission, C-442/03 P und C-471/03 P, Slg, EU:C:2006:356, Rn. 43, und vom 12. Februar 2008, CELF und Ministre de la Culture et de la Communication, C-199/06, Slg, EU:C:2008:79, Rn. 61).
  • EuGH, 26.04.1988 - 97/86

    Asteris / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.09.2015 - T-421/07
    Diese Gründe benennen zum einen exakt die Bestimmung, die als rechtswidrig angesehen wird, und lassen zum anderen die spezifischen Gründe der im Tenor festgestellten Rechtswidrigkeit erkennen, die das betroffene Organ bei der Ersetzung des für nichtig erklärten Akts zu beachten hat (Urteil vom 26. April 1988, Asteris u. a./Kommission, 97/86, 99/86, 193/86 und 215/86, Slg, EU:C:1988:199, Rn. 27).
  • EuGH, 01.06.2006 - C-442/03

    P&O European Ferries (Vizcaya) / Kommission - Staatliche Beihilfen - Rechtsmittel …

    Auszug aus EuG, 18.09.2015 - T-421/07
    Nach ständiger Rechtsprechung folgt daraus, dass das Nichtigkeitsurteil des Unionsgerichts die angefochtene Handlung mit Wirkung für und gegen alle Rechtsbürger rückwirkend beseitigt (Urteile vom 1. Juni 2006, P & O European Ferries [Vizcaya] und Diputación Foral de Vizcaya/Kommission, C-442/03 P und C-471/03 P, Slg, EU:C:2006:356, Rn. 43, …und vom 12. Februar 2008, CELF und Ministre de la Culture et de la Communication, C-199/06, Slg, EU:C:2008:79, Rn. 61).
  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.09.2015 - T-421/07
    Rn. 55 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Rechtsakts auf den Zeitpunkt seines Erlasses abzustellen ist (Urteil vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, Slg, EU:C:1979:29, Rn. 7).
  • EuG, 12.09.2007 - T-25/04

    González y Díez / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen zur …

    Auszug aus EuG, 18.09.2015 - T-421/07
    Die Möglichkeit, einen rechtswidrigen Verwaltungsakt, der subjektive Rechte verliehen hat, zurückzunehmen, ist jedoch nicht auf diesen einen Fall beschränkt, denn eine solche Rücknahme kann stets erfolgen, sofern das den Verwaltungsakt erlassende Organ die Voraussetzungen berücksichtigt, wonach eine angemessene Frist einzuhalten und das berechtigte Vertrauen des Adressaten des Rechtsakts in dessen Rechtmäßigkeit zu beachten ist (vgl. Urteil vom 12. September 2007, González y Díez/Kommission, T-25/04, Slg, EU:T:2007:257, Rn. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.09.2010 - C-550/07

    Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist der unternehmensinterne Schriftwechsel mit …

    Auszug aus EuG, 18.09.2015 - T-421/07
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs besteht das Rechtsschutzinteresse, solange das Rechtsmittel der Partei, die es eingelegt hat, im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (Urteil vom 14. September 2010, Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals/Kommission, C-550/07 P, Slg, EU:C:2010:512, Rn. 22 und 23).
  • EuGH, 02.09.2010 - C-399/08

    Kommission / Deutsche Post - Rechtsmittel - Art. 87 EG - Von den Mitgliedstaaten …

  • EuGH, 07.06.2007 - C-362/05

    Wunenburger / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beförderung - …

  • EuGH, 24.10.2013 - C-77/12

    Deutsche Post / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung …

  • EuGH, 16.12.1963 - 14/63

    Forges de Clabecq SA gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle …

  • EuG, 10.04.2019 - T-388/11

    Deutsche Post/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Postsektor - Finanzierung der …

    Rn. 12 In seinem Urteil vom 18. September 2015, Deutsche Post/Kommission (T-421/07 RENV, EU:T:2015:654), stellte das Gericht in Rn. 44 fest, dass der Eröffnungsbeschluss von 2007 hinsichtlich aller von ihm betroffenen Maßnahmen als eine Entscheidung, ein vollständig abgeschlossenes förmliches Prüfverfahren wiederzueröffnen, anzusehen ist.

    Rn. 52 Diese Rechtsprechung lässt sich jedoch nicht auf den vorliegenden Fall übertragen, weil sich der angefochtene Beschluss dadurch auszeichnet, dass er erstens auf das Urteil vom 1. Juli 2008, Deutsche Post/Kommission (T-266/02, EU:T:2008:235), hin ergangen ist, mit dem das Gericht die endgültige Entscheidung von 2002 für nichtig erklärt hat, zweitens den Eröffnungsbeschluss von 2007 vertiefen sollte, der in der Folge durch Urteil vom 18. September 2015, Deutsche Post/Kommission (T-421/07 RENV, EU:T:2015:654), für nichtig erklärt wurde, und drittens dem endgültigen Beschluss von 2012 vorausgegangen ist, der durch das Urteil vom 14. Juli 2016, Deutschland/Kommission (T-143/12, EU:T:2016:406), ebenfalls für nichtig erklärt wurde.

    Rn. 55 Des Weiteren ist in Anbetracht der Verflochtenheit der drei von der Kommission seit 1999 eröffneten förmlichen Prüfverfahren und der Abfolge der verschiedenen Entscheidungen des Gerichtshofs und des Gerichts über die Beschlüsse, mit denen diese Verfahren eröffnet und abgeschlossen wurden, festzustellen, dass die Kommission aufgrund ihrer Pflichten gemäß Art. 266 AEUV die Maßnahmen zu ergreifen hat, die sich aus den von den Unionsgerichten bereits erlassenen und rechtskräftig gewordenen Urteilen vom 1. Juli 2008, Deutsche Post/Kommission (T-266/02, EU:T:2008:235), vom 18. September 2015, Deutsche Post/Kommission (T-421/07 RENV, EU:T:2015:654), und vom 14. Juli 2016, Deutschland/Kommission (T-143/12, EU:T:2016:406), ergeben.

    Rn. 78 Mit Urteil vom 18. September 2015, Deutsche Post/Kommission (T-421/07 RENV, EU:T:2015:654), hat das Gericht den Eröffnungsbeschluss von 2007 jedoch für nichtig erklärt, in dessen Rahmen - wie die Kommission in Rn. 5 des angefochtenen Beschlusses ausgeführt hat - die Frage, ob die Pensionssubventionen der Klägerin einen Vorteil verschafften, "oberflächlich behandelt" wurde und noch "eingehender zu prüfen" war.

  • EuG, 14.07.2016 - T-143/12

    Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem …

    Rn. 36 Schließlich erklärte das Gericht den Beschluss von 2007 mit Urteil vom 18. September 2015, Deutsche Post/Kommission (T-421/07 RENV, EU:T:2015:654), wegen Verstoßes gegen die Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel [108 AEUV] (…ABl. 1999, L 83, S. 1) und den Grundsatz der Rechtssicherheit für nichtig.

    Rn. 47 Im Rahmen einer prozessleitenden Maßnahme gemäß Art. 89 der Verfahrensordnung des Gerichts sind die Parteien gebeten worden, dem Gericht mitzuteilen, welche Folgen sich ihrer Auffassung nach aus dem Urteil vom 18. September 2015, Deutsche Post/Kommission (T-421/07 RENV, EU:T:2015:654), für die Behandlung des vorliegenden Rechtsstreits ergeben.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2019 - C-281/18

    Repower/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Widerruf …

    {FN:19} Urteile vom 12. September 2007, González y Díez/Kommission (…T-25/04, EU:T:2007:257, Rn. 97), und vom 18. September 2015, Deutsche Post/Kommission (T-421/07 RENV, EU:T:2015:654, Rn. 47).

    {FN:44} Es verweist auf die Urteile vom 12. September 2007, González y Díez/Kommission (T-25/04, EU:T:2007:257), und vom 18. September 2015, Deutsche Post/Kommission (T-421/07 RENV, EU:T:2015:654).

  • EuG, 27.09.2023 - T-12/15

    Staatliche Beihilfen

    Die Möglichkeit, einen rechtswidrigen Verwaltungsakt, der subjektive Rechte verliehen hat, zurückzunehmen, ist jedoch nicht auf diesen einen Fall beschränkt, denn eine solche Rücknahme kann stets erfolgen, sofern das den Verwaltungsakt erlassende Organ die Voraussetzungen berücksichtigt, wonach eine angemessene Frist einzuhalten und das berechtigte Vertrauen des Adressaten des Rechtsakts in dessen Rechtmäßigkeit zu beachten ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. September 2015, Deutsche Post/Kommission, T-421/07 RENV, EU:T:2015:654, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Repower/EUIPO, C-281/18 P, EU:C:2019:426, Nr. 65).
  • EuG, 21.02.2018 - T-727/16

    Repower/ EUIPO - repowermap.org (REPOWER) - Unionsmarke - Entscheidung einer …

    Rn. 64 In den in Rechtssachen betreffend staatliche Beihilfen ergangenen Urteilen vom 12. September 2007, González y Díez/Kommission (…T-25/04, EU:T:2007:257, Rn. 97), und vom 18. September 2015, Deutsche Post/Kommission (T-421/07 RENV, EU:T:2015:654, Rn. 47), hat das Gericht - nach der Feststellung, dass die Kommission ihre Entscheidung nicht nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel [108 AEUV] (…ABl. 1999, L 83, S. 1), der die Befugnis zum Widerruf von Entscheidungen der Kommission regelt, habe zurücknehmen können - ausgeführt, dass die der Kommission eröffnete Möglichkeit, eine Entscheidung über staatliche Beihilfen zurückzunehmen, nicht auf den Fall im Sinne von Art. 9 dieser Verordnung beschränkt sei, da diese Möglichkeit nur eine besondere Ausprägung des allgemeinen Rechtsgrundsatzes sei, dass die rückwirkende Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts, der subjektive Rechte verliehen habe, zulässig sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht