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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.05.2006 - 9 C 3.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1980
BVerwG, 04.05.2006 - 9 C 3.05 (https://dejure.org/2006,1980)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.2006 - 9 C 3.05 (https://dejure.org/2006,1980)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - 9 C 3.05 (https://dejure.org/2006,1980)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    GG Art. 20 Abs. 3; EKrG § 3 Nr. 3, § 12 Nr. 1, § 14 Abs. 1 Satz 2, § 19 Abs. 3; EKrG 1971 § 19 Abs. 1 Satz 3; ENeuOG Art. 6 Abs. 106 Nr. 4; FStrG § 6 Abs. 1a
    Straßenüberführung über Bahnstrecke; Straßenbaulastträger; Gemeindestraße; Eisenbahnunternehmer; Erhaltungslast; Übergang; Rückwirkung; Gemeindeprivileg; Gewährleistungsanspruch; Kostenersatz; Aufwendungsersatz; unterlassene Erhaltungsmaßnahme; Instandsetzung; Sanierung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 20 Abs. 3
    Abriss; Abriss; Aufwendungsersatz; Aufwendungsersatz; Baulast; Brücke; Eisenbahnunternehmer; Eisenbahnunternehmer; Erhaltungslast; Erhaltungslast; Erhaltungsmaßnahme; Erneuerung; Gemeindeprivileg; Gemeindeprivileg; Gemeindestraße; Gemeindestraße; Gewährleistungsanspruch; ...

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 3; ; EKrG § 3 Nr. 3; ; EKrG § 12 Nr. 1; ; EKrG § 14 Abs. 1 Satz 2; ; EKrG § 19 Abs. 3; ; EKrG 1971 § 19 Abs. 1 Satz 3; ; ENeuOG Art. 6 Abs. 106 Nr. 4; ; FStrG § 6 Abs. 1a

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Inkraftsetzung der durch § 19 Abs. 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) angeordneten Einstehenspflicht des Eisenbahnunternehmers für den ordnungsgemäßen Erhaltungszustand einer zum 1. Januar 1994 in die Erhaltungslast des kommunalen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung für Unterhaltung einer Straßenüberführung nach Eisenbahnkreuzungsgesetz - keine fiktiven Sanierungskosten bei Abriss und Neubau

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gemeindeklage gegen die Deutsche Bahn auf Kostenbeteiligung am Neubau einer Straßenüberführung erfolglos

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Kostenbeteiligung der DB AG an Straßenüberführung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 126, 14
  • NVwZ 2006, 1062
  • UPR 2006, 463
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 12.90

    Kreuzungsrechtsverfahren bei Straßenüberführungen - Anspruch auf einen …

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2006 - 9 C 3.05
    Das bloße Freiwerden von der Erhaltungslast stellt selbst dann keinen künftigen Vorteil dar, wenn die Änderungsmaßnahme dem bislang erhaltungspflichtigen Kreuzungsbeteiligten die Kosten einer an sich "anstehenden" Erhaltungsmaßnahme erspart (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. September 1992 - BVerwG 4 C 12.90 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 18 S. 15).

    Eine andere Auffassung liefe auf die Abgeltung des von Gesetzes wegen eingetretenen Übergangs der Erhaltungslast hinaus (so BVerwG, Urteil vom 14. September 1992 a.a.O. S. 17) und hätte damit eine überschießende, vom Gesetz nicht gewollte Tendenz.

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2006 - 9 C 3.05
    Selbst wenn man aus diesem Grunde erst den Gesetzesbeschluss des Bundestags als Willensäußerung des Gesetzgebers wertet, die ein etwaiges Vertrauen zunichte machen konnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 - BVerfGE 95, 64 ), folgt aus dem Vorstehenden doch, dass sich die Rechtslage als unsicher darstellte.
  • VGH Bayern, 26.09.1996 - 8 B 95.1780
    Auszug aus BVerwG, 04.05.2006 - 9 C 3.05
    Immerhin hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil vom 26. September 1996 - 8 B 95.1780 - (UPR 1997, 40 ) einen Gewährleistungsanspruch des neuen gegen den bisherigen Erhaltungslastträger wegen unterlassener ordnungsgemäßer Erhaltungsmaßnahmen analog den straßenrechtlichen Bestimmungen für das Eisenbahnkreuzungsrecht verneint.
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Zinsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2006 - 9 C 3.05
    Zu den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hierzu anerkannten Fallgruppen, in denen dieser Grundsatz mit Blick auf die für eine rückwirkende Rechtsänderung streitenden Sachgründe ausnahmsweise zurückstehen muss, gehört der Fall, dass eine echte Rückwirkung zur Klärung einer unsicheren, zuvor unklaren und verworrenen Rechtslage angeordnet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 1509, 1648/91 - BVerfGE 88, 384 ).
  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 28.90

    Eisenbahnkreuzung - Änderung - Erhaltungsmaßnahme - Kreuzungsrechtliche Baulast

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2006 - 9 C 3.05
    Unter Erneuerung i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 2 EKrG sind jedoch nur Maßnahmen zu verstehen, die sich auf eine Sicherung des vorhandenen Bestandes (status quo) beschränken, während Baumaßnahmen, die darüber hinausgehen, sei es auch nur in der Weise, dass die Tauglichkeit der Kreuzungsanlage für den Verkehr erhöht wird, sich nach § 3 und § 12 EKrG beurteilen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 28.90 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 17 S. 7 und vom 24. September 1997 - BVerwG 11 C 10.96 - Buchholz 407.2 § 19 EKrG Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 24.09.1997 - 11 C 10.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2006 - 9 C 3.05
    Unter Erneuerung i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 2 EKrG sind jedoch nur Maßnahmen zu verstehen, die sich auf eine Sicherung des vorhandenen Bestandes (status quo) beschränken, während Baumaßnahmen, die darüber hinausgehen, sei es auch nur in der Weise, dass die Tauglichkeit der Kreuzungsanlage für den Verkehr erhöht wird, sich nach § 3 und § 12 EKrG beurteilen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 28.90 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 17 S. 7 und vom 24. September 1997 - BVerwG 11 C 10.96 - Buchholz 407.2 § 19 EKrG Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 23.01.2019 - 9 C 2.18

    Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen …

    Die weitergehende Frage, ob das Rückwirkungsverbot generell auch zugunsten juristischer Personen des öffentlichen Rechts oder juristischer Personen des Privatrechts in öffentlicher Hand wirkt, die sich auf Grundrechte nicht berufen können (so für Gemeinden BbgVerfG, Urteil vom 20. Januar 2000 - VfGBbg 53/98, 3/99 - LKV 2000, 199 ; offengelassen in BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2006 - 9 C 3.05 - BVerwGE 126, 14 Rn. 16), oder ob es grundsätzlich nur für Grundrechtsträger gilt (so BSG…, Urteil vom 22. Oktober 2014 - B 6 KA 3/14 R - BSGE 117, 149 Rn. 26 ff.), bedarf insoweit keiner Entscheidung.

    Ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips lässt eine hiergegen verstoßende Regelung auch dann verfassungswidrig erscheinen, wenn der Normadressat keine Grundrechtsfähigkeit besitzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2006 - 9 C 3.05 - BVerwGE 126, 14 Rn. 16; VG Frankfurt an der Oder…, Urteil vom 10. August 2016 - 5 K 616/13 - juris Rn. 21).

  • SG München, 25.06.2020 - S 12 KR 1865/18

    Vorlage an das BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit des § 301 Abs. 2 S. 4 SGB V

    Die weitergehende Frage, ob das Rückwirkungsverbot generell auch zugunsten juristischer Personen des öffentlichen Rechts oder juristischer Personen des Privatrechts in öffentlicher Hand wirkt, die sich auf Grundrechte nicht berufen können (so für Gemeinden BbgVerfG, Urteil vom 20. Januar 2000 - VfGBbg 53/98, 3/99 - LKV 2000, 199 ; offengelassen in BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2006 - 9 C 3.05 - BVerwGE 126, 14 Rn. 16), oder ob es grundsätzlich nur für Grundrechtsträger gilt (so BSG…, Urteil vom 22. Oktober 2014 - B 6 KA 3/14 R - BSGE 117, 149 Rn. 26 ff.), bedarf insoweit keiner Entscheidung.

    Ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips lässt eine hiergegen verstoßende Regelung auch dann verfassungswidrig erscheinen, wenn der Normadressat keine Grundrechtsfähigkeit besitzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2006 - 9 C 3.05 - BVerwGE 126, 14 Rn. 16; VG Frankfurt an der Oder…, Urteil vom 10. August 2016 - 5 K 616/13 - juris Rn. 21).

  • VG Saarlouis, 02.12.2020 - 5 K 1989/19

    Kostenerstattung im Eisenbahnkreuzungsrecht

    Rn. 104 In dem von der Beklagten zum Vorteilsausgleich zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.05.2006 - 9 C 3.05 - habe sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Vorschrift des § 19 Abs. 3 EKrG befasst, also dem Fall, dass aufgrund von Art. 6 Abs. 106 Nummer 4 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes die Erhaltungslast für eine Straßenüberführung auf den Straßenbaulastträger übergegangen sei.

    So lautet der Orientierungssatz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.05.2006 - 9 C 3.05 -, juris:.

    Rn. 313 Auch etwa im Urteil des BVerwG vom 04.05.2006 - 9 C 3.05 - heißt es u.a.:.

    Vorteile sind nur dann auszugleichen, wenn das Gesetz dies ausdrücklich anordnet.[BVerwG, Urteil vom 04.05.2006 - 9 C 3.05 -, juris][BVerwG, Urteil vom 04.05.2006 - 9 C 3.05 -, juris].

  • BVerwG, 26.11.2009 - 2 C 15.08

    Dienstherrnwechsel; Übernahme in ein Beamtenverhältnis mit einem anderen …

    Der Gesetzgeber kann das Rückwirkungsverbot durchbrechen und rechtlich einwandfreie Normen rückwirkend in Kraft setzen, um eine unwirksam geregelte, unklare oder verworrene Rechtslage zu klären (BVerfG, Beschlüsse vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 1509, 1648/91 - BVerfGE 88, 384 und vom 8. April 1998 - 1 BvR 1680/93, 183, 1580/94 - BVerfGE 98, 17 ; BVerwG, Urteile vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.85 - BVerwGE 75, 262 = Buchholz 406.11 § 155a BBauG Nr. 5 und vom 4. Mai 2006 - BVerwG 9 C 3.05 - BVerwGE 126, 14 = Buchholz 407.2 § 19 EKrG Nr. 2, jeweils Rn. 16).
  • BVerwG, 23.01.2019 - 9 C 3.18

    Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen …

    Die weitergehende Frage, ob das Rückwirkungsverbot generell auch zugunsten juristischer Personen des öffentlichen Rechts oder juristischer Personen des Privatrechts in öffentlicher Hand wirkt, die sich auf Grundrechte nicht berufen können (so für Gemeinden BbgVerfG, Urteil vom 20. Januar 2000 - VfGBbg 53/98, 3/99 - LKV 2000, 199 ; offengelassen in BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2006 - 9 C 3.05 - BVerwGE 126, 14 Rn. 16), oder ob es grundsätzlich nur für Grundrechtsträger gilt (so BSG…, Urteil vom 22. Oktober 2014 - B 6 KA 3/14 R - BSGE 117, 149 Rn. 26 ff.), bedarf insoweit keiner Entscheidung.

    Ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips lässt eine hiergegen verstoßende Regelung auch dann verfassungswidrig erscheinen, wenn der Normadressat keine Grundrechtsfähigkeit besitzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2006 - 9 C 3.05 - BVerwGE 126, 14 Rn. 16; VG Frankfurt an der Oder…, Urteil vom 10. August 2016 - 5 K 616/13 - juris Rn. 21).

  • VG Potsdam, 24.01.2018 - 8 K 2470/14

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    Denn bei dem Rückwirkungsverbot, welches das Bundesverfassungsgericht in der behandelten Fallkonstellation als verletzt angesehen hat, handelt es sich um ein im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelndes Prinzip, das einen verfassungsrechtlich vorgegebenen Bestandteil der objektiven Rechtsordnung bildet (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 1509/91 -, BVerfGE 88, 384, juris, Rn. 108;… Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris, Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2006 - 9 C 3.05 -, BVerwGE 126, 14 [16]).

    Das Verbot rückwirkender Gesetzesanwendung beansprucht Geltung für alle Normadressaten gleichermaßen, ungeachtet ihrer Grundrechtsfähigkeit (siehe BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2006, a.a.O.;… BayVerfGH, Entscheidung vom 27. März 1992 - Vf. 8-VII-89 -, juris, Rn. 72).

  • BVerwG, 25.03.2026 - 7 C 9.24

    Sanierung der Neunkirchener "Plättchesdole": Oberverwaltungsgericht muss erneut …

    Sollte die Beklagte danach nicht kostentragungspflichtig sein, so bestünde ein Ausgleichsanspruch des Klägers gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 Halbs. 2 EKrG nur dann, wenn der Beklagten durch die Maßnahmen dergestalt ein künftiger Vorteil erwachsen wäre, dass sie ihrer fortdauernden Unterhaltungslast zugutekommen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. September 1992 - 4 C 12.90 - NVwZ-RR 1993, 284 und vom 4. Mai 2006 - 9 C 3.05 - BVerwGE 126, 14 Rn. 26).

    Es liegt deshalb nicht in der Befugnis des Gerichts, je nach Sachlage im Einzelfall eine unter Billigkeitsgesichtspunkten möglicherweise "gerechtere" Kostenverteilung vorzunehmen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Februar 1975 - 4 C 37.72 - juris Rn. 15, vom 10. Mai 1985 - 4 C 52.82 - NVwZ 1987, 129 und vom 4. Mai 2006 - 9 C 3.05 - BVerwGE 126, 14 Rn. 26, 29).

  • VG Potsdam, 24.01.2018 - 8 K 2471/14

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    Denn bei dem Rückwirkungsverbot, welches das Bundesverfassungsgericht in der behandelten Fallkonstellation als verletzt angesehen hat, handelt es sich um ein im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelndes Prinzip, das einen verfassungsrechtlich vorgegebenen Bestandteil der objektiven Rechtsordnung bildet (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 1509/91 -, BVerfGE 88, 384, juris, Rn. 108;… Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris, Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2006 - 9 C 3.05 -, BVerwGE 126, 14 [16]).

    Das Verbot rückwirkender Gesetzesanwendung beansprucht Geltung für alle Normadressaten gleichermaßen, ungeachtet ihrer Grundrechtsfähigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2006, a.a.O.;… BayVerfGH, Entscheidung vom 27. März 1992 - Vf. 8-VII-89 -, juris, Rn. 72).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2019 - 12 A 2440/16
    Rn. 111 Vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 9 C 2.18 -, juris Rn. 34, mit Verweis auf Urteil vom 4. Mai 2006 - 9 C 3.05 -, BVerwGE 126, 14 Rn. 16, sowie unter juris (ohne Randnummern).

    Rn. 114 BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2006 - 9 C 3.05 -, BVerwGE 126, 14 Rn. 16, sowie unter juris (ohne Randnummern).

  • OVG Saarland, 07.11.2024 - 1 A 45/22

    Erhaltung/Änderung einer Eisenbahnkreuzung, Sanierung des Durchlasses für ein …

    Baumaßnahmen, die im Sinn einer substantiellen Qualitätsverbesserung darüber hinausgehen, etwa indem die Tauglichkeit der Kreuzungsanlage für den Verkehr oder die Sicherheit des Bauwerks erhöht wird, dienen nicht der bloßen Erhaltung, sondern sind als Verbesserung des Bestandes und damit als Änderungsmaßnahmen nach den §§ 3 und 12 EKrG zu beurteilen.[BVerwG, Urteile vom 14.5.1992, a.a.O., juris Rn. 16, vom 24.9.1997 - 11 C 10/96 -, juris Rn. 25, und vom 4.5.2006 - 9 C 3/05 -, juris Gliederungspunkt 3 b aa, jew. m.w.N; Marschall/Maas, a.a.O., S. 296 f. Rn. 105][BVerwG, Urteile vom 14.5.1992, a.a.O., juris Rn. 16, vom 24.9.1997 - 11 C 10/96 -, juris Rn. 25, und vom 4.5.2006 - 9 C 3/05 -, juris Gliederungspunkt 3 b aa, jew. m.w.N; Marschall/Maas, a.a.O., S. 296 f. Rn. 105] Der Umstand, dass ein altes Bauwerk ohnehin im Hinblick auf seinen Erhaltungszustand hätte erneuert werden müssen, hindert insofern die Anwendung der §§ 3 und 12 EKrG nicht.[Marschall/Maas, a.a.O., S. 295 Rn. 104; BVerwG, Urteil vom 24.9.1997, a.a.O., Rn. 25][Marschall/Maas, a.a.O., S. 295 Rn. 104; BVerwG, Urteil vom 24.9.1997, a.a.O., Rn. 25].

    Rn. 37 Im Übrigen sei angemerkt, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Änderungs- und Erhaltungsmaßnahmen im Eisenbahnkreuzungsrecht nicht einmalig vor mehr als 30 Jahren zur Anwendung gebracht, sondern diese in der Folge mehrfach bekräftigt[BVerwG, Urteile vom 24.9.1997 - 11 C 10/96 -, juris Rn. 25, und vom 4.5.2006 - 9 C 3/05 -, juris Gliederungspunkt 3 b aa, jew. m.w.N.][BVerwG, Urteile vom 24.9.1997 - 11 C 10/96 -, juris Rn. 25, und vom 4.5.2006 - 9 C 3/05 -, juris Gliederungspunkt 3 b aa, jew. m.w.N.] und sie zudem im Jahr 2014 auch im Anwendungsbereich des Allgemeinen Eisenbahngesetzes - Abgrenzung zwischen planfeststellungspflichtiger Änderung und nicht planfeststellungspflichtiger Instandsetzung - in Bezug genommen hat.[BVerwG, Urteil vom 23.9.2014 - 7 C 14/13 -, juris Rn. 17][BVerwG, Urteil vom 23.9.2014 - 7 C 14/13 -, juris Rn. 17] Die aktuelle Kommentarliteratur des Jahres 2023 sieht offenbar ebenfalls keine Veranlassung, die Fortgeltung dieser Rechtsprechung in Zweifel zu ziehen.[Marschall/Maas, a.a.O., S. 293 ff.][Marschall/Maas, a.a.O., S. 293 ff.].

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2023 - L 10 KR 173/22
  • OVG Saarland, 29.11.2024 - 1 A 45/22

    Änderung; Anlage; Aufwendungen; Bahnlinie; drittschützend; Durchlass; Eigentümer; …

  • VG Cottbus, 22.09.2020 - 4 K 1787/14

    Beiträge

  • VG Magdeburg, 24.02.2021 - 2 A 419/18

    Unterhaltungspflichtverstoß bei Ingenieursbauwerken nach Wechsel des …

  • BVerwG, 26.11.2009 - 2 C 21.08

    Übernahme niedersächsischer Hochschullehrer in den Dienst von Hochschulstiftungen …

  • BVerwG, 08.06.2005 - 9 B 4.05

    Klärung des Regelungsgehalts von § 19 Abs. 3 EKrG (Eisenbahnkreuzungsgesetz) als …

  • VG Frankfurt/Oder, 10.08.2016 - 5 K 616/13

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

  • BVerwG, 26.11.2009 - 2 C 16.08

    Übernahme niedersächsischer Hochschullehrer in den Dienst von Hochschulstiftungen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - 20 A 1317/12

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch des Trägers eines planfestgestellten …

  • BVerwG, 13.10.2008 - 2 B 20.08

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; …

  • VG Cottbus, 17.03.2016 - 6 K 554/14

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Koblenz, 24.08.2009 - 4 K 1348/08

    Streit um Brückenunterhaltung

  • VGH Bayern, 04.12.2012 - 8 ZB 11.1881

    Eine Änderungsmaßnahme an der Kreuzung einer Bahnlinie mit einer Straße ist für …

  • VG Frankfurt/Oder, 20.09.2017 - 5 K 843/15

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

  • VG Frankfurt/Oder, 30.08.2017 - 5 K 360/12

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

  • VG Koblenz, 29.08.2011 - 4 K 1583/10

    Kostentragungspflicht für Erhaltungsmaßnahmen an Eisenbahnkreuzungen mit …

  • VG Frankfurt/Oder, 25.08.2017 - 5 K 932/14

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

  • VG Frankfurt/Oder, 07.12.2016 - 5 K 1290/13

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

  • VG Frankfurt/Oder, 25.08.2017 - 5 K 1349/14

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

  • VG Greifswald, 22.01.2008 - 4 A 240/04

    Kostenersatzanspruch des Baulastträgers hinsichtlich der vom früheren …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 1.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3651
BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 1.05 (https://dejure.org/2005,3651)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.2005 - 10 C 1.05 (https://dejure.org/2005,3651)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 10 C 1.05 (https://dejure.org/2005,3651)
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  • lexetius.com

    GG Art. 28 Abs. 2; WVG §§ 8, ... 23 Abs. 2, § 28 Abs. 3 u. 4, § 30 Abs. 1; LWG NRW § 47 a Abs. 1 Satz 1; KAG NRW § 7 Abs. 1 Satz 1GG Art. 28 Abs. 2; WVG §§ 8, 23 Abs. 2, § 28 Abs. 3 u. 4, § 30 Abs. 1; LWG NRW § 47 a Abs. 1 Satz 1; KAG NRW § 7 Abs. 1 Satz 1
    Abgaben; Verbandslasten; Beiträge; Vorteilsmaßstab; Wasserverband; kommunale Wasserversorgung; Wasserfehlbedarf; Verbundnetz; Mitglieder; Drittversorger; Wasserbeschaffungsverbände; Nutznießer; Wasserverkaufsmenge; Endverbraucher.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 28 Abs. 2
    Abgaben; Abgaben; Beitrag; Beiträge; Drittversorger; Drittversorger; Endverbraucher; Endverbraucher; Fixkosten; Gemeinde; Mitglied; Mitglieder; Nutznießer; Nutznießer; Trinkwasser; Verbandslasten; Verbandslasten; Verbundnetz; Verbundnetz; Verteilungsmaßstab; Vorteil; ...

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 2; ; WVG § 8; ; WVG § 23 Abs. 2; ; WVG § 28 Abs. 3; ; WVG § 28 Abs. 4; ; WVG § 30 Abs. 1; ; LWG NRW § 47 a Abs. 1 Satz 1; ; KAG NRW § 7 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des von einer Gemeinde zu tragenden Anteils an den Kosten eines von einem Wasserverband betriebenen Verbundnetzes; Orientierung an dem Verhältnis der an die Endverbraucher im Abrechnungszeitraum abgegebenen Wasserverkaufsmengen; Einbeziehung der ...

  • rechtsportal.de

    Bemessung der Gemeindekosten für Verbundnetz eines Wasserverbandes - Einbeziehung der Wasserverkaufsmengen von Drittversorgern

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 341
  • DVBl 2006, 380
  • DÖV 2006, 391
  • UPR 2006, 463
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1984 - 2 A 1440/83
    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 1.05
    Die dort zitierte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 21. Februar 1984 - 2 A 1440/83 - AgrarR 1985, 58 ff.) betrifft allerdings einen anderen Sachverhalt, nämlich die Heranziehung von Kleineinleitern zu einer Abgabe für eine Abwasseranlage, an die sie nicht angeschlossen waren.
  • BVerfG, 07.06.1977 - 1 BvR 108/73

    Stadtwerke Hameln

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 1.05
    Die Einrichtung der Wasserversorgung zählt typischerweise zu den öffentlichen Aufgaben der Gemeinde (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 45, 63 ; 58, 45 ).
  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03

    Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung, Gemeinde; Kommune; …

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 1.05
    Bei der Zuordnung der örtlichen Wasserversorgung zu den Aufgaben der gemeindlichen Selbstverwaltung ist eine funktionsbezogene Betrachtung geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2005 - BVerwG 3 C 31.03 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 140 S. 56 ff.).
  • BVerfG, 10.12.1974 - 2 BvK 1/73

    Magistratsverfassung Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 1.05
    Die Einrichtung der Wasserversorgung zählt typischerweise zu den öffentlichen Aufgaben der Gemeinde (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 45, 63 ; 58, 45 ).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvL 14/79

    Wasserbeschaffungsverbände

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 1.05
    Die Einrichtung der Wasserversorgung zählt typischerweise zu den öffentlichen Aufgaben der Gemeinde (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 45, 63 ; 58, 45 ).
  • BVerwG, 25.08.1955 - IV C 18.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 1.05
    Richtig ist in der Tat zwar, dass die "nur theoretische Möglichkeit", Einrichtungen des Verbandes zu nutzen, nicht ausreichen würde, um einen Vorteil der Gemeinde aus der Verbandstätigkeit anzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1955 - BVerwG 4 C 18.54 - BVerwGE 3, 1 ).
  • BVerwG, 02.12.1964 - IV C 121.63
    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 1.05
    In diesem Fall kann die Gemeinde auf eine Vorteilsziehung allerdings nicht nachträglich verzichten, indem sie - wie hier die Klägerin bezüglich der WBV Werpe-Wormbach und Harbecke und der Absicherung ihrer Wasserversorgung über den Anschluss an das Verbundnetz - lediglich erklärt, mit der Verbandstätigkeit insoweit nichts mehr zu tun zu haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1964 - BVerwG 4 C 121.63 - BVerwGE 20, 62 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 3 S 958/09

    Dereliktion eines Grundstücks im Wasserverbandsgebiet; Vorteil im Sinne von § 28 …

    Mit den Worten des Bundesverwaltungsgerichts muss nur ein genereller "Kausalzusammenhang zwischen der Verbandstätigkeit und einer Besserstellung der Verbandsmitglieder" bestehen, lediglich eine Heranziehung zu Beiträgen für Leistungen, die "nicht nur Mitglieder, sondern auch Dritte betreffen", scheidet aus (BVerwG, Urteil vom 01.12.2005 - 10 C 1.05 -, NVwZ 2006, 341 ff.).

    Denn zum Einen korrespondiert § 81 Satz 2 WVVO systematisch nicht mit § 28 Abs. 4 WVG, sondern mit § 30 Abs. 1 WVG und zum Anderen findet sich die Formulierung des § 81 Satz 2 WVVO (Möglichkeit der Vorteilserlangung reicht aus) nahezu identisch und "vor die Klammer gezogen" auch im geltenden Recht, nämlich in § 8 Abs. 2 WVG, wieder (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 01.12.2005, a.a.O.).

  • VG Aachen, 22.06.2018 - 7 K 78/15

    Wasserverbandsbeitrag wegen Vorteils durch Talsperre zu Recht erhoben

    Rn. 78 Vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.2005 - 10 C 1.05 -, juris Rn. 17; OVG NRW, Urteil vom 24.06.2014 - 15 A 1919/09 -, juris Rn. 29; Urteil vom 15.01.2014 - 15 A 838/10 -, juris Rn. 52 f.

    Rn. 80 Vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.2005 - 10 C 1.05 -, juris Rn. 19 m.N.; VG Aachen, Urteil vom 25.11.2005 - 7 K 764/03 -, juris Rn. 45 f.

  • VG Darmstadt, 28.06.2007 - 3 E 1089/05
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass nicht schon ein bloß gedachter technischer sondern erst ein unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Abwägung zwischen den Belangen des einzelnen Verbandsmitglieds und denen der Allgemeinheit erkennbarer Vorteil gemeint ist (BVerwG NVwZ 2006, 341 und BVerwGE 3, 1;… Rapsch, a. a. O. Rn. 82 ff).

    Insbesondere gehört es zu den Vorteilen einer Gemeinde, wenn der Wasserverband die Beschaffung und Bereitstellung von Wasser übernimmt, da die Wasserversorgung zu den typischen öffentlichen Aufgaben einer Gemeinde gehört (BVerwG, NVwZ 2006, 341).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2021 - 5 MB 5/21

    Heranziehung eines Mitglieds einer Erbengemeinschaft zum Wasserverbandsbeitrag; …

    § 28 Abs. 4 WVG verlangt einen Kausalzusammenhang zwischen der Verbandstätigkeit und einer Besserstellung der Verbandsmitglieder, so dass eine Heranziehung zu Beiträgen für Leistungen, die nicht auch die Mitglieder, sondern nur Dritte betreffen, ausscheidet (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 10 C 1.05 -, juris Rn. 12).
  • VG Darmstadt, 28.06.2007 - 3 E 1085/05
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass nicht schon ein bloß gedachter technischer, sondern erst ein unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Abwägung zwischen den Belangen des einzelnen Verbandsmitglieds und denen der Allgemeinheit erkennbarer Vorteil gemeint ist (BVerwG NVwZ 2006, 341 und BVerwGE 3, 1;… Rapsch, a. a. O. Rn. 82 ff).

    Insbesondere gehört es zu den Vorteilen einer Gemeinde, wenn der Wasserverband die Beschaffung und Bereitstellung von Wasser übernimmt, da die Wasserversorgung zu den typischen öffentlichen Aufgaben einer Gemeinde gehörten (BVerwG, NVwZ 2006, 341).

  • BVerwG, 06.01.2005 - 10 B 22.04

    Voraussetzungen eines die Beitragspflicht eines Verbandmitglieds rechtfertigenden …

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 10 C 1.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2014 - 15 A 1919/09

    Heranziehung eines Unternehmen der Wasserkraftnutzung zu einem …

    Rn. 32 vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Januar 2014 - 15 A 838/10 -, juris Rn. 52 f.; BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 10 C 1/05 -, NVwZ 2006, 341,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - 15 A 838/10

    Rechtmäßigkeit einer sog. nachwirkenden Veranlagung zu Beiträgen eines …

    Rn. 54 Urteil vom 1. Dezember 2005 - 10 C 1/05 -, NVwZ 2006, 341,.
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2026 - 7 MS 53/25

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Richtbohrungen nach Erdgas in der …

    Die gemeindliche Trinkwasserversorgung ist als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge eine Aufgabe der gemeindlichen Selbstverwaltung i.S.d. Art. 28 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16.05.1989 - 1 BvR 705/88 -, juris, Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 01.12.2005 - 10 C 1.05 -, juris, Rn. 17;… Urteil vom 15.04.1977 - IV C 3.74 -, juris, Rn. 27), ihre - behauptete - Beeinträchtigung durch die Planung bringt daher eine Rügebefugnis der Gemeinde mit sich.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.10.2005 - 25 N 04.642   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15063
VGH Bayern, 25.10.2005 - 25 N 04.642 (https://dejure.org/2005,15063)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.10.2005 - 25 N 04.642 (https://dejure.org/2005,15063)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 25 N 04.642 (https://dejure.org/2005,15063)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB a.F. § 1 Abs. 3, Abs. 6; BauGB §§ 214 f.; BauGB n.F. § 233 Abs. 1 und 2.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sparen bei Lärmschutz kann Bebauungsplan nichtig machen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • UPR 2006, 463
  • ZfBR 2006, 595 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2005 - 25 N 04.642
    Ein Bebauungsplan ist nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB a.F, wenn für das geschaffene, in der Tendenz überdimensionierte Baurecht kein hinreichender Bedarf besteht und die Planung deshalb nicht auf Verwirklichung in angemessener Zeit angelegt ist (Anlehnung an BVerwG vom 22.1.1993 BVerwGE 92, 8).*).

    Eine Planrechtfertigung setzt hiernach voraus, dass der Planung überhaupt ein nach außen hin erkennbares städtebauliches Konzept zugrunde liegt und dass die Planung auf Verwirklichung dieses Konzepts in angemessener Zeit angelegt ist (BVerwG vom 22.1.1993 BVerwGE 92, 8/14 ff.; vom 18.3.2004 DVBl 2004, 957;… vgl. im Überblick auch Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB und BauNVO, 4. Aufl. 2005, RdNr. 20 zu § 1 BauGB m.w.N.).

    Die Grenzen des Erforderlichkeitsgrundsatzes überschreitet der Antragsgegner vielmehr dadurch, dass für dieses durch den streitgegenständlichen Bebauungsplan geschaffene, der Tendenz nach überdimensionierte Baurecht erkennbar kein konkreter Bedarf besteht (vgl. BVerwG vom 22.1.1993 a.a.O., S. 15. f.).

    Diese Vorgehensweise des Antragsgegners verkennt nämlich, dass innerhalb der Zweistufigkeit der Bauleitplanung (§ 1 Abs. 2 BauGB) es Aufgabe des Flächennutzungsplans und nicht des Bebauungsplans ist, der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung rechtzeitig und großräumig Rechnung zu tragen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB; BVerwG vom 22.1.1993 a.a.O.); eine bloße Vorratsplanung durch Bebauungsplan ist nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB.

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2005 - 25 N 04.642
    Das Abwägungsdefizit ist offensichtlich, weil es auf objektiv fassbaren Sachumständen beruht (BVerwG vom 21.8.1981 BVerwGE 64, 33; vom 29.1.1992 NVwZ 1992, 662/663; vom 20.1.1995 NVwZ 1995, 692/693).

    Ausreichend ist vielmehr, wenn nach den Umständen des Einzelfalls konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Planung ohne den Mangel anders hätte ausfallen können (BVerwG vom 21.8.1981 a.a.O., S. 39 f. zur wortgleichen Vorgängervorschrift § 155b Abs. 2 Satz 2 BBauG).

    Hat sich der Planungsträger von einem unzutreffend angenommenen Belang leiten lassen und sind andere Belange, die das Abwägungsergebnis rechtfertigen könnten, weder im Bauleitplanverfahren angesprochen noch sonst ersichtlich, ist die unzutreffende Erwägung auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen (BVerwG vom 21.8.1981 a.a.O. S. 40).

  • BVerwG, 01.09.1999 - 4 BN 25.99
    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2005 - 25 N 04.642
    aa) Eine Abwägung setzt zuallererst eine Zusammenstellung des relevanten Abwägungsmaterials voraus (…BVerwG vom 5.7.1974 a.a.O., S. 23; vom 1.9.1999 NVwZ-RR 2000, 146/147; siehe jetzt auch die Verfahrensvorschrift des § 2 Abs. 3 BauGB n.F.: "... sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind , zu ermitteln und zu bewerten.").

    Heranzuziehen sind vielmehr die allgemeinen Grundsätze, die wesentlich bestimmt werden durch die Anforderungen des Abwägungsgebots (§ 1 Abs. 6 BauGB a.F.) und das in ihm verankerte Gebot der Konfliktbewältigung (BVerwG vom 1.9.1999 NVwZ-RR 2000, 146/147;… Söfker, a.a.O., RdNrn. 215 ff. m.w.N.).

    Wenn hierbei allerdings das durch die Planung hervorgerufene Verkehrslärmproblem ungelöst bleibt und einem Betroffenen dadurch ein nach Lage der Dinge unzumutbares Opfer abverlangt wird, verletzt die Gemeinde das im Abwägungsgebot verankerte Gebot der Konfliktbewältigung (BVerwG vom 1.9.1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2005 - 25 N 04.642
    Im Bereich der Verkehrswegeplanung räumt der Gesetzgeber dem aktiven Lärmschutz im Grundsatz den Vorrang vor Maßnahmen des passiven Lärmschutzes ein (§§ 41, 42 BImSchG); ein Ausweichen auf passiven Lärmschutz ist gemäß § 41 Abs. 2 BImSchG nur zulässig, wenn die Kosten aktiver Lärmschutzmaßnahmen "außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden" (vgl. hierzu einerseits BVerwG - 4. Senat - vom 28.1.1999, BVerwGE 108, 248, andererseits BVerwG - 11. Senat - vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370).

    Nach den Planungsleitlinien des § 1 Abs. 5 Satz 1, 2 Nr. 1 und 7 BauGB a.F. (jetzt konkretisiert insbesondere in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c und e BauGB n.F.) sowie nach dem Optimierungsgebot des § 50 BImSchG, dem im Bereich des Verkehrslärmschutzes die Funktion einer Abwägungsdirektive zukommt (BVerwG vom 28.1.1999 a.a.O. S. 248/253), sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen und schädliche Umwelteinwirkungen auf Wohngebiete so weit wie möglich zu vermeiden.

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2005 - 25 N 04.642
    Im Bereich der Verkehrswegeplanung räumt der Gesetzgeber dem aktiven Lärmschutz im Grundsatz den Vorrang vor Maßnahmen des passiven Lärmschutzes ein (§§ 41, 42 BImSchG); ein Ausweichen auf passiven Lärmschutz ist gemäß § 41 Abs. 2 BImSchG nur zulässig, wenn die Kosten aktiver Lärmschutzmaßnahmen "außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden" (vgl. hierzu einerseits BVerwG - 4. Senat - vom 28.1.1999, BVerwGE 108, 248, andererseits BVerwG - 11. Senat - vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370).

    Auch im Rahmen des Gebots der planerischen Konfliktbewältigung wird es deshalb in vielen Fällen geboten sein, der Lärmvorsorge durch Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes den Vorrang vor passiven Schallschutzmaßnahmen einzuräumen, wie dies für den Bereich der Verkehrswegeplanung in den §§ 41, 42 BImSchG ausdrücklich bestimmt ist (vgl. im Übrigen auch den 11. Senat des BVerwG vom 15.3.2000 a.a.O., der die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 41 Abs. 2 BImSchG ebenfalls als Element einer Abwägungsentscheidung begreift).

  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel - …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2005 - 25 N 04.642
    Das Abwägungsdefizit ist offensichtlich, weil es auf objektiv fassbaren Sachumständen beruht (BVerwG vom 21.8.1981 BVerwGE 64, 33; vom 29.1.1992 NVwZ 1992, 662/663; vom 20.1.1995 NVwZ 1995, 692/693).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch bei diesem Merkmal im Interesse der gesetzgeberischen Zielsetzung, die Überprüfung von Bebauungsplänen zu beschränken, ein strenger Maßstab anzulegen (BVerwG vom 20.1.1995 a.a.O., S. 693).

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan; …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2005 - 25 N 04.642
    Eine Planrechtfertigung setzt hiernach voraus, dass der Planung überhaupt ein nach außen hin erkennbares städtebauliches Konzept zugrunde liegt und dass die Planung auf Verwirklichung dieses Konzepts in angemessener Zeit angelegt ist (BVerwG vom 22.1.1993 BVerwGE 92, 8/14 ff.; vom 18.3.2004 DVBl 2004, 957;… vgl. im Überblick auch Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB und BauNVO, 4. Aufl. 2005, RdNr. 20 zu § 1 BauGB m.w.N.).

    Sie sind unverhältnismäßig und verfassungswidrig, wenn eine hinreichend konkrete Verwirklichungsperspektive fehlt (BVerwG vom 18.3.2004 a.a.O., S. 958, zur Festsetzung öffentlicher Verkehrsflächen).

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2005 - 25 N 04.642
    Daneben sind Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes in vielen Fällen das mildere Mittel, das den Nutzungsinteressen der Eigentümer entgegen kommt und die Privatnützigkeit des Eigentums als Grundlage privater Initiative und Lebensgestaltung (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG; vgl. z.B. BVerfG vom 2.3.1999 BVerfGE 100, 226) am besten gewährleistet.
  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2005 - 25 N 04.642
    Im vorliegenden Fall bestand besonderer Anlass zu planerischen Vorkehrungen, weil davon ausgzugehen ist, dass die Immissionsgrenzwerte für Dorf- und Mischgebiete in § 2 Abs. 1 Nr. 3 16. BImSchV überschritten werden und deshalb für das geplante allgemeine Wohngebiet ohne Gegenmaßnahmen gesunde Wohnverhältnisse im Sinne von § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BauGB a.F./§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB n.F. nicht mehr gewahrt sind (vgl. BVerwG vom 17.3.2005 NVwZ 2005, 811/813).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2005 - 25 N 04.642
    Sie setzen nämlich unmittelbar an der Quelle der Emissionen an und schützen deshalb verhaltensunabhängig, setzen also im Gegensatz zu passiven Lärmschutzmaßnahmen beispielsweise keine geschlossenen Lärmschutzfenster voraus, und umfassend, weil sie beispielsweise auch schutzwürdige Außenwohnbereiche (Balkone, Terrassen oder Hausgärten etc.) erfassen (zur Schutzwürdigkeit der Außenwohnbereiche BVerwG vom 21.5.1976 BVerwGE 51, 15/33; vom 11.11.1988 NVwZ 1989, 255/256).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 30.03.1995 - 4 B 48.95
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

  • BVerwG, 24.09.2003 - 9 A 69.02

    Anhalter Bahn; Planfeststellung; Änderung eines Schienenwegs; Feintrassierung; …

  • VGH Bayern, 13.12.2021 - 15 N 20.1649

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan: Keine Berücksichtigung einer …

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein größerer Bereich überplant wird und innerorts offensichtlich genügend Baulücken verfügbar sind, die bei stagnierenden Einwohnerzahlen und angesichts des demographischen Wandels ohne Zweifel ausreichen, um die lokale Nachfrage nach Bauplätzen zu befriedigen (…OVG NW, B.v. 14.7.2014 a.a.O. Rn. 69 m.w.N.;… OVG Rh-Pf, U.v. 16.5.2013 a.a.O. Rn. 37; bei völlig überdimensionierter Baulandausweisung ohne nachgewiesenen Bedarf vgl. auch BayVGH, U.v. 25.10.2005 - 25 N 04.642 - BayVBl 2006, 601 = juris Rn. 21 ff.;… Söfker/ Runkel a.a.O.).

    Die planende Gemeinde - hier die Antragsgegnerin - hat auch mit Blick auf § 1 Abs. 5 Satz 1 und 2, Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c und e BauGB im Rahmen der Abwägung der Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen hinreichend Rechnung zu tragen (vgl. BayVGH, U.v. 25.10.2005 - 25 N 04.642 - BayVBl 2006, 601 = juris Rn. 42; OVG RhPf, U.v. 10.6.2020 - 8 C 11403/19 - BauR 2020, 1594 = juris 134;… NdsOVG, U.v. 7.10.2021 - 1 KN 17/20 - juris Rn. 41;… zu den Grenzen der Konfliktbewältigung auf ein nachfolgendes Verwaltungsverfahren vgl. BVerwG, B.v. 8.11.2006 - 4 BN 32.06 - juris, Rn. 10 m.w.N.;… OVG RhPf, U.v. 10.6.2020 a.a.O. Rn. 136).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11004/12

    Normenkontrollverfahren - zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 …

    Nicht erforderlich ist allerdings eine Planung, mit deren Verwirklichung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist (vgl. BayVGH, Urteil vom 25.10.2005 - 25 N 04.642, BRS 69 Nr. 25).
  • VGH Hessen, 13.10.2016 - 4 C 962/15

    Baurechts - Bebauungsplan Nr. 1/14 "Nördlich der Albert-Schweitzer-Straße Teil A …

    Zwar mag es an der Vollzugsfähigkeit eines Bebauungsplans dann fehlen, wenn die Planung überdimensioniert ist oder den Marktverhältnissen nicht entspricht, sie also nicht auf Verwirklichung in angemessener Zeit angelegt ist (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 25 N 04.642 -, BayVBl 2006, 601; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Januar 2012 - 1 C 10546/11 -, juris).
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2005 - 3 M 71/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7806
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2005 - 3 M 71/04 (https://dejure.org/2005,7806)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.11.2005 - 3 M 71/04 (https://dejure.org/2005,7806)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. November 2005 - 3 M 71/04 (https://dejure.org/2005,7806)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer abfallrechtlichen Ordnungsverfügung; Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgeber zur Regelung der Ablagerung von Abfall; Pflichtenstellung des Abfallbesitzers neben der Handlungshaftung des Verursachers

Verfahrensgang

  • VG Schwerin - 2 B 1407/03
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2005 - 3 M 71/04

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 668
  • DÖV 2006, 969
  • UPR 2006, 463
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91

    Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2005 - 3 M 71/04
    An dieser Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht in der Folgezeit festgehalten (vgl. U. v. 19.01.1989 - 7 C 82/87, NJW 1989, 1295; U. v. 18.10.1993 - 7 C 2.91, E 89, 138).

    Ein solches besonderes Handeln liegt in der Regel dann vor, wenn es sich um eine illegale Handlung gehandelt hat (vgl. BVerwG, U. v. 18.10.1991 - 7 C 2.91, E 89, 138, Leitsatz 1), die ihrerseits dazu führt, dass die ordnungsgemäße Beseitigung des Abfalls beachtlich erschwert wird (BVerwG B. v. 30.10.1987 - 7 C 87/86, NVwZ 1988, 1186).

  • BVerwG, 30.10.1987 - 7 C 87.86

    Reichweite - Voraussetzungen - Drittverpflichtung - Abfallbesitzer - Landesrecht …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2005 - 3 M 71/04
    § 3 AbfG schließt allerdings auch eine landesrechtliche Regelung nicht oder jedenfalls nicht generell aus, durch die jemand aus vorangegangenem Tun gezwungen wird, an einer als Abfall anzusehenen beweglichen Sache Besitz zu begründen, die sich (noch) im Besitz eines Anderen befindet" (BVerwG, B. v. 30.10.1987 - 7 C 87/86, NVwZ 1988, 1126).

    Ein solches besonderes Handeln liegt in der Regel dann vor, wenn es sich um eine illegale Handlung gehandelt hat (vgl. BVerwG, U. v. 18.10.1991 - 7 C 2.91, E 89, 138, Leitsatz 1), die ihrerseits dazu führt, dass die ordnungsgemäße Beseitigung des Abfalls beachtlich erschwert wird (BVerwG B. v. 30.10.1987 - 7 C 87/86, NVwZ 1988, 1186).

  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03

    Bodenschutzrechtliche Anordnung; Ordnungspflichten; Insolvenz; schädliche …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2005 - 3 M 71/04
    Die Freigabe durch den Insolvenzverwalter als solche ist nicht illegal (BVerwG, U. v. 23.09.2004 - 7 C 22.03 - E 122, 75 ff).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall - …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2005 - 3 M 71/04
    An dieser Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht in der Folgezeit festgehalten (vgl. U. v. 19.01.1989 - 7 C 82/87, NJW 1989, 1295; U. v. 18.10.1993 - 7 C 2.91, E 89, 138).
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