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   BGH, 01.10.2015 - V ZB 44/15   

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https://dejure.org/2015,30282
BGH, 01.10.2015 - V ZB 44/15 (https://dejure.org/2015,30282)
BGH, Entscheidung vom 01.10.2015 - V ZB 44/15 (https://dejure.org/2015,30282)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2015 - V ZB 44/15 (https://dejure.org/2015,30282)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 59 AufenthG, § 62 Abs 3 AufenthG, § 32 AsylVfG, § 33 Abs 2 AsylVfG, § 71 Abs 5 AsylVfG
    Freiheitsentziehungssache: Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung bei erledigter Abschiebungsandrohung

  • IWW

    § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 und 5 AufenthG, § ... 17 Abs. 1 FamFG, § 59 AufenthG, § 62 Abs. 3 AufenthG, § 71 Abs. 5, 6 Satz 1 AsylVfG, § 71 Abs. 5 AsylVfG, §§ 32, 33 Abs. 2 AsylVfG, § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, Art. 5 Abs. 5 EMRK, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Abschiebung eines Ausländers auf der Grundlage der in einem früheren Verfahren erlassenen asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung; Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung

  • rewis.io

    Freiheitsentziehungssache: Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung bei erledigter Abschiebungsandrohung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebung eines Ausländers auf der Grundlage der in einem früheren Verfahren erlassenen asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung; Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Asylantrag, Ausreise, Wiedereinreise - Sicherungshaft

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.2013 - V ZB 214/12

    Rechtmäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft zum Zwecke der Abschiebung

    Auszug aus BGH, 01.10.2015 - V ZB 44/15
    Ohne Abschiebungsandrohung darf eine Sicherungshaft nach § 62 Abs. 3 AufenthG nicht angeordnet werden (Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - V ZB 214/12, juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2001 - 11 S 2099/01

    Fortbestehen der Ausreisepflicht

    Auszug aus BGH, 01.10.2015 - V ZB 44/15
    Vielmehr besagt die Vorschrift lediglich, dass es einer erneuten Abschiebungsandrohung nicht bedarf, und ermöglicht so die Abschiebung des Ausländers auf der Grundlage der in einem früheren Verfahren erlassenen asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. September 2001 - 11 S 2099/01, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 30.08.2005 - 1 C 29.04

    Abschiebungsandrohung; vorsorgliche Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung;

    Auszug aus BGH, 01.10.2015 - V ZB 44/15
    Sie wäre eine vorsorgliche Androhung für den Fall einer künftigen Einreise, die aber nicht vorgesehen und somit unzulässig ist (BVerwGE 124, 166, 170 f.).
  • BGH, 17.03.2016 - V ZB 39/15

    Abschiebungshaft: Verbrauch einer Abschiebungsandrohung bei freiwilliger Rückkehr

    Reist der Betroffene später wieder in die Bundesrepublik Deutschland ein, kann daher von einer nach § 59 AufenthG notwendigen Abschiebungsandrohung nicht unter Hinweis auf die früher ergangene Abschiebungsandrohung abgesehen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 18/14, Rn. 9; Beschluss vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 7).
  • BGH, 07.02.2019 - V ZB 216/17

    Fehlen an einem Interesse des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Durch die Überstellung des Betroffenen nach Italien am 16. Februar 2017 ist diese Abschiebungsandrohung "verbraucht"; sie wirkt nicht als vorsorgliche Androhung für den Fall einer erneuten unerlaubten Einreise fort (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, Asylmagazin 2018, 182 Rn. 12; Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 61/18, juris Rn. 5; vgl. für den Fall der freiwilligen Ausreise Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 8; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 18/14, juris Rn. 9; Beschluss vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 7).

    Die Vorschrift ermöglicht die Abschiebung des Ausländers auf der Grundlage der in einem früheren Verfahren erlassenen asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 6; vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. September 2001 - 11 S 2099/01, juris Rn. 5).

  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 18/14

    Vorliegen der für die Anordnung von Haft zur Sicherung der Abschiebung

    Die Ausreise nach erfolgter Abschiebungsandrohung hatte - wie von der Rechtsbeschwerde zutreffend bemerkt - zur Folge, dass diese "verbraucht" war, weil eine vorsorgliche Androhung auch für den Fall unerlaubter Wiedereinreise - von der Sonderregelung für das Flughafenverfahren (§ 18a Abs. 2 AsylVfG) abgesehen - nicht zulässig ist (Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, juris Rn. 7; BVerwGE 124, 166, 170).
  • BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17

    Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen hinsichtlich Rechtsverletzung;

    Reist der Betroffene später wieder in die Bundesrepublik Deutschland ein, kann daher von einer nach § 59 AufenthG notwendigen Abschiebungsandrohung nicht unter Hinweis auf die früher ergangene Abschiebungsandrohung abgesehen werden (vgl. für den Fall der freiwilligen Ausreise Senat, Beschlüsse vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 8, vom 14. Januar 2016 - V ZB 18/14, Rn. 9 und vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 7).
  • BGH, 02.08.2022 - XIII ZB 134/19

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Betroffenen

    Zwar enthielt der Haftverlängerungsantrag der beteiligten Behörde vom 23. August 2019 keine Angaben zum Vorliegen oder zur Entbehrlichkeit einer Abschiebungsandrohung, obwohl diese im Rahmen der Darlegungen zur Durchführbarkeit der Abschiebung gemäß § 417 Abs. 2 Nr. 5 FamFG erforderlich sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 5; vom 16. Mai 2019 - V ZB 1/19, juris Rn. 12; vom 19. Oktober 2020 - XIII ZB 43/19, juris Rn. 14).
  • BGH, 04.04.2023 - XIII ZB 3/21

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für Freiheitsentziehungssachen; Anordnung der

    Reist der Betroffene später wieder in die Bundesrepublik Deutschland ein, kann daher von einer nach § 59 AufenthG notwendigen Abschiebungsandrohung nicht unter Hinweis auf die frühere Abschiebungsandrohung abgesehen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2016 - V ZB 18/14, juris Rn. 9; vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 7; vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 8).
  • LG Kleve, 18.08.2020 - 4 T 33/20
    a) Voraussetzung für die Anordnung der Abschiebungshaft ist zunächst das Vorliegen einer Rückkehrentscheidung, wonach der Betroffene verpflichtet ist, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen; diese Anordnung darf noch nicht durch eine Ausreise verbraucht sein (vgl. BGH, Beschluss vom 03.05.2012, AZ. V ZB 244/11 und Beschluss vom 01.10.2015, AZ. V ZB 44/15, zitiert nach Juris).
  • LG Krefeld, 22.09.2020 - 7 T 64/20
    Voraussetzung für die Anordnung der Abschiebungshaft ist zunächst das Vorliegen einer Rückkehrentscheidung, wonach der Betroffene verpflichtet ist, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen; diese Anordnung darf noch nicht durch eine Ausreise verbraucht sein (vgl. BGH, Beschluss vom 03.05.2012, AZ. V ZB 244/11 und Beschluss vom 01.10.2015, AZ. V ZB 44/15, zitiert nach Juris).
  • LG Krefeld, 23.09.2020 - 7 T 58/20
    Voraussetzung für die Anordnung der Abschiebungshaft ist zunächst das Vorliegen einer Rückkehrentscheidung, wonach der Betroffene verpflichtet ist, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen; diese Anordnung darf noch nicht durch eine Ausreise verbraucht sein (vgl. BGH, Beschluss vom 03.05.2012, AZ. V ZB 244/11 und Beschluss vom 01.10.2015, AZ. V ZB 44/15, zitiert nach Juris).
  • LG Kleve, 12.10.2017 - 4 T 129/17

    Anordnung der Abschiebungshaft (Sicherungshaft) gegen den Betroffenen bei

    a) Voraussetzung für die Anordnung der Abschiebungshaft ist zunächst das Vorliegen einer Rückkehrentscheidung, wonach der Betroffene verpflichtet ist, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen; diese Anordnung darf noch nicht durch eine Ausreise verbraucht sein (vgl. BGH, Beschluss vom 03.05.2012, AZ. V ZB 244/11 und Beschluss vom 01.10.2015, AZ. V ZB 44/15, zitiert nach Juris).
  • LG Kleve, 17.01.2020 - 4 T 232/19
  • LG Kleve, 13.08.2019 - 4 T 108/19
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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.2015 - V ZB 44/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41882
BGH, 08.12.2015 - V ZB 44/15 (https://dejure.org/2015,41882)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2015 - V ZB 44/15 (https://dejure.org/2015,41882)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - V ZB 44/15 (https://dejure.org/2015,41882)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 FamFG, § 44 Abs 1 FamFG, § 44 Abs 2 FamFG, Art 103 Abs 1 GG
    Abschiebungshaftverfahren: Rechtliches Gehör für die eine Haftanordnung beantragende Behörde; Anhörungsrüge mit nachgeschobener Begründung nach Ablauf der Einlegungsfrist

  • IWW

    § 44 Abs. 1 FamFG, § 44 Abs. 2 Satz 1 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 7 Abs. 1 FamFG, § 44 Abs. 2 FamFG, § 44 Abs. 2 Satz 4 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehörs durch eine Behörde wegen Nichtgewährung der Gelegenheit zur Stellungnahme in Rechtsbeschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtliches Gehör für die eine Haftanordnung beantragende Behörde; Anhörungsrüge mit nachgeschobener Begründung nach Ablauf der Einlegungsfrist

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 7, GG Art. 103 Abs. 1
    Freiheitsentziehung, Abschiebungshaft, Anhörungsrüge, rechtliches Gehör, Rechtsbeschwerdebegründung, Behörde, Verfahrensbeteiligte

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1 ; FamFG § 7 Abs. 1
    Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehörs durch eine Behörde wegen Nichtgewährung der Gelegenheit zur Stellungnahme in Rechtsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör für die Behörde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörungsrüge - und die nachgeschobene Begründung

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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15

    Voraussetzungen der Rüge der Verletzung rechlichen Gehörs nach § 44 FamFG

    Nach Ablauf der Einlegungsfrist kann die Anhörungsrüge nicht durch eine nachgeschobene Begründung auf weitere, neue Grundlagen gestellt werden (BGH, Beschluss vom 08.12.2015, Az. V ZB 44/15, zitiert nach juris, Tz. 5).
  • OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 196/18

    Grundbuchberichtigung und Anhörungsrüge

    Eine Nachholung der Begründung außerhalb der Einlegungsfrist (Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1) ist unzulässig (vgl. BGH vom 8.12.2015, V ZB 44/15, juris, Leitsatz 2; OLG Dresden vom 11.1.2011, 17 W 1161/10, juris; Bahrenfuss/Rüntz FamFG 3. Aufl. § 44 Rn. 25; Keidel/Meyer-Holz FamFG 19. Aufl. § 44 Rn. 30 f.; MüKo/Ulrici FamFG 2. Aufl. § 44 Rn. 14 f.).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 8 UF 59/21

    Keine Hinweispflicht vor Zurückweisung von Gehörsrüge

    Die vorgeschriebene Begründung kann nach Fristablauf nicht nachgeholt werden, auch nachgeschobene Gründe sind nicht zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - V ZB 44/15, juris, Rn. 5).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.11.2015 - V ZB 44/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34446
BGH, 04.11.2015 - V ZB 44/15 (https://dejure.org/2015,34446)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2015 - V ZB 44/15 (https://dejure.org/2015,34446)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2015 - V ZB 44/15 (https://dejure.org/2015,34446)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Senatsbeschlusses wegen offenbarer Unrichtigkeit hinsichtlich der Kostenentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 319
    Berichtigung eines Senatsbeschlusses wegen offenbarer Unrichtigkeit hinsichtlich der Kostenentscheidung

  • ibr-online
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