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Rechtsprechung
   BFH, 20.09.2024 - V B 15/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,27139
BFH, 20.09.2024 - V B 15/23 (https://dejure.org/2024,27139)
BFH, Entscheidung vom 20.09.2024 - V B 15/23 (https://dejure.org/2024,27139)
BFH, Entscheidung vom 20. September 2024 - V B 15/23 (https://dejure.org/2024,27139)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 218 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2
    Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalls erschöpfender Bedeutung der Rechtssache - Darlegungserfordernisse bei der Rüge eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers im Fall eines Abrechnungsbescheids

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalls erschöpfender Bedeutung der Rechtssache - Darlegungserfordernisse bei der Rüge eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers im Fall eines Abrechnungsbescheids

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 218 Abs 2 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO
    Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalls erschöpfender Bedeutung der Rechtssache - Darlegungserfordernisse bei der Rüge eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers im Fall eines Abrechnungsbescheids

  • IWW

    § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 162 Abs. 1 der Abgabenordnung, Art. 3 des Grundgesetzes (GG), § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO, § 218 Abs. 2 AO, § 124 Abs. 3 AO, § 218 Abs. 1 Satz 1 AO, § 218 Abs. 2 Satz 1 AO, § 125 Abs. 1 AO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 76 Abs. 2 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 295 der Zivilprozessordnung, § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO, § 56 FGO, § 56 Abs. 1 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 AO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Betriebs-Berater

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalls erschöpfender Bedeutung der Rechtssache - Darlegungserfordernisse bei der Rüge eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers im Fall eines Abrechnungsbescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Rüge eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers im Fall eines Abrechnungsbescheids

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2024, 2390 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (24)

  • BFH, 13.08.2024 - IX R 31/23

    Energetische Maßnahme gemäß § 35c EStG und Ratenzahlung

    Auszug aus BFH, 20.09.2024 - V B 15/23
    BFH, Urteil vom 13.8.2024 - IX R 31/23.

    ECLI:DE:BFH:2024:U.130824.IXR31.23.0.

  • BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

    Auszug aus BFH, 20.09.2024 - V B 15/23
    Für einen solchen nach § 218 Abs. 2 AO im Steuererhebungsverfahren zu erteilenden Bescheid ist vom Regelungsinhalt der ergangenen Steuerbescheide ungeachtet ihrer Richtigkeit auszugehen ("formelle Bescheidlage", z.B. BFH-Urteil vom 15.06.1999 - VII R 3/97, BFHE 189, 14, BStBl II 2000, 46).

    Zwar sind nichtige --und damit unwirksame (§ 124 Abs. 3 AO)-- Steuerbescheide nicht geeignet, Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis im Sinne des § 218 Abs. 1 Satz 1 AO, über deren Verwirklichung bei Streitigkeiten nach § 218 Abs. 2 Satz 1 AO durch Abrechnungsbescheid zu entscheiden ist, zu begründen (vgl. BFH-Urteil vom 15.06.1999 - VII R 3/97, BFHE 189, 14, BStBl II 2000, 46).

  • BFH, 09.06.2022 - VI R 23/20

    Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Belastung des …

    Auszug aus BFH, 20.09.2024 - V B 15/23
    Denn die Steuerermäßigung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Rechnungsbetrag auf einem Konto des Leistenden bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben wird (vgl. zur gleichlautenden Regelung in § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG: BFH-Beschluss vom 09.06.2022 - VI R 23/20, BFHE 277, 328, BStBl II 2022, 666; zu § 35c EStG: Bleschick, EStB 2021, 262, 268).
  • BFH, 05.04.2022 - VII R 52/20

    Entlastungsanspruch für Branntweinsteuer

    Auszug aus BFH, 20.09.2024 - V B 15/23
    Ziel jeder Auslegung ist die Feststellung des Inhalts einer Norm, wie er sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 05.04.2022 - VII R 52/20, BFHE 276, 269, Rz 17, m.w.N.).
  • FG München, 08.12.2023 - 8 K 1534/23

    Förderung und Abschluss energetischer Maßnahmen

    Auszug aus BFH, 20.09.2024 - V B 15/23
    das Urteil des FG München vom 08.12.2023 - 8 K 1534/23 und die Einspruchsentscheidung vom 12.07.2023 aufzuheben und unter Abänderung des Bescheides vom 10.03.2023 die Einkommensteuer 2021 um 569 EUR (= 7 % von 8.119 EUR) zu ermäßigen,.
  • BFH, 26.06.2012 - IV B 34/12

    Darlegung eines Grundes für die Zulassung der Revision - Anforderungen an das …

    Auszug aus BFH, 20.09.2024 - V B 15/23
    Spätere Darlegungen sind daher --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 26.06.2012 - IV B 34/12, BFH/NV 2012, 1621).
  • BFH, 13.09.2017 - V B 64/17

    Keine rückwirkende Verlängerung der Frist zur Begründung der …

    Auszug aus BFH, 20.09.2024 - V B 15/23
    Ungeachtet der Frage, ob hierin ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Sinne des § 56 Abs. 1 FGO zu sehen ist, rechtfertigen die präsenten und gerichtsbekannten Tatsachen --was auch für eine Wiedereinsetzung von Amts wegen erforderlich ist (BFH-Beschluss vom 13.09.2017 - V B 64/17, BFH/NV 2018, 45)-- eine Wiedereinsetzung nicht.
  • BFH, 20.09.2022 - VIII B 65/21

    Fortgeltung einer Empfangsvollmacht nach Ausscheiden eines Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 20.09.2024 - V B 15/23
    21 5. Soweit der Kläger mit Schriftsatz vom 10.08.2023 weitere Zulassungsgründe geltend macht, können diese keine Berücksichtigung finden, weil aus § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO folgt, dass die Frage, ob die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde den gesetzlichen Anforderungen genügt, nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 20.09.2022 - VIII B 65/21, BFH/NV 2022, 1281).
  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus BFH, 20.09.2024 - V B 15/23
    Jedoch ist eine Nichtigkeit von auf einer Schätzung von Besteuerungsgrundlagen beruhender Bescheide selbst bei groben Schätzungsfehlern, die auf einer Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten oder der wirtschaftlichen Zusammenhänge beruhen, regelmäßig nicht anzunehmen (BFH-Urteil vom 20.12.2000 - I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381).
  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

    Auszug aus BFH, 20.09.2024 - V B 15/23
    Dass im Streitfall eine Willkürmaßnahme, die --wie etwa bewusste Schätzung zu Lasten des Steuerpflichtigen-- mit den Anforderungen an eine ordnungsmäßige Verwaltung schlechterdings nicht zu vereinbaren sind und die einen besonders schweren Fehler im Sinne von § 125 Abs. 1 AO darstellen können (z.B. BFH-Urteil vom 01.10.1992 - IV R 34/90, BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259), vorliegt, lässt sich dem Vorbringen des Klägers nicht entnehmen.
  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 114/05

    Divergenz; strafrechtlicher Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

  • BFH, 22.06.2022 - XI R 46/20

    Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Berücksichtigung eines Berichtigungsbetrags in …

  • BFH, 30.09.2015 - I B 85/14

    Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines Dienstwagens

  • BFH, 03.02.2016 - V B 122/15

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten …

  • BFH, 12.01.2023 - IX B 81/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: qualifizierter Rechtsanwendungsfehler, Verletzung des …

  • BFH, 05.03.2020 - VIII B 30/19

    Rüge der fehlerhaften gerichtlichen Hinzuschätzung von Einnahmen mit der …

  • BFH, 17.01.1995 - VII R 28/94

    Voraussetzungen und Wirkungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft - Zahlungen …

  • BFH, 13.05.2015 - I B 64/14

    Technisch fehlgeschlagene Aufzeichnung von Zeugenaussagen - Richterablehnung nach …

  • BFH, 28.09.2009 - XI B 103/08

    Beachtung der "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" ist Entscheidung im …

  • BFH, 15.12.2016 - V B 102/16

    Zur Umsatzbesteuerung von Belegkrankenhäusern

  • BFH, 22.04.2008 - X B 57/07

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung von Sachaufklärungsrügen, der …

  • BFH, 22.07.1986 - VII R 10/82

    Ein Abrechnungsbescheid kann nicht mit Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung …

  • BFH, 04.05.1993 - VII R 82/92

    Aufrechnung mit nicht bestandskräftigen Steueransprüchen durch das Finanzamt - …

  • BFH, 31.01.2024 - IX B 120/22

    Nichtzulassungsbeschwerde: Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; …

  • BFH, 04.12.2025 - V B 41/24

    Ort der Lieferung bei Lieferung über ein im Inland befindliches Lager; Darlegung …

    Ist zu einer Rechtsfrage bereits Rechtsprechung vorhanden, hat sich der Beschwerdeführer damit auseinanderzusetzen und zu erörtern, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist oder weshalb sie gegebenenfalls einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (…BFH-Beschlüsse vom 31.08.2021 - XI B 33/21, BFH/NV 2022, 247, Rz 9;… vom 29.03.2022 - XI B 72/21, BFH/NV 2022, 923, Rz 3, und vom 20.09.2024 - V B 15/23, BFH/NV 2024, 1424, Rz 3).

    Rn. 21 3. Falls die Beschwerde so zu verstehen sein sollte, dass konkludent eine Divergenz zu den von der Klägerin zitierten EuGH-Urteilen X vom 18.11.2010 - C-84/09 (EU:C:2010:693) und Fonderie 2A vom 02.10.2014 - C-446/13 (EU:C:2014:2252) oder anderen Entscheidungen geltend gemacht werden soll, hat die Klägerin nicht --wie erforderlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20.09.2024 - V B 15/23, BFH/NV 2024, 1424, Rz 14;… vom 14.05.2025 - XI B 77/24, BFH/NV 2025, 1061, Rz 8)-- einen tragenden abstrakten Rechtssatz des angefochtenen Urteils einerseits sowie einen tragenden abstrakten Rechtssatz der angeblichen Divergenzentscheidungen andererseits herausgearbeitet und so gegenübergestellt, dass eine Abweichung erkennbar wird.

  • BFH, 07.04.2025 - V B 7/24

    Zur Aufrechnung mit anzeigelos abgetretenen Steuererstattungsansprüchen

    Ein solcher liegt nach bisheriger Rechtsprechung des BFH vor, wenn die Entscheidung des FG in einem solchen Maß fehlerhaft ist, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur der finanzgerichtlichen Entscheidung wiederhergestellt werden kann, wofür ein selbst "erheblicher Rechtsfehler" nicht ausreicht, sondern eine "greifbare Gesetzwidrigkeit" oder "Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung" erforderlich ist (…so z.B. BFH-Beschlüsse vom 30.08.2016 - II B 100/15, BFH/NV 2017, 39, Rz 18;… vom 21.02.2019 - III B 7/18, BFH/NV 2019, 515, Rz 16;… vom 27.04.2017 - IV B 53/16, BFH/NV 2017, 1032, Rz 29;… vom 11.08.2023 - VI B 74/22, BFH/NV 2023, 1221, Rz 39;… vom 23.10.2019 - VII B 40/19, BFH/NV 2020, 81, Rz 38;… vom 04.06.2024 - VIII B 37/23, BFH/NV 2024, 944, Rz 11;… vom 20.07.2022 - IX B 9/21, BFH/NV 2022, 1061 Rz 4;… vom 28.06.2019 - X B 76/18, BFH/NV 2019, 1113, Rz 12; ebenso Senatsbeschluss vom 20.09.2024 - V B 15/23, BFH/NV 2024, 1424, Rz 9;… vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 12.06.2012 - I B 148/11, BFH/NV 2012, 1802, Rz 32 …und vom 19.12.2019 - XI B 115/18, BFH/NV 2020, 340, Rz 19).
  • BFH, 12.05.2026 - V B 98/25

    Einräumung einer Eintrittsberechtigung

    Denn der Kläger hat nicht, was dazu erforderlich gewesen wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20.09.2024 - V B 15/23, BFH/NV 2024, 1424, Rz 14;… vom 12.07.2023 - XI B 1/23, BFH/NV 2023, 1201, Rz 13), abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausgearbeitet und einander so gegenübergestellt, dass die behauptete Abweichung erkennbar wird; außerdem ist nicht dargelegt, dass dem Streitfall ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt wie der angeblichen Divergenzentscheidung.
  • BFH, 19.09.2025 - III B 95/24

    Kein Anspruch auf Videoverhandlung bei erstmaliger Antragstellung "in letzter …

    Eine weitere beziehungsweise erneute Klärung der Rechtsfrage kann zum Beispiel geboten sein, wenn gegen die bisherige Rechtsprechung gewichtige Einwendungen erhoben worden sind, mit denen sich der BFH bislang noch nicht auseinandergesetzt hat (BFH-Beschluss vom 20.09.2024 - V B 15/23, BFH/NV 2024, 1424, Rz 3).
  • BFH, 30.05.2025 - V B 61/23

    Rechnungsanforderungen für den Vorsteuerabzug

    Denn aus § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO folgt, dass die Frage, ob die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde den gesetzlichen Anforderungen genügt, nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 20.09.2024 - V B 15/23, BFH/NV 2024, 1424, Rz 21).
  • BFH, 26.11.2025 - V B 74/24

    Zur mangelnden Darlegung von Zulassungsgründen

    Rn. 5 c) Zur Darlegung einer Divergenz ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (Beschlüsse vom 20.09.2024 - V B 15/23, BFH/NV 2024, 1424, Rz 14, …und vom 14.05.2025 - XI B 77/24, BFH/NV 2025, 1061, Rz 8) erforderlich, einen tragenden abstrakten Rechtssatz des angefochtenen Urteils des Finanzgerichts (FG) einerseits sowie einen tragenden abstrakten Rechtssatz einer genau bezeichneten divergierenden Entscheidung andererseits herauszuarbeiten und so gegenüberzustellen, dass die behauptete Abweichung erkennbar wird.
  • BFH, 17.11.2025 - V B 6/24

    Qualifizierter Rechtsfehler bei geltend gemachter Nichtigkeit des angefochtenen …

    Rn. 3 a) Ein solcher Rechtsfehler liegt nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) vor, wenn die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) in einem solchen Maß fehlerhaft ist, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur der finanzgerichtlichen Entscheidung wiederhergestellt werden kann, wofür ein selbst "erheblicher Rechtsfehler" nicht ausreicht, sondern eine "greifbare Gesetzwidrigkeit" oder "Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung" erforderlich ist (…so z.B. BFH-Beschlüsse vom 30.08.2016 - II B 100/15, BFH/NV 2017, 39, Rz 18;… vom 21.02.2019 - III B 7/18, BFH/NV 2019, 515, Rz 16;… vom 27.04.2017 - IV B 53/16, BFH/NV 2017, 1032, Rz 29;… vom 11.08.2023 - VI B 74/22, BFH/NV 2023, 1221, Rz 39;… vom 23.10.2019 - VII B 40/19, BFH/NV 2020, 81, Rz 38;… vom 04.06.2024 - VIII B 37/23, BFH/NV 2024, 944, Rz 11;… vom 20.07.2022 - IX B 9/21, BFH/NV 2022, 1061, Rz 4;… vom 28.06.2019 - X B 76/18, BFH/NV 2019, 1113, Rz 12; ebenso Senatsbeschluss vom 20.09.2024 - V B 15/23, BFH/NV 2024, 1424, Rz 9;… vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 12.06.2012 - I B 148/11, BFH/NV 2012, 1802, Rz 32, …und vom 19.12.2019 - XI B 115/18, BFH/NV 2020, 340, Rz 19).
  • BFH, 18.02.2025 - V B 54/23

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten …

    Mit solchen Ausführungen kann die grundsätzliche Bedeutung der Sache nicht dargelegt werden (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 20.09.2024 - V B 15/23, BFH/NV 2024, 1424;… vom 03.02.2016 - V B 122/15, BFH/NV 2016, 1062;… BFH-Beschluss vom 28.09.2009 - XI B 103/08, BFH/NV 2010, 73).
  • FG Saarland, 11.12.2024 - 3 K 1051/21

    Energiesteuer-Entlastung nach § 56 EnergieStG - Änderungsanfechtungsklage bei …

    Die Bedeutung dieser Rechtsfrage erschöpft sich keinesfalls in der Entscheidung des vorliegenden konkreten Einzelfalls (vgl. hierzu zum Beispiel BFH vom 20. September 2024 V B 15/23, BFH/NV 2024, 1424), sondern betrifft alle Unternehmen, welche Linienbusse im öffentlichen Personennahverkehr einsetzen und dabei entlastungsfähigen Dieselkraftstoff verbrauchen.
  • FG Münster, 23.10.2025 - 7 K 1481/22

    Verfahren - Auslegung eines Schreibens als Einspruch und Beginn der …

    Werden - wie hier - die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 Abs. 1 AO geschätzt, ist eine Nichtigkeit von auf dieser Schätzung beruhender Bescheide selbst bei groben Schätzungsfehlern, die auf einer Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten oder der wirtschaftlichen Zusammenhänge beruhen, regelmäßig nicht anzunehmen (vgl. BFH-Beschluss vom 20.09.2024 V B 15/23, BFH/NV 2024, 1424).
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