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Rechtsprechung
   BFH, 07.04.2025 - V B 7/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,8998
BFH, 07.04.2025 - V B 7/24 (https://dejure.org/2025,8998)
BFH, Entscheidung vom 07.04.2025 - V B 7/24 (https://dejure.org/2025,8998)
BFH, Entscheidung vom 07. April 2025 - V B 7/24 (https://dejure.org/2025,8998)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zur Aufrechnung mit anzeigelos abgetretenen Steuererstattungsansprüchen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 AO, § 46 Abs 3 AO, § 226 Abs 1 AO, § 387 BGB, § 388 BGB
    Zur Aufrechnung mit anzeigelos abgetretenen Steuererstattungsansprüchen

  • IWW

    § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Umsatzsteuergesetzes, §... 27 Abs. 19 Satz 3 UStG, § 226 der Abgabenordnung (AO), §§ 387 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 96 Abs. 1 Satz 1, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 46 Abs. 3 AO, § 226 Abs. 1 AO, § 406 Hs. 2, Alt. 1 BGB, § 389 BGB, § 406 BGB, § 46 AO, § 46 Abs. 1 AO, § 46 Abs. 2 AO, § 159 AO, § 398 BGB, § 46 Abs. 2, 3 AO, § 388 Satz 1 BGB, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 115 Abs. 2 FGO, § 118 Abs. 1 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 126 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 FGO, § 11 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Aufrechnung mit anzeigelos abgetretenen Steuererstattungsansprüchen

  • rechtsportal.de

    Zur Aufrechnung mit anzeigelos abgetretenen Steuererstattungsansprüchen

  • datenbank.nwb.de

    Zur Aufrechnung mit anzeigelos abgetretenen Steuererstattungsansprüchen

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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (41)

  • BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94

    Konkurseröffnung - Abtretungsanzeige

    Auszug aus BFH, 07.04.2025 - V B 7/24
    Ohne sie liegt eine steuerrechtlich wirksame Abtretung überhaupt nicht vor, und zwar nicht nur gegenüber dem Steuergläubiger, sondern auch nicht im Verhältnis zwischen Abtretenden und Abtretungsempfänger (vgl. BFH-Urteile vom 06.02.1996 - VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557, unter 1.; vom 04.02.2005 - VII R 54/04, BFHE 209, 18, BStBl II 2006, 348, unter II.1.

    Das Erfordernis der Anzeige erweitert den in § 398 BGB geregelten Tatbestand der Forderungsübertragung durch Abtretung für den dem öffentlichen Recht angehörenden Steuererstattungsanspruch (vgl. BGH-Urteil vom 30.11.1977 - VIII ZR 26/76, BGHZ 70, 75; BFH-Urteil vom 06.02.1996 - VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557, unter 1.) durch ein zusätzliches Erfordernis.

    Eine Vorausabtretung eines zukünftigen, noch nicht entstandenen Steuererstattungsanspruchs ist somit selbst im Falle einer Anzeige nach § 46 Abs. 2 und 3 AO nicht wirksam und wird auch nicht alleine durch die Entstehung des Anspruchs wirksam (vgl. BFH-Urteile vom 06.02.1996 - VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557, unter 2. und vom 21.12.2021 - VII R 5/19, BFHE 275, 267, BStBl II 2022, 484, Rz 22).

    Grund dafür ist, dass sich die Finanzbehörde nicht schon vor der Entstehung des Anspruchs mit dessen Abtretung befassen soll (vgl. BFH-Urteile vom 06.02.1996 - VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557, unter 2.; Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 46 AO Rz 8 und 42; Drüen in Tipke/Kruse, § 46 AO Rz 33).

  • BGH, 26.06.2002 - VIII ZR 327/00

    Rechtsfolgen der Kenntnis einer Vorausabtretung

    Auszug aus BFH, 07.04.2025 - V B 7/24
    Rn. 23 Insoweit lässt der Kläger außer Betracht, dass die von ihm angeführten Urteile des BGH vom 02.06.1976 - VIII ZR 267/74 (BGHZ 66, 384) und vom 26.06.2002 - VIII ZR 327/00 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2002, 2865) zur Anwendung des § 406 BGB im Fall von Vorausabtretungsvereinbarungen über zukünftige, noch nicht entstandene privatrechtliche Forderungen ergangen und aufgrund der Regelung des § 46 Abs. 2 AO nicht auf steuerliche Wirksamkeit von (Voraus-)Abtretungsvereinbarungen über Steuererstattungsansprüche übertragbar sind.

    Rn. 29 aa) Soweit der Kläger geltend macht, das FG sei bei seiner Entscheidung vom Urteil des BGH vom 02.06.1976 - VIII ZR 267/74 (BGHZ 66, 384) und vom 26.06.2002 - VIII ZR 327/00 (NJW 2002, 2865) abgewichen, berücksichtigt er nicht, dass diese BGH-Urteile weder zu einem vergleichbaren Sachverhalt noch zu einer vergleichbaren Rechtsfrage ergangen sind.

    Rn. 30 bb) Darüber hinaus beruht das Urteil des FG --entgegen der Auffassung des Klägers-- auch nicht auf der vom BGH im Urteil vom 26.06.2002 - VIII ZR 327/00 (NJW 2002, 2865) verworfenen Literaturauffassung, nach der für die Kenntnis des Schuldners im Sinne des § 406 BGB auf den Zeitpunkt des Übergangs der Forderung auf den Zessionar abzustellen ist.

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 07.04.2025 - V B 7/24
    Da zudem das Beschwerdegericht zur Ablehnung der Zulassung nicht in einer dem Charakter des Zulassungsverfahrens nicht gerecht werdenden sachlichen Tiefe argumentieren darf, die dem Revisionsverfahren, in dem die vertiefte Auseinandersetzung stattzufinden hat, vorbehalten ist (vgl. Beschluss des Bundeverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, BVerfGE 158, 282, Rz 229), dürfen die Zulassungsgründe auch nicht in einer Art und Weise ausgelegt oder angewendet werden, die die Zulassung der Revision von einer dem Revisionsverfahren vorbehaltenen sachlichen Argumentationstiefe abhängig machen.

    Rn. 35 c) Im Streitfall kann offenbleiben, ob danach ein qualifizierter Rechtsfehler zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) auch vorliegt, wenn dargelegt wird (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), dass eine nicht auf einen Verfahrensmangel bezogene Rechtsverletzung (Sachrüge) zu einer begründeten Revision (§ 118 Abs. 2 FGO i.V.m. § 126 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 FGO) führt, wobei ohne weiteres erkennbar --und damit ohne Befassung mit einer nach ihrer sachlichen Tiefe dem Revisionsverfahren vorbehaltenen Argumentation (BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, BVerfGE 158, 282, Rz 229)-- mit einem Erfolg der Revision zu rechnen ist.

  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 267/74

    Kenntnis einer Vorausabtretung bei § 406 BGB

    Auszug aus BFH, 07.04.2025 - V B 7/24
    Rn. 23 Insoweit lässt der Kläger außer Betracht, dass die von ihm angeführten Urteile des BGH vom 02.06.1976 - VIII ZR 267/74 (BGHZ 66, 384) und vom 26.06.2002 - VIII ZR 327/00 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2002, 2865) zur Anwendung des § 406 BGB im Fall von Vorausabtretungsvereinbarungen über zukünftige, noch nicht entstandene privatrechtliche Forderungen ergangen und aufgrund der Regelung des § 46 Abs. 2 AO nicht auf steuerliche Wirksamkeit von (Voraus-)Abtretungsvereinbarungen über Steuererstattungsansprüche übertragbar sind.

    Rn. 29 aa) Soweit der Kläger geltend macht, das FG sei bei seiner Entscheidung vom Urteil des BGH vom 02.06.1976 - VIII ZR 267/74 (BGHZ 66, 384) und vom 26.06.2002 - VIII ZR 327/00 (NJW 2002, 2865) abgewichen, berücksichtigt er nicht, dass diese BGH-Urteile weder zu einem vergleichbaren Sachverhalt noch zu einer vergleichbaren Rechtsfrage ergangen sind.

  • BFH, 13.02.2014 - V R 5/13

    Umsatzsteuerfreie Standplatzvermietung - Rüge eines Verfahrensverstoßes gegen § …

    Auszug aus BFH, 07.04.2025 - V B 7/24
    Daher dürfen weder nach den Akten klar feststehende Tatsachen noch sonstige Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt bleiben (BFH-Urteil vom 13.02.2014 - V R 5/13, BFHE 245, 92, BStBl II 2017, 846, Rz 24;… BFH-Beschlüsse vom 22.03.2011 - X B 7/11, BFH/NV 2011, 1005, Rz 8;… vom 19.06.2013 - IX B 1/13, BFH/NV 2013, 1624, Rz 3;… vom 27.07.2020 - V B 78/18, BFH/NV 2020, 1091, Rz 3).

    Rn. 10 Die Darlegung eines derartigen Verstoßes erfordert, unter genauer Angabe der jeweiligen Schriftstücke und Seitenzahlen sich aus den Akten ergebende wesentliche Tatumstände zu benennen, die das FG nicht berücksichtigt hat und darzulegen, dass die Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf der Nichtberücksichtigung dieser Aktenteile beruhen kann (BFH-Urteil vom 13.02.2014 - V R 5/13, BFHE 245, 92, BStBl II 2017, 846, Rz 24;… BFH-Beschluss vom 08.06.2010 - V B 6/10, BFH/NV 2010, 1841, Rz 7 f.).

  • BFH, 31.01.2019 - V B 99/16

    Zu den Nachweisanforderungen an steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen

    Auszug aus BFH, 07.04.2025 - V B 7/24
    Ebenso darf das FG seiner Entscheidung keinen Sachverhalt zugrunde legen, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 08.06.2011 - X B 245/10, BFH/NV 2011, 1710, Rz 7;… vom 19.01.2012 - IV B 3/10, BFH/NV 2012, 740, Rz 3; vom 31.01.2019 - V B 99/16, BFH/NV 2019, 409, Rz 24).

    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärbar sein (vgl. BFH-Beschluss vom 31.01.2019 - V B 99/16, BFH/NV 2019, 409, Rz 10).

  • BGH, 30.11.1977 - VIII ZR 26/76

    Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs

    Auszug aus BFH, 07.04.2025 - V B 7/24
    und vom 28.09.2011 - VII R 52/10, BFHE 235, 111, BStBl II 2012, 92, Rz 7; zu § 159 AO in der bis zum 01.07.1975 geltenden Fassung [jetzt § 46 Abs. 2 AO]: BGH-Urteil vom 30.11.1977 - VIII ZR 26/76, BGHZ 70, 75; Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 22.04.2020 - 6 O 20/19, juris).

    Das Erfordernis der Anzeige erweitert den in § 398 BGB geregelten Tatbestand der Forderungsübertragung durch Abtretung für den dem öffentlichen Recht angehörenden Steuererstattungsanspruch (vgl. BGH-Urteil vom 30.11.1977 - VIII ZR 26/76, BGHZ 70, 75; BFH-Urteil vom 06.02.1996 - VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557, unter 1.) durch ein zusätzliches Erfordernis.

  • BFH, 19.01.2016 - XI R 38/12

    Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding; Organschaft: GmbH & Co. KG als …

    Auszug aus BFH, 07.04.2025 - V B 7/24
    Denn bestehen wie vorliegend lediglich Unterschiede in der Begründung, nicht aber im Ergebnis der Entscheidungen, da vorliegend beide in Betracht kommenden Auslegungen das Erfordernis einer Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung verneinen, liegt eine Abweichung im Sinne von § 11 FGO nicht vor (BFH-Urteil vom 19.01.2016 - XI R 38/12, BFHE 252, 516, BStBl II 2017, 567, Rz 97 f.).
  • BVerfG, 21.02.2025 - 1 BvR 2267/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidung des …

    Auszug aus BFH, 07.04.2025 - V B 7/24
    Rn. 34 Allerdings könnte es sich zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (vgl. BVerfG-Beschluss vom 21.02.2025 - 1 BvR 2267/23, Rz 7) wie auch --im allgemeinen Interesse an einer korrigierenden Entscheidung des Revisionsgerichts-- zur Wahrung der "Einzelfallgerechtigkeit" als erforderlich erweisen, bei der Darlegung von Rechtsverletzungen, die erkennbar zu einem Erfolg des Revisionsverfahrens führen, unabhängig von der Schwere des Rechtsverstoßes "Zugriff" auf ein dann vorliegendes "Fehlurteil" zu nehmen (…BTDrucks 14/4549, S. 10 und 11).
  • BFH, 21.02.2019 - III B 7/18

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

    Auszug aus BFH, 07.04.2025 - V B 7/24
    Ein solcher liegt nach bisheriger Rechtsprechung des BFH vor, wenn die Entscheidung des FG in einem solchen Maß fehlerhaft ist, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur der finanzgerichtlichen Entscheidung wiederhergestellt werden kann, wofür ein selbst "erheblicher Rechtsfehler" nicht ausreicht, sondern eine "greifbare Gesetzwidrigkeit" oder "Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung" erforderlich ist (…so z.B. BFH-Beschlüsse vom 30.08.2016 - II B 100/15, BFH/NV 2017, 39, Rz 18; vom 21.02.2019 - III B 7/18, BFH/NV 2019, 515, Rz 16;… vom 27.04.2017 - IV B 53/16, BFH/NV 2017, 1032, Rz 29;… vom 11.08.2023 - VI B 74/22, BFH/NV 2023, 1221, Rz 39;… vom 23.10.2019 - VII B 40/19, BFH/NV 2020, 81, Rz 38;… vom 04.06.2024 - VIII B 37/23, BFH/NV 2024, 944, Rz 11;… vom 20.07.2022 - IX B 9/21, BFH/NV 2022, 1061 Rz 4;… vom 28.06.2019 - X B 76/18, BFH/NV 2019, 1113, Rz 12;… ebenso Senatsbeschluss vom 20.09.2024 - V B 15/23, BFH/NV 2024, 1424, Rz 9;… vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 12.06.2012 - I B 148/11, BFH/NV 2012, 1802, Rz 32 …und vom 19.12.2019 - XI B 115/18, BFH/NV 2020, 340, Rz 19).
  • BFH, 11.08.2023 - VI B 74/22

    Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023

  • BFH, 27.04.2017 - IV B 53/16

    Unentgeltliche Übertragung eines fremdfinanzierten Grundstücks aus dem …

  • BFH, 16.10.2020 - VI B 13/20

    Anwendungsvoraussetzungen der 1 %-Regelung beim …

  • BFH, 28.06.2019 - X B 76/18

    Fehlende Begründungstiefe einer Schätzung kein qualifizierter …

  • BFH, 23.10.2019 - VII B 40/19

    Keine Prozesszinsen auf einen Steuererstattungsanspruch bei fehlender …

  • BFH, 21.12.2021 - VII R 5/19

    Zeitpunkt der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Vollmachtserteilung an …

  • BFH, 30.08.2016 - II B 100/15

    Erbschaftsteuer des überlebenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • BFH, 16.04.2019 - X B 16/19

    Erledigung eines Antrags auf Augenscheinsbeweis in Bezug auf die …

  • BFH, 12.06.2012 - I B 148/11

    Ausschluss eines Richters wegen der Mitwirkung im vorausgegangenen …

  • BFH, 20.09.2024 - V B 15/23

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten …

  • BFH, 20.07.2022 - IX B 9/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: Greifbare Gesetzwidrigkeit; Verfahrensfehler

  • BFH, 27.07.2016 - V B 4/16

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - …

  • BFH, 19.12.2019 - XI B 115/18

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verzinsung von Ansprüchen aus dem …

  • BFH, 12.02.2014 - V B 100/13

    Anforderungen an umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

  • BFH, 04.06.2024 - VIII B 37/23

    Zulassung der Revision bei vermeintlich fehlerhafter Ablehnung der …

  • BFH, 22.08.2013 - V R 37/10

    Steuerschuldnerschaft bei sog. "Bauleistungen" - Unionsrechtlich gebotene …

  • BFH, 11.01.2017 - X B 104/16

    Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung bei fehlenden Programmierunterlagen; …

  • BFH, 25.07.2019 - III R 34/18

    Koordinierung von Kindergeldansprüchen zwischen zwei EU-Staaten

  • BFH, 28.09.2011 - VII R 52/10

    Formunwirksamkeit einer Abtretungsanzeige bei fehlenden Angaben zum …

  • BFH, 18.08.2015 - III B 112/14

    Beweiskraft des Protokolls zur mündlichen Verhandlung - Sachaufklärungspflicht …

  • BFH, 04.01.2023 - XI B 51/22

    Besteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten nicht …

  • BFH, 27.07.2020 - V B 78/18

    Verfahrensfehler; Gesamtergebnis des Verfahrens; vertragliches Abtretungsverbot; …

  • BFH, 04.02.2005 - VII R 54/04

    Geschäftsmäßiger Erwerb von Erstattungsansprüchen oder Vergütungsansprüchen

  • BFH, 13.08.2019 - III B 2/19

    Keine Minderung der Kfz-Steuer durch Verhängung von Dieselfahrverboten

  • BFH, 03.11.2016 - V B 81/16

    Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens bei unberechtigtem Steuerausweis

  • BFH, 22.03.2011 - X B 7/11

    Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Verfahrensmangel - …

  • BFH, 19.06.2013 - IX B 1/13

    Gesamtergebnis des Verfahrens; nach Leerstand fehlende Vermietungsabsicht

  • BFH, 08.06.2010 - V B 6/10

    Rügeverzicht: Beantragte Zeugeneinvernahme

  • BFH, 08.06.2011 - X B 245/10

    Verstoß gegen klaren Akteninhalt

  • BFH, 19.01.2012 - IV B 3/10

    Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten; gewerblicher Grundstückshandel

  • LG Karlsruhe, 22.04.2020 - 6 O 20/19

    Umsatzsteuer für Leistungen eines Bauunternehmers: Anspruch eines Bauträgers …

  • BFH, 31.08.2026 - V B 79/25

    Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs

    Rn. 27 Im Übrigen kann mangels einer hierauf bezogenen Beschwerdebegründung offenbleiben, ob ein qualifizierter Rechtsanwendungsfehler weitergehend auch dann vorliegt, wenn dargelegt wird (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), dass eine nicht auf einen Verfahrensmangel bezogene Rechtsverletzung (Sachrüge) zu einer begründeten Revision (§ 118 Abs. 2 i.V.m. § 126 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 FGO) führt, wobei ohne Weiteres erkennbar --und damit ohne Befassung mit einer nach ihrer sachlichen Tiefe dem Revisionsverfahren vorbehaltenen Argumentation-- mit einem Erfolg der Revision zu rechnen ist (BFH-Beschluss vom 07.04.2025 - V B 7/24, BFH/NV 2025, 710, Rz 35).
  • BFH, 17.11.2025 - V B 6/24

    Qualifizierter Rechtsfehler bei geltend gemachter Nichtigkeit des angefochtenen …

    Rn. 10 2. Es kann offenbleiben, ob ein qualifizierter Rechtsfehler weitergehend auch dann vorliegt, wenn dargelegt wird (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), dass eine nicht auf einen Verfahrensmangel bezogene Rechtsverletzung (Sachrüge) zu einer begründeten Revision (§ 118 Abs. 2 i.V.m. § 126 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 FGO) führt, wobei ohne weiteres erkennbar --und damit ohne Befassung mit einer nach ihrer sachlichen Tiefe dem Revisionsverfahren vorbehaltenen Argumentation-- mit einem Erfolg der Revision zu rechnen ist (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 07.04.2025 - V B 7/24, BFH/NV 2025, 710, Rz 35).

    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (BFH-Beschluss vom 07.04.2025 - V B 7/24, BFH/NV 2025, 710, Rz 17).

  • BFH, 26.06.2025 - V B 23/24

    Zur Darlegung grundsätzlicher Bedeutung

    Rn. 26 6. Im Streitfall kann offenbleiben, ob die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) die Zulassung der Revision aufgrund eines qualifizierten Rechtsfehlers nicht nur dann erfordert, wenn eine "greifbare Gesetzwidrigkeit" oder "Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung" vorliegen, sondern auch dann, wenn dargelegt wird (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), dass eine nicht auf einen Verfahrensmangel bezogene Rechtsverletzung (Sachrüge) zu einer begründeten Revision (§ 118 Abs. 2 FGO i.V.m. § 126 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 FGO) führt, wobei ohne weiteres erkennbar --und damit ohne Befassung mit einer nach ihrer sachlichen Tiefe dem Revisionsverfahren vorbehaltenen Argumentation-- mit einem Erfolg der Revision zu rechnen ist (Senatsbeschluss vom 07.04.2025 - V B 7/24, BFH/NV 2025, 710, Rz 35).
  • BFH, 04.12.2025 - V B 41/24

    Ort der Lieferung bei Lieferung über ein im Inland befindliches Lager; Darlegung …

    Aus diesem Grund scheidet im Übrigen auch das Vorliegen eines qualifizierten Rechtsfehlers, der zur Zulassung der Revision führen könnte (vgl. BFH-Beschluss vom 07.04.2025 - V B 7/24, BFH/NV 2025, 710, Rz 32 ff.), aus.
  • BFH, 30.05.2025 - V B 61/23

    Rechnungsanforderungen für den Vorsteuerabzug

    Rn. 33 4. Weiter kann mangels einer hierauf bezogenen Beschwerdebegründung offenbleiben, ob ein --ebenfalls zur Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) führender-- qualifizierter Rechtsfehler auch dann vorliegt, wenn dargelegt wird (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), dass eine nicht auf einen Verfahrensmangel bezogene Rechtsverletzung (Sachrüge) zu einer begründeten Revision (§ 118 Abs. 2 i.V.m. § 126 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 FGO) führt, wobei ohne weiteres erkennbar --und damit ohne Befassung mit einer nach ihrer sachlichen Tiefe dem Revisionsverfahren vorbehaltenen Argumentation-- mit einem Erfolg der Revision zu rechnen ist (Senatsbeschluss vom 07.04.2025 - V B 7/24, juris, Rz 35).
  • BFH, 10.11.2025 - V B 70/24

    Einzelrichterübertragung; Recht auf Akteneinsicht; Aktenbeiziehung; Antrag auf …

    Dabei kann mangels einer hierauf bezogenen Beschwerdebegründung offenbleiben, ob ein --ebenfalls zur Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) führender-- qualifizierter Rechtsfehler auch dann vorliegt, wenn dargelegt wird (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), dass eine nicht auf einen Verfahrensmangel bezogene Rechtsverletzung (Sachrüge) zu einer begründeten Revision (§ 118 Abs. 2 i.V.m. § 126 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 FGO) führt, wobei ohne weiteres erkennbar --und damit ohne Befassung mit einer nach ihrer sachlichen Tiefe dem Revisionsverfahren vorbehaltenen Argumentation-- mit einem Erfolg der Revision zu rechnen ist (Senatsbeschluss vom 07.04.2025 - V B 7/24, BFH/NV 2025, 710, Rz 35).
  • BFH, 26.11.2025 - V B 74/24

    Zur mangelnden Darlegung von Zulassungsgründen

    Rn. 36 (2) Die Darlegung eines derartigen Verstoßes erfordert, unter genauer Angabe der jeweiligen Schriftstücke und Seitenzahlen, sich aus den Akten ergebende wesentliche Tatumstände zu benennen, die das FG nicht berücksichtigt hat, und darzulegen, dass die Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf der Nichtberücksichtigung dieser Aktenteile beruhen kann (…BFH-Beschlüsse vom 20.04.2021 - XI B 39/20, BFH/NV 2021, 1209, Rz 25; vom 07.04.2025 - V B 7/24, BFH/NV 2025, 710, Rz 10), woran es hier fehlt.
  • BFH, 28.04.2025 - V B 1/24

    Zur mangelnden Darlegung von Zulassungsgründen

    Rn. 42 Im Übrigen kann mangels einer hierauf bezogenen Beschwerdebegründung offenbleiben, ob ein qualifizierter Rechtsanwendungsfehler weitergehend auch dann vorliegt, wenn dargelegt wird (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), dass eine nicht auf einen Verfahrensmangel bezogene Rechtsverletzung (Sachrüge) zu einer begründeten Revision (§ 118 Abs. 2 i.V.m. § 126 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 FGO) führt, wobei ohne weiteres erkennbar --und damit ohne Befassung mit einer nach ihrer sachlichen Tiefe dem Revisionsverfahren vorbehaltenen Argumentation-- mit einem Erfolg der Revision zu rechnen ist (BFH-Beschluss vom 07.04.2025 - V B 7/24, Rz 35).
  • BFH, 30.05.2025 - V B 60/23

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten …

    Rn. 19 4. Weiter kann mangels einer hierauf bezogenen Beschwerdebegründung offenbleiben, ob ein --ebenfalls zur Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) führender-- qualifizierter Rechtsfehler auch dann vorliegt, wenn dargelegt wird (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), dass eine nicht auf einen Verfahrensmangel bezogene Rechtsverletzung (Sachrüge) zu einer begründeten Revision (§ 118 Abs. 2 i.V.m. § 126 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 FGO) führt, wobei ohne weiteres erkennbar --und damit ohne Befassung mit einer nach ihrer sachlichen Tiefe dem Revisionsverfahren vorbehaltenen Argumentation-- mit einem Erfolg der Revision zu rechnen ist (Senatsbeschluss vom 07.04.2025 - V B 7/24, juris, Rz 35).
  • BFH, 10.11.2025 - V B 26/24

    Zur Verfahrensrüge im Hinblick auf die Pflicht des Finanzgerichts zur Ermittlung …

    Rn. 39 a) Im Streitfall kann offenbleiben, ob die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) die Zulassung der Revision aufgrund eines qualifizierten Rechtsfehlers nicht nur dann erfordert, wenn eine "greifbare Gesetzwidrigkeit" oder "Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung" vorliegen, sondern auch dann, wenn dargelegt wird (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), dass eine nicht auf einen Verfahrensmangel bezogene Rechtsverletzung (Sachrüge) zu einer begründeten Revision (§ 118 Abs. 2 FGO i.V.m. § 126 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 FGO) führt, wobei ohne weiteres erkennbar --und damit ohne Befassung mit einer nach ihrer sachlichen Tiefe dem Revisionsverfahren vorbehaltenen Argumentation-- mit einem Erfolg der Revision zu rechnen ist (BFH-Beschluss vom 07.04.2025 - V B 7/24, BFH/NV 2025, 710, Rz 35).
  • BFH, 24.06.2025 - V B 72/23

    Auslegung von Prozesserklärungen

  • BFH, 10.12.2025 - V B 21/24

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • BFH, 09.02.2026 - V S 2/25

    Darlegungserfordernisse bei PKH-Antrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren

  • BFH, 28.11.2025 - V B 46/24

    Zur mangelnden Darlegung von Zulassungsgründen

  • BFH, 26.11.2025 - V B 72/24

    Voraussetzung für Zulassung der Revision bei kumulativer Entscheidungsbegründung …

  • BFH, 24.11.2025 - V B 23/25

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung des …

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