Rechtsprechung
| BFH, 26.05.2021 - V R 31/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- Bundesfinanzhof
AO § 52 Abs 1, AO § 52 Abs 2 S 1 Nr 7, AO § 60a, AO § 63 Abs 1, KStG § 5 Abs 1 Nr 9 S 1, KStG VZ 2014, AO § 52 Abs 2 S 1 Nr 13
Gemeinnützigkeit des Trägers einer Privatschule
- rechtsinformationen.bund.de
Gemeinnützigkeit des Trägers einer Privatschule
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 Abs 1 AO, § 52 Abs 2 S 1 Nr 7 AO, § 60a AO, § 63 Abs 1 AO, § 5 Abs 1 Nr 9 S 1 KStG 2002
Gemeinnützigkeit des Trägers einer Privatschule - IWW
Art. 7 Abs. 4 Satz 3 des Grundgesetzes (GG), §§ ... 51, 59, 60, 61 der Abgabenordnung (AO), Art. 1 bis 19 GG, § 52 Abs. 1 Satz 2 AO, Art. 3 GG, Art. 7 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 GG, § 60a AO, § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 126 Abs. 2 FGO, § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), §§ 51 bis 68 AO, § 52 Abs. 1 Satz 1 AO, §§ 65 ff. AO, § 118 Abs. 2 FGO, § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO, § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO, § 52 Abs. 2 Satz 1 AO, § 52 Abs. 1 AO, § 63 Abs. 1 AO, 61 AO, § 63 AO, Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Gemeinnützigkeit einer Privatschule im Hinblick auf die von den Eltern zu leistenden Beiträge
- Betriebs-Berater
Gemeinnützigkeit des Trägers einer Privatschule
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinnützigkeit des Trägers einer Privatschule
- rechtsportal.de
Gemeinnützigkeit einer Privatschule im Hinblick auf die von den Eltern zu leistenden Beiträge
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulgeld - Gemeinnützigkeit einer Ergänzungsschule und Schulgeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Privatschule - und die Gemeinnützigkeit ihres Trägers
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Schule muss für Gemeinnützigkeit Abbild der Gesellschaft sein - Schule muss für Gemeinnützigkeit Abbild der Gesellschaft sein
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gemeinnützigkeit des Trägers einer Privatschule
- pwc.de (Kurzinformation)
Keine Gemeinnützigkeit für Träger einer Privatschule
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 20.08.2019 - 6 K 1054/17
- BFH, 26.05.2021 - V R 31/19
Papierfundstellen
- DB 2021, 2266
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BFH, 23.07.2003 - I R 41/03
Gemeinnützigkeit eines Golfclubs
Auszug aus BFH, 26.05.2021 - V R 31/19
Rn. 33 aa) Von einer Förderung der Allgemeinheit kann nur dann ausgegangen werden, wenn im Grundsatz jedermann freien Zutritt zur Körperschaft hat, die Mitglieder sich dementsprechend zumindest als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellen (BFH-Urteile vom 23.07.2003 - I R 41/03, BFHE 203, 305, BStBl II 2005, 443, unter II.1., und vom 13.08.1997 - I R 19/96, BFHE 183, 371, BStBl II 1997, 794, unter II.4.).Gemeinnützigkeitsschädlich sind daher Verpflichtungen zur Zahlung von laufenden Beiträgen, Aufnahmebeiträgen und Umlagen, deren Höhe eine Repräsentation der Allgemeinheit im Mitgliederbestand nicht mehr gewährleistet (BFH-Urteile in BFHE 203, 305, BStBl II 2005, 443, unter II.1.; in BFHE 183, 371, BStBl II 1997, 794, unter II.4., und vom 13.12.1978 - I R 64/77, BFHE 127, 342, BStBl II 1979, 488).
Rn. 37 aa) Die tatsächliche Würdigung des FG (vgl. allgemein BFH-Urteil in BFHE 203, 305, BStBl II 2005, 443, unter II.2.a) kann der Senat nur eingeschränkt überprüfen.
- BFH, 13.08.1997 - I R 19/96
Gemeinnützigkeit eines (Golf-)Sportvereins
Auszug aus BFH, 26.05.2021 - V R 31/19
Rn. 33 aa) Von einer Förderung der Allgemeinheit kann nur dann ausgegangen werden, wenn im Grundsatz jedermann freien Zutritt zur Körperschaft hat, die Mitglieder sich dementsprechend zumindest als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellen (BFH-Urteile vom 23.07.2003 - I R 41/03, BFHE 203, 305, BStBl II 2005, 443, unter II.1., und vom 13.08.1997 - I R 19/96, BFHE 183, 371, BStBl II 1997, 794, unter II.4.).Gemeinnützigkeitsschädlich sind daher Verpflichtungen zur Zahlung von laufenden Beiträgen, Aufnahmebeiträgen und Umlagen, deren Höhe eine Repräsentation der Allgemeinheit im Mitgliederbestand nicht mehr gewährleistet (BFH-Urteile in BFHE 203, 305, BStBl II 2005, 443, unter II.1.; in BFHE 183, 371, BStBl II 1997, 794, unter II.4., und vom 13.12.1978 - I R 64/77, BFHE 127, 342, BStBl II 1979, 488).
- BFH, 12.03.2020 - V R 5/17
Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführervergütungen
Auszug aus BFH, 26.05.2021 - V R 31/19
Zwar sind die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 AO) unter Anwendung des rechtsstaatlich fundierten Verhältnismäßigkeitsprinzips am Ausmaß und Gewicht der Pflichtverletzung auszurichten, sodass bei kleineren, einmaligen Verstößen gegen Gemeinnützigkeitsvorschriften eine Entziehung oder Nichtgewährung der Steuervergünstigung ausscheidet (BFH-Urteil vom 12.03.2020 - V R 5/17, BFHE 268, 415, BStBl II 2021, 55, Rz 60).
- BFH, 17.05.2017 - V R 52/15
Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig - Diskriminierung von Frauen - …
Auszug aus BFH, 26.05.2021 - V R 31/19
Denn durch den Erlass des Festsetzungsbescheides hat das FA der Klägerin für das Streitjahr die Steuerbefreiung als gemeinnützige Körperschaft versagt, wodurch diese beschwert ist (vgl. allgemein Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17.05.2017 - V R 52/15, BFHE 258, 124, BStBl II 2018, 218, Rz 17, und vom 27.11.2013 - I R 17/12, BFHE 244, 194, BStBl II 2016, 68, Rz 14). - BFH, 27.11.2013 - I R 17/12
Steuerbegünstigung einer kommunalen Eigengesellschaft (Rettungsdienst) als …
Auszug aus BFH, 26.05.2021 - V R 31/19
Denn durch den Erlass des Festsetzungsbescheides hat das FA der Klägerin für das Streitjahr die Steuerbefreiung als gemeinnützige Körperschaft versagt, wodurch diese beschwert ist (vgl. allgemein Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17.05.2017 - V R 52/15, BFHE 258, 124, BStBl II 2018, 218, Rz 17, und vom 27.11.2013 - I R 17/12, BFHE 244, 194, BStBl II 2016, 68, Rz 14). - BFH, 09.02.2017 - V R 69/14
Zur Gemeinnützigkeit der Förderung des Turnierbridge
Auszug aus BFH, 26.05.2021 - V R 31/19
Hinzu kommt insoweit, dass die Förderung der Wirtschaft nicht zu den Tätigkeiten zählt, die nach dem --vorbehaltlich einer Entscheidung nach § 52 Abs. 2 Satz 2 AO-- abschließenden Katalog in § 52 Abs. 2 Satz 1 AO als Förderung der Allgemeinheit anerkannt werden kann (s. BFH-Urteil vom 09.02.2017 - V R 69/14, BFHE 257, 6, BStBl II 2017, 1221, Rz 27;… BTDrucks 16/5200, S. 20 zum abschließenden Charakter der Katalogzwecke). - BFH, 17.12.2015 - V R 13/15
Zur Verfolgungsverjährung bei zu Unrecht erlangtem Kindergeld
Auszug aus BFH, 26.05.2021 - V R 31/19
Sie ist nach § 118 Abs. 2 FGO für den BFH bindend, wenn sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen ist und nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt, selbst wenn die Wertung des FG nicht zwingend, sondern lediglich möglich ist (…BFH-Urteile vom 05.12.2018 - XI R 10/16, BFH/NV 2019, 433, Rz 80, und vom 17.12.2015 - V R 13/15, BFH/NV 2016, 534, Rz 23). - BFH, 05.12.2018 - XI R 10/16
Vorsteuerabzug und -korrektur bei Vorauszahlung für nicht geliefertes …
Auszug aus BFH, 26.05.2021 - V R 31/19
Sie ist nach § 118 Abs. 2 FGO für den BFH bindend, wenn sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen ist und nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt, selbst wenn die Wertung des FG nicht zwingend, sondern lediglich möglich ist (BFH-Urteile vom 05.12.2018 - XI R 10/16, BFH/NV 2019, 433, Rz 80, …und vom 17.12.2015 - V R 13/15, BFH/NV 2016, 534, Rz 23). - BVerwG, 08.09.1999 - 6 C 21.98
Kein Ende für weitere Montessori-Schulen in Bayern
Auszug aus BFH, 26.05.2021 - V R 31/19
Denn bei einer Stipendiatenquote von weniger als 10 % waren Kinder aus Haushalten, bei denen von vornherein auszuschließen ist, dass sie die Kosten für den Schulbesuch --neben den allgemeinen Lebenshaltungskosten-- aus eigener Kraft tragen können, schon aufgrund des Verhältnisses von Schulgebühren und Einkommensverteilung in jedem Fall bereits um etwa das 5-fache unterrepräsentiert (vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.09.1999 - 6 C 21/98, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 1280, unter II.1.b bb zur Bedeutung demografischer Faktoren bei der Genehmigung privater Grundschulen). - BFH, 13.12.1978 - I R 64/77
Verein - Golfsport - Gemeinnütziger Zweck - Beschränkung der Mitgliederzahl - …
Auszug aus BFH, 26.05.2021 - V R 31/19
Gemeinnützigkeitsschädlich sind daher Verpflichtungen zur Zahlung von laufenden Beiträgen, Aufnahmebeiträgen und Umlagen, deren Höhe eine Repräsentation der Allgemeinheit im Mitgliederbestand nicht mehr gewährleistet (BFH-Urteile in BFHE 203, 305, BStBl II 2005, 443, unter II.1.; in BFHE 183, 371, BStBl II 1997, 794, unter II.4., und vom 13.12.1978 - I R 64/77, BFHE 127, 342, BStBl II 1979, 488).
- BFH, 01.02.2022 - V R 1/20
Fehlende Gemeinnützigkeit bei Förderung abgeschlossener Personenkreise und …
Rn. 14 b) Hierzu hat der Senat entschieden, dass der Träger einer Privatschule mit dem Schulbetrieb nicht die Allgemeinheit fördert, wenn die Höhe der Schulgebühren auch unter Berücksichtigung eines Stipendienangebots zur Folge hat, dass die Schülerschaft sich nicht mehr als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellt (Senatsbeschluss vom 26.05.2021 - V R 31/19, BFHE 272, 335, BStBl II 2021, 835, Leitsatz). - BFH, 18.08.2021 - V B 25/21
Zur allgemeinpolitischen Betätigung im Rahmen eines steuerbegünstigten Zwecks
Rn. 37 Im Streitfall kann offenbleiben, ob bei kleineren, einmaligen Verstößen gegen Gemeinnützigkeitsvorschriften wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine Versagung der Steuerbefreiung ausscheidet (vgl. zu geringfügigen Verstößen gegen das Mittelverwendungsgebot des § 55 AO BFH-Urteil vom 12.03.2020 - V R 5/17, BFHE 268, 415, BStBl II 2021, 55, Rz 61, m.w.N.; erwähnt, aber nicht einschlägig im BFH-Beschluss vom 26.05.2021 - V R 31/19, BFHE 272, 335, Rz 50). - BFH, 12.12.2024 - V R 28/23
Zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung …
Das FG, das zutreffend davon ausgegangen ist, dass der Kläger trotz der Festsetzung der Körperschaftsteuer auf jeweils 0 EUR beschwert ist (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26.05.2021 - V R 31/19, BFHE 272, 335, BStBl II 2021, 835, Rz 28), hat bei seiner Entscheidung, ob eine allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO vorliegt, Art. 20 Abs. 2 GG außer Betracht gelassen. - BFH, 04.12.2025 - V R 11/24
Gemeinnützigkeit einer unternehmensverbundenen Stiftung
Verstöße gegen Satzungsbestimmungen, die nicht durch die §§ 51 bis 68 AO vorgegeben sind, sind für die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG ohne Bedeutung (vgl. BFH-Urteil vom 26.05.2021 - V R 31/19, BFHE 272, 335, BStBl II 2021, 835, Rz 48: "Übereinstimmung mit den gemeinnützigkeitsrechtlichen Satzungsbestimmungen"; ebenso Unger in Gosch, AO § 63 Rz 7 und 26; BeckOK AO/Erdbrügger, 34. Ed. 17.10.2025, AO § 63 Rz 22; anders FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.05.1996 - 6 K 2210/92, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1996, 937 für eine satzungswidrige Geschäftsführung; FG Münster, Urteil vom 11.12.2014 - 3 K 323/12 Erb, EFG 2015, 739 für einen Verstoß gegen eine satzungsmäßige Vermögenserhaltungspflicht;… vgl. auch Bartmuß/Weber in Winheller/Geibel/Jachmann-Michel, Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht, 3. Aufl., AO § 63 Rz 2: "Deckungsgleichheit von Satzung und Tätigkeit").
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