Rechtsprechung
| BGH, 27.01.2011 - V ZB 255/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Bemessung der Beschwer bei einem Beschluss über die Anstellung eines Hausmeisters durch mehrere Gemeinschaften
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 43 Nr 4 WoEigG, § 46 Abs 1 WoEigG, § 2 ZPO, § 3 ZPO, §§ 3 ff ZPO
Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Bemessung der Beschwer bei einem Beschluss über die Anstellung eines Hausmeisters durch mehrere Gemeinschaften - rechtsprechung-im-internet.de
§ 43 Nr 4 WoEigG, § 46 Abs 1 WoEigG, § 2 ZPO, § 3 ZPO, §§ 3 ff ZPO
Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Bemessung der Beschwer bei einem Beschluss über die Anstellung eines Hausmeisters durch mehrere Gemeinschaften - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erschwerung des Zugangs zu dem von der Zivilprozessordnung eingeräumten Instanzenzug in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise; Erfordernis einer Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 427; ZPO § 9
Berufungswert bei Beschlussanfechtung; gemeinsamer Hauswart für vier WEG-Anlagen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2
Erschwerung des Zugangs zu dem von der Zivilprozessordnung eingeräumten Instanzenzug in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise; Erfordernis einer Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Rechtsverletzung durch Beschwerdewert, Hausmeisterkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Radolfzell, 05.03.2009 - 3 C 281/08
- LG Karlsruhe, 18.08.2010 - 11 S 73/09
- BGH, 27.01.2011 - V ZB 255/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 588
- NZM 2011, 367
- ZMR 2011, 571
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BGH, 27.01.2011 - V ZB 255/10
Dies verletzt den Anspruch der Kläger auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284) und eröffnet die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO (Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368 mwN). - BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus BGH, 27.01.2011 - V ZB 255/10
Dies verletzt den Anspruch der Kläger auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284) und eröffnet die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO (Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368 mwN). - BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92
Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen
- BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15
Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der …
Weil für die Korrektur der Kostenentscheidung das Verbot der Verschlechterung nicht gilt (BGH, Urteil vom 14. Juli 1981 - VI ZR 35/79, MDR 1981, 928), die in der gesamtschuldnerischen Haftung anstelle einer Haftung nach Kopfteilen liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2011 - V ZB 255/10, NJW-RR 2011, 588 Rn. 6), kann der Senat auf eine Haftung der Kläger nach § 100 Abs. 4 Satz 1 ZPO und nicht nur nach § 100 Abs. 1 ZPO erkennen. - BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 147/19
Kündigung namens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Gemäß der gesetzlichen Auslegungsregel des § 427 BGB, die als speziellere Bestimmung der Vermutung des § 420 BGB vorgeht (…Palandt/Grüneberg 78. Aufl. § 427 Rn. 1), begründet dies eine Gesamtschuld, wenn nicht die Auslegung des "Vertragswerks" gemäß §§ 133, 157 BGB ausdrücklich oder doch eindeutig eine Teilschuld ergibt (vgl. BGH 27. Januar 2011 - V ZB 255/10 - Rn. 7). - OLG München, 23.10.2018 - 32 W 1603/18
Streitwert in Wohnungseigentumssachen
Rn. 20 Die Zustimmung zu dem Vertragsschluss kann den von § 9 ZPO geregelten Fällen gleichgesetzt werden (vgl. BGH Urt. v. 27.1.2011 - V ZB 255/10, NZM 2011, 367). - BGH, 26.03.2015 - III ZR 344/14
Verwerfung einer Beschwerde als unzulässig hinsichtlich Mindestbeschwer; …
Eine Berücksichtigung des konkreten Interesses des Klägers kommt, soweit - wie vorliegend - eine normative Streitwertregelung wie § 9 Satz 1 ZPO einschlägig ist, nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - V ZB 255/10, NJW-RR 2011, 588 Rn. 6 und vom 21. Mai 2003 - VIII ZB 10/03, NJOZ 2003, 3008). - LG München I, 25.09.2017 - 36 S 8485/17
Bestimmung des Beschwerdewerts bei Beschluss über Installation von Rauchmeldern
V ZB 255/10, juris Rn. 5).
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