Rechtsprechung
| BGH, 19.02.2026 - V ZB 41/25 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gemeindliches Vorkaufsrecht beim Erwerb eines Aneignungsrechts des Landesfiskus
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 928 Abs 2 S 1 BGB, § 24 BauGB, § 25 BauGB, § 28 Abs 1 S 2 BauGB, § 28 Abs 1 S 3 BauGB
- IWW
§ 928 Abs. 2 Satz 1 BGB, §§ ... 24 ff. BauGB, § 24 BauGB, § 928 Abs. 2 BGB, § 433 BGB, § 78 Abs. 1 GBO, § 78 Abs. 3 GBO, § 71 FamFG, §§ 24 f. BauGB, § 28 Abs. 1 Satz 2 BauGB, § 28 Abs. 1 Sätze 3 und 4 BauGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 BauGB, § 25 Abs. 1 Satz 1 BauGB, §§ 1936, 1942 Abs. 2 BGB, § 453 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 28 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BauGB, § 463 BGB, § 24 Abs. 2 BauGB, § 928 Abs. 1 BGB, § 181 Satz 1 Nr. 5 BauGB, § 207 Satz 1 Nr. 5 BauGB, § 28 Abs. 1 BauGB, § 175 Abs. 2 BauGB, § 200 Abs. 2 BauGB, Art. 129 EGBGB, § 74 Abs. 5, Abs. 6 Satz 2 Halbs. 2 FamFG
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 928 Abs. 2; BauGB §§ 24, 28 Abs. 1
Kein gemeindliches Vorkaufsrecht bei Kaufvertrag über ein Aneignungsrecht des Landesfiskus aus § 928 Abs. 2 S. 1 BGB - meinmietrecht.de
Herrenloses Grundstück: Ohne Negativzeugnis ist die Umschreibung möglich
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- rechtsportal.de
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Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Kaufvertrag über ein Aneignungsrecht des Landesfiskus - und das Vorkaufsrecht der Gemeinde
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Herrenloses Grundstück: Kein Gemeinde-Veto bei Immobilien-Deals des Fiskus
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Kein Vorkaufsrecht der Gemeinde bei Kaufvertrag über Aneignungsrecht des Landesfiskus aus § 928 Abs. 2 Satz 1 BGB
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MDR 2026, 506
- NVwZ 2026, 949
- DNotZ 2026, 467
- FGPrax 2026, 99
- WM 2026, 1005
- Rpfleger 2026, 393
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83
Zum gemeindlichen Vorkaufsrecht bei Wohnungseigentum
Auszug aus BGH, 19.02.2026 - V ZB 41/25
Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats kann das Grundbuchamt die Vorlage eines Negativattests insbesondere dann nicht verlangen, wenn sich schon aus dem zu vollziehenden notariellen Vertrag ergibt, dass ein Vorkaufsfall zweifelsfrei nicht vorliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Februar 1984 - V ZB 24/83, BGHZ 90, 174, 180; Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 14/78, BGHZ 73, 12, 16).Rn. 8 a) Die Entstehung des Rechts zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts ist von der Entstehung des Vorkaufsrechts zu unterscheiden (vgl. zum dreistufigen Aufbau Senat, Beschluss vom 16. Februar 1984 - V ZB 24/83, BGHZ 90, 174, 177 mwN;… ausführlich Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger/ Stock, BauGB [8.2025], § 24 Rn. 13).
Das - hier allein relevante - Recht zur Ausübung des Vorkaufsrechts (sog. Vorkaufsfall) entsteht hingegen erst mit dem Abschluss eines Kaufvertrages über ein solches Grundstück (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Februar 1984 - V ZB 24/83, aaO).
Rn. 9 b) Wie das Beschwerdegericht noch richtig sieht, erfasst § 24 Abs. 1 Satz 1 BauGB ("Kauf von Grundstücken") seinem Wortlaut nach lediglich Grundstückskaufverträge im Sinne des § 433 BGB, d.h. schuldrechtliche Verträge, bei denen die Parteien sich im Kern wechselseitig die Eigentumsverschaffung am Grundstück gegen Zahlung eines Kaufpreises versprechen (vgl. Senat, Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 14/78, BGHZ 73, 12, 15; zu Miteigentumsanteilen Senat, Beschluss vom 16. Februar 1984 - V ZB 24/83, BGHZ 90, 174, 178).
Der Gesetzgeber hat des Weiteren als Reaktion auf den Beschluss des Senats vom 16. Februar 1984 (V ZB 24/83, BGHZ 90, 174) ausdrücklich auch den ursprünglich den Vorkaufsfall begründenden Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und von Erbbaurechten aus praktischen Erwägungen aus dem sachlichen Anwendungsbereich der Vorschriften durch Schaffung des § 24 Abs. 2 BauGB herausgenommen (vgl. BT-Drucks. 10/4630 S. 56, 83) und damit eindeutig gezeigt, dass die §§ 24 f. BauGB nicht auf eine allumfassende Zugriffsmöglichkeit der Gemeinden abzielen.
- BGH, 24.11.1978 - V ZB 14/78
Voraussetzungen für die Pflicht zur Vorlage eines Negativzeugnisses hinsichtlich …
Auszug aus BGH, 19.02.2026 - V ZB 41/25
Sie bewirkt damit eine faktische Grundbuchsperre (vgl. Senat, Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 14/78, BGHZ 73, 12, 15 f.) zur Sicherung des gesetzlichen Vorkaufsrechts aus §§ 24 f. BauGB, dem seit der Gesetzesnovelle im Jahr 1976 keine dingliche Wirkung mehr zukommt (vgl. BT-Drucks. 7/2496 S. 44 zur "Entdinglichung").Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats kann das Grundbuchamt die Vorlage eines Negativattests insbesondere dann nicht verlangen, wenn sich schon aus dem zu vollziehenden notariellen Vertrag ergibt, dass ein Vorkaufsfall zweifelsfrei nicht vorliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Februar 1984 - V ZB 24/83, BGHZ 90, 174, 180; Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 14/78, BGHZ 73, 12, 16).
Denn wenn der zu vollziehende Vertrag die notwendigen Voraussetzungen des gemeindlichen Vorkaufsrechts nicht erfüllt, mithin die Gemeinde ein Vorkaufsrecht nicht ausüben kann, entfällt auch ihr Sicherungsbedürfnis und die deshalb geschaffene Grundbuchsperre (vgl. Senat, Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 14/78, aaO).
Rn. 9 b) Wie das Beschwerdegericht noch richtig sieht, erfasst § 24 Abs. 1 Satz 1 BauGB ("Kauf von Grundstücken") seinem Wortlaut nach lediglich Grundstückskaufverträge im Sinne des § 433 BGB, d.h. schuldrechtliche Verträge, bei denen die Parteien sich im Kern wechselseitig die Eigentumsverschaffung am Grundstück gegen Zahlung eines Kaufpreises versprechen (vgl. Senat, Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 14/78, BGHZ 73, 12, 15; zu Miteigentumsanteilen Senat, Beschluss vom 16. Februar 1984 - V ZB 24/83, BGHZ 90, 174, 178).
So lösen etwa - von Umgehungsgeschäften abgesehen - insbesondere Schenkungsverträge (vgl. Senat, Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 14/78, BGHZ 73, 12, 16), Tauschverträge (vgl. Senat, Urteil vom 11. Dezember 1963 - V ZR 41/62, NJW 1964, 540, 541) und die Einbringungen eines Grundstücks in eine Gesellschaft den Vorkaufsfall nicht aus (…zusammenfassend Battis/Krautzberger/Löhr/Reidt, BauGB, 16. Aufl., § 24 Rn. 16).
- BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90
Umgehung des Vorkaufsrechts
Auszug aus BGH, 19.02.2026 - V ZB 41/25
Maßgeblich ist dabei, ob ein interessengerechtes Verständnis der gewählten Vertragsgestaltung zu dem Ergebnis führt, dass allen formellen Vereinbarungen zum Trotz der Wille der Vertragsschließenden auf eine Eigentumsübertragung (auch) der vorkaufsbelasteten Sache gegen Zahlung eines bestimmten Preises gerichtet war (st. Rspr., vgl. Senat…, Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 272/10, NJW 2012, 1354 Rn. 8 f.; Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 70/03, NJW 2003, 3769; Urteil vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90, BGHZ 115, 335, 339 f.).Mit der von ihm entwickelten Rechtsprechung zu kaufähnlichen Verträgen im vorkaufsrechtlichen Sinne hat der Senat in erster Linie auf eine "einfallsreiche" Kautelarpraxis reagiert, die mit von dem klassischen Grundstückskauf abweichenden Vertragsgestaltungen versucht, Vorkaufsrechte zu unterlaufen (vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90, BGHZ 115, 335, 339 [juris Rn. 15]).
Auch wenn eine Umgehungsabsicht für die Annahme eines kaufähnlichen Vertrages nicht mehr erforderlich ist (vgl. auch Senat…, Urteil vom 20. März 1998 - V ZR 25/97, NJW 1998, 2137 [juris Rn. 13]), liegt dieser Rechtsprechung doch der Gedanke zugrunde, dass bestimmte Gestaltungen jedenfalls objektiv geeignet sind, ein bestehendes Vorkaufsrecht zu umgehen, sodass es nach Treu und Glauben gerechtfertigt erscheint, nicht allein eine formale Betrachtung anzustellen, sondern materielle Gesichtspunkte mit einzubeziehen (vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90, aaO, S. 340 [juris Rn. 18]).
- BGH, 26.09.2003 - V ZR 70/03
Ausübung eines Vorkaufsrechts bei Bestellung einer beschränkt persönlichen …
Auszug aus BGH, 19.02.2026 - V ZB 41/25
Maßgeblich ist dabei, ob ein interessengerechtes Verständnis der gewählten Vertragsgestaltung zu dem Ergebnis führt, dass allen formellen Vereinbarungen zum Trotz der Wille der Vertragsschließenden auf eine Eigentumsübertragung (auch) der vorkaufsbelasteten Sache gegen Zahlung eines bestimmten Preises gerichtet war (st. Rspr., vgl. Senat…, Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 272/10, NJW 2012, 1354 Rn. 8 f.; Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 70/03, NJW 2003, 3769; Urteil vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90, BGHZ 115, 335, 339 f.).Das Rechtskonstrukt der kaufähnlichen Vertragsverhältnisse dient aber nicht dazu, wirtschaftlich übliche und sachangemessene Vertragsgestaltungen zu unterbinden, die dem Grundstückseigentümer (hier: dem Aneignungsberechtigten) an sich zu Gebote stehen (vgl. Senat, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 70/03, NJW 2003, 3769).
- BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91
Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich
Auszug aus BGH, 19.02.2026 - V ZB 41/25
Rn. 19 (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Analogie zulässig und geboten, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. Senat…, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 102/06, NJW 2007, 3124 Rn. 11; Urteil vom 20. November 1992 - V ZR 82/91, BGHZ 120, 239, 251 f.; BGH, Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 290/00, NJW 2003, 1932, 1933 jeweils mwN). - BGH, 14.06.2007 - V ZB 102/06
Verfügung eines Ehegatten über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück; …
Auszug aus BGH, 19.02.2026 - V ZB 41/25
Rn. 19 (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Analogie zulässig und geboten, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 102/06, NJW 2007, 3124 Rn. 11; Urteil vom 20. November 1992 - V ZR 82/91, BGHZ 120, 239, 251 f.; BGH, Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 290/00, NJW 2003, 1932, 1933 jeweils mwN). - BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00
Pay-TV-Abonnementverträge ohne Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig
Auszug aus BGH, 19.02.2026 - V ZB 41/25
Rn. 19 (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Analogie zulässig und geboten, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. Senat…, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 102/06, NJW 2007, 3124 Rn. 11; Urteil vom 20. November 1992 - V ZR 82/91, BGHZ 120, 239, 251 f.; BGH, Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 290/00, NJW 2003, 1932, 1933 jeweils mwN). - BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00
Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem …
Auszug aus BGH, 19.02.2026 - V ZB 41/25
Das Gesetz muss also, gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht, unvollständig sein (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2001 - X ZR 134/00, BGHZ 149, 165, 174). - BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
Auszug aus BGH, 19.02.2026 - V ZB 41/25
So lösen etwa - von Umgehungsgeschäften abgesehen - insbesondere Schenkungsverträge (vgl. Senat, Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 14/78, BGHZ 73, 12, 16), Tauschverträge (vgl. Senat, Urteil vom 11. Dezember 1963 - V ZR 41/62, NJW 1964, 540, 541) und die Einbringungen eines Grundstücks in eine Gesellschaft den Vorkaufsfall nicht aus (…zusammenfassend Battis/Krautzberger/Löhr/Reidt, BauGB, 16. Aufl., § 24 Rn. 16). - BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10
Vorkaufsrecht: Kaufähnliche Vertragsgestaltung bei Einbringung der belasteten …
Auszug aus BGH, 19.02.2026 - V ZB 41/25
Maßgeblich ist dabei, ob ein interessengerechtes Verständnis der gewählten Vertragsgestaltung zu dem Ergebnis führt, dass allen formellen Vereinbarungen zum Trotz der Wille der Vertragsschließenden auf eine Eigentumsübertragung (auch) der vorkaufsbelasteten Sache gegen Zahlung eines bestimmten Preises gerichtet war (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 272/10, NJW 2012, 1354 Rn. 8 f.; Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 70/03, NJW 2003, 3769; Urteil vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90, BGHZ 115, 335, 339 f.). - BGH, 07.07.1989 - V ZR 76/88
Verzicht auf Aneignungsrecht
- BGH, 20.03.1998 - V ZR 25/97
Eintritt des Vorkaufsfalls bei Übertragung einer Eigentumswohnung durch einen …
- VG Magdeburg, 18.06.2013 - 4 A 167/11
Vorkaufsrecht beim Erwerb des Aneignungsrechts an einem herrenlosen Grundstücks
- BGH, 11.06.2026 - V ZB 81/25
Zwangsversteigerung - Bieter müssen gesamte Vertretungskette nachweisen
Die Voraussetzungen für eine entsprechende Anwendung dieser Norm im Zwangsversteigerungsverfahren liegen jedoch nicht vor (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Februar 2026 - V ZB 41/25, juris Rn. 19 zu den Voraussetzungen einer Analogie).
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