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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4704
BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22 (https://dejure.org/2023,4704)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2023 - V ZR 140/22 (https://dejure.org/2023,4704)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2023 - V ZR 140/22 (https://dejure.org/2023,4704)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnungseigentumssache: Bedeutung einer in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen schlichten Verweisung auf die Gesetzeslage nach einer Gesetzesänderung; erforderliches Verfahren bei beabsichtigter baulicher Veränderung durch einen einzelnen Wohnungseigentümer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 S 2 WoEigG, § 20 Abs 1 WoEigG, § 20 Abs 3 WoEigG, § 44 Abs 1 S 2 WoEigG, § 242 BGB
    Wohnungseigentumssache: Bedeutung einer in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen schlichten Verweisung auf die Gesetzeslage nach einer Gesetzesänderung; erforderliches Verfahren bei beabsichtigter baulicher Veränderung durch einen einzelnen Wohnungseigentümer

  • IWW

    § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § ... 20 Abs. 1 WEG, § 20 Abs. 3 WEG, § 242 BGB, § 48 Abs. 5 WEG, § 20 WEG, § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 22 WEG, § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 9a Abs. 2 WEG, § 23 Abs. 3 Satz 1 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB, § 139 ZPO, § 241 Abs. 2, § 280 BGB, § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG, § 280 Abs. 1 Satz 1, § 241 Abs. 2 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10 Abs. 1 S. 2, 20 Abs. 1 u. 3
    Auslegung einer Gemeinschaftsordnung; dynamische Verweisung auf gesetzliche Regelung; Gestattungsbeschluss zu einer baulichen Veränderung; Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

  • Wolters Kluwer

    Schlichte Verweisung in der Gemeinschaftsordnung auf die Gesetzeslage oder der bloßen Wiederholung des Gesetzes als dynamische Verweisung auf die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen; Herbeiführung eines Gestattungsbeschlusses gegebenenfalls im Wege der ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine bauliche Veränderung ohne Zustimmung der Gemeinschaft - Beseitigungsanspruch kann mit Beschlussersetzungsklage erwidert werden; §§ 10, 20 WEG; 1004 BGB

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 1, 3; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2, § 242
    Kein Gestattungsanspruch eines Wohnungseigentümers gegenüber Unterlassungsanspruch der GdWE bei ohne Genehmigungsbeschluss begonnener Baumaßnahme

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG §§ 10 Abs. 1 Satz 2, 20 Abs. 1, Abs. 3; BGB §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 242
    Dynamische Verweisung auf die Gesetzeslage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schlichte Verweisung in der Gemeinschaftsordnung auf die Gesetzeslage oder der bloßen Wiederholung des Gesetzes als dynamische Verweisung auf die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen; Herbeiführung eines Gestattungsbeschlusses gegebenenfalls im Wege der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erst beschließen (lassen) - dann bauen!

Kurzfassungen/Presse (19)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bejaht "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem Wohnungseigentumsrecht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaft: "Einfach drauflos bauen geht nicht"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums - und der Beschlusszwang

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschlusszwang für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem ...

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums auch nach neuem Wohnungseigentumsrecht

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums - "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    WEG-Streit um Swimmingpool - Wer Gemeinschaftseigentum baulich verändern will, muss sich das per Beschluss genehmigen lassen

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Rückbau bei baulichen Veränderungen ohne Beschluss

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erlaubnis einer nicht in der Gemeinschaftsordnung gestatteten baulichen Veränderung durch Gestattungsbeschluss

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bauliche Veränderungen im Gemeinschaftseigentum nur mit Beschluss

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht: Beschlusszwang für bauliche Veränderungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bauen und Veränderungen am Gemeinschaftseigentum: Beschluss erforderlich!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sondernutzung nicht gleich Sondereigentum

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Beschlusszwang - Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nur mit Absprache

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    WEG-Recht: Beschlusszwang für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Garten: Darf man einfach einen Swimmingpool bauen?

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem WEG-Recht

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem Wohnungseigentumsrecht?

Besprechungen u.ä. (3)

  • heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ohne Gestattung der Miteigentümer keine bauliche Veränderung (IMR 2023, 234)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlusszwang mit Ausnahmen (IMR 2023, 235)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 791
  • MDR 2023, 619
  • DNotZ 2023, 524
  • NZM 2023, 370
  • ZMR 2023, 556
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete …

    Auszug aus BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22
    So hat der Senat etwa in der Zuweisung eines Sondernutzungsrechts an einer Terrasse nicht auch die Ermächtigung gesehen, die Terrasse zu überdachen und die Überdachung an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden angrenzenden Wand zu befestigen (Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 7; ähnlich Senat…, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 49/16, NJW 2017, 2184 Rn. 24;… vgl. auch Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 20 Rn. 447G).

    Der Senat hat dies zu § 22 WEG aF offengelassen (vgl. zum Streitstand u.a. Senat, Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 20.07.2018 - V ZR 56/17

    Wohnungseigentumssache: Anspruch von Wohnungseigentümern auf Beseitigung der von …

    Auszug aus BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22
    Fehlt ein entsprechender Beschluss, darf die bauliche Veränderung durch einen einzelnen Wohnungseigentümer nicht vorgenommen werden und stellt eine rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung dar, auf deren Unterlassung ein Anspruch gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juli 2018 - V ZR 56/17, NJW-RR 2018, 1165 Rn. 9), es sei denn, die Wohnungseigentümer hätten das Beschlusserfordernis gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG abbedungen.

    Rn. 29 cc) Ob dies auch für eine ohne vorherigen Beschluss bereits fertig gestellte bauliche Veränderung, die nach dem Vorgesagten einen Beseitigungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 BGB auslöst, durchgängig gilt, ist hier nicht zu entscheiden (vgl. zum dolo-agit-Einwand gegen Beseitigungsansprüche nach altem Recht Senat, Urteil vom 20. Juli 2018 - V ZR 56/17, NJW-RR 2018, 1165 Rn. 27;… Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 265/10, NJW-RR 2012, 140 Rn. 6;… gegen die Zulassung des dolo-agit-Einwands nach neuem Recht AG Paderborn, ZMR 2022, 1018 Rn. 155;… Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 20 Rn. 427;… BeckOGK/Kempfle, WEG [15.12.2022], § 20 Rn. 273;… MüKoBGB/Rüscher, 9. Aufl., § 20 WEG Rn. 14 f.;… dafür aber Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 20 Rn. 182;… Hogenschurz in Jennißen, WEG, 7. Aufl., § 20 Rn. 120).

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22
    Es war auch, unabhängig von der Frage des Beschlusserfordernisses nach altem und nach neuem Recht, zumindest fahrlässig, darauf zu vertrauen, mit einer baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum auch und gerade gegen den erklärten Willen der Klägerin letztlich folgenlos beginnen zu dürfen; ein solcher Rechtsstandpunkt wäre nicht plausibel (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senat…, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 233/10, juris Rn. 21 ff., insoweit nicht abgedruckt in NJW-RR 2011, 1458; Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, BGHZ 179, 238, 246).
  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Wohnungseigentum: Schadensersatzansprüche eines Wohnungseigentümers wegen …

    Auszug aus BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22
    Die Wohnungseigentümer verbindet ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem auch Nebenpflichten folgen (vgl. Senat, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NJW 2018, 2550 Rn. 36).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22
    Entgegen der Revision war mit Rücksicht auf die richterliche Pflicht zur Neutralität auch kein auf die Erhebung einer solchen Klage gerichteter Hinweis des Berufungsgerichts im Rahmen materieller Prozessleitung gemäß § 139 ZPO geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270 f.; Urteil vom 16. Juli 1999 - V ZR 56/98, NJW 1999, 2890, 2892).
  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Wohnungseigentümer; Beschluss …

    Auszug aus BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22
    Zwar können Unterscheidungen zwischen einzelnen Wohnungseigentümern bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen ohne sachlichen Grund eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellen (vgl. Senat, Urteil vom 30. November 2012 - V ZR 234/11, NJW-RR 2013, 355 Rn. 19).
  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 233/10

    Rechtliche Einordnung von Versorgungsleitungen für ein Nachbargrundstück; …

    Auszug aus BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22
    Es war auch, unabhängig von der Frage des Beschlusserfordernisses nach altem und nach neuem Recht, zumindest fahrlässig, darauf zu vertrauen, mit einer baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum auch und gerade gegen den erklärten Willen der Klägerin letztlich folgenlos beginnen zu dürfen; ein solcher Rechtsstandpunkt wäre nicht plausibel (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senat, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 233/10, juris Rn. 21 ff., insoweit nicht abgedruckt in NJW-RR 2011, 1458; Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, BGHZ 179, 238, 246).
  • BGH, 16.07.1999 - V ZR 56/98

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages; Ausgleich für wertsteigernde …

    Auszug aus BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22
    Entgegen der Revision war mit Rücksicht auf die richterliche Pflicht zur Neutralität auch kein auf die Erhebung einer solchen Klage gerichteter Hinweis des Berufungsgerichts im Rahmen materieller Prozessleitung gemäß § 139 ZPO geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270 f.; Urteil vom 16. Juli 1999 - V ZR 56/98, NJW 1999, 2890, 2892).
  • BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19

    Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines …

    Auszug aus BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22
    Rn. 7 1. Zutreffend ist das Berufungsgericht von der im hier gegebenen Übergangsfall fortbestehenden Prozessführungsbefugnis der Klägerin in Anwendung des Rechtsgedankens des § 48 Abs. 5 WEG ausgegangen (vgl. Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, NJW-RR 2021, 1170 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16

    Wohnungseigentum: Nicht hinzunehmender Nachteil bei Ausstrahlung einer baulichen …

    Auszug aus BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22
    So hat der Senat etwa in der Zuweisung eines Sondernutzungsrechts an einer Terrasse nicht auch die Ermächtigung gesehen, die Terrasse zu überdachen und die Überdachung an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden angrenzenden Wand zu befestigen (…Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 7; ähnlich Senat, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 49/16, NJW 2017, 2184 Rn. 24;… vgl. auch Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 20 Rn. 447G).
  • BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21

    Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die …

  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 265/10

    Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch gegen die Installation von …

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 149/18

    Rechte einzelner Wohnungseigentümer bei baulichen Veränderungen des …

  • BGH, 16.07.2021 - V ZR 284/19

    Wohnungseigentumssache: Prozessführungsbefugnis des Wohnungseigentümerverbands …

  • BGH, 23.03.2018 - V ZR 307/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit im "Ärztehaus" zu Wohnzwecken?

  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 196/19

    Wohnungseigentum: Entsprechende Anwendbarkeit der Regelungen über die …

  • BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21

    Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten …

  • BGH, 26.06.2020 - V ZR 199/19

    Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Anlage besteht aus …

  • BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16

    Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs der Wohnungseigentümer gegen einen …

  • BGH, 19.07.2024 - V ZR 139/23

    Umlage von Prozesskosten der in einem Beschlussklageverfahren unterlegenen …

    Vielmehr ist dies grundsätzlich als dynamische Verweisung auf die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen zu verstehen (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, ZWE 2023, 211 Rn. 17).
  • BGH, 21.03.2025 - V ZR 1/24

    Wohnungeigentum: Haftung des vermietenden Wohnungseigentümer für die Beseitigung …

    Ein Wohnungseigentümer, der eine bauliche Veränderung ohne erforderlichen Gestattungsbeschluss vorgenommen hat, kann dem Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht entgegenhalten, dass ein Gestattungsanspruch besteht (Fortführung von Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, NJW-RR 2023, 791).

    Verhalte er sich sehenden Auges gesetzeswidrig, setze er sich auf eigenes Risiko einem Beseitigungsverlangen aus; ein Unterschied zu einem Unterlassungsanspruch, über den der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17. März 2023 (V ZR 140/22) entschieden habe, bestehe im Grundsatz nicht.

    Anders liegt es nur, wenn das Beschlusserfordernis ausdrücklich abbedungen ist oder wenn es sich um übliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums innerhalb des räumlichen Bereichs des Sondereigentums handelt, die ohne weiteres als gestattet anzusehen sind (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, NJW-RR 2023, 791 Rn. 12, 30).

    Das gilt nicht nur im Fall der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, sondern nach der eindeutigen Konzeption des WEMoG auch für Beseitigungsansprüche (so bereits Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, aaO Rn. 12, 29).

    Rn. 22 (2) Das hat sich mit dem Inkrafttreten des WEMoG, wie der Senat bereits im Zusammenhang mit Unterlassungsansprüchen nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB entschieden hat (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, NJW-RR 2023, 791 Rn. 20 ff.), geändert.

    Deshalb kann einem Unterlassungsanspruch nicht unter Berufung auf Treu und Glauben entgegengehalten werden, dass ein Gestattungsanspruch nach § 20 Abs. 3 WEG besteht (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, NJW-RR 2023, 791 Rn. 26).

  • BGH, 26.01.2024 - V ZR 162/22

    Haftung des Wohnungseigentumsverwalters für im Zuge der Vornahme von …

    Rn. 15 a) Hat eine GdWE mit einem Werkunternehmer einen Vertrag zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geschlossen, gehört es zu den Pflichten des Verwalters nach Maßgabe des hier noch anwendbaren (vgl. dazu Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, WuM 2023, 306 Rn. 10 mwN) § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung (jetzt § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG, vgl. BT-Drucks. 19/18791 S. 75), Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr zu überwachen.
  • BGH, 09.02.2024 - V ZR 6/23

    Wohnungseigentumsrecht: Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche in …

    Insbesondere hat das Berufungsgericht unter Berücksichtigung seiner Neutralitätspflicht (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, NJW-RR 2023, 791 Rn. 32 mwN) die im Rahmen materieller Prozessleitung gebotenen Hinweise gemäß § 139 ZPO erteilt.
  • BGH, 25.05.2023 - V ZR 134/22

    Elektronischer Rechtsverkehr und Gewährleistung beim Kauf: Ersatzeinreichung bei …

    Rn. 24 (2) Das gilt umso mehr, als die Anlegung des nach öffentlichem Baurecht erforderlichen zweiten Rettungswegs als bauliche Veränderung i.S.v. § 20 Abs. 1 WEG dem Beschlusszwang unterliegt (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, NZM 2023, 370 Rn. 25 f.).
  • BGH, 12.06.2026 - V ZR 68/25

    Beschlusszwang auch bei Doppelhaushälfte, allerdings abdingbar

    Demnach bedarf jede von einem einzelnen Wohnungseigentümer beabsichtigte bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums eines legitimierenden Beschlusses (vgl. - ebenfalls zu einer Doppelhaushälfte - Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, NJW-RR 2023, 791 Rn. 1, 25).

    Rn. 18 (1) Die Teilungserklärung aus dem Jahr 1979, die Bestandteil der Grundbucheintragung ist und deren Auslegung nach ihrem Wortlaut und Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergibt, vollen Umfangs der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, NJW-RR 2023, 791 Rn. 15 mwN), erschöpft sich, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, in der Bildung der beiden Miteigentumsanteile verbunden mit dem jeweiligen Sondereigentum an den Wohnungen und der Zuweisung von Sondernutzungsflächen.

    Solchen eventuellen Rechtsverstößen käme kein Erklärungswert dahin zu, dass auch künftig und in Bezug auf jegliche bauliche Veränderung auf das Erfordernis eines Einverständnisses verzichtet werden sollte (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, NJW-RR 2023, 791 Rn. 19).

    So ermächtigt die Zuweisung eines Sondernutzungsrechts an einem Dachgarten nicht zur Errichtung eines Dachvorbaus und die Zuweisung eines Sondernutzungsrechts an einer Terrasse nicht zu deren Überdachung, wenn diese an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Wand befestigt werden muss; auch der Bau eines Swimmingpools ist nicht von dem Sondernutzungsrecht an einem Garten umfasst (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, NJW-RR 2023, 791 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22

    Veräußerung von Wohnungseigentum: Passivlegitimation bei einer Klage eines …

    Deshalb müssen auch Altvereinbarungen auf der Grundlage der durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vorgegebenen Systematik verstanden werden (so auch Hogenschurz, ZWE 2023, 73, 74; Forschner, ZWE 2022, 193, 199; siehe zur sog. dynamischen Verweisung in einer Gemeinschaftsordnung auf die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen auch Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, ZWE 2023, 211 Rn. 17).
  • BGH, 07.03.2024 - V ZB 46/23

    Sondereigentumsfähigkeit von Stellplätzen innerhalb einer Doppelstockgarage bzw. …

    Rn. 9 a) Anwendbar ist noch das bisherige Recht, weil es sich bei der Frage, ob im Zusammenhang mit der Teilung des Grundstücks im Jahr 1996 an den Stellplätzen mit den Nummern 89 bis 106 Sondereigentum begründet worden ist, um die Beurteilung eines abgeschlossenen Sachverhalts handelt (vgl. allgemein Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, NJW-RR 2023, 791 Rn. 10 f.).
  • LG Itzehoe, 28.03.2025 - 11 S 44/23

    Sondernutzungsrecht an Gartenteil erlaubt kein Gartenhäuschen!

    Rn. 58 (aa) Bei der Auslegung der in der Teilungserklärung vom 10.05.1979 mit Ergänzung/Abänderung vom 31.05.1979 (Anlage 1 Bl. 8 ff. d.A.) enthaltenen Bestimmungen nach ihrem Wortlaut und Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.2023 - V ZR 140/22 -, Rn. 15, juris), lässt sich die Erklärung nicht dahingehend verstehen, dass das Beschlusserfordernis abbedungen werden sollte.

    Hierin liegt kein Verhalten, das zumindest den Schluss auf einen solchen Rechtsfolgewillen ermöglichte (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.2023, Az. V ZR 140/22, juris Rn. 19).

    Deshalb kann einem Unterlassungsanspruch nicht unter Berufung auf Treu und Glauben entgegengehalten werden, dass ein Gestattungsanspruch nach § 20 Abs. 3 WEG besteht (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, juris Rn. 26).

  • LG München I, 13.12.2023 - 1 S 3566/23

    Überschreitung des Gartensondernutzungsrechts durch Bebauung mit Gartenhaus

    Rn. 31 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagtenseite herangezogenen BGH - Entscheidung (BGH, Urt. v. 17.3.2023-V ZR 140/22, ZWE 2023, 211, beck-online), wonach ein Swimmingpool nicht erlaubt ist, da die Gemeinschaftsordnung keine Bestimmung dahingehend enthielt, dass die Sondernutzungsfläche wie real geteiltes Eigentum behandelt werden solle.
  • AG Paderborn, 18.04.2024 - 52 C 11/23

    Beseitigung von baulichen Veränderungen: So erzwingen Sie den Rückbau

  • BGH, 16.05.2025 - V ZR 270/23

    Teilender Bauträger ist kein Eigentümer!

  • LG Berlin II, 16.01.2024 - 85 S 11/23

    Bauliche Maßnahme bleibt trotz nachträglicher Änderungen rechtmäßig!

  • LG Frankfurt/Main, 06.11.2023 - 13 S 54/23

    Balkonkraftwerke sind nicht privilegiert!

  • LG Itzehoe, 15.07.2024 - 11 S 25/23

    Gültigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Fortgeltung einer Altvereinbarung

  • LG Stuttgart, 04.12.2024 - 19 S 26/23
  • LG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 13 S 98/21

    Recht auf Zugang zum Gemeinschaftseigentum sticht Sondernutzungsrecht!

  • AG Hamburg-St. Georg, 12.07.2024 - 980b C 37/23

    Nachträgliche Genehmigung eines Balkonkraftwerks: Die Details sind entscheidend!

  • LG Düsseldorf, 14.10.2024 - 25 S 9/24
  • LG Frankfurt/Main, 19.02.2024 - 13 S 575/23

    Verstoß gegen Bauordnungsrecht: Beschluss entspricht nicht ordnungsmäßiger …

  • AG Hamburg-St. Georg, 12.07.2024 - 980a C 26/23

    Anspruch auf Rückbau eines Fensters?

  • AG Oberhausen, 19.02.2025 - 334 C 69/23

    Keine Kamera an der Hausfassade!

  • AG Hamburg-St. Georg, 20.12.2024 - 980a C 38/23

    Versagung einer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen ist nur formeller Fehler

  • LG Saarbrücken, 05.03.2024 - 5 S 5/23

    Eigenmächtiger Einbau einer Brandschutztür ist keine brennende Idee!

  • LG Frankfurt/Main, 29.01.2024 - 9 S 8/23
  • LG Dortmund, 18.08.2023 - 17 S 49/23

    Pflicht, Veränderung zurückzubauen, geht nicht auf Sonderrechtsnachfolger über

  • AG Heidelberg, 20.03.2024 - 45 C 128/23

    Recht zum Einbau von Dachgauben erlaubt auch Einbau von Dachfenstern!

  • LG München I, 22.12.2025 - 1 S 4433/24

    Sondernutzungsrecht, Gemeinschaftseigentum, Brandschutzkonzept, …

  • LG Dortmund, 19.09.2023 - 1 S 26/23

    Darf ein WEG-Verwalter ohne Beschlussfassung Klage erheben?

  • LG Köln, 25.04.2024 - 29 S 121/21

    Ausschluss des Anspruchs auf erstmalige plangerechte Herstellung

  • OLG Brandenburg, 23.10.2025 - 1 AR 22/25

    Gerichtsstandsbestimmung bei behaupteter Gesamtschuldnerschaft im WEG-Recht

  • AG Hamburg, 04.02.2026 - 9 C 254/24

    Anspruch auf Rückbau nach baulichen Veränderungen in einer Gemeinschaft der …

  • LG München I, 11.07.2024 - 36 S 3273/23

    Haustierhaltung in Wohnungseigentumsanlage ohne Genehmigung als Verstoß gegen die …

  • LG Düsseldorf, 29.01.2024 - 25 S 54/23
  • LG Dortmund, 03.12.2024 - 1 S 62/24

    Wie bestimmt muss ein Beschluss über die Genehmigung einer baulichen Veränderung …

  • AG Hamburg-Altona, 04.03.2024 - 303b C 17/23

    Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümer: Beseitigungsanspruch für bauliche …

  • AG Hamburg, 12.06.2024 - 9 C 528/23

    Gestattung der Installation eines Außenwasserhahns im Wege einer …

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