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Rechtsprechung
   BGH, 23.05.2025 - V ZR 39/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,12130
BGH, 23.05.2025 - V ZR 39/24 (https://dejure.org/2025,12130)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2025 - V ZR 39/24 (https://dejure.org/2025,12130)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2025 - V ZR 39/24 (https://dejure.org/2025,12130)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Kostentragungspflicht eines Teilerbbauberechtigten für Prüfung der Standsicherheit von tragenden Gebäudeteilen des Fernbahnhofs Frankfurt am Main

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 2 WoEigG, § 14 WoEigG, § 16 Abs 2 WoEigG, § 18 Abs 1 WoEigG, § 19 Abs 1 WoEigG
    Kostentragungspflicht eines Teilerbbauberechtigten für Prüfung der Standsicherheit von tragenden Gebäudeteilen des Fernbahnhofs Frankfurt am Main

  • IWW

    § 67 Satz 1 Halbs. 2 ZPO, § ... 30 Abs. 3 Satz 2 WEG, § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 21 Abs. 8 WEG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 28 Abs. 1 WEG, § 561 ZPO, § 5 Abs. 2 WEG, § 16 Abs. 2, § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 WEG, § 18 Abs. 1 WEG, § 16 Abs. 2 WEG, § 9a Abs. 2 WEG, § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG, § 3 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz (BEVVG), § 5 Abs. 1, Abs. 1a Nr. 1, Abs. 1e Abs. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), § 4 Abs. 1 Satz 1 AEG, § 4 Abs. 3 AEG, § 26 AEG, § 2 Abs. 1 Satz 1 EBO, § 2 Abs. 1 Satz 2 EBO, § 4 AEG, § 2 Abs. 1 EBO, § 5a Abs. 1, 2 AEG, § 14 WEG, § 241 Abs. 2 BGB, 2 WEG, § 1 Abs. 6 Eisenbahnkreuzungsgesetz, § 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 Halbsatz 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 16 Abs. 2, 18 Abs. 1, 30 Abs. 3 S. 2, 44 Abs. 1 S. 2
    Kostentragungspflicht des Teilerbbauberechtigten bei öffentlich-rechtlichen Pflichten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG §§ 16 Abs. 2, 18 Abs. 1, 30 Abs. 3 Satz 2, 44 Abs. 1 Satz 2
    Kostentragungspflicht eines Teilerbbauberechtigten

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 16 Abs. 2, § 18 Abs. 1, § 30 Abs. 3 Satz 2, § 44 Abs. 1 Satz 2
    Kein (zu beschließender) Finanzbedarf der GdWE/GdEB bei Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten eines Wohnungseigentümers/Teilerbbauberechtigten am Gemeinschaftseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer muss Kosten der Prüfung der Standsicherheit tragen?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind DIN-Normen anerkannte Regeln der Technik?

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sind DIN-Normen anerkannte Regeln der Technik? (IBR 2025, 429)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2025, 1042
  • NZM 2025, 600
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (27)

  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 182/12

    Wohnungseigentum: DIN-gerechte Sanierung gravierender Mängel der Bausubstanz als …

    Auszug aus BGH, 23.05.2025 - V ZR 39/24
    Unter der Geltung des § 21 Abs. 8 WEG aF war anerkannt, dass es für die Bestimmtheit eines Beschlussersetzungsantrags - anders als nach der allgemeinen Vorschrift des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO - ausreichend ist, wenn das Rechtsschutzziel hinreichend deutlich wird (vgl. Senat, Urteil vom 24. Mai 2013 - V ZR 182/12, NJW 2013, 2271 Rn. 23;… Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 191/15, NJW 2017, 64 Rn. 7).

    Da DIN-Normen die Vermutung in sich tragen, dass sie den Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik wiedergeben, sind solche Sanierungen grundsätzlich DIN-gerecht auszuführen (näher Senat, Urteil vom 24. Mai 2013 - V ZR 182/12, NJW 2013, 2271 Rn. 25 f. mwN).

  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17

    Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch …

    Auszug aus BGH, 23.05.2025 - V ZR 39/24
    Hat der klagende Wohnungseigentümer einen Anspruch auf eine Beschlussfassung und verbleibt den Wohnungseigentümern bei der Auswahl der zu treffenden Maßnahmen - wie dies regelmäßig etwa bei der Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums der Fall ist (vgl. Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 15) - ein Gestaltungsspielraum, wird bei der Beschlussersetzungsklage das den Wohnungseigentümern zustehende Ermessen durch das Gericht ausgeübt.

    Auf die von dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin in dem - nach der mündlichen Verhandlung vor dem Senat eingereichten - Schriftsatz vom 7. April 2025 angestellten Erwägungen zu einem Ersatzanspruch des eigenmächtig handelnden Wohnungseigentümers (vgl. Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 13 ff.) kommt es somit nicht an.

  • BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20

    Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist …

    Auszug aus BGH, 23.05.2025 - V ZR 39/24
    Umfasst sind ferner Maßnahmen, die die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften sicherstellen (vgl. Senat…, Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, ZWE 2017, 367 Rn. 8) oder die allgemein Gefahren für andere Wohnungseigentümer, Dritte oder das Gemeinschaftseigentum verhindern und eine Haftung der GdWE bzw. der GdEB abwenden sollen (vgl. Senat, Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20, NJW 2022, 326 Rn. 16).
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11

    Wohnungseigentum: Ermessen der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Sanierung …

    Auszug aus BGH, 23.05.2025 - V ZR 39/24
    Rn. 28 (1) Allerdings gehört zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung im Sinne von § 19 Abs. 1, 2 WEG auch die Erfüllung der auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenen Verkehrssicherungspflichten (vgl. Senat…, Urteil vom 13. Dezember 2019 - V ZR 43/19, ZfIR 2020, 433 Rn. 14; Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, MDR 2012, 701 Rn. 12).
  • BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16

    Ordnungsmäßige Verwaltung durch die Wohnungseigentümer: Anspruch eines …

    Auszug aus BGH, 23.05.2025 - V ZR 39/24
    Umfasst sind ferner Maßnahmen, die die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften sicherstellen (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, ZWE 2017, 367 Rn. 8) oder die allgemein Gefahren für andere Wohnungseigentümer, Dritte oder das Gemeinschaftseigentum verhindern und eine Haftung der GdWE bzw. der GdEB abwenden sollen (vgl. Senat…, Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20, NJW 2022, 326 Rn. 16).
  • BGH, 13.12.2019 - V ZR 43/19

    Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gemäß § 280 Abs. 1 BGB gegen …

    Auszug aus BGH, 23.05.2025 - V ZR 39/24
    Rn. 28 (1) Allerdings gehört zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung im Sinne von § 19 Abs. 1, 2 WEG auch die Erfüllung der auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenen Verkehrssicherungspflichten (vgl. Senat, Urteil vom 13. Dezember 2019 - V ZR 43/19, ZfIR 2020, 433 Rn. 14;… Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, MDR 2012, 701 Rn. 12).
  • BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01

    Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches …

    Auszug aus BGH, 23.05.2025 - V ZR 39/24
    Aus ihr folgt eine gemeinschaftliche Pflicht zur Beseitigung von kreuzungsbedingten Gefährdungen (näher dazu BGH…, Urteil vom 11. Januar 2007 - III ZR 294/05, NJW-RR 2007, 457 Rn. 10; BVerwGE 116, 312, 316).
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 294/05

    Zurechnung des Verschuldens eines mit Straßenbauarbeiten beauftragten …

    Auszug aus BGH, 23.05.2025 - V ZR 39/24
    Aus ihr folgt eine gemeinschaftliche Pflicht zur Beseitigung von kreuzungsbedingten Gefährdungen (näher dazu BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - III ZR 294/05, NJW-RR 2007, 457 Rn. 10; BVerwGE 116, 312, 316).
  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BGH, 23.05.2025 - V ZR 39/24
    Sie müssen die Aufbringung der für die ordnungsmäßige Verwaltung erforderlichen Mittel sicherstellen (vgl. Senat…, Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 176/10, NJW 2011, 2958 Rn. 8; Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 17).
  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 176/10

    Wohnungseigentum: Zuordnung von Heizkörpern und Anschlussleitungen an eine …

    Auszug aus BGH, 23.05.2025 - V ZR 39/24
    Sie müssen die Aufbringung der für die ordnungsmäßige Verwaltung erforderlichen Mittel sicherstellen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 176/10, NJW 2011, 2958 Rn. 8;… Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 17).
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15

    Wohnungseigentum: Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an …

  • BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22

    Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur …

  • BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21

    Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die …

  • BGH, 19.07.2024 - V ZR 139/23

    Umlage von Prozesskosten der in einem Beschlussklageverfahren unterlegenen …

  • BGH, 05.07.2024 - V ZR 34/24

    Wohnungseigentum: Ansprüche des einzelnen Wohnungseigentümers wegen …

  • BGH, 08.07.2022 - V ZR 207/21

    Beschlusskompetenz einer Eigentümergemeinschaft bezüglich …

  • BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22

    Veräußerung von Wohnungseigentum: Passivlegitimation bei einer Klage eines …

  • BGH, 23.06.2023 - V ZR 158/22

    Sondernutzungsrecht in WEG: Anfechtung eines Negativbeschlusses; …

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96

    Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn

  • BGH, 11.01.2012 - XII ZR 194/09

    Unterhaltsregress des Scheinvaters: Durchbrechung der Rechtsausübungssperre

  • BGH, 14.02.2014 - V ZR 100/13

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Abgabenschuld aus der Herstellung der …

  • BGH, 25.10.2024 - V ZR 17/24

    Wohnungseigentumsrechtliches Beschlussanfechtungsverfahren: Pflicht des Klägers …

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.2017 - 1 MB 18/17

    Vorläufiger Baustopp im Bahnhof Schleswig

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 19.16

    Aufsichtsverfügung; Berichtspflicht; Dauerverwaltungsakt; Eisenbahnaufsicht; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1998 - 7 A 3818/96

    Anlage; Bahnanlage; Eisenbahnbetriebsbezogenheit; Räumlicher Zusammenhang; …

  • LG Karlsruhe, 26.07.2024 - 11 S 82/23

    Erhöhung der WEG-Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage

  • VG Frankfurt/Main, 24.06.2020 - 4 L 1438/20

    Keine vorläufige Einstellung des Bahnverkehrs nach Eisenbahnunfall

  • BGH, 24.04.2026 - V ZR 102/24

    Zuständigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eine Balkonsanierung …

    Nur sie hat die auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenen Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen, um Gefahren für die Wohnungseigentümer oder Dritte abzuwenden (vgl. Senat, Urteil vom 23. Mai 2025 - V ZR 39/24, NJW-RR 2025, 1042 Rn. 28 mwN).

    So können jedenfalls die Voraussetzungen für die Ersetzung eines sogenannten Grundlagenbeschlusses vorliegen, nach dem zunächst nur über das "Ob" der Maßnahme entschieden werden soll, während das "Wie" der Ausgestaltung durch die Wohnungseigentümer vorbehalten bleibt, wenn der klagende Wohnungseigentümer keinen Anspruch auf Durchführung einer mit der Klage konkret verlangten Sanierungsmaßnahme hat (vgl. Senat, Urteil vom 23. Mai 2025 - V ZR 39/24, NJW-RR 2025, 1042 Rn. 9;… Urteil vom 16. September 2022 - V ZR 69/21, NJW 2023, 63 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 27.02.2026 - V ZR 219/24

    Zum Umfang der Erstherstellungspflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer …

    Rn. 11 aa) Die Beschlussersetzungsklage gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG ist begründet, wenn der klagende Wohnungseigentümer einen Anspruch auf den seinem Rechtsschutzziel entsprechenden Beschluss hat, weil nur eine Beschlussfassung ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (vgl. Senat, Urteil vom 23. Mai 2025 - V ZR 39/24, NZM 2025, 600 Rn. 9;… Urteil vom 16. September 2022 - V ZR 69/21, NJW 2023, 63 Rn. 8 mwN).
  • LG Berlin II, 25.07.2025 - 56 S 40/24

    Bodentiefe Duschwanne ist privilegiert

    Auch nach Inkrafttreten des WEMoG ist daran festzuhalten (BGH, Urteil vom 23. Mai 2025 - V ZR 39/24 -, juris Rn. 11 m. w. N.).

    Es ist regelmäßig ausreichend, wenn die Voraussetzungen für die Ersetzung eines so genannten Grundlagenbeschlusses vorliegen, mit dem zunächst nur über das "Ob" der Maßnahme entschieden werden soll, während das "Wie" der Ausgestaltung durch die Wohnungseigentümer vorbehalten bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 2025 - V ZR 39/24 -, juris Rn. 9;… Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 244/22 -, juris Rn. 8).

  • BGH, 20.02.2026 - V ZR 34/25

    Heizungskeller kann auch im Sondereigentum stehen

    Diese Gebäudeteile, Anlagen und Einrichtungen sind nicht sondereigentumsfähig und stehen daher zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum (vgl. Senat, Urteil vom 23. Mai 2025 - V ZR 39/24, NZM 2025, 600 Rn. 14 für Gebäudeteile;… Beschluss vom 7. März 2024 - V ZB 46/23, NZM 2024, 424 Rn. 15 für Anlagen und Einrichtungen).
  • BGH, 27.01.2026 - V ZR 219/24

    Steckengebliebener Bau: Umfang der Erstherstellungspflicht der Gemeinschaft?

    aa) Die Beschlussersetzungsklage gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG ist begründet, wenn der klagende Wohnungseigentümer einen Anspruch auf den seinem Rechtsschutzziel entsprechenden Beschluss hat, weil nur eine Beschlussfassung ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (vgl. Senat, Urteil vom 23. Mai 2025 - V ZR 39/24, NZM 2025, 600 Rn. 9;… Urteil vom 16. September 2022 - V ZR 69/21, NJW 2023, 63 Rn. 8 mwN).
  • LG Köln, 20.11.2025 - 15 S 9/25
    Rn. 11 a) Soweit die Anfechtung des Negativbeschlusses zu TOP13 ohne Erfolg geblieben ist, kann die Klage nur Erfolg versprechen, soweit ein Anspruch gerade auf die beantragte Beschlussfassung bestand; demgegenüber verspricht die damit verbundene Beschlussersetzungsklage bereits dann Erfolg, wenn der Kläger einen Anspruch auf den seinem Rechtsschutzziel entsprechenden Beschluss hat, weil nur eine Beschlussfassung ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 23. Mai 2025 - V ZR 39/24, Rn. 9; st. Rspr.).

    Rn. 23 Die Beschlussersetzungsklage verspricht dann Erfolg, wenn der Kläger einen Anspruch auf den seinem Rechtsschutzziel entsprechenden Beschluss hat, weil nur eine Beschlussfassung ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 23.05.2025 - V ZR 39/24, Rn. 9; st. Rspr.).

  • AG Hamburg-St. Georg, 25.07.2025 - 980b C 38/24

    Ungenauer Beschluss über Anbringung von Balkonkraftwerken ist nur anfechtbar

    Die Beschlussersetzungsklage ist aber nur dann begründet, wenn der klagende Eigentümer einen Anspruch auf den seinem Rechtsschutzziel entsprechenden Beschluss hat, weil nur eine Beschlussfassung ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (BGH, Urt. v. 23.05.2025 - V ZR 39/24).
  • AG Hamburg-St. Georg, 13.06.2025 - 980b C 42/24

    Vergütungsvereinbarung mit Kanzlei kann nachträglich legitimiert werden

    Da sich das Gericht an die Stelle des Willensbildungsorgans setzen soll, kann eine Beschlussersetzungsklage nur Erfolg haben, wenn der klagende Eigentümer im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung einen Anspruch aus § 18 Abs. 2 gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf den begehrten Beschluss hat (vgl. BGH, Urt. v. 23.05.2025 - V ZR 39/24, Rn. 9;… Skauradszun, in: BeckOGK-WEG, 1.3.2025, § 44, Rn. 50).
  • LG München I, 22.12.2025 - 1 S 4433/24

    Sondernutzungsrecht, Gemeinschaftseigentum, Brandschutzkonzept, …

    Gleiches gilt für Maßnahmen, die sicherstellen, dass das gemeinschaftliche Eigentum die sich aus öffentlichrechtlichen Vorschriften ergebenden Anforderungen einhält oder die allgemein Gefahren für andere Wohnungseigentümer, Dritte oder das Gemeinschaftseigentum verhindern und eine Haftung der GdWE abwenden sollen (vgl. BGH…, Urteil vom 23.06.2017, Az: V ZR 102/16, juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 15.10.2021, Az: V ZR 225/20, juris Rn 16; BGH, Urteil vom 23.05.2025, Az: V ZR 39/24, juris Rn 28).
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