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Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.09.2023

Rechtsprechung
   BGH, 16.05.2023 - VI ZR 116/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,10597
BGH, 16.05.2023 - VI ZR 116/22 (https://dejure.org/2023,10597)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2023 - VI ZR 116/22 (https://dejure.org/2023,10597)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2023 - VI ZR 116/22 (https://dejure.org/2023,10597)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Anspruch auf Unterlassung der wörtlichen Wiedergabe von Auszügen aus von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmten Tagebüchern: Voraussetzung der Anerkennung einer Rechtsnorm als Schutzgesetz; Schutzgesetzeigenschaft der Strafnorm betreffend verbotene Mitteilungen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, § 353d Nr 3 StGB, Art 1 Abs 1 GG
    Anspruch auf Unterlassung der wörtlichen Wiedergabe von Auszügen aus von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmten Tagebüchern: Voraussetzung der Anerkennung einer Rechtsnorm als Schutzgesetz; Schutzgesetzeigenschaft der Strafnorm betreffend verbotene Mitteilungen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unterlassung der wörtlichen Wiedergabe von Auszügen aus den von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmten Tagebüchern eines Betroffenen; Anerkennung einer Rechtsnorm als Schutzgesetz; Besonderer Dokumentationswert eines wörtlichen Zitats wegen seiner Belegfunktion ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    BGB § 823, BGB § 823 Abs. 2, BGB § 826, Haftung nach § 826 BGB, Haftung wegen sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB, Kündigungsschutzgesetz, Verletzung von Schutzgesetzen nach § 823 Abs. 2 BGB

  • Betriebs-Berater

    Zu den Voraussetzungen der Anerkennung einer Rechtsnorm als Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB (hier: § 353d Nr. 3 StGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassung der wörtlichen Wiedergabe von Auszügen aus den von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmten Tagebüchern eines Betroffenen; Anerkennung einer Rechtsnorm als Schutzgesetz; Besonderer Dokumentationswert eines wörtlichen Zitats wegen seiner Belegfunktion ...

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Unterlassung der wörtlichen Wiedergabe von Auszügen aus von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmten Tagebüchern: Voraussetzung der Anerkennung einer Rechtsnorm als Schutzgesetz; Schutzgesetzeigenschaft der Strafnorm betreffend verbotene Mitteilungen ...

Kurzfassungen/Presse (21)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum "Tagebuchstreit"

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Wiedergabe von Olearius-Tagebuch ist keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Von Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmte private Tagebuchaufzeichnungen dürfen bei entsprechendem Informationsinteresse ggf. von Presse zitiert werden

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    »Tagebuchstreit«

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten durch die Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Anhörungsrüge im »Tagebuchstreit«

  • lto.de (Kurzinformation)

    Öffentliches Interesse im Cum-Ex-Streit: Süddeutsche Zeitung durfte aus Olearius-Tagebuch zitieren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Cum-Ex - und der Süddeutsche "Tagebuchstreit"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Streit um Veröffentlichung von Tagebucheinträgen durch eine Zeitung

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Tagebuchzitaten des Cum-Ex-Bankers Olearius rechtmäßig - Veröffentlichung von Tagebuchzitaten des Cum-Ex-Bankers Olearius rechtmäßig

  • tagesschau.de (Pressemeldung)

    Urteil im Cum-Ex-Skandal: Abdruck von Tagebuch-Zitaten rechtmäßig

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Berichterstattung über politische Einflussnahme im Umgang mit Cum-Ex-Geschäften: Presseverlag obsiegt vor BGH

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Berichterstattung über politische Einflussnahme im Umgang mit Cum-Ex-Geschäften: Presseverlag obsiegt vor BGH

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Unterlassung der wörtlichen Wiedergabe von beanstandeten Textpassagen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Tagebuchstreit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sind Tagebucheinträge sicher vor den Strafverfolgungsbehörden?

  • juve.de (Kurzinformation)

    Süddeutsche Zeitung darf aus Tagebüchern zitieren

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verbot der Veröffentlichung von Tagebuchauszügen aufgehoben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bankchef muss Zitate aus Tagebuch dulden - Klärung im Fall Warburg Bank

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Süddeutsche durfte Zitate aus dem Tagebuch im Cum-Ex-Skandal veröffentlichen

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Tagebuchstreit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 237, 111
  • NJW 2024, 51
  • ZIP 2024, 85
  • MDR 2023, 1244
  • GRUR 2023, 1210
  • WM 2023, 1395
  • K&R 2023, 596
  • ZUM 2023, 782
  • afp 2023, 427
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (34)

  • BGH, 10.04.2018 - VI ZR 396/16

    Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - VI ZR 116/22
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist grundsätzlich nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (…vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 2022 - VI ZR 95/21, AfP 2022, 337 Rn. 17; vom 10. April 2018 - VI ZR 396/16, AfP 2018, 222 Rn. 19).

    Unter diesem Gesichtspunkt würde ein gänzlicher Ausschluss der Verbreitung rechtswidrig beschaffter Informationen aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG dazu führen, dass der Grundrechtsschutz von vornherein auch in Fällen entfiele, in denen es seiner bedarf (…Senatsurteile vom 13. Dezember 2022 - VI ZR 280/21, juris Rn. 53;… vom 17. Mai 2022 - VI ZR 141/21, AfP 2022, 429 Rn. 74; vom 10. April 2018 - VI ZR 396/16, AfP 2018, 222 Rn. 21 mwN).

    Der Gewährleistung des Art. 5 Abs. 1 GG kommt dagegen umso geringeres Gewicht zu, je mehr sich die Äußerung unmittelbar gegen ein privates Rechtsgut richtet und im privaten Verkehr in Verfolgung eigennütziger Ziele abgegeben wird (…Senatsurteile vom 17. Mai 2022 - VI ZR 141/21, AfP 2022, 429 Rn. 75; vom 10. April 2018 - VI ZR 396/16, AfP 2018, 222 Rn. 22 mwN).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt nur in Betracht, wenn die Bedeutung der Information für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die öffentliche Meinungsbildung eindeutig die Nachteile überwiegt, die der Rechtsbruch für den Betroffenen und die Geltung der Rechtsordnung nach sich ziehen muss (…vgl. Senatsurteile vom 17. Mai 2022 - VI ZR 141/21, AfP 2022, 429 Rn. 76; vom 10. April 2018 - VI ZR 396/16, AfP 2018, 222 Rn. 23 mwN;… BVerfGE 66, 116, juris Rn. 55 ff.).

    Denn es begründet einen nicht unerheblichen Unterschied im Unrechtsgehalt, ob der Publizierende sich die Information widerrechtlich in der Absicht verschafft, sie gegen den Betroffenen zu verwerten, oder ob er aus dem erkannten Rechtsbruch lediglich Nutzen zieht (vgl. Senatsurteil vom 10. April 2018 - VI ZR 396/16, AfP 2018, 222 Rn. 24 mwN).

    Sie hat damit ihre Aufgabe als "Wachhund der Öffentlichkeit" im demokratischen Rechtsstaat wahrgenommen (vgl. Senatsurteil vom 10. April 2018 - VI ZR 396/16, AfP 2018, 222 Rn. 31;… EGMR, Urteile vom 8. November 2016 - 18030/11, NVwZ 2017, 1843 Rn. 165 ff. - Magyar Helsinki Bizottság/Ungarn;… vom 24. Februar 2015 - 21830/09, NJOZ 2016, 1505 Rn. 45 - Haldimann ua/Schweiz).

  • BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von …

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - VI ZR 116/22
    Vielmehr soll sie auch den von einem Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren Betroffenen vor einer vorzeitigen Bloßstellung schützen und - hinsichtlich des Angeklagten - die bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu seinen Gunsten bestehende Unschuldsvermutung stärken, die nicht durch Vorabveröffentlichungen amtlicher Schriftstücke gefährdet werden soll (…vgl. Erster Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucks. 7/1261, S. 23;… BVerfGE 71, 206, juris Rn. 7; BVerfG, AfP 2014, 435, juris Rn. 25 ff. mwN).

    Die Bestimmung knüpft die strafrechtliche Sanktionierung an die bloße Gefährdung der von ihr geschützten Rechtsgüter (…vgl. BVerfGE 71, 206, juris Rn. 38, 40, 52; AfP 2014, 435, juris Rn. 27 f., 30, 35).

    Rn. 18 Mit dem Inhalt, der der Norm nach dem bisherigen Verständnis zukommt, kann die Bestimmung damit im Einzelfall in Konflikt nicht nur mit Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, AfP 2014, 435, juris Rn. 40), sondern auch mit Art. 10 EMRK geraten.

    Rn. 30 Nur das Zitieren aus Dokumenten amtlichen Ursprungs vermag auch den vom Bundesverfassungsgericht als besonders gefahrträchtig beurteilten und als Strafgrund für das Verbot herausgearbeiteten Eindruck amtlicher Authentizität zu erwecken (…vgl. BVerfGE 71, 206, juris Rn. 38, 40; BVerfG, AfP 2014, 435, juris Rn. 30, 35;… OVG Münster, K&R 2021, 291, juris Rn. 44, 108 zum Eindruck amtlicher Authentizität wegen des amtlichen Charakters der Pressemitteilung einer Staatsanwaltschaft; Gerhard Schmid, Autor - Autorisation - Authentizität bei amtlichen Schriftstücken, Editio 2002, 57 ff., abrufbar unter https://doi.org/10.1515/9783484604445.57).

    Es dient dem Beleg und der Verstärkung des Aussagegehalts (vgl. BVerfG, AfP 2001, 295, 298) und hat deshalb eine besondere Überzeugungskraft (…vgl. BVerfGE 54, 208, juris Rn. 24.;… BVerfGE 71, 206, juris Rn. 38; BVerfG, AfP 2014, 435, juris Rn. 30).

  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - VI ZR 116/22
    Vielmehr soll sie auch den von einem Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren Betroffenen vor einer vorzeitigen Bloßstellung schützen und - hinsichtlich des Angeklagten - die bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu seinen Gunsten bestehende Unschuldsvermutung stärken, die nicht durch Vorabveröffentlichungen amtlicher Schriftstücke gefährdet werden soll (…vgl. Erster Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucks. 7/1261, S. 23; BVerfGE 71, 206, juris Rn. 7;… BVerfG, AfP 2014, 435, juris Rn. 25 ff. mwN).

    Die Bestimmung knüpft die strafrechtliche Sanktionierung an die bloße Gefährdung der von ihr geschützten Rechtsgüter (vgl. BVerfGE 71, 206, juris Rn. 38, 40, 52;… AfP 2014, 435, juris Rn. 27 f., 30, 35).

    Rn. 30 Nur das Zitieren aus Dokumenten amtlichen Ursprungs vermag auch den vom Bundesverfassungsgericht als besonders gefahrträchtig beurteilten und als Strafgrund für das Verbot herausgearbeiteten Eindruck amtlicher Authentizität zu erwecken (vgl. BVerfGE 71, 206, juris Rn. 38, 40;… BVerfG, AfP 2014, 435, juris Rn. 30, 35;… OVG Münster, K&R 2021, 291, juris Rn. 44, 108 zum Eindruck amtlicher Authentizität wegen des amtlichen Charakters der Pressemitteilung einer Staatsanwaltschaft; Gerhard Schmid, Autor - Autorisation - Authentizität bei amtlichen Schriftstücken, Editio 2002, 57 ff., abrufbar unter https://doi.org/10.1515/9783484604445.57).

    Es dient dem Beleg und der Verstärkung des Aussagegehalts (vgl. BVerfG, AfP 2001, 295, 298) und hat deshalb eine besondere Überzeugungskraft (…vgl. BVerfGE 54, 208, juris Rn. 24.; BVerfGE 71, 206, juris Rn. 38;… BVerfG, AfP 2014, 435, juris Rn. 30).

  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 16/93

    Haftung des GmbH-Gesellschafters bei Vermischung des Gesellschafts- mit dem …

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - VI ZR 116/22
    Bei dieser Beurteilung ist in umfassender Würdigung des gesamten Regelungszusammenhangs, in den die Norm gestellt ist, zu prüfen, ob es in der Tendenz des Gesetzgebers liegen konnte, an die Verletzung des geschützten Interesses die deliktische Einstandspflicht des dagegen Verstoßenden mit allen damit zugunsten des Geschädigten gegebenen Haftungs- und Beweiserleichterungen zu knüpfen (…st. Rspr., vgl. Senatsurteile vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 73;… vom 14. Juni 2022 - VI ZR 110/21, VersR 2022, 1177 Rn. 10; jeweils mwN; BGH, Urteil vom 13. April 1994 - II ZR 16/93, BGHZ 125, 366, juris Rn. 21;… vom 27. November 1963 - V ZR 201/61, BGHZ 40, 306, juris Rn. 2;… MünchKommBGB/Wagner, 8. Aufl., § 823 Rn. 532 f., 567 mwN).

    In diesem Zusammenhang kann es auch eine Rolle spielen, ob der Geschädigte in ausreichender Weise anderweitig abgesichert und ein deliktischer Schutz derselben Interessen über § 823 Abs. 2 BGB deshalb entbehrlich ist (…vgl. Senatsurteile vom 5. Februar 1980 - VI ZR 169/79, NJW 1980, 1792, juris Rn. 13;… vom 29. Juni 1982 - VI ZR 33/81, BGHZ 84, 312, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 13. April 1994 - II ZR 16/93, BGHZ 125, 366, juris Rn. 21).

    Ebenso ist zu berücksichtigen, ob ein durch ein Schutzgesetz geschaffener Anspruch im Widerspruch zu allgemeinen Rechtsprinzipien stünde, und zu fragen, ob dieser Widerspruch wirklich gewollt ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 1994 - II ZR 16/93, BGHZ 125, 366, juris Rn. 21;… Steffen in RGRK, 12. Aufl., § 823 Rn. 546).

    Rn. 20 (b) Abgesehen davon sind die Belange der Verfahrensbetroffenen auch ohne die Verwirklichung einer so weitgehenden Rechtsfolge ausreichend abgesichert (…vgl. Senatsurteile vom 5. Februar 1980 - VI ZR 169/79, NJW 1980, 1792, juris Rn. 13;… vom 29. Juni 1982 - VI ZR 33/81, BGHZ 84, 312, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 13. April 1994 - II ZR 16/93, BGHZ 125, 366, juris Rn. 21).

  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 490/12

    Verwertung rechtswidrig beschaffter E-Mails zum Zwecke der …

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - VI ZR 116/22
    Sie gewährleistet zudem Schutz davor, dass die Aufzeichnungen in verkörperter Form für die Öffentlichkeit verfügbar werden und damit über den Inhalt hinaus auch die persönliche Ausdrucksweise des Verfassers nach außen dringt (vgl. Senatsurteile vom 30. September 2014 - VI ZR 490/12, NJW 2015, 782 Rn. 15;… vom 19. Dezember 1978 - VI ZR 137/77, BGHZ 73, 120, juris Rn. 13 ff.; jeweils mwN).

    Denn jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts lässt Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Verfassers zu (Senatsurteil vom 30. September 2014 - VI ZR 490/12, NJW 2015, 782 Rn. 15; BGH…, Urteil vom 25. Mai 1954 - I ZR 211/53, BGHZ 13, 334, juris Rn. 22).

    Aus diesem Grund kommt ihm eine erhebliche Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung zu (Senatsurteil vom 30. September 2014 - VI ZR 490/12, NJW 2015, 782 Rn. 30 mwN).

  • BGH, 17.05.2022 - VI ZR 141/21

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Ehemanns durch eine …

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - VI ZR 116/22
    Unter diesem Gesichtspunkt würde ein gänzlicher Ausschluss der Verbreitung rechtswidrig beschaffter Informationen aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG dazu führen, dass der Grundrechtsschutz von vornherein auch in Fällen entfiele, in denen es seiner bedarf (…Senatsurteile vom 13. Dezember 2022 - VI ZR 280/21, juris Rn. 53; vom 17. Mai 2022 - VI ZR 141/21, AfP 2022, 429 Rn. 74;… vom 10. April 2018 - VI ZR 396/16, AfP 2018, 222 Rn. 21 mwN).

    Der Gewährleistung des Art. 5 Abs. 1 GG kommt dagegen umso geringeres Gewicht zu, je mehr sich die Äußerung unmittelbar gegen ein privates Rechtsgut richtet und im privaten Verkehr in Verfolgung eigennütziger Ziele abgegeben wird (Senatsurteile vom 17. Mai 2022 - VI ZR 141/21, AfP 2022, 429 Rn. 75;… vom 10. April 2018 - VI ZR 396/16, AfP 2018, 222 Rn. 22 mwN).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt nur in Betracht, wenn die Bedeutung der Information für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die öffentliche Meinungsbildung eindeutig die Nachteile überwiegt, die der Rechtsbruch für den Betroffenen und die Geltung der Rechtsordnung nach sich ziehen muss (vgl. Senatsurteile vom 17. Mai 2022 - VI ZR 141/21, AfP 2022, 429 Rn. 76;… vom 10. April 2018 - VI ZR 396/16, AfP 2018, 222 Rn. 23 mwN;… BVerfGE 66, 116, juris Rn. 55 ff.).

  • BGH, 31.05.2022 - VI ZR 95/21

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen …

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - VI ZR 116/22
    Ihnen stehen Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche aus § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog, Art. 1, Art. 2 Abs. 1 GG zu, sofern sie durch eine Berichterstattung über den Inhalt amtlicher Schriftstücke in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt werden (vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 2022 - VI ZR 95/21, AfP 2022, 337; vom 22. Februar 2022 - VI ZR 1175/20, VersR 2022, 830; vom 16. November 2021 - VI ZR 1241/20, AfP 2022, 142).

    Rn. 37 cc) Durch die - ausschließlich angegriffene - wortlautgetreue Wiedergabe von Auszügen aus seinen Tagebüchern hingegen nicht berührt ist das Recht des Klägers auf Schutz seiner Persönlichkeit in seiner Ausprägung, nicht durch identifizierende Berichterstattung über die Verfolgung einer Straftat in den Augen der Adressaten negativ qualifiziert zu werden (vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 2022 - VI ZR 95/21, AfP 2022, 337 Rn. 16;… vom 22. Februar 2022 - VI ZR 1175/20, VersR 2022, 830 Rn. 21;… vom 16. November 2021 - VI ZR 1241/20, AfP 2022, 142 Rn. 14).

    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist grundsätzlich nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 2022 - VI ZR 95/21, AfP 2022, 337 Rn. 17;… vom 10. April 2018 - VI ZR 396/16, AfP 2018, 222 Rn. 19).

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - VI ZR 116/22
    Daher schließt Art. 103 Abs. 2 GG jede Rechtsanwendung aus, die über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht, wobei der Wortlaut als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation aus der Sicht des Normadressaten zu bestimmen ist (vgl. BVerfGE 126, 170, juris Rn. 68 ff., 77;… BVerfGE 87, 399, juris Rn. 58).

    Hätte der Gesetzgeber auch derartige Dokumente privater Urheber dem Tatbestand des § 353d Nr. 3 StGB unterstellen wollen, so hätte er dies durch die Bezeichnung "amtlich verwahrte Dokumente" klar zum Ausdruck bringen können und angesichts seiner Verpflichtungen aus Art. 103 Abs. 2 GG auch zum Ausdruck bringen müssen (vgl. BVerfGE 126, 170, juris Rn. 74 zu Kriterien für mögliche Regelungsalternativen).

  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - VI ZR 116/22
    Daher schließt Art. 103 Abs. 2 GG jede Rechtsanwendung aus, die über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht, wobei der Wortlaut als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation aus der Sicht des Normadressaten zu bestimmen ist (…vgl. BVerfGE 126, 170, juris Rn. 68 ff., 77; BVerfGE 87, 399, juris Rn. 58).

    Dies gilt umso mehr, als die Strafnorm die Meinungsäußerungs- und die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK) einschränkt, die für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierende Bedeutung haben (vgl. BVerfGE 87, 399, juris Rn. 52;… BVerfG, NJW 2020, 2636 Rn. 15).

  • BGH, 22.02.2022 - VI ZR 1175/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Voraussetzungen …

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - VI ZR 116/22
    Ihnen stehen Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche aus § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog, Art. 1, Art. 2 Abs. 1 GG zu, sofern sie durch eine Berichterstattung über den Inhalt amtlicher Schriftstücke in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt werden (vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 2022 - VI ZR 95/21, AfP 2022, 337; vom 22. Februar 2022 - VI ZR 1175/20, VersR 2022, 830; vom 16. November 2021 - VI ZR 1241/20, AfP 2022, 142).

    Rn. 37 cc) Durch die - ausschließlich angegriffene - wortlautgetreue Wiedergabe von Auszügen aus seinen Tagebüchern hingegen nicht berührt ist das Recht des Klägers auf Schutz seiner Persönlichkeit in seiner Ausprägung, nicht durch identifizierende Berichterstattung über die Verfolgung einer Straftat in den Augen der Adressaten negativ qualifiziert zu werden (…vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 2022 - VI ZR 95/21, AfP 2022, 337 Rn. 16; vom 22. Februar 2022 - VI ZR 1175/20, VersR 2022, 830 Rn. 21;… vom 16. November 2021 - VI ZR 1241/20, AfP 2022, 142 Rn. 14).

  • BGH, 16.11.2021 - VI ZR 1241/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen …

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …

  • BGH, 14.06.2022 - VI ZR 110/21

    BGH verneint einen Unterlassungsanspruch von Anwohnern bei Verstößen gegen das …

  • BGH, 27.11.1963 - V ZR 201/61

    Reichsgaragenordnung als Schutzgesetz

  • BGH, 29.06.1982 - VI ZR 33/81

    Nichtentrichtung von Arbeitgeberanteilen

  • BGH, 05.02.1980 - VI ZR 169/79

    StVZO § 29 d Abs 1 ist kein Schutzgesetz iS von BGB § 823 Abs 2.

  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer ./. Wallraff - "Der Aufmacher - Der Mann, der bei 'Bild' Hans Esser war"

  • EGMR, 08.11.2016 - 18030/11

    MAGYAR HELSINKI BIZOTTSÁG v. HUNGARY

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 362/18

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als …

  • EGMR, 24.02.2015 - 21830/09

    Meinungsäußerungsfreiheit schützt Einsatz versteckter Kamera

  • BVerfG, 05.04.2001 - 1 BvR 932/94

    Kaisen - Meinungsfreiheit politischer Parteien im Wahlkampf und Schutz der …

  • BGH, 12.06.2018 - VI ZR 284/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Internet-Presseberichterstattung: …

  • OLG Bamberg, 14.05.2014 - 3 Ss 50/14

    Urkundenfälschung: Existenz einer hoheitlichen Stelle als Voraussetzung eines …

  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 137/77

    Schranken der Presseberichterstattung über Vorgänge aus der Privatsphäre

  • BGH, 10.08.2022 - 6 StR 519/21

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern; Urkundenfälschung; gewerbsmäßiges …

  • BGH, 13.12.2022 - VI ZR 280/21

    Unterlassungsanspruch des Ehemannes gegen die Berichterstattung über die Umstände …

  • EGMR, 14.01.2021 - 281/15

    SOCIÉTÉ EDITRICE DE MEDIAPART ET AUTRES c. FRANCE et 1 autre affaire

  • OLG Hamburg, 31.01.1990 - 1 Ss 93/89
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 32/86

    Urkundenfälschung als Schutzgesetz

  • EGMR, 28.06.2011 - 28439/08

    [FRE]

  • OLG Hamburg, 22.03.2022 - 7 U 25/21

    Strafbarkeit der wörtlichen Wiedergabe von Tagebuchaufzeichnungen aus einem …

  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    Etwas anderes folgt auch nicht aus den - Wortlautwiedergaben aus einem Tagebuch - betreffenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 16.05.2023 (VI ZR 116/22, juris, Rn. 33 ff.), zumal die "Wachhundfunktion" der Presse im vorliegenden Fall, bei dem es weniger um die Belegfunktion des Wortlauts (…BGH a.a.O. Rn. 50) für im Fokus der Öffentlichkeit liegende Umstände eines politischen Skandals etc. als um die weitgehende Bloßstellung des Erblassers durch in vertraulichem Rahmen gemachte Bemerkungen und allenfalls um Einblicke in dessen Sprach- und Denkweise in einem vertraulichen Rahmen fernab der Öffentlichkeit geht.

    Wie oben zum Beklagten zu 1) ausgeführt, ergibt sich in der Abwägung auch aus der Belegfunktion des gesprochenen Wortes mit Blick auf die Entscheidung des BGH vom 16.05.2023 (VI ZR 116/22, juris Rn. 33 ff.) nichts anderes; allein der besagte "Kammerdiener-Blick durch das Schlüsselloch" in das Leben des Erblassers kann den tiefgreifenden Eingriff zu Lebzeiten mangels eines greifbaren Aufdeckungswerts als jeweils überwiegendes Berichterstattungsinteresse nicht rechtfertigen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2026 - 6 MB 49/26

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen das Landgericht Flensburg nur teilweise …

    Rn. 33 (1) Der Vorwurf, das Verwaltungsgericht habe die Schutzgüter des § 353d Nr. 3 StGB verkannt, geht an dieser Stelle ins Leere, soweit damit auf die vom Gesetzgeber getroffene Grundentscheidung Bezug genommen wird, diese Schutzgüter ausnahmslos und ohne die Möglichkeit einer einzelfallbezogenen Abwägung widerstreitender Interessen durch ein abstraktes Gefährdungsdelikt zu schützen (dazu BGH, Urt. v. 16.05.2023 - VI ZR 116/22 -, juris Rn. 17;… Puschke in: MüKo StGB, 4. Aufl. 2022, § 353d Rn. 6).

    Rn. 63 Der ausnahmslos gefasste Tatbestand des § 353d Nr. 3 StGB, der keine einzelfallbezogene Abwägung der widerstreitenden Interessen vorsieht und keine Beeinträchtigung oder nachteiligen Folgen für die geschützten Rechtsgüter im konkreten Einzelfall fordert (BGH, Urt. v. 16.05.2023 - VI ZR 116/22 - juris Rn. 17;… Puschke in: MüKo StGB, 4. Aufl. 2022, § 353d Rn. 73), scheint auf den ersten Blick insoweit keine Möglichkeit zu bieten.

  • BGH, 23.04.2026 - I ZR 41/24

    Der Schatz von Oggersheim - Keine Gewinnherausgabe wegen des Buchs "Vermächtnis - …

    Rn. 134 Der Geheimhaltungswille einer Person ist zwar nicht allgemein, aber jedenfalls mit Blick auf die Inhalte privater Kommunikation deliktsrechtlich geschützt (vgl. BGH…, Urteil vom 26. November 2019 - VI ZR 12/19, GRUR 2020, 313 [juris Rn. 32] mwN;… BGH, GRUR 2022, 407 [juris Rn. 127]; BGH, Urteil vom 16. Mai 2023 - VI ZR 116/22, NJW 2024, 51 [juris Rn. 35]).

    Bei der im Rahmen der Prüfung des Anspruchs vorzunehmenden Interessenabwägung ist auch eine etwaige Rechtswidrigkeit der Informationsbeschaffung zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2024, 51 [juris Rn. 40 bis 43]).

  • OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 132/22

    Unterlassung Behauptung bezüglich Priester im Zusammenhang mit Missbrauchsskandal …

    Andererseits darf nicht verkannt werden, dass der Wiedergabe der in den Berichten der Beklagten verlinkten Originale andererseits ein besonderer Dokumentationswert im Rahmen der kritischen Berichterstattung zukommt, die mit der daraus abgeleiteten Kritik am D. Y. einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit in höchstem Maße berührenden Frage leistet, was in der Abwägung durchaus von Belang sein muss (siehe selbst zu Veröffentlichung von Wortlautinhalten eines an der Grenze des Verstoßes gegen § 353d Nr. 3 StGB veröffentlichen Tagebuchs etwa BGH, Urteil vom 16. Mai 2023 - VI ZR 116/22, GRUR 2023, 1210).

    Der Gewährleistung des Art. 5 Abs. 1 GG kommt dagegen umso geringeres Gewicht zu, je mehr sich die Äußerung unmittelbar gegen ein privates Rechtsgut richtet und im privaten Verkehr in Verfolgung eigennütziger Ziele abgegeben wird (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2023 - VI ZR 116/22, GRUR 2023, 1210 Rn. 42 m.w.N.).

  • BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 2279/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen der wörtlichen Veröffentlichung …

    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 2023 - VI ZR 116/22 -.
  • OLG Hamburg, 19.03.2024 - 7 U 13/23

    Vernehmungsprotokoll - Verbreitung von Aussagen aus staatsanwaltschaftlicher …

    § 353d Nr. 3 StGB ist ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB, das zugunsten des Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens wirkt, dessen Dokumente veröffentlicht werden (entgegen BGH, Urteil vom 16. Mai 2023 - VI ZR 116/22).

    Für die Zulässigkeit der Verbreitung der angegriffenen Zitate sprechen daher die Gesichtspunkte, die den Bundesgerichtshof veranlasst haben, sogar die Veröffentlichung von Tagebuchaufzeichnungen eines Beschuldigten, die sich in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten befinden und der Presse zugespielt worden sind, als zulässig anzusehen (Urt. v. 16.5. 2023, Az. VI ZR 116/22, GRUR 2023, S. 1210 ff., 1217 m.w.N.): Auch die hier von der Beklagten wiedergegebenen Textpassagen enthalten keine Details, sondern Vorgänge, die sein berufliches Wirken als Mitarbeiter der Klägerin zu 1) und damit seine Sozialsphäre betreffen.

    Kein Zweifel besteht allerdings daran - das unterscheidet den hier gegeben Fall von dem, den der Bundesgerichtshof in seinem bereits genannten Urteil (Urt. v. 16.5. 2023, Az. VI ZR 116/22, GRUR 2023, S. 1210 ff. m.w.N.) entschieden hat -, dass das Dokument, aus dem die Beklagte zitiert hat, ein amtliches Dokument im Sinne der genannten Norm ist; denn das Protokoll ist von der Staatsanwaltschaft in ihrer Eigenschaft als amtlich ermittelnde Behörde angefertigt und zur Ermittlungsakte gegeben worden.

    Es erscheint auch in der Sache nicht als kohärent, dass dem Beschuldigten dann, wenn Dokumente aus einer Ermittlungsakte durch das Verschulden der Ermittlungsbehörde an die Presse gelangt und veröffentlicht worden sind, wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus § 839 BGB, Art. 34 GG gegen die Behörde ein Anspruch auf Ersatz seines immateriellen Schadens soll zustehen können (so LG Köln, Urt. v. 24.10.2023, Az. 5 O 195/22, zitiert bei Rauer / Lingenfelder in GRUR-Prax 2024, S. 78 [betreffend die Vorgänge, über die der BGH in seinem Urteil GRUR 2023, S. 1210 ff. zu entscheiden hatte], wenn denn die als verletzt gerügte Norm gar keinen ihn schützenden Charakter haben soll.

  • LG Berlin I, 18.10.2024 - 536 KLs 1/24

    Drei Gerichtsbeschlüsse im Wortlaut: Journalist erhält Verwarnung

    Unter den Begriff "amtliche Dokumente" fallen nur solche, die von einer amtlichen Stelle hergestellt wurden und dem Verfahren zugeordnet sind und das Verfahren betreffen, nicht hingegen Dokumente privater Urheber (BGH, Urteil vom 16. Mai 2023 - VI ZR 116/22 - NJW 2024, 51, 56 Rn. 28).

    Das Tatbestandsmerkmal "amtliche Dokumente" hat durch das Urteil des VI. Zivilsenats bzw. mit der Beschränkung auf Dokumente amtlicher Stellen eine solche richterrechtliche Konkretisierung jüngst erfahren (BGH, Urteil vom 16. Mai 2023 - VI ZR 116/22 - NJW 2024, 51, 55f).

    Mit der Wortlautgrenze sind "amtliche Dokumente" im Sinne von "behördlichen Dokumenten" (wie vom VI. Zivilsenat in BGH, Urteil vom 16. Mai 2023 - VI ZR 116/22 - NJW 2024, 51, 55f vertreten) jedenfalls ebenso vereinbar wie ein Abstellen auf die qualitative Wesentlichkeit eines solchen Dokuments.

    Hierzu hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auch keine implizite Aussage getroffen, da er lediglich über die Qualifizierung von § 353d Nr. 3 StGB als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB als eines individuelle Schadensersatz- und Unterlassungsanspruchs im Lichte des haftungsrechtlichen Gesamtsystem zu befinden hatte (BGH, Urteil vom 16. Mai 2023 - VI ZR 116/22 - NJW 2024, 51, 55).

  • LG Bonn, 24.06.2024 - 63 KLs 1/22

    Cum-Ex-Strafverfahren gegen Christian Olearius eingestellt

    Rn. 139 Zunächst ist festzuhalten, dass der BGH mit Urteil vom 16.05.2023, Aktenzeichen VI ZR 116/22, entschieden hat, dass die Veröffentlichung von Passagen aus den Tagebüchern in der Presse zulässig und von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und die Rechte des Angeklagten insoweit zurückstehen müssen, wobei seitens des Gerichts sogar unterstellt wurde, dass die im amtlichen Gewahrsam befindlichen Tagebücher in rechtswidriger Art und Weise an die Presse weitergegeben wurden.
  • BGH, 31.07.2025 - 5 StR 78/25

    Verurteilung eines Journalisten wegen Veröffentlichung von Beschlüssen aus einem …

    Darunter fallen all jene Dokumente, die von einer amtlichen Stelle hergestellt wurden und dem Verfahren zugeordnet sind oder das Verfahren betreffen (…vgl. MüKoStGB/Puschke, 4. Aufl., § 353d Rn. 62) und die - anders als beispielsweise Lichtbilder oder Audioaufzeichnungen - im Wortlaut veröffentlicht werden können (…vgl. LK/Vormbaum, StGB, 13. Aufl., § 353d Rn. 56; zu Dokumenten privater Urheber vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2023 - VI ZR 116/22, GRUR 2023, 1210, 1214 f. mwN).

    Rn. 26 c) Der Senat weicht nicht in einer ein Anfrageverfahren nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG erfordernden Weise vom Urteil des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 2023 (VI ZR 116/22, ZUM 2023, 782, 787) ab.

  • LG Berlin II, 10.03.2026 - 27 O 51/26

    Örtliche Zuständigkeit bei Unterlassungsanspruch wegen online abrufbarer Äußerung

    Denn auch die Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter oder erlangter Informationen ist vom Schutz der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) umfasst, so dass eine Abwägung der im Einzelfall betroffenen Rechtspositionen durch die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Informationserlangung nicht entfällt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2023 - VI ZR 116/22 - Rn. 41; Kammer…, Urteil vom 20. März 2025 - 27 O 504/23 , GRUR-RS 2025, 7090, Rn. 23 m.w.N.).

    Dem Grundrecht der Meinungsfreiheit kommt umso größeres Gewicht zu, je mehr es sich um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage handelt; das Gewicht der Äußerungsfreiheit ist hingegen umso geringer, je mehr sich die Äußerung unmittelbar gegen ein privates Rechtsgut richtet und im privaten Verkehr in Verfolgung eigennütziger Ziele abgegeben wird (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 16. Mai 2023, a.a.O., Rn. 42).

    Denn es begründet einen nicht unerheblichen Unterschied im Unrechtsgehalt, ob der Publizierende sich die Information widerrechtlich in der Absicht verschafft, sie gegen den Betroffenen zu verwerten, oder ob er aus dem erkannten Rechtsbruch lediglich Nutzen zieht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2023, a.a.O. Rn. 43).

  • LG Berlin II, 20.03.2025 - 27 O 504/23

    Veröffentlichung rechtswidrig erlangter Informationen

  • LG Berlin II, 06.01.2026 - 27 O 412/25

    Zulässigkeit identifizierender Verdachtsberichterstattung über Rechtsanwalt und …

  • LG Berlin II, 18.12.2025 - 27 O 393/25

    Zulässigkeit einer strafprozessbegleitenden Verdachtsberichterstattung über …

  • OLG Frankfurt, 02.05.2024 - 16 U 26/23

    Heimliche Tonaufnahmen und Presserecht

  • LG Köln, 24.10.2023 - 5 O 195/22

    Weitergabe von Tagebuchinhalten: NRW muss Bankier Olearius entschädigen

  • LG Hamburg, 19.02.2026 - 324 O 2/26

    Unterlassungsanspruch wegen Video-Berichterstattung über laufendes Strafverfahren

  • OLG Frankfurt, 16.11.2023 - 16 U 149/22

    Rückerstattung von verlorenen Glücksspieleinsätzen im Online-Glückspiel von …

  • OLG Frankfurt, 16.11.2023 - 16 U 192/22

    Rückforderung von Einsätzen bei Online-Glückspielen

  • OLG Frankfurt, 16.11.2023 - 16 U 150/22

    Rückforderung von Online-Glückspielverlusten

  • OLG Celle, 26.01.2026 - 5 U 231/25

    Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes bei ehrenschutzrechtlichen …

  • OLG Frankfurt, 17.06.2024 - 16 W 6/21

    Verdachtsberichterstattung auf Basis einer Bundestagsdrucksache ohne eigene …

  • LG Berlin II, 16.12.2025 - 27 O 386/25

    Unterlassungsanspruch wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung über einen …

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Rechtsprechung
   BGH, 19.09.2023 - VI ZR 116/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,30606
BGH, 19.09.2023 - VI ZR 116/22 (https://dejure.org/2023,30606)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2023 - VI ZR 116/22 (https://dejure.org/2023,30606)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2023 - VI ZR 116/22 (https://dejure.org/2023,30606)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht und § 353d StGB

  • lto.de (Kurzinformation)

    Weitergabe von Tagebuchinhalten zu Cum-Ex: Olearius scheitert mit Anhörungsrüge

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Cum-Ex-Tagebuchstreit: Olearius scheitert mit Anhörungsrüge vor BGH

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2024, 53
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 19.09.2023 - VI ZR 116/22
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, NJW 2005, 1432 f.).
  • BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04

    Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer …

    Auszug aus BGH, 19.09.2023 - VI ZR 116/22
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, NJW 2005, 1432 f.).
  • BGH, 16.10.2008 - III ZR 253/07

    Zulässigkeit einer Wider-Widerklage

    Auszug aus BGH, 19.09.2023 - VI ZR 116/22
    Der Kläger führt nicht aus, was er im Falle der Gelegenheit zur Äußerung auf einen richterlichen Hinweis vorgetragen hätte (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Februar 2003 - XI ZR 153/02, NJW-RR 2003, 1003, juris Rn. 2; Urteil vom 16. Oktober 2008 - III ZR 253/07, NJW 2009, 148 Rn. 10).
  • BGH, 11.02.2003 - XI ZR 153/02

    Zulassung der Revision wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; …

    Auszug aus BGH, 19.09.2023 - VI ZR 116/22
    Der Kläger führt nicht aus, was er im Falle der Gelegenheit zur Äußerung auf einen richterlichen Hinweis vorgetragen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - XI ZR 153/02, NJW-RR 2003, 1003, juris Rn. 2;… Urteil vom 16. Oktober 2008 - III ZR 253/07, NJW 2009, 148 Rn. 10).
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