Rechtsprechung
| BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- bundesgerichtshof.de
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Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Rückwärtsfahren auf Einbahnstraße; Anwendung des Anscheinsbeweises bei Zusammenstoß eines aus einer Grundstückszufahrt auf eine Einbahnstraße einfahrenden Fahrzeugs mit einem auf der Einbahnstraße unzulässig rückwärts fahrenden Fahrzeug
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 5 StVO, § 10 S 1 StVO, § 41 Abs 1 Anl 2 Zeichen 220 StVO, § 286 ZPO, § 7 Abs 1 StVG
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Rückwärtsfahren auf Einbahnstraße; Anwendung des Anscheinsbeweises bei Zusammenstoß eines aus einer Grundstückszufahrt auf eine Einbahnstraße einfahrenden Fahrzeugs mit einem auf der Einbahnstraße unzulässig rückwärts fahrenden Fahrzeug - IWW
§ 10 Satz 1 StVO, § ... 9 Abs. 5 StVO, § 41 Abs. 1 StVO, § 7 Abs. 1, § 18 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, § 17 Abs. 1, § 18 Abs. 3 StVG, § 254 BGB, § 17 StVG, § 286 ZPO, § 9 Abs. 5, § 563 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Befahren einer Einbahnstraße nur in vorgeschriebener Fahrtrichtung; Unzulässigkeit des Rückwärtsfahrens entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung; (Unmittelbares) Rückwärtseinparken ("Rangieren") als zulässiges Rückwärtsfahren auf Richtungsfahrbahnen gegen die ...
- RA Kotz
Rückwärtsfahren auf Einbahnstraße: Haftungsverteilung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 41 Abs. 1 ; ZPO § 286
Befahren einer Einbahnstraße nur in vorgeschriebener Fahrtrichtung; Unzulässigkeit des Rückwärtsfahrens entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung; (Unmittelbares) Rückwärtseinparken ("Rangieren") als zulässiges Rückwärtsfahren auf Richtungsfahrbahnen gegen die ... - datenbank.nwb.de
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Rückwärtsfahren auf Einbahnstraße; Anwendung des Anscheinsbeweises bei Zusammenstoß eines aus einer Grundstückszufahrt auf eine Einbahnstraße einfahrenden Fahrzeugs mit einem auf der Einbahnstraße unzulässig rückwärts fahrenden Fahrzeug
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
Unfall nach Rückwärtsfahrt auf der Einbahnstraße - Wie haftet der "Rückwärtsfahrer"?
- lto.de (Pressebericht, 24.11.2023)
Parkplatzsuche: Es gibt kein Zurück in der Einbahnstraße
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückwärts durch die Einbahnstraße
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Haftungsverteilung bei Unfall: Rückwärtsfahren in Einbahnstraße und der Anscheinsbeweis
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist verboten
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Rückwärtsfahren in der Einbahnstraße
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Rückwärtsfahrt in der Einbahnstraße - Das ist auch dann verboten, wenn die Fahrerin für einen ausparkenden Wagen Platz schaffen will
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Besonderheiten bei der Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall infolge eines Rückwärtsfahrens in einer Einbahnstraße
- anwalt.de (Kurzinformation)
Rückwärtsfahren in der Einbahnstraße verboten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen ist verboten
- haufe.de (Kurzinformation)
Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen - nur in den seltensten Fällen erlaubt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unzulässiges Rückwärtsfahren in Einbahnstraße zwecks Ermöglichung der Ausfahrt eines anderen Fahrzeugs aus Parklücke - Zulässig ist Rückwärtseinparken oder Rückwärtsausfahrt von einem Grundstück
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§ 41 StVO
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 23.08.2021 - 18 C 79/19
- LG Düsseldorf, 02.09.2022 - 22 S 390/21
- BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
Papierfundstellen
- NJW 2024, 146
- MDR 2023, 1587
- NZV 2024, 92
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (14)
- OLG Düsseldorf, 24.10.2017 - 1 U 133/16
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge in einer Einbahnstraße
Auszug aus BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
Verboten ist auch das Rückwärtsfahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2018, 657, 658, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, DAR 1978, 171).Lediglich (unmittelbares) Rückwärtseinparken ("Rangieren") ist - ebenso wie Rückwärtseinfahren aus einem Grundstück auf die Straße - kein unzulässiges Rückwärtsfahren auf Richtungsfahrbahnen gegen die Fahrtrichtung (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2018, 657, 658, juris Rn. 20;… VGH Baden-Württemberg, Justiz 2017, 355, juris Rn. 5; Ternig, VD 2018, 208).
Demgegenüber ist Rückwärtsfahren auch dann unzulässig, wenn es dazu dient, erst zu einer (freien oder freiwerdenden) Parklücke zu gelangen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2018, 657, 658, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, DAR 1978, 171;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 47. Aufl., § 9 StVO Rn. 51, § 41 StVO Rn. 248b;… a.A. Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht 27. Aufl., § 9 StVO Rn. 67;… Freymann in Geigel, Haftpflichtprozess 28. Aufl., Kap. 27 Rn. 306).
- BGH, 17.01.2023 - VI ZR 203/22
Verkehrsunfallbedingter Schadensersatz bei Verletzung des Sicherungseigentums an …
Auszug aus BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
Die Abwägung ist aufgrund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; ein Faktor bei der Abwägung ist dabei das beiderseitige Verschulden (vgl. Senatsurteile vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22, NJW 2023, 1361 Rn. 29;… vom 8. März 2022 - VI ZR 1308/20, NJW 2022, 1810 Rn. 8 mwN).Weiter ändert das Rückwärtsfahren der Beklagten zu 1 nichts daran, dass sie grundsätzlich ein "anderer Verkehrsteilnehmer" im Sinne von § 9 Abs. 5 und § 10 Satz 1 StVO war (vgl. dazu Senatsurteile vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22, NJW 2023, 1361 Rn. 33;… vom 15. Mai 2018 - VI ZR 231/17, NJW 2018, 3095 Rn. 12;… a.A. Freymann in Geigel, Haftpflichtprozess 28. Aufl., Kap. 27 Rn. 303, 310;… Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht 27. Aufl., § 10 StVO Rn. 2).
- BGH, 15.02.2022 - VI ZR 937/20
BGH verwirft sog. "taggenaue Berechnung" des Schmerzensgeldes
Auszug aus BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
Es existiert kein Erfahrungssatz, wonach sich der Schluss aufdrängt, dass unter diesen Umständen den rückwärts aus der Grundstückszufahrt auf die Einbahnstraße einfahrenden Kläger ein Verschulden trifft (vgl. OLG Köln, VersR 1992, 332, 333;… Freymann in Geigel, Haftpflichtprozess 28. Aufl., Kap. 27 Rn. 319; siehe weiter OLG Düsseldorf…, Urteil vom 15. Mai 2012 - 1 U 127/11, juris Rn. 37 f.;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 47. Aufl., § 10 StVO Rn. 11 f.; Scholten, ZfSch 2022, 252).Rn. 21 Auf die von der Revision erörterte Frage, welche (tatbestandlichen) Feststellungen zu den zeitlichen und örtlichen Verhältnissen sowie zum Fahren und Stehen der Fahrzeuge getroffen worden sind und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben, kommt es danach für die revisionsrechtliche Prüfung nicht mehr an (…vgl. zum Rückwärtsfahren bei Parkplatzunfällen Senatsurteil vom 11. Oktober 2016 - VI ZR 66/16, NJW 2017, 1175 Rn. 8 ff. mwN; siehe weiter Scholten, ZfSch 2022, 252).
- BGH, 15.05.2018 - VI ZR 231/17
Haftung bei Kfz-Unfall: Begriff des anderen Verkehrsteilnehmers im Zusammenhang …
Auszug aus BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
Rn. 15 a) Zwar ist entgegen der Auffassung der Revision das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass im vorliegenden Fall neben § 10 Satz 1 StVO auch § 9 Abs. 5 StVO anzuwenden ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 15. Mai 2018 - VI ZR 231/17, NJW 2018, 3095 Rn. 12).Weiter ändert das Rückwärtsfahren der Beklagten zu 1 nichts daran, dass sie grundsätzlich ein "anderer Verkehrsteilnehmer" im Sinne von § 9 Abs. 5 und § 10 Satz 1 StVO war (…vgl. dazu Senatsurteile vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22, NJW 2023, 1361 Rn. 33; vom 15. Mai 2018 - VI ZR 231/17, NJW 2018, 3095 Rn. 12;… a.A. Freymann in Geigel, Haftpflichtprozess 28. Aufl., Kap. 27 Rn. 303, 310;… Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht 27. Aufl., § 10 StVO Rn. 2).
- BGH, 06.10.1981 - VI ZR 296/79
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem den Radweg einer …
Auszug aus BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
In der Gegenrichtung steht sie dem Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn grundsätzlich nicht zur Verfügung (vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 1981 - VI ZR 296/79, NJW 1982, 334, juris Rn. 10).Dies wäre nur der Fall gewesen, wenn besondere Umstände vorgelegen hätten (vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 1981 - VI ZR 296/79, NJW 1982, 334, juris Rn. 14).
- BGH, 01.08.2023 - VI ZR 82/22
Produkthaftung: Vorliegen eines Produktfehlers bei einem gebrochenen Keramikinlay …
Auszug aus BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
Rn. 17 aa) Die Frage, ob ein Anscheinsbeweis eingreift, unterliegt der Prüfung durch das Revisionsgericht (vgl. Senatsurteile vom 1. August 2023 - VI ZR 82/22, juris Rn. 26;… vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16, NJW 2017, 1177 Rn. 9 mwN).Ein Anscheinsbeweis kommt in Betracht, wenn ein typischer Geschehensablauf feststeht, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf einen ursächlichen Zusammenhang oder ein schuldhaftes Verhalten rechtfertigt (vgl. Senatsurteil vom 1. August 2023 - VI ZR 82/22, juris Rn. 26;… Senatsbeschluss vom 28. Februar 2023 - VI ZR 98/22, NJW-RR 2023, 700 Rn. 12; jew. mwN).
- BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15
Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den …
Auszug aus BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
Zudem ist bei der Anwendung des Anscheinsbeweises grundsätzlich Zurückhaltung geboten, weil er es erlaubt, bei typischen Geschehensabläufen aufgrund allgemeiner Erfahrungssätze auf einen ursächlichen Zusammenhang oder ein schuldhaftes Verhalten zu schließen, ohne dass im konkreten Fall die Ursache bzw. das Verschulden festgestellt ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 6/15, NJW 2016, 1098 Rn. 14 mwN). - BGH, 11.10.2016 - VI ZR 66/16
Haftungsverteilung bei Parkplatzunfall: Anscheinsbeweis zu Lasten eines …
Auszug aus BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
Rn. 21 Auf die von der Revision erörterte Frage, welche (tatbestandlichen) Feststellungen zu den zeitlichen und örtlichen Verhältnissen sowie zum Fahren und Stehen der Fahrzeuge getroffen worden sind und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben, kommt es danach für die revisionsrechtliche Prüfung nicht mehr an (vgl. zum Rückwärtsfahren bei Parkplatzunfällen Senatsurteil vom 11. Oktober 2016 - VI ZR 66/16, NJW 2017, 1175 Rn. 8 ff. mwN; siehe weiter Scholten, ZfSch 2022, 252). - BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf der Autobahn: Anscheinsbeweis für …
Auszug aus BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
Rn. 17 aa) Die Frage, ob ein Anscheinsbeweis eingreift, unterliegt der Prüfung durch das Revisionsgericht (…vgl. Senatsurteile vom 1. August 2023 - VI ZR 82/22, juris Rn. 26; vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16, NJW 2017, 1177 Rn. 9 mwN). - BGH, 08.03.2022 - VI ZR 1308/20
Vorrang der auf der Straße fahrenden Fahrzeuge gegenüber dem vom rechten …
Auszug aus BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
Die Abwägung ist aufgrund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; ein Faktor bei der Abwägung ist dabei das beiderseitige Verschulden (…vgl. Senatsurteile vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22, NJW 2023, 1361 Rn. 29; vom 8. März 2022 - VI ZR 1308/20, NJW 2022, 1810 Rn. 8 mwN). - BGH, 28.02.2023 - VI ZR 98/22
Gehörsverstoß bei unterlassener erneuter Vernehmung eines Zeugen durch das …
- OLG Köln, 16.05.1991 - 7 U 170/90
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem in der Einbahnstraße rückwärts …
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
(Keine) Beachtenspflicht des Zeichens 215 für rückwärts aus einem Grundstück in …
- OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 1 U 127/11
Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts fahrender Fahrzeuge
- OLG Saarbrücken, 12.06.2026 - 3 U 38/25
Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall, Straßenglätte, grundloses Bremsen
Rn. 17 3. Die danach gebotene Entscheidung über die Haftungsverteilung nach § 17 Abs. 1, 2 StVG, in der alle festgestellten, d. h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls, die sich auf den Unfall ausgewirkt haben, zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2023 - VI ZR 287/22, Rn. 12, juris), führt entgegen der Auffassung des Landgerichts zu einer Alleinhaftung der Klägerin im Verhältnis zur Erst- und Zweitbeklagten. - BGH, 04.06.2024 - VI ZR 374/23
Anwendbarkeit von Lückenrechtsprechung bei Vorbeifahren an Zweitreihen-Fahrzeug
Die Abwägung ist aufgrund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; ein Faktor bei der Abwägung ist dabei das beiderseitige Verschulden (stRspr, vgl. zuletzt Senat, Urteile vom 10. Oktober 2023 - VI ZR 287/22, NJW 2024, 146 Rn. 12;… vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22, NJW 2023, 1361 Rn. 29;… vom 8. März 2022 - VI ZR 1308/20, NJW 2022, 1810 Rn. 8; jeweils mwN). - OLG Saarbrücken, 13.12.2024 - 3 U 23/24
Haftungsverteilung bei Kollision eines nach rechts in eine bevorrechtigte Straße …
Rn. 11 2. Im Rahmen der danach gebotenen Entscheidung über die Haftungsverteilung gemäß § 17 Abs. 1, 2 StVG, in der alle festgestellten, d. h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls, die sich auf den Unfall ausgewirkt haben, zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2023 - VI ZR 287/22, Rn. 12, juris), hat das Landgericht eine Mithaftung des Klägers von 25% angenommen.
- OLG Saarbrücken, 20.09.2024 - 3 U 28/24
Schadensersatz nach Verkehrsunfall bei Abbiegevorgang und Nachzüglern im …
Rn. 8 2. Die danach gebotene Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 17 StVG, die aufgrund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist, die sich auf den Unfall ausgewirkt haben (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2023 - VI ZR 287/22, Rn. 12, juris), führt hier zwar zur überwiegenden, entgegen dem Landgericht aber nicht zur Alleinhaftung der Beklagten.Dabei muss das gesamte feststehende Unfallgeschehen nach der Lebenserfahrung typisch dafür sein, dass derjenige Verkehrsteilnehmer, zu dessen Lasten im Rahmen des Unfallereignisses der Anscheinsbeweis Anwendung finden soll, schuldhaft gehandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2023 - VI ZR 287/22, Rn. 18, juris).
- OLG Frankfurt, 23.11.2023 - 26 U 61/22
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Kollision eines Fußgängers mit einem …
Bei der Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB ist die Abwägung aufgrund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben (vgl. etwa BGH, Urteil vom 10.10.2023 - VI ZR 287/22 -, juris, m. w. N.). - OLG Saarbrücken, 03.07.2026 - 3 U 51/25
Überfahren einer durchgezogenen Mittellinie beim Vorbeifahren an einem haltenden …
Rn. 15 2. Die danach gebotene Entscheidung über die Haftungsverteilung im Rahmen des § 17 Abs. 1, 2 StVG, in der alle festgestellten, d. h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls, die sich auf den Unfall ausgewirkt haben, zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2023 - VI ZR 287/22, Rn. 12, juris), führt entgegen der Auffassung des Erstgerichts zu einer Mithaftung der Beklagten. - OLG Stuttgart, 14.01.2025 - 6 U 73/24
Haftungsverteilung bei Frontalzusammenstoß mit entgegenkommendem Pkw; …
In erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; ein Faktor bei der Abwägung ist dabei das beiderseitige Verschulden (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2023 - VI ZR 287/22 -, Rn. 12, juris; BGH…, Urteil vom 8. März 2022 - VI ZR 1308/20 -, Rn. 8, juris). - OLG Saarbrücken, 20.09.2024 - 3 U 21/24
Haftungsquote bei Kollision des Überholers einer Kolonne mit einem Linksabbieger
Rn. 10 2. Die danach gebotene Entscheidung über die Haftungsverteilung im Rahmen des § 17 Abs. 1, 2 StVG, in der alle festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls, die sich auf den Unfall ausgewirkt haben, zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2023 - VI ZR 287/22, Rn. 12, juris), führt entgegen der Auffassung der Erstrichterin zu einer Mithaftung des Klägers in Höhe von jedenfalls 25%. - AG Offenburg, 26.06.2026 - 4 C-116/25
Anscheinsbeweis beim Rückwärtsfahren: alleinige Haftung
Ohne rechtliche Auswirkungen der Beschilderung für Anliegerverkehr (vgl. auch BGH…, Beschluss vom 9. Juli 1965 - 4 StR 191/65 -, BGHSt 20, 242-245, Rn. 8) und unabhängig von dem Vorliegen eines Parkplatzes an der Örtlichkeit mit daraus resultierender Konsequenz einer direkten Anwendbarkeit von § 9 Abs. 5 StVO oder dessen mittelbarer Anwendbarkeit im Rahmen von § 1 Abs. 2 StVO ist aufgrund der sicher vorliegenden Rückwärtsbewegung des klägerischen Fahrzeugs selbst bei örtlicher Zulässigkeit einer solchen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2023 - VI ZR 287/22 -, Rn. 13, juris) zum Zeitpunkt der Kollision damit eine Typizität (vgl. BGH…, Urteil vom 3. Dezember 2024 - VI ZR 18/24 -, Rn. 19 m.w.N., juris) gegeben und der Anwendungsbereich für einen gegen den klägerischen Fahrer sprechenden Anscheinsbeweis seines Verschuldens eröffnet (vgl. BGH…, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 6/15 -, Rn. 11 ff, juris;… Urteil vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15 -, Rn. 11, juris;… Urteil vom 11. Oktober 2016 - VI ZR 66/16 -, Rn. 8 f, juris sowie ferner OLG Düsseldorf…, Urteil vom 11. Oktober 2011 - I-1 U 19/11 -, Rn. 20, juris;… Urteil vom 15. Mai 2012 - I-1 U 127/11 -, Rn. 37, juris;… Scholten in: Freymann/Wellner/Trésoret, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 3. Aufl., § 9 StVO (Stand: 01.12.2025), Rn. 84). - AG Offenburg, 26.06.2026 - 4 C 116/25
Rückwärtsfahrt begründet vollständige Haftung bei nicht erschüttertem …
Ohne rechtliche Auswirkungen der Beschilderung für Anliegerverkehr (vgl. auch BGH…, Beschluss vom 9. Juli 1965 - 4 StR 191/65 -, BGHSt 20, 242-245, Rn. 8) und unabhängig von dem Vorliegen eines Parkplatzes an der Örtlichkeit mit daraus resultierender Konsequenz einer direkten Anwendbarkeit von § 9 Abs. 5 StVO oder dessen mittelbarer Anwendbarkeit im Rahmen von § 1 Abs. 2 StVO ist aufgrund der sicher vorliegenden Rückwärtsbewegung des klägerischen Fahrzeugs selbst bei örtlicher Zulässigkeit einer solchen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2023 - VI ZR 287/22 -, Rn. 13, juris) zum Zeitpunkt der Kollision damit eine Typizität (vgl. BGH…, Urteil vom 3. Dezember 2024 - VI ZR 18/24 -, Rn. 19 m.w.N., juris) gegeben und der Anwendungsbereich für einen gegen den klägerischen Fahrer sprechenden Anscheinsbeweis seines Verschuldens eröffnet (vgl. BGH…, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 6/15 -, Rn. 11 ff, juris;… Urteil vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15 -, Rn. 11, juris;… Urteil vom 11. Oktober 2016 - VI ZR 66/16 -, Rn. 8 f, juris sowie ferner OLG Düsseldorf…, Urteil vom 11. Oktober 2011 - I-1 U 19/11 -, Rn. 20, juris;… Urteil vom 15. Mai 2012 - I-1 U 127/11 -, Rn. 37, juris;… Scholten in: Freymann/Wellner/Trésoret, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 3. Aufl., § 9 StVO (Stand: 01.12.2025), Rn. 84). - OLG Saarbrücken, 17.10.2025 - 3 U 14/25
Rechtskraftwirkung bei übergangenem Quotenvorrecht und fehlender …
- OLG Saarbrücken, 08.08.2025 - 3 U 8/25
Bedeutung der Pfeilmarkierungen im Verkehrskreisel Bismarckbrücke in Saarbrücken
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