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   BFH, 21.11.2002 - VII B 58/02   

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https://dejure.org/2002,2451
BFH, 21.11.2002 - VII B 58/02 (https://dejure.org/2002,2451)
BFH, Entscheidung vom 21.11.2002 - VII B 58/02 (https://dejure.org/2002,2451)
BFH, Entscheidung vom 21. November 2002 - VII B 58/02 (https://dejure.org/2002,2451)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Gesetzliche Anforderungen an die Geltendmachung der Zulassungsgründe - Antrag auf Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens - Steuerberater als Prozessbevollmächtigter - Zwischenzeitlicher Widerruf der Bestellung als ...

  • Judicialis

    StBerG § 32 Abs. 3;... ; StBerG § 50 Abs. 1 Satz 2; ; StBerG § 50 Abs. 2; ; StBerG § 164a Abs. 2; ; ZPO § 42; ; ZPO § 44 Abs. 3; ; ZPO § 244; ; ZPO § 249; ; ZPO § 249 Abs. 3; ; FGO § 62a; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 5; ; FGO § 69 Abs. 5 Satz 1; ; FGO § 74; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 128 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB; Verfahrensmängel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 28.02.1991 - V R 117/85

    Erlaß und Bekanntgabe des Revisionsurteils nach Tod des Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 21.11.2002 - VII B 58/02
    Eines solchen Schutzes bedarf es aber nicht mehr, wenn wie im Streitfall keine Fristen mehr laufen und keine Prozesshandlungen zur wirksamen Wahrnehmung der Interessen des Beteiligten mehr erforderlich sind, weil diese durch die Schriftsätze vom 14. Februar 2002, 14. März 2002 und vom 5. August 2002 bereits in einem Stadium vorgenommen wurden, in dem der Prozessbevollmächtigte noch vertretungsbefugt war (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Februar 1991 V R 117/85, BFHE 163, 410, BStBl II 1991, 466 für den Fall, dass der Prozessbevollmächtigte nach Verzicht auf die mündliche Verhandlung stirbt).

    Dies hindert aber die Zustellung der Entscheidung nicht; in Ermangelung eines Prozessbevollmächtigten ist sie der Klägerin selbst zuzustellen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 163, 410, BStBl II 1991, 466, und Urteil vom 25. Februar 1992 IX R 171/87, BFH/NV 1993, 603).

  • BFH, 21.06.1988 - VII R 135/85

    Finanzgerichtsverfahren - Strafakten

    Auszug aus BFH, 21.11.2002 - VII B 58/02
    Es ist daher unsubstantiiert und bot für das FG keine Veranlassung, ihm nachzugehen (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 1988 VII R 135/85, BFHE 153, 393, BStBl II 1988, 841).
  • BFH, 31.08.1999 - V B 53/97

    Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 21.11.2002 - VII B 58/02
    In diesem Fall ist es auch nicht notwendig, über den Antrag in einem besonderen Beschluss zu entscheiden, sondern es kann im Urteil darüber mitentschieden werden (vgl. BFH-Beschluss vom 31. August 1999 V B 53/97, V S 13/99, BFH/NV 2000, 244).
  • BFH, 07.12.1999 - IV S 10/99

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit wegen Strafanzeige gegen den Richter

    Auszug aus BFH, 21.11.2002 - VII B 58/02
    Ist ein Befangenheitsantrag als missbräuchlich und damit als unzulässig anzusehen, so bedarf es vor einer Entscheidung über den Antrag nicht der nach § 51 FGO i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO sonst erforderlichen dienstlichen Stellungnahme der betroffenen Richter (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Januar 1996 VII B 122/95, BFH/NV 1996, 489, und vom 7. Dezember 1999 IV S 10/99, BFH/NV 2000, 594).
  • BFH, 24.10.1978 - VII R 17/77

    Zulässigkeit der Revision - Prozeßvertreter - Mandatsniederlegung

    Auszug aus BFH, 21.11.2002 - VII B 58/02
    Denn Prozesshandlungen, die bis zu dem Zeitpunkt vorgenommen werden, in dem der Widerruf rechtskräftig wird, bleiben wirksam (vgl. Senatsurteil vom 24. Oktober 1978 VII R 17/77, BFHE 126, 506, BStBl II 1979, 265, allerdings zum Fall der Niederlegung des Mandats).
  • BFH, 30.09.1998 - XI B 22/98

    Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 21.11.2002 - VII B 58/02
    Maßgeblich dafür, ob der Antrag zu Recht als missbräuchlich abgelehnt worden ist, sind die im Antrag vorgebrachten Gründe; später geltend gemachte Gründe können nicht berücksichtigt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 30. September 1998 XI B 22/98, BFH/NV 1999, 348).
  • BFH, 25.02.1992 - IX R 171/87

    Anforderungen an die Ermittlung des Nutzungswertes von Ferienhäusern

    Auszug aus BFH, 21.11.2002 - VII B 58/02
    Dies hindert aber die Zustellung der Entscheidung nicht; in Ermangelung eines Prozessbevollmächtigten ist sie der Klägerin selbst zuzustellen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 163, 410, BStBl II 1991, 466, und Urteil vom 25. Februar 1992 IX R 171/87, BFH/NV 1993, 603).
  • BFH, 10.01.1996 - VII B 122/95

    Antrag auf Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 21.11.2002 - VII B 58/02
    Ist ein Befangenheitsantrag als missbräuchlich und damit als unzulässig anzusehen, so bedarf es vor einer Entscheidung über den Antrag nicht der nach § 51 FGO i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO sonst erforderlichen dienstlichen Stellungnahme der betroffenen Richter (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Januar 1996 VII B 122/95, BFH/NV 1996, 489, und vom 7. Dezember 1999 IV S 10/99, BFH/NV 2000, 594).
  • FG Köln, 19.10.2001 - 8 K 6728/00

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater;

    Auszug aus BFH, 21.11.2002 - VII B 58/02
    An der erforderlichen Substantiierung fehlt es auch insoweit, als die Klägerin die Voreingenommenheit der Richter gegenüber der Person des Prozessbevollmächtigten daraus herleitet, dass ihr Fehlverhalten im Parallelverfahren (wohl das Verfahren 8 K 6728/00) selbst für einen objektiven Dritten nicht mehr nachvollziehbar sei.
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