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Rechtsprechung
   BFH, 17.10.2023 - VII R 53/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,36498
BFH, 17.10.2023 - VII R 53/20 (https://dejure.org/2023,36498)
BFH, Entscheidung vom 17.10.2023 - VII R 53/20 (https://dejure.org/2023,36498)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 2023 - VII R 53/20 (https://dejure.org/2023,36498)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 236, ZK Art 241, EWGV 2913/92 Art 241, EUV 952/2013 Art 116 Abs 6, UStG § 21 Abs 2, UStG VZ 2017
    Prozesszinsen für erstattete Einfuhrumsatzsteuer

  • rechtsinformationen.bund.de

    Prozesszinsen für erstattete Einfuhrumsatzsteuer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 236 AO, Art 241 ZK, Art 241 EWGV 2913/92, Art 116 Abs 6 EUV 952/2013, § 21 Abs 2 UStG 2005
    Prozesszinsen für erstattete Einfuhrumsatzsteuer

  • IWW

    § 236 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), ... § 236 AO, § 100 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 126 Abs. 2 FGO, § 118 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 121 Satz 1, § 90 Abs. 2 FGO, § 236 Abs. 1 Satz 1 AO, § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 21 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Prozesszinsen für erstattete Einfuhrumsatzsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 236 ; ZK Art. 241; UZK Art. 116 Abs. 6
    Prozesszinsen für erstattete Einfuhrumsatzsteuer

  • rechtsportal.de

    AO § 236 ; ZK Art. 241; UZK Art. 116 Abs. 6
    Prozesszinsen für erstattete Einfuhrumsatzsteuer

  • rechtsportal.de

    AO § 236 ; ZK Art. 241; UZK Art. 116 Abs. 6
    Maßgebliche Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit der Verzinsung der Erstattung von Einfuhrumsatzsteuer

  • datenbank.nwb.de

    Prozesszinsen für erstattete Einfuhrumsatzsteuer

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AO § 236 ; EUV 952/2013 Art 116

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 236, EUV 952/2013 Art 116
    Verzinsung, Prozesszinsen, Erstattung, Einfuhrumsatzsteuer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BFH, 22.10.2019 - VII R 38/18

    Verzinsung eines Anspruchs auf Erstattung von Einfuhrabgaben

    Auszug aus BFH, 17.10.2023 - VII R 53/20
    Davon sei auch der erkennende Senat in seinem Urteil vom 22.10.2019 - VII R 38/18 ausgegangen.

    Auch der Bundesfinanzhof habe in seiner Entscheidung vom 22.10.2019 - VII R 38/18 bestätigt, dass die Regelungen des Zollkodex und nicht des Unionszollkodex in allen Fällen anzuwenden seien, in denen die Zollschuld vor dem 01.05.2016 entstanden sei.

    Der Zweck des § 236 AO besteht darin, dem Gläubiger eines Erstattungsanspruchs für die Vorenthaltung des Kapitals und der damit verbundenen Nutzungsmöglichkeiten zumindest für die Zeit ab Rechtshängigkeit eine Entschädigung zu gewähren (vgl. Senatsurteil vom 22.10.2019 - VII R 38/18, Rz 15, m.w.N.).

    Rn. 23 b) Bei der Regelung in Art. 116 Abs. 6 UZK handelt es sich um eine materiell-rechtliche Vorschrift, die seit dem vollständigen Inkrafttreten des Unionszollkodex anwendbar ist (Senatsurteil vom 22.10.2019 - VII R 38/18, Rz 22).

    Für Fälle, in denen die Zollschuld vor dem 01.05.2016 entstanden ist, gelten daher noch die materiell-rechtlichen Bestimmungen der Art. 235 bis 242 ZK (Senatsurteil vom 22.10.2019 - VII R 38/18, Rz 22 mit Verweis auf Deimel in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Art. 116 UZK Rz 3;… Witte/Alexander, Zollkodex der Union, 8. Aufl., Vor Art. 116 Rz 12; Lux in Dorsch, Zollrecht, Art. 288 UZK Rz 5; Felderhoff, Außenwirtschaftliche Praxis 2017, 98, 101).

    Rn. 29 Soweit der Senat in seinem Urteil vom 22.10.2019 - VII R 38/18, Rz 23 ausgeführt hat, dass für die Anwendbarkeit von Zollkodex oder Unionszollkodex auf die Rechtshängigkeit abgestellt werden muss, ist diese Formulierung dem entschiedenen Streitfall geschuldet.

  • EuGH, 28.04.2022 - C-415/20

    Gräfendorfer Geflügel und Tiefkühlfeinkost - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus BFH, 17.10.2023 - VII R 53/20
    Rn. 6 Das HZA hält auch nach Ergehen des EuGH-Urteils Gräfendorfer Geflügel und Tiefkühlfeinkost vom 28.04.2022 - C-415/20, C-419/20 und C-427/20 (EU:C:2022:306) an seiner Rechtsauffassung fest, weil diese Verfahren den Zinsanspruch nach dem primären Unionsrecht betroffen hätten, während es vorliegend um Prozesszinsen gemäß § 236 AO gehe.

    Der EuGH habe die Rechtsansicht der Klägerin in den Rechtssachen Gräfendorfer Geflügel und Tiefkühlfeinkost - C-415/20, C-419/20 und C-427/20 (EU:C:2022:306) bestätigt.

  • FG Hamburg, 25.09.2020 - 4 K 47/20

    Zollrecht: Prozesszinsen auf zurückgezahlte Einfuhrumsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 17.10.2023 - VII R 53/20
    Die Revision des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Finanzgerichts Hamburg vom 25.09.2020 - 4 K 47/20 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Daraufhin erhob die Klägerin Sprungklage (4 K 47/20), der das HZA zustimmte.

  • EuGH, 01.12.2022 - C-269/20

    Finanzamt T (Prestations internes d'un groupement TVA) - Vorlage zur …

    Auszug aus BFH, 17.10.2023 - VII R 53/20
    Ferner folgt aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweisen, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (EuGH-Urteil Finanzamt T vom 01.12.2022 - C-269/20, EU:C:2022:944, Rz 35 f., m.w.N.).
  • EuGH, 11.11.1999 - C-48/98

    Söhl & Söhlke - Zollkodex der Gemeinschaften und Durchführungsverordnung - …

    Auszug aus BFH, 17.10.2023 - VII R 53/20
    Rn. 22 Da sich die Erlass- beziehungsweise Erstattungsvorschriften im Unionszollkodex gegenüber dem Zollkodex nicht grundlegend geändert haben, kann die dargestellte Rechtsprechung weiterhin Gültigkeit beanspruchen (vgl. zur Einführung des Art. 239 ZK EuGH-Urteil Söhl & Söhlke vom 11.11.1999 - C-48/98, EU:C:1999:548).
  • EuGH, 23.02.2006 - C-201/04

    Molenbergnatie - Zollkodex der Gemeinschaften - Nacherhebung von Einfuhr- oder …

    Auszug aus BFH, 17.10.2023 - VII R 53/20
    Materiell-rechtliche Vorschriften hingegen werden gewöhnlich so ausgelegt, dass sie grundsätzlich nicht für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte gelten (EuGH-Urteile Molenbergnatie vom 23.02.2006 - C-201/04, EU:C:2006:136 und De Haan vom 07.09.1999 - C-61/98, EU:C:1999:393).
  • EuGH, 07.09.1999 - C-61/98

    De Haan - Zölle - Externes Versandverfahren - Betrug - Entstehung und Erhebung …

    Auszug aus BFH, 17.10.2023 - VII R 53/20
    Materiell-rechtliche Vorschriften hingegen werden gewöhnlich so ausgelegt, dass sie grundsätzlich nicht für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte gelten (EuGH-Urteile Molenbergnatie vom 23.02.2006 - C-201/04, EU:C:2006:136 und De Haan vom 07.09.1999 - C-61/98, EU:C:1999:393).
  • EuGH, 19.03.2009 - C-256/07

    Mitsui & Co. Deutschland - Zollkodex der Gemeinschaften - Erstattung von Abgaben …

    Auszug aus BFH, 17.10.2023 - VII R 53/20
    Rn. 21 Wie der EuGH weiterhin entschieden hat, verbietet es der Grundsatz der Rechtssicherheit im Allgemeinen, den Beginn der Geltungsdauer eines Rechtsakts der Gemeinschaft auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung zu legen; dies kann aber ausnahmsweise dann anders sein, wenn ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist oder wenn aus Wortlaut, Zweck oder Aufbau der betreffenden Gemeinschaftsvorschriften eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (EuGH-Urteil Mitsui & Co. Deutschland vom 19.03.2009 - C-256/07, EU:C:2009:167, Rz 32, m.w.N.).
  • BFH, 24.07.2017 - VII B 165/16

    Keine rückwirkende Anwendung materiell-rechtlicher Vorschriften des …

    Auszug aus BFH, 17.10.2023 - VII R 53/20
    Rn. 24 Weder der Wortlaut der Vorschrift noch die Erwägungsgründe der Verordnung enthalten einen Hinweis darauf, dass Art. 116 UZK entgegen der Regelung in Art. 288 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 UZK (Gültigkeit ab 01.05.2016) eine Rückwirkung zukommt (Senatsbeschluss vom 24.07.2017 - VII B 165/16, Rz 15).
  • EuGH, 18.01.2017 - C-365/15

    Wortmann - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - …

    Auszug aus BFH, 17.10.2023 - VII R 53/20
    Jedenfalls beruhe die Rechtswidrigkeit der Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer nicht auf einem Rechtssetzungsfehler wie im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Wortmann vom 18.01.2017 - C-365/15 (EU:C:2017:19), sondern darauf, dass die deutsche Zollverwaltung den mehrwertsteuerrechtlichen Einfuhrbegriff falsch ausgelegt habe.
  • BFH, 15.10.2024 - VII R 20/22

    Nichtannahme einer Zollanmeldung wegen Verstoßes gegen ein unionsrechtliches …

    Rn. 39 Ebenso folgt nach der Rechtsprechung des Senats aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweisen, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (Senatsurteil vom 17.10.2023 - VII R 53/20, Rz 27, mit Verweis auf EuGH-Urteil Finanzamt T (Leistungen einer Mehrwertsteuergruppe) vom 01.12.2022 - C-269/20, EU:C:2022:944, Rz 35 ff.; Senatsbeschlüsse vom 30.03.2015 - VII B 117/14, Rz 4 und vom 10.03.2011 - VII B 133/10, Rz 7, jeweils mit Verweis auf EuGH-Urteil UGT-FSP vom 29.07.2010 - C-151/09, EU:C:2010:452, Rz 38).
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