Rechtsprechung
| BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23 e |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GWG § 97 Abs. 6
Lange Vertragsbindung und niedrige Maximalstundensätze als unzumutbare Beschränkung der Kalkulationsfreiheit - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zumutbarkeit einer kaufmännisch vernünftigen Angebotskalkulation bei stufenweiser Beauftragung von Tragwerksplanungsleistungen für die Erweiterung einer Grundschule im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist eine kaufmännisch vernünftige Angebotskalkulation unzumutbar?
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Folgen einer unzumutbaren Angebotskalkulation für Bieter in einem Vergabeverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zumutbarkeit einer kaufmännisch vernünftigen Angebotskalkulation bei stufenweiser Beauftragung von Tragwerksplanungsleistungen für die Erweiterung einer Grundschule im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann ist eine kaufmännisch vernünftige Angebotskalkulation unzumutbar? (VPR 2024, 9)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Wann ist eine kaufmännisch vernünftige Angebotskalkulation unzumutbar? (IBR 2024, 88)
Verfahrensgang
- VK Südbayern, 17.03.2023 - 3194.Z3-3_01-22-50
- BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23
Papierfundstellen
- NZBau 2024, 566
- VergabeR 2024, 163
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (35)
- OLG Düsseldorf, 21.04.2021 - Verg 1/20
Beschwerde gegen einen Beschluss der Vergabekammer des Bundes Ausschreibung einer …
Auszug aus BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23
Rn. 33 Zu den bieterschützenden Verhaltenspflichten des öffentlichen Auftraggebers gehört das Verbot von Vorgaben, die eine kaufmännisch vernünftige Angebotskalkulation unzumutbar machen und dadurch die Aussichten des Bieters auf eine Berücksichtigung seines Angebots bei der Zuschlagserteilung beeinträchtigen können (…vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2023, 194 Rn. 49; Beschluss vom 21. April 2021, Verg 1/20, NZBau 2022, 611 Rn. 31 [juris Rn. 40 m. w. N.]; OLG Celle…, Beschluss vom 19. März 2019, 13 Verg 7/18, NZBau 2019, 462 Rn. 81 [juris Rn. 102]; OLG München…, Beschluss vom 6. August 2012, Verg 14/12, VergabeR 2013, 78 [juris Rn. 67]; Bulla, VergabeR 2023, 331 [332 f., 346]; Kobelt, NZBau 2023, 365 ff.; Dicks, NZBau 2014, 731 [735]).Erforderlich ist eine die Umstände des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigende Abwägung der Interessen der Bieter und des öffentlichen Auftraggebers (OLG Düsseldorf NZBau 2022, 611 Rn. 31 [juris Rn. 40]).
Rn. 50 Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Beschluss vom 21. April 2021 (NZBau 2022, 611) das aus dem Rechtsgedanken von Treu und Glauben und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 97 Abs. 1 Satz 2 GWB) herzuleitende Verbot der Unzumutbarkeit einer für den Bieter oder Auftragnehmer kaufmännisch vernünftigen Kalkulation als vergaberechtliche Anknüpfungs"norm" bezeichnet (…juris Rn. 40), die den Weg ins Vergabenachprüfungsverfahren öffnen kann.
Danach gilt - wie bereits ausgeführt - der Grundsatz, dass eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation dann unzumutbar ist, wenn Preis- und Kalkulationsrisiken über das Maß hinausgehen, das Bietern typischerweise obliegt (st. Rspr.; OLG Düsseldorf NZBau 2022, 611 [juris Rn. 40] m. w. N.;… Beschluss vom 7. Dezember 2011, Verg 96/11, ZfBR 2012, 308 [juris Rn. 15 f.]; OLG München…, Beschluss vom 6. August 2012, Verg 14/12 - Mengenkorridor, VergabeR 2013, 78 [juris Rn. 67]; VK Bund…, Beschluss vom 19. Oktober 2022, VK 1 - 85/22, juris Rn. 41;… auch Beschluss vom 4. August 2020, VK 1 - 46/20, juris Rn. 79 ff; VK Westfalen…, Beschluss vom 12. Juli 2022, VK 3 - 24/22, juris Rn. 77, 79).
Rn. 81 d) Eine eigenständige AGB-rechtliche Inhaltskontrolle von Vertragsklauseln nach dem Maßstab des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB findet im Vergabenachprüfungsverfahren nicht statt (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2022, 611 Rn. 30 [juris Rn. 39] m. w. N.;… Beschluss vom 12. Juli 2021, 22 U 8/21, NZBau 2021, 743 Rn. 62 [juris Rn. 119]; VK Hamburg…, Beschluss vom 19. Juni 2012, Vgk FB 2/12, juris Rn. 35; zum Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen auch BGH…, Beschluss vom 18. Juni 2012, X ZB 9/11 - Abfallentsorgung II, NZBau 2012, 586 Rn. 11).
- OLG München, 06.08.2012 - Verg 14/12
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag; "Unverzügliche" Rügepflicht; Behandlung …
Auszug aus BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23
Rn. 33 Zu den bieterschützenden Verhaltenspflichten des öffentlichen Auftraggebers gehört das Verbot von Vorgaben, die eine kaufmännisch vernünftige Angebotskalkulation unzumutbar machen und dadurch die Aussichten des Bieters auf eine Berücksichtigung seines Angebots bei der Zuschlagserteilung beeinträchtigen können (…vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2023, 194 Rn. 49;… Beschluss vom 21. April 2021, Verg 1/20, NZBau 2022, 611 Rn. 31 [juris Rn. 40 m. w. N.]; OLG Celle…, Beschluss vom 19. März 2019, 13 Verg 7/18, NZBau 2019, 462 Rn. 81 [juris Rn. 102]; OLG München, Beschluss vom 6. August 2012, Verg 14/12, VergabeR 2013, 78 [juris Rn. 67]; Bulla, VergabeR 2023, 331 [332 f., 346]; Kobelt, NZBau 2023, 365 ff.; Dicks, NZBau 2014, 731 [735]).Danach gilt - wie bereits ausgeführt - der Grundsatz, dass eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation dann unzumutbar ist, wenn Preis- und Kalkulationsrisiken über das Maß hinausgehen, das Bietern typischerweise obliegt (st. Rspr.;… OLG Düsseldorf NZBau 2022, 611 [juris Rn. 40] m. w. N.;… Beschluss vom 7. Dezember 2011, Verg 96/11, ZfBR 2012, 308 [juris Rn. 15 f.]; OLG München, Beschluss vom 6. August 2012, Verg 14/12 - Mengenkorridor, VergabeR 2013, 78 [juris Rn. 67]; VK Bund…, Beschluss vom 19. Oktober 2022, VK 1 - 85/22, juris Rn. 41;… auch Beschluss vom 4. August 2020, VK 1 - 46/20, juris Rn. 79 ff; VK Westfalen…, Beschluss vom 12. Juli 2022, VK 3 - 24/22, juris Rn. 77, 79).
Einen Vergaberechtsverstoß stellt es vielmehr auch dar, wenn die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers bewirken, dass für alle potentiellen Bieter eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation unzumutbar ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 6. August 2012, Verg 14/12 - Mengenkorridor, VergabeR 2013, 78 [juris Rn. 67]).
- OLG Koblenz, 03.08.2016 - 10 U 344/13
Wie ist die zweite Stufe bei stufenweiser Beauftragung abzurechnen?
Auszug aus BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23
Eine Fortschreibung der anrechenbaren Kosten entsprechend der nachträglichen Preisentwicklung ist nach diesem Konzept nicht gewollt (…noch zur HOAI 2009: BGH, Urt. v. 18. Dezember 2014, VII ZR 350/13, BGHZ 204, 19 Rn. 24; OLG Koblenz, Urt. v. 3. August 2016, 10 U 344/13, juris Rn. 53).Die im Vertrag enthaltene Regelung, dass der Auftragnehmer aus der stufenweisen Beauftragung keine Erhöhung seines Honorars ableiten könne, steht damit im Einklang und ist nicht unüblich (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 3. August 2016, 10 U 344/13, juris Rn. 11 f.).
- VK Westfalen, 12.07.2022 - VK 3-24/22
Preissteigerungen wegen Ukraine-Krieg sind ungewöhnliches Wagnis!
Auszug aus BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23
Danach gilt - wie bereits ausgeführt - der Grundsatz, dass eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation dann unzumutbar ist, wenn Preis- und Kalkulationsrisiken über das Maß hinausgehen, das Bietern typischerweise obliegt (st. Rspr.;… OLG Düsseldorf NZBau 2022, 611 [juris Rn. 40] m. w. N.;… Beschluss vom 7. Dezember 2011, Verg 96/11, ZfBR 2012, 308 [juris Rn. 15 f.]; OLG München…, Beschluss vom 6. August 2012, Verg 14/12 - Mengenkorridor, VergabeR 2013, 78 [juris Rn. 67]; VK Bund…, Beschluss vom 19. Oktober 2022, VK 1 - 85/22, juris Rn. 41;… auch Beschluss vom 4. August 2020, VK 1 - 46/20, juris Rn. 79 ff; VK Westfalen, Beschluss vom 12. Juli 2022, VK 3 - 24/22, juris Rn. 77, 79).Als Planungsbüro ist die Antragstellerin aber hauptsächlich von steigenden Energiepreisen und Gehältern betroffen, während die ungewöhnlich heftigen Preisschwankungen in der Baubranche und die teils massiven Preisanstiege für Baumaterialien als Folge insbesondere des Kriegs und der damit verbundenen Wirtschaftssanktionen (vgl. nur VK Westfalen, Beschluss vom 12. Juli 2022, VK 3 - 24/22, NZBau 2022, 621 Rn. 70 [juris Rn. 81 ff.]; Lührmann/Egle/Thomas, NZBau 2022, 251; Erlass des Bundesministeriums für Wohnen, Städteentwicklung und Bauwesen [BMWSB] vom 25. März 2022, 1etztmalig verlängert mit Erlass vom 6. Dezember 2022 [betreffend Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs] bis zum 30. Juni 2023) ihre Einkaufskosten nicht berühren.
- OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 13/19
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Vergabe eines …
Auszug aus BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23
Scheidet ein Zuschlag zugunsten eines Bieters von vorneherein aus (etwa weil sein Angebot zwingend auszuschließen ist oder er in der Wertung zweifelsfrei weit abgeschlagen ist) und steht darüber hinaus fest, dass der Bieter selbst bei ordnungsgemäßer Korrektur des Vergabeverfahrens den Zuschlag nicht erhalten kann, ist sein Nachprüfungsantrag mangels Eingriffs in seine geschützten Bieterrechte unbegründet (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019, Verg 13/19 - Ticketsystem, VergabeR 2021, 112 [juris Rn. 106]; KG…, Beschluss vom 15. Februar 2019, Verg 9/17, juris Rn. 61).Rn. 85 Die Entscheidung über die Festsetzung des Werts für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 50 Abs. 2 GKG, wobei der Senat berücksichtigt hat, dass Leistungen teilweise nur optional vergeben werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. März 2014, X ZB 12/13 - Bioabfallvergärungsanlage, NZBau 2014, 452 Rn. 10 ff.; BayObLG…, Beschluss vom 5. August 2022, Verg 7/22, juris Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2019, Verg 13/19, NZBau 2020, 263 Rn. 69 ff.; Zinger NZBau 2020, 695 [696]).
- VK Bund, 19.10.2022 - VK 1-85/22
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Klebebändern (Antragsbefugnis, …
Auszug aus BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23
Danach gilt - wie bereits ausgeführt - der Grundsatz, dass eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation dann unzumutbar ist, wenn Preis- und Kalkulationsrisiken über das Maß hinausgehen, das Bietern typischerweise obliegt (st. Rspr.;… OLG Düsseldorf NZBau 2022, 611 [juris Rn. 40] m. w. N.;… Beschluss vom 7. Dezember 2011, Verg 96/11, ZfBR 2012, 308 [juris Rn. 15 f.]; OLG München…, Beschluss vom 6. August 2012, Verg 14/12 - Mengenkorridor, VergabeR 2013, 78 [juris Rn. 67]; VK Bund, Beschluss vom 19. Oktober 2022, VK 1 - 85/22, juris Rn. 41;… auch Beschluss vom 4. August 2020, VK 1 - 46/20, juris Rn. 79 ff; VK Westfalen…, Beschluss vom 12. Juli 2022, VK 3 - 24/22, juris Rn. 77, 79).Unterschiedliche Risikoannahmen sind entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht auf ein vergaberechtswidriges Verhalten der Antragsgegnerin zurückzuführen, sondern auf die unternehmerische Freiheit der Bieter (vgl. auch VK Bund, Beschl. v. 19. Oktober 2022, VK 1 - 85/22, VergabeR 2023, 402 [juris Rn. 42]).
- BayObLG, 20.01.2023 - Verg 17/22
Mehrstufiges Vergabeverfahren: Zulässigkeit eines Losentscheids im …
Auszug aus BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23
Sollte sich im Stadium der Leistungserbringung herausstellen, dass notwendige Vorleistungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen der Leistungsphase 2 fehlen, kann der beauftragte Tragwerksplaner deren Erbringung von der Antragsgegnerin einfordern und - falls sich seine eigenen Leistungen dadurch verzögern sollten - Behinderung anzeigen, § 642 BGB (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. Januar 2023, Verg 17/22, juris Rn. 85 ff.; Beschluss vom 8. Februar 2023, Verg 17/22, juris Rn. 5 ff.;… Hebel/Seifert in Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar, HOAI § 51 Rn. 25).Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Bindungsfrist - anders als im Verfahren Verg 17/22 des Bayerischen Obersten Landesgerichts - nur für den Zeitraum von zwölf (nicht 24) Monaten nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen gilt; in die Interessenabwägung sind außerdem zu Gunsten der Antragsgegnerin der Aufwand und die zeitlichen Unwägbarkeiten einzustellen, die mit jeweils gesonderten Vergabeverfahren verbunden wären.
- OLG Düsseldorf, 22.12.2021 - Verg 16/21
Rüge eines Bieters im Vergabeverfahren Vergabeverfahren bezüglich des Betriebs …
Auszug aus BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23
Rn. 32 aa) Zu den vom öffentlichen Auftraggeber zu beachtenden Vorschriften über das Vergabeverfahren i. S. d. § 97 Abs. 6 GWB zählen auch die für jedes Handeln der öffentlichen Verwaltung geltenden ungeschriebenen, aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Gebot von Treu und Glauben (§ 242 BGB) fließenden Grundsätze, soweit sie gerade auch den Schutz der potenziellen Auftragnehmer bezwecken (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Dezember 2021, Verg 16/21, NZBau 2023, 194 Rn. 49 juris Rn. 64;… Beschluss vom 28. Juni 2017, Verg 2/17 - Koppelungsverbot, NZBau 2018, 54 Rn. 17, 19 [juris Rn. 20, 22];… Schneevogl in Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPKVergaberecht, 6. Aufl. Stand: 15. September 2022, § 97 GWB Rn. 176;… Ziekow in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, GWB § 97 Rn. 110).Rn. 33 Zu den bieterschützenden Verhaltenspflichten des öffentlichen Auftraggebers gehört das Verbot von Vorgaben, die eine kaufmännisch vernünftige Angebotskalkulation unzumutbar machen und dadurch die Aussichten des Bieters auf eine Berücksichtigung seines Angebots bei der Zuschlagserteilung beeinträchtigen können (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2023, 194 Rn. 49;… Beschluss vom 21. April 2021, Verg 1/20, NZBau 2022, 611 Rn. 31 [juris Rn. 40 m. w. N.]; OLG Celle…, Beschluss vom 19. März 2019, 13 Verg 7/18, NZBau 2019, 462 Rn. 81 [juris Rn. 102]; OLG München…, Beschluss vom 6. August 2012, Verg 14/12, VergabeR 2013, 78 [juris Rn. 67]; Bulla, VergabeR 2023, 331 [332 f., 346]; Kobelt, NZBau 2023, 365 ff.; Dicks, NZBau 2014, 731 [735]).
- BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr
Auszug aus BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23
Deshalb erscheint es angemessen, sie an den Verfahrenskosten hälftig zu beteiligen und hinsichtlich der zur Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen keinen Kostenerstattungsanspruch zuzuerkennen (zu den maßgeblichen Grundsätzen vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, BGHZ 188, 200 Rn. 76; BayObLG…, Beschluss vom 6. September 2023, Verg 5/22, juris Rn. 60 m. w. N.). - OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14
Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im …
Auszug aus BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23
Nach allgemeinem Vertragsrecht sind auch einseitig verpflichtende Verträge möglich, mithin solche, die keine Abnahmepflicht des Auftraggebers, sondern lediglich eine Dienstleistungs- oder Lieferverpflichtung des Auftragnehmers vorsehen (…vgl. BGH, Urt. v. 18. Januar 1989, VIII ZR 311/87, NJW 1990, 1233 [juris Rn. 18, 23]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015, Verg 28/14, NZBau 2016, 235 Rn. 104 [juris Rn. 152). - BGH, 18.12.2014 - VII ZR 350/13
Generalplanervertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber: Anzuwendende …
- OLG Rostock, 02.10.2019 - 17 Verg 3/19
Kommunales Wohnungsunternehmen als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des …
- BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13
Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren …
- BGH, 19.04.2016 - X ZR 77/14
Vergabe freiberuflicher Leistungen: Verbindlichkeit der vom Auftraggeber …
- OLG Düsseldorf, 12.07.2021 - 22 U 8/21
Feststellung des Fortbestands eines Vertragsverhältnisses; Verträge über …
- OLG Frankfurt, 30.03.2021 - 11 Verg 18/20
Unangemessen hohe Eignungsanforderungen
- BGH, 31.01.2017 - X ZR 93/15
Kreisstraßenbewirtschaftung - Vergabeverfahren: Verpflichtung des öffentlichen …
- BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11
Abfallentsorgung II
- OLG Celle, 07.06.2007 - 13 Verg 5/07
Antrag auf Ausschluss eines Angebots in einem Vergabeverfahren wegen …
- OLG München, 21.10.2019 - Verg 13/19
Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Stationierung und zum Betrieb von …
- OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 38/17
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer
- BayObLG, 06.09.2023 - Verg 5/22
Vergabenachprüfung: Keine Rügepräklusion bei für den durchschnittlichen Bieter …
- BGH, 18.01.1989 - VIII ZR 311/87
Abschluss eines Geschäftsübertragungsvertrages - Übernahme eines Busbetriebes - …
- OLG Celle, 10.06.2010 - 13 Verg 18/09
Aufhebung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle; Kosten eines …
- OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 11 Verg 8/15
Gehörsrüge bzgl. Kostengrundentscheidung
- KG, 13.01.2020 - Verg 9/19
Vergabekammer-Nachprüfungsverfahren bei Verfahrensmängeln
- BayObLG, 05.08.2022 - Verg 7/22
Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Beschwerderücknahme; …
- BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …
- OLG Celle, 19.03.2019 - 13 Verg 7/18
Rechtsfolgen des Unterbleibens eines Hinweises auf die Frist des § 160 Abs. 3 S. …
- OLG Düsseldorf, 28.06.2017 - Verg 2/17
Abgrenzung von funktionaler Ausschreibung und Ausschreibung mit konstruktiver …
- BGH, 23.11.2006 - VII ZR 110/05
Einbeziehung der Leistungsphase 1 in einen Ingenieurvertrag über die …
- OLG München, 12.05.2011 - Verg 26/10
Vergabenachprüfungsverfahren: Internationale Zuständigkeit deutscher …
- OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 96/11
Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung in einem …
- VK Bund, 04.08.2020 - VK 1-46/20
Planmäßige Instandsetzung
- KG, 15.02.2019 - Verg 9/17
Vergabenachprüfungsverfahren: Prüfung der Antragsbefugnis von Amts wegen; …
- BayObLG, 01.08.2024 - Verg 19/23
Nachprüfungsverfahren, Preisanpassungsklausel, Störung der Geschäftsgrundlage, …
Rn. 93 bb) Allerdings gehört zu den bieterschützenden Verhaltenspflichten des öffentlichen Auftraggebers das Verbot von Vorgaben, die eine kaufmännisch vernünftige Angebotskalkulation unzumutbar machen und dadurch die Aussichten des Bieters auf eine Berücksichtigung seines Angebots bei der Zuschlagserteilung beeinträchtigen können (vgl. BayObLG, Beschluss vom 6. Dezember 2023, Verg 7/23e, VergabeR 2024, 163 m. w. N.).Entgegen der Ansicht der Antragstellerin fließt dieser Gesichtspunkt in die Zumutbarkeitsprüfung ein, denn erforderlich ist eine Abwägung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BayObLG VergabeR 2024, 163 [juris Rn. 33];… OLG Düsseldorf NZBau 2022, 611 Rn. 31 [juris Rn. 40]).
Rn. 110 Mit diesen Erwägungen weicht der Senat entgegen der Meinung der Antragstellerin nicht von dem Maßstab ab, an dem nach oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung die Unzumutbarkeit einer kaufmännisch vernünftigen Angebotskalkulation gemessen wird (dazu: BayObLG VergabeR 2024, 163 [juris Rn. 55] m. w. N.).
Die Antragstellerin ist mit ihrem Sachantrag im Beschwerdeverfahren nur formal vollständig, materiell aber nur teilweise durchgedrungen, weil sie zwar durch die Rückversetzung eine zweite Chance erhält, die Vergabeunterlagen jedoch nicht in der von der Antragstellerin erstrebten Weise abzuändern sind (vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 3. Dezember 1986, 1 BvR 872/82, BVerfGE 74, 78 [95 f., juris Rn. 46]; BayObLG VergabeR 2024, 163 [juris Rn. 88];… Johanns/Roesen in Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, GWB § 71 Rn. 8 ff.).
- BayObLG, 11.06.2025 - Verg 9/24
Nachprüfungsverfahren, Zuschlagskriterien, Antragsbefugnis, Vergabeverfahren, …
Zu den vom öffentlichen Auftraggeber zu beachtenden Vorschriften über das Vergabeverfahren im Sinne des § 97 Abs. 6 GWB zählen auch die für jedes Handeln der öffentlichen Verwaltung geltenden ungeschriebenen, aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Gebot von Treu und Glauben (§ 242 BGB) fließenden Grundsätze, soweit sie gerade auch den Schutz der potenziellen Auftragnehmer bezwecken (BayObLG, Beschluss vom 6. Dezember 2023, Verg 7/23 e, VergabeR 2024, 163 [juris Rn. 37 m. w. N.]).Erforderlich ist eine die Umstände des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigende Abwägung der Interessen der Bieter und des öffentlichen Auftraggebers (…BayObLG, a. a. O., juris Rn. 38 m. w. N.), wobei bezüglich der Unzumutbarkeit einer Risikoübertragung auch von Bedeutung ist, ob der Auftragnehmer das Risiko abschätzen und durch Risikoaufschläge in den Vertragspreis einkalkulieren kann (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 5. Dezember 2012, Verg 29/12, VergabeR 2013, 614 [juris Rn. 28 f.];… vgl. auch BayObLG VergabeR 2025, 48 [juris Rn. 115]; VergabeR 2024, 163 [juris Rn. 42]).
- BayObLG, 29.05.2024 - Verg 16/23
Unbegründeter vergaberechtlicher Nachprüfungsantrag bei Catering-Auftragsvergabe …
Regelmäßig folgt die Kostenentscheidung für das Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB derjenigen für das Hauptsacheverfahren (BayObLG, Beschluss vom 6. Dezember 2023, Verg 7/23 e, juris Rn. 88 m. w. N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20, juris [Ziffer 2. des Tenors]; OLG Rostock…, Beschluss vom 2. Oktober 2019, 17 Verg 3/19, NZBau 2020, 113 Rn. 59 [juris Rn. 84];… kritisch: Gröning in Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2022, GWB § 178 Rn. 56 ff.;… Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, GWB, § 182 Rn. 112). - BayObLG, 29.05.2024 - Verg 17/23
Unbegründeter vergaberechtlicher Nachprüfungsantrag bei Catering-Auftragsvergabe …
Regelmäßig folgt die Kostenentscheidung für das Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB derjenigen für das Hauptsacheverfahren (BayObLG, Beschluss vom 6. Dezember 2023, Verg 7/23 e, juris Rn. 88 m. w. N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20, juris Ziffer 2. des Tenors; OLG Rostock…, Beschluss vom 2. Oktober 2019, 17 Verg 3/19, NZBau 2020, 113 Rn. 59 [juris Rn. 84];… kritisch: Gröning in Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2022, GWB § 178 Rn. 56 ff.;… Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, GWB, § 182 Rn. 112). - BayObLG, 29.05.2024 - Verg 15/23
Unbegründeter vergaberechtlicher Nachprüfungsantrag bei Catering-Auftragsvergabe …
Regelmäßig folgt die Kostenentscheidung für das Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB derjenigen für das Hauptsacheverfahren (BayObLG, Beschluss vom 6. Dezember 2023, Verg 7/23 e, juris Rn. 88 m. w. N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20, juris [Ziffer 2. des Tenors]; OLG Rostock…, Beschluss vom 2. Oktober 2019, 17 Verg 3/19, NZBau 2020, 113 Rn. 59 [juris Rn. 84];… kritisch: Gröning in Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2022, GWB § 178 Rn. 56 ff.;… Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, GWB, § 182 Rn. 112).
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Rechtsprechung
| KG, 06.05.2025 - Verg 7/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 171 Abs 1 S 1 GWB, § 178 S 2 Halbs 1 GWB, § 182 Abs 2 GWB, § 182 Abs 4 S 4 GWB, § 3 Abs 4 VgV
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vergabenachprüfungsverfahren; Rechtskenntnisse des öffentlichen Auftraggebers; Festsetzung der Verfahrensgebühr - rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- ibr-online
Über welche Rechtskenntnisse muss der öffentliche Auftraggeber verfügen?
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Europaweite Ausschreibung für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in unterschiedlicher Bauweise; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines rechtsanwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten i.R.d. Kostenentscheidung
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Welche Rechtskenntnisse können von einem Auftraggeber erwartet werden? (VPR 2025, 128)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Welche (Vergabe-)Rechtskenntnisse muss ein öffentlicher Auftraggeber haben? (IBR 2025, 473)
Verfahrensgang
- VK Berlin, 18.12.2023 - VK-B2-29/23
- KG, 06.05.2025 - Verg 7/23
Papierfundstellen
- NZBau 2026, 147
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (18)
- BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10
Gebührenbeschwerde in Vergabesache
Auszug aus KG, 06.05.2025 - Verg 7/23
Dass die Anfechtung von Kostenentscheidungen der Vergabekammer wie hier durch die Antragstellerin auch isoliert statthaft ist, folgt bereits aus § 171 Abs. 1 S. 1 GWB, der ohne Einschränkungen die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer zulässt (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 - juris Rn. 9; Senat…, Beschluss vom 11. Mai 2022 - Verg 5/21 - juris Rn. 1; Senat…, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - Verg 10/22 - juris Rn. 7 ;… Radu in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, 2. Auflage 2023, § 182 GWB Rn. 175 m.w.N.).Nicht vertretbar ist die Festsetzung, wenn die Vergabekammer die hierfür bestehenden gesetzlichen Vorgaben (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 29. August 2014 - 11 Verg 3/14 - juris Rn. 12) oder die nach diesen Vorgaben maßgeblichen Tatsachen nicht oder fehlerhaft berücksichtigt oder, soweit ihr danach ein Ermessen zukommt, dieses nicht nachvollziehbar ausgeübt hat; darauf beschränkt sich die Überprüfung der Festsetzung der Verfahrensgebühr im Nachprüfungsverfahren (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 - juris Rn. 12; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 4. Juni 2008 - 11 Verg 8/07 - juris Rn. 3;… Radu in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, § 182 Rn. 102, 178 m.w.N.).
Diese Gebührentabelle ermöglicht mit ihren weiteren Anwendungsregeln eine den gesetzlichen Vorgaben des § 182 Abs. 2 GWB entsprechende und auch den Besonderheiten des Einzelfalles genügende, hierbei aber gleichförmige Gebührenfestsetzung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 - juris Rn. 14;… Radu in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, § 182 Rn. 24 m.w.N.).
Maßgeblich ist danach wie bei der Streitwertfestsetzung im Beschwerdeverfahren gemäß § 50 Abs. 2 GKG der Bruttoauftragswert, wobei zu dessen Bestimmung auf die Regelungen des § 3 VgV für die Bestimmung des Auftragswertes nach § 106 GWB zurückgegriffen werden kann, soweit sie für eine entsprechende Anwendung geeignet erscheinen (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 - juris Rn. 4; KG Berlin…, Beschluss vom 11. Mai 2022 - Verg 5/21 -, juris Rn. 4).
Rn. 48 (a) Weil die Basisgebühr den Maßstab für eine angemessene Höhe der Verfahrensgebühr bei durchschnittlichem Verwaltungsaufwand vorgibt, ist sie bei über- oder unterdurchschnittlichem Verwaltungsaufwand entsprechend anzupassen (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 -, juris Rn. 14;… Radu, in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, 2. Auflage 2023, § 182 GWB § 182 Rn. 28 m.w.N.), wobei die Basisgebühr nach den Vorgaben des § 182 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 GWB aus Gründen der Billigkeit bis auf ein Zehntel der Basisgebühr ermäßigt werden kann ( KG Berlin…, Beschluss vom 12. Mai 2021 - Verg 1008/20 -, juris Rn. 4 , LS 2).
Rn. 52 Etwas anderes lässt sich insbesondere nicht aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 -, herleiten, wonach die Entscheidung der Vergabekammer über die Verfahrensgebühr lediglich auf Ermessensfehler zu überprüfen sei (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 - juris Rn. 12), was er im zur Entscheidung stehenden Fall verneint hat (…BGH, a.a.O., juris Rn. 17 ff.).
Rn. 53 Das Beschwerdeverfahren bleibt entsprechend § 66 Abs. 8 GKG gebühren- und kostenfrei (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 -, juris Rn. 24; Senat…, Beschluss vom 11. Mai 2022 - Verg 5/21 - juris Rn. 20).
- KG, 12.05.2021 - Verg 1008/20
Kostenentscheidung der Vergabekammer: Herabsetzung der Verfahrensgebühr bei …
Auszug aus KG, 06.05.2025 - Verg 7/23
Bei Optionen ist wegen dieser Ungewissheit anerkannt, einen Abschlag vorzunehmen, und ist es angemessen, wenn nähere Umstände zu dessen Bestimmung fehlen, diesen mit der Hälfte des auf die Option entfallenden Auftragswerts zu bemessen (BGH…, Beschluss vom 18. März 2014 - X ZB 12/13, juris Rn. 7, 13; Senat, Beschluss vom 12. Mai 2021 - Verg 1008/20 - juris Rn. 3, LS 1;… Radu in: Müller-Wrede, VgV/UVgO, 1. Auflage 2017, § 3 VgV Rn. 81).Rn. 48 (a) Weil die Basisgebühr den Maßstab für eine angemessene Höhe der Verfahrensgebühr bei durchschnittlichem Verwaltungsaufwand vorgibt, ist sie bei über- oder unterdurchschnittlichem Verwaltungsaufwand entsprechend anzupassen (BGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 -, juris Rn. 14;… Radu, in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, 2. Auflage 2023, § 182 GWB § 182 Rn. 28 m.w.N.), wobei die Basisgebühr nach den Vorgaben des § 182 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 GWB aus Gründen der Billigkeit bis auf ein Zehntel der Basisgebühr ermäßigt werden kann ( KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2021 - Verg 1008/20 -, juris Rn. 4 , LS 2).
Dabei entspricht die Würdigung auch umfangreicher Schriftsätze in einer bei Abschluss des Verfahrens tausendseitigen Verfahrensakte, die Beiladung weiterer Beteiligter, die Abfassung von Akteneinsichtsbeschlüssen unter Berücksichtigung von Betriebsgeheimnissen und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung dem gewöhnlichen mit einem Vergabenachprüfungsverfahren verbundenen Aufwand (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2021 - Verg 1008/20 - juris Rn. 5;… Radu in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, 2. Auflage 2023, § 182 GWB § 182 Rn. 29).
Deswegen hatte das Verfahren bis auf die gesparte mündliche Verhandlung einen durchschnittlichen Zuschnitt, weswegen aber der Umstand, dass eine mündliche Verhandlung entbehrlich wurde, gebührenmindernd zu berücksichtigen gewesen wäre (Senat, Beschluss vom 21. Mai 2021 - Verg 1008/20 - juris Rn. 5;… Radu, in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, 2. Auflage 2023, § 182 GWB § 182 Rn. 28 m.w.N.) und die abweichende Würdigung der Vergabekammer als nicht vertretbar erscheint.
Rn. 50 Insgesamt hält der Senat es danach für angemessen, den sich aus der Gebührentabelle ergebenden Gebührenwert, soweit er auf den Antrag zu Los 1 entfällt, um ¼ herabzusetzen, wobei er auch den eher unterdurchschnittlichen Umfang der Sache (im wesentlichen eine Sachrüge; Verfahrensakten der Vergabekammer rund 500 Seiten) mit in den Blick genommen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Mai 2021 - Verg 1008/20 - juris Rn. 5; OLG Hamburg…, Beschluss vom 3. November 2008 - 1 Verg 3/08 - juris Rn. 8; VK Niedersachsen…, Beschluss vom 12. Juni 2019 - VgK-20/2019 - juris Rn. 76).
- KG, 11.05.2022 - Verg 5/21
Beschwerde gegen die Festsetzung einer Verfahrensgebühr in einem Beschlusses …
Auszug aus KG, 06.05.2025 - Verg 7/23
Dass die Anfechtung von Kostenentscheidungen der Vergabekammer wie hier durch die Antragstellerin auch isoliert statthaft ist, folgt bereits aus § 171 Abs. 1 S. 1 GWB, der ohne Einschränkungen die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer zulässt (BGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 - juris Rn. 9; Senat, Beschluss vom 11. Mai 2022 - Verg 5/21 - juris Rn. 1; Senat…, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - Verg 10/22 - juris Rn. 7 ;… Radu in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, 2. Auflage 2023, § 182 GWB Rn. 175 m.w.N.).Da nur über Kostenfragen und nicht in der Hauptsache zu entscheiden war, konnte der Senat entgegen § 175 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 65 Abs. 1 GWB von einer mündlichen Verhandlung absehen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Mai 2022 - Verg 5/21 - juris Rn. 1).
Ist die Festsetzung nach diesen Vorgaben fehlerhaft, ist sie vom Vergabesenat entsprechend abzuändern (KG Berlin, Beschluss vom 11. Mai 2022 - Verg 5/21 -, juris Rn. 3 ff. sowie LS 2;… Radu in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, § 182 Rn. 102, 178 m.w.N.).
Maßgeblich ist danach wie bei der Streitwertfestsetzung im Beschwerdeverfahren gemäß § 50 Abs. 2 GKG der Bruttoauftragswert, wobei zu dessen Bestimmung auf die Regelungen des § 3 VgV für die Bestimmung des Auftragswertes nach § 106 GWB zurückgegriffen werden kann, soweit sie für eine entsprechende Anwendung geeignet erscheinen (BGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 - juris Rn. 4; KG Berlin, Beschluss vom 11. Mai 2022 - Verg 5/21 -, juris Rn. 4).
Rn. 53 Das Beschwerdeverfahren bleibt entsprechend § 66 Abs. 8 GKG gebühren- und kostenfrei (BGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 -, juris Rn. 24; Senat, Beschluss vom 11. Mai 2022 - Verg 5/21 - juris Rn. 20).
- OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14
Ermessensprüfung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer; …
Auszug aus KG, 06.05.2025 - Verg 7/23
Nicht vertretbar ist die Festsetzung, wenn die Vergabekammer die hierfür bestehenden gesetzlichen Vorgaben (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. August 2014 - 11 Verg 3/14 - juris Rn. 12) oder die nach diesen Vorgaben maßgeblichen Tatsachen nicht oder fehlerhaft berücksichtigt oder, soweit ihr danach ein Ermessen zukommt, dieses nicht nachvollziehbar ausgeübt hat; darauf beschränkt sich die Überprüfung der Festsetzung der Verfahrensgebühr im Nachprüfungsverfahren (BGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 - juris Rn. 12; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 4. Juni 2008 - 11 Verg 8/07 - juris Rn. 3;… Radu in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, § 182 Rn. 102, 178 m.w.N.).Hierbei ist der Auftragswert grundsätzlich nach Maßgabe des Angebotes des Antragstellers für den verfahrensgegenständlichen Auftrag (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. August 2014 11 Verg 3/14 - juris Rn. 16) und, soweit ein solches nicht vorliegt, nach Maßgabe der Auftragswertschätzung des Auftraggebers (BayObLG…, Beschluss vom 26. März 2024 - Verg 12/23 - juris Rn. 12) und, soweit eine solche nicht vorliegt, nach Maßgabe einer sämtliche Umstände des ausgeschriebenen Auftrags berücksichtigenden Schätzung zu bestimmen.
Soweit allein eine Entscheidung des OLG Frankfurt anders zu verstehen sein dürfte, sieht das OLG Frankfurt in dieser Entscheidung wegen seiner Abweichung von anderslautenden Entscheidungen keine eine Vorlage gebietende Divergenz, weil es aus Sicht des Antragstellers nicht entscheidungserheblich sei, wer die Verfahrensgebühr letztlich ermessensfehlerfrei festsetze (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. August 2014 - 11 Verg 3/14 - juris Rn. 31); dieser Ansicht schließt sich der Senat an.
- KG, 14.12.2022 - Verg 10/22
Notwendigkeit eines Rechtsanwalts in Vergabeverfahren
Auszug aus KG, 06.05.2025 - Verg 7/23
Dass die Anfechtung von Kostenentscheidungen der Vergabekammer wie hier durch die Antragstellerin auch isoliert statthaft ist, folgt bereits aus § 171 Abs. 1 S. 1 GWB, der ohne Einschränkungen die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer zulässt (BGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 - juris Rn. 9; Senat…, Beschluss vom 11. Mai 2022 - Verg 5/21 - juris Rn. 1; Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - Verg 10/22 - juris Rn. 7 ;… Radu in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, 2. Auflage 2023, § 182 GWB Rn. 175 m.w.N.).Hierfür können neben Gesichtspunkten wie der Einfachheit oder Komplexität des Sachverhalts, der Überschaubarkeit oder Schwierigkeit der zu beurteilenden Rechtsfragen auch rein persönliche Umstände bestimmend sein wie etwa die sachliche und personelle Ausstattung des Beteiligten, also beispielsweise, ob er über eine Rechtsabteilung oder andere Mitarbeiter verfügt, von denen erwartet werden kann, dass sie gerade oder auch Fragen des Vergaberechts sachgerecht bearbeiten können, oder ob allein der kaufmännisch gebildete Geschäftsinhaber sich des Falls annehmen muss (BGH…, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06 -, juris Rn. 61; Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - Verg 10/22 - juris Rn. 11 ).
Rn. 23 Auch wenn das Gesetz keine Regel vorgibt, führen doch die für die Beurteilung der Notwendigkeit der Hinzuziehung typischerweise maßgeblichen Umstände dazu, dass im Regelfall die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen notwendig ist, wenn sie nicht auf tatsächlich vorhandene Rechtskenntnisse, die ihnen etwa durch eine eigene Rechtsabteilung vermittelt werden, zurückgreifen können (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - Verg 10/22 - juris Rn. 11 f. m.w.N.), während sie für den öffentlichen Auftraggeber im Regelfall nur dann notwendig ist, wenn die sich im Vergabenachprüfungsverfahren stellenden Rechtsfragen nicht mit den Rechtskenntnissen, die von ihm als Betreiber des Vergabeverfahrens zu erwarten sind, angemessen zu bewältigen sind (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 16. März 2020 - VII-Verg 38/18 - juris Rn. 40; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 21. November 2024 - 11 Verg 6/24 - juris Rn. 57).
- OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 23/04
Reduzierung der Gebühr aus der Gebührenstaffel
Auszug aus KG, 06.05.2025 - Verg 7/23
Rn. 43 bb) Auf der Grundlage der danach heranzuziehenden Bruttoauftragswerte für die in den Losen 1 und 3 ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen in Höhe von zusammen rund 13, 2 Millionen Euro bemisst sich die Basisgebühr nach der Gebührentabelle auf 12.415 Euro (12.275 Euro bei einer Auftragswert von 13 Millionen Euro zuzüglich eines interpolierten Wertes von 140 Euro für den die Gebührenstufe überschreitenden Auftragswert; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Mai 2004 - VII-Verg 23/04 - juris Rn. 4;… Radu, a.a.O., § 182 Rn. 24 m.w.N.).Rn. 46 Vorliegend hat die Antragstellerin ihren Antrag zu dem als Los 3 ausgeschriebenen Auftrag zu einem Zeitpunkt zurückgenommen, als die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nur vom Vorsitzenden der Vergabekammer nach Eingang der Antragserwiderung geprüft worden waren, dies auch nur summarisch, und die Prüfung sich auf die bei beiden Losen gleichermaßen erhobenen Einwendungen bezog (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Mai 2004 - VII-Verg 23/04 - juris Rn. 10).
- BayObLG, 26.03.2024 - Verg 12/23
Ermessensfehlerhafte Gebührenfestsetzung durch die Vergabekammer
Auszug aus KG, 06.05.2025 - Verg 7/23
Hierbei ist der Auftragswert grundsätzlich nach Maßgabe des Angebotes des Antragstellers für den verfahrensgegenständlichen Auftrag (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 29. August 2014 11 Verg 3/14 - juris Rn. 16) und, soweit ein solches nicht vorliegt, nach Maßgabe der Auftragswertschätzung des Auftraggebers (BayObLG, Beschluss vom 26. März 2024 - Verg 12/23 - juris Rn. 12) und, soweit eine solche nicht vorliegt, nach Maßgabe einer sämtliche Umstände des ausgeschriebenen Auftrags berücksichtigenden Schätzung zu bestimmen.Der Senat geht deswegen nicht davon aus, dass mit dieser eine Rückverweisung an die Vergabekammer präferierenden Rechtsprechung (vgl. zuletzt etwa BayObLG, Beschluss vom 26. März 2024 - Verg 12/23 - juris Rn. 17) die Entscheidungskompetenz der Vergabesenate zur Berichtigung fehlerhaft festgesetzter Verfahrensgebühren in Zweifel gezogen werden soll.
- VK Niedersachsen, 12.06.2019 - VgK-20/19
Abschluss eines Vertrags über eine Brandwache und Brandbekämpfungsleistungen
Auszug aus KG, 06.05.2025 - Verg 7/23
Rn. 50 Insgesamt hält der Senat es danach für angemessen, den sich aus der Gebührentabelle ergebenden Gebührenwert, soweit er auf den Antrag zu Los 1 entfällt, um ¼ herabzusetzen, wobei er auch den eher unterdurchschnittlichen Umfang der Sache (im wesentlichen eine Sachrüge; Verfahrensakten der Vergabekammer rund 500 Seiten) mit in den Blick genommen hat (vgl. Senat…, Beschluss vom 12. Mai 2021 - Verg 1008/20 - juris Rn. 5; OLG Hamburg…, Beschluss vom 3. November 2008 - 1 Verg 3/08 - juris Rn. 8; VK Niedersachsen, Beschluss vom 12. Juni 2019 - VgK-20/2019 - juris Rn. 76). - OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 19 Verg 5/18
Gerichtliche Überprüfung des Gebührenansatzes durch die Vergabekammer
- OLG Hamburg, 03.11.2008 - 1 Verg 3/08
Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung der Verfahrensgebühr der Vergabekammer
Auszug aus KG, 06.05.2025 - Verg 7/23
Rn. 50 Insgesamt hält der Senat es danach für angemessen, den sich aus der Gebührentabelle ergebenden Gebührenwert, soweit er auf den Antrag zu Los 1 entfällt, um ¼ herabzusetzen, wobei er auch den eher unterdurchschnittlichen Umfang der Sache (im wesentlichen eine Sachrüge; Verfahrensakten der Vergabekammer rund 500 Seiten) mit in den Blick genommen hat (vgl. Senat…, Beschluss vom 12. Mai 2021 - Verg 1008/20 - juris Rn. 5; OLG Hamburg, Beschluss vom 3. November 2008 - 1 Verg 3/08 - juris Rn. 8; VK Niedersachsen…, Beschluss vom 12. Juni 2019 - VgK-20/2019 - juris Rn. 76). - BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …
- BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13
Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren …
- OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im Vergabenachprüfungsverfahren: …
- OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen!
- OLG Frankfurt, 04.06.2008 - 11 Verg 8/07
Vergabenachprüfungsverfahren: Gerichtliche Kontrolle einer Entscheidung der …
- OLG Celle, 05.11.2020 - 13 Verg 7/20
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen …
- OLG Frankfurt, 21.11.2024 - 11 Verg 6/24
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch …
- VK Berlin, 18.12.2023 - VK-B2-29/23
Änderung der Leistungsbeschreibung durch (abweichende) Antwort auf Bieterfrage?
- VK Berlin, 07.07.2025 - VK-B1-4/25
Eignungsnachweis durch mehrere (Teil-)Referenzen?
Ob die Hinzuziehung einer anwaltlichen Vertretung im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden (KG, Beschluss vom 06.05.2025 - Verg 7/23; BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, NZBau 2006, 800, 806; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.03.2010 - 11 Verg 3/10, ZfBR 2013, 517).Hierfür können neben Gesichtspunkten wie der Einfachheit oder Komplexität des Sachverhalts, der Überschaubarkeit oder Schwierigkeit der zu beurteilenden Rechtsfragen auch rein persönliche Umstände bestimmend sein wie etwa die sachliche und personelle Ausstattung des Beteiligten, also beispielsweise, ob er über eine Rechtsabteilung oder andere Mitarbeiter verfügt, von denen erwartet werden kann, dass sie gerade oder auch Fragen des Vergaberechts sachgerecht bearbeiten können, oder ob allein der kaufmännisch gebildete Geschäftsinhaber sich des Falls annehmen muss (KG, Beschluss vom 06.05.2025 - Verg 7/23).
Auch wenn das Gesetz keine Regel vorgibt, führen doch die für die Beurteilung der Notwendigkeit der Hinzuziehung typischerweise maßgeblichen Umstände dazu, dass im Regelfall die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen notwendig ist, wenn sie nicht auf tatsächlich vorhandene Rechtskenntnisse, die ihnen etwa durch eine eigene Rechtsabteilung vermittelt werden, zurückgreifen können, während sie für den öffentlichen Auftraggeber im Regelfall nur dann notwendig ist, wenn die sich im Vergabenachprüfungsverfahren stellenden Rechtsfragen nicht mit den Rechtskenntnissen, die von ihm als Betreiber des Vergabeverfahrens zu erwarten sind, angemessen zu bewältigen sind (KG, Beschluss vom 06.05.2025 - Verg 7/23).
Es ist von einem öffentlichen Auftraggeber zu erwarten, dass die von ihm eingesetzten Mitarbeiter die dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften kennen und der Auftraggeber selbst über hinreichende Kenntnisse zu den auftragsbezogenen Sach- und Rechtsfragen des von ihm geführten Vergabeverfahrens verfügt und sich diese nötigenfalls in eigener Zuständigkeit sowie auf eigene Kosten beschafft und im Vergabenachprüfungsverfahren dann auch tatsächlich einsetzt (vgl. KG, Beschluss vom 06.05.2025 - Verg 7/23).
Bedient er sich der Unterstützung von Rechtsanwälten, was ihm selbstverständlich freisteht, ist eine solche Hinzuziehung kostenrechtlich nicht notwendig (vgl. KG, Beschluss vom 06.05.2025 - Verg 7/23).
Mit anderen Worten liegt es zwar in seiner autonomen Entscheidung, ob er die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Haushaltsmittel zur Vorhaltung eigener Sachkunde durch entsprechend ausgebildete und geschulte Mitarbeiter oder zur Finanzierung von Rechtsanwälten einsetzt; daran, dass er diese Kosten seiner Aufgabenerfüllung selbst zu tragen hat, vermag aber ein etwaiges Outsourcing durch die Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Hilfe nichts ändern (KG, Beschluss vom 06.05.2025 - Verg 7/23).
Kriterien wie etwa die Komplexität des Sachverhalts, die Bedeutung des Auftrags, das Beschleunigungsgebot, die Komplexität des Vergaberechts, eine Waffengleichheit mit der Antragstellerin sind ohne Hinzutreten besonderer Umstände des Einzelfalls ungeeignet, um jedenfalls für den öffentlichen Auftraggeber eine abweichende Würdigung zu erlauben (KG, Beschluss vom 06.05.2025 - Verg 7/23).
- VK Berlin, 07.07.2025 - VK-B1-04/25
Eignungsnachweis durch mehrere (Teil-)Referenzen?
Ob die Hinzuziehung einer anwaltlichen Vertretung im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden (KG, Beschluss vom 06.05.2025 - Verg 7/23; BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, NZBau 2006, 800, 806; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.03.2010 - 11 Verg 3/10, ZfBR 2013, 517).Hierfür können neben Gesichtspunkten wie der Einfachheit oder Komplexität des Sachverhalts, der Überschaubarkeit oder Schwierigkeit der zu beurteilenden Rechtsfragen auch rein persönliche Umstände bestimmend sein wie etwa die sachliche und personelle Ausstattung des Beteiligten, also beispielsweise, ob er über eine Rechtsabteilung oder andere Mitarbeiter verfügt, von denen erwartet werden kann, dass sie gerade oder auch Fragen des Vergaberechts sachgerecht bearbeiten können, oder ob allein der kaufmännisch gebildete Geschäftsinhaber sich des Falls annehmen muss (KG, Beschluss vom 06.05.2025 - Verg 7/23).
Auch wenn das Gesetz keine Regel vorgibt, führen doch die für die Beurteilung der Notwendigkeit der Hinzuziehung typischerweise maßgeblichen Umstände dazu, dass im Regelfall die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen notwendig ist, wenn sie nicht auf tatsächlich vorhandene Rechtskenntnisse, die ihnen etwa durch eine eigene Rechtsabteilung vermittelt werden, zurückgreifen können, während sie für den öffentlichen Auftraggeber im Regelfall nur dann notwendig ist, wenn die sich im Vergabenachprüfungsverfahren stellenden Rechtsfragen nicht mit den Rechtskenntnissen, die von ihm als Betreiber des Vergabeverfahrens zu erwarten sind, angemessen zu bewältigen sind (KG, Beschluss vom 06.05.2025 - Verg 7/23).
Es ist von einem öffentlichen Auftraggeber zu erwarten, dass die von ihm eingesetzten Mitarbeiter die dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften kennen und der Auftraggeber selbst über hinreichende Kenntnisse zu den auftragsbezogenen Sach- und Rechtsfragen des von ihm geführten Vergabeverfahrens verfügt und sich diese nötigenfalls in eigener Zuständigkeit sowie auf eigene Kosten beschafft und im Vergabenachprüfungsverfahren dann auch tatsächlich einsetzt (vgl. KG, Beschluss vom 06.05.2025 - Verg 7/23).
Bedient er sich der Unterstützung von Rechtsanwälten, was ihm selbstverständlich freisteht, ist eine solche Hinzuziehung kostenrechtlich nicht notwendig (vgl. KG, Beschluss vom 06.05.2025 - Verg 7/23).
Mit anderen Worten liegt es zwar in seiner autonomen Entscheidung, ob er die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Haushaltsmittel zur Vorhaltung eigener Sachkunde durch entsprechend ausgebildete und geschulte Mitarbeiter oder zur Finanzierung von Rechtsanwälten einsetzt; daran, dass er diese Kosten seiner Aufgabenerfüllung selbst zu tragen hat, vermag aber ein etwaiges Outsourcing durch die Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Hilfe nichts ändern (KG, Beschluss vom 06.05.2025 - Verg 7/23).
Kriterien wie etwa die Komplexität des Sachverhalts, die Bedeutung des Auftrags, das Beschleunigungsgebot, die Komplexität des Vergaberechts, eine Waffengleichheit mit der Antragstellerin sind ohne Hinzutreten besonderer Umstände des Einzelfalls ungeeignet, um jedenfalls für den öffentlichen Auftraggeber eine abweichende Würdigung zu erlauben (KG, Beschluss vom 06.05.2025 - Verg 7/23).
- OLG Rostock, 29.05.2026 - 17 Verg 2/26
folgt
Mangels Angebots der Antragstellerin legt der Senat der Festsetzung die Auftragswertschätzung des Antragsgegners (dazu Senat…, Beschluss vom 2. Oktober 2019 - 17 Verg 3/19 -, Rn. 87 , juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 26. März 2024 - Verg 12/23e -, Rn. 12, juris; KG, Beschluss vom 06. Mai 2025 - Verg 7/23 -, Rn. 27, beck-online) für die im Beschwerdeverfahren noch anhängigen sechs Lose für den Gesamtzeitraum zugrunde, wobei für den optionalen Zeitraum ein angemessener Abschlag von 50 % vorzunehmen ist (vgl. Senat…, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 17 Verg 6/18 -, Rn. 61 , juris;… Beschluss vom 1. Februar 2023 - 17 Verg 3/22 -, Rn. 90, juris).
- OLG Bremen, 20.08.2026 - 2 Verg 1/26
Auftraggeber ist kein Steuerrechtsfachmann!
Soweit aber die Kammer ihr Ermessen betätigt hat und zur Bemessung allein auf die Gebührentabelle der Vergabekammern des Bundes abgestellt und hierbei auch keine weiteren Umstände berücksichtigt hat oder hätte berücksichtigen müssen, ist der Senat nicht gezwungen, die Sache zur erneuten Entscheidung durch die Vergabekammer zurückzuverweisen, sondern kann gemäß § 178 S. 2, 1. Alt GWB auch in der Sache selbst entscheiden, wenn sich nur die konkrete Anwendung der von der Kammer herangezogenen Gebührentabelle als korrekturbedürftig erweist (so im Ergebnis auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Juni 2026 - 11 Verg 2/26; weitergehend KG Berlin, Beschluss vom 6. Mai 2025 - Verg 7/23). - VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2026 - 1 VK 19/25
Auftraggeber darf auf die Leistungsfähigkeit der Bieter vertrauen!
KG Berlin, Beschluss vom 6.5.2025 - Verg 7/23. - LG Berlin II, 03.02.2026 - 34 O 146/24
Keine Gesamtvergabe von Beschaffungs- und Rechtsdienstleistungen!
Dafür, dass die (hypothetischen) Beauftragung aus der maßgeblichen ex ante-Sicht erforderlich war, spricht auch, dass auch die Beklagte ihrerseits ihre Prozessbevollmächtigten mit der Beantwortung des Rügeschreibens vom 22.05.2023 beauftragte, obwohl von ihr als ein Vergabeverfahren betreibende öffentlichen Auftraggeberin grundsätzlich erwartet werden, dass sie über hinreichende Kenntnisse zu den auftragsbezogenen Sach- und Rechtsfragen des von ihr geführten Vergabeverfahrens verfügt (vgl. KG, Beschluss vom 06.05.2025, Verg 7/23), und sie nachfolgend ihren Beschaffungsbedarf dahingehend aktualisierte, die vergaberechtliche Begleitung der ausgeschriebenen Vergabeleistungen selbst übernehmen zu wollen. - VK Berlin, 26.06.2025 - VK-B1-21/21
Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen Zweifel an der …
Auch wenn das Gesetz keine Regel vorgibt, führen doch die für die Beurteilung der Notwendigkeit der Hinzuziehung typischerweise maßgeblichen Umstände dazu, dass im Regelfall die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen notwendig ist, wenn sie nicht auf tatsächlich vorhandene Rechtskenntnisse, die ihnen etwa durch eine eigene Rechtsabteilung vermittelt werden, zurückgreifen können (KG, Beschl. v. 06.05.2025 - Verg 7/23 ). - VK Berlin, 17.06.2025 - VK-B1-12/25
Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit der …
Auch wenn das Gesetz keine Regel vorgibt, führen doch die für die Beurteilung der Notwendigkeit der Hinzuziehung typischerweise maßgeblichen Umstände dazu, dass im Regelfall die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für den öffentlichen Auftraggeber nur dann notwendig ist, wenn die sich im Vergabenachprüfungsverfahren stellenden Rechtsfragen nicht mit den Rechtskenntnissen, die von ihm als Betreiber des Vergabeverfahrens zu erwarten sind, angemessen zu bewältigen sind (vgl. KG, Beschl. v. 06.05.2025 - Verg 7/23 ).
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