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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94, 1 BvR 957/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,58
BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94, 1 BvR 957/96 (https://dejure.org/2005,58)
BVerfG, Entscheidung vom 26.07.2005 - 1 BvR 782/94, 1 BvR 957/96 (https://dejure.org/2005,58)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 1 BvR 782/94, 1 BvR 957/96 (https://dejure.org/2005,58)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • DFR

    Übertragung von Lebensversicherungsverträgen

  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Regelung zur Übertragung des Bestands von Lebensversicherungsverträgen auf ein anderes Versicherungsunternehmen am Maßstab von Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG); Beeinträchtigung der Privatautonomie der Versicherungsnehmer durch den ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Auszahlung von Überschüssen in der Kapitallebensversicherung im Hinblick auf die Eigentumsgarantie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes zur Genehmigung der Übertragung des Bestands von Lebensversicherungsverträgen teilweise verfassungswidrig

  • IWW (Kurzinformation)

    Kapitallebensversicherung - Mehr Überschussbeteiligung in Sicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragung von Lebensversicherungsbeständen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VAG §§ 14, 8; BGB § 415; GG Art. 2, 14
    Verfassungswidrigkeit der Vorschriften zur Bestandsübertragung von Lebensversicherungen ("Deutscher Herold", "R+V")

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Bestandsübertragung Lebensversicherungen, Lebenversicherungsbestand, Sicherung der Prämienzahlungen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Regelungen des VersicherungsaufsichtsG teilweise verfassungswidrig

  • 123recht.net (Pressebericht, 26.7.2005)

    Karlsruhe stärkt Verbraucherschutz bei Lebensversicherungen // Stille Reserven müssen teilweise ausgeschüttet werden

  • 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.10.2004)

    Karlsruhe prüft Gewinnansprüche aus Lebensversicherungen // Versicherte fordern mehr Transparenz bei Prämienberechnung

Besprechungen u.ä.

  • prettl.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bundesverfassungsgericht zur kapitalbildenden Lebensversicherung: Pyrrhussiege für die Versicherten? (RA Michael P. Sailer)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 114, 1
  • NJW 2005, 2363
  • VersR 2005, 1109
  • WM 2005, 1505
  • DVBl 2005, 1274 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (149)Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 11.01.1994 - 1 A 72.89

    Wahrung der Versichertenbelange bei Genehmigung der Bestandübertragung

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
    gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 1994 - BVerwG 1 A 72.89 -, b) die Beschlusskammerentscheidung des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen vom 22. Februar 1989 und 11. Mai 1989 - Z 3-B 2/88 -, c) den Vergleichsvertrag vom 17. Mai 1989 und 2. Juni 1989 zwischen dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, der Deutscher Herold Aktiengesellschaft und der Deutscher Herold Lebensversicherungs-AG, d) die Verfügung des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen vom 15. Juni 1988 - I-1138-11/88 - Beteiligte: Deutscher Herold Versicherungsgruppe,.

    Das seinerzeit nach § 10a des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (im Folgenden: BAG) in einziger Instanz zuständige Bundesverwaltungsgericht wies die Klage durch das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Urteil (BVerwGE 95, 25) ab.

    Rn. 162 An der ausreichenden Wahrung der Versichertenbelange im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VAG fehlt es nach der - von der Literatur übernommenen (…vgl. Schmidt, in: Prölss, Versicherungsaufsichtsgesetz, 11. Aufl. 1997, § 8 Rn. 17;… Scholz, ZVersWiss 1984, S. 1 ) - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann, "wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweiges als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein Eingreifen der Behörde gerechtfertigt ist" (so das angegriffene Urteil BVerwGE 95, 25 , unter Bezugnahme auf BVerwGE 82, 303 ).

    Das soll durch einen Vergleich der Stellung der Versicherten vor und nach der Bestandsübertragung festgestellt werden (vgl. BVerwGE 95, 25 ).

    Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Versicherungsnehmer über eine eigenständige Rechtsposition verfügen (…vgl. BAV, VerBAV 1989, S. 235 ; BVerwGE 95, 25 ).

  • BVerwG, 12.12.1995 - 1 A 2.92

    Versicherungsrecht: Teilübertragung des Versicherungsbestandes ausscheidenden …

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
    gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 A 2.92 -, b) die Verfügung des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen vom 20. Juni 1989 in der Fassung der Beschlusskammerentscheidung vom 14. November 1991 - I 1 - 1141 - 48/91/Z 3 - B 2/90 - Beteiligte: R+V Lebensversicherung AG,.

    Rn. 86 4. Das Bundesverwaltungsgericht entschied in dem angegriffenen Urteil (BVerwGE 100, 115), die Klage sei zulässig, aber unbegründet.

    Auch nimmt die fachrichterliche Rechtsprechung an, dass die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit eine Wahlmöglichkeit haben, ob sie eine Bestandsübertragung nach den §§ 14, 44 VAG oder eine gesellschafts- oder körperschaftsrechtliche Umwandlung in Form der Vermögensübertragung - nach § 44b VAG a.F. - vornehmen wollen (so das Bundesverwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung BVerwGE 100, 115 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht lehnt dies in der angegriffenen Entscheidung ab, da das Mitglied nur in seiner Rolle als Versicherter nach Maßgabe des Versicherungsvertrags und damit des genehmigten Geschäftsplans im Zuge der Überschussbeteiligung an den Vermögenswerten zu beteiligen sei (BVerwGE 100, 115 ).

  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 957/96
    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
    - 1 BvR 957/96 -,.

    Rn. 44 Verfahren 1 BvR 957/96.

    Rn. 190 Verfahren 1 BvR 957/96.

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
    Der zum Ausdruck gebrachte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien lässt deshalb in der Regel auf einen durch den Vertrag hergestellten sachgerechten Interessenausgleich schließen, den der Staat grundsätzlich zu respektieren hat (vgl. BVerfGE 103, 89 ).

    Rn. 132 Ausnahmen hat das Bundesverfassungsgericht anerkannt, wenn auf Grund erheblich ungleicher Verhandlungspositionen der Vertragspartner einer von ihnen ein solches Gewicht hat, dass er den Vertragsinhalt faktisch einseitig bestimmen kann; dann ist es Aufgabe des Rechts, auf die Wahrung der Grundrechtspositionen der beteiligten Parteien hinzuwirken, um zu verhindern, dass sich für einen Vertragsteil die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung verkehrt (vgl. BVerfGE 89, 214 ; 103, 89 ).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
    Die Enteignung ist auf die Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet (vgl. BVerfGE 79, 174 ; 104, 1 ).

    Ist mit dem Entzug bestehender Rechtspositionen der Ausgleich privater Interessen beabsichtigt, handelt es sich hingegen um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ).

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
    Ist mit dem Entzug bestehender Rechtspositionen der Ausgleich privater Interessen beabsichtigt, handelt es sich hingegen um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ).

    Ihre Verfassungsmäßigkeit setzt voraus, dass Belange der Allgemeinheit und die betroffenen Individualinteressen in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden (vgl. BVerfGE 95, 48 ; 101, 239 ; stRspr).

  • BVerwG, 12.09.1989 - 1 a 32.87

    Zeitnahe Zuteilung von Überschußanteilen - in der Lebensversicherung - Wahrung …

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
    Aus § 56a Satz 5 VAG (in der Fassung vom 21. Juli 1994) ergibt sich nur die Berechtigung des Versicherungsunternehmens, in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde die Rückstellung für Beitragsrückerstattung, soweit sie nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt, im Interesse der Versicherten zur Abwendung eines Notstands heranzuziehen; nach früherem Rechtszustand war diese Möglichkeit regelmäßig in den genehmigten Geschäftsplänen geregelt (vgl. BVerwGE 82, 303 ).

    Rn. 162 An der ausreichenden Wahrung der Versichertenbelange im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VAG fehlt es nach der - von der Literatur übernommenen (…vgl. Schmidt, in: Prölss, Versicherungsaufsichtsgesetz, 11. Aufl. 1997, § 8 Rn. 17;… Scholz, ZVersWiss 1984, S. 1 ) - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann, "wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweiges als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein Eingreifen der Behörde gerechtfertigt ist" (so das angegriffene Urteil BVerwGE 95, 25 , unter Bezugnahme auf BVerwGE 82, 303 ).

  • BVerwG, 21.12.1993 - 1 A 35.91

    Übertragung eines Versicherungsbestands - Mitglieder - Vereinsvermögen

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
    Nach der in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur herrschenden "Einheitstheorie" ist die Rechtsstellung der Versicherten auf der Grundlage der Vereinsmitgliedschaft einheitlich zu betrachten (…vgl. BGH, VersR 1964, S. 497 ;… eingehend Müller-Wiedenhorn, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Unternehmensverbund, 1993, S. 28 ff. m.w.N.;… Merdausl, Der Europäische Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, 2000, S. 39 ff.; mit Rücksicht auf BVerwGE 95, 8 nunmehr zweifelnd Weigel, in: Prölss, Versicherungsaufsichtsgesetz, 11. Aufl. 1997, § 44 Rn. 4).

    Dies hat nach § 20 Satz 3 VAG, hier in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 2 der Satzung des Beigeladenen zu 1, das Erlöschen der Vereinsmitgliedschaft zur Folge (vgl. BVerwGE 95, 8 ;… Schmidt, in: Prölss, a.a.O., § 14 Rn. 36;… Weigel, in: Prölss, a.a.O., § 20 Rn. 22).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
    Dem Gesetzgeber ist die Schaffung vermögenswerter Rechte, bei denen die Verfügungsmöglichkeit eingeschränkt ist, nicht verwehrt (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 83, 201 ).
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
    Rn. 132 Ausnahmen hat das Bundesverfassungsgericht anerkannt, wenn auf Grund erheblich ungleicher Verhandlungspositionen der Vertragspartner einer von ihnen ein solches Gewicht hat, dass er den Vertragsinhalt faktisch einseitig bestimmen kann; dann ist es Aufgabe des Rechts, auf die Wahrung der Grundrechtspositionen der beteiligten Parteien hinzuwirken, um zu verhindern, dass sich für einen Vertragsteil die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung verkehrt (vgl. BVerfGE 89, 214 ; 103, 89 ).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern …

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Wettbewerbsverbot für Handelsvertreter, Grundrechte im Privatrechtsverkehr

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Kindesunterhalt

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Mutterschaftsgeld II

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

  • BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00

    'Kalte Enteignung'

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

  • BVerwG, 14.10.1980 - 1 A 12.78

    Voraussetzungen einer Genehmigung bei dem Bundesaufsichtsamt für das …

  • BVerwG, 16.07.1968 - I A 5.67

    Frist für Untätigkeitsklagen in Angelegenheiten der Versicherungsaufsicht - …

  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Rn. 100 Soweit die Beschwerdeführenden Eigentümer der nach ihren Darlegungen vom Klimawandel bedrohten Grundstücke sind, kommt außerdem eine Verletzung der Schutzpflicht des Gesetzgebers für das Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG in Betracht (vgl. BVerfGE 114, 1 ).

    Rn. 171 2. a) Auch das Grundrecht auf Eigentum in Art. 14 Abs. 1 GG umfasst eine staatliche Schutzpflicht (vgl. BVerfGE 114, 1 ).

  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Rn. 57 Die Rechtsordnung muss dafür sorgen, dass die verfassungsrechtlich geschützten Interessen derjenigen, die von der gesetzlichen Einschränkung der Vertragsfreiheit betroffen sind, hinreichend gewahrt werden (…Senatsurteil vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297, 306 [juris Rn. 21]; vgl. auch BVerfG VersR 2005, 1109, 1117 f. [juris Rn. 131 ff.] und VersR 2005, 1127, 1130 f. [juris Rn. 59 ff.]).
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuer

    Rn. 199 Dem Gesetzgeber stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen, so dass die zur Prüfung gestellte Vorschrift nicht für nichtig, sondern lediglich für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar zu erklären ist (vgl. BVerfGE 114, 1 ; stRspr).
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