Rechtsprechung
| BGH, 25.10.1995 - XII ZR 245/94 |
Falsche Fristangabe in der Kündigung
§§ 580a Abs. 4, 584 Abs. 2 BGB <Fassung bis 31.8.01>, Kündigung muß keinen Termin nennen, zu dem der Vertrag enden soll, wird ein zu früher Termin genannt, so ist die Kündigung i.d.R. zum nächstmöglichen Termin wirksam
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenes Pachtverhältnisses durch den Ersteher des Grundstücks - Notwendigkeit der Angabe des Kündigungszeitpunktes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 584 Abs. 2; ZVG § 57a
Wirksamkeit der vorzeitigen Kündigung eines Pachtverhältnisses durch den Ersteher bei fehlender Angabe eines Endtermins - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 144
- WM 1996, 133
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 25.10.1995 - XII ZR 245/94
Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277). - OLG Frankfurt, 23.01.1990 - 5 U 61/89
Umdeutung bei Kündigung von Mietverträgen
Auszug aus BGH, 25.10.1995 - XII ZR 245/94
Ob etwas anderes gilt, wenn der benannte und der zulässige Termin weit auseinanderliegen (…vgl. Schmidt/Futterer-Blank Wohnraumschutzgesetze 6. Aufl. B 836), kann offenbleiben, da eine Verschiebung um rund drei Monate, wie sie im vorliegenden Fall aufgetreten ist, als unschädlich angesehen werden kann (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 90, 337). - BAG, 04.02.1960 - 3 AZR 25/58
Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Rechtfertigung - Betriebliche Gründe
Auszug aus BGH, 25.10.1995 - XII ZR 245/94
Wird dabei ein zu früher Endtermin angegeben, endet das Pachtverhältnis zu dem nach § 584 Abs. 2 BGB nächstmöglichen Termin, wenn den Umständen nach erkennbar ist, daß der Kündigende den Vertrag jedenfalls zu diesem Termin beenden will (…vgl. Grapentin in Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 2. Aufl. Kap. IV Rdn. 11; ebenso für Arbeitsverhältnisse BAG 9, 36, 40).
- BGH, 25.11.2015 - XII ZR 114/14
Mietvertrag über eine Zahnarztpraxis: Schriftformerfordernis bei Vereinbarung …
Die Kläger haben aber nicht zu diesem Termin, sondern zum 31. Juli 2014, also einem weder gesetzlich noch vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt, gekündigt (…vgl. nur Palandt/Weidenkaff BGB 74. Aufl. § 580 a Rn. 15;… Schmidt-Futterer/Blank Mietrecht 12. Aufl. § 580 a Rn. 15), so dass ihre Kündigung erst mit dem nächstfolgenden Ende eines Kalendervierteljahrs, hier dem 30. September 2014, Wirksamkeit entfalten konnte (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 245/94 - NJW-RR 1996, 144). - OLG Düsseldorf, 16.10.2003 - 10 U 46/03
Zur Frage, ob ein Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters durch Aufrechnung des …
Nach der Rechtsprechung des Senats (…10 U 176/96, Urt. v. 28.5.1997) kann eine unwirksame oder - wie hier - zwar wirksame (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.1995, NJW-RR 1996, 144), aber zur Unzeit ausgesprochene Kündigung grundsätzlich nicht in ein Angebot auf Vertragsaufhebung umgedeutet werden. - BGH, 10.04.2024 - VIII ZR 286/22
Eigenbedarfskündigung für beabsichtigte "Mischnutzung" zur Ausübung einer …
Das gilt nicht nur dann, wenn in der Kündigungserklärung kein Kündigungstermin angegeben ist, sondern in gleicher Weise, wenn der Vermieter in der Kündigungserklärung einen zu frühen Kündigungstermin angibt, sofern der (unbedingte) Wille des Vermieters erkennbar ist, das Mietverhältnis auf jeden Fall zu beenden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 245/94, NJW-RR 1996, 144 [zur Kündigung eines Pachtvertrags];… vom 27. Januar 2022 - IX ZR 44/21, NZM 2022, 333 Rn. 9 [zur Kündigung eines Gewerberaummietvertrags durch den Insolvenzverwalter]; OLG Düsseldorf, NZM 2010, 276;… Staudinger/Rolfs, aaO § 542 Rn. 76, § 573c Rn. 15).Rn. 46 Zwar kann ein größerer zeitlicher Abstand zwischen dem in der Kündigungserklärung genannten und dem nächsten zulässigen Kündigungstermin Anlass zu Zweifeln geben, ob eine Vertragsbeendigung auch zu diesem (späteren) Termin noch vom Willen des Kündigenden gedeckt ist (vgl. BGH…, Urteil vom 11. Dezember 2013 - VIII ZR 235/12, NZM 2014, 235 Rn. 14; Beschluss vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 245/94, aaO).
- BGH, 30.10.2013 - XII ZR 113/12
Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung: Sonderkündigungsrecht des Erstehers …
Soweit im Kündigungsschreiben ein früherer Beendigungstermin genannt ist, ist das unschädlich, weil die Klägerin zugleich klargestellt hat, ihr gesetzliches Kündigungsrecht aus § 57 a ZVG zum nächstmöglichen Termin ausüben zu wollen (Senatsbeschluss vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 245/94 - NJW-RR 1996, 144). - KG, 17.06.2010 - 12 U 51/09
Mischmietverhältnis: Abgrenzung zwischen Gewerbe- und Wohnraummiete; …
Die Kündigung ist wegen des darin genannten zu frühen Endtermins nicht unwirksam, sondern beendet das Mietverhältnis dann zum nächstmöglichen Termin (BGH, NJW-RR 1996, 144). - OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 66/02
Ausübung eines Sonderkündigungsrechts
Anhaltspunkte dafür, der spätere Termin sei für den Kläger als Ersteher ohne Interesse, sind nicht vorgetragen (vgl. hierzu: BGH NJW-RR 1996, 144). - KG, 08.11.2010 - 8 U 43/10
Zwangsversteigerung: Teilkündigungsrecht des Erstehers einer Teilfläche eines …
Dass in der Kündigung ein anderer Zeitpunkt (31.03.2008) angegeben war, ist unerheblich (vgl. BGH NJW-RR 1996, 144). - LG Frankenthal, 13.05.2026 - 8 O 17/26 Vielmehr ist die Erklärung in der Regel - wie auch vorliegend - dahingehend auszulegen, dass die Kündigung zum nächstmöglichen zulässigen Zeitpunkt beabsichtigt wird, sofern nach den Umständen erkennbar ist, dass der Kündigende den Vertrag jedenfalls zu diesem Termin beenden will, §§ 133, 157 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 245/94 -, juris).
- OLG Hamm, 17.04.2019 - 30 U 476/18
Kündigung als Druckmittel zur Mieterhöhung zulässig?
Denn bei einer Kündigung zu zu dem nächstzulässigen jedenfalls dann zum nächsten zulässigen einem falschen Datum wird die Kündigung das Mietverhältnis auf jeden Fall beenden will Termin wirksam, wenn der Kündigende Vertragsteil genügend erkennbar ist (BGH, Beschluss und dieser Wille dem anderen 1995 - XII ZR 245/94 -, Rn. 2, juris, stRspr).
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Rechtsprechung
| BGH, 11.10.1995 - XII ZR 62/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Grundschuld - Sicherungsgeber - Rückgewähranspruch
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
BGB §§ 719, 737, 138, §§ 1191
Rechte und Pflichten in einer Ehegattengesellschaft; Rechte des Sicherungsgebers bei Übernahme einer Grundschuld in der Zwangsversteigerung - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 234
- FamRZ 1996, 726 (Ls.)
- WM 1996, 133
- BB 1996, 713
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (8)
- BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 70/87
Aufrechnung gegen Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung eines hinterlegten …
Auszug aus BGH, 11.10.1995 - XII ZR 62/94
Wird bei der Zwangsversteigerung des Grundstücks die Grundschuld einschließlich ihres nicht valutierten Teils als bestehendes Recht von dem Ersteher übernommen und löst dieser sodann - wie im vorliegenden Fall - die Grundschuld ab, so steht anstelle des zuvor bestehenden, aufschiebend bedingten Anspruchs auf Abtretung, Verzicht oder Aufhebung der auf den nicht valutierten Teil der Grundschuld entfallende "Übererlös" dem Sicherungsgeber zu (vgl. Senatsurteil vom 9. Oktober 1988 - IVb ZR 70/87 - WM 1988, 1834, 1837; BGH, Urteil vom 18. Februar 1992 - XI ZR 134/91 - NJW 1992, 1620 m.w.N.). - BGH, 18.02.1992 - XI ZR 134/91
Darlegungs- und Beweislast für Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers bei …
Auszug aus BGH, 11.10.1995 - XII ZR 62/94
Wird bei der Zwangsversteigerung des Grundstücks die Grundschuld einschließlich ihres nicht valutierten Teils als bestehendes Recht von dem Ersteher übernommen und löst dieser sodann - wie im vorliegenden Fall - die Grundschuld ab, so steht anstelle des zuvor bestehenden, aufschiebend bedingten Anspruchs auf Abtretung, Verzicht oder Aufhebung der auf den nicht valutierten Teil der Grundschuld entfallende "Übererlös" dem Sicherungsgeber zu (vgl. Senatsurteil vom 9. Oktober 1988 - IVb ZR 70/87 - WM 1988, 1834, 1837; BGH, Urteil vom 18. Februar 1992 - XI ZR 134/91 - NJW 1992, 1620 m.w.N.). - BGH, 31.01.1983 - II ZR 288/81
gescheiterte Anteilsübertragung - Gesellschaftsanteile, § 313 BGB <Fassung bis …
Auszug aus BGH, 11.10.1995 - XII ZR 62/94
Im Gegenteil spricht vieles dafür, daß der im Grundstücksrecht erfahrene frühere Ehemann der Beklagten auch darauf ausging, mit Hilfe der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion unter Umgehung des § 313 BGB jederzeit Grundvermögen außerhalb des Grundbuchs verlagern zu können, was zu weiteren rechtlichen Bedenken Anlaß gibt (vgl. dazu BGHZ 86, 367, 371) .
- BGH, 08.12.1988 - III ZR 107/87
Verletzung der Treuhänderpflichten bei Verzicht auf eine sicherungshalber …
Auszug aus BGH, 11.10.1995 - XII ZR 62/94
Das Berufungsgericht hat nicht richtig gesehen, daß im Vordergrund die Frage steht, wer gegenüber der Bank R. hinsichtlich der ihr abgetretenen Sicherungsgrundschulden als Sicherungsgeber und damit Inhaber eines Rückgewähranspruchs anzusehen war - Grundstückseigentümer und Sicherungsgeber in diesem Sinne müssen nicht stets identisch sein (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1988 - III ZR 107/87 - NJW 1989, 1732, 1733 m.w.N.). - BGH, 19.09.1988 - II ZR 329/87
Hinauskündigung eines Gesellschafters aus Anlaß des Todes eines anderen …
Auszug aus BGH, 11.10.1995 - XII ZR 62/94
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine gesellschaftsvertragliche Regelung grundsätzlich nicht als wirksam anerkannt werden, die einem einzelnen Gesellschafter das Recht einräumt, Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund aus der Personengesellschaft aus zuschließen (vgl. BGHZ 68, 212, 215; 81, 263, 266 f; 105, 213, 216 f; zuletzt Urteil vom 7. Februar 1994 - II ZR 191/92 - ZIP 1994, 455, 457) . - BGH, 13.07.1981 - II ZR 56/80
Gesellschaftersausschließung nach freiem Ermessen
Auszug aus BGH, 11.10.1995 - XII ZR 62/94
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine gesellschaftsvertragliche Regelung grundsätzlich nicht als wirksam anerkannt werden, die einem einzelnen Gesellschafter das Recht einräumt, Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund aus der Personengesellschaft aus zuschließen (vgl. BGHZ 68, 212, 215; 81, 263, 266 f; 105, 213, 216 f; zuletzt Urteil vom 7. Februar 1994 - II ZR 191/92 - ZIP 1994, 455, 457) . - BGH, 20.01.1977 - II ZR 217/75
Hinauskündigung eines Gesellschafters nach freiem Ermessen
Auszug aus BGH, 11.10.1995 - XII ZR 62/94
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine gesellschaftsvertragliche Regelung grundsätzlich nicht als wirksam anerkannt werden, die einem einzelnen Gesellschafter das Recht einräumt, Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund aus der Personengesellschaft aus zuschließen (vgl. BGHZ 68, 212, 215; 81, 263, 266 f; 105, 213, 216 f; zuletzt Urteil vom 7. Februar 1994 - II ZR 191/92 - ZIP 1994, 455, 457) . - BGH, 07.02.1994 - II ZR 191/92
Kündigungsrecht des Geschäftsinhabers einer atypischen stillen Gesellschaft
Auszug aus BGH, 11.10.1995 - XII ZR 62/94
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine gesellschaftsvertragliche Regelung grundsätzlich nicht als wirksam anerkannt werden, die einem einzelnen Gesellschafter das Recht einräumt, Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund aus der Personengesellschaft aus zuschließen (vgl. BGHZ 68, 212, 215; 81, 263, 266 f; 105, 213, 216 f; zuletzt Urteil vom 7. Februar 1994 - II ZR 191/92 - ZIP 1994, 455, 457) .
- OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 37/14
Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!
(b) Zum anderen besteht keine Pflicht zu (ergänzenden) gerichtlichen Hinweisen, wenn die in Rede stehende tatsächliche bzw. rechtliche Gesichtspunkte bereits - wie hier - zentraler Gegenstand der erstinstanzlichen schriftsätzlichen Auseinandersetzung der Parteien gewesen sind (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2007, IX ZR 207/05, NJW-RR 2008, 581; BGH, Urteil vom 11.10.1995, XII ZR 62/94, NJW-RR 206, 235;… Zöller-Greger, a.a.O. § 139, Rn 6 mwN).Eine Pflicht zu (ergänzenden) gerichtlichen Hinweisen besteht - wie vom Senat oben bereits festgestellt - nicht, wenn der in Rede stehende tatsächliche bzw. rechtliche Gesichtspunkt bereits - wie hier - zentraler Gegenstand der erstinstanzlichen schriftsätzlichen Auseinandersetzung der Parteien war (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2007, IX ZR 207/05, NJW-RR 2008, 581; BGH, Urteil vom 11.10.1995, XII ZR 62/94, NJW-RR 206, 235;… Zöller-Greger, a.a.O. § 139, Rn 6 mwN).
Dies hatte die Beklagte bereits in erster Instanz von Beginn an (vgl. Klageerwiderung, dort Seite 11 bzw. 378 GA) und auch im Folgenden mehrfach gerügt und dabei insbesondere zutreffend geltend gemacht, dass es auf "ortsübliche und angemessene Preise" im Rahmen von § 2 Nr. 5 bzw. 6 VOB/B grundsätzlich nicht ankommt, so dass sich - weitergehende - Hinweise des LG erübrigten (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2007, IX ZR 207/05, NJW-RR 2008, 581; BGH, Urteil vom 11.10.1995, XII ZR 62/94, NJW-RR 206, 235;… Zöller-Greger, a.a.O. § 139, Rn 6/6a mwN).
- BGH, 29.01.2016 - V ZR 285/14
Pflichtverletzung des Grundschuldgläubigers bei Löschungsbewilligung für eine …
Im Hinblick auf den nicht valutierten Teil der Grundschuld tritt an Stelle des zuvor bestehenden, aufschiebend bedingten Anspruchs auf Rückgewähr der Grundschuld nunmehr der verbleibende "Übererlös", den der Grundschuldgläubiger an den Sicherungsgeber auskehren muss (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 19. Oktober 1988 - IVb ZR 70/87, NJW-RR 1989, 173, 175; Urteil vom 18. Februar 1992 - XI ZR 134/91, NJW 1992, 1620; Urteil vom 11. Oktober 1995 - XII ZR 62/94, NJW-RR 1996, 234, 235; Clemente, ZfIR 2003, 608;… Gaberdiel/Gladenbeck, Kreditsicherung durch Grundschulden, 9. Aufl., Rn. 1138). - BGH, 21.05.2003 - IV ZR 452/02
Rechtsstellung des Erstehers gegenüber einer bestehengebliebenen Grundschuld
a) Vollstreckt ein Gläubiger aus einer Grundschuld, die nicht mehr in vollem Umfang valutiert, ist er aus der Sicherungsabrede verpflichtet, den nach Deckung der gesicherten restlichen Forderung verbleibenden Übererlös, den er aus der Ablösung des Grundpfandrechts oder der zwangsweisen Verwertung des Grundstücks erzielt hat, an den Sicherungsgeber auszukehren (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1995 - XII ZR 62/94 - NJW-RR 1996, 234 unter 1).
- OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 21/13
Anforderungen an die Anordnung im Sinne des § 2 Nr. 5 VOB/B; Grundlagen für die …
Rn. 286 Zum einen bestand keine Pflicht zu (ergänzenden) gerichtlichen Hinweisen, da alle vom LG im angefochtenen Urteil angesprochenen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte bereits zentraler Gegenstand der erstinstanzlichen schriftsätzlichen Auseinandersetzung der Parteien gewesen war (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.1995, XII ZR 62/94, NJW-RR 206, 235;… Zöller-Greger, a.a.O. § 139, Rn 6 mwN). - BGH, 20.01.2006 - V ZR 214/04
Wirksamkeit der Auflassungserklärung des nicht im Grundbuch eingetragenen wahren …
In einem solchen Fall erfasst nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…siehe nur Urt. v. 22. Januar 1992, VIII ZR 374/89, WM 1992, 951, 953 und Urt. v. 11. Oktober 1995, VII ZR 62/94, WM 1996, 133, 135) die Sittenwidrigkeit des Verpflichtungsgeschäfts (Kaufvertrag) auch das Verfügungsgeschäft (Auflassung). - OLG Frankfurt, 23.11.2011 - 9 U 76/10
Zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung auf den Kündigungszeitpunkt
Der Sicherungsgeber hat einen durch den Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld, der sich in der Zwangsversteigerung bei einer teilweise nicht mehr valutierenden Grundschuld am Übererlös fortsetzt (BGH, Urteil vom 11.10.1995, XII ZR 62/94). - BGH, 20.12.2001 - IX ZR 419/98
Verteilung des Versteigerungserlöses bei Einmalvalutierungsabrede; …
In der Zwangsversteigerung tritt der Übererlös im Wege der Surrogation an die Stelle des Anspruchs auf Rückgewährung nicht valutierter Teile der Grundschuld (BGHZ 98, 256, 261;… BGH, Urt. v. 21. Februar 1991 - IX ZR 54/90, WM 1991, 779, 780; v. 18. Februar 1992 - XI ZR 134/91, NJW 1992, 1620; v. 11. Oktober 1995 - XII ZR 62/94, NJW-RR 1996, 234, 235). - OLG München, 10.05.2012 - 23 U 4635/11
Anwaltliches Berufsrecht: Umgehung des Verbots von Erfolgshonoraren durch einen …
Allerdings ist das Erfüllungsgeschäft dann gleichfalls nichtig, wenn die Unsittlichkeit gerade im Vollzug der Leistung liegt, wenn also mit dem Erfüllungsgeschäft sittenwidrige Zwecke verfolgt werden oder in ihm die Sittenwidrigkeit begründet ist (…BGH WM 1985, S. 1269, 1270; BGH WM 1996, S. 133, 135;… BGH, NJW-RR 2006, S. 888, 889). - BGH, 09.05.2000 - XI ZR 299/99
Rückgewähr oder Löschung einer Sicherungsgrundschuld und Geltendmachung eines …
Gegenüber dem - aus der Sicherungsabrede folgenden - Anspruch auf Rückgewähr einer Grundschuld wegen Wegfalls des Sicherungszwecks (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 1995 - XII ZR 62/94, WM 1996, 133, 134) kann kein Zurückbehaltungsrecht wegen einer durch die Grundschuld nicht gesicherten Forderung geltend gemacht werden, weil sich aus dem zugrunde liegenden Schuldverhältnis ein anderes ergibt (§ 273 Abs. 1 BGB). - OLG Karlsruhe, 24.03.2022 - 19 W 62/21
Antrag auf Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs; Gewillkürte …
Der Rückgewähranspruch ist nach Wahl des Sicherungsgebers auf Abtretung der Grundschuld, deren Aufhebung oder den Verzicht auf das dingliche Recht gerichtet (…BGH NJW 2013, 1676 - juris, Rn. 16; BGH NJW-RR 1996, 234 - juris, Rn. 14;… Staudinger/Wiegand, BGB (2019), vor §§ 1191ff. Rn. 170). - OLG Düsseldorf, 18.04.2024 - 3 U 109/22
Erwerb eines mit forderungslosen Grundschulden belasteten, zum Nachlass …
- OLG Frankfurt, 23.09.2015 - 23 U 194/14
Keine Vorfälligkeitsentschädigung neben Verzugszinsen
- OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 5 U 148/09
Grundschuld: Anspruch auf Herausgabe bei nachträglichem Wegfall des Rechtsgrundes
- OLG Rostock, 06.05.2010 - 3 U 131/09
Rechtsfolgen der Löschung einer Grundschuld hinsichtlich einer Zweckerklärung; …
- OLG Frankfurt, 19.05.2016 - 16 U 216/14
Darlegungs- und Beweislast für Erlöschen der Forderung bei Sicherungsgrundschuld
- OLG Hamm, 13.06.2005 - 5 U 34/05
Zur Frage der Wirksamkeit von Darlehensverträgen als Haustürgeschäft
- OLG Stuttgart, 04.02.2009 - 9 U 154/07
Zwangsversteigerung: Widerspruch gegen den Teilungsplan durch den …
- OLG Frankfurt, 28.11.2008 - 19 U 67/08
Widerruf eines Haustürgeschäfts: Ursächlichkeit der Haustürsituation für die …
- OLG Frankfurt, 03.12.2014 - 17 U 130/14
Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung aus Immobilienfinanzierung
- KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10
Elternunterhalt: Begründung einer Unterhaltspflicht durch Gewährung eines …
- BGH, 17.07.2008 - IX ZR 147/05
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei mehreren selbständig tragenden …
- OLG Brandenburg, 29.06.2005 - 4 U 146/04
Nichtvalutierung von Grundschuld: Zusätzlich Löschungsanspruch?
- OLG Zweibrücken, 17.04.2008 - 4 U 96/07
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung wegen Sachvortrags in einem nicht …
- OLG Frankfurt, 24.03.2004 - 13 U 203/02
Bankenhaftung wegen Nichtgewährung eines Darlehens und Anlageberatung: …
- LG Hamburg, 18.11.2020 - 318 O 312/18
Ansprüche aus der Abwicklung eines Zwangsversteigerungsverfahren: Anspruch des …
- OLG München, 28.06.2007 - 19 U 2398/07
Haftung einer Grundschuld für Prozessbürgschaften
- OLG Naumburg, 28.12.1999 - 13 U 126/99
Verzicht auf die vorrangige Prüfung der besonderen Zulässigkeitsvoraussetzung des …
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