Rechtsprechung
| BGH, 10.06.2021 - IX ZR 157/20 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Vorliegen einer unentgeltlichen Leistung bei Zahlung von Maklerlohn für die Vermittlung von Verträgen in einem Affiliate-Netzwerk durch den Schuldner
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 134 Abs 1 InsO, § 123 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB, § 652 Abs 1 BGB
- IWW
§ 134 Abs. 1 InsO, § ... 134 BGB, § 263 BGB, § 138 BGB, § 814 BGB, § 143 Abs. 1, § 140 InsO, § 134 InsO, § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB, § 817 Satz 2 BGB, § 652 Abs. 1 BGB, §§ 652 ff BGB, § 263 StGB, § 311 Abs. 2 Nr. 1, § 280 Abs. 1, § 249 Abs. 1 BGB, § 280 BGB, § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 123 Abs. 1 BGB, § 123 BGB, § 140 Abs. 1 InsO, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 143, 134 InsO, § 143 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 InsO, § 818 Abs. 3 BGB, § 818 Abs. 3 InsO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 134 Abs. 1, 2 InsO
- Wolters Kluwer
Anfechtbarkeit einer unentgeltlichen Leistung des Schuldners i.R.d. Insolvenzverfahrens; Abhängen der Entstehung eines Provisionsanspruchs des Maklers vom Zustandekommen des Hauptvertrags i.R.e. Schneeballsystems für die Vermittlung von Service-Paketen
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
- Betriebs-Berater
Insolvenzanfechtung - keine unentgeltliche Leistung bei Zahlung einer Vermittlungsprovision trotz zivilrechtlicher Anfechtbarkeit der Hauptverträge
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Provisionszahlung als anfechtungsrechtlich entgeltliche Leistung
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Unentgeltlichkeit von ausgeschütteten Scheingewinnen und Vermittlungsprovisionen in verdeckten Schneeballsystemen
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtbarkeit einer unentgeltlichen Leistung des Schuldners i.R.d. Insolvenzverfahrens; Abhängen der Entstehung eines Provisionsanspruchs des Maklers vom Zustandekommen des Hauptvertrags i.R.e. Schneeballsystems für die Vermittlung von Service-Paketen
- rechtsportal.de
Anfechtbarkeit einer unentgeltlichen Leistung des Schuldners i.R.d. Insolvenzverfahrens; Abhängen der Entstehung eines Provisionsanspruchs des Maklers vom Zustandekommen des Hauptvertrags i.R.e. Schneeballsystems für die Vermittlung von Service-Paketen
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Maklerlohn als unentgeltliche Leistung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anfechtbarkeit einer Zahlung von Maklerlohn
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 01.08.2019 - 34 O 1624/18
- OLG München, 16.07.2020 - 24 U 5018/19
- BGH, 10.06.2021 - IX ZR 157/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 1215
- ZIP 2021, 1503
- MDR 2021, 1029
- NZI 2021, 883
- WM 2021, 1380
- DB 2021, 1941
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BGH, 01.10.2020 - IX ZR 247/19
Auslegung der Genussrechtsbedingungen hinsichtlich des Angebots einer Kombination …
Auszug aus BGH, 10.06.2021 - IX ZR 157/20
Entsprechendes gilt, wenn die Kondiktionssperre des § 817 Satz 2 BGB nicht eingreift (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 10 f).Sittenwidrig waren somit lediglich die von vornherein beabsichtigte Untätigkeit der Schuldnerin und ihre Täuschungen, nicht aber die mit den gutgläubigen Vertragspartnern und dem gutgläubigen Beklagten vereinbarten Verträge (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 15 mwN).
Verletzt nur eine der Vertragsparteien durch den Abschluss eines Vertrages ein gesetzliches Verbot, ist der Vertrag in der Regel gültig (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 16 mwN).
- BGH, 22.10.2020 - IX ZR 208/18
Schenkungsanfechtung in der Insolvenz: Überzeugung der Beteiligten von der …
Auszug aus BGH, 10.06.2021 - IX ZR 157/20
Für die Frage der Unentgeltlichkeit ist auf den Zeitpunkt des Rechtserwerbs des Anfechtungsgegners in Folge der Leistung des Schuldners abzustellen, also auf den gemäß § 140 InsO zu bestimmenden Zeitpunkt, zu dem die rechtlichen Wirkungen der Rechtshandlung eintreten (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2020 - IX ZR 208/18, NZI 2021, 26 Rn. 8).Entgeltlich ist dagegen eine Verfügung, wenn der Schuldner für seine Leistung etwas erhalten hat, was objektiv ein Ausgleich für seine Leistung war oder jedenfalls subjektiv nach dem Willen der Beteiligten sein sollte (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2020, aaO Rn. 9).
Andernfalls könnten die Beteiligten allein dadurch, dass sie einer für den Schuldner objektiv wertlosen Leistung in ihren rechtsgeschäftlichen Erklärungen einen subjektiven Wert beimessen, den Zweck des Gesetzes vereiteln (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2020, aaO Rn. 10).
- BGH, 22.04.2010 - IX ZR 163/09
Insolvenzanfechtung der Auszahlung von Scheingewinnen: Saldierung des …
Auszug aus BGH, 10.06.2021 - IX ZR 157/20
Der Einwand des Wegfalls der Bereicherung kann sich - neben Luxusaufwendungen, die der Anfechtungsgegner dem Gläubiger möglicherweise gemäß § 143 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 1 InsO und § 818 Abs. 3 BGB entgegenhalten kann - nur auf Kosten beziehen, die im Zusammenhang mit der Auszahlung der Scheingewinne (hier: Schein-Werbeeinnahmen) stehen (BGH, Urteil vom 22. April 2010 - IX ZR 163/09, NJW 2010, 2125 Rn. 10).Eine endgültige steuerliche Mehrbelastung aufgrund des Erwerbs des Anfechtungsgegenstands ist im Rahmen des § 818 Abs. 3 InsO zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 22. April 2010, aaO Rn. 14).
- BGH, 09.07.2009 - III ZR 104/08
Rechtsfolgen der Geltendmachung des sog. "großen Schadensersatzes" wegen …
Auszug aus BGH, 10.06.2021 - IX ZR 157/20
Demnach schließen Umstände, die einen wirksamen Abschluss des Hauptvertrags verhindern oder ihn als von Anfang an unwirksam erscheinen lassen (Formnichtigkeit, Gesetzwidrigkeit, Sittenwidrigkeit, anfängliche objektive Unmöglichkeit, Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung), eine Provisionspflicht aus (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00, NJW 2001, 966, 967; vom 9. Juli 2009 - III ZR 104/08, NJW 2009, 2810 Rn. 9).Die Anfechtbarkeit des Vertrags oder die Möglichkeit, vom Vertragspartner verlangen zu können, so gestellt zu werden, als wäre der Vertrag nicht geschlossen worden, lassen den Provisionsanspruch des Maklers aber noch nicht entfallen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - III ZR 104/08, NJW 2009, 2810 Rn. 16).
- BGH, 21.12.2010 - IX ZR 199/10
Kapitalanlagevermittlung: Rechtsscheinhaftung des sich im Internet als …
Auszug aus BGH, 10.06.2021 - IX ZR 157/20
Rn. 19 (2) Der vom Berufungsgericht zur Begründung in Bezug genommene Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2010 (IX ZR 199/10, NZI 2011, 107) führt zu keinem anderen Ergebnis.Bei dieser Sachlage entbehrten die Zahlungen der Schuldnerin an den Vermittler einer vertraglichen Grundlage und seien mithin rechtsgrundlos (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB) erfolgt (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010, aaO Rn. 12; vgl. auch BGH…, Urteil vom 22. September 2011 - IX ZR 209/10, NZI 2011, 976 Rn. 13 f).
- BGH, 20.04.2017 - IX ZR 252/16
Insolvenzanfechtung: Irrtümliche Leistung des Schuldners auf eine tatsächlich …
Auszug aus BGH, 10.06.2021 - IX ZR 157/20
Unabhängig davon, dass diese Entscheidung durch die neue Rechtsprechung des Senats (BGH, Urteil vom 20. April 2017 - IX ZR 252/16, BGHZ 214, 350 Rn. 9, 21) modifiziert wurde (vgl. oben), lag der Entscheidung in einem relevanten Punkt ein anderer Sachverhalt zugrunde, auch wenn der Ausgangspunkt dort ebenfalls ein betrügerisches Schneeballsystem war. - BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00
Wegfall des Anspruchs auf Zahlung von Maklerlohn nach Aufhebung des Kaufvertrages …
Auszug aus BGH, 10.06.2021 - IX ZR 157/20
Demnach schließen Umstände, die einen wirksamen Abschluss des Hauptvertrags verhindern oder ihn als von Anfang an unwirksam erscheinen lassen (Formnichtigkeit, Gesetzwidrigkeit, Sittenwidrigkeit, anfängliche objektive Unmöglichkeit, Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung), eine Provisionspflicht aus (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00, NJW 2001, 966, 967;… vom 9. Juli 2009 - III ZR 104/08, NJW 2009, 2810 Rn. 9). - BGH, 06.12.2018 - IX ZR 143/17
Insolvenzanfechtung: Beurteilungszeitpunkt für die Unentgeltlichkeit einer …
Auszug aus BGH, 10.06.2021 - IX ZR 157/20
Im Übrigen ändert die Möglichkeit, dass der Anspruch des Beklagten später entfallen konnte, nichts daran, dass die Schuldnerin im anfechtungsrechtlich maßgeblichen Zeitpunkt der Leistung (§ 140 Abs. 1 InsO) auf eine bestehende Verbindlichkeit zahlte (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2018 - IX ZR 143/17, BGHZ 220, 280 Rn. 12 f). - BGH, 19.07.2018 - IX ZR 307/16
Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei …
Auszug aus BGH, 10.06.2021 - IX ZR 157/20
Die Schuldnerin handelte nicht freigebig, weil sie ihren Gläubigern nicht kompensationslos Mittel entzogen hat, die andernfalls im Zeitpunkt der Insolvenz zu ihrer Befriedigung zur Verfügung gestanden hätten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2018 - IX ZR 307/16, NZI 2018, 800 Rn. 31). - BGH, 13.03.2008 - III ZR 282/07
Kondiktionssperre in Bezug auf Zuwendungen im Rahmen von "Schenkkreisen"
Auszug aus BGH, 10.06.2021 - IX ZR 157/20
Rn. 16 Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger in Bezug genommenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. März 2008 zu einem Schenkkreis (III ZR 282/07, NJW 2008, 1942 Rn. 6). - BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96
Gewinnspiele nach dem "Schneeballsystem" sind sittenwidrig
- BGH, 22.09.2011 - IX ZR 209/10
Insolvenzanfechtung: Berechnung des Rückgewähranspruchs gegen einen …
- BGH, 29.11.1978 - IV ZR 44/77
Geltendmachung eines Provisionsanspruchs für die Vermittlung von …
- BGH, 22.07.2021 - IX ZR 26/20
Vertraglich vereinbarte, von Jahresüberschüssen abhängige Gewinnausschüttungen …
Rn. 35 Auch trifft es zu, dass allein die Behauptung, ein Schuldner betreibe ein Schneeballsystem, nichts darüber aussagt, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 134 InsO verwirklicht sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2021 - IX ZR 157/20 Rn. 11 ff, zVb), weil es "das" Schneeballsystem nicht gibt, sondern es in Varianten auftritt und nach den wirksamen vertraglichen Vereinbarungen trotz des Schneeballsystems Ansprüche der Vertragspartner bestehen können. - BGH, 11.11.2021 - IX ZR 237/20
Eine formularmäßige Bestimmung, mit der die Fälligkeit der vom Verwender …
Andernfalls könnten die Beteiligten allein dadurch, dass sie einer für den Schuldner objektiv wertlosen Leistung in ihren rechtsgeschäftlichen Erklärungen einen subjektiven Wert beimessen, den Zweck des Gesetzes vereiteln (vgl. BGH…, Urteil vom 15. September 2016, aaO Rn. 21;… vom 22. Oktober 2020, aaO Rn. 10; vom 10. Juni 2021 - IX ZR 157/20, WM 2021, 1380 Rn. 9). - BGH, 30.03.2023 - IX ZR 121/22
Schenkungsanfechtung von Dividendenzahlungen: Aktienrechtlicher Schutz des …
Spätere Veränderungen führen im Allgemeinen nicht dazu, dass eine zum Zeitpunkt der Rechtshandlung entgeltliche Leistung nachträglich - rückwirkend - als unentgeltlich anzusehen ist (BGH…, Urteil vom 6. Dezember 2018, aaO Rn. 12 f; vom 10. Juni 2021 - IX ZR 157/20, ZInsO 2021, 1977 Rn. 7).Insolvenzanfechtungsrechtlich kommt es ohnehin nur auf den Zeitpunkt des § 140 InsO an (vgl. BGH…, Urteil vom 6. Dezember 2018 - IX ZR 143/17, BGHZ 220, 280 Rn. 12 f; vom 10. Juni 2021 - IX ZR 157/20, ZInsO 2021, 1977 Rn. 7).
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