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Weitere Entscheidung unten: BFH, 06.08.2025

Rechtsprechung
   BFH, 25.06.2024 - X R 13/23   

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https://dejure.org/2024,27743
BFH, 25.06.2024 - X R 13/23 (https://dejure.org/2024,27743)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2024 - X R 13/23 (https://dejure.org/2024,27743)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2024 - X R 13/23 (https://dejure.org/2024,27743)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    ZPO § 177, ZPO § 178 Abs 1 Nr 1, ZPO § 178 Abs 1 Nr 2, ZPO § 180 S 1, ZPO § 182 Abs 1 S 2, ZPO § 189, ZPO § 418 Abs 1, ZPO § 418 Abs 2, FGO § 53 Abs 2, FGO § 97, FGO § 124
    Wirksame förmliche Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten setzt den vorherigen Versuch einer Übergabe des Schriftstücks voraus

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wirksame förmliche Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten setzt den vorherigen Versuch einer Übergabe des Schriftstücks voraus

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 ZPO, § 178 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 178 Abs 1 Nr 2 ZPO, § 180 S 1 ZPO, § 182 Abs 1 S 2 ZPO
    Wirksame förmliche Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten setzt den vorherigen Versuch einer Übergabe des Schriftstücks voraus

  • IWW

    § 121 Satz 1, § 97 der... Finanzgerichtsordnung (FGO), § 97 FGO, § 121 Satz 1 FGO, § 126 Abs. 1 FGO, § 180 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 124 FGO, § 418 Abs. 1 ZPO, § 418 Abs. 2 ZPO, § 180 Satz 1 ZPO, § 53 Abs. 2 FGO, § 178 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 ZPO, § 180 ZPO, § 178 Abs. 1 Nr. 1, 2 ZPO, § 177 ZPO, § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 189 ZPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO

  • Betriebs-Berater

    Wirksame förmliche Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten setzt den vorherigen Versuch einer Übergabe des Schriftstücks voraus

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Voraussetzungen der förmlichen Ersatzzustellung mittels Einlegung in den Briefkasten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame förmliche Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten setzt den vorherigen Versuch einer Übergabe des Schriftstücks voraus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vor Ersatzzustellung ist (auch samstags) zu klingeln!

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Auch am Samstag bei Kanzleien: Vor Ersatzzustellung erst klingeln

Besprechungen u.ä.

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Voraussetzungen der förmlichen Ersatzzustellung mittels Einlegung in den Briefkasten

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2024, 2453 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.10.2022 - X R 14/21

    Wirksame förmliche Zustellung setzt auch während der Covid-19-Pandemie den …

    Auszug aus BFH, 25.06.2024 - X R 13/23
    NV: Eine wirksame Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten (§ 180 der Zivilprozessordnung --ZPO--) setzt voraus, dass zuvor ein erfolgloser Versuch der Ersatzzustellung in der Wohnung oder den Geschäftsräumen des Adressaten (§ 178 Abs. 1 Nr. 1, 2 ZPO) unternommen wurde (Anschluss an Senatsurteil vom 19.10.2022 - X R 14/21, BFHE 277, 88, BStBl II 2023, 588).

    Diese Regelung ist gemäß § 121 Satz 1 FGO auch in Bezug auf die Zulässigkeit der Revision anzuwenden, sofern die Revision nicht unzulässig ist und daher gemäß § 126 Abs. 1 FGO zwingend durch Beschluss verworfen werden muss (Senatsurteil vom 19.10.2022 - X R 14/21, BFHE 277, 88, BStBl II 2023, 588, Rz 11, m.w.N.).

    Rn. 14 a) Wenn es um die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Revision (§ 124 FGO) geht, ist auch das Revisionsgericht zu eigenen Tatsachenfeststellungen einschließlich einer Beweisaufnahme berechtigt und gegebenenfalls verpflichtet, wobei das Freibeweisverfahren ausreichen kann (Senatsurteil vom 19.10.2022 - X R 14/21, BFHE 277, 88, BStBl II 2023, 588, Rz 16, m.w.N.).

    Wenn die als Zeugin vernommene Zustellerin --wie im Streitfall-- aussagt, sie unternehme bei Betrieben, die am Samstag geschlossen seien, grundsätzlich nicht den Versuch einer persönlichen Übergabe, sondern lege die Sendung sogleich in den Briefkasten ein, ist der in § 418 Abs. 2 ZPO zugelassene Gegenbeweis der Unrichtigkeit der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen geführt (zum Ganzen --in Bezug auf einen vergleichbaren Fall-- Senatsurteil vom 19.10.2022 - X R 14/21, BFHE 277, 88, BStBl II 2023, 588, Rz 26 ff.).

    Denn gerade bei Freiberuflern ist es durchaus nicht ausgeschlossen, dass sie und/oder ihre Beschäftigten in Zeiten hoher Arbeitsbelastung auch an Samstagen arbeiten und sich zu diesem Zweck in ihren Geschäftsräumen aufhalten, also die persönliche Übergabe des Schriftstücks (§ 177 ZPO) oder eine Ersatzzustellung an einen Beschäftigten (§ 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) durchführbar wäre (vgl. auch hierzu bereits Senatsurteil vom 19.10.2022 - X R 14/21, BFHE 277, 88, BStBl II 2023, 588, Rz 30).

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BFH, 25.06.2024 - X R 13/23
    Rn. 19 Hinzu kommt, dass die Aussage durch sog. Realkennzeichen (vgl. hierzu BGH-Urteile vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, unter B.II.1.b aa (1), und vom 02.06.2022 - 1 StR 47/22, Rz 22) geprägt war.
  • BFH, 06.05.2014 - GrS 2/13

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende …

    Auszug aus BFH, 25.06.2024 - X R 13/23
    Rn. 24 3. Verstößt eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten gegen zwingende Zustellungsvorschriften, tritt eine Heilung nach § 189 ZPO erst in dem Zeitpunkt ein, in dem der Empfänger das Schriftstück tatsächlich in die Hand bekommt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 06.05.2014 - GrS 2/13, BFHE 244, 536, BStBl II 2014, 645, Rz 65 ff.).
  • BGH, 31.05.2017 - VIII ZR 224/16

    Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Beweiskraft des auf einem Schriftsatz …

    Auszug aus BFH, 25.06.2024 - X R 13/23
    Dieser Gegenbeweis erfordert die volle Überzeugung des Gerichts von einem anderen als dem beurkundeten Sachverhalt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 31.05.2017 - VIII ZR 224/16, Neue Juristische Wochenschrift 2017, 2285, Rz 18, m.w.N.).
  • BGH, 02.06.2022 - 1 StR 47/22

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Ausschluss von Pseudo-Erinnerungen des …

    Auszug aus BFH, 25.06.2024 - X R 13/23
    Rn. 19 Hinzu kommt, dass die Aussage durch sog. Realkennzeichen (vgl. hierzu BGH-Urteile vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, unter B.II.1.b aa (1), und vom 02.06.2022 - 1 StR 47/22, Rz 22) geprägt war.
  • BAG, 07.05.2026 - 2 AZR 184/25

    Kündigung - Einladung zum bEM - Anscheinsbeweis für den Zugang

    Damit entfällt der für die Annahme eines Anscheinsbeweises maßgebliche Anknüpfungspunkt einer wahrheitsgemäßen Bestätigung einer bereits erfolgten Zustellung (zu Zustellungsmängeln bei unwahren Angaben auf einer Zustellungsurkunde vgl. auch BFH 25. Juni 2024 - X R 13/23 - Rn. 22;… 19. Oktober 2022 - X R 14/21 - Rn. 29, BFHE 277, 88).
  • BAG, 25.03.2026 - 5 AZR 65/25

    Anforderungen an die Ersatzzustellung nach § 180 ZPO

    Hiervon ist etwa dann auszugehen, wenn kein in dieser Vorschrift bezeichneter Ersatzempfänger angetroffen wurde (vgl. BFH 25. Juni 2024 - X R 13/23 - Rn. 22;… 22. März 2023 - X B 135/21 - Rn. 21), zB weil der Geschäftsraum geschlossen ist (vgl. BVerwG 2. August 2007 - 2 B 20.07 -).

    Fehlt es hieran, ist sie unwirksam (vgl. BFH 25. Juni 2024 - X R 13/23 - Rn. 21;… 22. März 2023 - X B 135/21 - Rn. 21;… 19. Oktober 2022 - X R 14/21 - Rn. 26, BFHE 277, 88).

    Dieser Gegenbeweis erfordert die volle Überzeugung des Gerichts von einem anderen als dem beurkundeten Sachverhalt (vgl. BFH 25. Juni 2024 - X R 13/23 - Rn. 15;… 19. Oktober 2022 - X R 14/21 - Rn. 17 f., BFHE 277, 88;… BGH 31. Mai 2017 - VIII ZR 224/16 - Rn. 18 mwN).

  • LAG Baden-Württemberg, 05.02.2025 - 10 Sa 34/24

    Wirksame förmliche Zustellung bei verschlossenem Werkstor an einem Samstag

    Es wäre reine Förmelei, vom Zusteller derartiges zu verlangen (in Abgrenzung zu BFH 25. Juni 2024 - X R 13/23).

    Dieser Gegenbeweis erfordert die volle Überzeugung des Gerichts von einem anderen als dem beurkundeten Sachverhalt (…vgl. BFH 19. Oktober 2022 - X R 14/21 - Rn. 17; 25. Juni 2024 - X R 13/23 - Rn. 15;… BGH 31.Mai 2017 - VIII ZR 224/16 - Rz. 18 zur Frage des rechtzeitigen Eingangs eines Rechtsmittels m.w.N.).

    Rn. 40 cc) Soweit weitergehend entschieden worden ist, auch bei Unternehmen, die samstags geschlossen sind, müsse ein Zustellversuch nach § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO unternommen worden sein - gemeint ist: Klingeln, klopfen, Torklinke betätigen etc. -, bevor die Ersatzzustellung zulässig sei (BFH 25. Juni 2024 - X R 13/23 - Rn. 22), stellte dies in Fällen wie dem vorliegenden eine bloße Förmelei dar.

    Wenn insofern angenommen worden ist, gerade bei Freiberuflern sei es durchaus nicht ausgeschlossen, dass sie und/oder ihre Beschäftigten in Zeiten hoher Arbeitsbelastung auch an Samstagen arbeiten und sich zu diesem Zweck in ihren Geschäftsräumen aufhalten, also die persönliche Übergabe des Schriftstücks (§ 177 ZPO) oder eine Ersatzzustellung an einen Beschäftigten (§ 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) durchführbar wäre (BFH 25. Juni 2024 - X R 13/23 - Rn. 23;… 19. Oktober 2022 - X R 14/21 - Rn. 30), so trifft das zu.

  • VerfG Brandenburg, 17.04.2026 - VfGBbg 48/23
    Vielmehr ist es dem Vortrag des Beschwerdeführers gefolgt, wonach die Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten unwirksam war, da der hierfür erforderliche Versuch einer persönlichen Übergabe nicht unternommen worden war (vgl. zu den Voraussetzungen einer Ersatzzustellung BFH, Urteil vom 25. Juni 2024 - X R 13/23 -, Rn. 22, juris).
  • BFH, 15.01.2026 - III R 3/23

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.01.2026 III R 28/24 - Zur …

    Rn. 20 Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Übrigen auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24 (Deutsches Steuerrecht 2025, 1698) und das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25.06.2024 - X R 13/23 (…BFH/NV 2024, 1420) verwiesen.
  • FG Nürnberg, 29.04.2025 - 2 K 727/18

    Unangemessene Benachteiligung, Hinterziehungszinsen, Steuerstrafverfahren, …

    Für die Erlebnisbasiertheit sprechen mehrere Anhaltspunkte (Realkennzeichen; vgl. BFH-Urteil vom 25.06.2024 - X R 13/23, BFH/NV 2024, 1420, Rn. 19, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 06.08.2025 - X R 13/23   

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https://dejure.org/2025,24658
BFH, 06.08.2025 - X R 13/23 (https://dejure.org/2025,24658)
BFH, Entscheidung vom 06.08.2025 - X R 13/23 (https://dejure.org/2025,24658)
BFH, Entscheidung vom 06. August 2025 - X R 13/23 (https://dejure.org/2025,24658)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine

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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 52d S 2 Nr 11, FGO § 56 Abs 1, StBerG § 85 Abs 2, StBerG § 86d, StBPPV § 15, GG Art 19 Abs 4
    Zumindest Gewährung von Wiedereinsetzung bei Klageerhebung per Telefax vor Zugang des Erstregistrierungsbriefs für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zumindest Gewährung von Wiedereinsetzung bei Klageerhebung per Telefax vor Zugang des Erstregistrierungsbriefs für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52d S 2 Nr 11 FGO, § 56 Abs 1 FGO, § 85 Abs 2 StBerG, § 86d StBerG, § 15 StBPPV
    Zumindest Gewährung von Wiedereinsetzung bei Klageerhebung per Telefax vor Zugang des Erstregistrierungsbriefs für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach

  • IWW

    § ... 52d der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 52d FGO, § 57 Abs. 1 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), § 52d Satz 2 FGO, Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 56 Abs. 1 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 4 FGO, § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, § 155 Satz 1 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO, § 234 Abs. 2 ZPO, § 56 Abs. 2 Satz 1, 3 FGO, Art. 19 Abs. 4 GG, § 86d StBerG, § 52d Satz 1 FGO, § 15 der Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV), § 85 Abs. 2 Nr. 11, § 15 Abs. 1 Nr. 2 StBPPV, § 85 Abs. 2 Satz 1 StBerG, § 86c Abs. 5 StBerG, § 2 Abs. 4 StBPPV, § 90 Abs. 2, § 121 Satz 1 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Betriebs-Berater

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  • rechtsportal.de

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  • rechtsportal.de

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    Gewährung von Wiedereinsetzung bei Klageerhebung per Telefax vor Zugang des Erstregistrierungsbriefs für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach

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    Zumindest Gewährung von Wiedereinsetzung bei Klageerhebung per Telefax vor Zugang des Erstregistrierungsbriefs für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageerhebung beim Finanzgericht - vor Erhalt des Erstregistrierungsbriefs für das beSt

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 52d, ZPO § 180 S 3
    Elektronische Übermittlung, Frist, Zustellung, Steuerberater

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Nutzungspflicht des besonderen …

    Auszug aus BFH, 06.08.2025 - X R 13/23
    Wenn ein Steuerberater in der Übergangszeit zwischen der erstmaligen Anwendbarkeit der gesetzlichen Regelungen über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (01.01.2023) und dem späteren tatsächlichen Erhalt des für ihn bestimmten Erstregistrierungsbriefs eine Klage noch per Telefax erhebt, weil er entsprechend dem Inhalt der Verlautbarungen der Steuerberaterkammern davon ausgeht, dass eine Nutzungspflicht erst nach Zugang des Erstregistrierungsbriefs besteht, kann eine solche Klage jedenfalls unter den Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung zulässig sein (Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24, DStR 2025, 1698).

    Rn. 15 Der Senat hat die Beteiligten auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2025, 1698) hingewiesen.

    Rn. 22 b) Das BVerfG hat im Beschluss vom 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24 (DStR 2025, 1698) zu einem mit dem Streitfall vergleichbaren Sachverhalt ausgeführt, das dort angefochtene klageabweisende Urteil verletze das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) "jedenfalls" deshalb, weil das dortige FG den gestellten Wiedereinsetzungsantrag nicht mit der gegebenen Begründung hätte ablehnen dürfen.

    Die BStBK, auf die diese Mitteilung verwiesen hatte, hatte zwar seit Herbst 2022 auf die "Fast Lane" hingewiesen, dies jedoch mit dem ausdrücklichen Zusatz, dass es sich dabei um ein freiwilliges Angebot handele (so auch BVerfG-Beschluss vom 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24, DStR 2025, 1698, Rz 19).

    Rn. 38 (6) Soweit in einzelnen BFH-Entscheidungen zu ähnlichen Sachverhalten bisher die Gewährung von Wiedereinsetzung unter Berufung auf ein in der Nichtnutzung der "Fast Lane" liegendes Verschulden versagt worden ist, sind diese Entscheidungen durch den BVerfG-Beschluss vom 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24 (DStR 2025, 1698) überholt.

    Angesichts des Umstands, dass das BVerfG im Beschluss vom 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24 (DStR 2025, 1698, Rz 21) offengelassen hat, ob der dortige Beschwerdeführer die Unwirksamkeit der Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung ausreichend dargelegt habe, verfolgt der Senat seine Auffassung nicht weiter.

  • BFH, 27.04.2022 - XI B 8/22

    Zu den Folgen einer unterlassenen elektronischen Übermittlung einer …

    Auszug aus BFH, 06.08.2025 - X R 13/23
    Rn. 34 Das FG hat in seinem angefochtenen Urteil eine Obliegenheit der Steuerberater, die "Fast Lane" zu nutzen, aus dem BFH-Beschluss vom 27.04.2022 - XI B 8/22 (BFH/NV 2022, 1057, Rz 6) abgeleitet.
  • BFH, 22.10.2024 - VIII R 19/22

    Benutzungspflicht des beSt für Steuerberatungsgesellschaften ab dem 01.01.2023; …

    Auszug aus BFH, 06.08.2025 - X R 13/23
    Im Übrigen haben auch andere Senate des BFH in vergleichbaren Fällen bereits Wiedereinsetzung gewährt (vgl. BFH-Urteil vom 22.10.2024 - VIII R 19/22, BFH/NV 2025, 288, Rz 39 ff.).
  • BFH, 14.07.1976 - VIII R 52/76

    Revision - Bevollmächtigter - Rücknahme - Mitwirkung des Bevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 06.08.2025 - X R 13/23
    Im Kosteninteresse des Klägers verzichtet der Senat auf einen förmlichen Beschluss über die Trennung der Verfahren und die Einstellung des Revisionsverfahrens in Bezug auf den zurückgenommenen Teil, zumal ein solcher Einstellungsbeschluss angesichts der bereits wirksamen teilweisen Rücknahme der Revision ohnehin nur deklaratorisch wäre (BFH-Beschluss vom 14.07.1976 - VIII R 52/76, BFHE 119, 233, BStBl II 1976, 630;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 12.05.1993 - X B 28/93, BFH/NV 1994, 182, zur Rücknahme einer Beschwerde).
  • FG Baden-Württemberg, 16.02.2023 - 7 K 1251/22

    Formunwirksamkeit eines vom prozessbevollmächtigten Steuerberater im Jahr 2023 …

    Auszug aus BFH, 06.08.2025 - X R 13/23
    Rn. 35 In der --veröffentlichten-- instanzgerichtlichen Rechtsprechung wird der Begriff "Fast Lane", soweit ersichtlich, erstmals in einem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 16.02.2023 - 7 K 1251/22 (unter I.) verwendet.
  • BFH, 12.05.1993 - X B 28/93

    Wirksamkeit einer vor der Zustellung der Verwerfungsentscheidung erfolgten …

    Auszug aus BFH, 06.08.2025 - X R 13/23
    Im Kosteninteresse des Klägers verzichtet der Senat auf einen förmlichen Beschluss über die Trennung der Verfahren und die Einstellung des Revisionsverfahrens in Bezug auf den zurückgenommenen Teil, zumal ein solcher Einstellungsbeschluss angesichts der bereits wirksamen teilweisen Rücknahme der Revision ohnehin nur deklaratorisch wäre (BFH-Beschluss vom 14.07.1976 - VIII R 52/76, BFHE 119, 233, BStBl II 1976, 630; vgl. auch Senatsbeschluss vom 12.05.1993 - X B 28/93, BFH/NV 1994, 182, zur Rücknahme einer Beschwerde).
  • BGH, 05.04.2011 - VIII ZB 81/10

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei krankheitsbedingter Hinderung an der …

    Auszug aus BFH, 06.08.2025 - X R 13/23
    Rn. 20 bb) Besteht eine Verhinderung im Sinne des § 56 Abs. 1 FGO zunächst fort, ist sie jedoch von einem bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr unverschuldet, sondern verschuldet, beginnt die Frist statt mit dem (späteren) Wegfall des Hindernisses bereits mit diesem (früheren) Zeitpunkt (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05.04.2011 - VIII ZB 81/10, Neue Juristische Wochenschrift 2011, 1601, Rz 9, zu § 234 Abs. 2 ZPO).
  • BFH, 28.04.2023 - XI B 101/22

    Steuerberater sind ab 01.01.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen …

    Auszug aus BFH, 06.08.2025 - X R 13/23
    Jedenfalls mussten die Steuerberater als Normadressaten des § 52d Satz 2 FGO vor der Veröffentlichung der ersten hierzu ergangenen BFH-Entscheidung am 04.05.2023 (BFH-Beschluss vom 28.04.2023 - XI B 101/22, BFHE 279, 523, BStBl II 2023, 763) nicht wissen, dass einige BFH-Senate nach Abschluss der Erstregistrierungsphase die Auffassung vertreten würden, die Nutzung der "Fast Lane" sei aus Rechtsgründen erforderlich gewesen.
  • BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91

    Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber

    Auszug aus BFH, 06.08.2025 - X R 13/23
    Erfüllt der Betroffene die ihm insoweit obliegende Sorgfaltspflicht nicht, so kann das Weiterbestehen des Hindernisses nicht mehr als unverschuldet angesehen werden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91, 2 BvR 254/92, BVerfGE 86, 280, unter B.2.a).
  • FG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - 9 K 138/23

    Unzulässige Klage durch eine Steuerberatungsgesellschaft mbH bei einer Mitte …

    Auszug aus BFH, 06.08.2025 - X R 13/23
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 18.04.2023 - 9 K 138/23 aufgehoben, soweit es die Einkommensteuer 2019 betrifft.
  • BFH, 01.10.2025 - X R 31/23

    Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs vor Zugang …

    Wenn ein Steuerberater vor Zugang des Registrierungsbriefs eine Klage im Einklang mit den entsprechenden Hinweisen der Bundessteuerberaterkammer nicht über das beSt erhebt, liegt zwar grundsätzlich ein Wiedereinsetzungsgrund im Sinne von § 56 der Finanzgerichtsordnung vor (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2025, 1698; Senatsurteil vom 06.08.2025 - X R 13/23, DStR 2025, 2080).

    Rn. 24 b) Ebenso hat der Senat in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 06.08.2025 - X R 13/23 (DStR 2025, 2080, Rz 41) geäußert, dass er seine --in nicht entscheidungstragenden Erwägungen des Beschlusses vom 17.04.2024 - X B 68, 69/23 (BFHE 284, 237, Rz 19 ff.) vertretene-- Auffassung, die Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung sei aus formellen Gründen unwirksam, nicht weiterverfolgt.

    Darin liegt nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24, DStR 2025, 1698) und des erkennenden Senats (Urteil vom 06.08.2025 - X R 13/23, DStR 2025, 2080) ein hinreichender Wiedereinsetzungsgrund.

    Ist schließlich das Hindernis weggefallen, ist er gehalten, die versäumte Rechtshandlung innerhalb der von diesem Zeitpunkt an gerechneten Wiedereinsetzungsfrist nachzuholen (vgl. zum Ganzen ausführlich Senatsurteil vom 06.08.2025 - X R 13/23, DStR 2025, 2080, Rz 20 ff.).

  • BFH, 19.02.2026 - VI R 17/24

    Pflicht zur elektronischen Kommunikation auch bei Klageanbringung beim FA

    An den geäußerten Zweifeln hält der X. Senat des BFH im Übrigen nicht mehr fest (s. Urteil vom 06.08.2025 - X R 13/23, BStBl II 2025, 942).

    Die Frist beginnt vielmehr schon dann, wenn das Weiterbestehen des Hindernisses nicht mehr als unverschuldet angesehen werden kann; also nicht erst mit dem (späteren) Wegfall des Hindernisses, sondern bereits mit dem (früheren) Zeitpunkt, zu dem die Verhinderung im Sinne des § 56 Abs. 1 FGO als verschuldet anzusehen ist (BFH-Urteil vom 06.08.2025 - X R 13/23, BStBl II 2025, 942, Rz 20, m.w.N.; Brandis in Tipke/Kruse, § 56 FGO Rz 17; Söhn in HHSp, § 56 FGO Rz 464).

    Ist schließlich das Hindernis weggefallen, muss er die versäumte Rechtshandlung innerhalb der von diesem Zeitpunkt an gerechneten Wiedereinsetzungsfrist nachholen (BFH-Urteil vom 06.08.2025 - X R 13/23, BStBl II 2025, 942, Rz 21).

  • BFH, 20.11.2025 - VI R 13/23

    Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs ab dem …

    Ist das Weiterbestehen des Hindernisses jedoch von einem bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr unverschuldet, beginnt die Frist nicht erst mit dem (späteren) Wegfall des Hindernisses, sondern bereits in diesem (früheren) Zeitpunkt (BFH-Urteil vom 06.08.2025 - X R 13/23, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 20, m.w.N.; Brandis in Tipke/Kruse, § 56 FGO Rz 17; Söhn in HHSp, § 56 FGO Rz 464).

    Ist schließlich das Hindernis weggefallen, muss die versäumte Rechtshandlung innerhalb der von diesem Zeitpunkt an gerechneten Wiedereinsetzungsfrist nachgeholt werden (BFH-Urteil vom 06.08.2025 - X R 13/23, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 21).

  • FG Baden-Württemberg, 30.01.2024 - 6 K 533/23

    Klageerhebung unter Verstoß gegen die aktive Nutzungspflicht zur Teilnahme am …

    Rn. 70 dd) Äußerungen der BStBK bzw. der Steuerberaterkammer der Stadt B vermögen fehlendes Verschulden nicht zu begründen, da diesen Äußerungen durch die Rechtsprechung des BFH (…z.B. BFH-Beschluss vom 27.04.2022, XI B 8/22, BFH/NV 2022, 1057) und der Literatur (Pohl, Die Steuerberatung - Stbg - 2022, 426, 428) frühzeitig widersprochen worden ist (ebenso Finanzgericht Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 18.04.2023 - 9 K 138/23 , EFG 2023, 1560 , Rev. X R 13/23 anhängig).

    Sie hätte sich daher bereits zu diesem Zeitpunkt über die "fast lane" registrieren müssen, um entsprechend ihrer Berufsausübungspflicht eine ordnungsgemäße Klageerhebung zu gewährleisten (zutreffend FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 18.04.2023 - 9 K 138/23 , EFG 2023, 1560 , Rev. X R 13/23 anhängig).

    Rn. 80 gg) Nur ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der Bevollmächtigten der Klägerin weitere Möglichkeiten einer formwirksamen Klageerhebung zur Verfügung standen (vgl. Pohl, Stbg 2022, 426: absenderbestätigte De-Mail, anderweitige Beauftragung; vgl. FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 18.04.2023 - 9 K 138/23 , EFG 2023, 1560 , Rev. X R 13/23 anhängig).

  • BFH, 19.01.2026 - V B 56/24

    Wiedereinsetzung aufgrund fehlender Verfügbarkeit des beSt

    Auch die Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dürften daher nicht überspannt werden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24, NJW 2025, 2686, Rz 14 ff.; BFH-Urteil vom 06.08.2025 - X R 13/23, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BStBl II 2025, 942, Rz 22).

    Die Möglichkeit einer vorgezogenen Registrierung im Wege eines "Fast-Lane"-Verfahrens sei von der Bundessteuerberaterkammer stets als freiwillig deklariert worden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24, NJW 2025, 2686, Rz 19; BFH-Urteil vom 06.08.2025 - X R 13/23, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BStBl II 2025, 942, Rz 23).

  • BFH, 02.09.2025 - X R 12/23

    Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs

    Rn. 20 d) Darüber hinaus hat der Senat in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 06.08.2025 - X R 13/23 (DStR 2025, 2080, Rz 41) geäußert, dass er seine --in nicht entscheidungstragenden Erwägungen des Beschlusses vom 17.04.2024 - X B 68, 69/23 (BFHE 284, 237, Rz 19 ff.) vertretene-- Auffassung, die Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung sei aus formellen Gründen unwirksam, nicht weiterverfolgt.
  • BFH, 07.10.2025 - IX R 23/23

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei rechtlich unzutreffendem Hinweis des …

    Aus diesem Grund muss der Senat auch nicht entscheiden, ob die Nichtinanspruchnahme jenes Verfahrens überhaupt geeignet ist, einem prozessbevollmächtigten Steuerberater vorzuhalten, jedenfalls nicht unverschuldet an der Wahrung der Klagefrist gehindert gewesen zu sein (offengelassen im BVerfG-Beschluss vom 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24, Rz 21; deutlich zweifelnd BFH-Urteil vom 06.08.2025 - X R 13/23, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 26 ff.).
  • BFH, 16.10.2025 - VI R 6/24

    Pflicht zur elektronischen Kommunikation für Steuerberater auch bei Antrag auf …

    An den geäußerten Zweifeln hält der X. Senat des BFH im Übrigen nicht länger fest (s. BFH-Urteil vom 06.08.2025 - X R 13/23, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BStBl II 2025, 942).
  • BFH, 10.02.2026 - IX R 33/24

    Einreichung von einfach signierten Dokumenten über ein fremdes besonderes …

    Rn. 13 Der Senat teilt nicht die im Beschluss des X. Senats des BFH vom 17.04.2024 - X B 68, 69/23 (BFHE 284, 237, BStBl II 2025, 932, Rz 17 ff.; laut Urteilen vom 06.08.2025 - X R 13/23, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BStBl II 2025, 942, Rz 41, und vom 01.10.2025 - X R 31/23, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BStBl II 2026, 65, Rz 23 f., verfolgt der X. Senat diese Auffassung nicht weiter) geäußerten Zweifel, dass wegen angenommener Nichtigkeit der Steuerberaterplattform und -postfachverordnung keine Registrierungspflicht von Steuerberatern für das beSt bestanden habe und es damit an einem auf gesetzlicher Grundlage wirksam errichteten sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 52d Satz 2 i.V.m. § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO fehlen könnte (vgl. BFH-Urteil vom 22.10.2024 - VIII R 19/22, Rz 24 ff.; Niedersächsisches FG, Urteil vom 02.07.2024 - 7 K 186/23, unter 2.c; FG Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2024 - 14 K 463/23 E, unter 1.a aa (2); FG Hamburg, Urteil vom 19.09.2024 - 6 K 148/23, unter II.3.; FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 04.11.2024 - 3 K 89/24, unter 1.c; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.02.2025 - 14 V 14073/24, unter II.1.c).
  • BFH, 16.10.2025 - VI R 9/24

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.10.2025 - VI R 6/24 - Pflicht zur …

    An den geäußerten Zweifeln hält der X. Senat des BFH im Übrigen nicht länger fest (s. BFH-Urteil vom 06.08.2025 - X R 13/23, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BStBl II 2025, 942).
  • BFH, 16.10.2025 - VI R 7/24

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.10.2025 - VI R 6/24 - Pflicht zur …

  • BFH, 16.10.2025 - VI R 8/24

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.10.2025 - VI R 6/24 - Pflicht zur …

  • BFH, 09.09.2025 - VI R 24/24

    Keine Wiedereinsetzung bei Klageerhebung durch Steuerberater per Telefax im …

  • BFH, 10.02.2026 - IX R 5/25

    Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs ab …

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.02.2026 - 3 K 3103/23

    Formwirksame Klageeinreichung über das beSt einer Berufsausübungsgesellschaft und …

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