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Rechtsprechung
   BGH, 23.02.2021 - XI ZB 29/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13807
BGH, 23.02.2021 - XI ZB 29/19 (https://dejure.org/2021,13807)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2021 - XI ZB 29/19 (https://dejure.org/2021,13807)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19 (https://dejure.org/2021,13807)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Beteiligung an Einschiffgesellschaft: Erforderliche Angaben betreffend den Ausbau des Panamakanals und die mit der Durchsetzung von Schiffsgläubigerrechten verbundenen Risiken in einem Verkaufsprospekt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8f Abs 1 VerkProspGebV, § 13 Abs 1 VerkProspGebV

  • IWW

    § 516 Abs. 3 ZPO, § ... 171 Abs. 1 HGB, § 171 Absatz 1 HGB, § 172 Abs. 4 HGB, § 754 HGB, § 596 HGB, § 20 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 KapMuG, § 20 Abs. 3 Satz 2 KapMuG, § 21 Abs. 1 Satz 3 KapMuG, § 574 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 71 ZPO, § 172 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 HGB, § 172 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1 HGB, § 32 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG, § 2 Abs. 4 VermVerkProspV, § 6 Abs. 1 KapMuG, § 15 Abs. 1 KapMuG, § 308 Abs. 1 ZPO, § 22 Abs. 1 KapMuG, § 2 Abs. 2 Satz 5 VermVerkProspV, § 9 Abs. 2 Nr. 9 VermVerkProspV, § 1 Abs. 2 Satz 1 KapMuG, § 26 Abs. 1, 3 KapMuG, §§ 91, 97 Abs. 1 ZPO, § 21 GKG, § 51a Abs. 2 GKG, § 23b RVG, § 8 Abs. 3 Nr. 2, § 24 Abs. 2 KapMuG, § 22 Abs. 1 RVG, § 33 RVG

  • Wolters Kluwer

    Durchsetzung von mit Schiffsgläubigerrechten verbundenen Risiken in einem der Beteiligung an Einschiffgesellschaften zugrunde liegenden Verkaufsprospekt; Unrichtigkeit eines Verkaufsprospekts zu den Beteiligungen an sechs Einschiffgesellschaften; Erfordernis von Angaben ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • diebewertung.de

    Lloyd Fonds Schiffsportfolio II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Erfordernis von Angaben betreffend den Ausbau des Panamakanals und die mit der Durchsetzung von Schiffsgläubigerrechten verbundenen Risiken in einem Verkaufsprospekt, der der Beteiligung an Einschiffgesellschaften zugrunde liegt.

  • rechtsportal.de

    Durchsetzung von Schiffsgläubigerrechten verbundenen Risiken in einem Verkaufsprospekt, der der Beteiligung an Einschiffgesellschaften zugrunde liegt; Strei im Rahmen eines Verfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz über die Unrichtigkeit eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Kurzinformation)

    Schiffsfonds-KapMuG: Deutsche Bank siegt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1637
  • ZIP 2021, 1549
  • MDR 2021, 873
  • WM 2021, 1047
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (25)

  • BGH, 23.10.2018 - XI ZB 3/16

    Rechtsbeschwerde nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) …

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XI ZB 29/19
    Die Angaben müssen für einen durchschnittlichen Anleger - nicht einen flüchtigen Leser - verständlich sein (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2018 - XI ZB 3/16, BGHZ 220, 100 Rn. 40 zu § 42 InvG; Senatsurteil vom 22. Februar 2005 - XI ZR 359/03, WM 2005, 782, 784 mwN zu § 19 KAGG).

    Dabei kann von den Anlegern eine sorgfältige und eingehende Lektüre des Prospekts erwartet werden (Senatsbeschlüsse vom 23. Oktober 2018, aaO, …und vom 6. Oktober 2020 - XI ZB 28/19, WM 2020, 2411 Rn. 25 und 33).

    Rn. 78 Für die Beurteilung, ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, ist nicht auf eine bestimmte Formulierung, sondern auf das Gesamtbild abzustellen, das der Prospekt dem Anleger unter Berücksichtigung der von ihm zu fordernden sorgfältigen und eingehenden Lektüre vermittelt (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2018 - XI ZB 3/16, BGHZ 220, 100 Rn. 40 mwN).

    Gegenstandslos wird der dem Musterverfahren zugrundeliegende Vorlagebeschluss des Landgerichts hinsichtlich eines Feststellungsziels, wenn die Entscheidungserheblichkeit dieses Feststellungsziels aufgrund der vorausgegangenen Prüfung im Musterverfahren entfallen ist (…Senatsbeschlüsse vom 22. November 2016 - XI ZB 9/13, BGHZ 213, 65 Rn. 106…, vom 19. September 2017 - XI ZB 17/15, BGHZ 216, 37 Rn. 49, vom 23. Oktober 2018 - XI ZB 3/16, BGHZ 220, 100 Rn. 61 …und vom 6. Oktober 2020 - XI ZB 28/19, WM 2020, 2411 Rn. 54).

    Das gilt auch für den Beigetretenen zu 1, der seinen Beitritt zurückgenommen hat (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2018 - XI ZB 3/16, BGHZ 220, 100 Rn. 75).

    Für die Prozessbevollmächtigten, die mehrere Beteiligte im Rechtsbeschwerdeverfahren vertreten, ist der Gegenstandswert für die Bestimmung der außergerichtlichen Kosten gemäß § 22 Abs. 1 RVG in Höhe der Summe der nach § 23b RVG zu bestimmenden Streitwerte festzusetzen (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2018 - XI ZB 3/16, BGHZ 220, 100 Rn. 81 mwN).

  • BGH, 06.10.2020 - XI ZB 28/19

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Erkennbarkeit von Prospektfehlern in einem …

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XI ZB 29/19
    Rn. 25 Die Rechtsbeschwerden der Musterkläger und der Rechtsbeschwerdeführer zu 1 bis 4, die nicht in Beitritte umzudeuten sind (Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2020 - XI ZB 28/19, WM 2020, 2411 Rn. 20), sind zulässig.

    Dabei kann von den Anlegern eine sorgfältige und eingehende Lektüre des Prospekts erwartet werden (…Senatsbeschlüsse vom 23. Oktober 2018, aaO, und vom 6. Oktober 2020 - XI ZB 28/19, WM 2020, 2411 Rn. 25 und 33).

    Sie sind nach den bei Aufstellung des Prospekts gegebenen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden Risiken zu erstellen (…Senatsurteil vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08, WM 2009, 2303 Rn. 19; Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2020 - XI ZB 28/19, WM 2020, 2411 Rn. 44 mwN; BGH…, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - II ZB 31/14, WM 2021, 285 Rn. 77).

    Gegenstandslos wird der dem Musterverfahren zugrundeliegende Vorlagebeschluss des Landgerichts hinsichtlich eines Feststellungsziels, wenn die Entscheidungserheblichkeit dieses Feststellungsziels aufgrund der vorausgegangenen Prüfung im Musterverfahren entfallen ist (…Senatsbeschlüsse vom 22. November 2016 - XI ZB 9/13, BGHZ 213, 65 Rn. 106…, vom 19. September 2017 - XI ZB 17/15, BGHZ 216, 37 Rn. 49…, vom 23. Oktober 2018 - XI ZB 3/16, BGHZ 220, 100 Rn. 61 und vom 6. Oktober 2020 - XI ZB 28/19, WM 2020, 2411 Rn. 54).

    Es bedarf daher keiner Entscheidung mehr über die Frage, ob und inwieweit der Antrag zum Feststellungsziel 2 zulässig ist (Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2020, aaO, Rn. 61 ff.).

  • BGH, 19.09.2017 - XI ZB 17/15

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im …

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XI ZB 29/19
    Demnach darf ein Feststellungsziel nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO entsprechend) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Musterbeklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was mit Bindungswirkung für die Ausgangsverfahren feststeht (§ 22 Abs. 1 KapMuG), letztlich den Prozessgerichten der ausgesetzten Verfahren überlassen bleibt (Senatsbeschluss vom 19. September 2017 - XI ZB 17/15, BGHZ 216, 37 Rn. 64).

    Gegenstandslos wird der dem Musterverfahren zugrundeliegende Vorlagebeschluss des Landgerichts hinsichtlich eines Feststellungsziels, wenn die Entscheidungserheblichkeit dieses Feststellungsziels aufgrund der vorausgegangenen Prüfung im Musterverfahren entfallen ist (…Senatsbeschlüsse vom 22. November 2016 - XI ZB 9/13, BGHZ 213, 65 Rn. 106, vom 19. September 2017 - XI ZB 17/15, BGHZ 216, 37 Rn. 49…, vom 23. Oktober 2018 - XI ZB 3/16, BGHZ 220, 100 Rn. 61 …und vom 6. Oktober 2020 - XI ZB 28/19, WM 2020, 2411 Rn. 54).

    Infolgedessen sind bei der Streitwertbemessung auch die in den Ausgangsverfahren geltend gemachten Ansprüche der Beigeladenen zu berücksichtigen, die zwar dem Rechtsbeschwerdeverfahren nicht beigetreten sind, ihre Klage aber nicht innerhalb der Monatsfrist des § 8 Abs. 3 Nr. 2, § 24 Abs. 2 KapMuG zurückgenommen haben (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. November 2016 - XI ZB 9/13, BGHZ 213, 65 Rn. 117 und vom 19. September 2017 - XI ZB 17/15, BGHZ 216, 37 Rn. 74).

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    Optimistische Erwartung als Basis einer Anlageempfehlung

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XI ZB 29/19
    Sie sind nach den bei Aufstellung des Prospekts gegebenen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden Risiken zu erstellen (Senatsurteil vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08, WM 2009, 2303 Rn. 19;… Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2020 - XI ZB 28/19, WM 2020, 2411 Rn. 44 mwN; BGH…, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - II ZB 31/14, WM 2021, 285 Rn. 77).

    Der Prospekt darf eine optimistische Erwartung der Prognose einer zukünftigen Entwicklung zugrunde legen, solange die die Erwartung rechtfertigenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist (Senatsurteil vom 27. Oktober 2009, aaO, Rn. 22).

    Zugleich verwies der Prospekt mehrfach auf § 172 Abs. 4 HGB, dessen Regelungsgehalt er erläuterte (vgl. Senatsurteile vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08, WM 2009, 2303 Rn. 28 und - XI ZR 338/08, WM 2009, 2306 Rn. 30).

  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im …

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XI ZB 29/19
    Eine von den Musterbeklagten zu 4 bis 6 beantragte Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung des Beitritts ist, was der Senat für das bis zum 31. Oktober 2012 geltende Recht bereits entschieden hat (Senatsbeschluss vom 19. August 2014 - XI ZB 12/12, WM 2014, 1764 Rn. 5), für das ab dem 1. November 2012 geltende Recht freilich entsprechend gilt, nicht statthaft.

    Rn. 23 Eine Umdeutung des unzulässigen Beitritts in eine zulässige Anschlussrechtsbeschwerde kommt nicht in Betracht (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2014 - XI ZB 12/12, BGHZ 203, 1 Rn. 52 und vom 19. August 2014 - XI ZB 12/12, WM 2014, 1764 Rn. 6 ff.).

    Hierbei sind solche Angaben wesentlich, die ein Anleger "eher als nicht" bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen würde (…st. Rspr., vgl. nur Senatsurteil vom 18. September 2012 - XI ZR 344/11, BGHZ 195, 1 Rn. 23; Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2014 - XI ZB 12/12, BGHZ 203, 1 Rn. 74).

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZB 9/13

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im …

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XI ZB 29/19
    Gegenstandslos wird der dem Musterverfahren zugrundeliegende Vorlagebeschluss des Landgerichts hinsichtlich eines Feststellungsziels, wenn die Entscheidungserheblichkeit dieses Feststellungsziels aufgrund der vorausgegangenen Prüfung im Musterverfahren entfallen ist (Senatsbeschlüsse vom 22. November 2016 - XI ZB 9/13, BGHZ 213, 65 Rn. 106…, vom 19. September 2017 - XI ZB 17/15, BGHZ 216, 37 Rn. 49…, vom 23. Oktober 2018 - XI ZB 3/16, BGHZ 220, 100 Rn. 61 …und vom 6. Oktober 2020 - XI ZB 28/19, WM 2020, 2411 Rn. 54).

    Infolgedessen sind bei der Streitwertbemessung auch die in den Ausgangsverfahren geltend gemachten Ansprüche der Beigeladenen zu berücksichtigen, die zwar dem Rechtsbeschwerdeverfahren nicht beigetreten sind, ihre Klage aber nicht innerhalb der Monatsfrist des § 8 Abs. 3 Nr. 2, § 24 Abs. 2 KapMuG zurückgenommen haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. November 2016 - XI ZB 9/13, BGHZ 213, 65 Rn. 117 …und vom 19. September 2017 - XI ZB 17/15, BGHZ 216, 37 Rn. 74).

  • BGH, 15.12.2020 - XI ZB 24/16

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im …

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XI ZB 29/19
    Rn. 27 Die Rechtsbeschwerden sind auch nicht insoweit teilweise unzulässig, als sie das Ziel verfolgen, die Abweisung einzelner Anträge als unzulässig statt als unbegründet zu erreichen (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2020 - XI ZB 24/16, n.n.v., Rn. 120, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ).

    Für den Prozessbevollmächtigten der Musterbeklagten zu 1, für den die Summe der im Musterverfahren und in allen ausgesetzten Ausgangsverfahren gegen sie geltend gemachten Ansprüche maßgeblich ist (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2020 - XI ZB 24/16, n.n.v., Rn. 170), beträgt der Gegenstandswert bis 1, 6 Mio. EUR und für den Prozessbevollmächtigten der Musterbeklagten zu 4 bis 6 beträgt der Gegenstandswert bis 155.000 EUR.

  • BGH, 19.08.2014 - XI ZB 12/12

    Kapitalanlegermusterverfahren: Umdeutung einer unzulässigen Rechtsbeschwerde …

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XI ZB 29/19
    Eine von den Musterbeklagten zu 4 bis 6 beantragte Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung des Beitritts ist, was der Senat für das bis zum 31. Oktober 2012 geltende Recht bereits entschieden hat (Senatsbeschluss vom 19. August 2014 - XI ZB 12/12, WM 2014, 1764 Rn. 5), für das ab dem 1. November 2012 geltende Recht freilich entsprechend gilt, nicht statthaft.

    Rn. 23 Eine Umdeutung des unzulässigen Beitritts in eine zulässige Anschlussrechtsbeschwerde kommt nicht in Betracht (…vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2014 - XI ZB 12/12, BGHZ 203, 1 Rn. 52 und vom 19. August 2014 - XI ZB 12/12, WM 2014, 1764 Rn. 6 ff.).

  • BGH, 29.05.2018 - XI ZB 3/18

    Bestimmung eines Musterbeklagten zum Musterrechtsbeschwerdegegner

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XI ZB 29/19
    Deshalb muss, obwohl im Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren der Rechtsmittelgegner sonst nicht gehalten ist, innerhalb bestimmter Fristen die angegriffene Entscheidung zu verteidigen, auch der auf Seiten des Musterrechtsbeschwerdegegners beitretende Beteiligte des Musterverfahrens - hier nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KapMuG - seinen Beitritt innerhalb der gesetzlichen Frist begründen (st. Rspr., vgl. zuletzt nur Senatsbeschlüsse vom 29. Mai 2018 - XI ZB 3/18, juris Rn. 2…, vom 13. November 2018 - XI ZB 19/18, juris Rn. 2 …und vom 26. Mai 2020 - XI ZB 22/19, juris Rn. 2).

    Rn. 21 Aus dem von den Musterbeklagten zu 4 bis 6 für ihre abweichende Auffassung zitierten Senatsbeschluss vom 29. Mai 2018 (XI ZB 3/18, juris Rn. 2) ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen …

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - XI ZB 29/19
    Die von der Rechtsbeschwerde zitierte Rechtsprechung des IV. Zivilsenats zur Aufklärung über die Anwendung eines Glättungsverfahrens durch einen englischen Lebensversicherer (BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 Rn. 55 ff.) ist auf den hier zur Entscheidung gestellten Fall nicht übertragbar.
  • BGH, 04.07.2019 - III ZR 202/18

    Hauptvorbringen als Grundlage für die Entscheidung des Gerichts hinsichtlich …

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier: …

  • BGH, 25.04.2018 - VII ZR 299/14

    Gehörsverstoß: Beantwortung von fachspezifischen Fragen durch das Gericht ohne …

  • OLG Hamm, 29.09.2016 - 34 U 231/15

    Haftung der Gründungsgesellschafterin, der Treuhandgesellschaft und des …

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2016 - 16 U 30/15

    Pflichten des Anlageberaters bei Vermittlung einer Beteiligung an einem …

  • OLG München, 10.12.2018 - 13 U 430/18

    Empfehlung einer Beteiligung an einem Schiffsfonds

  • OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 3 U 152/17
  • OLG Hamburg, 31.05.2017 - 8 U 78/16

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung über die Risiken einer Beteiligung …

  • BGH, 18.09.2012 - XI ZR 344/11

    Zur Haftung für fehlerhaften Prospekt aus § 13 VerkProspG aF

  • BGH, 17.12.2020 - II ZB 31/14

    BGH entscheidet über Rechtsbeschwerden im Kapitalanleger-Musterverfahren Hypo …

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der …

  • BGH, 22.02.2005 - XI ZR 359/03

    Prospekthaftungsansprüche nach § 20 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften

  • BGH, 13.11.2018 - XI ZB 19/18

    Bestimmen des Musterbeklagten nach billigem Ermessen zum …

  • BGH, 01.12.2020 - XI ZB 27/19

    Wahrung der Fristen zur Erklärung und Begründung des Beitritts i.R.d. Beteiligung …

  • BGH, 26.05.2020 - XI ZB 22/19

    Bestimmung des Musterrechtsbeschwerdegegners i.R.e. Rechtsbeschwerdeverfahrens

  • BGH, 20.09.2022 - XI ZB 34/19

    Spezialgesetzliche Prospekthaftung: Ausschluss der Haftung eines …

    Zum Erfordernis von Angaben betreffend den Ausbau des Panamakanals und zur Darstellung der mit einer Fremdfinanzierung einhergehenden Risiken in einem Verkaufsprospekt, der einer Beteiligung an Einschiffgesellschaften zugrunde liegt (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 ff.).

    Rn. 30 Auch für den Musterbeklagten, der nicht zum Musterrechtsbeschwerdegegner bestimmt wird, gelten § 20 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 Halbsatz 1 KapMuG (…vgl. ausführlich Senatsbeschlüsse vom 1. Dezember 2020 - XI ZB 27/19, juris Rn. 2 ff. und vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 19 ff.).

    Innerhalb dieser Frist kann jeder Musterbeklagte auf Seiten des (ggf. noch zu bestimmenden) Musterrechtsbeschwerdegegners beitreten und ggf. nach § 20 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 KapMuG, § 551 Abs. 2 Satz 5 und 6 ZPO die Verlängerung der Frist für die Begründung seines Beitritts beantragen (…vgl. ausführlich Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2021 - XI ZB 35/18, BGHZ 228, 237 Rn. 8, vom 23. Februar 2021, aaO Rn. 21 …und vom 12. Oktober 2021 - XI ZB 26/19, WM 2021, 2386 Rn. 11 ff.;… siehe auch Senatsbeschluss vom 14. Juni 2022 - XI ZB 33/19, WM 2022, 1633 Rn. 32).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts ist grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem der Prospekt aufgestellt wurde (Senatsbeschluss vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 65) und damit hier der 27. März 2006.

    In einer solchen Situation ließ sich eine negative Prognose zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Ausbaus auf die Fondsschiffe bei Aufstellung des Prospekts nicht treffen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 85 zu einem am 5. Februar 2007 aufgestellten Prospekt, bei dem zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung zwar eine Entscheidung über das "Ob" des Ausbaus getroffen war, ohne dass aber sicher habe vorhergesagt werden können, "wann es zur Fertigstellung kommen" werde).

    Rn. 74 (1) Das Oberlandesgericht ist vor diesem Hintergrund zutreffend davon ausgegangen, dass der Prospekt mittels der Formulierung, eine Minderung der "Kapitalkonten durch Entnahmen (Auszahlungen) unter die Haftsumme" könne zum Wiederaufleben der "Außenhaftung gegenüber Gläubigern der Gesellschaften bis zur Höhe der Hafteinlage" führen, ausreichend über die mit der Stellung als Kommanditist verbundenen Haftungsrisiken aufgeklärt habe (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 83).

    Zugleich verweist der Prospekt mehrfach auf § 172 Abs. 4 HGB, dessen Regelungsgehalt er in der dargestellten Weise erläutert (…vgl. Senatsurteile vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08, WM 2009, 2303 Rn. 28 und XI ZR 338/08, WM 2009, 2306 Rn. 30; Senatsbeschluss vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 83).

    Dass das Erfordernis ergänzender Zahlungen Auswirkungen auf die Liquidität der Einschiffgesellschaften habe, ließ sich den Aussagen des Prospekts im Zusammenhang mit den ebenfalls Schwankungen unterliegenden Zinssätzen entnehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 74).

  • BGH, 11.07.2023 - XI ZB 20/21

    Kapitalanlagerecht: Haftung aus vorvertraglicher Pflichtverletzung neben der …

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts ist grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem der Prospekt aufgestellt wurde (Senatsbeschluss vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 65) und damit hier der 7. November 2007.

    Rn. 64 (2) Bereits aus dem Prospekt wird deutlich, dass sich die Musterbeklagten im Hinblick auf die Betriebskosten auf den Sachverstand eines Dritten, des Managers, verlassen haben, ohne selbst anhand bestimmter Parameter zu einer eigenen Einschätzung gelangt zu sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 81 …und vom 14. Juni 2022 - XI ZB 33/19, WM 2022, 1633 Rn. 86).

    Durch welchen Mechanismus es dabei im Einzelnen zu der Realisierung dieses Risikos kommt, braucht - wie das Oberlandesgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht dargestellt zu werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 90…, vom 30. März 2021 - XI ZB 3/18, WM 2021, 1221 Rn. 50 f. …und vom 14. Juni 2022 - XI ZB 33/19, WM 2022, 1633 Rn. 106).

  • BGH, 06.05.2025 - XI ZB 30/21

    Beurteilung der Fehlerhaftigkeit eines Prospekts betreffend den Erwerb und …

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts ist grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem der Prospekt aufgestellt wurde (Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 65 …und vom 14. Juni 2022 - XI ZB 33/19, WM 2022, 1633 Rn. 65), und damit hier der 18. Dezember 2006.

    Dies ändert weder an dem Risiko noch an der Ursache des Risikos etwas (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 90…, vom 18. Mai 2021 - XI ZB 19/18, WM 2021, 1426 Rn. 55 …und vom 20. September 2022 - XI ZB 34/19, WM 2022, 2371 Rn. 84).

    Es ist somit nicht dargelegt, dass bereits zum Zeitpunkt der Aufstellung des Prospekts eine Situation vorlag, die nicht durch den allgemeinen Hinweis auf das Risiko, dass die prognostizierten Charterraten nicht erreicht werden, abgedeckt worden wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 85).

    Ein ausdrücklicher Hinweis auf das Bestehen einer 105%-Klausel im Darlehensvertrag war vor diesem Hintergrund nicht veranlasst (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 74 …und vom 20. September 2022 - XI ZB 34/19, WM 2022, 2371 Rn. 80).

    Eine technische Erläuterung der rechtlichen Mechanismen, die zur Verwertung des Fondsschiffes durch gesellschaftsfremde Gläubiger und zu einem Totalverlust führen können, war neben der Benennung dieses maximalen Risikos nicht erforderlich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 90 …und vom 14. Juni 2022 - XI ZB 33/19, WM 2022, 1633 Rn. 106).

  • OLG Köln, 19.08.2021 - 24 Kap 16/20

    DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory GmbH & Co Tankschiff KG: …

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist insoweit grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem der Prospekt aufgestellt wurde (BGH, WM 2021, 1047, 1053, Rn. 65 m.w.N.).

    Sie sind nach den bei Aufstellung des Prospekts gegebenen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden Risiken zu erstellen (…BGH, WM 2009, 2303 Rn. 19;… BGH, WM 2020, 2411 Rn. 44;… BGH, WM 2021, 285 Rn. 77; BGH, WM 2021, 1047, 1054, Rn. 70).

    Zugleich sind nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung geforderte und darüber hinausgehende in den Prospekt aufgenommene Angaben, die eine Prognose beinhalten, nach § 2 Abs. 2 Satz 5 VermVerkProspV in der zwischen dem 1. Juli 2005 und dem 31. Mai 2012 geltenden Fassung deutlich als Prognosen kenntlich zu machen (BGH, WM 2021, 1047, 1054 Rn. 70).

    Rn. 170 Der Prospekt wäre daher in diesem Punkt nur fehlerhaft, wenn in der im Prospekt offen gelegten Übernahme der Schätzwerte des Managers kein Gebrauchmachen von sorgfältig ermittelten Tatsachen lag (vgl. BGH, WM 2021, 1047, Rn. 81).

    Eine technische Erläuterung der rechtlichen Mechanismen, die im Falle der mangelnden Bonität eines Charterers je nach anwendbarem Recht zu einer Verwertung des Schiffs durch gesellschaftsfremde Gläubiger und dann zu einem Totalverlust führen konnten, war neben der Benennung des maximalen Risikos nicht erforderlich (vgl. BGH, WM 2021, 1047, Rn. 90 m.w.N.).

  • BGH, 26.03.2024 - XI ZB 25/22

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Erforderliche Angaben in einem Verkaufsprospekt …

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist insoweit grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem der Prospekt aufgestellt wurde (Senatsbeschluss vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 65) und damit hier der 20. Dezember 2007.

    Dass das Erfordernis ergänzender Zahlungen Auswirkungen auf die Liquidität der Fondsgesellschaften hat, lässt sich den Aussagen des Prospekts (S. 19) im Zusammenhang mit den ebenfalls Schwankungen unterliegenden Zinssätzen entnehmen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 74 …und vom 20. September 2022 - XI ZB 34/19, WM 2022, 2371 Rn. 80).

    Rn. 66 Der Prospekt (S. 17 und 60) belehrt mit der Formulierung, eine Minderung der "Kapitalkonten des Anlegers durch Entnahmen (Auszahlungen) unter die Hafteinlage" führe zum Wiederaufleben der "Außenhaftung gegenüber Gläubigern der Emittentinnen bis zur Höhe der Hafteinlage" ausreichend über die mit der Stellung als Kommanditist verbundenen Haftungsrisiken (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 83 …und vom 20. September 2022 - XI ZB 34/19, WM 2022, 2371 Rn. 74).

    Rn. 73 Zu den Umständen, über die der Prospekt ein zutreffendes und vollständiges Bild zu vermitteln hat, gehören die für die Anlageentscheidung wesentlichen Prognosen über die voraussichtliche künftige Entwicklung des Anlageobjekts (BGH, Urteil vom 12. Juli 1982 - II ZR 175/81, WM 1982, 862, 865; Senatsbeschluss vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 70).

  • BGH, 05.03.2024 - XI ZB 17/22

    Haftung des Gründungsgesellschafters wegen des zusätzlichen Vertrauenstatbestands …

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts ist grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem der Prospekt aufgestellt wurde (Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 65 …und vom 13. Juni 2023, aaO).

    Rn. 112 Ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass die Gläubiger der Charterer des Fondsschiffes dieses wegen bestehender Schiffsgläubigerrechte in Arrest nehmen lassen können, was zu einem Totalverlust der Anlage führen kann, ist - entgegen der Meinung der Musterkläger - neben der Benennung des maximalen Risikos nach gefestigter Senatsrechtsprechung nicht erforderlich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 90…, vom 14. Juni 2022 - XI ZB 33/19, WM 2022, 1633 Rn. 106 …und vom 11. Juli 2023 - XI ZB 20/21, BGHZ 237, 346 Rn. 69).

    Eine technische Erläuterung der rechtlichen Mechanismen, die im Fall unzureichender Bonität eines Charterers je nach anwendbarem Recht zu einer Verwertung des Fondsschiffes durch gesellschaftsfremde Gläubiger und dann zu einem Totalverlust führen können, war neben der Benennung des maximalen Risikos nicht erforderlich (Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2021, aaO, vom 14. Juni 2022, aaO …und vom 11. Juli 2023, aaO).

  • BGH, 12.03.2024 - XI ZB 2/22

    Kapitalanleger-Musterverfahren zu den Prospektangaben bei einem Schiffsfonds …

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts ist grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem der Prospekt aufgestellt wurde (Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 65 …und vom 14. Juni 2022 - XI ZB 33/19, WM 2022, 1633 Rn. 65) und damit hier der 28. Februar 2006.

    Daraus folgt im Umkehrschluss, dass mit den "allgemeinen Vertragserfüllungsrisiken" nicht nur Pflichtverletzungen des Charterers und Vertragsreeders gegenüber der Fondsgesellschaft oder dem Schiffseigentümer, sondern auch negative Folgen für die Fondsgesellschaft gemeint sind, die aus gegenüber sonstigen Gläubigern begangenen Pflichtverletzungen resultieren können (vgl. auch Senatsbeschluss vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 89).

    Eine nähere Erläuterung der rechtlichen Mechanismen, die im Falle des Mangels an Bonität oder Leistungsbereitschaft eines Vertragspartners nach §§ 596 ff. HGB oder nach ausländischen Rechtsordnungen zu einer Verwertung des Schiffes durch gesellschaftsfremde Gläubiger und dann zu einem Totalverlust führen konnten, war neben der Benennung des maximalen Risikos nicht erforderlich (Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 90…, vom 14. Juni 2022 - XI ZB 33/19, WM 2022, 1633 Rn. 106 …und vom 11. Juli 2023 - XI ZB 20/21, BGHZ 237, 346 Rn. 69).

  • BGH, 12.10.2021 - XI ZB 31/19

    Allgemeine Ausführungen des vorlegenden Prozessgerichts zum Gegenstand der …

    Demnach darf ein Feststellungsziel nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO entsprechend) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Musterbeklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was mit Bindungswirkung für die Ausgangsverfahren feststeht (§ 22 Abs. 1 KapMuG), letztlich den Prozessgerichten der ausgesetzten Verfahren überlassen bleibt (…Senatsbeschlüsse vom 19. September 2017 - XI ZB 17/15, BGHZ 216, 37 Rn. 64 und vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 68).

    Für die Kostenfolge ist es ohne Auswirkung, ob der Beitritt zu einer unbegründeten Rechtsbeschwerde oder die mit dem Beitritt verbundenen Anträge für erledigt erklärt werden oder der Beitritt zurückgenommen wird (…zu letzterem Senatsbeschlüsse vom 23. Oktober 2018 - XI ZB 3/16, BGHZ 220, 100 Rn. 75 und vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 93).

    Dass ein seinen Rechtsstreit betreffender Aussetzungsbeschluss später wieder aufgehoben wird, nachdem ein Beigeladener dem Rechtsbeschwerdeverfahren beigetreten ist, begründet für sich keine fehlerhafte Sachbehandlung, die eine Entscheidung nach § 21 GKG rechtfertigte (Senatsbeschluss vom 23. Februar 2021, aaO, Rn. 94).

  • BGH, 19.05.2026 - XI ZB 12/22
    Rn. 53 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts ist grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem der Prospekt aufgestellt wurde (Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 65 …und vom 14. Juni 2022 - XI ZB 33/19, WM 2022, 1633 Rn. 65), und damit hier der 10. September 2008.
  • BGH, 14.06.2022 - XI ZB 33/19

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Ingangsetzung der Frist zur Einlegung der …

    Damit haben sie vorgetragen, dass sie sich im Zusammenhang mit der Prognose der Schiffsbetriebskosten auf den Sachverstand Dritter, der Vertragsreeder, verlassen haben, ohne selbst anhand bestimmter Parameter zu einer eigenen Einschätzung gelangt zu sein (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 81).

    Wie der Senat bereits erkannt hat, war daher eine technische Erläuterung der rechtlichen Mechanismen, die im Falle der mangelnden Bonität eines Charterers je nach anwendbarem Recht zu einer Verwertung der Fondsschiffe durch gesellschaftsfremde Gläubiger und dann zu einem Totalverlust führen können, neben der Benennung des maximalen Risikos nicht erforderlich (Senatsbeschluss vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 90 mwN).

  • BGH, 14.11.2023 - XI ZB 2/21

    Haftung eines Prospektverantwortlichen für unrichtige wesentliche Angaben; …

  • BGH, 18.05.2021 - XI ZB 19/18

    Musterklage über die Richtigkeit eines aufgestellten Prospekts zu den unter dem …

  • BGH, 09.04.2024 - XI ZB 28/20

    Kapitalanlegermusterverfahren: notwendige Angaben in Prospekt über Beteiligung an …

  • BGH, 12.10.2021 - XI ZB 26/19

    Hat das Oberlandesgericht in einem Musterverfahren nach dem …

  • BGH, 02.07.2024 - XI ZB 29/21

    Haftung bei fehlgeschlagener Kapitalanlage: Angabe des Wechselkursrisikos in …

  • BGH, 27.02.2024 - II ZB 14/22

    MPC Global Opportunity Private Placement GmbH & Co. KG: Rechtsbeschwerde gegen …

  • BGH, 30.03.2021 - XI ZB 3/18

    Richtigkeit eines Verkausprospekts zur Darstellung der mit der Fremdfinanzierung …

  • BGH, 23.05.2023 - XI ZB 30/20

    HCI Shipping Select Fonds XXV: Rechtsbeschwerde ist eingelegt

  • BGH, 13.06.2023 - XI ZB 17/21

    Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: Anforderungen an die …

  • BGH, 20.02.2024 - XI ZB 33/21

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Anforderungen an die Richtigkeit und …

  • OLG Hamburg, 30.06.2022 - 6 Kap 1/21

    Lloyd Fonds Flottenfonds XI: Musterfeststellungsanträge abgewiesen

  • BGH, 12.11.2024 - XI ZB 22/22

    Bewertungsgutachten im Verkaufsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds

  • BGH, 13.06.2023 - XI ZB 11/22

    HCI Deep Sea Explorer GmbH & Co. KG: Rechtsbeschwerde gegen Musterentscheid …

  • BGH, 12.11.2024 - XI ZB 14/21

    Rechtsbeschwerde in einem Kapitalanleger-Musterverfahren

  • BGH, 27.01.2026 - XI ZR 170/23
  • BGH, 11.03.2025 - XI ZB 1/24

    Fehlerhaftigkeit eines Verkaufsprospekts im Rahmen eines …

  • BGH, 11.03.2025 - XI ZB 2/24

    Schadensersatzanspruch der Anleger wegen vorvertraglicher …

  • BGH, 12.11.2024 - XI ZB 26/20

    Anforderungen an Angaben in einem Verkaufsprospekt für einen Schiffsfonds; …

  • BGH, 11.03.2025 - XI ZB 24/23

    Haftung des Gründungsgesellschafters als Prospektverantwortlicher für unrichtige …

  • BGH, 27.01.2026 - XI ZR 171/23

    Bindungswirkung der Zurückweisung eines Feststellungsziels als unbegründet in …

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