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Rechtsprechung
   BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,4158
BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22 (https://dejure.org/2024,4158)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2024 - XII ZB 140/22 (https://dejure.org/2024,4158)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2024 - XII ZB 140/22 (https://dejure.org/2024,4158)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Abänderungsverfahren für den Versorgungsausgleich: Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung; vollständiger Ausgleich von aus rechtlichen Gründen nur teilweise in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einbezogener Anrechte bei einer ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 Abs 1 FamFG, § 44 FamFG, § 70 Abs 1 FamFG, § 9 VersAusglG, § 10 VersAusglG
    Abänderungsverfahren für den Versorgungsausgleich: Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung; vollständiger Ausgleich von aus rechtlichen Gründen nur teilweise in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einbezogener Anrechte bei einer ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer Totalrevision nach § 51 Abs. 1 VersAusglG ; Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung

  • datenbank.nwb.de

    Abänderungsverfahren für den Versorgungsausgleich: Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung; vollständiger Ausgleich von aus rechtlichen Gründen nur teilweise in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einbezogener Anrechte bei einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde nachgeholt werden?

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich und die Abänderung einer Alt-Entscheidung über eine Totalrevision

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Einbezogene Anrechte in der Totalrevision - Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entscheidungsänderung zum Versorgungsausgleich durch Totalrevision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 420
  • MDR 2024, 520
  • FGPrax 2024, 195
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (25)

  • BGH, 14.06.2023 - XII ZB 517/22

    Betreuungssache: Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine …

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22
    Die nachträgliche Zulassung ist unwirksam, weil sie - worauf die Rechtsbeschwerdeerwiderung der Antragsgegnerin zutreffend hinweist - verfahrensrechtlich nicht ausgesprochen werden durfte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2023 - XII ZB 517/22 - FamRZ 2023, 1646 Rn. 7 …und vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 7 mwN).

    Eine nachträgliche Zulassung holt dann keine unterbliebene Entscheidung nach, sondern sie widerspricht der bereits getroffenen Entscheidung und ändert diese ab (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2023 - XII ZB 517/22 - FamRZ 2023, 1646 Rn. 8 …und vom 9. Juli 2014 - XII ZB 7/14 - FamRZ 2014, 1620 Rn. 12 mwN).

    Die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf die Anhörungsrüge eines Beteiligten gemäß § 44 FamFG kommt deshalb nur dann ausnahmsweise in Betracht, wenn das Beschwerdegericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde auf die Zulassungsentscheidung bezogenen Vortrag der Beteiligten verfahrensfehlerhaft übergangen hat oder wenn das Beschwerdeverfahren aufgrund eines Gehörsverstoßes gemäß § 44 Abs. 5 FamFG fortgesetzt wird und sich erst aus dem anschließend gewährten rechtlichen Gehör ein Grund für die Zulassung ergibt (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juni 2023 - XII ZB 517/22 - FamRZ 2023, 1646 Rn. 10 mwN).

    Rn. 17 c) Der Senat hat diese Streitfrage zuletzt ausdrücklich offengelassen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juni 2023 - XII ZB 517/22 - FamRZ 2023, 1646 Rn. 15), und sie bedarf auch im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.

    Das ist aber nicht bereits dann der Fall, wenn das Beschwerdegericht seine Entscheidung auf das Vorbringen in der Gegenvorstellung überdacht hat und danach zu der Auffassung gelangt ist, die Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 70 Abs. 2 FamFG lägen vor; dies gilt selbst dann, wenn diese Auffassung objektiv richtig wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juni 2023 - XII ZB 517/22 - FamRZ 2023, 1646 Rn. 16).

  • BGH, 31.05.2023 - IV ZR 299/22

    Deckungsklage gegen die Vollkaskoversicherung nach Kfz-Unfall: Abrechnung nach …

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22
    Solche Unklarheiten können sich insbesondere daraus ergeben, dass die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden worden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn dazu in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (…Senatsbeschlüsse vom 15. August 2018 - XII ZB 32/18 - FamRZ 2018, 1766 Rn. 3 …und vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12 - FamRZ 2013, 1199 Rn. 4 mwN;… BGH Beschlüsse vom 12. September 2023 - KVZ 73/20 - NZKart 2023, 680 Rn. 9 mwN und vom 31. Mai 2023 - IV ZR 299/22 - VersR 2023, 1156 Rn. 12 mwN).

    Ein solcher Anlass besteht dann, wenn der Streitfall eine verallgemeinerungsfähige rechtliche Frage aufwirft, die sich voraussichtlich in einer Vielzahl von künftigen vergleichbaren Fällen stellen wird und für deren rechtliche Beurteilung eine richtungsweisende Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (vgl. BGH Beschlüsse vom 31. Mai 2023 - IV ZR 299/22 - VersR 2023, 1156 Rn. 13 und vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02 - FamRZ 2003, 369, 370).

    Da sich dieser Zulassungsgrund im Übrigen weitgehend mit dem der Grundsatzbedeutung deckt (vgl. BGH Beschlüsse vom 31. Mai 2023 - IV ZR 299/22 - VersR 2023, 1156 Rn. 13 und vom 24. September 2003 - IV ZB 41/02 - NJW 2004, 289, 290;… vgl. auch BVerfG NJW 2023, 593 Rn. 52), ist auch insoweit jedenfalls erforderlich, dass die aufgeworfene Rechtsfrage entscheidungserheblich ist und an ihrer Beantwortung Zweifel bestehen können, so dass ihretwegen eine Leitentscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erforderlich ist.

  • BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters: …

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22
    Als außerordentlicher Rechtsbehelf kommt eine Gegenvorstellung deshalb grundsätzlich nur gegen solche formell rechtskräftigen Entscheidungen in Betracht, die nicht in materielle Rechtskraft erwachsen oder diese zwar herbeiführen, aber nach den Vorschriften der maßgeblichen Verfahrensordnung noch nicht unabänderbar sind (…vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 525/14 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 12; vgl. auch BGHZ 220, 90 = ZIP 2018, 2229 Rn. 13 und BGH Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18 - FamRZ 2018, 1932 Rn. 9).

    Für die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung könne grundsätzlich nichts anderes gelten, wenn das Beschwerdegericht nach den Bestimmungen der jeweiligen Verfahrensordnung einer Innenbindung an seine Entscheidung unterliegt und deshalb seine getroffene Entscheidung ohne eine besondere gesetzliche Grundlage im Verfahrensrecht nicht mehr ändern darf (vgl. BGHZ 220, 90 = ZIP 2018, 2229 Rn. 13 ff.;… vgl. auch BGH Beschlüsse vom 21. März 2023 - EnVR 83/20 - NZKart 2023, 321 Rn. 4 mwN …und vom 7. Oktober 2020 - BLw 1/19 - NJW 2021, 553 Rn. 26).

    Objektive Willkür erfordert vielmehr einen krassen Verstoß gegen die sich aus § 70 Abs. 2 FamFG ergebende Pflicht des Beschwerdegerichts, die Rechtsbeschwerde zuzulassen (vgl. BGHZ 220, 90 = ZIP 2018, 2229 Rn. 20 zu § 574 Abs. 2 ZPO).

  • BGH, 24.06.2015 - XII ZB 495/12

    Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs: Behandlung eines …

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22
    Anrechte, die unter der Geltung des bis zum 31. August 2009 gültigen Versorgungsausgleichsrechts aus rechtlichen Gründen - beispielsweise wegen der Höchstbetragsbegrenzung für das erweiterte Splitting gemäß § 3b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG - nur teilweise in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einbezogen werden konnten, gehören gleichwohl im Sinne des § 51 Abs. 1 VersAusglG zu den "einbezogenen Anrechten" mit der Folge, dass sie bei einer Totalrevision nach § 51 Abs. 1 VersAusglG im Wege interner oder externer Teilung nach den §§ 9 bis 19 VersAusglG vollständig ausgeglichen werden können (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. Juni 2015 - XII ZB 495/12, FamRZ 2015, 1688).

    Würden solche Anrechte von der Totalrevision nach § 51 Abs. 1 VersAusglG nicht erfasst werden, hätte dies zur Folge, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte nach der Totalrevision wegen des betrieblichen Anrechts seines Ehegatten in vollem Umfang auf den schuldrechtlichen Ausgleich nach §§ 20 bis 26 VersAusglG verwiesen werden müsste, womit er in Bezug auf den Erwerb eines selbständigen Versorgungsanrechts schlechter stünde als unter der Geltung des alten Rechts, nach dem er immerhin im Wege des öffentlich-rechtlichen Teilausgleichs in der gesetzlichen Rentenversicherung ein selbständiges Versorgungsanrecht zum Ausgleich des betrieblichen Anrechts seines Ehegatten erlangt hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juni 2015 - XII ZB 495/12 - FamRZ 2015, 1688 Rn. 27).

  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 6/18

    Teilungsversteigerungsverfahren: Überprüfung der Zulässigkeit und Begründetheit …

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22
    Als außerordentlicher Rechtsbehelf kommt eine Gegenvorstellung deshalb grundsätzlich nur gegen solche formell rechtskräftigen Entscheidungen in Betracht, die nicht in materielle Rechtskraft erwachsen oder diese zwar herbeiführen, aber nach den Vorschriften der maßgeblichen Verfahrensordnung noch nicht unabänderbar sind (…vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 525/14 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 12; vgl. auch BGHZ 220, 90 = ZIP 2018, 2229 Rn. 13 und BGH Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18 - FamRZ 2018, 1932 Rn. 9).

    Hält man es danach für möglich, dass das untere Gericht durch eine Gegenvorstellung von einer Selbstbindung an seine eigene Entscheidung und von der formellen und materiellen Rechtskraft freigestellt werden und eine Zulassung der Rechtsbeschwerde nachholen kann, muss sich der Prüfungsauftrag des Rechtsmittelgerichts notwendigerweise auch darauf erstrecken, ob die Gegenvorstellung im Übrigen zulässig und in der Sache berechtigt war (vgl. BGH Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18 - FamRZ 2018, 1932 Rn. 6 ff.).

  • BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17

    Betreuungssache: Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts durch die auf eine …

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22
    Die nachträgliche Zulassung ist unwirksam, weil sie - worauf die Rechtsbeschwerdeerwiderung der Antragsgegnerin zutreffend hinweist - verfahrensrechtlich nicht ausgesprochen werden durfte (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2023 - XII ZB 517/22 - FamRZ 2023, 1646 Rn. 7 und vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 7 mwN).

    Rn. 15 b) Allerdings hat der Bundesgerichtshof - auch der Senat - die auf eine Gegenvorstellung hin ausgesprochene Zulassung der Rechtsbeschwerde in entsprechender Anwendung der Verfahrensvorschriften von § 321 a ZPO bzw. von § 44 FamFG unter der Voraussetzung gebilligt, dass die Zulassung zuvor willkürlich unterblieben ist, und hat dies aus dem Anspruch des Rechtsmittelführers auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hergeleitet (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 8 mwN;… vgl. auch BGH Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - IV ZB 26/12 - NJW-RR 2013, 256 Rn. 6 mwN …und vom 4. Juli 2007 - VII ZB 28/07 - NJW-RR 2007, 1654 Rn. 3 mwN).

  • BGH, 24.04.2013 - XII ZR 159/12

    Mitverpflichtung des Ehegatten: Enthaftung des Ehegatten aus einem …

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22
    Solche Unklarheiten können sich insbesondere daraus ergeben, dass die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden worden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn dazu in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (…Senatsbeschlüsse vom 15. August 2018 - XII ZB 32/18 - FamRZ 2018, 1766 Rn. 3 und vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12 - FamRZ 2013, 1199 Rn. 4 mwN;… BGH Beschlüsse vom 12. September 2023 - KVZ 73/20 - NZKart 2023, 680 Rn. 9 mwN …und vom 31. Mai 2023 - IV ZR 299/22 - VersR 2023, 1156 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 05.07.2017 - XII ZB 509/15

    Haushaltsverfahren: Gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf …

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22
    Weil an einer Berichtigung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit nach § 42 Abs. 1 FamFG auch Richter beteiligt sein können, die an der Ausgangsentscheidung nicht mitgewirkt haben, kommt eine Berichtigung nach dieser Vorschrift im Hinblick auf eine unterbliebene Zulassungsentscheidung nur dann in Betracht, wenn sich - was hier eindeutig nicht der Fall ist - aus dem Zusammenhang des Beschlusses selbst oder mindestens aus den Vorgängen, die zu seinem Erlass oder seiner Verkündung geführt haben, für Dritte eindeutig ergibt, dass die Rechtsbeschwerde schon im ursprünglichen Beschluss hatte zugelassen werden sollen (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juli 2017 - XII ZB 509/15 - FamRZ 2017, 1608 Rn. 14 mwN;… BGH Beschluss vom 19. Januar 2023 - IX ZB 34/22 - ZInsO 2023, 699 Rn. 9 mwN).
  • BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 1762/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtzulassung der Berufung (§ 511 Abs 4 S 1 Nr 1 …

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22
    Die Entscheidung über die Nichtzulassung eines Rechtsmittels wird sich dabei regelmäßig dann als objektiv willkürlich erweisen, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass das Gericht ein eigenes und vom Gesetz gelöstes Zulassungsrecht entwickelt hat oder die Entscheidung auf sonstigen sachfremden Erwägungen beruht (…vgl. BVerfG Beschlüsse vom 12. März 2021 - 2 BvR 1673/19 - juris Rn. 7 und vom 26. Mai 2020 - 2 BvR 1762/16 - juris Rn. 16).
  • BAG, 31.07.2018 - 3 AZN 320/18

    Absoluter Revisionsgrund - vorschriftswidrige Besetzung

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22
    Entscheidungserheblichkeit ist gegeben, wenn sich das Beschwerdegericht in seiner Entscheidung mit der Rechtsfrage befasst und sie beantwortet hat und sich bei einer anderen Beantwortung möglicherweise eine für den Rechtsbeschwerdeführer günstigere Entscheidung ergeben hätte (vgl. BAG NZA 2018, 1357 Rn. 27;… Prütting/Winter in Wieczorek/Schütze ZPO 5. Aufl. § 543 Rn. 18).
  • BGH, 15.08.2018 - XII ZB 32/18

    Zulassung der Rechtsbeschwerde in einer Familiensache: Grundsätzliche Bedeutung …

  • BGH, 05.11.2002 - VI ZB 40/02

    Eigenverantwortliche Prüfung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt

  • BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02

    Ermittlung des gesamtversorgungsfähigen Entgelts in der Zusatzversorgung des …

  • BGH, 19.01.2023 - IX ZB 34/22

    Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei unzutreffender …

  • BVerfG, 12.03.2021 - 2 BvR 1673/19

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Kommune in einer …

  • BGH, 12.09.2023 - KVZ 73/20

    Kartellrechtliche Anfechtungsbeschwerde gegen die Freigabe eines …

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …

  • BGH, 14.04.2016 - IX ZR 197/15

    Rechtsmittelverfahren: Prüfungsumfang bei Fortführung des Verfahrens durch das …

  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 28/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten

  • BGH, 07.10.2020 - BLw 1/19

    Befugnis des Landwirtschaftsgerichts jedenfalls nach Ablauf der Beschwerdefrist …

  • BGH, 12.12.2012 - IV ZB 26/12

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Kollegium eines …

  • BGH, 21.03.2023 - EnVR 83/20

    Vorabentscheidungsersuchen in energierechtlichem Rechtsstreit zwischen …

  • BGH, 09.07.2014 - XII ZB 7/14

    Vergütungsfestsetzung für den Betreuer: Nachträgliche Zulassung einer …

  • BGH, 15.07.2015 - XII ZB 525/14

    Betreuungssache: Berücksichtigung von Schriftsätzen des Beschwerdeführers bis zum …

  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 134/03

    Umfang der Rechtskraft von Prozessentscheidungen; Beendigung eines Verfahrens …

  • OLG Celle, 28.08.2026 - 17 UF 171/25

    Rechtskraft Versorgungsausgleich; Totalrevision; Tod des ausgleichspflichtigen …

    Diesen Antrag wies das Oberlandesgericht Celle im Verfahren 15 UF 45/21 mit Beschluss vom 28. Februar 2022 im Hinblick auf den schuldrechtlichen Teilausgleich des Anrechts bei der Volkswagen AG, durch den die Wertentwicklung des Anrechts berücksichtigt und ein Ausgleich des Anrechts nach § 51 VersAusglG nicht möglich sei, zurück; die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde verwarf der Bundesgerichtshof im Verfahren XII ZB 140/22 als unzulässig.
  • BAG, 18.05.2026 - 6 AZN 90/26

    Versetzungen - Betriebsübergang

    Hierfür ist es unzureichend - wie dies die Beschwerde auf S. 6 f. unter III 1 d der Beschwerdebegründung getan hat - lediglich geltend zu machen, dass sich die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Januar 2025 (- 2 AZR 88/23 -) und vom 18. April 2012 (- 10 AZR 134/11 -) nicht mit der aufgeworfenen Frage befasst hätten und eine höchstrichterliche Klärung noch ausstehe (…st. Rspr., vgl. zB BAG 31. März 2026 - 2 AZN 588/25 - Rn. 4 mwN;… 19. März 2026 - 2 AZN 536/25 - Rn. 36 mwN;… 20. November 2018 - 6 AZN 569/18 - Rn. 2 unter Verweis auf BGH 10. Dezember 2002 - XI ZR 162/02 - zu 1 der Gründe und BSG 2. März 1976 - 12/11 BA 116/75 - BGH 13. Mai 2025 - EnVZ 55/22 - Rn. 9; BGH 17. Januar 2024 - XII ZB 140/22 - Rn. 21 mwN).
  • BSG, 22.02.2024 - B 5 R 12/22 R

    Kürzung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung um einen …

    An ihrer Stelle wird ein sog "Hin- und Her-Ausgleich" nach dem ab dem 1.9.2009 geltenden Recht durchgeführt.Hiervon ist nicht nur das von der Wertänderung betroffene Anrecht erfasst, sondern es sind iS einer Totalrevision sämtliche in die Erstentscheidung einbezogenen Anrechte nach den §§ 9 bis 19 VersAusglG neu und innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems zu teilen (vgl BGH Beschluss vom 24.6.2015 - XII ZB 495/12 - juris RdNr 23 = FamRZ 2015, 1688; BGH Beschluss vom 16.12.2015 - XII ZB 450/13 - juris RdNr 9 = FamRZ 2016, 697; BGH Beschluss vom 17.1.2024 - XII ZB 140/22 - juris RdNr 22 ff;… Wick, Der Versorgungsausgleich, 5. Aufl 2023, RdNr 1253 und 1264).Die alte Entscheidung wird mithin durch die neue ersetzt (…vgl auch Ruland, Der Versorgungsausgleich, 4. Aufl 2015, RdNr 1088).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2026 - 5 UF 2/26

    Verfahren auf Wertausgleich bei Scheidung

    Dies trifft auf Verfahren zum Versorgungsausgleich als echte Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich zu (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - XII ZB 140/22, NJW-RR 2024, 420 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 17. Januar 2007 - XII ZB 134/03, FamRZ 2007, 536; BGH, Beschluss vom 31. Juli 2002 - XII ZB 102/00, FamRZ 2002, 1553 mwN; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 15 UF 196/10, FamRZ 2011, 1086).
  • BGH, 23.04.2024 - X ZR 70/22
    Rn. 2 Als außerordentlicher Rechtsbehelf kommt eine Gegenvorstellung grundsätzlich nur gegen solche formell rechtskräftigen Entscheidungen in Betracht, die nicht in materielle Rechtskraft erwachsen oder diese zwar herbeiführen, aber nach den Vorschriften der maßgeblichen Verfahrensordnung noch nicht unabänderbar sind (vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - XII ZB 140/22 Rn. 14).
  • OLG München, 25.04.2024 - 16 UF 906/22

    Dingliches Wohnungsrecht, Klärungsbedürftigkeit, Mißbrauch der Vertretungsmacht, …

    Solche Unklarheiten können sich insbesondere daraus ergeben, dass die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden worden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn dazu in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (BGH, Beschluss vom 17.01.2024, XII ZB 140/22, Rn. 21; juris).
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