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Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2022 - XII ZB 227/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,2865
BGH, 26.01.2022 - XII ZB 227/21 (https://dejure.org/2022,2865)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2022 - XII ZB 227/21 (https://dejure.org/2022,2865)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21 (https://dejure.org/2022,2865)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer Rechtsmittelbegründungsschrift in einen Postkasten

  • IWW

    §§ 522 Abs. 1 Satz 4, ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, §§ 112 Nr. 3, 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, §§ 117 Abs. 1 Satz 3 FamFG, 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO, §§ 113 Abs. 1, 117 Abs. 5 FamFG, § 236 Abs. 2 ZPO, §§ 233 Satz 1, 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO, §§ 236 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2, 294 ZPO, § 286 ZPO, § 233 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe des Schriftstücks zur Post durch den Verfahrensbevollmächtigten i.R.e. Wiedereinsetzungsgesuchs; Zahlungsanspruch einer Ehefrau auf Schmerzensgeld und Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen Verletzung während der Ehezeit ...

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 280; FamFG §§ 113, 117; ZPO §§ 85, 233, 236, 294
    Haftung des Rechtsanwalts; Verletzung anwaltlicher Sorgfaltspflichten; Organisationswesen; Fristenkontrolle; Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer Rechtsmittelbegründungsschrift in einen Postkasten; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 S. 1; ZPO § 236 Abs. 2
    Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe des Schriftstücks zur Post durch den Verfahrensbevollmächtigten i.R.e. Wiedereinsetzungsgesuchs; Zahlungsanspruch einer Ehefrau auf Schmerzensgeld und Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen Verletzung während der Ehezeit ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftsatz auf Postweg verloren gegangen: Was gehört in den Wiedereinsetzungsantrag?

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wiedereinsetzung, wenn eine Sendung verloren geht - Rechtzeitige Versendung glaubhaft gemacht?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung wegen überlanger Postlaufzeiten - und die anwaltliche Versicherung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftsatz auf Postweg verloren gegangen: Gericht muss Anwalt glauben! (IBR 2022, 219)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 517
  • FamRZ 2022, 647
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.01.2021 - XII ZB 329/20

    Wiedereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist in einer Familienstreitsache: …

    Auszug aus BGH, 26.01.2022 - XII ZB 227/21
    Zur im Rahmen eines Wiedereinsetzungsgesuchs mittels anwaltlicher Versicherung erfolgten Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer Rechtsmittelbegründungsschrift durch den Verfahrensbevollmächtigten in einen Postkasten (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 2021 - XII ZB 329/20, FamRZ 2021, 619 und vom 18. Dezember 2019 - XII ZB 379/19, FamRZ 2020, 618).

    Die eine Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen muss die Partei im Rahmen ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist gemäß § 236 Abs. 2 ZPO vortragen und glaubhaft machen (Senatsbeschluss vom 13. Januar 2021 - XII ZB 329/20 - FamRZ 2021, 619 Rn. 8 mwN).

    Ist das der Fall, bedeutet die Ablehnung der Wiedereinsetzung ohne vorherige Vernehmung des Zeugen eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung (Senatsbeschluss vom 13. Januar 2021 - XII ZB 329/20 - FamRZ 2021, 619 Rn. 13 f. mwN).

  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 226/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen auf die übliche Postlaufzeit bei …

    Auszug aus BGH, 26.01.2022 - XII ZB 227/21
    Denn auf diese Umstände käme es nicht an, wenn der Einwurf der Rechtsmittelbegründung in den Postkasten ausreichend dargelegt und glaubhaft gemacht wäre, weil in diesem Fall eventuelle Organisations- und Dokumentationsmängel nicht für die Fristversäumung ursächlich wären (…vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 2020 - XII ZB 200/20 - NJW-RR 2021, 505 Rn. 16 mwN; BGH Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12 - juris Rn. 14).

    Denn der Antragsgegner war nicht gehalten, sich zu einer solchen zusätzlichen Vorsorge seines Verfahrensbevollmächtigten, zu der keine Rechtspflicht besteht, zu äußern (vgl. dazu BGH Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12 - juris Rn. 14).

  • BGH, 18.12.2019 - XII ZB 379/19

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familiensache: …

    Auszug aus BGH, 26.01.2022 - XII ZB 227/21
    Zur im Rahmen eines Wiedereinsetzungsgesuchs mittels anwaltlicher Versicherung erfolgten Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer Rechtsmittelbegründungsschrift durch den Verfahrensbevollmächtigten in einen Postkasten (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 2021 - XII ZB 329/20, FamRZ 2021, 619 und vom 18. Dezember 2019 - XII ZB 379/19, FamRZ 2020, 618).

    Dieses wird die Frage der Glaubhaftmachung einer im Sinne von § 233 Satz 1 ZPO unverschuldeten Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist - ggf. unter Vernehmung des Verfahrensbevollmächtigten und von dessen Ehefrau (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2019 - XII ZB 379/19 - FamRZ 2020, 618 Rn. 20 mwN) - neu in tatgerichtlicher Verantwortung zu prüfen haben.

  • BGH, 29.06.2017 - IX ZB 98/16

    Familienstreitsache: Prüfung des Vorliegens einer sonstigen Familiensache; Antrag …

    Auszug aus BGH, 26.01.2022 - XII ZB 227/21
    Dabei bedarf vorliegend keiner Erörterung, ob sich das Verfahren aufgrund der bindenden Verweisung an das Familiengericht nach den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit richtet (…vgl. BGHSt 62, 22 = NJW 2017, 2631 Rn. 26;… Schoch/Schneider/Ehlers VwGO [Stand: Juli 2021] § 17 a GVG Rn. 19;… Stein/Jonas/Jacobs ZPO 23. Aufl. § 17 b GVG Rn. 5;… Zöller/Lückemann ZPO 34. Aufl. § 17 b GVG Rn. 2;… aA Musielak/Voit/Wittschier ZPO 18. Aufl. § 17 b GVG Rn. 3) oder insoweit eine Überprüfung der Richtigkeit des Verweisungsbeschlusses zu erfolgen hat, die auch zur Anwendbarkeit der Zivilprozessordnung führen könnte (vgl. BGHZ 215, 139 = FamRZ 2017, 1602 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 26.01.2017 - StB 26/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen …

    Auszug aus BGH, 26.01.2022 - XII ZB 227/21
    Dabei bedarf vorliegend keiner Erörterung, ob sich das Verfahren aufgrund der bindenden Verweisung an das Familiengericht nach den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit richtet (vgl. BGHSt 62, 22 = NJW 2017, 2631 Rn. 26;… Schoch/Schneider/Ehlers VwGO [Stand: Juli 2021] § 17 a GVG Rn. 19;… Stein/Jonas/Jacobs ZPO 23. Aufl. § 17 b GVG Rn. 5;… Zöller/Lückemann ZPO 34. Aufl. § 17 b GVG Rn. 2;… aA Musielak/Voit/Wittschier ZPO 18. Aufl. § 17 b GVG Rn. 3) oder insoweit eine Überprüfung der Richtigkeit des Verweisungsbeschlusses zu erfolgen hat, die auch zur Anwendbarkeit der Zivilprozessordnung führen könnte (…vgl. BGHZ 215, 139 = FamRZ 2017, 1602 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 22.06.2021 - VIII ZB 56/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristensicherung bei …

    Auszug aus BGH, 26.01.2022 - XII ZB 227/21
    Rn. 10 b) Diese Grundsätze hat das Oberlandesgericht auch nicht verkannt und ist zu Recht davon ausgegangen, dass der zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags gehaltene Vortrag den dargestellten Anforderungen an eine Schilderung der tatsächlichen Abläufe zu einer rechtzeitigen (vgl. hierzu etwa BGH Beschluss vom 22. Juni 2021 - VIII ZB 56/20 - MDR 2021, 1082 Rn. 27 mwN) Postaufgabe des Schriftsatzes gerecht wird.
  • BGH, 13.12.2017 - XII ZB 356/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Begründung des …

    Auszug aus BGH, 26.01.2022 - XII ZB 227/21
    Diese Beweiswürdigung kann von dem Rechtsbeschwerdegericht nur darauf überprüft werden, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Verfahrensstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17 - FamRZ 2018, 447 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 25.11.2020 - XII ZB 200/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 26.01.2022 - XII ZB 227/21
    Denn auf diese Umstände käme es nicht an, wenn der Einwurf der Rechtsmittelbegründung in den Postkasten ausreichend dargelegt und glaubhaft gemacht wäre, weil in diesem Fall eventuelle Organisations- und Dokumentationsmängel nicht für die Fristversäumung ursächlich wären (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 2020 - XII ZB 200/20 - NJW-RR 2021, 505 Rn. 16 mwN;… BGH Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12 - juris Rn. 14).
  • BGH, 02.08.2022 - VIII ZB 3/21

    Pflicht des Gerichts zur Erteilung eines Hinweises bei Beweisangebot im …

    Zu den Pflichten des Rechtsmittelgerichts, wenn es einer anwaltlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben schenkt (…im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 17. November 2015 - VI ZB 38/13, WM 2016, 895 Rn. 9;… vom 18. Dezember 2019 - XII ZB 379/19, NJW-RR 2020, 501 Rn. 13;… vom 28. April 2020 - VIII ZB 12/19, NJW-RR 2020, 818 Rn. 26 und vom 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21, FamRZ 2022, 647 Rn. 13; jeweils mwN).

    Die Feststellung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit unterliegt dem Grundsatz der freien Würdigung des gesamten Vorbringens, die grundsätzlich Sache des Tatrichters ist (BGH…, Beschluss vom 8. Mai 2018 - VI ZB 5/17, NJW-RR 2018, 958 Rn. 12 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21, FamRZ 2022, 647 Rn. 11).

    Dies gilt lediglich dann nicht, wenn konkrete Anhaltspunkte es ausschließen, den geschilderten Sachverhalt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als zutreffend zu erachten (BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21, aaO Rn. 13;… vom 18. Dezember 2019 - XII ZB 379/19, NJW-RR 2020, 501 Rn. 12;… vom 8. Mai 2018 - VI ZB 5/17, aaO).

    Rn. 16 Schenkt das Rechtsmittelgericht einer anwaltlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben, muss es die Wiedereinsetzung beantragende Partei darauf hinweisen und ihr Gelegenheit geben, weitere Beweise, insbesondere entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2020 - VIII ZB 12/19, NJW-RR 2020, 818 Rn. 26 mwN; vom 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21, aaO).

    In diesem Fall hätte das Berufungsgericht den Beweis zu erheben und läge in der Ablehnung der Wiedereinsetzung ohne vorherige Vernehmung des Prozessbevollmächtigten eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21, aaO;… vom 18. Dezember 2019 - XII ZB 379/19, aaO Rn. 13;… vom 17. November 2015 - VI ZB 38/13, WM 2016, 895 Rn. 9).

    Rn. 23 Zwar kann die tatrichterliche Würdigung von dem Rechtsbeschwerdegericht nur darauf überprüft werden, ob sich das Tatgericht entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2018 - V ZB 113/17 und V ZB 114/17 NJW 2018, 1691 Rn. 11;… vom 11. Juli 2017 - VIII ZB 20/17, juris Rn. 10; vom 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21, FamRZ 2022, 647 Rn. 11; jeweils mwN).

  • LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20

    Eingescannte Unterschrift auf Berufungsbegründungsschriftsatz nicht ausreichend; …

    Diese Voraussetzungen sind - neben einer eine aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe, aus denen sich ergibt, auf welchen konkreten Umständen die Fristversäumung beruht (BGH 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21 - Rn. 9) - glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO) .

    Wiedereinsetzung ist daher zu gewähren, wenn der Antragsteller aufgrund einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich seines Verfahrensbevollmächtigten eingetreten ist (BGH 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21 - Rn. 9) .

    Dabei hat der Tatrichter die vom Antragsteller angebotenen Mittel zur Glaubhaftmachung im Hinblick darauf nach § 286 ZPO frei zu würdigen (BGH 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21 - Rn. 11;… vgl. auch BGH 21. März 2019 - V ZB 97/18 - Rn. 17;… vgl. auch BGH 18. Januar 2018 - V ZB 113/17 - Rn. 11;… 21. Oktober 2010 - V ZB 210/09 - Rn. 7) .

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich auch die Kammer anschließt, ist von der Richtigkeit einer anwaltlichen Versicherung grundsätzlich auszugehen (etwa BGH 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21 - Rn. 13, juris) .

    Dem Klägervertreter ist nämlich - verbunden mit dem Hinweis, dass die Kammer es nicht für überwiegend wahrscheinlich halte, dass ein Verschulden des Klägervertreters nicht vorliegt (vgl. zur gerichtlichen Hinweispflicht BGH 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21 - Rn. 13) - aufgegeben worden, binnen der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO unter Benennung der jeweiligen Aktenzeichen vorzutragen und glaubhaft zu machen, wie viele Verfahren er als Prozessbevollmächtigter vor den Arbeitsgerichten Offenbach am Main und Frankfurt am Main (als den Arbeitsgerichten, an denen er hauptsächlich tätig ist) im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 (also ein halbes Jahr vor und nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist) geführt hat und in welchen dieser Verfahren er bestimmende Schriftsätze (ausschließlich oder zusätzlich zur elektronischen Übermittlung) im Original per Post bei Gericht eingereicht hat.

  • LAG Hessen, 09.02.2022 - 6 Sa 1249/20

    Eingescannte Unterschrift bei Berufungsbegründung nicht ausreichend; …

    Diese Voraussetzungen sind - neben einer eine aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe, aus denen sich ergibt, auf welchen konkreten Umständen die Fristversäumung beruht (BGH 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21 - Rn. 9) - glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO) .

    Wiedereinsetzung ist daher zu gewähren, wenn der Antragsteller aufgrund einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich seines Verfahrensbevollmächtigten eingetreten ist (BGH 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21 - Rn. 9) .

    Dabei hat der Tatrichter die vom Antragsteller angebotenen Mittel zur Glaubhaftmachung im Hinblick darauf nach § 286 ZPO frei zu würdigen (BGH 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21 - Rn. 11;… vgl. auch BGH 21. März 2019 - V ZB 97/18 - Rn. 17;… vgl. auch BGH 18. Januar 2018 - V ZB 113/17 - Rn. 11;… 21. Oktober 2010 - V ZB 210/09 - Rn. 7) .

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich auch die Kammer anschließt, ist von der Richtigkeit einer anwaltlichen Versicherung grundsätzlich auszugehen (etwa BGH 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21 - Rn. 13, juris) .

    Dem Klägervertreter ist nämlich - verbunden mit dem Hinweis, dass die Kammer es nicht für überwiegend wahrscheinlich halte, dass ein Verschulden des Klägervertreters nicht vorliegt (vgl. zur gerichtlichen Hinweispflicht BGH 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21 - Rn. 13) - aufgegeben worden, binnen der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO unter Benennung der jeweiligen Aktenzeichen vorzutragen und glaubhaft zu machen, wie viele Verfahren er als Prozessbevollmächtigter vor den Arbeitsgerichten Offenbach am Main und Frankfurt am Main (als den Arbeitsgerichten, an denen er hauptsächlich tätig ist) im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 (also ein halbes Jahr vor und nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist) geführt hat und in welchen dieser Verfahren er bestimmende Schriftsätze (ausschließlich oder zusätzlich zur elektronischen Übermittlung) im Original per Post bei Gericht eingereicht hat.

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